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Allgemeine Zeitung. Nr. 168. Augsburg, 16. Juni 1840.

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nichts, dagegen an Verwerfung der andern alles gelegen sey."

Der Examiner bemerkt, daß man die Gesellschaft zur Beförderung afrikanischer Civilisation (African Civilisation Society), die am 1 Jun. in Exeterhall unter Vorsitz des Prinzen Albert ihre erste Versammlung hielt, keineswegs mit dem schon länger bestehenden "Brittischen- und Fremdenverein zur Unterdrückung der Sklaverei und des Sklavenhandels in der Welt" verwechseln dürfe.

Frankreich.

(Moniteur.) Neuilly, 10 Jun. Der König hat nach erhaltener telegraphischer Nachricht von dem Hinscheiden Sr. Maj. des Königs von Preußen beschlossen, daß II. MM., ohne die officielle Notification abzuwarten, auf einundzwanzig Tage Trauer anlegen werden.

Das Commerce vom 11 Jun. theilt die Correspondenz zwischen dem General Bertrand und dem Grafen Survilliers in Bezug auf die Deponirung der Waffen Napoleons im Hotel der Invaliden mit. Am 9 Mai hatte der erstere dem Grafen Survilliers die feste Zusage gegeben, daß er die Waffen in die Hände des Gouverneurs der Invaliden übergeben wolle, am 4 Jun. dagegen nimmt er in einem zweiten Schreiben diese Zusage zurück, indem er mit Bedauern bekennt, daß der König in seinen Wunsch nicht willigen wolle; er gesteht zugleich, daß er dem Verlangen des Königs nachgegeben, sie bis zur Abreise nach St. Helena in den Tuilerien niederzulegen. Der Graf Survilliers drückt in einem Schreiben aus London vom 6 Jun. darüber sein Erstaunen und Mißfallen aus. Die Commission des Generals sey eigentlich mit dem Tode des Sohnes Napoleons geendigt gewesen, und er, der Graf, habe wegen seines Vorhabens, die Waffen seines großen Bruders der Nation zum Geschenk zu machen, die aufgeklärtesten Männer und erfahrensten Sachwalter befragt und es überall nur billigen gehört. Sehr erstaunt sey er deßhalb, wie der General, der ihm seine Zusage freiwillig gegeben, plötzlich dem Willen des Königs sich unterworfen, ohne zu protestiren und dadurch das Publicum glauben zu machen, als ginge von ihm eine Beleidigung aus, welche die Familie des Kaisers treffe. Er lege ihm eine Abschrift seines früheren Briefes bei, um ihm den Wechsel seiner Gesinnung um so deutlicher vor Augen zu legen.

In der Sitzung der Deputirtenkammer vom 9 Jun. erklärte Hr. Thiers in Bezug auf angeknüpfte Zollunterhandlungen: "Es ist allerdings wahr, daß sehr wichtige Unterhandlungen mit mehreren Nationen angeknüpft sind. Es sind Schwierigkeiten eingetreten, wie dieß bei allen Unterhandlungen der Fall ist, und mehrmals, als wir uns schon am Ziele glaubten, boten sich wieder neue unvorhergesehene Hindernisse dar. In diesem Augenblick ist eine dieser Unterhandlungen, und vielleicht die wichtigste, nahe an ihrem Ziele, die Kammer ist aber auch nahe am Ziele ihrer Session. (Gelächter.) Ich muß indessen sagen, daß wenn der Vertrag schon heute unterzeichnet wäre (was nicht der Fall ist, aber ich hoffe, daß die Interessen beider Länder durch gegenseitige Opfer so ausgeglichen werden dürften, daß Niemand über den Tractat sich zu beschweren haben wird), er doch unmöglich in ein Gesetz verwandelt werden könnte. Einige seiner Verfügungen könnten allerdings in Gemäßheit des Gesetzes von 1814 durch Ordonnanz verwirklicht werden, andere aber, und gerade die wichtigsten, bedürfen die Dazwischenkunft der Gesetzgebung, so lange wenigstens das Gesetz von 1814 unverändert bleibt. Auch mit zwei andern Regierungen haben wir sehr wichtige Unterhandlungen angeknüpft, und ich hoffe, daß alle diese Unterhandlungen zu gutem Ende gelangen. Es fragt sich jetzt, wie das Cabinet es einrichten könne, um mit dem Tage der Unterzeichnung die aus diesen Tractaten resultirenden Vortheile zu verwirklichen; denn Sie sehen wohl ein, daß wenn wir die Verpflichtung nicht auf uns nehmen, sie sogleich zu vollziehen, die Mächte, mit denen wir unterhandelt haben, auch nicht sogleich zur Vollziehung schreiten werden, und daß es immer gefährlich ist, Tractate unvollzogen zu lassen. Wie sollen wir, in der Zwischenzeit der beiden Sessionen, diese Tractate, die ihrem Abschlusse nahe sind, zur Vollziehung bringen? Dieß ist, meiner Ansicht nach, bei dem gegenwärtigen Zustand unsrer Gesetzgebung unmöglich. Wenn wir selbst heute den Tractat einbrächten, so muß bekanntlich zuerst ein Gesetzesentwurf vorgelegt, dieser gedruckt und vertheilt, eine Commision zur Prüfung desselben ernannt, alle Industrien gehört und ein Bericht erstattet werden. Es wären wenigstens zwei Monate nöthig, den Entwurf in ein Gesetz zu verwandeln. Ich sehe nur Ein Mittel, nämlich eine Modification der bestehenden Gesetzgebung durch irgend ein Amendement zu einem Gesetze zu verlangen. Man könnte etwa einen Gesetzesartikel vorschlagen, und ihn an die Zollcommission verweisen. Man müßte von der Kammer für die Regierung die nöthigen Vollmachten verlangen, um die in der Zwischenzeit der Session unterzeichneten Tractate durch Ordonnanz zu vollziehen. Die Regierung wollte es nicht wagen, eine solche Vollmacht zu verlangen. Sollte ihr aber durch ein Amendement ein Beweis des Vertrauens gegeben werden, so würde sie dieß gern annehmen, und einen für das Land nützlichen Gebrauch davon machen. Unsrerseits aber von der Kammer verlangen, sich eines Theils ihrer gesetzgebenden Gewalt in Zollsachen, wenn auch nur temporär, zu entäußern, wäre eine Kühnheit, die sich die Regierung begreiflicherweise nicht gestatten will; man erwartet Vertrauen, aber man fordert es nicht ohne weiteres. Deßwegen konnten wir auch der Zollcommission keinen Gesetzesentwurf vorlegen. Ich erkläre aber, daß wenn zur Befriedigung derer, welche eine größere Erweiterung dieser Gesetzgebung wünschten, ein solches Amendement gegeben wäre, die Regierung ihm nicht entgegen seyn würde."

In der Sitzung der Deputirtenkammer am 10 Jun. ward das Budget der Kammer im Betrage von 701,000 Fr. für das Rechnungsjahr 1841 angenommen. Sodann ward die allgemeine Erörterung über den Gesetzesentwurf, die Eisenbahnen betreffend, eröffnet. (Wir kommen morgen ausführlicher darauf zurück.)

Die gestern in einem Schreiben aus Toulon von uns gegebenen Nachrichten aus Algier werden heute wörtlich im Moniteur in Form einer telegraphischen Depesche wiederholt.

Der Moniteur bringt auch mehrere officielle Berichtigungen der in den Privatcorrespondenzen, namentlich im Courrier francais, die wir im Auszug mitgetheilt, enthaltenen, und dem Marschall nachtheiligen Berichte über die Gefechte in den Engpässen von Medeah, vor und nach Besetzung dieser letztern Stadt. Sie werden auf folgende sechs Punkte zurückgeführt. 1) Die Armee ist nicht der Prinzen wegen nach Algier zurückgegangen, sondern, weil der Proviant ihr ausgegangen war, der bei einem Bestande von 3000 Mann, der ihr geblieben, durch kein Detaschement herbeigeschafft werden konnte; 2) der Durchgang durch das Defile der Kupfermine (Engpaß von Muzaya) ist nicht durch das Frühstück des Marschalls, sondern durch den Umstand verzögert worden, daß die Enge des Weges den Truppen nur erlaubte, zwei Mann hoch zu marschiren; 3) die erste Division, vom Kronprinzen commandirt, ist nicht mehr geschont worden, als die andern Abtheilungen der Expeditionsarmee, denn sie hat einen größern Verlust erlitten, als die übrigen Heeresabtheilungen;

nichts, dagegen an Verwerfung der andern alles gelegen sey.“

Der Examiner bemerkt, daß man die Gesellschaft zur Beförderung afrikanischer Civilisation (African Civilisation Society), die am 1 Jun. in Exeterhall unter Vorsitz des Prinzen Albert ihre erste Versammlung hielt, keineswegs mit dem schon länger bestehenden „Brittischen- und Fremdenverein zur Unterdrückung der Sklaverei und des Sklavenhandels in der Welt“ verwechseln dürfe.

Frankreich.

(Moniteur.) Neuilly, 10 Jun. Der König hat nach erhaltener telegraphischer Nachricht von dem Hinscheiden Sr. Maj. des Königs von Preußen beschlossen, daß II. MM., ohne die officielle Notification abzuwarten, auf einundzwanzig Tage Trauer anlegen werden.

Das Commerce vom 11 Jun. theilt die Correspondenz zwischen dem General Bertrand und dem Grafen Survilliers in Bezug auf die Deponirung der Waffen Napoleons im Hôtel der Invaliden mit. Am 9 Mai hatte der erstere dem Grafen Survilliers die feste Zusage gegeben, daß er die Waffen in die Hände des Gouverneurs der Invaliden übergeben wolle, am 4 Jun. dagegen nimmt er in einem zweiten Schreiben diese Zusage zurück, indem er mit Bedauern bekennt, daß der König in seinen Wunsch nicht willigen wolle; er gesteht zugleich, daß er dem Verlangen des Königs nachgegeben, sie bis zur Abreise nach St. Helena in den Tuilerien niederzulegen. Der Graf Survilliers drückt in einem Schreiben aus London vom 6 Jun. darüber sein Erstaunen und Mißfallen aus. Die Commission des Generals sey eigentlich mit dem Tode des Sohnes Napoleons geendigt gewesen, und er, der Graf, habe wegen seines Vorhabens, die Waffen seines großen Bruders der Nation zum Geschenk zu machen, die aufgeklärtesten Männer und erfahrensten Sachwalter befragt und es überall nur billigen gehört. Sehr erstaunt sey er deßhalb, wie der General, der ihm seine Zusage freiwillig gegeben, plötzlich dem Willen des Königs sich unterworfen, ohne zu protestiren und dadurch das Publicum glauben zu machen, als ginge von ihm eine Beleidigung aus, welche die Familie des Kaisers treffe. Er lege ihm eine Abschrift seines früheren Briefes bei, um ihm den Wechsel seiner Gesinnung um so deutlicher vor Augen zu legen.

In der Sitzung der Deputirtenkammer vom 9 Jun. erklärte Hr. Thiers in Bezug auf angeknüpfte Zollunterhandlungen: „Es ist allerdings wahr, daß sehr wichtige Unterhandlungen mit mehreren Nationen angeknüpft sind. Es sind Schwierigkeiten eingetreten, wie dieß bei allen Unterhandlungen der Fall ist, und mehrmals, als wir uns schon am Ziele glaubten, boten sich wieder neue unvorhergesehene Hindernisse dar. In diesem Augenblick ist eine dieser Unterhandlungen, und vielleicht die wichtigste, nahe an ihrem Ziele, die Kammer ist aber auch nahe am Ziele ihrer Session. (Gelächter.) Ich muß indessen sagen, daß wenn der Vertrag schon heute unterzeichnet wäre (was nicht der Fall ist, aber ich hoffe, daß die Interessen beider Länder durch gegenseitige Opfer so ausgeglichen werden dürften, daß Niemand über den Tractat sich zu beschweren haben wird), er doch unmöglich in ein Gesetz verwandelt werden könnte. Einige seiner Verfügungen könnten allerdings in Gemäßheit des Gesetzes von 1814 durch Ordonnanz verwirklicht werden, andere aber, und gerade die wichtigsten, bedürfen die Dazwischenkunft der Gesetzgebung, so lange wenigstens das Gesetz von 1814 unverändert bleibt. Auch mit zwei andern Regierungen haben wir sehr wichtige Unterhandlungen angeknüpft, und ich hoffe, daß alle diese Unterhandlungen zu gutem Ende gelangen. Es fragt sich jetzt, wie das Cabinet es einrichten könne, um mit dem Tage der Unterzeichnung die aus diesen Tractaten resultirenden Vortheile zu verwirklichen; denn Sie sehen wohl ein, daß wenn wir die Verpflichtung nicht auf uns nehmen, sie sogleich zu vollziehen, die Mächte, mit denen wir unterhandelt haben, auch nicht sogleich zur Vollziehung schreiten werden, und daß es immer gefährlich ist, Tractate unvollzogen zu lassen. Wie sollen wir, in der Zwischenzeit der beiden Sessionen, diese Tractate, die ihrem Abschlusse nahe sind, zur Vollziehung bringen? Dieß ist, meiner Ansicht nach, bei dem gegenwärtigen Zustand unsrer Gesetzgebung unmöglich. Wenn wir selbst heute den Tractat einbrächten, so muß bekanntlich zuerst ein Gesetzesentwurf vorgelegt, dieser gedruckt und vertheilt, eine Commision zur Prüfung desselben ernannt, alle Industrien gehört und ein Bericht erstattet werden. Es wären wenigstens zwei Monate nöthig, den Entwurf in ein Gesetz zu verwandeln. Ich sehe nur Ein Mittel, nämlich eine Modification der bestehenden Gesetzgebung durch irgend ein Amendement zu einem Gesetze zu verlangen. Man könnte etwa einen Gesetzesartikel vorschlagen, und ihn an die Zollcommission verweisen. Man müßte von der Kammer für die Regierung die nöthigen Vollmachten verlangen, um die in der Zwischenzeit der Session unterzeichneten Tractate durch Ordonnanz zu vollziehen. Die Regierung wollte es nicht wagen, eine solche Vollmacht zu verlangen. Sollte ihr aber durch ein Amendement ein Beweis des Vertrauens gegeben werden, so würde sie dieß gern annehmen, und einen für das Land nützlichen Gebrauch davon machen. Unsrerseits aber von der Kammer verlangen, sich eines Theils ihrer gesetzgebenden Gewalt in Zollsachen, wenn auch nur temporär, zu entäußern, wäre eine Kühnheit, die sich die Regierung begreiflicherweise nicht gestatten will; man erwartet Vertrauen, aber man fordert es nicht ohne weiteres. Deßwegen konnten wir auch der Zollcommission keinen Gesetzesentwurf vorlegen. Ich erkläre aber, daß wenn zur Befriedigung derer, welche eine größere Erweiterung dieser Gesetzgebung wünschten, ein solches Amendement gegeben wäre, die Regierung ihm nicht entgegen seyn würde.“

In der Sitzung der Deputirtenkammer am 10 Jun. ward das Budget der Kammer im Betrage von 701,000 Fr. für das Rechnungsjahr 1841 angenommen. Sodann ward die allgemeine Erörterung über den Gesetzesentwurf, die Eisenbahnen betreffend, eröffnet. (Wir kommen morgen ausführlicher darauf zurück.)

Die gestern in einem Schreiben aus Toulon von uns gegebenen Nachrichten aus Algier werden heute wörtlich im Moniteur in Form einer telegraphischen Depesche wiederholt.

Der Moniteur bringt auch mehrere officielle Berichtigungen der in den Privatcorrespondenzen, namentlich im Courrier français, die wir im Auszug mitgetheilt, enthaltenen, und dem Marschall nachtheiligen Berichte über die Gefechte in den Engpässen von Medeah, vor und nach Besetzung dieser letztern Stadt. Sie werden auf folgende sechs Punkte zurückgeführt. 1) Die Armee ist nicht der Prinzen wegen nach Algier zurückgegangen, sondern, weil der Proviant ihr ausgegangen war, der bei einem Bestande von 3000 Mann, der ihr geblieben, durch kein Detaschement herbeigeschafft werden konnte; 2) der Durchgang durch das Defilé der Kupfermine (Engpaß von Muzaya) ist nicht durch das Frühstück des Marschalls, sondern durch den Umstand verzögert worden, daß die Enge des Weges den Truppen nur erlaubte, zwei Mann hoch zu marschiren; 3) die erste Division, vom Kronprinzen commandirt, ist nicht mehr geschont worden, als die andern Abtheilungen der Expeditionsarmee, denn sie hat einen größern Verlust erlitten, als die übrigen Heeresabtheilungen;

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[1338/0002] nichts, dagegen an Verwerfung der andern alles gelegen sey.“ Der Examiner bemerkt, daß man die Gesellschaft zur Beförderung afrikanischer Civilisation (African Civilisation Society), die am 1 Jun. in Exeterhall unter Vorsitz des Prinzen Albert ihre erste Versammlung hielt, keineswegs mit dem schon länger bestehenden „Brittischen- und Fremdenverein zur Unterdrückung der Sklaverei und des Sklavenhandels in der Welt“ verwechseln dürfe. Frankreich. _ Paris, 11 Jun. (Moniteur.) Neuilly, 10 Jun. Der König hat nach erhaltener telegraphischer Nachricht von dem Hinscheiden Sr. Maj. des Königs von Preußen beschlossen, daß II. MM., ohne die officielle Notification abzuwarten, auf einundzwanzig Tage Trauer anlegen werden. Das Commerce vom 11 Jun. theilt die Correspondenz zwischen dem General Bertrand und dem Grafen Survilliers in Bezug auf die Deponirung der Waffen Napoleons im Hôtel der Invaliden mit. Am 9 Mai hatte der erstere dem Grafen Survilliers die feste Zusage gegeben, daß er die Waffen in die Hände des Gouverneurs der Invaliden übergeben wolle, am 4 Jun. dagegen nimmt er in einem zweiten Schreiben diese Zusage zurück, indem er mit Bedauern bekennt, daß der König in seinen Wunsch nicht willigen wolle; er gesteht zugleich, daß er dem Verlangen des Königs nachgegeben, sie bis zur Abreise nach St. Helena in den Tuilerien niederzulegen. Der Graf Survilliers drückt in einem Schreiben aus London vom 6 Jun. darüber sein Erstaunen und Mißfallen aus. Die Commission des Generals sey eigentlich mit dem Tode des Sohnes Napoleons geendigt gewesen, und er, der Graf, habe wegen seines Vorhabens, die Waffen seines großen Bruders der Nation zum Geschenk zu machen, die aufgeklärtesten Männer und erfahrensten Sachwalter befragt und es überall nur billigen gehört. Sehr erstaunt sey er deßhalb, wie der General, der ihm seine Zusage freiwillig gegeben, plötzlich dem Willen des Königs sich unterworfen, ohne zu protestiren und dadurch das Publicum glauben zu machen, als ginge von ihm eine Beleidigung aus, welche die Familie des Kaisers treffe. Er lege ihm eine Abschrift seines früheren Briefes bei, um ihm den Wechsel seiner Gesinnung um so deutlicher vor Augen zu legen. In der Sitzung der Deputirtenkammer vom 9 Jun. erklärte Hr. Thiers in Bezug auf angeknüpfte Zollunterhandlungen: „Es ist allerdings wahr, daß sehr wichtige Unterhandlungen mit mehreren Nationen angeknüpft sind. Es sind Schwierigkeiten eingetreten, wie dieß bei allen Unterhandlungen der Fall ist, und mehrmals, als wir uns schon am Ziele glaubten, boten sich wieder neue unvorhergesehene Hindernisse dar. In diesem Augenblick ist eine dieser Unterhandlungen, und vielleicht die wichtigste, nahe an ihrem Ziele, die Kammer ist aber auch nahe am Ziele ihrer Session. (Gelächter.) 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Es fragt sich jetzt, wie das Cabinet es einrichten könne, um mit dem Tage der Unterzeichnung die aus diesen Tractaten resultirenden Vortheile zu verwirklichen; denn Sie sehen wohl ein, daß wenn wir die Verpflichtung nicht auf uns nehmen, sie sogleich zu vollziehen, die Mächte, mit denen wir unterhandelt haben, auch nicht sogleich zur Vollziehung schreiten werden, und daß es immer gefährlich ist, Tractate unvollzogen zu lassen. Wie sollen wir, in der Zwischenzeit der beiden Sessionen, diese Tractate, die ihrem Abschlusse nahe sind, zur Vollziehung bringen? Dieß ist, meiner Ansicht nach, bei dem gegenwärtigen Zustand unsrer Gesetzgebung unmöglich. Wenn wir selbst heute den Tractat einbrächten, so muß bekanntlich zuerst ein Gesetzesentwurf vorgelegt, dieser gedruckt und vertheilt, eine Commision zur Prüfung desselben ernannt, alle Industrien gehört und ein Bericht erstattet werden. Es wären wenigstens zwei Monate nöthig, den Entwurf in ein Gesetz zu verwandeln. 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Deßwegen konnten wir auch der Zollcommission keinen Gesetzesentwurf vorlegen. Ich erkläre aber, daß wenn zur Befriedigung derer, welche eine größere Erweiterung dieser Gesetzgebung wünschten, ein solches Amendement gegeben wäre, die Regierung ihm nicht entgegen seyn würde.“ In der Sitzung der Deputirtenkammer am 10 Jun. ward das Budget der Kammer im Betrage von 701,000 Fr. für das Rechnungsjahr 1841 angenommen. Sodann ward die allgemeine Erörterung über den Gesetzesentwurf, die Eisenbahnen betreffend, eröffnet. (Wir kommen morgen ausführlicher darauf zurück.) Die gestern in einem Schreiben aus Toulon von uns gegebenen Nachrichten aus Algier werden heute wörtlich im Moniteur in Form einer telegraphischen Depesche wiederholt. Der Moniteur bringt auch mehrere officielle Berichtigungen der in den Privatcorrespondenzen, namentlich im Courrier français, die wir im Auszug mitgetheilt, enthaltenen, und dem Marschall nachtheiligen Berichte über die Gefechte in den Engpässen von Medeah, vor und nach Besetzung dieser letztern Stadt. Sie werden auf folgende sechs Punkte zurückgeführt. 1) Die Armee ist nicht der Prinzen wegen nach Algier zurückgegangen, sondern, weil der Proviant ihr ausgegangen war, der bei einem Bestande von 3000 Mann, der ihr geblieben, durch kein Detaschement herbeigeschafft werden konnte; 2) der Durchgang durch das Defilé der Kupfermine (Engpaß von Muzaya) ist nicht durch das Frühstück des Marschalls, sondern durch den Umstand verzögert worden, daß die Enge des Weges den Truppen nur erlaubte, zwei Mann hoch zu marschiren; 3) die erste Division, vom Kronprinzen commandirt, ist nicht mehr geschont worden, als die andern Abtheilungen der Expeditionsarmee, denn sie hat einen größern Verlust erlitten, als die übrigen Heeresabtheilungen;

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Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Deutsches Textarchiv: Bereitstellung der Texttranskription. (2016-06-28T11:37:15Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Matthias Boenig: Bearbeitung der digitalen Edition. (2016-06-28T11:37:15Z)

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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung. Nr. 168. Augsburg, 16. Juni 1840, S. 1338. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/augsburgerallgemeine_168_18400616/2>, abgerufen am 21.11.2024.