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Allgemeine Zeitung. Nr. 168. Augsburg, 16. Juni 1840.

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neue Postreform so hochgefeierte England, befolgt bei seiner so starken ausländischen Correspondenz eine ganz eigene Politik. Es hat sich nämlich den Schlüssel seiner Postverbindung mit dem Continent durch Frankreich mittelst eines bald nach dem Frieden von Amiens mit diesem Lande abgeschlossenen Vertrags gesichert, in welchem es sich bei den von beiden Staaten alternirend erhaltenen Packbootverbindungen über den Canal zur Entrichtung bedeutenden Portosätze von und resp. bis an die französische Gränze (für Italien namentlich resp. von und bis Turin) herbeigelassen hat. Dieser Vertrag, obgleich in Hinsicht der Territorialbestimmungen nicht mehr passend, wurde seit der Restauration wieder repristinirt und gilt noch jetzt zwischen den beiderseitigen Postofficen. Gegen alle übrigen Staaten aber befolgt England das System, daß es nur die Communication zur See auf seine Kosten unterhält, dagegen aber vom correspondirenden Publicum auf dem Continent verlangt, daß es seine Briefe von und nach England hin und zurück bezahle.

Zeitgemäß wäre es unstreitig, daß bei dem allgemeinen Eifer für die Förderung der Industrie und Handelsfreiheit, der sich namentlich in Deutschland durch die Zollvereine bewährt, die Aufmerksamkeit der Regierungen auf diesen wichtigen Gegenstand gerichtet, und gegen die obwaltenden Mißbräuche und Anomalien endlich die gewünschte Abhülfe getroffen würde. Sie dürfte nur dann möglich seyn, wenn, sobald einmal das Postwesen im Innern eines jeden Staates eine den angedeuteten Grundsätzen entsprechende Regulirung für den innern Postverkehr erhalten hätte, die europäische Regierungen, bei Anerkennung des unbestreitbaren Rechts auf Benützung des Posttransits, in einer zu treffenden allgemeinen Uebereinkunft sich zu einer gleichförmigen Ermäßigung der Preise nach geographischen Distanzen, etwa zu einer nach Maßstab von 40 bis 50 Meilen auszumittelnden Dividende der landesherrlich vorgeschriebenen Tarife herbeilassen würden.

Bis jedoch diese allerdings schwierige und wohl noch einer fernern Zukunft vorbehaltene Vereinbarung unter den Staaten zu Stande kommen dürfte, möchte es vor der Hand wohl noth thun, daß die brittische Regierung durch die vereinten Vorstellungen der betreffenden diplomatischen Agenten in London bewogen werde, den intermittirenden Postanstalten in Deutschland, Holland und Belgien eben so wie der französischen Administration eine billige Entschädigung für die Transitcorrespondenz zu entrichten, damit nach Aufhebung der beträchtlichen Frankozahlung bis an die Einschiffungspunkte Ostende, Antwerpen, Rotterdam und Cuxhaven der diesseitige Correspondent nur einmal, nämlich bei der Einhändigung, zur Tragung der Kosten angehalten werde. Und da das englische Ministerium, nach einer seiner Aeußerungen im Parlament, selbst eine solche Regulirung des brittischen Postverkehres mit dem Auslande beantragen zu wollen sich erklärt hat, so dürfte es gerade jetzt an der Zeit seyn, diesen für die Erleichterung des europäischen Handels so wichtigen Gegenstand in London anhängig zu machen, und was bisher wohl noch nicht geschehen, auch gehörig zu beleuchten.

[2347]

Erklärung.

Um jeder Verwechslung meiner Person mit einem Individuum, welches sich, am 23 Mai zu Koblenz bei einem Diebstahl ertappt, erschossen hat, und dessen Namen noch nicht bekannt ist, vorzubeugen, erkläre ich, daß der bei der Leiche gefundene, auf mich lautende, Paß derjenige seyn muß, welcher mir auf der Reise zwischen Magdeburg und Hamburg (vom 8 bis 11 April a. c.) entwendet ist, und ferner, daß ich mich seit dem 22 April a. c. hier beständig aufgehalten habe, welches letztere eine hohe Polizei, auf mein Ansuchen, bestätigt.

Lübeck, den 4 Junius 1840.

Dr. Ferdinand Röse.

Daß der Sohn des hiesigen Kornmäklers Röse, der Dr. Philos. Ferdinand Röse, sich seit dem 22 April d. J. ununterbrochen hieselbst aufgehalten hat und noch jetzt allhier anwesend ist, wird hierdurch amtlich bescheinigt.

Lübeck, den 4 Junius 1840.

Die Polizei-Direction.

H. G. Plitt, Senator.

[2310-12]
[Tabelle]

Die Direction der k. k. priv. lombardisch-venezianischen Ferdinands-Bahn.

Da durch die allerhöchste Gnade die definitive Bewilligung zur Ausführung des Unternehmens erlangt worden ist, so beehrt sich die gesammte Direction der Gesellschaft diejenigen HH. Actionnäre, die dazu laut dem Art. 22 der Statuten berufen sind, zur General-Versammlung einzuladen, welche
den 30 künftigen Monats Julius
in Venedig, präcis 8 Uhr Vormittags, in den Sälen der Börse stattfinden wird.

Diejenigen, welche zufolge des Art. 34 von dem Rechte Gebrauch zu machen beabsichtigen, sich vertreten zu lassen, werden benachrichtigt, daß die Vollmachten in italienischer Sprache abgefaßt, vorschriftsmäßig beglaubigt, und spätestens bis zum 25 genannten Monats im Bureau der Direction in Venedig vorgelegt werden müssen.

Außerdem bringt man zur Kenntniß, daß um 9 Uhr die Liste der Beiwohnenden geschlossen, und die Sitzung ihren Anfang nehmen wird.

Die Direction wird den HH. Actionnären außer den im Art. 26 berührten Gegenständen auch noch folgende vortragen:

a) Ablesung der höhern Mittheilungen in Betreff der allerhöchsten Bewilligung der Statuten und der definitiven Ermächtigung zur Ausführung des Werkes;

b) die Wiederersetzung der austretenden Directoren, laut Art. 45;

c) Seitenbahn nach Bergamo, von Sr. Maj. schon vorläufig genehmigt;

d) Entwurf einer andern Seitenbahn nach Mantua;

e) Contracte mit den Agentschaften in Wien und in Augsburg.

Mailand, den 3 Junius 1840.

Die Direction der Gesellschaft.

Venezianer Section.

(Unterz.) Guiseppe Reali

Francesco Zucchelli.

Pietro Bigaglia.

Rob. Spiridione Papadopoli.

Cav. Giacomo Treves de' Bonfili.

Secr. Dr. G. B. Breganze.

Lombardische Section.

(Unterz.) Antonio Carmagnola.

Paolo Battaglia.

Francesco Decio.

G. Batt. Brambilla.

Secr. Dr. Emilio Campi.

neue Postreform so hochgefeierte England, befolgt bei seiner so starken ausländischen Correspondenz eine ganz eigene Politik. Es hat sich nämlich den Schlüssel seiner Postverbindung mit dem Continent durch Frankreich mittelst eines bald nach dem Frieden von Amiens mit diesem Lande abgeschlossenen Vertrags gesichert, in welchem es sich bei den von beiden Staaten alternirend erhaltenen Packbootverbindungen über den Canal zur Entrichtung bedeutenden Portosätze von und resp. bis an die französische Gränze (für Italien namentlich resp. von und bis Turin) herbeigelassen hat. Dieser Vertrag, obgleich in Hinsicht der Territorialbestimmungen nicht mehr passend, wurde seit der Restauration wieder repristinirt und gilt noch jetzt zwischen den beiderseitigen Postofficen. Gegen alle übrigen Staaten aber befolgt England das System, daß es nur die Communication zur See auf seine Kosten unterhält, dagegen aber vom correspondirenden Publicum auf dem Continent verlangt, daß es seine Briefe von und nach England hin und zurück bezahle.

Zeitgemäß wäre es unstreitig, daß bei dem allgemeinen Eifer für die Förderung der Industrie und Handelsfreiheit, der sich namentlich in Deutschland durch die Zollvereine bewährt, die Aufmerksamkeit der Regierungen auf diesen wichtigen Gegenstand gerichtet, und gegen die obwaltenden Mißbräuche und Anomalien endlich die gewünschte Abhülfe getroffen würde. Sie dürfte nur dann möglich seyn, wenn, sobald einmal das Postwesen im Innern eines jeden Staates eine den angedeuteten Grundsätzen entsprechende Regulirung für den innern Postverkehr erhalten hätte, die europäische Regierungen, bei Anerkennung des unbestreitbaren Rechts auf Benützung des Posttransits, in einer zu treffenden allgemeinen Uebereinkunft sich zu einer gleichförmigen Ermäßigung der Preise nach geographischen Distanzen, etwa zu einer nach Maßstab von 40 bis 50 Meilen auszumittelnden Dividende der landesherrlich vorgeschriebenen Tarife herbeilassen würden.

Bis jedoch diese allerdings schwierige und wohl noch einer fernern Zukunft vorbehaltene Vereinbarung unter den Staaten zu Stande kommen dürfte, möchte es vor der Hand wohl noth thun, daß die brittische Regierung durch die vereinten Vorstellungen der betreffenden diplomatischen Agenten in London bewogen werde, den intermittirenden Postanstalten in Deutschland, Holland und Belgien eben so wie der französischen Administration eine billige Entschädigung für die Transitcorrespondenz zu entrichten, damit nach Aufhebung der beträchtlichen Frankozahlung bis an die Einschiffungspunkte Ostende, Antwerpen, Rotterdam und Cuxhaven der diesseitige Correspondent nur einmal, nämlich bei der Einhändigung, zur Tragung der Kosten angehalten werde. Und da das englische Ministerium, nach einer seiner Aeußerungen im Parlament, selbst eine solche Regulirung des brittischen Postverkehres mit dem Auslande beantragen zu wollen sich erklärt hat, so dürfte es gerade jetzt an der Zeit seyn, diesen für die Erleichterung des europäischen Handels so wichtigen Gegenstand in London anhängig zu machen, und was bisher wohl noch nicht geschehen, auch gehörig zu beleuchten.

[2347]

Erklärung.

Um jeder Verwechslung meiner Person mit einem Individuum, welches sich, am 23 Mai zu Koblenz bei einem Diebstahl ertappt, erschossen hat, und dessen Namen noch nicht bekannt ist, vorzubeugen, erkläre ich, daß der bei der Leiche gefundene, auf mich lautende, Paß derjenige seyn muß, welcher mir auf der Reise zwischen Magdeburg und Hamburg (vom 8 bis 11 April a. c.) entwendet ist, und ferner, daß ich mich seit dem 22 April a. c. hier beständig aufgehalten habe, welches letztere eine hohe Polizei, auf mein Ansuchen, bestätigt.

Lübeck, den 4 Junius 1840.

Dr. Ferdinand Röse.

Daß der Sohn des hiesigen Kornmäklers Röse, der Dr. Philos. Ferdinand Röse, sich seit dem 22 April d. J. ununterbrochen hieselbst aufgehalten hat und noch jetzt allhier anwesend ist, wird hierdurch amtlich bescheinigt.

Lübeck, den 4 Junius 1840.

Die Polizei-Direction.

H. G. Plitt, Senator.

[2310-12]
[Tabelle]

Die Direction der k. k. priv. lombardisch-venezianischen Ferdinands-Bahn.

Da durch die allerhöchste Gnade die definitive Bewilligung zur Ausführung des Unternehmens erlangt worden ist, so beehrt sich die gesammte Direction der Gesellschaft diejenigen HH. Actionnäre, die dazu laut dem Art. 22 der Statuten berufen sind, zur General-Versammlung einzuladen, welche
den 30 künftigen Monats Julius
in Venedig, präcis 8 Uhr Vormittags, in den Sälen der Börse stattfinden wird.

Diejenigen, welche zufolge des Art. 34 von dem Rechte Gebrauch zu machen beabsichtigen, sich vertreten zu lassen, werden benachrichtigt, daß die Vollmachten in italienischer Sprache abgefaßt, vorschriftsmäßig beglaubigt, und spätestens bis zum 25 genannten Monats im Bureau der Direction in Venedig vorgelegt werden müssen.

Außerdem bringt man zur Kenntniß, daß um 9 Uhr die Liste der Beiwohnenden geschlossen, und die Sitzung ihren Anfang nehmen wird.

Die Direction wird den HH. Actionnären außer den im Art. 26 berührten Gegenständen auch noch folgende vortragen:

a) Ablesung der höhern Mittheilungen in Betreff der allerhöchsten Bewilligung der Statuten und der definitiven Ermächtigung zur Ausführung des Werkes;

b) die Wiederersetzung der austretenden Directoren, laut Art. 45;

c) Seitenbahn nach Bergamo, von Sr. Maj. schon vorläufig genehmigt;

d) Entwurf einer andern Seitenbahn nach Mantua;

e) Contracte mit den Agentschaften in Wien und in Augsburg.

Mailand, den 3 Junius 1840.

Die Direction der Gesellschaft.

Venezianer Section.

(Unterz.) Guiseppe Reali

Francesco Zucchelli.

Pietro Bigaglia.

Rob. Spiridione Papadopoli.

Cav. Giacomo Treves de' Bonfili.

Secr. Dr. G. B. Breganze.

Lombardische Section.

(Unterz.) Antonio Carmagnola.

Paolo Battaglia.

Francesco Decio.

G. Batt. Brambilla.

Secr. Dr. Emilio Campi.

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[1341/0013] neue Postreform so hochgefeierte England, befolgt bei seiner so starken ausländischen Correspondenz eine ganz eigene Politik. Es hat sich nämlich den Schlüssel seiner Postverbindung mit dem Continent durch Frankreich mittelst eines bald nach dem Frieden von Amiens mit diesem Lande abgeschlossenen Vertrags gesichert, in welchem es sich bei den von beiden Staaten alternirend erhaltenen Packbootverbindungen über den Canal zur Entrichtung bedeutenden Portosätze von und resp. bis an die französische Gränze (für Italien namentlich resp. von und bis Turin) herbeigelassen hat. Dieser Vertrag, obgleich in Hinsicht der Territorialbestimmungen nicht mehr passend, wurde seit der Restauration wieder repristinirt und gilt noch jetzt zwischen den beiderseitigen Postofficen. Gegen alle übrigen Staaten aber befolgt England das System, daß es nur die Communication zur See auf seine Kosten unterhält, dagegen aber vom correspondirenden Publicum auf dem Continent verlangt, daß es seine Briefe von und nach England hin und zurück bezahle. Zeitgemäß wäre es unstreitig, daß bei dem allgemeinen Eifer für die Förderung der Industrie und Handelsfreiheit, der sich namentlich in Deutschland durch die Zollvereine bewährt, die Aufmerksamkeit der Regierungen auf diesen wichtigen Gegenstand gerichtet, und gegen die obwaltenden Mißbräuche und Anomalien endlich die gewünschte Abhülfe getroffen würde. Sie dürfte nur dann möglich seyn, wenn, sobald einmal das Postwesen im Innern eines jeden Staates eine den angedeuteten Grundsätzen entsprechende Regulirung für den innern Postverkehr erhalten hätte, die europäische Regierungen, bei Anerkennung des unbestreitbaren Rechts auf Benützung des Posttransits, in einer zu treffenden allgemeinen Uebereinkunft sich zu einer gleichförmigen Ermäßigung der Preise nach geographischen Distanzen, etwa zu einer nach Maßstab von 40 bis 50 Meilen auszumittelnden Dividende der landesherrlich vorgeschriebenen Tarife herbeilassen würden. Bis jedoch diese allerdings schwierige und wohl noch einer fernern Zukunft vorbehaltene Vereinbarung unter den Staaten zu Stande kommen dürfte, möchte es vor der Hand wohl noth thun, daß die brittische Regierung durch die vereinten Vorstellungen der betreffenden diplomatischen Agenten in London bewogen werde, den intermittirenden Postanstalten in Deutschland, Holland und Belgien eben so wie der französischen Administration eine billige Entschädigung für die Transitcorrespondenz zu entrichten, damit nach Aufhebung der beträchtlichen Frankozahlung bis an die Einschiffungspunkte Ostende, Antwerpen, Rotterdam und Cuxhaven der diesseitige Correspondent nur einmal, nämlich bei der Einhändigung, zur Tragung der Kosten angehalten werde. Und da das englische Ministerium, nach einer seiner Aeußerungen im Parlament, selbst eine solche Regulirung des brittischen Postverkehres mit dem Auslande beantragen zu wollen sich erklärt hat, so dürfte es gerade jetzt an der Zeit seyn, diesen für die Erleichterung des europäischen Handels so wichtigen Gegenstand in London anhängig zu machen, und was bisher wohl noch nicht geschehen, auch gehörig zu beleuchten. [2347] Erklärung. Um jeder Verwechslung meiner Person mit einem Individuum, welches sich, am 23 Mai zu Koblenz bei einem Diebstahl ertappt, erschossen hat, und dessen Namen noch nicht bekannt ist, vorzubeugen, erkläre ich, daß der bei der Leiche gefundene, auf mich lautende, Paß derjenige seyn muß, welcher mir auf der Reise zwischen Magdeburg und Hamburg (vom 8 bis 11 April a. c.) entwendet ist, und ferner, daß ich mich seit dem 22 April a. c. hier beständig aufgehalten habe, welches letztere eine hohe Polizei, auf mein Ansuchen, bestätigt. Lübeck, den 4 Junius 1840. Dr. Ferdinand Röse. Daß der Sohn des hiesigen Kornmäklers Röse, der Dr. Philos. Ferdinand Röse, sich seit dem 22 April d. J. ununterbrochen hieselbst aufgehalten hat und noch jetzt allhier anwesend ist, wird hierdurch amtlich bescheinigt. Lübeck, den 4 Junius 1840. Die Polizei-Direction. H. G. Plitt, Senator. [2310-12] Die Direction der k. k. priv. lombardisch-venezianischen Ferdinands-Bahn. Da durch die allerhöchste Gnade die definitive Bewilligung zur Ausführung des Unternehmens erlangt worden ist, so beehrt sich die gesammte Direction der Gesellschaft diejenigen HH. Actionnäre, die dazu laut dem Art. 22 der Statuten berufen sind, zur General-Versammlung einzuladen, welche den 30 künftigen Monats Julius in Venedig, präcis 8 Uhr Vormittags, in den Sälen der Börse stattfinden wird. Diejenigen, welche zufolge des Art. 34 von dem Rechte Gebrauch zu machen beabsichtigen, sich vertreten zu lassen, werden benachrichtigt, daß die Vollmachten in italienischer Sprache abgefaßt, vorschriftsmäßig beglaubigt, und spätestens bis zum 25 genannten Monats im Bureau der Direction in Venedig vorgelegt werden müssen. Außerdem bringt man zur Kenntniß, daß um 9 Uhr die Liste der Beiwohnenden geschlossen, und die Sitzung ihren Anfang nehmen wird. Die Direction wird den HH. Actionnären außer den im Art. 26 berührten Gegenständen auch noch folgende vortragen: a) Ablesung der höhern Mittheilungen in Betreff der allerhöchsten Bewilligung der Statuten und der definitiven Ermächtigung zur Ausführung des Werkes; b) die Wiederersetzung der austretenden Directoren, laut Art. 45; c) Seitenbahn nach Bergamo, von Sr. Maj. schon vorläufig genehmigt; d) Entwurf einer andern Seitenbahn nach Mantua; e) Contracte mit den Agentschaften in Wien und in Augsburg. Mailand, den 3 Junius 1840. Die Direction der Gesellschaft. Venezianer Section. (Unterz.) Guiseppe Reali Francesco Zucchelli. Pietro Bigaglia. Rob. Spiridione Papadopoli. Cav. Giacomo Treves de' Bonfili. Secr. Dr. G. B. Breganze. Lombardische Section. (Unterz.) Antonio Carmagnola. Paolo Battaglia. Francesco Decio. G. Batt. Brambilla. Secr. Dr. Emilio Campi.

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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung. Nr. 168. Augsburg, 16. Juni 1840, S. 1341. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/augsburgerallgemeine_168_18400616/13>, abgerufen am 23.11.2024.