Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Allgemeine Zeitung. Nr. 166. Augsburg, 14. Juni 1840.

Bild:
<< vorherige Seite
[2329]

Bedingungen der Regierung, die Errichtung einer Eisenbahn von Florenz nach Livorno betreffend.

Aus der Privat-Correspondenz des Eco della Borsa in Mailand vom 5 Mai 1840.

Ich habe meinen Aufenthalt in Florenz benützt, um die Verhältnisse des Unternehmens einer Eisenbahn von hier nach Livorno näher kennen zu lernen, wobei die HH. Fenzi und Kolziani, Inhaber des Hauses Senn und Comp., welches sich insbesondere mit dieser Angelegenheit beschäftigt, mir die Einsicht der zwischen ihnen und der Staatsbehörde gepflogenen Verhandlungen gestatteten.

Bis jetzt hat keine förmliche Privilegiums-Ertheilung stattgefunden, indessen hat der zur Unterhandlung mit den concessionären Fenzi und Senn beauftragte Rath denselben die ihnen auferlegten Verbindlichkeiten bekannt gemacht, nach deren Annahme den Unternehmern die näher bestimmten Concessionen von der Regierung ertheilt werden sollen.

Diese Bedingungen enthalten die Zusicherung des ausschließlichen Privilegiums auf 100 Jahre, die vollständigste Genehmigung der der Gesellschaft bezeichneten Bahnlinie und den durch das Expropriationsrecht begünstigten Ausführungsplan.

Die Artikel selbst sind zugleich von einer Einladung an die Concessionäre begleitet, die etwa von ihnen an den von der Regierung bestimmten Nebenverträgen zu machenden Ausstellungen vorzulegen, wobei außer Zweifel ist, daß das Wenige, was hiebei eine Ermäßigung wünschenswerth erscheinen ließe, bis zu Feststellung des Transport-Tarifes, mit der billigsten Berücksichtigung eingeräumt werden wird.

Zur Ausführung ist ein vollständig genügender Zeitraum festgesetzt, und es wurden zu diesem Ende auch sehr erleichternde Zugeständnisse gemacht, wie z. B. die freie Einfuhr des fremden Eisens, der Maschinen während 10 Jahren und ein Nachlaß von 25 Proc. an den Currentpreisen der aus den Minen der Regierung gemachten Eisenbezüge.

[2325-26]

Einzahlung zum Hüttensteinacher Eisenwerk.

Der unterzeichnete Verwaltungsausschuß gibt sich die Ehre, die verehrlichen Gesellschafts-Mitglieder hiedurch zu benachrichtigen, daß der Betrieb des Werkes in Hüttensteinach mit Ende des Monats April auf eine befriedigende Weise begonnen hat.

Hiemit verbindet er die Anzeige, daß nach Beschluß vom 22 d. M. die dritte Nachzahlung auf die emittirten Hauptactien, mit 50 fl. pr. Actie,
spätestens bis 15 Julius d. J.
unter dem in §. X der Statuten enthaltenen Präjudiz, stattzufinden habe; wobei ein Jahreszins aus den auf jede Hauptactie s. Z. eingezahlten 500 fl. mit 20 fl. - dann die Stückzinsen aus den im vorigen Jahre geleisteten Nachzahlungen, vom Tage derselben an bis zum letzten April d. J. in Abzug gebracht werden können, wozu das jeder Actie beiliegende Quittungsblatt, unterschrieben an das Bankierhaus Leonhard Kalb dahier portofrei eingesendet werden wolle, woselbst auch der Zinsenbetrag jeder einzelnen Nummer nöthigenfalls erfragt werden kann. - Nürnberg, am 31 Mai 1840.

Der Verwaltungs-Ausschuß der Hüttensteinacher Eisenwerks-Gesellschaft.

J. Schnerr. C. Zinn. E. Schmidmer. Oye. Sig. v. Tucher.

[2299]

Anzeige.

Zu näherer Bestimmung der unterm 20 April abhin hierorts erlassenen Ausschreibung der an der Aargau'schen Kantonsschule in Aarau erledigten Stelle eines Hauptlehrers für die Naturwissenschaften wird andurch bemerkt, daß der anzustellende Lehrer in Zoologie, Botanik und Mineralogie in 18 bis 24 Stunden wöchentlich Unterricht zu ertheilen, eine Besoldung von 1200 bis 1600 Schweizerfranken Jahresgehalt zu beziehen, und insofern er sich nicht über praktische Lehrtüchtigkeit auszuweisen im Falle wäre, eine Probezeit von 2 Jahren zu bestehen hat. Die Bewerber haben unter Einreichung ihrer Zeugnisse sich
bis zum 24 Junius
nächstkünftig beim hochg. Hrn. Regierungsrath Dr. Wieland, Präsidenten des Kantonschulrathes dahier, schriftlich anzumelden. Ein Kantonsfremder, falls ein solcher an besagte Stelle gewählt werden sollte, hat sich mit den nöthigen Ausweisschriften behufs seiner Niederlassung zu versehen.

Aarau, am 27 Mai 1840.

Das Secretariat des Kanton-Schulrathes.

[2316]

Anzeige.

Der verlebte Hr. Bischof Friedrich von Groß zu Würzburg hinterließ eine beträchtliche Sammlung von Gold- u. Silbermünzen, welche für Numismatiker interessant sind, und die am
1, 2 und 3 Julius l. J.,
in der bischöflichen Wohnung zu Würzburg, jedesmal Nachmittags von 2-5 Uhr, öffentlich versteigert werden. Kauflustige werden hiezu mit dem Bemerken eingeladen, daß das Verzeichniß dieser Münzen bei der Expedition der Allg. Zeitung täglich zur Einsicht offen liegt.

[2143]

Im Verlage von C. A. Hartleben in Pesth ist neu erschienen:

Falknerklee,
bestehend in drei ungedruckten Werken über die Falknerei.

1) Basname, das ist: das Falkenbuch. Auf der Ambrosiana zu Mailand.

2) Die Habichtslehre. Auf der k. k. Hofbibliothek zu Wien.

3) Kaiser Maximilians Handschrift über die Falknerei. Auf der k. k. Hofbibliothek zu Wien.

Aus dem Türkischen und Griechischen verdeutscht, und in Text und Uebersetzung herausgegeben
von Hammer-Purgstall.

In dreihundert Abdrücken.

gr. 8. Elegante Ausgabe mit verzierten Umschlägen geh. 3 Rthlr.

Ein Kleeblatt drei ganz unbekannter, philologischer und naturhistorischer, höchst interessanter Handschriften, welches Liebhabern der Naturgeschichte und der Jagd nicht minder willkommen seyn wird als Hellenisten und Orientalisten, welches als Supplement der Hieracosophia Rigault's Bibliotheken nicht fehlen darf, und welches von innen eben so reich philologisch und ästhetisch, als von außen geschmackvoll ausgestattet ist.

Ferner ist so eben vollendet die höchst billige Ausgabe:

der Geschichte des Osmanischen Reiches,
großentheils aus bisher unbenutzten Handschriften und Archiven.

Von Joseph von Hammer-Purgstall.

Zweite verbesserte Auflage.

In vier Bänden mit 226 Groß-Octav Bogen auf Velinpapier und neun Landkarten.

Die neuesten Begebenheiten im Osmanischen Reiche nehmen die Theilnahme von ganz Europa mit unwiderstehlicher Gewalt in Anspruch; sie werden aber nur denjenigen klar und verständlich seyn, welche mit der Geschichte dieses Staates, mit seiner Verfassung und dem Charakter seiner

[2329]

Bedingungen der Regierung, die Errichtung einer Eisenbahn von Florenz nach Livorno betreffend.

Aus der Privat-Correspondenz des Eco della Borsa in Mailand vom 5 Mai 1840.

Ich habe meinen Aufenthalt in Florenz benützt, um die Verhältnisse des Unternehmens einer Eisenbahn von hier nach Livorno näher kennen zu lernen, wobei die HH. Fenzi und Kolziani, Inhaber des Hauses Senn und Comp., welches sich insbesondere mit dieser Angelegenheit beschäftigt, mir die Einsicht der zwischen ihnen und der Staatsbehörde gepflogenen Verhandlungen gestatteten.

Bis jetzt hat keine förmliche Privilegiums-Ertheilung stattgefunden, indessen hat der zur Unterhandlung mit den concessionären Fenzi und Senn beauftragte Rath denselben die ihnen auferlegten Verbindlichkeiten bekannt gemacht, nach deren Annahme den Unternehmern die näher bestimmten Concessionen von der Regierung ertheilt werden sollen.

Diese Bedingungen enthalten die Zusicherung des ausschließlichen Privilegiums auf 100 Jahre, die vollständigste Genehmigung der der Gesellschaft bezeichneten Bahnlinie und den durch das Expropriationsrecht begünstigten Ausführungsplan.

Die Artikel selbst sind zugleich von einer Einladung an die Concessionäre begleitet, die etwa von ihnen an den von der Regierung bestimmten Nebenverträgen zu machenden Ausstellungen vorzulegen, wobei außer Zweifel ist, daß das Wenige, was hiebei eine Ermäßigung wünschenswerth erscheinen ließe, bis zu Feststellung des Transport-Tarifes, mit der billigsten Berücksichtigung eingeräumt werden wird.

Zur Ausführung ist ein vollständig genügender Zeitraum festgesetzt, und es wurden zu diesem Ende auch sehr erleichternde Zugeständnisse gemacht, wie z. B. die freie Einfuhr des fremden Eisens, der Maschinen während 10 Jahren und ein Nachlaß von 25 Proc. an den Currentpreisen der aus den Minen der Regierung gemachten Eisenbezüge.

[2325-26]

Einzahlung zum Hüttensteinacher Eisenwerk.

Der unterzeichnete Verwaltungsausschuß gibt sich die Ehre, die verehrlichen Gesellschafts-Mitglieder hiedurch zu benachrichtigen, daß der Betrieb des Werkes in Hüttensteinach mit Ende des Monats April auf eine befriedigende Weise begonnen hat.

Hiemit verbindet er die Anzeige, daß nach Beschluß vom 22 d. M. die dritte Nachzahlung auf die emittirten Hauptactien, mit 50 fl. pr. Actie,
spätestens bis 15 Julius d. J.
unter dem in §. X der Statuten enthaltenen Präjudiz, stattzufinden habe; wobei ein Jahreszins aus den auf jede Hauptactie s. Z. eingezahlten 500 fl. mit 20 fl. – dann die Stückzinsen aus den im vorigen Jahre geleisteten Nachzahlungen, vom Tage derselben an bis zum letzten April d. J. in Abzug gebracht werden können, wozu das jeder Actie beiliegende Quittungsblatt, unterschrieben an das Bankierhaus Leonhard Kalb dahier portofrei eingesendet werden wolle, woselbst auch der Zinsenbetrag jeder einzelnen Nummer nöthigenfalls erfragt werden kann. – Nürnberg, am 31 Mai 1840.

Der Verwaltungs-Ausschuß der Hüttensteinacher Eisenwerks-Gesellschaft.

J. Schnerr. C. Zinn. E. Schmidmer. Oye. Sig. v. Tucher.

[2299]

Anzeige.

Zu näherer Bestimmung der unterm 20 April abhin hierorts erlassenen Ausschreibung der an der Aargau'schen Kantonsschule in Aarau erledigten Stelle eines Hauptlehrers für die Naturwissenschaften wird andurch bemerkt, daß der anzustellende Lehrer in Zoologie, Botanik und Mineralogie in 18 bis 24 Stunden wöchentlich Unterricht zu ertheilen, eine Besoldung von 1200 bis 1600 Schweizerfranken Jahresgehalt zu beziehen, und insofern er sich nicht über praktische Lehrtüchtigkeit auszuweisen im Falle wäre, eine Probezeit von 2 Jahren zu bestehen hat. Die Bewerber haben unter Einreichung ihrer Zeugnisse sich
bis zum 24 Junius
nächstkünftig beim hochg. Hrn. Regierungsrath Dr. Wieland, Präsidenten des Kantonschulrathes dahier, schriftlich anzumelden. Ein Kantonsfremder, falls ein solcher an besagte Stelle gewählt werden sollte, hat sich mit den nöthigen Ausweisschriften behufs seiner Niederlassung zu versehen.

Aarau, am 27 Mai 1840.

Das Secretariat des Kanton-Schulrathes.

[2316]

Anzeige.

Der verlebte Hr. Bischof Friedrich von Groß zu Würzburg hinterließ eine beträchtliche Sammlung von Gold- u. Silbermünzen, welche für Numismatiker interessant sind, und die am
1, 2 und 3 Julius l. J.,
in der bischöflichen Wohnung zu Würzburg, jedesmal Nachmittags von 2-5 Uhr, öffentlich versteigert werden. Kauflustige werden hiezu mit dem Bemerken eingeladen, daß das Verzeichniß dieser Münzen bei der Expedition der Allg. Zeitung täglich zur Einsicht offen liegt.

[2143]

Im Verlage von C. A. Hartleben in Pesth ist neu erschienen:

Falknerklee,
bestehend in drei ungedruckten Werken über die Falknerei.

1) Basname, das ist: das Falkenbuch. Auf der Ambrosiana zu Mailand.

2) Die Habichtslehre. Auf der k. k. Hofbibliothek zu Wien.

3) Kaiser Maximilians Handschrift über die Falknerei. Auf der k. k. Hofbibliothek zu Wien.

Aus dem Türkischen und Griechischen verdeutscht, und in Text und Uebersetzung herausgegeben
von Hammer-Purgstall.

In dreihundert Abdrücken.

gr. 8. Elegante Ausgabe mit verzierten Umschlägen geh. 3 Rthlr.

Ein Kleeblatt drei ganz unbekannter, philologischer und naturhistorischer, höchst interessanter Handschriften, welches Liebhabern der Naturgeschichte und der Jagd nicht minder willkommen seyn wird als Hellenisten und Orientalisten, welches als Supplement der Hieracosophia Rigault's Bibliotheken nicht fehlen darf, und welches von innen eben so reich philologisch und ästhetisch, als von außen geschmackvoll ausgestattet ist.

Ferner ist so eben vollendet die höchst billige Ausgabe:

der Geschichte des Osmanischen Reiches,
großentheils aus bisher unbenutzten Handschriften und Archiven.

Von Joseph von Hammer-Purgstall.

Zweite verbesserte Auflage.

In vier Bänden mit 226 Groß-Octav Bogen auf Velinpapier und neun Landkarten.

Die neuesten Begebenheiten im Osmanischen Reiche nehmen die Theilnahme von ganz Europa mit unwiderstehlicher Gewalt in Anspruch; sie werden aber nur denjenigen klar und verständlich seyn, welche mit der Geschichte dieses Staates, mit seiner Verfassung und dem Charakter seiner

<TEI>
  <text>
    <body>
      <pb facs="#f0015" n="1327"/>
      <div type="jAnnouncements">
        <div xml:id="jAn2329" type="jAn" n="2">
          <head>[2329]</head><lb/>
          <p>Bedingungen der Regierung, die Errichtung einer Eisenbahn von Florenz nach Livorno betreffend.</p><lb/>
          <p>Aus der Privat-Correspondenz des Eco della Borsa in Mailand vom 5 Mai 1840.</p><lb/>
          <p>Ich habe meinen Aufenthalt in Florenz benützt, um die Verhältnisse des Unternehmens einer Eisenbahn von hier nach Livorno näher kennen zu lernen, wobei die HH. Fenzi und Kolziani, Inhaber des Hauses Senn und Comp., welches sich insbesondere mit dieser Angelegenheit beschäftigt, mir die Einsicht der zwischen ihnen und der Staatsbehörde gepflogenen Verhandlungen gestatteten.</p><lb/>
          <p>Bis jetzt hat keine förmliche Privilegiums-Ertheilung stattgefunden, indessen hat der zur Unterhandlung mit den concessionären Fenzi und Senn beauftragte Rath denselben die ihnen auferlegten Verbindlichkeiten bekannt gemacht, nach deren Annahme den Unternehmern die näher bestimmten Concessionen von der Regierung ertheilt werden sollen.</p><lb/>
          <p>Diese Bedingungen enthalten die Zusicherung des ausschließlichen Privilegiums auf 100 Jahre, die vollständigste Genehmigung der der Gesellschaft bezeichneten Bahnlinie und den durch das Expropriationsrecht begünstigten Ausführungsplan.</p><lb/>
          <p>Die Artikel selbst sind zugleich von einer Einladung an die Concessionäre begleitet, die etwa von ihnen an den von der Regierung bestimmten Nebenverträgen zu machenden Ausstellungen vorzulegen, wobei außer Zweifel ist, daß das Wenige, was hiebei eine Ermäßigung wünschenswerth erscheinen ließe, bis zu Feststellung des Transport-Tarifes, mit der billigsten Berücksichtigung eingeräumt werden wird.</p><lb/>
          <p>Zur Ausführung ist ein vollständig genügender Zeitraum festgesetzt, und es wurden zu diesem Ende auch sehr erleichternde Zugeständnisse gemacht, wie z. B. die freie Einfuhr des fremden Eisens, der Maschinen während 10 Jahren und ein Nachlaß von 25 Proc. an den Currentpreisen der aus den Minen der Regierung gemachten Eisenbezüge.</p>
        </div><lb/>
        <div xml:id="jAn2325-26" type="jAn" n="2">
          <head>[2325-26]</head><lb/>
          <p>Einzahlung zum Hüttensteinacher Eisenwerk.</p><lb/>
          <p>Der unterzeichnete Verwaltungsausschuß gibt sich die Ehre, die verehrlichen Gesellschafts-Mitglieder hiedurch zu benachrichtigen, daß der Betrieb des Werkes in Hüttensteinach mit Ende des Monats April auf eine befriedigende Weise begonnen hat.</p><lb/>
          <p>Hiemit verbindet er die Anzeige, daß nach Beschluß vom 22 d. M. die dritte Nachzahlung auf die emittirten Hauptactien, mit 50 fl. pr. Actie,<lb/>
spätestens bis 15 Julius d. J.<lb/>
unter dem in §. X der Statuten enthaltenen Präjudiz, stattzufinden habe; wobei ein Jahreszins aus den auf jede Hauptactie s. Z. eingezahlten 500 fl. mit 20 fl. &#x2013; dann die Stückzinsen aus den im vorigen Jahre geleisteten Nachzahlungen, vom Tage derselben an bis zum letzten April d. J. in Abzug gebracht werden können, wozu das jeder Actie beiliegende Quittungsblatt, unterschrieben an das Bankierhaus Leonhard Kalb dahier portofrei eingesendet werden wolle, woselbst auch der Zinsenbetrag jeder einzelnen Nummer nöthigenfalls erfragt werden kann. &#x2013; Nürnberg, am 31 Mai 1840.</p><lb/>
          <p>Der Verwaltungs-Ausschuß der Hüttensteinacher Eisenwerks-Gesellschaft.</p><lb/>
          <p>J. Schnerr. C. Zinn. E. Schmidmer. Oye. Sig. v. Tucher.</p>
        </div><lb/>
        <div xml:id="jAn2299" type="jAn" n="2">
          <head>[2299]</head><lb/>
          <p>Anzeige.</p><lb/>
          <p>Zu näherer Bestimmung der unterm 20 April abhin hierorts erlassenen Ausschreibung der an der Aargau'schen Kantonsschule in Aarau erledigten Stelle eines Hauptlehrers für die Naturwissenschaften wird andurch bemerkt, daß der anzustellende Lehrer in Zoologie, Botanik und Mineralogie in 18 bis 24 Stunden wöchentlich Unterricht zu ertheilen, eine Besoldung von 1200 bis 1600 Schweizerfranken Jahresgehalt zu beziehen, und insofern er sich nicht über praktische Lehrtüchtigkeit auszuweisen im Falle wäre, eine Probezeit von 2 Jahren zu bestehen hat. Die Bewerber haben unter Einreichung ihrer Zeugnisse sich<lb/>
bis zum 24 Junius<lb/>
nächstkünftig beim hochg. Hrn. Regierungsrath Dr. Wieland, Präsidenten des Kantonschulrathes dahier, schriftlich anzumelden. Ein Kantonsfremder, falls ein solcher an besagte Stelle gewählt werden sollte, hat sich mit den nöthigen Ausweisschriften behufs seiner Niederlassung zu versehen.</p><lb/>
          <p>Aarau, am 27 Mai 1840.</p><lb/>
          <p>Das Secretariat des Kanton-Schulrathes.</p>
        </div><lb/>
        <div xml:id="jAn2316" type="jAn" n="2">
          <head>[2316]</head><lb/>
          <p>Anzeige.</p><lb/>
          <p>Der verlebte Hr. Bischof Friedrich von Groß zu Würzburg hinterließ eine beträchtliche Sammlung von Gold- u. Silbermünzen, welche für Numismatiker interessant sind, und die am<lb/>
1, 2 und 3 Julius l. J.,<lb/>
in der bischöflichen Wohnung zu Würzburg, jedesmal Nachmittags von 2-5 Uhr, öffentlich versteigert werden. Kauflustige werden hiezu mit dem Bemerken eingeladen, daß das Verzeichniß dieser Münzen bei der Expedition der Allg. Zeitung täglich zur Einsicht offen liegt.</p>
        </div><lb/>
        <div xml:id="jAn2143" type="jAn" n="2">
          <head>[2143]</head><lb/>
          <p>Im Verlage von C. A. Hartleben in Pesth ist neu erschienen:</p><lb/>
          <p>Falknerklee,<lb/>
bestehend in drei ungedruckten Werken über die Falknerei.</p><lb/>
          <p>1) Basname, das ist: das Falkenbuch. Auf der Ambrosiana zu Mailand.</p><lb/>
          <p>2) Die Habichtslehre. Auf der k. k. Hofbibliothek zu Wien.</p><lb/>
          <p>3) Kaiser Maximilians Handschrift über die Falknerei. Auf der k. k. Hofbibliothek zu Wien.</p><lb/>
          <p>Aus dem Türkischen und Griechischen verdeutscht, und in Text und Uebersetzung herausgegeben<lb/>
von Hammer-Purgstall.</p><lb/>
          <p>In dreihundert Abdrücken.</p><lb/>
          <p>gr. 8. Elegante Ausgabe mit verzierten Umschlägen geh. 3 Rthlr.</p><lb/>
          <p>Ein Kleeblatt drei ganz unbekannter, philologischer und naturhistorischer, höchst interessanter Handschriften, welches Liebhabern der Naturgeschichte und der Jagd nicht minder willkommen seyn wird als Hellenisten und Orientalisten, welches als Supplement der Hieracosophia Rigault's Bibliotheken nicht fehlen darf, und welches von innen eben so reich philologisch und ästhetisch, als von außen geschmackvoll ausgestattet ist.</p><lb/>
          <p>Ferner ist so eben vollendet die höchst billige Ausgabe:</p><lb/>
          <p>der Geschichte des Osmanischen Reiches,<lb/>
großentheils aus bisher unbenutzten Handschriften und Archiven.</p><lb/>
          <p>Von Joseph von Hammer-Purgstall.</p><lb/>
          <p>Zweite verbesserte Auflage.</p><lb/>
          <p>In vier Bänden mit 226 Groß-Octav Bogen auf Velinpapier und neun Landkarten.</p><lb/>
          <p>Die neuesten Begebenheiten im Osmanischen Reiche nehmen die Theilnahme von ganz Europa mit unwiderstehlicher Gewalt in Anspruch; sie werden aber nur denjenigen klar und verständlich seyn, welche mit der Geschichte dieses Staates, mit seiner Verfassung und dem Charakter seiner<lb/></p>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[1327/0015] [2329] Bedingungen der Regierung, die Errichtung einer Eisenbahn von Florenz nach Livorno betreffend. Aus der Privat-Correspondenz des Eco della Borsa in Mailand vom 5 Mai 1840. Ich habe meinen Aufenthalt in Florenz benützt, um die Verhältnisse des Unternehmens einer Eisenbahn von hier nach Livorno näher kennen zu lernen, wobei die HH. Fenzi und Kolziani, Inhaber des Hauses Senn und Comp., welches sich insbesondere mit dieser Angelegenheit beschäftigt, mir die Einsicht der zwischen ihnen und der Staatsbehörde gepflogenen Verhandlungen gestatteten. Bis jetzt hat keine förmliche Privilegiums-Ertheilung stattgefunden, indessen hat der zur Unterhandlung mit den concessionären Fenzi und Senn beauftragte Rath denselben die ihnen auferlegten Verbindlichkeiten bekannt gemacht, nach deren Annahme den Unternehmern die näher bestimmten Concessionen von der Regierung ertheilt werden sollen. Diese Bedingungen enthalten die Zusicherung des ausschließlichen Privilegiums auf 100 Jahre, die vollständigste Genehmigung der der Gesellschaft bezeichneten Bahnlinie und den durch das Expropriationsrecht begünstigten Ausführungsplan. Die Artikel selbst sind zugleich von einer Einladung an die Concessionäre begleitet, die etwa von ihnen an den von der Regierung bestimmten Nebenverträgen zu machenden Ausstellungen vorzulegen, wobei außer Zweifel ist, daß das Wenige, was hiebei eine Ermäßigung wünschenswerth erscheinen ließe, bis zu Feststellung des Transport-Tarifes, mit der billigsten Berücksichtigung eingeräumt werden wird. Zur Ausführung ist ein vollständig genügender Zeitraum festgesetzt, und es wurden zu diesem Ende auch sehr erleichternde Zugeständnisse gemacht, wie z. B. die freie Einfuhr des fremden Eisens, der Maschinen während 10 Jahren und ein Nachlaß von 25 Proc. an den Currentpreisen der aus den Minen der Regierung gemachten Eisenbezüge. [2325-26] Einzahlung zum Hüttensteinacher Eisenwerk. Der unterzeichnete Verwaltungsausschuß gibt sich die Ehre, die verehrlichen Gesellschafts-Mitglieder hiedurch zu benachrichtigen, daß der Betrieb des Werkes in Hüttensteinach mit Ende des Monats April auf eine befriedigende Weise begonnen hat. Hiemit verbindet er die Anzeige, daß nach Beschluß vom 22 d. M. die dritte Nachzahlung auf die emittirten Hauptactien, mit 50 fl. pr. Actie, spätestens bis 15 Julius d. J. unter dem in §. X der Statuten enthaltenen Präjudiz, stattzufinden habe; wobei ein Jahreszins aus den auf jede Hauptactie s. Z. eingezahlten 500 fl. mit 20 fl. – dann die Stückzinsen aus den im vorigen Jahre geleisteten Nachzahlungen, vom Tage derselben an bis zum letzten April d. J. in Abzug gebracht werden können, wozu das jeder Actie beiliegende Quittungsblatt, unterschrieben an das Bankierhaus Leonhard Kalb dahier portofrei eingesendet werden wolle, woselbst auch der Zinsenbetrag jeder einzelnen Nummer nöthigenfalls erfragt werden kann. – Nürnberg, am 31 Mai 1840. Der Verwaltungs-Ausschuß der Hüttensteinacher Eisenwerks-Gesellschaft. J. Schnerr. C. Zinn. E. Schmidmer. Oye. Sig. v. Tucher. [2299] Anzeige. Zu näherer Bestimmung der unterm 20 April abhin hierorts erlassenen Ausschreibung der an der Aargau'schen Kantonsschule in Aarau erledigten Stelle eines Hauptlehrers für die Naturwissenschaften wird andurch bemerkt, daß der anzustellende Lehrer in Zoologie, Botanik und Mineralogie in 18 bis 24 Stunden wöchentlich Unterricht zu ertheilen, eine Besoldung von 1200 bis 1600 Schweizerfranken Jahresgehalt zu beziehen, und insofern er sich nicht über praktische Lehrtüchtigkeit auszuweisen im Falle wäre, eine Probezeit von 2 Jahren zu bestehen hat. Die Bewerber haben unter Einreichung ihrer Zeugnisse sich bis zum 24 Junius nächstkünftig beim hochg. Hrn. Regierungsrath Dr. Wieland, Präsidenten des Kantonschulrathes dahier, schriftlich anzumelden. Ein Kantonsfremder, falls ein solcher an besagte Stelle gewählt werden sollte, hat sich mit den nöthigen Ausweisschriften behufs seiner Niederlassung zu versehen. Aarau, am 27 Mai 1840. Das Secretariat des Kanton-Schulrathes. [2316] Anzeige. Der verlebte Hr. Bischof Friedrich von Groß zu Würzburg hinterließ eine beträchtliche Sammlung von Gold- u. Silbermünzen, welche für Numismatiker interessant sind, und die am 1, 2 und 3 Julius l. J., in der bischöflichen Wohnung zu Würzburg, jedesmal Nachmittags von 2-5 Uhr, öffentlich versteigert werden. Kauflustige werden hiezu mit dem Bemerken eingeladen, daß das Verzeichniß dieser Münzen bei der Expedition der Allg. Zeitung täglich zur Einsicht offen liegt. [2143] Im Verlage von C. A. Hartleben in Pesth ist neu erschienen: Falknerklee, bestehend in drei ungedruckten Werken über die Falknerei. 1) Basname, das ist: das Falkenbuch. Auf der Ambrosiana zu Mailand. 2) Die Habichtslehre. Auf der k. k. Hofbibliothek zu Wien. 3) Kaiser Maximilians Handschrift über die Falknerei. Auf der k. k. Hofbibliothek zu Wien. Aus dem Türkischen und Griechischen verdeutscht, und in Text und Uebersetzung herausgegeben von Hammer-Purgstall. In dreihundert Abdrücken. gr. 8. Elegante Ausgabe mit verzierten Umschlägen geh. 3 Rthlr. Ein Kleeblatt drei ganz unbekannter, philologischer und naturhistorischer, höchst interessanter Handschriften, welches Liebhabern der Naturgeschichte und der Jagd nicht minder willkommen seyn wird als Hellenisten und Orientalisten, welches als Supplement der Hieracosophia Rigault's Bibliotheken nicht fehlen darf, und welches von innen eben so reich philologisch und ästhetisch, als von außen geschmackvoll ausgestattet ist. Ferner ist so eben vollendet die höchst billige Ausgabe: der Geschichte des Osmanischen Reiches, großentheils aus bisher unbenutzten Handschriften und Archiven. Von Joseph von Hammer-Purgstall. Zweite verbesserte Auflage. In vier Bänden mit 226 Groß-Octav Bogen auf Velinpapier und neun Landkarten. Die neuesten Begebenheiten im Osmanischen Reiche nehmen die Theilnahme von ganz Europa mit unwiderstehlicher Gewalt in Anspruch; sie werden aber nur denjenigen klar und verständlich seyn, welche mit der Geschichte dieses Staates, mit seiner Verfassung und dem Charakter seiner

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Deutsches Textarchiv: Bereitstellung der Texttranskription. (2016-06-28T11:37:15Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Matthias Boenig: Bearbeitung der digitalen Edition. (2016-06-28T11:37:15Z)

Weitere Informationen:

Bogensignaturen: gekennzeichnet; Druckfehler: keine Angabe; fremdsprachliches Material: gekennzeichnet; Geminations-/Abkürzungsstriche: keine Angabe; Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): wie Vorlage; i/j in Fraktur: Lautwert transkribiert; I/J in Fraktur: Lautwert transkribiert; Kolumnentitel: gekennzeichnet; Kustoden: gekennzeichnet; langes s (?): als s transkribiert; Normalisierungen: keine Angabe; rundes r (&#xa75b;): als r/et transkribiert; Seitenumbrüche markiert: ja; Silbentrennung: aufgelöst; u/v bzw. U/V: Lautwert transkribiert; Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert; Vollständigkeit: teilweise erfasst; Zeichensetzung: wie Vorlage; Zeilenumbrüche markiert: nein;




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/augsburgerallgemeine_166_18400614
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/augsburgerallgemeine_166_18400614/15
Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung. Nr. 166. Augsburg, 14. Juni 1840, S. 1327. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/augsburgerallgemeine_166_18400614/15>, abgerufen am 23.11.2024.