Allgemeine Zeitung. Nr. 164. Augsburg, 12. Juni 1840.einer Partei, die nicht so versöhnlicher Natur ist, daß sie dem ersten besten anmaßlichen Nachfolger des Kaisers ihre Grundsätze und Hoffnungen opfern sollte, von der also im Fall eines Conflictes zu erwarten stände, daß sie, wäre es selbst gegen einen Theil ihrer eigenen, untreu gewordenen Genossen, um die endlichen Früchte des Sieges in blutigem Kampfe ringen würde. Was aus solchen Prämissen zunächst zum Vortheil der bestehenden Ordnung der Dinge erwächst, spricht das alte: Divide et impera genügend aus, und was man durch schwierige Unterstellungen zu deuten geneigt ist, das Benehmen der Regierung mag vielleicht in dieser Ueberzeugung seine natürlichste Erklärung finden. Niederlande. Vom Niederrhein, 5 Jun. Von den Gesetzesentwürfen sind jetzt bereits sechs angekommen, und sieben sind noch zurück. Diese Sechs betrafen die Eintheilung des Staats, wobei die Theilung der Provinz Holland in zwei Theile und die Verhältnisse von Limburg zur Sprache kamen, die Huldigung des Königs in Amsterdam, den Staatsrath, die Bestimmung der Abgeordnetenzahl für jede Provinz, die Festsetzung der Generalstaatenversammlung im Haag, und endlich einige Erweiterungen des Stimmrechts. Von allen diesen Gegenständen haben nur die beiden ersten und der letzte lebhafte Besprechungen zur Folge gehabt. Was den ersten Punkt betrifft, so waren die Ansichten dermaßen getheilt, daß die einen dagegen stimmten, weil Nordholland und Amsterdam insbesondere dadurch zu mächtig würden, andere waren wieder der Ansicht, die Trennung sey nöthig, weil die vereinte Provinz Holland allzu mächtig sey. Meine Ansicht ist die, daß die Theilung der Provinz der Stadt Amsterdam allerdings ein bedeutendes Gewicht geben muß. Die vereinigte Provinz Holland zählt gegenwärtig in ihren Provinzialstaaten 90 Mitglieder, wird nun bei der Theilung auch diese Zahl geradezu getheilt, so hat Nordholland eine Provincialstaatenversammlung von 45 Mitgliedern, und man hat berechnet, daß dann etwa die Hälfte aus Einwohnern von Amsterdam bestehen würde. Ziehen nun diese nur noch einige der übrigen Mitglieder an sich, was ihnen nicht schwer werden kann, so entscheiden sie über die Verwaltung der Provinz völlig und die Wahlen der Mitglieder der Generalstaaten sind zugleich in ihrer Hand; da nun die Zahl derselben nahezu den vierten Theil der gesammten zweiten Kammer beträgt, so erhält Amsterdam allerdings hiedurch ein unmäßiges politisches Gewicht, so daß einer der Redner keinen Anstand nahm zu bemerken, dieß könne selbst der Regierung lästig, ja gefährlich werden. In anderer Beziehung, namentlich was die Jurisdiction betrifft, ist freilich die Theilung der Provinz wünschenswerth und für die Bewohner derselben sehr vortheilhaft. - Was nun den zweiten Punkt, Limburg, betrifft, so wurde mehrfach verlangt, daß die Abgeordneten dieser Provinz bei der Revision des Grundgesetzes anwesend seyn sollten, andere dagegen wollten, daß Limburg wie Luxemburg behandelt, und gar nicht in den engern Verband mit Niederland gezogen werde; die meisten Klagen aber vernahm man über das Verhältniß zum deutschen Bunde. Hierüber äußerte nun der Minister der auswärtigen Angelegenheiten im Wesentlichen Folgendes: "Bei den mühseligen Unterhandlungen über die belgische Frage ging die Regierung stets von dem Grundsatz aus, zu behalten, was irgend zu behalten sey. Geldinteressen waren es indeß nicht, welche den Hauptgrund der getroffenen Uebereinkunft wegen Limburg ausmachten, sondern der Umstand, daß Maestricht, welches immer eine niederländliche Festung bleiben sollte, sonst vom niederländischen Gebiete getrennt gewesen wäre. Das bereits getheilte Limburg noch einmal zu theilen in eines, welches zum deutschen Bunde gehörte, und eines welches in keiner Verbindung damit stünde, würde noch viel unrathsamer gewesen seyn. Von welcher Seite man auch die Sache betrachten mag, der Besitz Limburgs war durch die Interessen des Staats, der Dynastie, des Handels, der Industrie, der Landesvertheidigung und selbst das unserer politischen Selbstständigkeit gefordert." Der Minister deutete ferner an, daß die mit dem deutschen Bund eingegangenen Beziehungen in Betreff Limburgs nicht aus freier Wahl der Regierung stattgefunden hätten, sondern durch den Drang der Umstände nöthig geworden seyen. Er erinnerte dabei an seine Sendung nach London im Sommer 1833, als der deutsche Bund seine Zustimmung zu dem Vertrage davon abhängig machte, daß er für den abgetretenen Theil Luxemburgs durch ein anderes Gebiet schadlos gehalten würde; erst als die niederländische Regierung hiezu ihre Zustimmung gab, sey diese Angelegenheit zur Zufriedenheit aller Parteien geregelt worden. Ihm scheine es unter den gegebenen Umständen keinem Zweifel zu unterliegen, daß die Vortheile, welche Niederland aus dieser Vereinigung ziehen werde, weit die möglicher Weise daraus entspringenden Unannehmlichkeiten überträfen. - Der dritte Punkt, welcher einige harte, doch kurze Discussionen hervorrief, betraf die Wahlen. Der Entwurf gewährt nur einige Erweiterung des Wahlrechts in den Städten hinsichtlich der Gemeindewahlen, aber hinsichtlich des politischen Wahlrechts, das durch die Provincialstaaten geübt wird, ward nichts geändert. Van Dam van Isselt und Luzac forderten namentlich, daß die Wahl der Mitglieder der zweiten Kammer nicht mehr durch die Provincialstaaten, sondern direct durch das Volk geschehe, und daß überhaupt auch die bisherige Wahlart nach Ritterschaft, Stadt und Land aufhöre. Diese Forderungen fielen mit 44 Stimmen gegen 10 durch, und der Regierungsentwurf ward angenommen. Ob dieß bei der herrschenden Aufregung klug ist, mag dahin gestellt bleiben. Donker Curtius hat einen Aufruf "an alle Freunde von Freiheit und Ordnung" erlassen, worin er directe Wahlen verlangt, die Nachtheile und die Ungerechtigkeiten der bisherigen Wahlart nachweist, und zeigt, wie die Kammer in ihrer jetzigen Zusammensetzung, wo der König nicht das Recht habe, sie aufzulösen, die Nation und den König gleichmäßig tyrannisiren können. Die Mittel, die er zur Erreichung des Zwecks vorschlägt, sind von der durchgreifendsten Art, und sie zeigen, wenn auch nichts anderes, doch wenigstens die Höhe, auf welche der Parteikampf bereits gestiegen ist. Vom Niederrhein, 6 Jun. In der Morgen- und Abendsitzung des 4 Jun. ist der größte Theil der Gesetzesentwürfe discutirt und mit Ausnahme eines einzigen angenommen worden. Die Civilliste des Königs war der erste Gegenstand: sie betrug unter dem vereinten Königreich dritthalb Millionen, wovon eine halbe an Domäneneinkünften; jetzt ist sie auf anderthalb Millionen festgesetzt. Man glaubte anfangs, daß die halbe Million aus den Domänen noch dazu kommen solle, und dieß hätte Widerstand gefunden, da aber der Minister erklärte, daß diese halbe Million mit eingeschlossen sey, und die Civilliste im Ganzen nur anderthalb Millionen betrage, so wurde nach kurzem Widerspruch - van Dam van Isselt trug auf eine Million an - der Entwurf angenommen. Der zweite Punkt war der bekannte 60ste Artikel des Grundgesetzes in Betreff der Colonien. Der Streit war hier, nachdem die Regierung die nöthigen financiellen Aufklärungen versprochen, nur noch darüber, ob die Kammer an der Gesetzgebung über die Colonien Theil nehmen solle. Dagegen erklärten sich, nicht ohne Seitenblicke auf England und Frankreich, 41 Stimmen, und nur 14 dafür. Der Gesetzesentwurf der Regierung ward sonach einer Partei, die nicht so versöhnlicher Natur ist, daß sie dem ersten besten anmaßlichen Nachfolger des Kaisers ihre Grundsätze und Hoffnungen opfern sollte, von der also im Fall eines Conflictes zu erwarten stände, daß sie, wäre es selbst gegen einen Theil ihrer eigenen, untreu gewordenen Genossen, um die endlichen Früchte des Sieges in blutigem Kampfe ringen würde. Was aus solchen Prämissen zunächst zum Vortheil der bestehenden Ordnung der Dinge erwächst, spricht das alte: Divide et impera genügend aus, und was man durch schwierige Unterstellungen zu deuten geneigt ist, das Benehmen der Regierung mag vielleicht in dieser Ueberzeugung seine natürlichste Erklärung finden. Niederlande. Vom Niederrhein, 5 Jun. Von den Gesetzesentwürfen sind jetzt bereits sechs angekommen, und sieben sind noch zurück. Diese Sechs betrafen die Eintheilung des Staats, wobei die Theilung der Provinz Holland in zwei Theile und die Verhältnisse von Limburg zur Sprache kamen, die Huldigung des Königs in Amsterdam, den Staatsrath, die Bestimmung der Abgeordnetenzahl für jede Provinz, die Festsetzung der Generalstaatenversammlung im Haag, und endlich einige Erweiterungen des Stimmrechts. Von allen diesen Gegenständen haben nur die beiden ersten und der letzte lebhafte Besprechungen zur Folge gehabt. Was den ersten Punkt betrifft, so waren die Ansichten dermaßen getheilt, daß die einen dagegen stimmten, weil Nordholland und Amsterdam insbesondere dadurch zu mächtig würden, andere waren wieder der Ansicht, die Trennung sey nöthig, weil die vereinte Provinz Holland allzu mächtig sey. Meine Ansicht ist die, daß die Theilung der Provinz der Stadt Amsterdam allerdings ein bedeutendes Gewicht geben muß. Die vereinigte Provinz Holland zählt gegenwärtig in ihren Provinzialstaaten 90 Mitglieder, wird nun bei der Theilung auch diese Zahl geradezu getheilt, so hat Nordholland eine Provincialstaatenversammlung von 45 Mitgliedern, und man hat berechnet, daß dann etwa die Hälfte aus Einwohnern von Amsterdam bestehen würde. Ziehen nun diese nur noch einige der übrigen Mitglieder an sich, was ihnen nicht schwer werden kann, so entscheiden sie über die Verwaltung der Provinz völlig und die Wahlen der Mitglieder der Generalstaaten sind zugleich in ihrer Hand; da nun die Zahl derselben nahezu den vierten Theil der gesammten zweiten Kammer beträgt, so erhält Amsterdam allerdings hiedurch ein unmäßiges politisches Gewicht, so daß einer der Redner keinen Anstand nahm zu bemerken, dieß könne selbst der Regierung lästig, ja gefährlich werden. In anderer Beziehung, namentlich was die Jurisdiction betrifft, ist freilich die Theilung der Provinz wünschenswerth und für die Bewohner derselben sehr vortheilhaft. – Was nun den zweiten Punkt, Limburg, betrifft, so wurde mehrfach verlangt, daß die Abgeordneten dieser Provinz bei der Revision des Grundgesetzes anwesend seyn sollten, andere dagegen wollten, daß Limburg wie Luxemburg behandelt, und gar nicht in den engern Verband mit Niederland gezogen werde; die meisten Klagen aber vernahm man über das Verhältniß zum deutschen Bunde. Hierüber äußerte nun der Minister der auswärtigen Angelegenheiten im Wesentlichen Folgendes: „Bei den mühseligen Unterhandlungen über die belgische Frage ging die Regierung stets von dem Grundsatz aus, zu behalten, was irgend zu behalten sey. Geldinteressen waren es indeß nicht, welche den Hauptgrund der getroffenen Uebereinkunft wegen Limburg ausmachten, sondern der Umstand, daß Maestricht, welches immer eine niederländliche Festung bleiben sollte, sonst vom niederländischen Gebiete getrennt gewesen wäre. Das bereits getheilte Limburg noch einmal zu theilen in eines, welches zum deutschen Bunde gehörte, und eines welches in keiner Verbindung damit stünde, würde noch viel unrathsamer gewesen seyn. Von welcher Seite man auch die Sache betrachten mag, der Besitz Limburgs war durch die Interessen des Staats, der Dynastie, des Handels, der Industrie, der Landesvertheidigung und selbst das unserer politischen Selbstständigkeit gefordert.“ Der Minister deutete ferner an, daß die mit dem deutschen Bund eingegangenen Beziehungen in Betreff Limburgs nicht aus freier Wahl der Regierung stattgefunden hätten, sondern durch den Drang der Umstände nöthig geworden seyen. Er erinnerte dabei an seine Sendung nach London im Sommer 1833, als der deutsche Bund seine Zustimmung zu dem Vertrage davon abhängig machte, daß er für den abgetretenen Theil Luxemburgs durch ein anderes Gebiet schadlos gehalten würde; erst als die niederländische Regierung hiezu ihre Zustimmung gab, sey diese Angelegenheit zur Zufriedenheit aller Parteien geregelt worden. Ihm scheine es unter den gegebenen Umständen keinem Zweifel zu unterliegen, daß die Vortheile, welche Niederland aus dieser Vereinigung ziehen werde, weit die möglicher Weise daraus entspringenden Unannehmlichkeiten überträfen. – Der dritte Punkt, welcher einige harte, doch kurze Discussionen hervorrief, betraf die Wahlen. Der Entwurf gewährt nur einige Erweiterung des Wahlrechts in den Städten hinsichtlich der Gemeindewahlen, aber hinsichtlich des politischen Wahlrechts, das durch die Provincialstaaten geübt wird, ward nichts geändert. Van Dam van Isselt und Luzac forderten namentlich, daß die Wahl der Mitglieder der zweiten Kammer nicht mehr durch die Provincialstaaten, sondern direct durch das Volk geschehe, und daß überhaupt auch die bisherige Wahlart nach Ritterschaft, Stadt und Land aufhöre. Diese Forderungen fielen mit 44 Stimmen gegen 10 durch, und der Regierungsentwurf ward angenommen. Ob dieß bei der herrschenden Aufregung klug ist, mag dahin gestellt bleiben. Donker Curtius hat einen Aufruf „an alle Freunde von Freiheit und Ordnung“ erlassen, worin er directe Wahlen verlangt, die Nachtheile und die Ungerechtigkeiten der bisherigen Wahlart nachweist, und zeigt, wie die Kammer in ihrer jetzigen Zusammensetzung, wo der König nicht das Recht habe, sie aufzulösen, die Nation und den König gleichmäßig tyrannisiren können. Die Mittel, die er zur Erreichung des Zwecks vorschlägt, sind von der durchgreifendsten Art, und sie zeigen, wenn auch nichts anderes, doch wenigstens die Höhe, auf welche der Parteikampf bereits gestiegen ist. Vom Niederrhein, 6 Jun. In der Morgen- und Abendsitzung des 4 Jun. ist der größte Theil der Gesetzesentwürfe discutirt und mit Ausnahme eines einzigen angenommen worden. Die Civilliste des Königs war der erste Gegenstand: sie betrug unter dem vereinten Königreich dritthalb Millionen, wovon eine halbe an Domäneneinkünften; jetzt ist sie auf anderthalb Millionen festgesetzt. Man glaubte anfangs, daß die halbe Million aus den Domänen noch dazu kommen solle, und dieß hätte Widerstand gefunden, da aber der Minister erklärte, daß diese halbe Million mit eingeschlossen sey, und die Civilliste im Ganzen nur anderthalb Millionen betrage, so wurde nach kurzem Widerspruch – van Dam van Isselt trug auf eine Million an – der Entwurf angenommen. Der zweite Punkt war der bekannte 60ste Artikel des Grundgesetzes in Betreff der Colonien. Der Streit war hier, nachdem die Regierung die nöthigen financiellen Aufklärungen versprochen, nur noch darüber, ob die Kammer an der Gesetzgebung über die Colonien Theil nehmen solle. Dagegen erklärten sich, nicht ohne Seitenblicke auf England und Frankreich, 41 Stimmen, und nur 14 dafür. Der Gesetzesentwurf der Regierung ward sonach <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0004" n="1308"/> einer Partei, die nicht so versöhnlicher Natur ist, daß sie dem ersten besten anmaßlichen Nachfolger des Kaisers ihre Grundsätze und Hoffnungen opfern sollte, von der also im Fall eines Conflictes zu erwarten stände, daß sie, wäre es selbst gegen einen Theil ihrer eigenen, untreu gewordenen Genossen, um die endlichen Früchte des Sieges in blutigem Kampfe ringen würde. Was aus solchen Prämissen zunächst zum Vortheil der bestehenden Ordnung der Dinge erwächst, spricht das alte: Divide et impera genügend aus, und was man durch schwierige Unterstellungen zu deuten geneigt ist, das Benehmen der Regierung mag vielleicht in dieser Ueberzeugung seine natürlichste Erklärung finden.</p><lb/> </div> </div> <div type="jArticle" n="1"> <head> <hi rendition="#b">Niederlande.</hi> </head><lb/> <div n="2"> <byline> <docAuthor> <gap reason="insignificant"/> </docAuthor> </byline> <dateline><hi rendition="#b">Vom Niederrhein,</hi> 5 Jun.</dateline> <p> Von den Gesetzesentwürfen sind jetzt bereits sechs angekommen, und sieben sind noch zurück. 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Die vereinigte Provinz Holland zählt gegenwärtig in ihren Provinzialstaaten 90 Mitglieder, wird nun bei der Theilung auch diese Zahl geradezu getheilt, so hat Nordholland eine Provincialstaatenversammlung von 45 Mitgliedern, und man hat berechnet, daß dann etwa die Hälfte aus Einwohnern von Amsterdam bestehen würde. Ziehen nun diese nur noch einige der übrigen Mitglieder an sich, was ihnen nicht schwer werden kann, so entscheiden sie über die Verwaltung der Provinz völlig und die Wahlen der Mitglieder der Generalstaaten sind zugleich in ihrer Hand; da nun die Zahl derselben nahezu den vierten Theil der gesammten zweiten Kammer beträgt, so erhält Amsterdam allerdings hiedurch ein unmäßiges politisches Gewicht, so daß einer der Redner keinen Anstand nahm zu bemerken, dieß könne selbst der Regierung lästig, ja gefährlich werden. In anderer Beziehung, namentlich was die Jurisdiction betrifft, ist freilich die Theilung der Provinz wünschenswerth und für die Bewohner derselben sehr vortheilhaft. – Was nun den zweiten Punkt, Limburg, betrifft, so wurde mehrfach verlangt, daß die Abgeordneten dieser Provinz bei der Revision des Grundgesetzes anwesend seyn sollten, andere dagegen wollten, daß Limburg wie Luxemburg behandelt, und gar nicht in den engern Verband mit Niederland gezogen werde; die meisten Klagen aber vernahm man über das Verhältniß zum deutschen Bunde. Hierüber äußerte nun der Minister der auswärtigen Angelegenheiten im Wesentlichen Folgendes: „Bei den mühseligen Unterhandlungen über die belgische Frage ging die Regierung stets von dem Grundsatz aus, zu behalten, was irgend zu behalten sey. Geldinteressen waren es indeß nicht, welche den Hauptgrund der getroffenen Uebereinkunft wegen Limburg ausmachten, sondern der Umstand, daß Maestricht, welches immer eine niederländliche Festung bleiben sollte, sonst vom niederländischen Gebiete getrennt gewesen wäre. Das bereits getheilte Limburg noch einmal zu theilen in eines, welches zum deutschen Bunde gehörte, und eines welches in keiner Verbindung damit stünde, würde noch viel unrathsamer gewesen seyn. Von welcher Seite man auch die Sache betrachten mag, der Besitz Limburgs war durch die Interessen des Staats, der Dynastie, des Handels, der Industrie, der Landesvertheidigung und selbst das unserer politischen Selbstständigkeit gefordert.“ Der Minister deutete ferner an, daß die mit dem deutschen Bund eingegangenen Beziehungen in Betreff Limburgs nicht aus freier Wahl der Regierung stattgefunden hätten, sondern durch den Drang der Umstände nöthig geworden seyen. Er erinnerte dabei an seine Sendung nach London im Sommer 1833, als der deutsche Bund seine Zustimmung zu dem Vertrage davon abhängig machte, daß er für den abgetretenen Theil Luxemburgs durch ein anderes Gebiet schadlos gehalten würde; erst als die niederländische Regierung hiezu ihre Zustimmung gab, sey diese Angelegenheit zur Zufriedenheit aller Parteien geregelt worden. Ihm scheine es unter den gegebenen Umständen keinem Zweifel zu unterliegen, daß die Vortheile, welche Niederland aus dieser Vereinigung ziehen werde, weit die möglicher Weise daraus entspringenden Unannehmlichkeiten überträfen. – Der dritte Punkt, welcher einige harte, doch kurze Discussionen hervorrief, betraf die Wahlen. Der Entwurf gewährt nur einige Erweiterung des Wahlrechts in den Städten hinsichtlich der Gemeindewahlen, aber hinsichtlich des politischen Wahlrechts, das durch die Provincialstaaten geübt wird, ward nichts geändert. Van Dam van Isselt und Luzac forderten namentlich, daß die Wahl der Mitglieder der zweiten Kammer nicht mehr durch die Provincialstaaten, sondern direct durch das Volk geschehe, und daß überhaupt auch die bisherige Wahlart nach Ritterschaft, Stadt und Land aufhöre. Diese Forderungen fielen mit 44 Stimmen gegen 10 durch, und der Regierungsentwurf ward angenommen. Ob dieß bei der herrschenden Aufregung klug ist, mag dahin gestellt bleiben. Donker Curtius hat einen Aufruf „an alle Freunde von Freiheit und Ordnung“ erlassen, worin er directe Wahlen verlangt, die Nachtheile und die Ungerechtigkeiten der bisherigen Wahlart nachweist, und zeigt, wie die Kammer in ihrer jetzigen Zusammensetzung, wo der König nicht das Recht habe, sie aufzulösen, die Nation und den König gleichmäßig tyrannisiren können. 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Man glaubte anfangs, daß die halbe Million aus den Domänen noch dazu kommen solle, und dieß hätte Widerstand gefunden, da aber der Minister erklärte, daß diese halbe Million mit eingeschlossen sey, und die Civilliste im Ganzen nur anderthalb Millionen betrage, so wurde nach kurzem Widerspruch – van Dam van Isselt trug auf eine Million an – der Entwurf angenommen. Der zweite Punkt war der bekannte 60ste Artikel des Grundgesetzes in Betreff der Colonien. Der Streit war hier, nachdem die Regierung die nöthigen financiellen Aufklärungen versprochen, nur noch darüber, ob die Kammer an der Gesetzgebung über die Colonien Theil nehmen solle. Dagegen erklärten sich, nicht ohne Seitenblicke auf England und Frankreich, 41 Stimmen, und nur 14 dafür. Der Gesetzesentwurf der Regierung ward sonach<lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [1308/0004]
einer Partei, die nicht so versöhnlicher Natur ist, daß sie dem ersten besten anmaßlichen Nachfolger des Kaisers ihre Grundsätze und Hoffnungen opfern sollte, von der also im Fall eines Conflictes zu erwarten stände, daß sie, wäre es selbst gegen einen Theil ihrer eigenen, untreu gewordenen Genossen, um die endlichen Früchte des Sieges in blutigem Kampfe ringen würde. Was aus solchen Prämissen zunächst zum Vortheil der bestehenden Ordnung der Dinge erwächst, spricht das alte: Divide et impera genügend aus, und was man durch schwierige Unterstellungen zu deuten geneigt ist, das Benehmen der Regierung mag vielleicht in dieser Ueberzeugung seine natürlichste Erklärung finden.
Niederlande.
_ Vom Niederrhein, 5 Jun. Von den Gesetzesentwürfen sind jetzt bereits sechs angekommen, und sieben sind noch zurück. Diese Sechs betrafen die Eintheilung des Staats, wobei die Theilung der Provinz Holland in zwei Theile und die Verhältnisse von Limburg zur Sprache kamen, die Huldigung des Königs in Amsterdam, den Staatsrath, die Bestimmung der Abgeordnetenzahl für jede Provinz, die Festsetzung der Generalstaatenversammlung im Haag, und endlich einige Erweiterungen des Stimmrechts. Von allen diesen Gegenständen haben nur die beiden ersten und der letzte lebhafte Besprechungen zur Folge gehabt. Was den ersten Punkt betrifft, so waren die Ansichten dermaßen getheilt, daß die einen dagegen stimmten, weil Nordholland und Amsterdam insbesondere dadurch zu mächtig würden, andere waren wieder der Ansicht, die Trennung sey nöthig, weil die vereinte Provinz Holland allzu mächtig sey. Meine Ansicht ist die, daß die Theilung der Provinz der Stadt Amsterdam allerdings ein bedeutendes Gewicht geben muß. Die vereinigte Provinz Holland zählt gegenwärtig in ihren Provinzialstaaten 90 Mitglieder, wird nun bei der Theilung auch diese Zahl geradezu getheilt, so hat Nordholland eine Provincialstaatenversammlung von 45 Mitgliedern, und man hat berechnet, daß dann etwa die Hälfte aus Einwohnern von Amsterdam bestehen würde. Ziehen nun diese nur noch einige der übrigen Mitglieder an sich, was ihnen nicht schwer werden kann, so entscheiden sie über die Verwaltung der Provinz völlig und die Wahlen der Mitglieder der Generalstaaten sind zugleich in ihrer Hand; da nun die Zahl derselben nahezu den vierten Theil der gesammten zweiten Kammer beträgt, so erhält Amsterdam allerdings hiedurch ein unmäßiges politisches Gewicht, so daß einer der Redner keinen Anstand nahm zu bemerken, dieß könne selbst der Regierung lästig, ja gefährlich werden. In anderer Beziehung, namentlich was die Jurisdiction betrifft, ist freilich die Theilung der Provinz wünschenswerth und für die Bewohner derselben sehr vortheilhaft. – Was nun den zweiten Punkt, Limburg, betrifft, so wurde mehrfach verlangt, daß die Abgeordneten dieser Provinz bei der Revision des Grundgesetzes anwesend seyn sollten, andere dagegen wollten, daß Limburg wie Luxemburg behandelt, und gar nicht in den engern Verband mit Niederland gezogen werde; die meisten Klagen aber vernahm man über das Verhältniß zum deutschen Bunde. Hierüber äußerte nun der Minister der auswärtigen Angelegenheiten im Wesentlichen Folgendes: „Bei den mühseligen Unterhandlungen über die belgische Frage ging die Regierung stets von dem Grundsatz aus, zu behalten, was irgend zu behalten sey. Geldinteressen waren es indeß nicht, welche den Hauptgrund der getroffenen Uebereinkunft wegen Limburg ausmachten, sondern der Umstand, daß Maestricht, welches immer eine niederländliche Festung bleiben sollte, sonst vom niederländischen Gebiete getrennt gewesen wäre. Das bereits getheilte Limburg noch einmal zu theilen in eines, welches zum deutschen Bunde gehörte, und eines welches in keiner Verbindung damit stünde, würde noch viel unrathsamer gewesen seyn. Von welcher Seite man auch die Sache betrachten mag, der Besitz Limburgs war durch die Interessen des Staats, der Dynastie, des Handels, der Industrie, der Landesvertheidigung und selbst das unserer politischen Selbstständigkeit gefordert.“ Der Minister deutete ferner an, daß die mit dem deutschen Bund eingegangenen Beziehungen in Betreff Limburgs nicht aus freier Wahl der Regierung stattgefunden hätten, sondern durch den Drang der Umstände nöthig geworden seyen. Er erinnerte dabei an seine Sendung nach London im Sommer 1833, als der deutsche Bund seine Zustimmung zu dem Vertrage davon abhängig machte, daß er für den abgetretenen Theil Luxemburgs durch ein anderes Gebiet schadlos gehalten würde; erst als die niederländische Regierung hiezu ihre Zustimmung gab, sey diese Angelegenheit zur Zufriedenheit aller Parteien geregelt worden. Ihm scheine es unter den gegebenen Umständen keinem Zweifel zu unterliegen, daß die Vortheile, welche Niederland aus dieser Vereinigung ziehen werde, weit die möglicher Weise daraus entspringenden Unannehmlichkeiten überträfen. – Der dritte Punkt, welcher einige harte, doch kurze Discussionen hervorrief, betraf die Wahlen. Der Entwurf gewährt nur einige Erweiterung des Wahlrechts in den Städten hinsichtlich der Gemeindewahlen, aber hinsichtlich des politischen Wahlrechts, das durch die Provincialstaaten geübt wird, ward nichts geändert. Van Dam van Isselt und Luzac forderten namentlich, daß die Wahl der Mitglieder der zweiten Kammer nicht mehr durch die Provincialstaaten, sondern direct durch das Volk geschehe, und daß überhaupt auch die bisherige Wahlart nach Ritterschaft, Stadt und Land aufhöre. Diese Forderungen fielen mit 44 Stimmen gegen 10 durch, und der Regierungsentwurf ward angenommen. Ob dieß bei der herrschenden Aufregung klug ist, mag dahin gestellt bleiben. Donker Curtius hat einen Aufruf „an alle Freunde von Freiheit und Ordnung“ erlassen, worin er directe Wahlen verlangt, die Nachtheile und die Ungerechtigkeiten der bisherigen Wahlart nachweist, und zeigt, wie die Kammer in ihrer jetzigen Zusammensetzung, wo der König nicht das Recht habe, sie aufzulösen, die Nation und den König gleichmäßig tyrannisiren können. Die Mittel, die er zur Erreichung des Zwecks vorschlägt, sind von der durchgreifendsten Art, und sie zeigen, wenn auch nichts anderes, doch wenigstens die Höhe, auf welche der Parteikampf bereits gestiegen ist.
_ Vom Niederrhein, 6 Jun. In der Morgen- und Abendsitzung des 4 Jun. ist der größte Theil der Gesetzesentwürfe discutirt und mit Ausnahme eines einzigen angenommen worden. Die Civilliste des Königs war der erste Gegenstand: sie betrug unter dem vereinten Königreich dritthalb Millionen, wovon eine halbe an Domäneneinkünften; jetzt ist sie auf anderthalb Millionen festgesetzt. Man glaubte anfangs, daß die halbe Million aus den Domänen noch dazu kommen solle, und dieß hätte Widerstand gefunden, da aber der Minister erklärte, daß diese halbe Million mit eingeschlossen sey, und die Civilliste im Ganzen nur anderthalb Millionen betrage, so wurde nach kurzem Widerspruch – van Dam van Isselt trug auf eine Million an – der Entwurf angenommen. Der zweite Punkt war der bekannte 60ste Artikel des Grundgesetzes in Betreff der Colonien. Der Streit war hier, nachdem die Regierung die nöthigen financiellen Aufklärungen versprochen, nur noch darüber, ob die Kammer an der Gesetzgebung über die Colonien Theil nehmen solle. Dagegen erklärten sich, nicht ohne Seitenblicke auf England und Frankreich, 41 Stimmen, und nur 14 dafür. Der Gesetzesentwurf der Regierung ward sonach
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