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Allgemeine Zeitung. Nr. 164. Augsburg, 12. Juni 1840.

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angelegten Bade-Localitäten zu Ragatz noch immer eine Wärme von mehr als 28 Grad beibehalten wird.

Der gedachten Wasserleitung ging die kühne, gleichfalls gelungene Anlage eines Fahrweges durch jenes furchtbare Taminathal voraus, und macht es nun möglich, daß man von Ragatz bis zu den gegenwärtigen Badeort Pfäfers nicht nur höchst bequem und sicher, sondern mit dem ununterbrochenen Anblicke der verschiedenartigsten, romantischen Berg- und Felsen-Partien kömmt; während man früher nur mit großer Mühe und Gefahr auf einem doppelt so langen schmalen Fußsteige dahin gelangen konnte, um am Ende wegen Mangel und Beschränktheit der Bade-Localitäten wieder abgewiesen zu werden.

Nun aber können die einheimischen und fremden Kranken, deren früher auf den durch Jahrhunderte erprobten Platz der Heilung hingetragen werden mußten, dem elben in bequemen Wägen, und mit dem sichern Bewußtseyn entgegeneilen, daß sie zu jeder Zeit und nach ihrem Belieben entweder im offenen schönen Rheinthale, oder in jenen engen, keine Erweiterung gestattenden Bergschluchten der brausenden Tamina die freundlichste Aufnahme finden werden.

Unternehmungen dieser Art, welche so allgemeine, bleibende Wohlthaten zum Zwecke haben, verdienen gewiß auch eine allgemeine Theilnahme und Anerkennung.

K.

[2138-44]
[Tabelle]

Donau-Dampfschifffahrt.

Da die Schifffahrt auf der obern Donau durch Brücken- und Strom-Correctionen für einige Zeit unterbrochen ist, so müssen die Fahrten der Dampfschiffe zwischen Regensburg und Donauwörth bis auf weitere Ankündigung ausgesetzt werden, und diese einstweilen auf die Strecke zwischen Regensburg und Linz beschränkt bleiben.

Die Schiffe fahren demnach:

von Regensburg nach Linz am 13, 16, 18, 21, 23, 26, 28 Junius,
von Linz nach Regensburg am 13, 15, 18, 20, 23, 25, 28, 30 Junius.

Regensburg, den 28 Mai 1840.

Die Verwaltung.

[1936-38]

Bekanntmachung.

Vom k. Kreis- und Stadtgericht Augsburg wird auf den Antrag der Hypothekgläubiger das ehemalige Anwesen des Platzwirthes David Wailamann zum Pferseergäßchen, bestehend aus dem gemauerten zweigädigen Wohnhause nebst angemauertem Anbau, hölzernen Sommerhäuschen, 1 1/4 Tagwerk circa Hofraum, Wiesen und Garten, welches zusammen auf 4600 fl. gerichtlich geschätzt wurde, dem öffentlichen Verkauf ausgesetzt und Subhaftationstermin auf
Mittwoch den 1 Julius l. J.,
Vormittags von 9-12 Uhr,
anberaumt, wozu zahlungsfähige Kaufslustige eingeladen w rden.

Die Kaufsbedingungen werden beim Subhaftationstermin bekannt gemacht.

Augsburg, am 12 Mai 1840.

Königliches Kreis- und Stadtgericht.

Ltc. Kellerer, Dir.

v. Ritter, Acc.

[2282-83]

Bekanntmachung.

Margaretha Schiener, ledige Bauerstochter von Treinreuth, und der vormalige Bauer Johann Mark von Pichlberg sammt dessen Ehefrau und zwei minderjährigen Kindern wollen nach Nordamerika auswandern, deßhalb werden alle diejenigen, welche an obige Personen Forderungen machen zu können vermeinen, aufgefordert, am
Montag den 22 dieß
ihre Ansprüche gegen obige Personen um so gewisser dahier anzumelden und nachzuweisen, außerdem das Vermögen obiger Personen ohne Berücksichtigung weiterer Forderungen an solche verabfolgt werden würde.

Eschenbach, den 1 Junius 1840.

Königliches Landgericht.

Pausch.

[2286]

Bekanntmachung.

Vom k. Landgericht Mühldorf die Amortisirung der zu Verlust gegangenen Urkunden über Staats-Passiv-Capitalien des k. Landgerichts Mühldorf.

In der von dem unterfertigten Gerichte erlassenen Edictalladung vom 13 Julius 1839 wurden auf Antrag der k. Stiftungsagentie von Oberbayern die Besitzer der in jener Ladung speciell aufgeführten Urkunden der Stiftungen des hiesigen Amtsbezirkes aufgefordert, selbe binnen sechs Wochen vorzuzeigen und ihre Ansprüche um so gewisser geltend zu machen, als selbe außerdem für kraftlos erklärt werden würden.

Diese Edictalladung wurde durch die Allg. Zeitung, Beil. Nr. 233 S. 1823, 276 u. 307 vom J. 1839; den Allg. Anzeiger Nr. 65, S. 649; das Intelligenzblatt für Oberbayern Nr. 34 u. 42; Burghauser-Mühldorfer Wochenblatt Nr. 22 S. 170, sowohl als durch die k. Staatsschuldentilgungscasse und durch die an der Gerichtstafel des hiesigen Amtes und des k. Kreis- und Stadtgerichts München erfolgte öffentliche Anheftung vorschriftsmäßig bekannt gemacht.

Nachdem nun der Termin abgelaufen ist, ohne daß eine solche Anmeldung erfolgt wäre, so werden diese Urkunden, wie selbe in jenen Ladungen aufgeführt sind, auf Anrufen der k. Stiftungsagentie für Oberbayern in Folge des gesetzten Präjudizes und in Gemäßheit der Allerhöchsten Verordnung vom 10 October 1810 dieses Betreffes §. VI. für kraftlos erklärt.

Mühldorf, den 18 Mai 1840.

Königliches Landgericht.

Dall' Armi.

[1270-72]

Erb-Vorladung.

Durch das Ableben der Ehefrau des großherzoglich badischen pensionirten Amtschirurgen Lorenz Feldmann dahier, Juliane, geb. Sänger, sind deren sieben Kinder zu Erbschaft berufen. Unter diesen befindet sich ein seit mehreren Jahren unbekannt wo abwesender Sohn Johann Martin Feldmann, welcher hiermit aufgefordert wird, zu der bevorstehenden Erbtheilung innerhalb
sechs Monaten
entweder in Person oder durch einen gehörig Bevollmächtigten zu erscheinen, widrigenfalls die Erbschaft lediglich denjenigen zugetheilt werden wird, welchen sie zukäme, wenn der Vorgeladene zur Zeit des Erbanfalls gar nicht mehr am Leben gewesen wäre.

Wiesloch, den 4 April 1840.

Großh. badisches Amtsrevisorat.

Silbereißen.

[2306-8]

Edictal-Ladung.

Johannes Bischof, geboren zu Flieden im Kurfürstenthum Hessen am 24 Novem er 1737, erscheint in der bei dem unterfertigten Gerichte verhandelten Verlassenschaft des Georg Bischof, ledig von Werbera, betheiligt.

Derselbe begab sich im angehe den Mannesalter nach Ungarn, und ließ seit jener Zeit nichts von sich hören.

Es ergeht daher an diesen Johannes Bischof oder dessen Leibeserben die Aufforderung,
binnen 6 Monaten,
von der Veröffentlichung dieses an sich um so gewisser persönlich oder durch gehörig Bevollmächtigte bei dem unterfertigten Erbschaftsgerichte zu melden, als sonst der denselben aus der Verlassenschaft des Georg Bischof von Werberg treffende Antheil denjenigen erb- und eigenthümlich zuerkannt werden wir, welche sich als des letztgenannten nächste Verwandte und Erben ausweisen.

Brückenau, den 21 Mai 1840.

Königlich bayerisches Landgericht Brückenau in Unterfranken.

Fr. Gr. v. Hundt.

Nies.

[2273-75]

Bekanntmachung.

Durch den Tod des bisherigen Kunstgärtners in Kissingen ist diese Function, welche mit einem jährlichen Gehaltsbezuge von 400 fl. rhn. verbunden, dabei aber widerruflicher Natur ist, in Erledigung gekommen.

Kunstgärtner, welche sich um jenen Posten bewerben wollen, werden daher hierdurch aufgefordert, ihre mit legalen Zeugnissen belegten Gesuche längstens
binnen 4 Wochen
bei der unterzeichneten Behörde einzureichen.

Neustadt a. S, den 3 Junius 1840.

Königl. Bau-Inspection.

Dollhafen.

[2141-42]

Versteigerungs-Anzeige.

Aus Auftrag höherer Behörde wird von der unterzeichneten Verwaltung das Schloßgebäude in Lommiß, Kanton Thurgau, Bezirk Tobel, mit den dabei stehenden zwei doppelten Scheunen und einer Trotte, nebst dem Schloßgut, bestehend in:

a) circa 64 Jauchert Wieswachs, wobei circa 6 Jauchert Torfland;

b) circa 84 Jauchert Ackerfeld;

c) circa 6 Jauchert Reben in Kalthäusern, nebst einem Rebhaus mit Trotte; und

d) circa 62 Jauchert Holz und Boden,

sammthaft auf öffentliche Versteigerung gebracht.

Der Versteigerungsplan kann bei Unterzeichnetem und auch im Schloß Lommiß bei Schaffner Hungerbühler eingesehen werden. Kaufliebhaber sind höflich eingeladen,
Montag den 6 Jul. d. J.
Nachmittags 1 Uhr in der Behausung des Hrn. Friedensrichter Fröhlich in Lommiß zu erscheinen, zu welcher Zeit und Ort die Gant abgehalten, und auch Tagfahrt für die Nachschlagsgant angesetzt wird.

Fischingen, Kant. Thurgau, 27 Mai 1840.

Klosterverwaltung Fischingen.

Rukstuhl.

angelegten Bade-Localitäten zu Ragatz noch immer eine Wärme von mehr als 28 Grad beibehalten wird.

Der gedachten Wasserleitung ging die kühne, gleichfalls gelungene Anlage eines Fahrweges durch jenes furchtbare Taminathal voraus, und macht es nun möglich, daß man von Ragatz bis zu den gegenwärtigen Badeort Pfäfers nicht nur höchst bequem und sicher, sondern mit dem ununterbrochenen Anblicke der verschiedenartigsten, romantischen Berg- und Felsen-Partien kömmt; während man früher nur mit großer Mühe und Gefahr auf einem doppelt so langen schmalen Fußsteige dahin gelangen konnte, um am Ende wegen Mangel und Beschränktheit der Bade-Localitäten wieder abgewiesen zu werden.

Nun aber können die einheimischen und fremden Kranken, deren früher auf den durch Jahrhunderte erprobten Platz der Heilung hingetragen werden mußten, dem elben in bequemen Wägen, und mit dem sichern Bewußtseyn entgegeneilen, daß sie zu jeder Zeit und nach ihrem Belieben entweder im offenen schönen Rheinthale, oder in jenen engen, keine Erweiterung gestattenden Bergschluchten der brausenden Tamina die freundlichste Aufnahme finden werden.

Unternehmungen dieser Art, welche so allgemeine, bleibende Wohlthaten zum Zwecke haben, verdienen gewiß auch eine allgemeine Theilnahme und Anerkennung.

K.

[2138-44]
[Tabelle]

Donau-Dampfschifffahrt.

Da die Schifffahrt auf der obern Donau durch Brücken- und Strom-Correctionen für einige Zeit unterbrochen ist, so müssen die Fahrten der Dampfschiffe zwischen Regensburg und Donauwörth bis auf weitere Ankündigung ausgesetzt werden, und diese einstweilen auf die Strecke zwischen Regensburg und Linz beschränkt bleiben.

Die Schiffe fahren demnach:

von Regensburg nach Linz am 13, 16, 18, 21, 23, 26, 28 Junius,
von Linz nach Regensburg am 13, 15, 18, 20, 23, 25, 28, 30 Junius.

Regensburg, den 28 Mai 1840.

Die Verwaltung.

[1936-38]

Bekanntmachung.

Vom k. Kreis- und Stadtgericht Augsburg wird auf den Antrag der Hypothekgläubiger das ehemalige Anwesen des Platzwirthes David Wailamann zum Pferseergäßchen, bestehend aus dem gemauerten zweigädigen Wohnhause nebst angemauertem Anbau, hölzernen Sommerhäuschen, 1 1/4 Tagwerk circa Hofraum, Wiesen und Garten, welches zusammen auf 4600 fl. gerichtlich geschätzt wurde, dem öffentlichen Verkauf ausgesetzt und Subhaftationstermin auf
Mittwoch den 1 Julius l. J.,
Vormittags von 9-12 Uhr,
anberaumt, wozu zahlungsfähige Kaufslustige eingeladen w rden.

Die Kaufsbedingungen werden beim Subhaftationstermin bekannt gemacht.

Augsburg, am 12 Mai 1840.

Königliches Kreis- und Stadtgericht.

Ltc. Kellerer, Dir.

v. Ritter, Acc.

[2282-83]

Bekanntmachung.

Margaretha Schiener, ledige Bauerstochter von Treinreuth, und der vormalige Bauer Johann Mark von Pichlberg sammt dessen Ehefrau und zwei minderjährigen Kindern wollen nach Nordamerika auswandern, deßhalb werden alle diejenigen, welche an obige Personen Forderungen machen zu können vermeinen, aufgefordert, am
Montag den 22 dieß
ihre Ansprüche gegen obige Personen um so gewisser dahier anzumelden und nachzuweisen, außerdem das Vermögen obiger Personen ohne Berücksichtigung weiterer Forderungen an solche verabfolgt werden würde.

Eschenbach, den 1 Junius 1840.

Königliches Landgericht.

Pausch.

[2286]

Bekanntmachung.

Vom k. Landgericht Mühldorf die Amortisirung der zu Verlust gegangenen Urkunden über Staats-Passiv-Capitalien des k. Landgerichts Mühldorf.

In der von dem unterfertigten Gerichte erlassenen Edictalladung vom 13 Julius 1839 wurden auf Antrag der k. Stiftungsagentie von Oberbayern die Besitzer der in jener Ladung speciell aufgeführten Urkunden der Stiftungen des hiesigen Amtsbezirkes aufgefordert, selbe binnen sechs Wochen vorzuzeigen und ihre Ansprüche um so gewisser geltend zu machen, als selbe außerdem für kraftlos erklärt werden würden.

Diese Edictalladung wurde durch die Allg. Zeitung, Beil. Nr. 233 S. 1823, 276 u. 307 vom J. 1839; den Allg. Anzeiger Nr. 65, S. 649; das Intelligenzblatt für Oberbayern Nr. 34 u. 42; Burghauser-Mühldorfer Wochenblatt Nr. 22 S. 170, sowohl als durch die k. Staatsschuldentilgungscasse und durch die an der Gerichtstafel des hiesigen Amtes und des k. Kreis- und Stadtgerichts München erfolgte öffentliche Anheftung vorschriftsmäßig bekannt gemacht.

Nachdem nun der Termin abgelaufen ist, ohne daß eine solche Anmeldung erfolgt wäre, so werden diese Urkunden, wie selbe in jenen Ladungen aufgeführt sind, auf Anrufen der k. Stiftungsagentie für Oberbayern in Folge des gesetzten Präjudizes und in Gemäßheit der Allerhöchsten Verordnung vom 10 October 1810 dieses Betreffes §. VI. für kraftlos erklärt.

Mühldorf, den 18 Mai 1840.

Königliches Landgericht.

Dall' Armi.

[1270-72]

Erb-Vorladung.

Durch das Ableben der Ehefrau des großherzoglich badischen pensionirten Amtschirurgen Lorenz Feldmann dahier, Juliane, geb. Sänger, sind deren sieben Kinder zu Erbschaft berufen. Unter diesen befindet sich ein seit mehreren Jahren unbekannt wo abwesender Sohn Johann Martin Feldmann, welcher hiermit aufgefordert wird, zu der bevorstehenden Erbtheilung innerhalb
sechs Monaten
entweder in Person oder durch einen gehörig Bevollmächtigten zu erscheinen, widrigenfalls die Erbschaft lediglich denjenigen zugetheilt werden wird, welchen sie zukäme, wenn der Vorgeladene zur Zeit des Erbanfalls gar nicht mehr am Leben gewesen wäre.

Wiesloch, den 4 April 1840.

Großh. badisches Amtsrevisorat.

Silbereißen.

[2306-8]

Edictal-Ladung.

Johannes Bischof, geboren zu Flieden im Kurfürstenthum Hessen am 24 Novem er 1737, erscheint in der bei dem unterfertigten Gerichte verhandelten Verlassenschaft des Georg Bischof, ledig von Werbera, betheiligt.

Derselbe begab sich im angehe den Mannesalter nach Ungarn, und ließ seit jener Zeit nichts von sich hören.

Es ergeht daher an diesen Johannes Bischof oder dessen Leibeserben die Aufforderung,
binnen 6 Monaten,
von der Veröffentlichung dieses an sich um so gewisser persönlich oder durch gehörig Bevollmächtigte bei dem unterfertigten Erbschaftsgerichte zu melden, als sonst der denselben aus der Verlassenschaft des Georg Bischof von Werberg treffende Antheil denjenigen erb- und eigenthümlich zuerkannt werden wir, welche sich als des letztgenannten nächste Verwandte und Erben ausweisen.

Brückenau, den 21 Mai 1840.

Königlich bayerisches Landgericht Brückenau in Unterfranken.

Fr. Gr. v. Hundt.

Nies.

[2273-75]

Bekanntmachung.

Durch den Tod des bisherigen Kunstgärtners in Kissingen ist diese Function, welche mit einem jährlichen Gehaltsbezuge von 400 fl. rhn. verbunden, dabei aber widerruflicher Natur ist, in Erledigung gekommen.

Kunstgärtner, welche sich um jenen Posten bewerben wollen, werden daher hierdurch aufgefordert, ihre mit legalen Zeugnissen belegten Gesuche längstens
binnen 4 Wochen
bei der unterzeichneten Behörde einzureichen.

Neustadt a. S, den 3 Junius 1840.

Königl. Bau-Inspection.

Dollhafen.

[2141-42]

Versteigerungs-Anzeige.

Aus Auftrag höherer Behörde wird von der unterzeichneten Verwaltung das Schloßgebäude in Lommiß, Kanton Thurgau, Bezirk Tobel, mit den dabei stehenden zwei doppelten Scheunen und einer Trotte, nebst dem Schloßgut, bestehend in:

a) circa 64 Jauchert Wieswachs, wobei circa 6 Jauchert Torfland;

b) circa 84 Jauchert Ackerfeld;

c) circa 6 Jauchert Reben in Kalthäusern, nebst einem Rebhaus mit Trotte; und

d) circa 62 Jauchert Holz und Boden,

sammthaft auf öffentliche Versteigerung gebracht.

Der Versteigerungsplan kann bei Unterzeichnetem und auch im Schloß Lommiß bei Schaffner Hungerbühler eingesehen werden. Kaufliebhaber sind höflich eingeladen,
Montag den 6 Jul. d. J.
Nachmittags 1 Uhr in der Behausung des Hrn. Friedensrichter Fröhlich in Lommiß zu erscheinen, zu welcher Zeit und Ort die Gant abgehalten, und auch Tagfahrt für die Nachschlagsgant angesetzt wird.

Fischingen, Kant. Thurgau, 27 Mai 1840.

Klosterverwaltung Fischingen.

Rukstuhl.

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[1310/0014] angelegten Bade-Localitäten zu Ragatz noch immer eine Wärme von mehr als 28 Grad beibehalten wird. Der gedachten Wasserleitung ging die kühne, gleichfalls gelungene Anlage eines Fahrweges durch jenes furchtbare Taminathal voraus, und macht es nun möglich, daß man von Ragatz bis zu den gegenwärtigen Badeort Pfäfers nicht nur höchst bequem und sicher, sondern mit dem ununterbrochenen Anblicke der verschiedenartigsten, romantischen Berg- und Felsen-Partien kömmt; während man früher nur mit großer Mühe und Gefahr auf einem doppelt so langen schmalen Fußsteige dahin gelangen konnte, um am Ende wegen Mangel und Beschränktheit der Bade-Localitäten wieder abgewiesen zu werden. Nun aber können die einheimischen und fremden Kranken, deren früher auf den durch Jahrhunderte erprobten Platz der Heilung hingetragen werden mußten, dem elben in bequemen Wägen, und mit dem sichern Bewußtseyn entgegeneilen, daß sie zu jeder Zeit und nach ihrem Belieben entweder im offenen schönen Rheinthale, oder in jenen engen, keine Erweiterung gestattenden Bergschluchten der brausenden Tamina die freundlichste Aufnahme finden werden. Unternehmungen dieser Art, welche so allgemeine, bleibende Wohlthaten zum Zwecke haben, verdienen gewiß auch eine allgemeine Theilnahme und Anerkennung. K. [2138-44] Donau-Dampfschifffahrt. Da die Schifffahrt auf der obern Donau durch Brücken- und Strom-Correctionen für einige Zeit unterbrochen ist, so müssen die Fahrten der Dampfschiffe zwischen Regensburg und Donauwörth bis auf weitere Ankündigung ausgesetzt werden, und diese einstweilen auf die Strecke zwischen Regensburg und Linz beschränkt bleiben. Die Schiffe fahren demnach: von Regensburg nach Linz am 13, 16, 18, 21, 23, 26, 28 Junius, von Linz nach Regensburg am 13, 15, 18, 20, 23, 25, 28, 30 Junius. Regensburg, den 28 Mai 1840. Die Verwaltung. [1936-38] Bekanntmachung. Vom k. Kreis- und Stadtgericht Augsburg wird auf den Antrag der Hypothekgläubiger das ehemalige Anwesen des Platzwirthes David Wailamann zum Pferseergäßchen, bestehend aus dem gemauerten zweigädigen Wohnhause nebst angemauertem Anbau, hölzernen Sommerhäuschen, 1 1/4 Tagwerk circa Hofraum, Wiesen und Garten, welches zusammen auf 4600 fl. gerichtlich geschätzt wurde, dem öffentlichen Verkauf ausgesetzt und Subhaftationstermin auf Mittwoch den 1 Julius l. J., Vormittags von 9-12 Uhr, anberaumt, wozu zahlungsfähige Kaufslustige eingeladen w rden. Die Kaufsbedingungen werden beim Subhaftationstermin bekannt gemacht. Augsburg, am 12 Mai 1840. Königliches Kreis- und Stadtgericht. Ltc. Kellerer, Dir. v. Ritter, Acc. [2282-83] Bekanntmachung. Margaretha Schiener, ledige Bauerstochter von Treinreuth, und der vormalige Bauer Johann Mark von Pichlberg sammt dessen Ehefrau und zwei minderjährigen Kindern wollen nach Nordamerika auswandern, deßhalb werden alle diejenigen, welche an obige Personen Forderungen machen zu können vermeinen, aufgefordert, am Montag den 22 dieß ihre Ansprüche gegen obige Personen um so gewisser dahier anzumelden und nachzuweisen, außerdem das Vermögen obiger Personen ohne Berücksichtigung weiterer Forderungen an solche verabfolgt werden würde. Eschenbach, den 1 Junius 1840. Königliches Landgericht. Pausch. [2286] Bekanntmachung. Vom k. Landgericht Mühldorf die Amortisirung der zu Verlust gegangenen Urkunden über Staats-Passiv-Capitalien des k. Landgerichts Mühldorf. In der von dem unterfertigten Gerichte erlassenen Edictalladung vom 13 Julius 1839 wurden auf Antrag der k. Stiftungsagentie von Oberbayern die Besitzer der in jener Ladung speciell aufgeführten Urkunden der Stiftungen des hiesigen Amtsbezirkes aufgefordert, selbe binnen sechs Wochen vorzuzeigen und ihre Ansprüche um so gewisser geltend zu machen, als selbe außerdem für kraftlos erklärt werden würden. Diese Edictalladung wurde durch die Allg. Zeitung, Beil. Nr. 233 S. 1823, 276 u. 307 vom J. 1839; den Allg. Anzeiger Nr. 65, S. 649; das Intelligenzblatt für Oberbayern Nr. 34 u. 42; Burghauser-Mühldorfer Wochenblatt Nr. 22 S. 170, sowohl als durch die k. Staatsschuldentilgungscasse und durch die an der Gerichtstafel des hiesigen Amtes und des k. Kreis- und Stadtgerichts München erfolgte öffentliche Anheftung vorschriftsmäßig bekannt gemacht. Nachdem nun der Termin abgelaufen ist, ohne daß eine solche Anmeldung erfolgt wäre, so werden diese Urkunden, wie selbe in jenen Ladungen aufgeführt sind, auf Anrufen der k. Stiftungsagentie für Oberbayern in Folge des gesetzten Präjudizes und in Gemäßheit der Allerhöchsten Verordnung vom 10 October 1810 dieses Betreffes §. VI. für kraftlos erklärt. Mühldorf, den 18 Mai 1840. Königliches Landgericht. Dall' Armi. [1270-72] Erb-Vorladung. Durch das Ableben der Ehefrau des großherzoglich badischen pensionirten Amtschirurgen Lorenz Feldmann dahier, Juliane, geb. Sänger, sind deren sieben Kinder zu Erbschaft berufen. Unter diesen befindet sich ein seit mehreren Jahren unbekannt wo abwesender Sohn Johann Martin Feldmann, welcher hiermit aufgefordert wird, zu der bevorstehenden Erbtheilung innerhalb sechs Monaten entweder in Person oder durch einen gehörig Bevollmächtigten zu erscheinen, widrigenfalls die Erbschaft lediglich denjenigen zugetheilt werden wird, welchen sie zukäme, wenn der Vorgeladene zur Zeit des Erbanfalls gar nicht mehr am Leben gewesen wäre. Wiesloch, den 4 April 1840. Großh. badisches Amtsrevisorat. Silbereißen. [2306-8] Edictal-Ladung. Johannes Bischof, geboren zu Flieden im Kurfürstenthum Hessen am 24 Novem er 1737, erscheint in der bei dem unterfertigten Gerichte verhandelten Verlassenschaft des Georg Bischof, ledig von Werbera, betheiligt. Derselbe begab sich im angehe den Mannesalter nach Ungarn, und ließ seit jener Zeit nichts von sich hören. Es ergeht daher an diesen Johannes Bischof oder dessen Leibeserben die Aufforderung, binnen 6 Monaten, von der Veröffentlichung dieses an sich um so gewisser persönlich oder durch gehörig Bevollmächtigte bei dem unterfertigten Erbschaftsgerichte zu melden, als sonst der denselben aus der Verlassenschaft des Georg Bischof von Werberg treffende Antheil denjenigen erb- und eigenthümlich zuerkannt werden wir, welche sich als des letztgenannten nächste Verwandte und Erben ausweisen. Brückenau, den 21 Mai 1840. Königlich bayerisches Landgericht Brückenau in Unterfranken. Fr. Gr. v. Hundt. Nies. [2273-75] Bekanntmachung. Durch den Tod des bisherigen Kunstgärtners in Kissingen ist diese Function, welche mit einem jährlichen Gehaltsbezuge von 400 fl. rhn. verbunden, dabei aber widerruflicher Natur ist, in Erledigung gekommen. Kunstgärtner, welche sich um jenen Posten bewerben wollen, werden daher hierdurch aufgefordert, ihre mit legalen Zeugnissen belegten Gesuche längstens binnen 4 Wochen bei der unterzeichneten Behörde einzureichen. Neustadt a. S, den 3 Junius 1840. Königl. Bau-Inspection. Dollhafen. [2141-42] Versteigerungs-Anzeige. Aus Auftrag höherer Behörde wird von der unterzeichneten Verwaltung das Schloßgebäude in Lommiß, Kanton Thurgau, Bezirk Tobel, mit den dabei stehenden zwei doppelten Scheunen und einer Trotte, nebst dem Schloßgut, bestehend in: a) circa 64 Jauchert Wieswachs, wobei circa 6 Jauchert Torfland; b) circa 84 Jauchert Ackerfeld; c) circa 6 Jauchert Reben in Kalthäusern, nebst einem Rebhaus mit Trotte; und d) circa 62 Jauchert Holz und Boden, sammthaft auf öffentliche Versteigerung gebracht. Der Versteigerungsplan kann bei Unterzeichnetem und auch im Schloß Lommiß bei Schaffner Hungerbühler eingesehen werden. Kaufliebhaber sind höflich eingeladen, Montag den 6 Jul. d. J. Nachmittags 1 Uhr in der Behausung des Hrn. Friedensrichter Fröhlich in Lommiß zu erscheinen, zu welcher Zeit und Ort die Gant abgehalten, und auch Tagfahrt für die Nachschlagsgant angesetzt wird. Fischingen, Kant. Thurgau, 27 Mai 1840. Klosterverwaltung Fischingen. Rukstuhl.

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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung. Nr. 164. Augsburg, 12. Juni 1840, S. 1310. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/augsburgerallgemeine_164_18400612/14>, abgerufen am 24.11.2024.