Allgemeine Zeitung. Nr. 161. Augsburg, 9. Juni 1840.wissenschaftlicher (nicht alphabetischer) Reihenfolge und ein nur dadurch möglich werdendes systematisch-logisches Inhaltsverzeichniß, vermöge dessen der Leser auch über Dinge, deren Namen er nicht weiß, aber wohl die Wissenschaft kennt, zu der sie gehören, Auskunft erhalten kann, Vorrichtungen bei Verweisungen, namentlich Paragraphirung der größern Artikel, durch die das Auffinden von verwiesenen Gegenständen unendlich erleichtert wird, Angabe der Betonung bei allen Artikeln und Beifügung der Aussprache bei den aus fremden Sprachen übertragenen, Behandlung der minder wichtigen Gegenstände mit noch größerer Concisität, ja mit mehr Lakonismus, als in der ersten Auflage, während die wichtigern ausführlich behandelt werden, kurz Anwendung aller nur erdenklicher Mittel, um das Universal-Lexikon so gemeinnützig als möglich zu machen. Ueber die Artikel selbst erlauben wir uns kein Urtheil, das Publicum sey hier Schiedsrichter und entscheide, ob es dem dreimal theurern Meyer'schen Conversations-Lexikon mit seinen Bildern, ob es dem Universal-Lexikon mit seinen Zusätzen und Verbesserungen und mit 2500 gratis zu gebenden erklärenden Abbildungen in der ganz umgearbeiteten, eleganten zweiten Auflage den Vorzug gibt. Altenburg, im Mai 1840. Die Redaction des Universal-Lexikons. H. A. Pierer. [2214-16] Concurs. Von Seite der Pesther israelitischen Gemeinde wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß in dem mit Choralgesang bestehenden israelitischen Tempel zu Pesth die Stelle eines ersten Vorbeters zu besetzen sey. - Diejenigen, welche sich dieserwegen bewerben wollen, müssen, außer jener zu diesem Amt erforderlichen Gesangsfertigkeit, sich auch über musikalische Kenntnisse, so wie mit glaubwürdigen Zeugnissen über ihren moralischen und religiösen Lebenswandel und über ihre Fähigkeit zum correcten Vortrage der üblichen hebräischen Gebete aller Art, wie auch deutscher Gebete, genügend ausweisen können, und einer Probe unterziehen. Mit diesem Amt ist nebst freier Wohnung ein jährlicher fixer Gehalt von sechshundert Gulden in Zwanziger-Münze verbunden. Die Zeit des Concurses ist auf [2239] Versammlung der deutschen Land- und Forstwirthe zu Brünn im September 1840. Die vierte Versammlung der deutschen Land- und Forstwirthe findet zufolge huldreicher Bewilligung allerhöchst Sr. k. k. Majestät dieses Jahr in dem österreichischen Kaiserstaate, und zwar zu Brünn, in der Hauptstadt Mährens, in der Woche vom 20 bis 27 September statt, und wird die erste allgemeine Sitzung Montags den 21 September Morgens 9 Uhr beginnen. Der unterzeichnete Vorstand beehrt sich, die HH. Land- und Forstwirthe statutengemäß einzuladen, dieser Versammlung beizuwohnen und deren gemeinnützige Zwecke in jeder das Wissen über die verschiedenen Zweige der Land- und Forstwissenschaft förderlichen Weise kräftig unterstützen zu wollen. Für diejenigen, welche bei den frühern Versammlungen in Dresden, Karlsruhe und Potsdam nicht beigewohnt, wird bemerkt, daß die Morgenstunden Vorträgen und Discussionen in allgemeinen und in Sections-Sitzungen gewidmet werden. Die bezüglichen Verhandlungen werden wie gewöhnlich theils die Erörterung der für diesen Zweck öffentlich bekannt zu machenden Fragen, theils die von erfahrnen Land- und Forstwirthen in statutenmäßiger Weise zur Berathung in Antrag gestellten - theils die Besichtigung oder Prüfung der vorgeführten, vorgelegten oder eingesendeten Gegenstände (Beschauthiere, Producte, Maschinen, Geräthe, Werkzeuge, Modelle, Zeichnungen) - theils den Vortrag jener schriftlichen Verhandlungen und Aufsätze umfassen, welche für diese Gelegenheit vorbereitet und entweder dem Vorstande für den Vortrag eingesendet oder für diesen Behuf Seitens der HH. Verfasser vorbehalten werden. Der beschränkten Zeit wegen wird ausdrücklich ersucht, die für die allgemeinen Versammlungen beabsichtigten Vorträge so einzurichten, daß dieselben in der Regel nicht die Dauer einer Viertelstunde überschreiten; da nur jenen Vorträgen von ganz besonderer Wichtig eit und allgemeinem Interesse die Zeitdauer von einer halben Stunde ausnahmsweise bewilligt werden könnte. Um den Vorstand in die Lage zu setzen, von diesen schriftlichen Arbeiten im voraus die nöthige Kenntniß nehmen, und eine dießfällige Ordnung in der Reihenfolge des Vortrages treffen zu können, wolle es den HH. Verfassern gefällig seyn, eine Abschrift dieser Arbeiten längstens bis 1 September an den Vorstand einzusenden; in Hinsicht auf kleinere Aufsätze ist es gestattet, solche auch während der Versammlungstage bei dem Vorstande behufs des Vortrages anzumelden. Indem eine Ausstellung von Hornvieh (am 22 September Nachmittags), von Schafen (am 24 September Nachmittags), von Wollvließen, Maschinen, Ackergeräthen, Modellen, Zeichnungen, landwirthschaftlichen und landwirthschaftlich-technischen Producten aller Art, so wie eine Prüfung von Obst-, Trauben- und Weingattungen beabsichtigt wird, so ergeht hiermit das höfliche Ansuchen an alle, welche einen oder mehrere dieser Zwecke wirksam fördern zu helfen geneigt sind, ihre dießfällige Absicht dem Versammlungsvorstande bis spätestens Ende Julius vorläufig gütig mittheilen zu wollen, damit nicht nur eine Uebersicht der einzusendenden Gegenstände im voraus gewonnen, sondern auch die entsprechenden Räume für deren Unterbringung besorgt, so wie die nöthigen Vorkehrungen zu ihrer zweckdienlichen Aufstellung und Einordnung bei Zeiten getroffen werden können. Da eine Schafausstellung für die auswärtigen HH. Landwirthe von vorzüglichem Interesse seyn würde, so ergeht hiermit an jene HH. Schafzüchter, welche mit einer Partie edler Merinos an dieser Ausstellung Theil zu nehmen wünschen und für diesen Zweck noch keine Vorsorge getroffen, das höfliche Ersuchen, behufs dieser Ausstellung eine Partie in der Wolle den Sommer über gehen zu lassen, und versichert zu seyn, daß der sachkundige Blick der deutschen Landwirthe den wahren Werth dieser, wenn auch in 15- bis 16monatlichen Vließen vorgestellten Thiere gebührend zu würdigen wissen wird. - Diejenigen HH. Schafzüchter aber, welche keine Schafpartie vorzustellen beabsichtigen, dennoch aber den Zustand ihrer ausgezeichneten Merinosheerden nachzuweisen wünschen, wollen auf die Einsendung von Wollvließen im Fettschweiß oder in gewaschenem Zustande geneigt Bedacht nehmen. Die Einsendung von Maschinen, Geräthen, Werkzeugen, Modellen, Wollvließen, Producten aller Art u. s. w. wird vom 1 September an erbeten; in Bezug auf Feld- und Gartenfrüchte, Obst, Trauben u. dgl., bei welchen entweder ein späterer Zeitpunkt der Reife abzuwarten, oder welche bei früherer Einsendung dem Verderben ausgesetzt seyn könnten, hat die Einlieferung nebst den bezüglichen Verzeichnissen bis spätestens 20 September zu geschehen. Alle HH. Theilnehmer an der Versammlung, welche hinsichtlich ihrer Wohnung im voraus sicher gestellt seyn wollen, belieben ihren Wunsch bis spätestens 15 August dem Vorstand anzuzeigen. wissenschaftlicher (nicht alphabetischer) Reihenfolge und ein nur dadurch möglich werdendes systematisch-logisches Inhaltsverzeichniß, vermöge dessen der Leser auch über Dinge, deren Namen er nicht weiß, aber wohl die Wissenschaft kennt, zu der sie gehören, Auskunft erhalten kann, Vorrichtungen bei Verweisungen, namentlich Paragraphirung der größern Artikel, durch die das Auffinden von verwiesenen Gegenständen unendlich erleichtert wird, Angabe der Betonung bei allen Artikeln und Beifügung der Aussprache bei den aus fremden Sprachen übertragenen, Behandlung der minder wichtigen Gegenstände mit noch größerer Concisität, ja mit mehr Lakonismus, als in der ersten Auflage, während die wichtigern ausführlich behandelt werden, kurz Anwendung aller nur erdenklicher Mittel, um das Universal-Lexikon so gemeinnützig als möglich zu machen. Ueber die Artikel selbst erlauben wir uns kein Urtheil, das Publicum sey hier Schiedsrichter und entscheide, ob es dem dreimal theurern Meyer'schen Conversations-Lexikon mit seinen Bildern, ob es dem Universal-Lexikon mit seinen Zusätzen und Verbesserungen und mit 2500 gratis zu gebenden erklärenden Abbildungen in der ganz umgearbeiteten, eleganten zweiten Auflage den Vorzug gibt. Altenburg, im Mai 1840. Die Redaction des Universal-Lexikons. H. A. Pierer. [2214-16] Concurs. Von Seite der Pesther israelitischen Gemeinde wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß in dem mit Choralgesang bestehenden israelitischen Tempel zu Pesth die Stelle eines ersten Vorbeters zu besetzen sey. – Diejenigen, welche sich dieserwegen bewerben wollen, müssen, außer jener zu diesem Amt erforderlichen Gesangsfertigkeit, sich auch über musikalische Kenntnisse, so wie mit glaubwürdigen Zeugnissen über ihren moralischen und religiösen Lebenswandel und über ihre Fähigkeit zum correcten Vortrage der üblichen hebräischen Gebete aller Art, wie auch deutscher Gebete, genügend ausweisen können, und einer Probe unterziehen. Mit diesem Amt ist nebst freier Wohnung ein jährlicher fixer Gehalt von sechshundert Gulden in Zwanziger-Münze verbunden. Die Zeit des Concurses ist auf [2239] Versammlung der deutschen Land- und Forstwirthe zu Brünn im September 1840. Die vierte Versammlung der deutschen Land- und Forstwirthe findet zufolge huldreicher Bewilligung allerhöchst Sr. k. k. Majestät dieses Jahr in dem österreichischen Kaiserstaate, und zwar zu Brünn, in der Hauptstadt Mährens, in der Woche vom 20 bis 27 September statt, und wird die erste allgemeine Sitzung Montags den 21 September Morgens 9 Uhr beginnen. Der unterzeichnete Vorstand beehrt sich, die HH. Land- und Forstwirthe statutengemäß einzuladen, dieser Versammlung beizuwohnen und deren gemeinnützige Zwecke in jeder das Wissen über die verschiedenen Zweige der Land- und Forstwissenschaft förderlichen Weise kräftig unterstützen zu wollen. Für diejenigen, welche bei den frühern Versammlungen in Dresden, Karlsruhe und Potsdam nicht beigewohnt, wird bemerkt, daß die Morgenstunden Vorträgen und Discussionen in allgemeinen und in Sections-Sitzungen gewidmet werden. Die bezüglichen Verhandlungen werden wie gewöhnlich theils die Erörterung der für diesen Zweck öffentlich bekannt zu machenden Fragen, theils die von erfahrnen Land- und Forstwirthen in statutenmäßiger Weise zur Berathung in Antrag gestellten – theils die Besichtigung oder Prüfung der vorgeführten, vorgelegten oder eingesendeten Gegenstände (Beschauthiere, Producte, Maschinen, Geräthe, Werkzeuge, Modelle, Zeichnungen) – theils den Vortrag jener schriftlichen Verhandlungen und Aufsätze umfassen, welche für diese Gelegenheit vorbereitet und entweder dem Vorstande für den Vortrag eingesendet oder für diesen Behuf Seitens der HH. Verfasser vorbehalten werden. Der beschränkten Zeit wegen wird ausdrücklich ersucht, die für die allgemeinen Versammlungen beabsichtigten Vorträge so einzurichten, daß dieselben in der Regel nicht die Dauer einer Viertelstunde überschreiten; da nur jenen Vorträgen von ganz besonderer Wichtig eit und allgemeinem Interesse die Zeitdauer von einer halben Stunde ausnahmsweise bewilligt werden könnte. Um den Vorstand in die Lage zu setzen, von diesen schriftlichen Arbeiten im voraus die nöthige Kenntniß nehmen, und eine dießfällige Ordnung in der Reihenfolge des Vortrages treffen zu können, wolle es den HH. Verfassern gefällig seyn, eine Abschrift dieser Arbeiten längstens bis 1 September an den Vorstand einzusenden; in Hinsicht auf kleinere Aufsätze ist es gestattet, solche auch während der Versammlungstage bei dem Vorstande behufs des Vortrages anzumelden. Indem eine Ausstellung von Hornvieh (am 22 September Nachmittags), von Schafen (am 24 September Nachmittags), von Wollvließen, Maschinen, Ackergeräthen, Modellen, Zeichnungen, landwirthschaftlichen und landwirthschaftlich-technischen Producten aller Art, so wie eine Prüfung von Obst-, Trauben- und Weingattungen beabsichtigt wird, so ergeht hiermit das höfliche Ansuchen an alle, welche einen oder mehrere dieser Zwecke wirksam fördern zu helfen geneigt sind, ihre dießfällige Absicht dem Versammlungsvorstande bis spätestens Ende Julius vorläufig gütig mittheilen zu wollen, damit nicht nur eine Uebersicht der einzusendenden Gegenstände im voraus gewonnen, sondern auch die entsprechenden Räume für deren Unterbringung besorgt, so wie die nöthigen Vorkehrungen zu ihrer zweckdienlichen Aufstellung und Einordnung bei Zeiten getroffen werden können. Da eine Schafausstellung für die auswärtigen HH. Landwirthe von vorzüglichem Interesse seyn würde, so ergeht hiermit an jene HH. Schafzüchter, welche mit einer Partie edler Merinos an dieser Ausstellung Theil zu nehmen wünschen und für diesen Zweck noch keine Vorsorge getroffen, das höfliche Ersuchen, behufs dieser Ausstellung eine Partie in der Wolle den Sommer über gehen zu lassen, und versichert zu seyn, daß der sachkundige Blick der deutschen Landwirthe den wahren Werth dieser, wenn auch in 15- bis 16monatlichen Vließen vorgestellten Thiere gebührend zu würdigen wissen wird. – Diejenigen HH. Schafzüchter aber, welche keine Schafpartie vorzustellen beabsichtigen, dennoch aber den Zustand ihrer ausgezeichneten Merinosheerden nachzuweisen wünschen, wollen auf die Einsendung von Wollvließen im Fettschweiß oder in gewaschenem Zustande geneigt Bedacht nehmen. Die Einsendung von Maschinen, Geräthen, Werkzeugen, Modellen, Wollvließen, Producten aller Art u. s. w. wird vom 1 September an erbeten; in Bezug auf Feld- und Gartenfrüchte, Obst, Trauben u. dgl., bei welchen entweder ein späterer Zeitpunkt der Reife abzuwarten, oder welche bei früherer Einsendung dem Verderben ausgesetzt seyn könnten, hat die Einlieferung nebst den bezüglichen Verzeichnissen bis spätestens 20 September zu geschehen. Alle HH. 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Land- und Forstwirthe statutengemäß einzuladen, dieser Versammlung beizuwohnen und deren gemeinnützige Zwecke in jeder das Wissen über die verschiedenen Zweige der Land- und Forstwissenschaft förderlichen Weise kräftig unterstützen zu wollen.</p><lb/> <p>Für diejenigen, welche bei den frühern Versammlungen in Dresden, Karlsruhe und Potsdam nicht beigewohnt, wird bemerkt, daß die Morgenstunden Vorträgen und Discussionen in allgemeinen und in Sections-Sitzungen gewidmet werden.</p><lb/> <p>Die bezüglichen Verhandlungen werden wie gewöhnlich theils die Erörterung der für diesen Zweck öffentlich bekannt zu machenden Fragen, theils die von erfahrnen Land- und Forstwirthen in statutenmäßiger Weise zur Berathung in Antrag gestellten – theils die Besichtigung oder Prüfung der vorgeführten, vorgelegten oder eingesendeten Gegenstände (Beschauthiere, Producte, Maschinen, Geräthe, Werkzeuge, Modelle, Zeichnungen) – theils den Vortrag jener schriftlichen Verhandlungen und Aufsätze umfassen, welche für diese Gelegenheit vorbereitet und entweder dem Vorstande für den Vortrag eingesendet oder für diesen Behuf Seitens der HH. 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Landwirthe von vorzüglichem Interesse seyn würde, so ergeht hiermit an jene HH. Schafzüchter, welche mit einer Partie edler Merinos an dieser Ausstellung Theil zu nehmen wünschen und für diesen Zweck noch keine Vorsorge getroffen, das höfliche Ersuchen, behufs dieser Ausstellung eine Partie in der Wolle den Sommer über gehen zu lassen, und versichert zu seyn, daß der sachkundige Blick der deutschen Landwirthe den wahren Werth dieser, wenn auch in 15- bis 16monatlichen Vließen vorgestellten Thiere gebührend zu würdigen wissen wird. – Diejenigen HH. Schafzüchter aber, welche keine Schafpartie vorzustellen beabsichtigen, dennoch aber den Zustand ihrer ausgezeichneten Merinosheerden nachzuweisen wünschen, wollen auf die Einsendung von Wollvließen im Fettschweiß oder in gewaschenem Zustande geneigt Bedacht nehmen.</p><lb/> <p>Die Einsendung von Maschinen, Geräthen, Werkzeugen, Modellen, Wollvließen, Producten aller Art u. s. w. wird vom 1 September an erbeten; in Bezug auf Feld- und Gartenfrüchte, Obst, Trauben u. dgl., bei welchen entweder ein späterer Zeitpunkt der Reife abzuwarten, oder welche bei früherer Einsendung dem Verderben ausgesetzt seyn könnten, hat die Einlieferung nebst den bezüglichen Verzeichnissen bis spätestens 20 September zu geschehen.</p><lb/> <p>Alle HH. Theilnehmer an der Versammlung, welche hinsichtlich ihrer Wohnung im voraus sicher gestellt seyn wollen, belieben ihren Wunsch bis spätestens 15 August dem Vorstand anzuzeigen.</p><lb/> </div> </div> </body> </text> </TEI> [1286/0014]
wissenschaftlicher (nicht alphabetischer) Reihenfolge und ein nur dadurch möglich werdendes systematisch-logisches Inhaltsverzeichniß, vermöge dessen der Leser auch über Dinge, deren Namen er nicht weiß, aber wohl die Wissenschaft kennt, zu der sie gehören, Auskunft erhalten kann, Vorrichtungen bei Verweisungen, namentlich Paragraphirung der größern Artikel, durch die das Auffinden von verwiesenen Gegenständen unendlich erleichtert wird, Angabe der Betonung bei allen Artikeln und Beifügung der Aussprache bei den aus fremden Sprachen übertragenen, Behandlung der minder wichtigen Gegenstände mit noch größerer Concisität, ja mit mehr Lakonismus, als in der ersten Auflage, während die wichtigern ausführlich behandelt werden, kurz Anwendung aller nur erdenklicher Mittel, um das Universal-Lexikon so gemeinnützig als möglich zu machen.
Ueber die Artikel selbst erlauben wir uns kein Urtheil, das Publicum sey hier Schiedsrichter und entscheide, ob es dem dreimal theurern Meyer'schen Conversations-Lexikon mit seinen Bildern, ob es dem Universal-Lexikon mit seinen Zusätzen und Verbesserungen und mit 2500 gratis zu gebenden erklärenden Abbildungen in der ganz umgearbeiteten, eleganten zweiten Auflage den Vorzug gibt.
Altenburg, im Mai 1840.
Die Redaction des Universal-Lexikons.
H. A. Pierer.
[2214-16]
Concurs.
Von Seite der Pesther israelitischen Gemeinde wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß in dem mit Choralgesang bestehenden israelitischen Tempel zu Pesth die Stelle eines ersten Vorbeters zu besetzen sey. – Diejenigen, welche sich dieserwegen bewerben wollen, müssen, außer jener zu diesem Amt erforderlichen Gesangsfertigkeit, sich auch über musikalische Kenntnisse, so wie mit glaubwürdigen Zeugnissen über ihren moralischen und religiösen Lebenswandel und über ihre Fähigkeit zum correcten Vortrage der üblichen hebräischen Gebete aller Art, wie auch deutscher Gebete, genügend ausweisen können, und einer Probe unterziehen. Mit diesem Amt ist nebst freier Wohnung ein jährlicher fixer Gehalt von sechshundert Gulden in Zwanziger-Münze verbunden. Die Zeit des Concurses ist auf
den 22 Julius l. J.
anberaumt. – Bis dahin haben alle Bewerbslustigen in Pesth zur Probeleistung auf eigene Kosten einzutreffen, und ihre schriftlichen Gesuche, mit obigen Ausweisen versehen, bei der Pesther israelitischen Gemeinde einzureichen. Es steht jedoch jedem Bewerber frei, zu dieser Probeleistung schon früher in Pesth zu erscheinen, oder seine Zeugnisse zur vorläufigen Prüfung portofrei zu übersenden.
[2239]
Versammlung der deutschen Land- und Forstwirthe zu Brünn im September 1840.
Die vierte Versammlung der deutschen Land- und Forstwirthe findet zufolge huldreicher Bewilligung allerhöchst Sr. k. k. Majestät dieses Jahr in dem österreichischen Kaiserstaate, und zwar zu Brünn, in der Hauptstadt Mährens, in der Woche vom 20 bis 27 September statt, und wird die erste allgemeine Sitzung Montags den 21 September Morgens 9 Uhr beginnen. Der unterzeichnete Vorstand beehrt sich, die HH. Land- und Forstwirthe statutengemäß einzuladen, dieser Versammlung beizuwohnen und deren gemeinnützige Zwecke in jeder das Wissen über die verschiedenen Zweige der Land- und Forstwissenschaft förderlichen Weise kräftig unterstützen zu wollen.
Für diejenigen, welche bei den frühern Versammlungen in Dresden, Karlsruhe und Potsdam nicht beigewohnt, wird bemerkt, daß die Morgenstunden Vorträgen und Discussionen in allgemeinen und in Sections-Sitzungen gewidmet werden.
Die bezüglichen Verhandlungen werden wie gewöhnlich theils die Erörterung der für diesen Zweck öffentlich bekannt zu machenden Fragen, theils die von erfahrnen Land- und Forstwirthen in statutenmäßiger Weise zur Berathung in Antrag gestellten – theils die Besichtigung oder Prüfung der vorgeführten, vorgelegten oder eingesendeten Gegenstände (Beschauthiere, Producte, Maschinen, Geräthe, Werkzeuge, Modelle, Zeichnungen) – theils den Vortrag jener schriftlichen Verhandlungen und Aufsätze umfassen, welche für diese Gelegenheit vorbereitet und entweder dem Vorstande für den Vortrag eingesendet oder für diesen Behuf Seitens der HH. Verfasser vorbehalten werden.
Der beschränkten Zeit wegen wird ausdrücklich ersucht, die für die allgemeinen Versammlungen beabsichtigten Vorträge so einzurichten, daß dieselben in der Regel nicht die Dauer einer Viertelstunde überschreiten; da nur jenen Vorträgen von ganz besonderer Wichtig eit und allgemeinem Interesse die Zeitdauer von einer halben Stunde ausnahmsweise bewilligt werden könnte.
Um den Vorstand in die Lage zu setzen, von diesen schriftlichen Arbeiten im voraus die nöthige Kenntniß nehmen, und eine dießfällige Ordnung in der Reihenfolge des Vortrages treffen zu können, wolle es den HH. Verfassern gefällig seyn, eine Abschrift dieser Arbeiten längstens bis 1 September an den Vorstand einzusenden; in Hinsicht auf kleinere Aufsätze ist es gestattet, solche auch während der Versammlungstage bei dem Vorstande behufs des Vortrages anzumelden.
Indem eine Ausstellung von Hornvieh (am 22 September Nachmittags), von Schafen (am 24 September Nachmittags), von Wollvließen, Maschinen, Ackergeräthen, Modellen, Zeichnungen, landwirthschaftlichen und landwirthschaftlich-technischen Producten aller Art, so wie eine Prüfung von Obst-, Trauben- und Weingattungen beabsichtigt wird, so ergeht hiermit das höfliche Ansuchen an alle, welche einen oder mehrere dieser Zwecke wirksam fördern zu helfen geneigt sind, ihre dießfällige Absicht dem Versammlungsvorstande bis spätestens Ende Julius vorläufig gütig mittheilen zu wollen, damit nicht nur eine Uebersicht der einzusendenden Gegenstände im voraus gewonnen, sondern auch die entsprechenden Räume für deren Unterbringung besorgt, so wie die nöthigen Vorkehrungen zu ihrer zweckdienlichen Aufstellung und Einordnung bei Zeiten getroffen werden können.
Da eine Schafausstellung für die auswärtigen HH. Landwirthe von vorzüglichem Interesse seyn würde, so ergeht hiermit an jene HH. Schafzüchter, welche mit einer Partie edler Merinos an dieser Ausstellung Theil zu nehmen wünschen und für diesen Zweck noch keine Vorsorge getroffen, das höfliche Ersuchen, behufs dieser Ausstellung eine Partie in der Wolle den Sommer über gehen zu lassen, und versichert zu seyn, daß der sachkundige Blick der deutschen Landwirthe den wahren Werth dieser, wenn auch in 15- bis 16monatlichen Vließen vorgestellten Thiere gebührend zu würdigen wissen wird. – Diejenigen HH. Schafzüchter aber, welche keine Schafpartie vorzustellen beabsichtigen, dennoch aber den Zustand ihrer ausgezeichneten Merinosheerden nachzuweisen wünschen, wollen auf die Einsendung von Wollvließen im Fettschweiß oder in gewaschenem Zustande geneigt Bedacht nehmen.
Die Einsendung von Maschinen, Geräthen, Werkzeugen, Modellen, Wollvließen, Producten aller Art u. s. w. wird vom 1 September an erbeten; in Bezug auf Feld- und Gartenfrüchte, Obst, Trauben u. dgl., bei welchen entweder ein späterer Zeitpunkt der Reife abzuwarten, oder welche bei früherer Einsendung dem Verderben ausgesetzt seyn könnten, hat die Einlieferung nebst den bezüglichen Verzeichnissen bis spätestens 20 September zu geschehen.
Alle HH. Theilnehmer an der Versammlung, welche hinsichtlich ihrer Wohnung im voraus sicher gestellt seyn wollen, belieben ihren Wunsch bis spätestens 15 August dem Vorstand anzuzeigen.
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(2016-06-28T11:37:15Z)
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Matthias Boenig: Bearbeitung der digitalen Edition.
(2016-06-28T11:37:15Z)
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