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Allgemeine Zeitung. Nr. 151. Augsburg, 30. Mai 1840.

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frühere Clientel behandelt. So wird wenigstens die Geschichte erzählt. Der Gesandte, entrüstet, soll sich darauf von seiner Aufregung so weit haben hinreißen lassen, in einer größern Gesellschaft das ganze Cabinet mit einem Namen zu beehren, der an eine Zeit erinnere, wo mehrere Mitglieder desselben am Ruder waren, und gerade die bekannten Emeuten und Plünderungen stattfanden. Der Ausdruck wurde bekannt und setzte, wenigstens die Betroffenen, in eine heftige Bewegung. Man glaubt, daß der Gesandte nach diesem Vorgange den Aufenthalt hier nicht mehr zulässig finden und selbst seine Abberufung verlangen werde. Zum Glück leben wir in einer Zeit, wo solche Scenen nicht mehr hinreichen, die Länder selbst in Zerwürfniß zu bringen, und Schlimmeres, als das, in stiller, ruhiger Weise ausgeglichen wird. Auf das Ministerium selbst, das ohnehin noch auf sehr unsicherm Boden steht, können solche Vorfälle nur nachtheilig wirken, die allerdings bei einem so gemessenen, in den besten Formen sich bewegenden Mann, wie Hr. de Theux war, nicht möglich waren. - An der Eisenbahn nach der preußischen Gränze zu wird jetzt mit großer Thätigkeit gebaut; die Maasbrücke bei Lüttich ist schon weit vorgerückt, und man hofft bestimmt, innerhalb zwei, spätestens zwei und einem halben Jahr mit der ganzen Strecke, von Uns ab, fertig zu werden, binnen welcher Zeit wahrscheinlich auch die kurze Strecke von der Gränze bis nach Aachen vollendet und somit also wirklich die Schelde mit dem Rhein verbunden seyn wird.

Niederlande.

Der Prinz von Oranien hat sich auf einige Tage nach Tilburg begeben, wo sich aber keine Garnison mehr befindet. - Die zweite Kammer der Generalstaaten wird wahrscheinlich Anfangs der nächsten Woche den Bericht der Centralabtheilung über die zwölf Gesetzesentwürfe zur Veränderung des Staatsgrundgesetzes vornehmen und dann alsbald die öffentliche Discussion über dieselbe beginnen. Man ist sehr gespannt auf deren Resultat, denn es muß das politische Glaubensbekenntniß der zweiten Kammer der Generalstaaten bekunden. Die Bedenken der Kammer bezüglich des Gesetzesentwurfs, die ministerielle Verantwortlichkeit betreffend, sind nun der Regierung mitgetheilt worden. Die Redaction des Gesetzesentwurfs genügt durchaus nicht.

Der Streit zwischen der Regierung und dem Volke greift leider immer tiefer. Im Haag hat man einigen von den Mitgliedern, welche gegen das Budget stimmten, Serenaden gebracht, und ihnen sonst seine Zustimmung zu erkennen gegeben. Wenn dieß im Haag geschieht, so können Sie sich denken, wie es in manchen Provinzen, namentlich in Friesland aussehen mag. Man verliert sich in Muthmaßungen, was wohl Hrn. Sytzama, der sonst gegen die Regierung war, bewogen haben mag, dießmal für sie zu stimmen. Unedle Beweggründe sind hier außer aller Frage, und sein Votum ist bedeutend genug, um mehrere andere nach sich zu ziehen.

Italien.

Aus Neapel erfährt man, daß die Monopolsangelegenheit seit der daselbst erfolgten Ankunft des Herzogs von Montebello eine freundlichere Gestalt angenommen hat. Es war höchste Zeit, denn Hr. d'Hauffonville war in eine äußerst unangenehme Lage gerathen, in welcher er nicht mehr mit Nutzen wirken konnte. Nach einer zweimaligen Audienz des Herzogs bei dem König zeigte sich dieser sehr geneigt, den Streit mit England beizulegen sowohl in Rücksicht der Aufhebung des Monopols als der Indemnisation des brittischen Handelsstandes. Es wurde auch sogleich ein Courier, der in dieser Beziehung die ausgedehntesten Vollmachten an den Fürsten von Serra-Capriola überbringt, nach Paris expedirt. Somit hofft man, daß der Schwefelmonopolstreit auf den von Großbritannien gewünschten Grundlagen in Bälde geschlichtet seyn werde. Gewiß verdient der König beider Sicilien den Dank Italiens, da er, obwohl England ziemlich rücksichtslos verfuhr, zuerst den Weg der Mäßigung einschlug, während seine billigste Forderung - nämlich die Freigebung der im Hafen von Malta zurückgehaltenen neapolitanischen Schiffe - bei England kein Gehör fand. - Das französische Linienschiff, "der Ocean," an dessen Bord sich der Contreadmiral Rosamel befindet, war im Hafen von Neapel angekommen und brachte die Familie des Herzogs Montebello dahin, von der sich letzterer auf seiner Reise von Paris nach Marseille auf den erhaltenen Befehl hatte trennen müssen, sich so schnell wie möglich in Marseille auf einem Dampfboote einzuschiffen, um nicht zu spät an den Ort seiner Bestimmung zu gelangen, da Lord Palmerston bereits mit Wiederaufnahme der Coercitivmaaßregeln drohte, wenn durch die Unterhandlungen nicht bald ein Resultat geliefert werde.

(Revue de Paris.) Die zur Vermeidung einer Collision zwischen Neapel und England angeknüpften Unterhandlungen versprechen einen leichten Ausgang. England stellt keine sehr hohen Forderungen in Betreff der Entschädigung, die dem Vernehmen nach die Summe von 80,000 Ducati nicht überschreiten würde. Die französische Compagnie, die mit dem König von Neapel einen Pachtvertrag zur Ausbeutung des Schwefels abgeschlossen hatte, soll entschädigt werden. Sonach wird jede Ursache zu Feindseligkeiten zwischen Großbritannien und dem Königreich beider Sicilien, so wie die politische Gefahr, welche das bewaffnete Auftreten der Engländer an den Küsten Italiens für das europäische Gleichgewicht darbot, entfernt seyn. Jetzt bleibt nur noch die Frage der Interessen des französischen Handels in Sicilien übrig. In welchem Zustande wird sie der Erfolg unserer Vermittlung lassen? Sie konnten ohne Zweifel weder gleichgültig betrachtet, noch vergessen worden seyn.

Deutschland.

In der heutigen Sitzung der zweiten Kammer wurden die noch übrigen an die Commission zurückgewiesenen Artikel berathen. Aus dem Tit. XL. waren die Bestimmungen über Beschädigung der Eisenbahnen rückständig. Diese Beschädigung soll nun, wenn sie von der Art ist, daß daraus Gefahr für Menschenleben entsteht, nach §. 518 a. gleich der Ueberschwemmung mit Arbeitshaus oder Zuchthaus bis zu zehn Jahren bestraft werden. Ist ein Mensch ums Leben gekommen, so soll, wenn dieser Erfolg dem Thäter auch nur zum unbestimmten Vorsatz zuzurechnen ist, nach §. 518 b. die Todesstrafe eintreten. Diese letztere Bestimmung wurde von Zentner und Merk angefochten, sodann aber mit großer Mehrheit von der Kammer angenommen. Ist ein Mensch schwer verletzt worden, so tritt, wenn dieß dem Thäter auch nur zur Fahrlässigkeit zuzurechnen ist, nach §. 518 c. Zuchthausstrafe (von 3 bis 20 Jahren) ein. Angenommen. In Tit. XLI. über die einfachen Beschädigungen fremder Sachen gab der §. 523 über die Beschädigungen aus Muthwillen wieder Anlaß zu weitläufigen Erörterungen. Diese sollen nun nach §. 524 a. im ersten oder zweiten Falle, sofern der Schaden 10 fl. nicht übersteigt, bloß polizeilich bestraft werden. Im dritten Fall oder wenn der Schaden 10 fl. übersteigt, soll nach dem Vorschlag der Commission Amtsgefängniß (bis zu zwei Monaten) oder Geldstrafe bis zu 200 fl. eintreten. Nach dem Antrage des Abgeordneten v. Rotteck, wie er vom Vicekanzler Bekk modificirt wurde, erhöhte die Kammer die Strafe auf Gefängniß bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe unbestimmt, und im Falle des §. 522, wenn nämlich Gefahr für Menschenleben damit verbunden war, auf Gefängniß unbeschränkt, also bis ein Jahr. Nach dem Commissionsvorschlag sollte der vor obrigkeitlichen Einschreiten freiwillig geleistete Ersatz, die Fälle des §. 522 ausgenommen, straflos machen, was von Rotteck

frühere Clientel behandelt. So wird wenigstens die Geschichte erzählt. Der Gesandte, entrüstet, soll sich darauf von seiner Aufregung so weit haben hinreißen lassen, in einer größern Gesellschaft das ganze Cabinet mit einem Namen zu beehren, der an eine Zeit erinnere, wo mehrere Mitglieder desselben am Ruder waren, und gerade die bekannten Emeuten und Plünderungen stattfanden. Der Ausdruck wurde bekannt und setzte, wenigstens die Betroffenen, in eine heftige Bewegung. Man glaubt, daß der Gesandte nach diesem Vorgange den Aufenthalt hier nicht mehr zulässig finden und selbst seine Abberufung verlangen werde. Zum Glück leben wir in einer Zeit, wo solche Scenen nicht mehr hinreichen, die Länder selbst in Zerwürfniß zu bringen, und Schlimmeres, als das, in stiller, ruhiger Weise ausgeglichen wird. Auf das Ministerium selbst, das ohnehin noch auf sehr unsicherm Boden steht, können solche Vorfälle nur nachtheilig wirken, die allerdings bei einem so gemessenen, in den besten Formen sich bewegenden Mann, wie Hr. de Theux war, nicht möglich waren. – An der Eisenbahn nach der preußischen Gränze zu wird jetzt mit großer Thätigkeit gebaut; die Maasbrücke bei Lüttich ist schon weit vorgerückt, und man hofft bestimmt, innerhalb zwei, spätestens zwei und einem halben Jahr mit der ganzen Strecke, von Uns ab, fertig zu werden, binnen welcher Zeit wahrscheinlich auch die kurze Strecke von der Gränze bis nach Aachen vollendet und somit also wirklich die Schelde mit dem Rhein verbunden seyn wird.

Niederlande.

Der Prinz von Oranien hat sich auf einige Tage nach Tilburg begeben, wo sich aber keine Garnison mehr befindet. – Die zweite Kammer der Generalstaaten wird wahrscheinlich Anfangs der nächsten Woche den Bericht der Centralabtheilung über die zwölf Gesetzesentwürfe zur Veränderung des Staatsgrundgesetzes vornehmen und dann alsbald die öffentliche Discussion über dieselbe beginnen. Man ist sehr gespannt auf deren Resultat, denn es muß das politische Glaubensbekenntniß der zweiten Kammer der Generalstaaten bekunden. Die Bedenken der Kammer bezüglich des Gesetzesentwurfs, die ministerielle Verantwortlichkeit betreffend, sind nun der Regierung mitgetheilt worden. Die Redaction des Gesetzesentwurfs genügt durchaus nicht.

Der Streit zwischen der Regierung und dem Volke greift leider immer tiefer. Im Haag hat man einigen von den Mitgliedern, welche gegen das Budget stimmten, Serenaden gebracht, und ihnen sonst seine Zustimmung zu erkennen gegeben. Wenn dieß im Haag geschieht, so können Sie sich denken, wie es in manchen Provinzen, namentlich in Friesland aussehen mag. Man verliert sich in Muthmaßungen, was wohl Hrn. Sytzama, der sonst gegen die Regierung war, bewogen haben mag, dießmal für sie zu stimmen. Unedle Beweggründe sind hier außer aller Frage, und sein Votum ist bedeutend genug, um mehrere andere nach sich zu ziehen.

Italien.

Aus Neapel erfährt man, daß die Monopolsangelegenheit seit der daselbst erfolgten Ankunft des Herzogs von Montebello eine freundlichere Gestalt angenommen hat. Es war höchste Zeit, denn Hr. d'Hauffonville war in eine äußerst unangenehme Lage gerathen, in welcher er nicht mehr mit Nutzen wirken konnte. Nach einer zweimaligen Audienz des Herzogs bei dem König zeigte sich dieser sehr geneigt, den Streit mit England beizulegen sowohl in Rücksicht der Aufhebung des Monopols als der Indemnisation des brittischen Handelsstandes. Es wurde auch sogleich ein Courier, der in dieser Beziehung die ausgedehntesten Vollmachten an den Fürsten von Serra-Capriola überbringt, nach Paris expedirt. Somit hofft man, daß der Schwefelmonopolstreit auf den von Großbritannien gewünschten Grundlagen in Bälde geschlichtet seyn werde. Gewiß verdient der König beider Sicilien den Dank Italiens, da er, obwohl England ziemlich rücksichtslos verfuhr, zuerst den Weg der Mäßigung einschlug, während seine billigste Forderung – nämlich die Freigebung der im Hafen von Malta zurückgehaltenen neapolitanischen Schiffe – bei England kein Gehör fand. – Das französische Linienschiff, „der Ocean,“ an dessen Bord sich der Contreadmiral Rosamel befindet, war im Hafen von Neapel angekommen und brachte die Familie des Herzogs Montebello dahin, von der sich letzterer auf seiner Reise von Paris nach Marseille auf den erhaltenen Befehl hatte trennen müssen, sich so schnell wie möglich in Marseille auf einem Dampfboote einzuschiffen, um nicht zu spät an den Ort seiner Bestimmung zu gelangen, da Lord Palmerston bereits mit Wiederaufnahme der Coërcitivmaaßregeln drohte, wenn durch die Unterhandlungen nicht bald ein Resultat geliefert werde.

(Revue de Paris.) Die zur Vermeidung einer Collision zwischen Neapel und England angeknüpften Unterhandlungen versprechen einen leichten Ausgang. England stellt keine sehr hohen Forderungen in Betreff der Entschädigung, die dem Vernehmen nach die Summe von 80,000 Ducati nicht überschreiten würde. Die französische Compagnie, die mit dem König von Neapel einen Pachtvertrag zur Ausbeutung des Schwefels abgeschlossen hatte, soll entschädigt werden. Sonach wird jede Ursache zu Feindseligkeiten zwischen Großbritannien und dem Königreich beider Sicilien, so wie die politische Gefahr, welche das bewaffnete Auftreten der Engländer an den Küsten Italiens für das europäische Gleichgewicht darbot, entfernt seyn. Jetzt bleibt nur noch die Frage der Interessen des französischen Handels in Sicilien übrig. In welchem Zustande wird sie der Erfolg unserer Vermittlung lassen? Sie konnten ohne Zweifel weder gleichgültig betrachtet, noch vergessen worden seyn.

Deutschland.

In der heutigen Sitzung der zweiten Kammer wurden die noch übrigen an die Commission zurückgewiesenen Artikel berathen. Aus dem Tit. XL. waren die Bestimmungen über Beschädigung der Eisenbahnen rückständig. Diese Beschädigung soll nun, wenn sie von der Art ist, daß daraus Gefahr für Menschenleben entsteht, nach §. 518 a. gleich der Ueberschwemmung mit Arbeitshaus oder Zuchthaus bis zu zehn Jahren bestraft werden. Ist ein Mensch ums Leben gekommen, so soll, wenn dieser Erfolg dem Thäter auch nur zum unbestimmten Vorsatz zuzurechnen ist, nach §. 518 b. die Todesstrafe eintreten. Diese letztere Bestimmung wurde von Zentner und Merk angefochten, sodann aber mit großer Mehrheit von der Kammer angenommen. Ist ein Mensch schwer verletzt worden, so tritt, wenn dieß dem Thäter auch nur zur Fahrlässigkeit zuzurechnen ist, nach §. 518 c. Zuchthausstrafe (von 3 bis 20 Jahren) ein. Angenommen. In Tit. XLI. über die einfachen Beschädigungen fremder Sachen gab der §. 523 über die Beschädigungen aus Muthwillen wieder Anlaß zu weitläufigen Erörterungen. Diese sollen nun nach §. 524 a. im ersten oder zweiten Falle, sofern der Schaden 10 fl. nicht übersteigt, bloß polizeilich bestraft werden. Im dritten Fall oder wenn der Schaden 10 fl. übersteigt, soll nach dem Vorschlag der Commission Amtsgefängniß (bis zu zwei Monaten) oder Geldstrafe bis zu 200 fl. eintreten. Nach dem Antrage des Abgeordneten v. Rotteck, wie er vom Vicekanzler Bekk modificirt wurde, erhöhte die Kammer die Strafe auf Gefängniß bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe unbestimmt, und im Falle des §. 522, wenn nämlich Gefahr für Menschenleben damit verbunden war, auf Gefängniß unbeschränkt, also bis ein Jahr. Nach dem Commissionsvorschlag sollte der vor obrigkeitlichen Einschreiten freiwillig geleistete Ersatz, die Fälle des §. 522 ausgenommen, straflos machen, was von Rotteck

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frühere Clientel behandelt. So wird wenigstens die Geschichte erzählt. Der Gesandte, entrüstet, soll sich darauf von seiner Aufregung so weit haben hinreißen lassen, in einer größern Gesellschaft das ganze Cabinet mit einem Namen zu beehren, der an eine Zeit erinnere, wo mehrere Mitglieder desselben am Ruder waren, und gerade die bekannten Emeuten und Plünderungen stattfanden. Der Ausdruck wurde bekannt und setzte, wenigstens die Betroffenen, in eine heftige Bewegung. Man glaubt, daß der Gesandte nach diesem Vorgange den Aufenthalt hier nicht mehr zulässig finden und selbst seine Abberufung verlangen werde. Zum Glück leben wir in einer Zeit, wo solche Scenen nicht mehr hinreichen, die Länder selbst in Zerwürfniß zu bringen, und Schlimmeres, als das, in stiller, ruhiger Weise ausgeglichen wird. Auf das Ministerium selbst, das ohnehin noch auf sehr unsicherm Boden steht, können solche Vorfälle nur nachtheilig wirken, die allerdings bei einem so gemessenen, in den besten Formen sich bewegenden Mann, wie Hr. de Theux war, nicht möglich waren. &#x2013; An der Eisenbahn nach der preußischen Gränze zu wird jetzt mit großer Thätigkeit gebaut; die Maasbrücke bei Lüttich ist schon weit vorgerückt, und man hofft bestimmt, innerhalb zwei, spätestens zwei und einem halben Jahr mit der ganzen Strecke, von Uns ab, fertig zu werden, binnen welcher Zeit wahrscheinlich auch die kurze Strecke von der Gränze bis nach Aachen vollendet und somit also wirklich die Schelde mit dem Rhein verbunden seyn wird.</p><lb/>
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[1204/0004] frühere Clientel behandelt. So wird wenigstens die Geschichte erzählt. Der Gesandte, entrüstet, soll sich darauf von seiner Aufregung so weit haben hinreißen lassen, in einer größern Gesellschaft das ganze Cabinet mit einem Namen zu beehren, der an eine Zeit erinnere, wo mehrere Mitglieder desselben am Ruder waren, und gerade die bekannten Emeuten und Plünderungen stattfanden. Der Ausdruck wurde bekannt und setzte, wenigstens die Betroffenen, in eine heftige Bewegung. Man glaubt, daß der Gesandte nach diesem Vorgange den Aufenthalt hier nicht mehr zulässig finden und selbst seine Abberufung verlangen werde. Zum Glück leben wir in einer Zeit, wo solche Scenen nicht mehr hinreichen, die Länder selbst in Zerwürfniß zu bringen, und Schlimmeres, als das, in stiller, ruhiger Weise ausgeglichen wird. Auf das Ministerium selbst, das ohnehin noch auf sehr unsicherm Boden steht, können solche Vorfälle nur nachtheilig wirken, die allerdings bei einem so gemessenen, in den besten Formen sich bewegenden Mann, wie Hr. de Theux war, nicht möglich waren. – An der Eisenbahn nach der preußischen Gränze zu wird jetzt mit großer Thätigkeit gebaut; die Maasbrücke bei Lüttich ist schon weit vorgerückt, und man hofft bestimmt, innerhalb zwei, spätestens zwei und einem halben Jahr mit der ganzen Strecke, von Uns ab, fertig zu werden, binnen welcher Zeit wahrscheinlich auch die kurze Strecke von der Gränze bis nach Aachen vollendet und somit also wirklich die Schelde mit dem Rhein verbunden seyn wird. Niederlande. _ Aus dem Haag, 23 Mai. Der Prinz von Oranien hat sich auf einige Tage nach Tilburg begeben, wo sich aber keine Garnison mehr befindet. – Die zweite Kammer der Generalstaaten wird wahrscheinlich Anfangs der nächsten Woche den Bericht der Centralabtheilung über die zwölf Gesetzesentwürfe zur Veränderung des Staatsgrundgesetzes vornehmen und dann alsbald die öffentliche Discussion über dieselbe beginnen. Man ist sehr gespannt auf deren Resultat, denn es muß das politische Glaubensbekenntniß der zweiten Kammer der Generalstaaten bekunden. Die Bedenken der Kammer bezüglich des Gesetzesentwurfs, die ministerielle Verantwortlichkeit betreffend, sind nun der Regierung mitgetheilt worden. Die Redaction des Gesetzesentwurfs genügt durchaus nicht. _ Vom Niederrhein, 25 Mai. Der Streit zwischen der Regierung und dem Volke greift leider immer tiefer. Im Haag hat man einigen von den Mitgliedern, welche gegen das Budget stimmten, Serenaden gebracht, und ihnen sonst seine Zustimmung zu erkennen gegeben. Wenn dieß im Haag geschieht, so können Sie sich denken, wie es in manchen Provinzen, namentlich in Friesland aussehen mag. Man verliert sich in Muthmaßungen, was wohl Hrn. Sytzama, der sonst gegen die Regierung war, bewogen haben mag, dießmal für sie zu stimmen. Unedle Beweggründe sind hier außer aller Frage, und sein Votum ist bedeutend genug, um mehrere andere nach sich zu ziehen. Italien. _ Turin, 20 Mai. Aus Neapel erfährt man, daß die Monopolsangelegenheit seit der daselbst erfolgten Ankunft des Herzogs von Montebello eine freundlichere Gestalt angenommen hat. Es war höchste Zeit, denn Hr. d'Hauffonville war in eine äußerst unangenehme Lage gerathen, in welcher er nicht mehr mit Nutzen wirken konnte. Nach einer zweimaligen Audienz des Herzogs bei dem König zeigte sich dieser sehr geneigt, den Streit mit England beizulegen sowohl in Rücksicht der Aufhebung des Monopols als der Indemnisation des brittischen Handelsstandes. Es wurde auch sogleich ein Courier, der in dieser Beziehung die ausgedehntesten Vollmachten an den Fürsten von Serra-Capriola überbringt, nach Paris expedirt. Somit hofft man, daß der Schwefelmonopolstreit auf den von Großbritannien gewünschten Grundlagen in Bälde geschlichtet seyn werde. Gewiß verdient der König beider Sicilien den Dank Italiens, da er, obwohl England ziemlich rücksichtslos verfuhr, zuerst den Weg der Mäßigung einschlug, während seine billigste Forderung – nämlich die Freigebung der im Hafen von Malta zurückgehaltenen neapolitanischen Schiffe – bei England kein Gehör fand. – Das französische Linienschiff, „der Ocean,“ an dessen Bord sich der Contreadmiral Rosamel befindet, war im Hafen von Neapel angekommen und brachte die Familie des Herzogs Montebello dahin, von der sich letzterer auf seiner Reise von Paris nach Marseille auf den erhaltenen Befehl hatte trennen müssen, sich so schnell wie möglich in Marseille auf einem Dampfboote einzuschiffen, um nicht zu spät an den Ort seiner Bestimmung zu gelangen, da Lord Palmerston bereits mit Wiederaufnahme der Coërcitivmaaßregeln drohte, wenn durch die Unterhandlungen nicht bald ein Resultat geliefert werde. (Revue de Paris.) Die zur Vermeidung einer Collision zwischen Neapel und England angeknüpften Unterhandlungen versprechen einen leichten Ausgang. England stellt keine sehr hohen Forderungen in Betreff der Entschädigung, die dem Vernehmen nach die Summe von 80,000 Ducati nicht überschreiten würde. Die französische Compagnie, die mit dem König von Neapel einen Pachtvertrag zur Ausbeutung des Schwefels abgeschlossen hatte, soll entschädigt werden. Sonach wird jede Ursache zu Feindseligkeiten zwischen Großbritannien und dem Königreich beider Sicilien, so wie die politische Gefahr, welche das bewaffnete Auftreten der Engländer an den Küsten Italiens für das europäische Gleichgewicht darbot, entfernt seyn. Jetzt bleibt nur noch die Frage der Interessen des französischen Handels in Sicilien übrig. In welchem Zustande wird sie der Erfolg unserer Vermittlung lassen? Sie konnten ohne Zweifel weder gleichgültig betrachtet, noch vergessen worden seyn. Deutschland. _ Karlsruhe, 21 Mai. In der heutigen Sitzung der zweiten Kammer wurden die noch übrigen an die Commission zurückgewiesenen Artikel berathen. Aus dem Tit. XL. waren die Bestimmungen über Beschädigung der Eisenbahnen rückständig. Diese Beschädigung soll nun, wenn sie von der Art ist, daß daraus Gefahr für Menschenleben entsteht, nach §. 518 a. gleich der Ueberschwemmung mit Arbeitshaus oder Zuchthaus bis zu zehn Jahren bestraft werden. Ist ein Mensch ums Leben gekommen, so soll, wenn dieser Erfolg dem Thäter auch nur zum unbestimmten Vorsatz zuzurechnen ist, nach §. 518 b. die Todesstrafe eintreten. Diese letztere Bestimmung wurde von Zentner und Merk angefochten, sodann aber mit großer Mehrheit von der Kammer angenommen. Ist ein Mensch schwer verletzt worden, so tritt, wenn dieß dem Thäter auch nur zur Fahrlässigkeit zuzurechnen ist, nach §. 518 c. Zuchthausstrafe (von 3 bis 20 Jahren) ein. Angenommen. In Tit. XLI. über die einfachen Beschädigungen fremder Sachen gab der §. 523 über die Beschädigungen aus Muthwillen wieder Anlaß zu weitläufigen Erörterungen. Diese sollen nun nach §. 524 a. im ersten oder zweiten Falle, sofern der Schaden 10 fl. nicht übersteigt, bloß polizeilich bestraft werden. Im dritten Fall oder wenn der Schaden 10 fl. übersteigt, soll nach dem Vorschlag der Commission Amtsgefängniß (bis zu zwei Monaten) oder Geldstrafe bis zu 200 fl. eintreten. Nach dem Antrage des Abgeordneten v. Rotteck, wie er vom Vicekanzler Bekk modificirt wurde, erhöhte die Kammer die Strafe auf Gefängniß bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe unbestimmt, und im Falle des §. 522, wenn nämlich Gefahr für Menschenleben damit verbunden war, auf Gefängniß unbeschränkt, also bis ein Jahr. Nach dem Commissionsvorschlag sollte der vor obrigkeitlichen Einschreiten freiwillig geleistete Ersatz, die Fälle des §. 522 ausgenommen, straflos machen, was von Rotteck

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Matthias Boenig: Bearbeitung der digitalen Edition. (2016-06-28T11:37:15Z)

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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung. Nr. 151. Augsburg, 30. Mai 1840, S. 1204. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/augsburgerallgemeine_151_18400530/4>, abgerufen am 28.04.2024.