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Allgemeine Zeitung. Nr. 147. Augsburg, 26. Mai 1840.

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Den Anstrengungen der Polizeibehörden ist es noch nicht gelungen etwas über den Thäter in Erfahrung zu bringen; der Verdacht scheint bis jetzt einzig auf der Dienerschaft zu haften; ein Theil derselben besteht aus Personen, die mit dem Herzog hieher kamen; die andern sind seit längerer Zeit in jenem Palaste angestellt.

Niederlande.

Das Gesetz über Ministerverantwortlichkeit ist erschienen, ist aber nicht besser und nicht schlechter, als alle bisherigen Gesetze dieser Art. "Die Vorsteher der ministeriellen Departements haben die Ausführung der allgemeinen Verordnungen und der königlichen Beschlüsse, und sie sind hiefür dem Gesetze gemäß verantwortlich", dieß ist der kurze Inhalt. Zu bemerken ist noch, daß dieser Gesetzesentwurf als eine der Veränderungen des Grundgesetzes betrachtet wird, welche an die Provincialstaaten gesendet, und dann erst an eine in gedoppelter Zahl versammelte Kammer der Generalstaaten gebracht werden soll. Für jetzt also ist dieser Gesetzesentwurf ein bloßes Versprechen ohne sonderlichen Werth; denn wenn derselbe auch angenommen wird, so kann ihn die erste Kammer verwerfen, und dann wäre die Sache schlimmer als vorher. Handelte es sich nicht um einen so ernsten Gegenstand, so möchte man zu der wirklich komischen Verlegenheit lachen, worein die sogenannte gemäßigte Partei durch diesen Gesetzesentwurf versetzt wird. Die ministerielle Verantwortlichkeit, und nichts als die ministerielle Verantwortlichkeit, dann, hieß es, werden wir für das Budget stimmen. Jetzt ist ein Gesetzesentwurf über dieselbe und zwar in aller Form Rechtens vorgelegt, und jetzt müssen sie sich selbst gestehen, daß sie eigentlich etwas ganz Anderes wollten, als man ihnen gegeben hat. Deßhalb mäkeln sie an den Worten des Entwurfs, was ohne alle Consequenz ist; denn da derselbe erst noch in zwei, ja eigentlich in drei Instanzen berathen werden muß, so kann der mangelhafte Ausdruck leicht verbessert werden. Allein was man wollte, ist immer noch nicht erreicht: Offenherzigkeit in den Finanzen und Bürgschaften, daß nicht dieselbe Verwirrung und Verschleuderung wiederkehre... Nur dieß kann die wirklich gemäßigte Partei versöhnen, alles Andere kann nur den eigentlichen Feinden des Hauses Nassau, an denen es nie in Holland gefehlt hat, in die Hände arbeiten.

Die zweite Kammer der Generalstaaten versammelte sich gestern um 10 1/2 Uhr in öffentlicher Sitzung zur Discussion des Budgets für das zweite Halbjahr 1840. Gegenwärtig waren die Minister der Justiz, des Innern, des Auswärtigen und der Finanzen. Um 4 Uhr hatte die Kammer die Discussion noch nicht beendigt, und versammelte sich um 6 1/2 Uhr abermals. Die Abstimmung ergab (wie schon gestern kurz erwähnt), daß das Ausgabebudget mit 32 gegen 22, und das Einnahmebudget mit 33 gegen 21 Stimmen angenommen wurden. Eine so starke Minorität war wohl zu erwarten, da viele Mitglieder, was sie auch in ihrer gestrigen Rede wiederholt an den Tag legten, durchaus in den Zugeständnissen, welche die Regierung der Kammer gemacht, noch keine hinreichenden Garantien für eine bessere Zukunft, namentlich für eine Besserung des Finanzzustandes des Landes, erkennen wollten. Auch viele Mitglieder, welche für die Budgets stimmten, erklärten, daß sie es nur gethan, weil eine Verwerfung derselben noch größere Verwirrung herbeiführen würde; sie vertrauten indessen doch den im Namen des Königs der Kammer gemachten feierlichen Versprechungen. Selbst der interimistische Finanzminister, Hr. van Gennep, welcher die Vertheidigung der Budgets übernommen, wollte nicht läugnen, daß es mit unserm Finanzzustand sehr schwierig stehe; es sey indessen doch nicht so arg damit, als man behaupte, und noch gar manche Hülfsquellen besitze das Land. Bemerkenswerth ist, daß eines der Mitglieder, welche gegen die Budgets gestimmt, darauf aufmerksam machte, es sey das, bezüglich der ministeriellen Verantwortlichkeit, vorgelegte Gesetz deßhalb nicht so hoch anzuschlagen, weil noch in Frage stehe, ob es die erste Kammer annehmen werde. Die Budgets sind an die erste Kammer gesendet worden; die zweite Kammer wird nun zunächst die Veränderungen des Staatsgrundgesetzes in Berathung nehmen.

Deutschland.

JJ. MM. der König und die Königin, welche in allen Städten und Orten, die sie auf ihrer Reise berührten, mit den lautesten Aeußerungen enthusiastischer Volksliebe empfangen wurden, sind am 20 Abends in Aschaffenburg angekommen. - Der k. bayerische Oberpostrath Göb begibt sich demnächst nach Frankfurt, um wie es heißt, mit der dortigen Generaldirection der fürstlich Thurn und Taxischen Posten über verschiedene Curseinrichtungen zu conferiren, die Bayern im Interesse des Publicums vorhat. Dahin gehören, wie ich vernehme, tägliche Eilwagenverbindungen zwischen Nürnberg und Stuttgart, behufs täglichen Anschlusses an die Eilwagen nach Leipzig, dann vermehrte Communicationen zwischen Frankfurt und Würzburg, ingleichen Anträge auf Hebung mancher Verzögerung der Postwagen zwischen Frankfurt und Würzburg etc.

Cornelius hat mit seinen Freunden und Gehülfen die Arbeiten in der Ludwigskirche wieder begonnen und gedenkt im Laufe des Sommers damit fertig zu werden. Inzwischen sind die architektonischen Glieder, welche die Gemälde einfassen, bunt bemalt worden, was der Kirche ein eigenthümliches Aussehen zu geben verspricht. Auch Heinrich Heß hat die Frescomalereien in der Basilica begonnen und Schnorr, der eben seinen letzten Carton für den Barbarossasaal in der neuen Residenz am Hofgarten, die Kaiserwahl Friedrichs I, beendigt, beginnt die Ausführung desselben mit enkaustischen Farben noch im Laufe des Monats. Cornelius wird sein großes Gemälde, Christi Höllenfahrt, eine der geistreichsten und schönsten Compositionen, welche die Kunst diesem Genius verdankt, für den Grafen A. Raczynski in Berlin, den Verfasser der "Geschichte der neueren Kunst in Deutschland" in Oel ausführen. - Mit einiger Verwunderung haben unsre Künstler aus der Allg. Zeitung ersehen, daß man in Nürnberg die Methode, Milch mit Kalk vermischt als Farbenbindemittel zu brauchen, deren auch sie sich früher bedient, die sie aber als untauglich längst bei Seite gelegt, für eine neue werthvolle Erfindung hält.

(Beschluß.) Nach §. 631 wird der Richter, welcher wissentlich ohne genügenden Grund gegen Jemanden eine Untersuchung einleitet, von einer Geldstrafe von 25 bis 300 fl. und im zweiten Rückfall, oder wenn es aus Bosheit, Rachsucht oder Eigennutz geschah, von der Strafe der Dienstentlassung getroffen. Die §§. 632 bis 634 drohen noch höhere Strafe, wenn der Untersuchungsrichter wissentlich ohne genügenden Grund Jemanden verhaftet oder ungebührlich lang in Haft behält, oder wenn andere Beamte (z.B. Mitglieder der Gerichtshöfe, Medicinalreferenten etc.) durch Dienstnachlässigkeit eine ungebührliche Verlängerung der Haft verursachen. Geschah es aus Bosheit, Rachsucht oder Eigennutz, so treten die in den §§. 250 bis 252 gedrohten Strafen der Privatgefangenhaltung nebst Dienstentlassung oder Dienstentsetzung ein. Auch hier beantragten wieder Christ und Schaaff die Streichung dieser Artikel, da dadurch die Beamten eingeschüchtert würden, und das Merkmal "ohne genügenden Grund" ohnehin nicht sicher sey. Staatsrath Jolly: die bisherige Gesetzgebung habe schon ähnliche Bestimmungen

Den Anstrengungen der Polizeibehörden ist es noch nicht gelungen etwas über den Thäter in Erfahrung zu bringen; der Verdacht scheint bis jetzt einzig auf der Dienerschaft zu haften; ein Theil derselben besteht aus Personen, die mit dem Herzog hieher kamen; die andern sind seit längerer Zeit in jenem Palaste angestellt.

Niederlande.

Das Gesetz über Ministerverantwortlichkeit ist erschienen, ist aber nicht besser und nicht schlechter, als alle bisherigen Gesetze dieser Art. „Die Vorsteher der ministeriellen Departements haben die Ausführung der allgemeinen Verordnungen und der königlichen Beschlüsse, und sie sind hiefür dem Gesetze gemäß verantwortlich“, dieß ist der kurze Inhalt. Zu bemerken ist noch, daß dieser Gesetzesentwurf als eine der Veränderungen des Grundgesetzes betrachtet wird, welche an die Provincialstaaten gesendet, und dann erst an eine in gedoppelter Zahl versammelte Kammer der Generalstaaten gebracht werden soll. Für jetzt also ist dieser Gesetzesentwurf ein bloßes Versprechen ohne sonderlichen Werth; denn wenn derselbe auch angenommen wird, so kann ihn die erste Kammer verwerfen, und dann wäre die Sache schlimmer als vorher. Handelte es sich nicht um einen so ernsten Gegenstand, so möchte man zu der wirklich komischen Verlegenheit lachen, worein die sogenannte gemäßigte Partei durch diesen Gesetzesentwurf versetzt wird. Die ministerielle Verantwortlichkeit, und nichts als die ministerielle Verantwortlichkeit, dann, hieß es, werden wir für das Budget stimmen. Jetzt ist ein Gesetzesentwurf über dieselbe und zwar in aller Form Rechtens vorgelegt, und jetzt müssen sie sich selbst gestehen, daß sie eigentlich etwas ganz Anderes wollten, als man ihnen gegeben hat. Deßhalb mäkeln sie an den Worten des Entwurfs, was ohne alle Consequenz ist; denn da derselbe erst noch in zwei, ja eigentlich in drei Instanzen berathen werden muß, so kann der mangelhafte Ausdruck leicht verbessert werden. Allein was man wollte, ist immer noch nicht erreicht: Offenherzigkeit in den Finanzen und Bürgschaften, daß nicht dieselbe Verwirrung und Verschleuderung wiederkehre... Nur dieß kann die wirklich gemäßigte Partei versöhnen, alles Andere kann nur den eigentlichen Feinden des Hauses Nassau, an denen es nie in Holland gefehlt hat, in die Hände arbeiten.

Die zweite Kammer der Generalstaaten versammelte sich gestern um 10 1/2 Uhr in öffentlicher Sitzung zur Discussion des Budgets für das zweite Halbjahr 1840. Gegenwärtig waren die Minister der Justiz, des Innern, des Auswärtigen und der Finanzen. Um 4 Uhr hatte die Kammer die Discussion noch nicht beendigt, und versammelte sich um 6 1/2 Uhr abermals. Die Abstimmung ergab (wie schon gestern kurz erwähnt), daß das Ausgabebudget mit 32 gegen 22, und das Einnahmebudget mit 33 gegen 21 Stimmen angenommen wurden. Eine so starke Minorität war wohl zu erwarten, da viele Mitglieder, was sie auch in ihrer gestrigen Rede wiederholt an den Tag legten, durchaus in den Zugeständnissen, welche die Regierung der Kammer gemacht, noch keine hinreichenden Garantien für eine bessere Zukunft, namentlich für eine Besserung des Finanzzustandes des Landes, erkennen wollten. Auch viele Mitglieder, welche für die Budgets stimmten, erklärten, daß sie es nur gethan, weil eine Verwerfung derselben noch größere Verwirrung herbeiführen würde; sie vertrauten indessen doch den im Namen des Königs der Kammer gemachten feierlichen Versprechungen. Selbst der interimistische Finanzminister, Hr. van Gennep, welcher die Vertheidigung der Budgets übernommen, wollte nicht läugnen, daß es mit unserm Finanzzustand sehr schwierig stehe; es sey indessen doch nicht so arg damit, als man behaupte, und noch gar manche Hülfsquellen besitze das Land. Bemerkenswerth ist, daß eines der Mitglieder, welche gegen die Budgets gestimmt, darauf aufmerksam machte, es sey das, bezüglich der ministeriellen Verantwortlichkeit, vorgelegte Gesetz deßhalb nicht so hoch anzuschlagen, weil noch in Frage stehe, ob es die erste Kammer annehmen werde. Die Budgets sind an die erste Kammer gesendet worden; die zweite Kammer wird nun zunächst die Veränderungen des Staatsgrundgesetzes in Berathung nehmen.

Deutschland.

JJ. MM. der König und die Königin, welche in allen Städten und Orten, die sie auf ihrer Reise berührten, mit den lautesten Aeußerungen enthusiastischer Volksliebe empfangen wurden, sind am 20 Abends in Aschaffenburg angekommen. – Der k. bayerische Oberpostrath Göb begibt sich demnächst nach Frankfurt, um wie es heißt, mit der dortigen Generaldirection der fürstlich Thurn und Taxischen Posten über verschiedene Curseinrichtungen zu conferiren, die Bayern im Interesse des Publicums vorhat. Dahin gehören, wie ich vernehme, tägliche Eilwagenverbindungen zwischen Nürnberg und Stuttgart, behufs täglichen Anschlusses an die Eilwagen nach Leipzig, dann vermehrte Communicationen zwischen Frankfurt und Würzburg, ingleichen Anträge auf Hebung mancher Verzögerung der Postwagen zwischen Frankfurt und Würzburg etc.

Cornelius hat mit seinen Freunden und Gehülfen die Arbeiten in der Ludwigskirche wieder begonnen und gedenkt im Laufe des Sommers damit fertig zu werden. Inzwischen sind die architektonischen Glieder, welche die Gemälde einfassen, bunt bemalt worden, was der Kirche ein eigenthümliches Aussehen zu geben verspricht. Auch Heinrich Heß hat die Frescomalereien in der Basilica begonnen und Schnorr, der eben seinen letzten Carton für den Barbarossasaal in der neuen Residenz am Hofgarten, die Kaiserwahl Friedrichs I, beendigt, beginnt die Ausführung desselben mit enkaustischen Farben noch im Laufe des Monats. Cornelius wird sein großes Gemälde, Christi Höllenfahrt, eine der geistreichsten und schönsten Compositionen, welche die Kunst diesem Genius verdankt, für den Grafen A. Raczynski in Berlin, den Verfasser der „Geschichte der neueren Kunst in Deutschland“ in Oel ausführen. – Mit einiger Verwunderung haben unsre Künstler aus der Allg. Zeitung ersehen, daß man in Nürnberg die Methode, Milch mit Kalk vermischt als Farbenbindemittel zu brauchen, deren auch sie sich früher bedient, die sie aber als untauglich längst bei Seite gelegt, für eine neue werthvolle Erfindung hält.

(Beschluß.) Nach §. 631 wird der Richter, welcher wissentlich ohne genügenden Grund gegen Jemanden eine Untersuchung einleitet, von einer Geldstrafe von 25 bis 300 fl. und im zweiten Rückfall, oder wenn es aus Bosheit, Rachsucht oder Eigennutz geschah, von der Strafe der Dienstentlassung getroffen. Die §§. 632 bis 634 drohen noch höhere Strafe, wenn der Untersuchungsrichter wissentlich ohne genügenden Grund Jemanden verhaftet oder ungebührlich lang in Haft behält, oder wenn andere Beamte (z.B. Mitglieder der Gerichtshöfe, Medicinalreferenten etc.) durch Dienstnachlässigkeit eine ungebührliche Verlängerung der Haft verursachen. Geschah es aus Bosheit, Rachsucht oder Eigennutz, so treten die in den §§. 250 bis 252 gedrohten Strafen der Privatgefangenhaltung nebst Dienstentlassung oder Dienstentsetzung ein. Auch hier beantragten wieder Christ und Schaaff die Streichung dieser Artikel, da dadurch die Beamten eingeschüchtert würden, und das Merkmal „ohne genügenden Grund“ ohnehin nicht sicher sey. Staatsrath Jolly: die bisherige Gesetzgebung habe schon ähnliche Bestimmungen

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[1174/0006] Den Anstrengungen der Polizeibehörden ist es noch nicht gelungen etwas über den Thäter in Erfahrung zu bringen; der Verdacht scheint bis jetzt einzig auf der Dienerschaft zu haften; ein Theil derselben besteht aus Personen, die mit dem Herzog hieher kamen; die andern sind seit längerer Zeit in jenem Palaste angestellt. Niederlande. _ Vom Niederrhein, 19 Mai. Das Gesetz über Ministerverantwortlichkeit ist erschienen, ist aber nicht besser und nicht schlechter, als alle bisherigen Gesetze dieser Art. „Die Vorsteher der ministeriellen Departements haben die Ausführung der allgemeinen Verordnungen und der königlichen Beschlüsse, und sie sind hiefür dem Gesetze gemäß verantwortlich“, dieß ist der kurze Inhalt. Zu bemerken ist noch, daß dieser Gesetzesentwurf als eine der Veränderungen des Grundgesetzes betrachtet wird, welche an die Provincialstaaten gesendet, und dann erst an eine in gedoppelter Zahl versammelte Kammer der Generalstaaten gebracht werden soll. 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Eine so starke Minorität war wohl zu erwarten, da viele Mitglieder, was sie auch in ihrer gestrigen Rede wiederholt an den Tag legten, durchaus in den Zugeständnissen, welche die Regierung der Kammer gemacht, noch keine hinreichenden Garantien für eine bessere Zukunft, namentlich für eine Besserung des Finanzzustandes des Landes, erkennen wollten. Auch viele Mitglieder, welche für die Budgets stimmten, erklärten, daß sie es nur gethan, weil eine Verwerfung derselben noch größere Verwirrung herbeiführen würde; sie vertrauten indessen doch den im Namen des Königs der Kammer gemachten feierlichen Versprechungen. Selbst der interimistische Finanzminister, Hr. van Gennep, welcher die Vertheidigung der Budgets übernommen, wollte nicht läugnen, daß es mit unserm Finanzzustand sehr schwierig stehe; es sey indessen doch nicht so arg damit, als man behaupte, und noch gar manche Hülfsquellen besitze das Land. 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Dahin gehören, wie ich vernehme, tägliche Eilwagenverbindungen zwischen Nürnberg und Stuttgart, behufs täglichen Anschlusses an die Eilwagen nach Leipzig, dann vermehrte Communicationen zwischen Frankfurt und Würzburg, ingleichen Anträge auf Hebung mancher Verzögerung der Postwagen zwischen Frankfurt und Würzburg etc. _ München, 23 Mai. Cornelius hat mit seinen Freunden und Gehülfen die Arbeiten in der Ludwigskirche wieder begonnen und gedenkt im Laufe des Sommers damit fertig zu werden. Inzwischen sind die architektonischen Glieder, welche die Gemälde einfassen, bunt bemalt worden, was der Kirche ein eigenthümliches Aussehen zu geben verspricht. Auch Heinrich Heß hat die Frescomalereien in der Basilica begonnen und Schnorr, der eben seinen letzten Carton für den Barbarossasaal in der neuen Residenz am Hofgarten, die Kaiserwahl Friedrichs I, beendigt, beginnt die Ausführung desselben mit enkaustischen Farben noch im Laufe des Monats. Cornelius wird sein großes Gemälde, Christi Höllenfahrt, eine der geistreichsten und schönsten Compositionen, welche die Kunst diesem Genius verdankt, für den Grafen A. Raczynski in Berlin, den Verfasser der „Geschichte der neueren Kunst in Deutschland“ in Oel ausführen. – Mit einiger Verwunderung haben unsre Künstler aus der Allg. Zeitung ersehen, daß man in Nürnberg die Methode, Milch mit Kalk vermischt als Farbenbindemittel zu brauchen, deren auch sie sich früher bedient, die sie aber als untauglich längst bei Seite gelegt, für eine neue werthvolle Erfindung hält. _ Karlsruhe, 18 Mai. (Beschluß.) Nach §. 631 wird der Richter, welcher wissentlich ohne genügenden Grund gegen Jemanden eine Untersuchung einleitet, von einer Geldstrafe von 25 bis 300 fl. und im zweiten Rückfall, oder wenn es aus Bosheit, Rachsucht oder Eigennutz geschah, von der Strafe der Dienstentlassung getroffen. Die §§. 632 bis 634 drohen noch höhere Strafe, wenn der Untersuchungsrichter wissentlich ohne genügenden Grund Jemanden verhaftet oder ungebührlich lang in Haft behält, oder wenn andere Beamte (z.B. Mitglieder der Gerichtshöfe, Medicinalreferenten etc.) durch Dienstnachlässigkeit eine ungebührliche Verlängerung der Haft verursachen. Geschah es aus Bosheit, Rachsucht oder Eigennutz, so treten die in den §§. 250 bis 252 gedrohten Strafen der Privatgefangenhaltung nebst Dienstentlassung oder Dienstentsetzung ein. Auch hier beantragten wieder Christ und Schaaff die Streichung dieser Artikel, da dadurch die Beamten eingeschüchtert würden, und das Merkmal „ohne genügenden Grund“ ohnehin nicht sicher sey. Staatsrath Jolly: die bisherige Gesetzgebung habe schon ähnliche Bestimmungen

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Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung. Nr. 147. Augsburg, 26. Mai 1840, S. 1174. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/augsburgerallgemeine_147_18400526/6>, abgerufen am 04.12.2024.