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Allgemeine Zeitung. Nr. 135. Augsburg, 14. Mai 1840.

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ist, ganz umsonst; in Kürze folgt das Verzeichniß aller der Personen, welche das Unternehmen unterstützen. Möchte man darin Keines Namen vermissen, den Gemeinsinn beseelt und der sich dankbar der eigenen Bildung erfreut. Wer für die Jugend gute Schulen wünscht, wird für die Erwachsenen auch Verbreitung guter Bücher wünschen müssen; beides sind wohlfeilere Bildungsmittel, als die mittelst mancher Opfer erst zu erlangende eigene Erfahrung und Beobachtung, sagt der wackere Rentamtmann Preusker.

K-r.

[1811]

Bekanntmachung.

Durch verfassungsmäßige Wahl ist an die Stelle des durch den Tod aus dem Directorium geschiedenen Hrn. Dr. Wilhelm Wiesand auf Zethau
Hr. Advocat Wilhelm Einert hier
als Directorial-Mitglied, und behufs der Wiederbesetzung der dadurch erledigten Stelle eines stellvertretenden Mitgliedes im Gesellschaftsausschusse
Hr. Ludwig August Neubert hier, Besitzer der Hof- und Adler-Apotheke,
hiezu ernannt worden. - Leipzig, am 27 April 1840.

Das Directorium der Lebensversicherungs-Gesellschaft.

[1531-33]

Häuser-Verkauf.

Auf creditorschaftliches Andringen wird
1) das Haus Nr. 2 in der Ludwigstraße, mit ebener Erde vier Stock hoch, nebst Anbau, Hofraum und laufendem Wasser, worauf 20,000 fl. Ewiggeld und 35,846 fl. 12 kr. Hypotheken ruhen, welches mit 29,300 fl. der Brandassecuranz einverleibt, und auf 38,000 fl. bewerthet ist;
2) das Haus Nr. 38 in der Briennerstraße, mit ebener Erde vier Stock hoch, gut gemauerten Kellern, dann zwei gemauerten Hintergebäuden (Stallung und Remisen), einem Garten, in welchem englische Anlagen und einige Sommersaletchen sich befinden, - Hofraum und laufendem Wasser, worauf 35,000 fl. Ewiggeld und 31,500 fl. Hypotheken ruhen, welches mit 50,000 fl. der Brandassecuranz einverleibt, und auf 60,000 fl. bewerthet ist, der öffentlichen Versteigerung auf
Dienstag den 2 Junius l. J.,
Vormittags 9-12 Uhr,
im Gerichtslocale Commissionszimmer Nr. 2 anmit untergestellt.

Kaufsliebhaber werden hiezu mit dem Bemerken vorgeladen, daß nur vorbehaltlich der creditorschaftlichen Genehmigung der Zuschlag des einen oder andern Hauses an den Meistbietenden erfolgen kann.

München, den 22 April 1840.

Königl. Kreis- und Stadtgericht München.

Graf v. Lerchenfeld, Dir.

Hutter.

[1562-64]

Aufforderung.

Christian Albrecht Karl Ludwig von der Tann, welcher als großherzoglich Hessen-Darmstädt'scher Fähndrich den russischen Feldzug mitgemacht hat, seitdem aber vermißt wird, und keine Kunde von seinem Leben gegeben hat, oder dessen allenfallsige Leibeserben werden aufgefordert, sich
innerhalb drei Monaten,
längstens bis zum
1 August
dieses Jahres, dahier zur Empfangnahme des ersterem gebührenden Vermögens mit den seit seiner Entfernung angefallenen Zinsen zu melden, widrigenfalls derselbe für todt erklärt und sein Vermögen den legitimirten Intestaterben ohne Caution überlassen werden würde.

Decret. Schweinfurt, 21 April 1840.

Königl. Kreis- und Stadtgericht.

Seuffert.

Stolle.

[1617-18]

Wiblingen.

Joseph Nuber von Mietingen, geboren den 22 März 1776, ist schon seit 48 Jahren verschollen. Da die Intestat-Erben um die Ausfolge seines in öffentlicher Verwaltung stehenden Vermögens von 2114 fl. gegen Caution gebeten haben, so werden hiemit Joseph Nuber oder dessen etwaige Leibeserben aufgefordert, sich
binnen 45 Tagen
vor der unterzeichneten Gerichtsstelle zu melden, widrigenfalls das Vermögen an die nächsten Seitenverwandten gegen einfache Caution ausgefolgt werden würde.

Den 24 April 1840.

Das königl. würtemb. Oberamtsgericht.

v. Zwerger.

[1534-36]

Aufforderung.

Konrad Scherer von Zeutern hat hier vorgetragen:
"Auf mehrere meiner Liegenschaften in der Gemarkung Zeutern ist eine Forderung des Hofraths Lippert von Bruchsal mit 73 fl. eingetragen, welche mein Vater Johann Adam Scherer und dessen Ehefrau Katharina, geb. Wipf, am 18 Februar 1800 von diesem angeliehen haben sollen.

Die zum Unterpfand gegebenen Liegenschaften, nämlich: 20 Ruthen Weinberg im Gurlisberg einerseits selbst, andererseits Sebastian Klaus, Tax 25 fl. 1 Vrtl. 20 Rth. im Schweisenberg einerseits Rain andererseits Salome Dafferner, Tax 35 fl. 1 Vrtl. im Sommersberg einerseits Rain andererseits Adam Löbel, Tax 65 fl. 1 Vrtl. im Schlösselberg einerseits Johannes Kneller andererseits Aufstößer, Tax 21 fl., habe ich unterdessen von meinen verstorbenen Eltern ererbt, und sie sind auf meinen Namen im Grund- u. Gewährbuch übertragen.

Auch der Darleiher Hofrath Lippert ist schon vor mehreren Jahren gestorben, und es ist mir unbekannt, wer dessen Erben sind.

Da nun die Pfandurkunde sich nicht auffinden läßt und das Forderungsrecht jedenfalls dadurch verjährt ist, daß es über 30 Jahre nicht geltend gemacht wurde, so bitte ich in Bezug auf L. R. S. 2159 u. 60 und §. 773 d. P. O. die unbekannten Rechtsnachfolger des Darleihers öffentlich vorzuladen und nach gepflogener Verhandlung oder nach fruchtlosem Ablauf der in der Vorladung anberaumten Frist zu Recht zu erkennen, - der oben benannte Eintrag im Unterpfandsbuche der Gemeinde Zeutern sey zu streichen.

In Folge dieses Antrags werden die unbekannten Erben des obengenannten Unterpfandsgläubigers aufgefordert, ihre Ansprüche auf obige ihrem Erblasser verpfändete Liegenschaften
innerhalb zwei Monaten
dahier geltend zu machen, widrigenfalls nach dem Antrag des Konrad Scherer der Strich des Eintrags im Pfandbuche verfügt werden wird.

Bruchsal, den 8 April 1840.

Großh. badisches Oberamt Bruchsal.

Stempf.

[1779-81]

Herzoglich Nassauische Domanial-Weinversteigerung.

Von den in den herzoglichen Domanialkellern aus der 1839r Ernte gelagerten Weinen sollen öffentlich versteigert werden:
I. Zu Eltville,
Montag den 25 Mai l. J.,
Vormittags 9 Uhr,
16 Stück Zinswein
24 Stück Zehntwein.

8 Stück Rauenthaler Bergrecht.

II. Zu Oestrich,
Montag den 25 Mai l. J.,
Nachmittags 3 Uhr,
12 Stück Zinswein.

31 Stück Zehntwein.

III. Zu Rüdesheim,
Dienstag den 26 Mai l. J.,
Vormittags 9 Uhr,
12 Stück Zinswein.

24 Stück Zehntwein.

2 Stück und
4 Zulast

eigenes Wachsthum.

5 Ohm rothen AßmannshauserZehntwein.

16 Ohm rothen Aßmannshauser eigenes
Wachsthum.

IV. Zu Lorch,
Mittwoch den 27 Mai l. J.,
Vormittags 10 Uhr,
14 Stück Zehntwein.

V. Zu Caub,
Freitag den 29 Mai l. J.,
Vormittags 10 Uhr,
1 1/2 Stück Zinswein.

10 1/2 Stück Zehntwein.

VI. Zu Oberlahnstein, Montag den 1 Junius l. J.,
Vormittags 10 Uhr,
2 Stück Zinswein.

20 Stück Zehntwein.

Die Proben werden an dem Tage vor der Versteigerung und unmittelbar vor dem Versteigerungsacte an den Fässern gereicht.

Wiesbaden, den 4 Mai 1840.

Herzogl. Nassauische General-Domänendirection.

Frhr. v. Bock.

vdt. Schmitt.

[1723]

Lichtbilder.

Für Künstler, Naturforscher und
Freunde der Natur.

Photogenisches Papier von A. Schober, zur Verfertigung von Lichtbildern ohne oder mit Camera obscura und anwendbar zu Fixirung der durch das Sonnenmikroskop hervorgebrachten Bilder; nebst genauer Anweisung zu Anwendung dieses Papiers, um Lichtbilder auf verschiedene Weise und in fünferlei verschiedenen Farben zu erzeugen.

1 Mappe von 10 Blättern und einem Probeblatt mit mehreren Bildern. Preis 3 fl. rhn. oder 1 Rthlr. 20 gGr.

1 Mappe von 20 Blättern und 2 Probeblättern mit Bildern 5 fl. 24 kr. rhn. oder 3 Rthlr. 4 gGr.

1 Duzend Mappen mit je 10 Blättern und 1 Probeblatt 30 fl. rhn. oder 17 Rthlr. 16 gGr.

1 Duzend Mappen mit je 20 Blättern und 2 Probeblättern 55 fl. rhn. oder 32 Rthlr.

Ulm, 1840.

Commission der Stettin'schen Buchhandlung, und durch alle Kunst- und Buchhandlungen zu beziehen.

ist, ganz umsonst; in Kürze folgt das Verzeichniß aller der Personen, welche das Unternehmen unterstützen. Möchte man darin Keines Namen vermissen, den Gemeinsinn beseelt und der sich dankbar der eigenen Bildung erfreut. Wer für die Jugend gute Schulen wünscht, wird für die Erwachsenen auch Verbreitung guter Bücher wünschen müssen; beides sind wohlfeilere Bildungsmittel, als die mittelst mancher Opfer erst zu erlangende eigene Erfahrung und Beobachtung, sagt der wackere Rentamtmann Preusker.

K-r.

[1811]

Bekanntmachung.

Durch verfassungsmäßige Wahl ist an die Stelle des durch den Tod aus dem Directorium geschiedenen Hrn. Dr. Wilhelm Wiesand auf Zethau
Hr. Advocat Wilhelm Einert hier
als Directorial-Mitglied, und behufs der Wiederbesetzung der dadurch erledigten Stelle eines stellvertretenden Mitgliedes im Gesellschaftsausschusse
Hr. Ludwig August Neubert hier, Besitzer der Hof- und Adler-Apotheke,
hiezu ernannt worden. – Leipzig, am 27 April 1840.

Das Directorium der Lebensversicherungs-Gesellschaft.

[1531-33]

Häuser-Verkauf.

Auf creditorschaftliches Andringen wird
1) das Haus Nr. 2 in der Ludwigstraße, mit ebener Erde vier Stock hoch, nebst Anbau, Hofraum und laufendem Wasser, worauf 20,000 fl. Ewiggeld und 35,846 fl. 12 kr. Hypotheken ruhen, welches mit 29,300 fl. der Brandassecuranz einverleibt, und auf 38,000 fl. bewerthet ist;
2) das Haus Nr. 38 in der Briennerstraße, mit ebener Erde vier Stock hoch, gut gemauerten Kellern, dann zwei gemauerten Hintergebäuden (Stallung und Remisen), einem Garten, in welchem englische Anlagen und einige Sommersaletchen sich befinden, – Hofraum und laufendem Wasser, worauf 35,000 fl. Ewiggeld und 31,500 fl. Hypotheken ruhen, welches mit 50,000 fl. der Brandassecuranz einverleibt, und auf 60,000 fl. bewerthet ist, der öffentlichen Versteigerung auf
Dienstag den 2 Junius l. J.,
Vormittags 9-12 Uhr,
im Gerichtslocale Commissionszimmer Nr. 2 anmit untergestellt.

Kaufsliebhaber werden hiezu mit dem Bemerken vorgeladen, daß nur vorbehaltlich der creditorschaftlichen Genehmigung der Zuschlag des einen oder andern Hauses an den Meistbietenden erfolgen kann.

München, den 22 April 1840.

Königl. Kreis- und Stadtgericht München.

Graf v. Lerchenfeld, Dir.

Hutter.

[1562-64]

Aufforderung.

Christian Albrecht Karl Ludwig von der Tann, welcher als großherzoglich Hessen-Darmstädt'scher Fähndrich den russischen Feldzug mitgemacht hat, seitdem aber vermißt wird, und keine Kunde von seinem Leben gegeben hat, oder dessen allenfallsige Leibeserben werden aufgefordert, sich
innerhalb drei Monaten,
längstens bis zum
1 August
dieses Jahres, dahier zur Empfangnahme des ersterem gebührenden Vermögens mit den seit seiner Entfernung angefallenen Zinsen zu melden, widrigenfalls derselbe für todt erklärt und sein Vermögen den legitimirten Intestaterben ohne Caution überlassen werden würde.

Decret. Schweinfurt, 21 April 1840.

Königl. Kreis- und Stadtgericht.

Seuffert.

Stolle.

[1617-18]

Wiblingen.

Joseph Nuber von Mietingen, geboren den 22 März 1776, ist schon seit 48 Jahren verschollen. Da die Intestat-Erben um die Ausfolge seines in öffentlicher Verwaltung stehenden Vermögens von 2114 fl. gegen Caution gebeten haben, so werden hiemit Joseph Nuber oder dessen etwaige Leibeserben aufgefordert, sich
binnen 45 Tagen
vor der unterzeichneten Gerichtsstelle zu melden, widrigenfalls das Vermögen an die nächsten Seitenverwandten gegen einfache Caution ausgefolgt werden würde.

Den 24 April 1840.

Das königl. würtemb. Oberamtsgericht.

v. Zwerger.

[1534-36]

Aufforderung.

Konrad Scherer von Zeutern hat hier vorgetragen:
„Auf mehrere meiner Liegenschaften in der Gemarkung Zeutern ist eine Forderung des Hofraths Lippert von Bruchsal mit 73 fl. eingetragen, welche mein Vater Johann Adam Scherer und dessen Ehefrau Katharina, geb. Wipf, am 18 Februar 1800 von diesem angeliehen haben sollen.

Die zum Unterpfand gegebenen Liegenschaften, nämlich: 20 Ruthen Weinberg im Gurlisberg einerseits selbst, andererseits Sebastian Klaus, Tax 25 fl. 1 Vrtl. 20 Rth. im Schweisenberg einerseits Rain andererseits Salome Dafferner, Tax 35 fl. 1 Vrtl. im Sommersberg einerseits Rain andererseits Adam Löbel, Tax 65 fl. 1 Vrtl. im Schlösselberg einerseits Johannes Kneller andererseits Aufstößer, Tax 21 fl., habe ich unterdessen von meinen verstorbenen Eltern ererbt, und sie sind auf meinen Namen im Grund- u. Gewährbuch übertragen.

Auch der Darleiher Hofrath Lippert ist schon vor mehreren Jahren gestorben, und es ist mir unbekannt, wer dessen Erben sind.

Da nun die Pfandurkunde sich nicht auffinden läßt und das Forderungsrecht jedenfalls dadurch verjährt ist, daß es über 30 Jahre nicht geltend gemacht wurde, so bitte ich in Bezug auf L. R. S. 2159 u. 60 und §. 773 d. P. O. die unbekannten Rechtsnachfolger des Darleihers öffentlich vorzuladen und nach gepflogener Verhandlung oder nach fruchtlosem Ablauf der in der Vorladung anberaumten Frist zu Recht zu erkennen, – der oben benannte Eintrag im Unterpfandsbuche der Gemeinde Zeutern sey zu streichen.

In Folge dieses Antrags werden die unbekannten Erben des obengenannten Unterpfandsgläubigers aufgefordert, ihre Ansprüche auf obige ihrem Erblasser verpfändete Liegenschaften
innerhalb zwei Monaten
dahier geltend zu machen, widrigenfalls nach dem Antrag des Konrad Scherer der Strich des Eintrags im Pfandbuche verfügt werden wird.

Bruchsal, den 8 April 1840.

Großh. badisches Oberamt Bruchsal.

Stempf.

[1779-81]

Herzoglich Nassauische Domanial-Weinversteigerung.

Von den in den herzoglichen Domanialkellern aus der 1839r Ernte gelagerten Weinen sollen öffentlich versteigert werden:
I. Zu Eltville,
Montag den 25 Mai l. J.,
Vormittags 9 Uhr,
16 Stück Zinswein
24 Stück Zehntwein.

8 Stück Rauenthaler Bergrecht.

II. Zu Oestrich,
Montag den 25 Mai l. J.,
Nachmittags 3 Uhr,
12 Stück Zinswein.

31 Stück Zehntwein.

III. Zu Rüdesheim,
Dienstag den 26 Mai l. J.,
Vormittags 9 Uhr,
12 Stück Zinswein.

24 Stück Zehntwein.

2 Stück und
4 Zulast

eigenes Wachsthum.

5 Ohm rothen AßmannshauserZehntwein.

16 Ohm rothen Aßmannshauser eigenes
Wachsthum.

IV. Zu Lorch,
Mittwoch den 27 Mai l. J.,
Vormittags 10 Uhr,
14 Stück Zehntwein.

V. Zu Caub,
Freitag den 29 Mai l. J.,
Vormittags 10 Uhr,
1 1/2 Stück Zinswein.

10 1/2 Stück Zehntwein.

VI. Zu Oberlahnstein, Montag den 1 Junius l. J.,
Vormittags 10 Uhr,
2 Stück Zinswein.

20 Stück Zehntwein.

Die Proben werden an dem Tage vor der Versteigerung und unmittelbar vor dem Versteigerungsacte an den Fässern gereicht.

Wiesbaden, den 4 Mai 1840.

Herzogl. Nassauische General-Domänendirection.

Frhr. v. Bock.

vdt. Schmitt.

[1723]

Lichtbilder.

Für Künstler, Naturforscher und
Freunde der Natur.

Photogenisches Papier von A. Schober, zur Verfertigung von Lichtbildern ohne oder mit Camera obscura und anwendbar zu Fixirung der durch das Sonnenmikroskop hervorgebrachten Bilder; nebst genauer Anweisung zu Anwendung dieses Papiers, um Lichtbilder auf verschiedene Weise und in fünferlei verschiedenen Farben zu erzeugen.

1 Mappe von 10 Blättern und einem Probeblatt mit mehreren Bildern. Preis 3 fl. rhn. oder 1 Rthlr. 20 gGr.

1 Mappe von 20 Blättern und 2 Probeblättern mit Bildern 5 fl. 24 kr. rhn. oder 3 Rthlr. 4 gGr.

1 Duzend Mappen mit je 10 Blättern und 1 Probeblatt 30 fl. rhn. oder 17 Rthlr. 16 gGr.

1 Duzend Mappen mit je 20 Blättern und 2 Probeblättern 55 fl. rhn. oder 32 Rthlr.

Ulm, 1840.

Commission der Stettin'schen Buchhandlung, und durch alle Kunst- und Buchhandlungen zu beziehen.

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          <p>Photogenisches Papier von A. Schober, zur Verfertigung von Lichtbildern ohne oder mit Camera obscura und anwendbar zu Fixirung der durch das Sonnenmikroskop hervorgebrachten Bilder; nebst genauer Anweisung zu Anwendung dieses Papiers, um Lichtbilder auf verschiedene Weise und in fünferlei verschiedenen Farben zu erzeugen.</p><lb/>
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[1079/0015] ist, ganz umsonst; in Kürze folgt das Verzeichniß aller der Personen, welche das Unternehmen unterstützen. Möchte man darin Keines Namen vermissen, den Gemeinsinn beseelt und der sich dankbar der eigenen Bildung erfreut. Wer für die Jugend gute Schulen wünscht, wird für die Erwachsenen auch Verbreitung guter Bücher wünschen müssen; beides sind wohlfeilere Bildungsmittel, als die mittelst mancher Opfer erst zu erlangende eigene Erfahrung und Beobachtung, sagt der wackere Rentamtmann Preusker. K-r. [1811] Bekanntmachung. Durch verfassungsmäßige Wahl ist an die Stelle des durch den Tod aus dem Directorium geschiedenen Hrn. Dr. Wilhelm Wiesand auf Zethau Hr. Advocat Wilhelm Einert hier als Directorial-Mitglied, und behufs der Wiederbesetzung der dadurch erledigten Stelle eines stellvertretenden Mitgliedes im Gesellschaftsausschusse Hr. Ludwig August Neubert hier, Besitzer der Hof- und Adler-Apotheke, hiezu ernannt worden. – Leipzig, am 27 April 1840. Das Directorium der Lebensversicherungs-Gesellschaft. [1531-33] Häuser-Verkauf. Auf creditorschaftliches Andringen wird 1) das Haus Nr. 2 in der Ludwigstraße, mit ebener Erde vier Stock hoch, nebst Anbau, Hofraum und laufendem Wasser, worauf 20,000 fl. Ewiggeld und 35,846 fl. 12 kr. Hypotheken ruhen, welches mit 29,300 fl. der Brandassecuranz einverleibt, und auf 38,000 fl. bewerthet ist; 2) das Haus Nr. 38 in der Briennerstraße, mit ebener Erde vier Stock hoch, gut gemauerten Kellern, dann zwei gemauerten Hintergebäuden (Stallung und Remisen), einem Garten, in welchem englische Anlagen und einige Sommersaletchen sich befinden, – Hofraum und laufendem Wasser, worauf 35,000 fl. Ewiggeld und 31,500 fl. Hypotheken ruhen, welches mit 50,000 fl. der Brandassecuranz einverleibt, und auf 60,000 fl. bewerthet ist, der öffentlichen Versteigerung auf Dienstag den 2 Junius l. J., Vormittags 9-12 Uhr, im Gerichtslocale Commissionszimmer Nr. 2 anmit untergestellt. Kaufsliebhaber werden hiezu mit dem Bemerken vorgeladen, daß nur vorbehaltlich der creditorschaftlichen Genehmigung der Zuschlag des einen oder andern Hauses an den Meistbietenden erfolgen kann. München, den 22 April 1840. Königl. Kreis- und Stadtgericht München. Graf v. Lerchenfeld, Dir. Hutter. [1562-64] Aufforderung. Christian Albrecht Karl Ludwig von der Tann, welcher als großherzoglich Hessen-Darmstädt'scher Fähndrich den russischen Feldzug mitgemacht hat, seitdem aber vermißt wird, und keine Kunde von seinem Leben gegeben hat, oder dessen allenfallsige Leibeserben werden aufgefordert, sich innerhalb drei Monaten, längstens bis zum 1 August dieses Jahres, dahier zur Empfangnahme des ersterem gebührenden Vermögens mit den seit seiner Entfernung angefallenen Zinsen zu melden, widrigenfalls derselbe für todt erklärt und sein Vermögen den legitimirten Intestaterben ohne Caution überlassen werden würde. Decret. Schweinfurt, 21 April 1840. Königl. Kreis- und Stadtgericht. Seuffert. Stolle. [1617-18] Wiblingen. Joseph Nuber von Mietingen, geboren den 22 März 1776, ist schon seit 48 Jahren verschollen. Da die Intestat-Erben um die Ausfolge seines in öffentlicher Verwaltung stehenden Vermögens von 2114 fl. gegen Caution gebeten haben, so werden hiemit Joseph Nuber oder dessen etwaige Leibeserben aufgefordert, sich binnen 45 Tagen vor der unterzeichneten Gerichtsstelle zu melden, widrigenfalls das Vermögen an die nächsten Seitenverwandten gegen einfache Caution ausgefolgt werden würde. Den 24 April 1840. Das königl. würtemb. Oberamtsgericht. v. Zwerger. [1534-36] Aufforderung. Konrad Scherer von Zeutern hat hier vorgetragen: „Auf mehrere meiner Liegenschaften in der Gemarkung Zeutern ist eine Forderung des Hofraths Lippert von Bruchsal mit 73 fl. eingetragen, welche mein Vater Johann Adam Scherer und dessen Ehefrau Katharina, geb. Wipf, am 18 Februar 1800 von diesem angeliehen haben sollen. Die zum Unterpfand gegebenen Liegenschaften, nämlich: 20 Ruthen Weinberg im Gurlisberg einerseits selbst, andererseits Sebastian Klaus, Tax 25 fl. 1 Vrtl. 20 Rth. im Schweisenberg einerseits Rain andererseits Salome Dafferner, Tax 35 fl. 1 Vrtl. im Sommersberg einerseits Rain andererseits Adam Löbel, Tax 65 fl. 1 Vrtl. im Schlösselberg einerseits Johannes Kneller andererseits Aufstößer, Tax 21 fl., habe ich unterdessen von meinen verstorbenen Eltern ererbt, und sie sind auf meinen Namen im Grund- u. Gewährbuch übertragen. Auch der Darleiher Hofrath Lippert ist schon vor mehreren Jahren gestorben, und es ist mir unbekannt, wer dessen Erben sind. Da nun die Pfandurkunde sich nicht auffinden läßt und das Forderungsrecht jedenfalls dadurch verjährt ist, daß es über 30 Jahre nicht geltend gemacht wurde, so bitte ich in Bezug auf L. R. S. 2159 u. 60 und §. 773 d. P. O. die unbekannten Rechtsnachfolger des Darleihers öffentlich vorzuladen und nach gepflogener Verhandlung oder nach fruchtlosem Ablauf der in der Vorladung anberaumten Frist zu Recht zu erkennen, – der oben benannte Eintrag im Unterpfandsbuche der Gemeinde Zeutern sey zu streichen. In Folge dieses Antrags werden die unbekannten Erben des obengenannten Unterpfandsgläubigers aufgefordert, ihre Ansprüche auf obige ihrem Erblasser verpfändete Liegenschaften innerhalb zwei Monaten dahier geltend zu machen, widrigenfalls nach dem Antrag des Konrad Scherer der Strich des Eintrags im Pfandbuche verfügt werden wird. Bruchsal, den 8 April 1840. Großh. badisches Oberamt Bruchsal. Stempf. [1779-81] Herzoglich Nassauische Domanial-Weinversteigerung. Von den in den herzoglichen Domanialkellern aus der 1839r Ernte gelagerten Weinen sollen öffentlich versteigert werden: I. Zu Eltville, Montag den 25 Mai l. J., Vormittags 9 Uhr, 16 Stück Zinswein 24 Stück Zehntwein. 8 Stück Rauenthaler Bergrecht. II. Zu Oestrich, Montag den 25 Mai l. J., Nachmittags 3 Uhr, 12 Stück Zinswein. 31 Stück Zehntwein. III. Zu Rüdesheim, Dienstag den 26 Mai l. J., Vormittags 9 Uhr, 12 Stück Zinswein. 24 Stück Zehntwein. 2 Stück und 4 Zulast eigenes Wachsthum. 5 Ohm rothen AßmannshauserZehntwein. 16 Ohm rothen Aßmannshauser eigenes Wachsthum. IV. Zu Lorch, Mittwoch den 27 Mai l. J., Vormittags 10 Uhr, 14 Stück Zehntwein. V. Zu Caub, Freitag den 29 Mai l. J., Vormittags 10 Uhr, 1 1/2 Stück Zinswein. 10 1/2 Stück Zehntwein. VI. Zu Oberlahnstein, Montag den 1 Junius l. J., Vormittags 10 Uhr, 2 Stück Zinswein. 20 Stück Zehntwein. Die Proben werden an dem Tage vor der Versteigerung und unmittelbar vor dem Versteigerungsacte an den Fässern gereicht. Wiesbaden, den 4 Mai 1840. Herzogl. Nassauische General-Domänendirection. Frhr. v. Bock. vdt. Schmitt. [1723] Lichtbilder. Für Künstler, Naturforscher und Freunde der Natur. Photogenisches Papier von A. Schober, zur Verfertigung von Lichtbildern ohne oder mit Camera obscura und anwendbar zu Fixirung der durch das Sonnenmikroskop hervorgebrachten Bilder; nebst genauer Anweisung zu Anwendung dieses Papiers, um Lichtbilder auf verschiedene Weise und in fünferlei verschiedenen Farben zu erzeugen. 1 Mappe von 10 Blättern und einem Probeblatt mit mehreren Bildern. Preis 3 fl. rhn. oder 1 Rthlr. 20 gGr. 1 Mappe von 20 Blättern und 2 Probeblättern mit Bildern 5 fl. 24 kr. rhn. oder 3 Rthlr. 4 gGr. 1 Duzend Mappen mit je 10 Blättern und 1 Probeblatt 30 fl. rhn. oder 17 Rthlr. 16 gGr. 1 Duzend Mappen mit je 20 Blättern und 2 Probeblättern 55 fl. rhn. oder 32 Rthlr. Ulm, 1840. Commission der Stettin'schen Buchhandlung, und durch alle Kunst- und Buchhandlungen zu beziehen.

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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung. Nr. 135. Augsburg, 14. Mai 1840, S. 1079. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/augsburgerallgemeine_135_18400514/15>, abgerufen am 27.04.2024.