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Allgemeine Zeitung. Nr. 132. Augsburg, 11. Mai 1840.

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darum ersuchten. Danach mag denn ermessen werden, welches Resultat die neue Wahlaufforderung haben wird, welche nach einer dem jetzigen Dirigenten des allgemeinen Magistrats am 4 d. M. von Seite königlicher Landdrostei gemachten Eröffnung in kurzem auch an hiesige Residenz wieder gelangen wird.

Der Lübeck'sche Senat hat die Concession zur Hamburg-Bergedorfer Eisenbahn, insofern sie auf beider städtisches Gebiet geht, vorige Woche beliebt. Dort wird dieses Gebiet als ein Dominium des Raths betrachtet, weßhalb die Einwilligung der Bürgerschaft nicht erforderlich war. Der hiesigen erbgesessenen Bürgerschaft wird der auf diesen Gegenstand abzielende Vorschlag vermuthlich am 14 d. vorgelegt werden. Der Bahnhof ist der einzige Streitpunkt dabei.

Preußen.

Am 2 d. M. erschreckte die hiesigen Einwohner ein ganz von Rauch geschwärzter Horizont. Am Tage darauf erfuhr man, daß das Städtchen Cremmen, ein Ort von 2000 Einwohnern, gänzlich abgebrannt sey. Dasselbe liegt nur fünf Meilen von hier, aber außer aller Postverbindung, so daß bis gestern nur allgemeine, unbestimmte, einander theils widersprechende Nachrichten hieher gelangt waren. Jetzt erfährt man, daß, nachdem das Feuer am 2 Nachmittags um 4 Uhr in einem Stallgebäude entstanden war, binnen wenigen Stunden der größte Theil der freundlichen Stadt in Flammen stand. Ein heftiger Sturm, und der Umstand, daß die Mehrzahl der männlichen Bewohner in den nahen Forsten beschäftigt war, um die auskriechenden Kieferraupen, die unsere Fichtenstämme ganz schwarz bedecken, zu vertilgen, machte alle Versuche, der Wuth der Flammen Einhalt zu thun, vergeblich. So wurden denn über 150 Wohnhäuser und gegen 400 Stall- und Wirthschaftsgebäude in Asche gelegt: das Posthaus, Rathhaus, Prediger- und Schulhaus brannte nieder. Von ihrem Mobiliar vermochten die Unglücklichen kaum etwas Wäsche und Kleider zu retten. Ueber 1200 Personen sind ohne Obdach, und der größere Theil wird durch den Brand ganz nahrungslos. Wie das Feuer entstanden, darüber ist noch nichts Gewisses ermittelt. Obwohl die Wiederholung ansehnlicher Feuersbrünste seit Wochen in der Gegend den Verdacht absichtlicher Anlage erweckt, so scheint hier doch nur ein Unglücksfall obzuwalten. - Die Genehmigung zur Feier der Buchdruckerkunst ist nunmehr erfolgt. Zugleich ist von dem Ministerium des Innern ein Erlaß ergangen, wodurch diese Feier im Umfange der ganzen Monarchie, jedoch als eine rein gewerbliche, ohne Einmischung kirchlicher Handlungen, gestattet wird. Das Programm zu der Feier in Berlin ist so eben erschienen. Es werden sich nämlich die Theilnehmer des Festes am Morgen des 24 Junius 9 Uhr vor dem königlichen Akademiegebäude unter den Linden versammeln. Die Deputationen der Behörden und Anstalten für Kunst und Wissenschaft werden zugegen seyn. Mit Choralgesang und Musik wird sodann die Feier eröffnet, und den Buchdruckern die Fahne mit dem vom Kaiser Friedrich III ihnen verliehenen Wappen übergeben. In den Sälen der Akademie werden hierauf auf das Fest bezügliche Vorträge gehalten, wozu sich die Versammelten hinauf begeben. Eine lithographische Ausstellung soll veranstaltet, und eine auf das Fest geprägte Medaille vertheilt werden. Alle Buchhandlungen, Buchdruckereien etc. werden Abends auf das schönste erleuchtet seyn. Auch wird zur Unterstützung hülfsbedürftiger Buchdrucker oder Schriftgießer-Gehülfen ein Guttenbergsfonds gestiftet. Es ist so natürlich, daß man auch mit Heiterkeit sich der Erinnerung an die wundervolle Erfindung überläßt, darum wird am folgenden Tage ein frohes Fest im Freien und in geräumigen beleuchteten Gartenlocalen stattfinden, mit dem sich ein Ball, Maskenspiele u. dgl. verbinden sollen. - In allen Städten der preußischen Staaten ist in ähnlicher Weise die Erlaubniß zur Festfeier ertheilt.

Oesterreich.

In der österreichischen Monarchie bemerkt man fortwährend einzelne entschieden friedliche Demonstrationen. Als eine solche ist die kürzlich angeordnete Auflösung der seit Anfang des letzten Jahrzehnts im Vorarlbergischen stationirt gewesenen Brigade zu betrachten. Die Regimenter Gollner-Infanterie und Toscana-Dragoner, welche sie bildeten, sind sammt Artillerie etc. bereits auf dem Rückmarsch nach ihren neuen Stationsorten in Ungarn begriffen. - Bei dieser sichtbaren Rückkehr auf den Friedensfuß wird indessen nichts versäumt, was für die Sicherheit der Zukunft eine weise Politik nur irgend räthlich macht. Die Gränzfestungen befinden sich größtentheils in dem vorzüglichsten Stande, nur an einigen wird noch gearbeitet, und ebenso wird nichts außer Acht gelassen, was das Ansehen und die moralische und physische Kraft der Armee zu erhalten und zu heben geeignet ist. In beiderlei Beziehungen ist in den letzten Jahren besonders viel geschehen und auch schon öffentlich besprochen worden, beispielsweise erinnere ich nur an jene wichtige Anordnung, wodurch das Avancement für ältere und gebrechliche Officiere zum Stabsofficier gesperrt wird. Nunmehr steht eine neue wichtige Einführung, nämlich die der Percussionsgewehre in der ganzen Armee bevor, nachdem über die zweckmäßigste Gattung derselben seit Jahren schon von eigens hiezu angeordneten Commissionen Berathungen und Proben vorgenommen und mehrere wesentliche Verbesserungen erzweckt worden sind. - Die neuen im Plane liegenden Reductionen, namentlich die projectirte Auflösung eines weitern Drittels der Landwehr-Bataillone, sind, obgleich unbestreitbare Zeichen für die Hoffnung fortdauernden Friedens, für die Kraft der Armee von nur geringem Belang, da wenige Wochen hinreichten, um die entlassene Mannschaft wieder bei ihren Fahnen zu versammeln; überdieß wird der dadurch entstehende momentane Abgang an Zahl durch die bereits begonnene Completirung der ungarischen Regimenter theilweise ersetzt. - Der Hof wird einer nunmehrigen sichern Bestimmung gemäß am 10 oder 11 d. von hier nach Preßburg zum Schlusse des ungarischen Landtags aufbrechen. Im Gefolge Sr. Maj. wird sich auch Se. Durchl. der Staatskanzler Fürst von Metternich befinden.

Nachstehender Vortrag Sr. k. Hoh. des Erzherzogs Reichspalatins von Ungarn, gehalten in der gemischten Reichstagssitzung vom 1 d., enthält die Ihnen bereits gemeldete allerhöchste Begnadigungsresolution hinsichtlich der wegen politischer Vergehen Verurtheilten und der noch obschwebenden politischen Processe: "Ich erachte es für meine Pflicht, den hohen Magnaten und löblichen Ständen als einen neuen Beweis der Huld und Gnade Sr. Maj. zu verkünden, daß unser allergnädigster König in der am 29 April l. J. erlassenen Resolution gnädigst zu befehlen geruhte, daß alle jene Individuen, welche seit dem Beginne des letzten Landtags in Folge des 7ten Art. 1715 und des 2ten §. des 9ten Art. 1723 unter gerichtliche Anklage gestellt wurden, und welche dem gefällten Urtheile gemäß gegenwärtig ihre Strafe erleiden, gänzlich in Freiheit zu setzen sind; alle jene aber, gegen welche noch laut obigen Gesetzen oder in Folge des 54sten Art. 1486, 1470 und 1492 gerichtliche Klagen anhängig sind, davon enthoben werden, und daß in Zukunft zur Ahndung solcher Vergehen, welche in den obbezeichneten Zeitraum fallen, keine gerichtliche Amtshandlung vorgenommen werden soll." - Eine andere allerhöchste Resolution vom 29 April verkündet den Termin des

darum ersuchten. Danach mag denn ermessen werden, welches Resultat die neue Wahlaufforderung haben wird, welche nach einer dem jetzigen Dirigenten des allgemeinen Magistrats am 4 d. M. von Seite königlicher Landdrostei gemachten Eröffnung in kurzem auch an hiesige Residenz wieder gelangen wird.

Der Lübeck'sche Senat hat die Concession zur Hamburg-Bergedorfer Eisenbahn, insofern sie auf beider städtisches Gebiet geht, vorige Woche beliebt. Dort wird dieses Gebiet als ein Dominium des Raths betrachtet, weßhalb die Einwilligung der Bürgerschaft nicht erforderlich war. Der hiesigen erbgesessenen Bürgerschaft wird der auf diesen Gegenstand abzielende Vorschlag vermuthlich am 14 d. vorgelegt werden. Der Bahnhof ist der einzige Streitpunkt dabei.

Preußen.

Am 2 d. M. erschreckte die hiesigen Einwohner ein ganz von Rauch geschwärzter Horizont. Am Tage darauf erfuhr man, daß das Städtchen Cremmen, ein Ort von 2000 Einwohnern, gänzlich abgebrannt sey. Dasselbe liegt nur fünf Meilen von hier, aber außer aller Postverbindung, so daß bis gestern nur allgemeine, unbestimmte, einander theils widersprechende Nachrichten hieher gelangt waren. Jetzt erfährt man, daß, nachdem das Feuer am 2 Nachmittags um 4 Uhr in einem Stallgebäude entstanden war, binnen wenigen Stunden der größte Theil der freundlichen Stadt in Flammen stand. Ein heftiger Sturm, und der Umstand, daß die Mehrzahl der männlichen Bewohner in den nahen Forsten beschäftigt war, um die auskriechenden Kieferraupen, die unsere Fichtenstämme ganz schwarz bedecken, zu vertilgen, machte alle Versuche, der Wuth der Flammen Einhalt zu thun, vergeblich. So wurden denn über 150 Wohnhäuser und gegen 400 Stall- und Wirthschaftsgebäude in Asche gelegt: das Posthaus, Rathhaus, Prediger- und Schulhaus brannte nieder. Von ihrem Mobiliar vermochten die Unglücklichen kaum etwas Wäsche und Kleider zu retten. Ueber 1200 Personen sind ohne Obdach, und der größere Theil wird durch den Brand ganz nahrungslos. Wie das Feuer entstanden, darüber ist noch nichts Gewisses ermittelt. Obwohl die Wiederholung ansehnlicher Feuersbrünste seit Wochen in der Gegend den Verdacht absichtlicher Anlage erweckt, so scheint hier doch nur ein Unglücksfall obzuwalten. – Die Genehmigung zur Feier der Buchdruckerkunst ist nunmehr erfolgt. Zugleich ist von dem Ministerium des Innern ein Erlaß ergangen, wodurch diese Feier im Umfange der ganzen Monarchie, jedoch als eine rein gewerbliche, ohne Einmischung kirchlicher Handlungen, gestattet wird. Das Programm zu der Feier in Berlin ist so eben erschienen. Es werden sich nämlich die Theilnehmer des Festes am Morgen des 24 Junius 9 Uhr vor dem königlichen Akademiegebäude unter den Linden versammeln. Die Deputationen der Behörden und Anstalten für Kunst und Wissenschaft werden zugegen seyn. Mit Choralgesang und Musik wird sodann die Feier eröffnet, und den Buchdruckern die Fahne mit dem vom Kaiser Friedrich III ihnen verliehenen Wappen übergeben. In den Sälen der Akademie werden hierauf auf das Fest bezügliche Vorträge gehalten, wozu sich die Versammelten hinauf begeben. Eine lithographische Ausstellung soll veranstaltet, und eine auf das Fest geprägte Medaille vertheilt werden. Alle Buchhandlungen, Buchdruckereien etc. werden Abends auf das schönste erleuchtet seyn. Auch wird zur Unterstützung hülfsbedürftiger Buchdrucker oder Schriftgießer-Gehülfen ein Guttenbergsfonds gestiftet. Es ist so natürlich, daß man auch mit Heiterkeit sich der Erinnerung an die wundervolle Erfindung überläßt, darum wird am folgenden Tage ein frohes Fest im Freien und in geräumigen beleuchteten Gartenlocalen stattfinden, mit dem sich ein Ball, Maskenspiele u. dgl. verbinden sollen. – In allen Städten der preußischen Staaten ist in ähnlicher Weise die Erlaubniß zur Festfeier ertheilt.

Oesterreich.

In der österreichischen Monarchie bemerkt man fortwährend einzelne entschieden friedliche Demonstrationen. Als eine solche ist die kürzlich angeordnete Auflösung der seit Anfang des letzten Jahrzehnts im Vorarlbergischen stationirt gewesenen Brigade zu betrachten. Die Regimenter Gollner-Infanterie und Toscana-Dragoner, welche sie bildeten, sind sammt Artillerie etc. bereits auf dem Rückmarsch nach ihren neuen Stationsorten in Ungarn begriffen. – Bei dieser sichtbaren Rückkehr auf den Friedensfuß wird indessen nichts versäumt, was für die Sicherheit der Zukunft eine weise Politik nur irgend räthlich macht. Die Gränzfestungen befinden sich größtentheils in dem vorzüglichsten Stande, nur an einigen wird noch gearbeitet, und ebenso wird nichts außer Acht gelassen, was das Ansehen und die moralische und physische Kraft der Armee zu erhalten und zu heben geeignet ist. In beiderlei Beziehungen ist in den letzten Jahren besonders viel geschehen und auch schon öffentlich besprochen worden, beispielsweise erinnere ich nur an jene wichtige Anordnung, wodurch das Avancement für ältere und gebrechliche Officiere zum Stabsofficier gesperrt wird. Nunmehr steht eine neue wichtige Einführung, nämlich die der Percussionsgewehre in der ganzen Armee bevor, nachdem über die zweckmäßigste Gattung derselben seit Jahren schon von eigens hiezu angeordneten Commissionen Berathungen und Proben vorgenommen und mehrere wesentliche Verbesserungen erzweckt worden sind. – Die neuen im Plane liegenden Reductionen, namentlich die projectirte Auflösung eines weitern Drittels der Landwehr-Bataillone, sind, obgleich unbestreitbare Zeichen für die Hoffnung fortdauernden Friedens, für die Kraft der Armee von nur geringem Belang, da wenige Wochen hinreichten, um die entlassene Mannschaft wieder bei ihren Fahnen zu versammeln; überdieß wird der dadurch entstehende momentane Abgang an Zahl durch die bereits begonnene Completirung der ungarischen Regimenter theilweise ersetzt. – Der Hof wird einer nunmehrigen sichern Bestimmung gemäß am 10 oder 11 d. von hier nach Preßburg zum Schlusse des ungarischen Landtags aufbrechen. Im Gefolge Sr. Maj. wird sich auch Se. Durchl. der Staatskanzler Fürst von Metternich befinden.

Nachstehender Vortrag Sr. k. Hoh. des Erzherzogs Reichspalatins von Ungarn, gehalten in der gemischten Reichstagssitzung vom 1 d., enthält die Ihnen bereits gemeldete allerhöchste Begnadigungsresolution hinsichtlich der wegen politischer Vergehen Verurtheilten und der noch obschwebenden politischen Processe: „Ich erachte es für meine Pflicht, den hohen Magnaten und löblichen Ständen als einen neuen Beweis der Huld und Gnade Sr. Maj. zu verkünden, daß unser allergnädigster König in der am 29 April l. J. erlassenen Resolution gnädigst zu befehlen geruhte, daß alle jene Individuen, welche seit dem Beginne des letzten Landtags in Folge des 7ten Art. 1715 und des 2ten §. des 9ten Art. 1723 unter gerichtliche Anklage gestellt wurden, und welche dem gefällten Urtheile gemäß gegenwärtig ihre Strafe erleiden, gänzlich in Freiheit zu setzen sind; alle jene aber, gegen welche noch laut obigen Gesetzen oder in Folge des 54sten Art. 1486, 1470 und 1492 gerichtliche Klagen anhängig sind, davon enthoben werden, und daß in Zukunft zur Ahndung solcher Vergehen, welche in den obbezeichneten Zeitraum fallen, keine gerichtliche Amtshandlung vorgenommen werden soll.“ – Eine andere allerhöchste Resolution vom 29 April verkündet den Termin des

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[1054/0006] darum ersuchten. Danach mag denn ermessen werden, welches Resultat die neue Wahlaufforderung haben wird, welche nach einer dem jetzigen Dirigenten des allgemeinen Magistrats am 4 d. M. von Seite königlicher Landdrostei gemachten Eröffnung in kurzem auch an hiesige Residenz wieder gelangen wird. _ Hamburg, 5 Mai. Der Lübeck'sche Senat hat die Concession zur Hamburg-Bergedorfer Eisenbahn, insofern sie auf beider städtisches Gebiet geht, vorige Woche beliebt. Dort wird dieses Gebiet als ein Dominium des Raths betrachtet, weßhalb die Einwilligung der Bürgerschaft nicht erforderlich war. Der hiesigen erbgesessenen Bürgerschaft wird der auf diesen Gegenstand abzielende Vorschlag vermuthlich am 14 d. vorgelegt werden. Der Bahnhof ist der einzige Streitpunkt dabei. Preußen. _ Berlin, 6 Mai. Am 2 d. M. erschreckte die hiesigen Einwohner ein ganz von Rauch geschwärzter Horizont. Am Tage darauf erfuhr man, daß das Städtchen Cremmen, ein Ort von 2000 Einwohnern, gänzlich abgebrannt sey. Dasselbe liegt nur fünf Meilen von hier, aber außer aller Postverbindung, so daß bis gestern nur allgemeine, unbestimmte, einander theils widersprechende Nachrichten hieher gelangt waren. Jetzt erfährt man, daß, nachdem das Feuer am 2 Nachmittags um 4 Uhr in einem Stallgebäude entstanden war, binnen wenigen Stunden der größte Theil der freundlichen Stadt in Flammen stand. Ein heftiger Sturm, und der Umstand, daß die Mehrzahl der männlichen Bewohner in den nahen Forsten beschäftigt war, um die auskriechenden Kieferraupen, die unsere Fichtenstämme ganz schwarz bedecken, zu vertilgen, machte alle Versuche, der Wuth der Flammen Einhalt zu thun, vergeblich. So wurden denn über 150 Wohnhäuser und gegen 400 Stall- und Wirthschaftsgebäude in Asche gelegt: das Posthaus, Rathhaus, Prediger- und Schulhaus brannte nieder. Von ihrem Mobiliar vermochten die Unglücklichen kaum etwas Wäsche und Kleider zu retten. Ueber 1200 Personen sind ohne Obdach, und der größere Theil wird durch den Brand ganz nahrungslos. Wie das Feuer entstanden, darüber ist noch nichts Gewisses ermittelt. Obwohl die Wiederholung ansehnlicher Feuersbrünste seit Wochen in der Gegend den Verdacht absichtlicher Anlage erweckt, so scheint hier doch nur ein Unglücksfall obzuwalten. – Die Genehmigung zur Feier der Buchdruckerkunst ist nunmehr erfolgt. Zugleich ist von dem Ministerium des Innern ein Erlaß ergangen, wodurch diese Feier im Umfange der ganzen Monarchie, jedoch als eine rein gewerbliche, ohne Einmischung kirchlicher Handlungen, gestattet wird. Das Programm zu der Feier in Berlin ist so eben erschienen. Es werden sich nämlich die Theilnehmer des Festes am Morgen des 24 Junius 9 Uhr vor dem königlichen Akademiegebäude unter den Linden versammeln. Die Deputationen der Behörden und Anstalten für Kunst und Wissenschaft werden zugegen seyn. Mit Choralgesang und Musik wird sodann die Feier eröffnet, und den Buchdruckern die Fahne mit dem vom Kaiser Friedrich III ihnen verliehenen Wappen übergeben. In den Sälen der Akademie werden hierauf auf das Fest bezügliche Vorträge gehalten, wozu sich die Versammelten hinauf begeben. Eine lithographische Ausstellung soll veranstaltet, und eine auf das Fest geprägte Medaille vertheilt werden. Alle Buchhandlungen, Buchdruckereien etc. werden Abends auf das schönste erleuchtet seyn. Auch wird zur Unterstützung hülfsbedürftiger Buchdrucker oder Schriftgießer-Gehülfen ein Guttenbergsfonds gestiftet. Es ist so natürlich, daß man auch mit Heiterkeit sich der Erinnerung an die wundervolle Erfindung überläßt, darum wird am folgenden Tage ein frohes Fest im Freien und in geräumigen beleuchteten Gartenlocalen stattfinden, mit dem sich ein Ball, Maskenspiele u. dgl. verbinden sollen. – In allen Städten der preußischen Staaten ist in ähnlicher Weise die Erlaubniß zur Festfeier ertheilt. Oesterreich. _ Wien, 5 Mai. In der österreichischen Monarchie bemerkt man fortwährend einzelne entschieden friedliche Demonstrationen. Als eine solche ist die kürzlich angeordnete Auflösung der seit Anfang des letzten Jahrzehnts im Vorarlbergischen stationirt gewesenen Brigade zu betrachten. Die Regimenter Gollner-Infanterie und Toscana-Dragoner, welche sie bildeten, sind sammt Artillerie etc. bereits auf dem Rückmarsch nach ihren neuen Stationsorten in Ungarn begriffen. – Bei dieser sichtbaren Rückkehr auf den Friedensfuß wird indessen nichts versäumt, was für die Sicherheit der Zukunft eine weise Politik nur irgend räthlich macht. Die Gränzfestungen befinden sich größtentheils in dem vorzüglichsten Stande, nur an einigen wird noch gearbeitet, und ebenso wird nichts außer Acht gelassen, was das Ansehen und die moralische und physische Kraft der Armee zu erhalten und zu heben geeignet ist. In beiderlei Beziehungen ist in den letzten Jahren besonders viel geschehen und auch schon öffentlich besprochen worden, beispielsweise erinnere ich nur an jene wichtige Anordnung, wodurch das Avancement für ältere und gebrechliche Officiere zum Stabsofficier gesperrt wird. Nunmehr steht eine neue wichtige Einführung, nämlich die der Percussionsgewehre in der ganzen Armee bevor, nachdem über die zweckmäßigste Gattung derselben seit Jahren schon von eigens hiezu angeordneten Commissionen Berathungen und Proben vorgenommen und mehrere wesentliche Verbesserungen erzweckt worden sind. – Die neuen im Plane liegenden Reductionen, namentlich die projectirte Auflösung eines weitern Drittels der Landwehr-Bataillone, sind, obgleich unbestreitbare Zeichen für die Hoffnung fortdauernden Friedens, für die Kraft der Armee von nur geringem Belang, da wenige Wochen hinreichten, um die entlassene Mannschaft wieder bei ihren Fahnen zu versammeln; überdieß wird der dadurch entstehende momentane Abgang an Zahl durch die bereits begonnene Completirung der ungarischen Regimenter theilweise ersetzt. – Der Hof wird einer nunmehrigen sichern Bestimmung gemäß am 10 oder 11 d. von hier nach Preßburg zum Schlusse des ungarischen Landtags aufbrechen. Im Gefolge Sr. Maj. wird sich auch Se. Durchl. der Staatskanzler Fürst von Metternich befinden. _ Wien, 6 Mai. Nachstehender Vortrag Sr. k. Hoh. des Erzherzogs Reichspalatins von Ungarn, gehalten in der gemischten Reichstagssitzung vom 1 d., enthält die Ihnen bereits gemeldete allerhöchste Begnadigungsresolution hinsichtlich der wegen politischer Vergehen Verurtheilten und der noch obschwebenden politischen Processe: „Ich erachte es für meine Pflicht, den hohen Magnaten und löblichen Ständen als einen neuen Beweis der Huld und Gnade Sr. Maj. zu verkünden, daß unser allergnädigster König in der am 29 April l. J. erlassenen Resolution gnädigst zu befehlen geruhte, daß alle jene Individuen, welche seit dem Beginne des letzten Landtags in Folge des 7ten Art. 1715 und des 2ten §. des 9ten Art. 1723 unter gerichtliche Anklage gestellt wurden, und welche dem gefällten Urtheile gemäß gegenwärtig ihre Strafe erleiden, gänzlich in Freiheit zu setzen sind; alle jene aber, gegen welche noch laut obigen Gesetzen oder in Folge des 54sten Art. 1486, 1470 und 1492 gerichtliche Klagen anhängig sind, davon enthoben werden, und daß in Zukunft zur Ahndung solcher Vergehen, welche in den obbezeichneten Zeitraum fallen, keine gerichtliche Amtshandlung vorgenommen werden soll.“ – Eine andere allerhöchste Resolution vom 29 April verkündet den Termin des

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Matthias Boenig: Bearbeitung der digitalen Edition. (2016-06-28T11:37:15Z)

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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung. Nr. 132. Augsburg, 11. Mai 1840, S. 1054. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/augsburgerallgemeine_132_18400511/6>, abgerufen am 23.04.2024.