Allgemeine Zeitung. Nr. 132. Augsburg, 11. Mai 1840.reinlicher europäischer Kleidung. Die ganze Niederlassung erinnert an eine wohlgeordnete englische Dorfpfarrei. Ja, die Zeit wird kommen, da Menschenopfer und Kannibalismus in Neuseeland verschwinden durch den milden, reinen und himmlischen Einfluß des Evangeliums." Sind es nun etwa die Missionarien, welche durch ihre Landkäufe die wilden Krieger vertreiben, ihnen auf einmal solche Achtung des Besitzes eingeflößt haben, daß sie lieber sich unter einander auf den Tod bekämpfen, als die unbeschützten Missionarien angreifen? - Will man das Zeugniß eines Eingebornen hören, so lautet es so: "Seyd freundlich gegen die Missionarien, sagt er zu seinen Landsleuten, denn sie sind es gegen euch. Stehlet ihnen nichts, denn sie stehlen euch auch nichts. Laßt sie in Frieden auf dem Boden seyn, den sie gekauft haben, und laßt uns auf ihren Rath und ihr Gebet hören." Wer noch ausführlicher damit bekannt werden möchte, unter welchen Gefahren die Missionäre als Friedensvermittler zwischen den feindlichen Stämmen auftreten, dem gibt das Magazin für die Geschichte der evangelischen Mission (Basel, 1836. Heft 4) genauern Bericht. Für die "allgemeine Bemerkung" über die Abnahme der Bevölkerung in der Nähe der Missionarien und zwar nur oder hauptsächlich in dieser Nähe ist der Correspondent Beweis oder Autorität schuldig geblieben. Welchen Eindruck die Erlaubniß der Gesellschaft an ihre Missionarien auf das englische Publicum gemacht habe, lassen wir dahingestellt, aber auf ihre Casse kann man sich nicht wohl hiefür berufen. Im Jahr 1829 bis 1830, also vor dieser Landkauf-Licenz, war ihre Jahreseinnahme: 53,881 Pf. St., in den drei nächsten Jahren zeigte sie sich geringer, nämlich 53,000, 48,000 und 49,000 Pf. Der Raum erlaubt nicht, auf die von einer ganz andern Seite herkommenden Ursachen dieser Abnahme hier einzugehen. Im Jahr 1833 bis 34 aber betrug ihre Einnahme über 57,000 Pf., im Jahr 1834 bis 35 sogar 69,000 Pf. und im Jahr 1837 bis 1838, in welchem eben Flatts Angaben großen Eindruck machten, 75,877 Pf. Sterling. Wie es also hierin mit der Sicherheit der Angabe des Correspondenten steht, ist sehr klar. Endlich berühren wir nur noch den Punkt, der dem Correspondenten im Interesse der Hochkirche sehr wichtig zu seyn scheint, nämlich die Unkirchlichkeit der angeschuldigten Gesellschaft. Wer mit dem Gange der Missionsthätigkeit nur einigermaßen vertraut ist, dem ist es bekannt geworden, welche Unterhandlungen zwischen der Church Missionary Society und den Bischöfen von Calcutta, Madras, Bombay und Australien gepflogen wurden, welchen für die Gesellschaft erwünschten Ausgang sie hatten, wie die Missionen unter der kirchlichen Aufsicht der Bischöfe stehen, die in Neuseeland förmlich vom Bischofe visitirt wurden u. s. w. Die fast komische Behauptung, die Gesellschaft verwerfe die Autorität "der Erzbischöfe," kann nur in Unbekanntschaft mit ihrer Stellung ihren Grund haben, indem bekanntlich die Missionarien der Gesellschaft jährlich vom Bischof von London ordinirt werden, doch wohl unter der Autorität des Erzbischofs von Canterbury? Hiermit genug zur Berichtigung ungenauer Angaben und zur Beruhigung Aller, denen solche Mißgriffe, im Namen christlicher Bildung begangen, wie sie im fraglichen Artikel angeschuldet sind, leid seyn würden. Weitere Nachweisungen über diese Sache und ihren Gang sollen nicht ausbleiben. [1804] Todes-Anzeige. Am 8 April starb zu Rom, 88 Jahr alt, Charles Edward Drummond, Prälat des römischen Hofes und apostolischer Protonotar; fünfter Herzog von Melfort, Graf v. Lussan, in Frankreich; Earl of Melfort und Perth, in Schottland *); Baron Cleworth, in Irland, und 13ter männlicher Chef des Hauses Drummond. Sein Nachfolger und Erbe ist sein einziger Neffe George Drummond, Herzog von Melfort etc. [1783-84] Bekanntmachung. Dienstag den 2 Junius d. J., Vormittags 11 Uhr, wird die in Hattenheim im Rheingau gelegene Besitzung des Hrn. Baron v. Mappes zu Mainz in den Gebäuden der Besitzung selbst freiwillig versteigert. Sie ist einerseits nördlich in der Mitte von Hattenheim an der Landstraße, südlich nahe am Rhein und mehreren Inseln gelegen, im Mittelpunkte des Rheingaues, den Taunusbädern, den Städten Biedrich und Mainz, so wie mehreren andern der schönsten Punkte des Rheingaues nahe. Die dazu gehörigen wiesenartig angelegten, durch eine Brücke und Bäume verschönerten Gärten enthalten 145 Ruthen 75 Schuh. In einem derselben über der Brücke befindet sich ein Gebäude, dessen unterer Theil zur Aufbewahrung von Gewächsen, der obere zur Wohnung des Gärtners bestimmt ist, und an demselben sind Traubenplanken angebracht und ein Obstgarten angelegt. Das Hauptgebäude, massiv in Stein, enthält einen Salon, ein Badezimmer, zusammen 7 Piecen, dann eine große Küche, eine Waschküche und zwei Brunnen im untern Stock; eine Stiege hoch enthält es einen Salon, 6 Zimmer, Garderobe und Mangzimmer; zwei Stiegen hoch 7 Piecen. Die Einrichtung ist sehr bequem und ganz neu. An das Hauptgebäude reiht sich die Wohnung für die Dienerschaft, und daran befindet sich ein großer Hof, Stallung für 6 Pferde, ein Rindviehstall, 3 Remisen, Keller für 80 rheinische Stückfässer. Die zu dieser Besitzung gehörigen Weinberge enthalten (den Morgen zu 160 Ruthen gerechnet) 6 Morgen 35 Ruthen, und hiervon liegen: Das Wiesenland beträgt 2 Morgen 100 Ruthen und das dazu gehörige Pflanzfeld 140 Ruthen. Da die Weinberge die vorzüglichsten Producte liefern, so eignet sich die Besitzung auch sehr gut zu einem Weingeschäft. Vorerst werden die Gebäude und Gärten, sodann Weinberge, Wiesen und Pflanzfeld im Ganzen versteigert. Die Besitzung selbst und die Versteigerungsbedingungen können auf Anfragen bei Hrn. Schultheiß Franque und bei Hrn. Conrad Ettingshaus zu Hattenheim eingesehen werden. - Eltville, den 28 April 1840. Herzoglich Nassau'sche Landoberschultheißerei: Vietor. [1785-86] Dienstag den 2 Junius d. J., Vormittags, unmittelbar nach Versteigerung der Besitzung des Hrn. Baron v. Mappes von Mainz, wird auch die in Hattenheim gelegene Besitzung des Hrn. van Recum von Mainz freiwillig im Ganzen versteigert. Diese Besitzung besteht in 10 Morgen, 2 Ruthen 3 Schuh Weinbergen in folgenden Lagen: *) Der Titel eines Earl von Melfort, Peers in Schottland, ward im Jahr 1695 proscribirt, und der eines Earl von Perth ist seit 1716 wegen der im Jahr 1715 erfolgten Proscription des Lords Drummond, des Sohnes des 4ten Earl von Perth, der aus diesem Grunde nicht der gesetzliche Nachfolger seines Vaters seyn konnte, suspendirt. Indessen wurden diese Titel von der Familie nie aufgegeben und auch der jetzige Erbe wird sie fürderhin führen, wie dieß alle gethan, die in directer Linie von Männern abstammten, die um ihrer Anhänglichkeit an das unglückliche Haus Stuart willen ihre Ehren verwirkten; so namentlich die Lords Airlie, Wemyß, Kelmare etc.
reinlicher europäischer Kleidung. Die ganze Niederlassung erinnert an eine wohlgeordnete englische Dorfpfarrei. Ja, die Zeit wird kommen, da Menschenopfer und Kannibalismus in Neuseeland verschwinden durch den milden, reinen und himmlischen Einfluß des Evangeliums.“ Sind es nun etwa die Missionarien, welche durch ihre Landkäufe die wilden Krieger vertreiben, ihnen auf einmal solche Achtung des Besitzes eingeflößt haben, daß sie lieber sich unter einander auf den Tod bekämpfen, als die unbeschützten Missionarien angreifen? – Will man das Zeugniß eines Eingebornen hören, so lautet es so: „Seyd freundlich gegen die Missionarien, sagt er zu seinen Landsleuten, denn sie sind es gegen euch. Stehlet ihnen nichts, denn sie stehlen euch auch nichts. Laßt sie in Frieden auf dem Boden seyn, den sie gekauft haben, und laßt uns auf ihren Rath und ihr Gebet hören.“ Wer noch ausführlicher damit bekannt werden möchte, unter welchen Gefahren die Missionäre als Friedensvermittler zwischen den feindlichen Stämmen auftreten, dem gibt das Magazin für die Geschichte der evangelischen Mission (Basel, 1836. Heft 4) genauern Bericht. Für die „allgemeine Bemerkung“ über die Abnahme der Bevölkerung in der Nähe der Missionarien und zwar nur oder hauptsächlich in dieser Nähe ist der Correspondent Beweis oder Autorität schuldig geblieben. Welchen Eindruck die Erlaubniß der Gesellschaft an ihre Missionarien auf das englische Publicum gemacht habe, lassen wir dahingestellt, aber auf ihre Casse kann man sich nicht wohl hiefür berufen. Im Jahr 1829 bis 1830, also vor dieser Landkauf-Licenz, war ihre Jahreseinnahme: 53,881 Pf. St., in den drei nächsten Jahren zeigte sie sich geringer, nämlich 53,000, 48,000 und 49,000 Pf. Der Raum erlaubt nicht, auf die von einer ganz andern Seite herkommenden Ursachen dieser Abnahme hier einzugehen. Im Jahr 1833 bis 34 aber betrug ihre Einnahme über 57,000 Pf., im Jahr 1834 bis 35 sogar 69,000 Pf. und im Jahr 1837 bis 1838, in welchem eben Flatts Angaben großen Eindruck machten, 75,877 Pf. Sterling. Wie es also hierin mit der Sicherheit der Angabe des Correspondenten steht, ist sehr klar. Endlich berühren wir nur noch den Punkt, der dem Correspondenten im Interesse der Hochkirche sehr wichtig zu seyn scheint, nämlich die Unkirchlichkeit der angeschuldigten Gesellschaft. Wer mit dem Gange der Missionsthätigkeit nur einigermaßen vertraut ist, dem ist es bekannt geworden, welche Unterhandlungen zwischen der Church Missionary Society und den Bischöfen von Calcutta, Madras, Bombay und Australien gepflogen wurden, welchen für die Gesellschaft erwünschten Ausgang sie hatten, wie die Missionen unter der kirchlichen Aufsicht der Bischöfe stehen, die in Neuseeland förmlich vom Bischofe visitirt wurden u. s. w. Die fast komische Behauptung, die Gesellschaft verwerfe die Autorität „der Erzbischöfe,“ kann nur in Unbekanntschaft mit ihrer Stellung ihren Grund haben, indem bekanntlich die Missionarien der Gesellschaft jährlich vom Bischof von London ordinirt werden, doch wohl unter der Autorität des Erzbischofs von Canterbury? Hiermit genug zur Berichtigung ungenauer Angaben und zur Beruhigung Aller, denen solche Mißgriffe, im Namen christlicher Bildung begangen, wie sie im fraglichen Artikel angeschuldet sind, leid seyn würden. Weitere Nachweisungen über diese Sache und ihren Gang sollen nicht ausbleiben. [1804] Todes-Anzeige. Am 8 April starb zu Rom, 88 Jahr alt, Charles Edward Drummond, Prälat des römischen Hofes und apostolischer Protonotar; fünfter Herzog von Melfort, Graf v. Lussan, in Frankreich; Earl of Melfort und Perth, in Schottland *); Baron Cleworth, in Irland, und 13ter männlicher Chef des Hauses Drummond. Sein Nachfolger und Erbe ist sein einziger Neffe George Drummond, Herzog von Melfort etc. [1783-84] Bekanntmachung. Dienstag den 2 Junius d. J., Vormittags 11 Uhr, wird die in Hattenheim im Rheingau gelegene Besitzung des Hrn. Baron v. Mappes zu Mainz in den Gebäuden der Besitzung selbst freiwillig versteigert. Sie ist einerseits nördlich in der Mitte von Hattenheim an der Landstraße, südlich nahe am Rhein und mehreren Inseln gelegen, im Mittelpunkte des Rheingaues, den Taunusbädern, den Städten Biedrich und Mainz, so wie mehreren andern der schönsten Punkte des Rheingaues nahe. Die dazu gehörigen wiesenartig angelegten, durch eine Brücke und Bäume verschönerten Gärten enthalten 145 Ruthen 75 Schuh. In einem derselben über der Brücke befindet sich ein Gebäude, dessen unterer Theil zur Aufbewahrung von Gewächsen, der obere zur Wohnung des Gärtners bestimmt ist, und an demselben sind Traubenplanken angebracht und ein Obstgarten angelegt. Das Hauptgebäude, massiv in Stein, enthält einen Salon, ein Badezimmer, zusammen 7 Piecen, dann eine große Küche, eine Waschküche und zwei Brunnen im untern Stock; eine Stiege hoch enthält es einen Salon, 6 Zimmer, Garderobe und Mangzimmer; zwei Stiegen hoch 7 Piecen. Die Einrichtung ist sehr bequem und ganz neu. An das Hauptgebäude reiht sich die Wohnung für die Dienerschaft, und daran befindet sich ein großer Hof, Stallung für 6 Pferde, ein Rindviehstall, 3 Remisen, Keller für 80 rheinische Stückfässer. Die zu dieser Besitzung gehörigen Weinberge enthalten (den Morgen zu 160 Ruthen gerechnet) 6 Morgen 35 Ruthen, und hiervon liegen: Das Wiesenland beträgt 2 Morgen 100 Ruthen und das dazu gehörige Pflanzfeld 140 Ruthen. Da die Weinberge die vorzüglichsten Producte liefern, so eignet sich die Besitzung auch sehr gut zu einem Weingeschäft. Vorerst werden die Gebäude und Gärten, sodann Weinberge, Wiesen und Pflanzfeld im Ganzen versteigert. Die Besitzung selbst und die Versteigerungsbedingungen können auf Anfragen bei Hrn. Schultheiß Franque und bei Hrn. Conrad Ettingshaus zu Hattenheim eingesehen werden. – Eltville, den 28 April 1840. Herzoglich Nassau'sche Landoberschultheißerei: Vietor. [1785-86] Dienstag den 2 Junius d. J., Vormittags, unmittelbar nach Versteigerung der Besitzung des Hrn. Baron v. Mappes von Mainz, wird auch die in Hattenheim gelegene Besitzung des Hrn. van Recum von Mainz freiwillig im Ganzen versteigert. Diese Besitzung besteht in 10 Morgen, 2 Ruthen 3 Schuh Weinbergen in folgenden Lagen: *) Der Titel eines Earl von Melfort, Peers in Schottland, ward im Jahr 1695 proscribirt, und der eines Earl von Perth ist seit 1716 wegen der im Jahr 1715 erfolgten Proscription des Lords Drummond, des Sohnes des 4ten Earl von Perth, der aus diesem Grunde nicht der gesetzliche Nachfolger seines Vaters seyn konnte, suspendirt. Indessen wurden diese Titel von der Familie nie aufgegeben und auch der jetzige Erbe wird sie fürderhin führen, wie dieß alle gethan, die in directer Linie von Männern abstammten, die um ihrer Anhänglichkeit an das unglückliche Haus Stuart willen ihre Ehren verwirkten; so namentlich die Lords Airlie, Wemyß, Kelmare etc.
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Laßt sie in Frieden auf dem Boden seyn, den sie gekauft haben, und laßt uns auf ihren Rath und ihr Gebet hören.“ Wer noch ausführlicher damit bekannt werden möchte, unter welchen Gefahren die Missionäre als Friedensvermittler zwischen den feindlichen Stämmen auftreten, dem gibt das Magazin für die Geschichte der evangelischen Mission (Basel, 1836. Heft 4) genauern Bericht.</p><lb/> <p>Für die „allgemeine Bemerkung“ über die Abnahme der Bevölkerung in der Nähe der Missionarien und zwar nur oder hauptsächlich in dieser Nähe ist der Correspondent Beweis oder Autorität schuldig geblieben.</p><lb/> <p>Welchen Eindruck die Erlaubniß der Gesellschaft an ihre Missionarien auf das englische Publicum gemacht habe, lassen wir dahingestellt, aber auf ihre Casse kann man sich nicht wohl hiefür berufen. Im Jahr 1829 bis 1830, also vor dieser Landkauf-Licenz, war ihre Jahreseinnahme: 53,881 Pf. St., in den drei nächsten Jahren zeigte sie sich geringer, nämlich 53,000, 48,000 und 49,000 Pf. Der Raum erlaubt nicht, auf die von einer ganz andern Seite herkommenden Ursachen dieser Abnahme hier einzugehen. Im Jahr 1833 bis 34 aber betrug ihre Einnahme über 57,000 Pf., im Jahr 1834 bis 35 sogar 69,000 Pf. und im Jahr 1837 bis 1838, in welchem eben Flatts Angaben großen Eindruck machten, 75,877 Pf. Sterling. Wie es also hierin mit der Sicherheit der Angabe des Correspondenten steht, ist sehr klar.</p><lb/> <p>Endlich berühren wir nur noch den Punkt, der dem Correspondenten im Interesse der Hochkirche sehr wichtig zu seyn scheint, nämlich die Unkirchlichkeit der angeschuldigten Gesellschaft. 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Indessen wurden diese Titel von der Familie nie aufgegeben und auch der jetzige Erbe wird sie fürderhin führen, wie dieß alle gethan, die in directer Linie von Männern abstammten, die um ihrer Anhänglichkeit an das unglückliche Haus Stuart willen ihre Ehren verwirkten; so namentlich die Lords Airlie, Wemyß, Kelmare etc.</p></note>; Baron Cleworth, in Irland, und 13ter männlicher Chef des Hauses Drummond. Sein Nachfolger und Erbe ist sein einziger Neffe George Drummond, Herzog von Melfort etc.</p> </div><lb/> <div xml:id="jAn1783-84" type="jAn" n="2"> <head>[1783-84]</head><lb/> <p>Bekanntmachung.</p><lb/> <p>Dienstag den 2 Junius d. J., Vormittags 11 Uhr, wird die in Hattenheim im Rheingau gelegene Besitzung des Hrn. Baron v. Mappes zu Mainz in den Gebäuden der Besitzung selbst freiwillig versteigert. 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Für die „allgemeine Bemerkung“ über die Abnahme der Bevölkerung in der Nähe der Missionarien und zwar nur oder hauptsächlich in dieser Nähe ist der Correspondent Beweis oder Autorität schuldig geblieben.
Welchen Eindruck die Erlaubniß der Gesellschaft an ihre Missionarien auf das englische Publicum gemacht habe, lassen wir dahingestellt, aber auf ihre Casse kann man sich nicht wohl hiefür berufen. Im Jahr 1829 bis 1830, also vor dieser Landkauf-Licenz, war ihre Jahreseinnahme: 53,881 Pf. St., in den drei nächsten Jahren zeigte sie sich geringer, nämlich 53,000, 48,000 und 49,000 Pf. Der Raum erlaubt nicht, auf die von einer ganz andern Seite herkommenden Ursachen dieser Abnahme hier einzugehen. Im Jahr 1833 bis 34 aber betrug ihre Einnahme über 57,000 Pf., im Jahr 1834 bis 35 sogar 69,000 Pf. und im Jahr 1837 bis 1838, in welchem eben Flatts Angaben großen Eindruck machten, 75,877 Pf. Sterling. Wie es also hierin mit der Sicherheit der Angabe des Correspondenten steht, ist sehr klar.
Endlich berühren wir nur noch den Punkt, der dem Correspondenten im Interesse der Hochkirche sehr wichtig zu seyn scheint, nämlich die Unkirchlichkeit der angeschuldigten Gesellschaft. Wer mit dem Gange der Missionsthätigkeit nur einigermaßen vertraut ist, dem ist es bekannt geworden, welche Unterhandlungen zwischen der Church Missionary Society und den Bischöfen von Calcutta, Madras, Bombay und Australien gepflogen wurden, welchen für die Gesellschaft erwünschten Ausgang sie hatten, wie die Missionen unter der kirchlichen Aufsicht der Bischöfe stehen, die in Neuseeland förmlich vom Bischofe visitirt wurden u. s. w. Die fast komische Behauptung, die Gesellschaft verwerfe die Autorität „der Erzbischöfe,“ kann nur in Unbekanntschaft mit ihrer Stellung ihren Grund haben, indem bekanntlich die Missionarien der Gesellschaft jährlich vom Bischof von London ordinirt werden, doch wohl unter der Autorität des Erzbischofs von Canterbury?
Hiermit genug zur Berichtigung ungenauer Angaben und zur Beruhigung Aller, denen solche Mißgriffe, im Namen christlicher Bildung begangen, wie sie im fraglichen Artikel angeschuldet sind, leid seyn würden. Weitere Nachweisungen über diese Sache und ihren Gang sollen nicht ausbleiben.
[1804]
Todes-Anzeige.
Am 8 April starb zu Rom, 88 Jahr alt, Charles Edward Drummond, Prälat des römischen Hofes und apostolischer Protonotar; fünfter Herzog von Melfort, Graf v. Lussan, in Frankreich; Earl of Melfort und Perth, in Schottland *); Baron Cleworth, in Irland, und 13ter männlicher Chef des Hauses Drummond. Sein Nachfolger und Erbe ist sein einziger Neffe George Drummond, Herzog von Melfort etc.
[1783-84]
Bekanntmachung.
Dienstag den 2 Junius d. J., Vormittags 11 Uhr, wird die in Hattenheim im Rheingau gelegene Besitzung des Hrn. Baron v. Mappes zu Mainz in den Gebäuden der Besitzung selbst freiwillig versteigert. Sie ist einerseits nördlich in der Mitte von Hattenheim an der Landstraße, südlich nahe am Rhein und mehreren Inseln gelegen, im Mittelpunkte des Rheingaues, den Taunusbädern, den Städten Biedrich und Mainz, so wie mehreren andern der schönsten Punkte des Rheingaues nahe. Die dazu gehörigen wiesenartig angelegten, durch eine Brücke und Bäume verschönerten Gärten enthalten 145 Ruthen 75 Schuh. In einem derselben über der Brücke befindet sich ein Gebäude, dessen unterer Theil zur Aufbewahrung von Gewächsen, der obere zur Wohnung des Gärtners bestimmt ist, und an demselben sind Traubenplanken angebracht und ein Obstgarten angelegt.
Das Hauptgebäude, massiv in Stein, enthält einen Salon, ein Badezimmer, zusammen 7 Piecen, dann eine große Küche, eine Waschküche und zwei Brunnen im untern Stock; eine Stiege hoch enthält es einen Salon, 6 Zimmer, Garderobe und Mangzimmer; zwei Stiegen hoch 7 Piecen. Die Einrichtung ist sehr bequem und ganz neu. An das Hauptgebäude reiht sich die Wohnung für die Dienerschaft, und daran befindet sich ein großer Hof, Stallung für 6 Pferde, ein Rindviehstall, 3 Remisen, Keller für 80 rheinische Stückfässer.
Die zu dieser Besitzung gehörigen Weinberge enthalten (den Morgen zu 160 Ruthen gerechnet) 6 Morgen 35 Ruthen, und hiervon liegen:
3 Morgen, 1 Viertel, 25 Ruthen 50 Schuh in den vorzüglichsten Lagen, nämlich Wispelbrunnen, unterer Weiher, Hassel, Hinterhausen;
2 Morgen, 3 Viertel, 5 Ruthen 75 Schuh in den sehr guten Lagen: Helgenwag, Kilp, Bitzen.
Das Wiesenland beträgt 2 Morgen 100 Ruthen und das dazu gehörige Pflanzfeld 140 Ruthen.
Da die Weinberge die vorzüglichsten Producte liefern, so eignet sich die Besitzung auch sehr gut zu einem Weingeschäft.
Vorerst werden die Gebäude und Gärten, sodann Weinberge, Wiesen und Pflanzfeld im Ganzen versteigert.
Die Besitzung selbst und die Versteigerungsbedingungen können auf Anfragen bei Hrn. Schultheiß Franque und bei Hrn. Conrad Ettingshaus zu Hattenheim eingesehen werden. – Eltville, den 28 April 1840.
Herzoglich Nassau'sche Landoberschultheißerei: Vietor.
[1785-86]
Dienstag den 2 Junius d. J., Vormittags, unmittelbar nach Versteigerung der Besitzung des Hrn. Baron v. Mappes von Mainz, wird auch die in Hattenheim gelegene Besitzung des Hrn. van Recum von Mainz freiwillig im Ganzen versteigert. Diese Besitzung besteht in 10 Morgen, 2 Ruthen 3 Schuh Weinbergen in folgenden Lagen:
*) Der Titel eines Earl von Melfort, Peers in Schottland, ward im Jahr 1695 proscribirt, und der eines Earl von Perth ist seit 1716 wegen der im Jahr 1715 erfolgten Proscription des Lords Drummond, des Sohnes des 4ten Earl von Perth, der aus diesem Grunde nicht der gesetzliche Nachfolger seines Vaters seyn konnte, suspendirt. Indessen wurden diese Titel von der Familie nie aufgegeben und auch der jetzige Erbe wird sie fürderhin führen, wie dieß alle gethan, die in directer Linie von Männern abstammten, die um ihrer Anhänglichkeit an das unglückliche Haus Stuart willen ihre Ehren verwirkten; so namentlich die Lords Airlie, Wemyß, Kelmare etc.
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(2016-06-28T11:37:15Z)
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Matthias Boenig: Bearbeitung der digitalen Edition.
(2016-06-28T11:37:15Z)
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