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Allgemeine Zeitung. Nr. 105. Augsburg, 14. April 1840.

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Deputirter Pauls resignirte, einen zweiten, Neupert, wählte, hat, da nun auch dieser resignirt hat, die fernere Wahl abgelehnt. - Se. Maj. der König ist noch immer leidend, jedoch nach den Versicherungen Wohlunterrichteter außer Gefahr. - Eines Bubenstücks, das in der Nacht vom 6 auf den 7 hier begangen worden, mag hier nur gedacht werden, weil es ein trauriger Beweis davon, wie sehr es gelungen, unter unserer, ehemals so friedlichen Bevölkerung politische Leidenschaften zu entzünden. Demjenigen, der sich um die Erweckung und Nährung dieser politischen Zerwürfnisse ein nicht geringes Verdienst erworben, dem bekannten Brauer Meyer nämlich, ist in jener Nacht eine Petarde an sein Haus befestigt worden, die sämmtliche Fenster des Hauses, wie auch vieler Nachbarhäuser, zersprengt und sonst mehrfachen Schaden angerichtet hat.

Oesterreich.

Nachrichten aus Preßburg zufolge ist von Seite der Stände, nach Empfang des k. Rescripts, welches ihnen die Beschleunigung der Arbeiten und insbesondere die Beschlußfassung wegen der Recrutenstellung anbefiehlt, diese nunmehr (wie bereits erwähnt) ohne Anknüpfung einer Bedingniß von den Ständen zugestanden worden. Das Renuncium der Magnatentafel an die Stände, in Betreff der bürgerlichen Gleichstellung der Juden enthält folgende Punkte: 1) Abstellung der Toleranztaxe und Aufhebung der Judenausschließung von der Nutznießung adeliger Besitzungen. 2) Soll gesetzlich bestimmt werden, daß die Juden in allen Städten und Gegenden des Landes in Zukunft frei wohnen dürfen. 3) Inwiefern sie hinsichtlich der erforderlichen Fähigkeiten zu Professions-Innungen oder Handelskörperschaften geeignet sind, soll ihre Religion bei Aufnahme in dieselben kein Hinderniß seyn. 4) In Zukunft sollen die Juden nicht nur Urbarialansässigkeiten, sondern auch bürgerliche Gründe in allen königl. freien, wie auch privilegirten Städten ohne Anstand erwerben können. - Nach der Meinung der Magnatentafel würde durch diese Begünstigungen der Zustand der Juden in Ungarn so bedeutend verbessert, daß eine noch größere Ausdehnung derselben einer künftigen Gesetzgebung zu überlassen sey. Wegen des in Folge dieser Zugeständnisse vorauszusehenden Zudrangs vieler unbemittelter Juden erachtete es die Magnatentafel für nothwendig, die Aufmerksamkeit der Regierung in der dießfälligen Repräsentation darauf zu lenken, daß die Jurisdictionen zu beauftragen seyen, bei Einwanderung und Ansässigmachung der Juden nebst der Rücksicht auf ihre Moralität auch noch die auf Vermögensbesitz und Befähigung, dem Lande durch Gewerbs- oder Kunstkenntnisse nützlich zu werden, eintreten zu lassen. - Wie verlautet, ist der Gesetzesentwurf in der ebenbezeichneten Weise bereits erfolgt. Aus diesen Bestimmungen geht übrigens hervor, daß die Juden vom adeligen Grundbesitz in Ungarn zur Zeit ausgeschlossen bleiben. Bür erliche Gleichstellung hatten sie bereits im J. 1805 bei den Reichsständen nachgesucht, und seit jener Zeit sind ihnen schon mehrere Vortheile beim Gewerbsbetrieb eingeräumt worden. Die Gesammtzahl der Judenbevölkerung im ganzen Kaiserstaate beträgt 485,000 Individuen. In Ungarn zählte man im Jahr 1785 75,000 Juden, und im J. 1805 128,400, wornach sie binnen zwanzig Jahren um mehr als zwei Drittheile zugenommen haben. Dermalen werden deren an 185,000 in Ungarn gezählt. Der Betrag der jährlichen Toleranztaxe dürfte sich ungefähr auf 160,000 Gulden belaufen. Unzweifelhaft wird die beantragte Verbesserung ihrer Zustände nur dann wahrhaft gedeihliche Früchte bringen, wenn die Juden in Ungarn gleichzeitig für erweiterte Civilisation ein thätiges Streben eintreten lassen. Bleibt hierin noch vieles zu wünschen übrig, so muß andererseits auch gesagt werden, daß durch Gründung von Unterrichtsanstalten und in manch' anderer Weise dieses löbliche Streben in neuester Zeit sich erfreulich kund gibt. - Heute begibt sich der k. ungarische Hofkanzler mit einigen Hofräthen nach Preßburg zum Landtagsschlusse, dem Se. Maj. dem Vernehmen nach in Person beiwohnen werden. Einige deutsche Blätter geben eine Privatmittheilung aus Wien, nach welcher der Plan bereits genehmigt ist, die hölzernen Taborbrücken über die Donau bei Wien (wo dieser Strom in Deutschland am breitesten ist) abzutragen und mittest Kettenbrücken zu ersetzen. Um den Localverhältnissen besonders zweckmäßig zu entsprechen (heißt es weiter), werden diese Kettenbrücken nicht wieder am Tabor, sondern bei Nußdorf angelegt werden. An dieser komischen Erfindung scheint jedenfalls das gewiß zu seyn, daß der Berichterstatter kein Wasserbauverständiger und mit den Localverhältnissen gänzlich unbekannt ist.

Nicht ohne Befremden hat man hier in einem Correspondenzartikel der Allg. Zeitung aus Wien vom 31 März den kurzen Bericht über die letzten Sitzungen unseres Landtags gelesen. In diesem Berichte wird erzählt: "In der Ständetafel sey das von der Regierung unterstützte Ansuchen des Ordens der Gesellschaft Jesu um Wiederaufnahme in Ungarn zur Sprache gekommen, aber nach kurzer Berathung, nachdem sich insbesondere auch die meisten Bischöfe dagegen ausgesprochen hatten, mit großer Mehrheit zurückgewiesen worden. Unmittelbar darauf sey dieser Gegenstand auch in der Magnatentafel zur Tagesordnung gebracht, und dort ebenfalls mit großer Mehrheit entschieden worden, sich dem Beschlusse der Ständetafel anzuschließen, worauf Se. k. Hoh. der Erzherzog Palatinus, welcher präsidirte, den Antrag gestellt habe, da beide Tafeln dem Gesuche keine Folge zu geben beschlossen haben, dasselbe einfach ad acta zu legen, was so viel ist, als darüber zur Tagesordnung überzugehen, welcher Antrag allgemeine Annahme gefunden habe." - Dieser kurze Bericht enthält fast eben so viele Unrichtigkeiten als Worte. Der "Orden der Gesellschaft Jesu" hat gar kein Gesuch um Wiederaufnahme in Ungarn eingereicht; ein solches Gesuch konnte also nicht von der Regierung unterstützt, und also auch nicht von der Ständetafel, mit Zustimmung der meisten Bischöfe (die bekanntlich ihren Sitz nicht bei dieser Tafel haben) zurückgewiesen werden. - Das Wahre an der Sache ist, daß bereits vor längerer Zeit von einem Mitgliede der untern Tafel der Antrag, daß in Zukunft kein geistlicher Orden ohne Genehmigung der Stände in Ungarn aufgenommen werden solle, gestellt und von dieser Tafel angenommen worden. Als jedoch das dießfallsige Nuncium an die Magnatentafel gelangt war, wurde in der Sitzung dieser Tafel vom 28 März beschlossen: "die Stände zu ersuchen, von dieser Repräsentation abzustehen, da im Sinne des Art. 102. 1715 dem apostolischen König das Recht gebühre, in dieser Hinsicht per se und pro se die Provision zu treffen."

Griechenland.

Das Gerücht von der Abberufung Katakasi's hat sich allgemein verbreitet. Man nennt sogar schon einen Nachfolger für diesen in Griechenland so wichtigen Posten und bestimmt die Abreise des jetzigen und die Ankunft des neuen russischen Gesandten für den Monat Mai. Andere wollen wissen, daß Hr. v. Katakasi bei seinem Hofe nur einen schon im vorigen Jahre nachgesuchten Urlaub erhalten habe und seine Wiederkunft nach einigen Monaten nicht zu bezweifeln sey. - Der französische Gesandte, Hr. v. Lagrenee, wird mit dem nächsten Lloyd'schen Dampfschiffe am 8 April wieder auf

Deputirter Pauls resignirte, einen zweiten, Neupert, wählte, hat, da nun auch dieser resignirt hat, die fernere Wahl abgelehnt. – Se. Maj. der König ist noch immer leidend, jedoch nach den Versicherungen Wohlunterrichteter außer Gefahr. – Eines Bubenstücks, das in der Nacht vom 6 auf den 7 hier begangen worden, mag hier nur gedacht werden, weil es ein trauriger Beweis davon, wie sehr es gelungen, unter unserer, ehemals so friedlichen Bevölkerung politische Leidenschaften zu entzünden. Demjenigen, der sich um die Erweckung und Nährung dieser politischen Zerwürfnisse ein nicht geringes Verdienst erworben, dem bekannten Brauer Meyer nämlich, ist in jener Nacht eine Petarde an sein Haus befestigt worden, die sämmtliche Fenster des Hauses, wie auch vieler Nachbarhäuser, zersprengt und sonst mehrfachen Schaden angerichtet hat.

Oesterreich.

Nachrichten aus Preßburg zufolge ist von Seite der Stände, nach Empfang des k. Rescripts, welches ihnen die Beschleunigung der Arbeiten und insbesondere die Beschlußfassung wegen der Recrutenstellung anbefiehlt, diese nunmehr (wie bereits erwähnt) ohne Anknüpfung einer Bedingniß von den Ständen zugestanden worden. Das Renuncium der Magnatentafel an die Stände, in Betreff der bürgerlichen Gleichstellung der Juden enthält folgende Punkte: 1) Abstellung der Toleranztaxe und Aufhebung der Judenausschließung von der Nutznießung adeliger Besitzungen. 2) Soll gesetzlich bestimmt werden, daß die Juden in allen Städten und Gegenden des Landes in Zukunft frei wohnen dürfen. 3) Inwiefern sie hinsichtlich der erforderlichen Fähigkeiten zu Professions-Innungen oder Handelskörperschaften geeignet sind, soll ihre Religion bei Aufnahme in dieselben kein Hinderniß seyn. 4) In Zukunft sollen die Juden nicht nur Urbarialansässigkeiten, sondern auch bürgerliche Gründe in allen königl. freien, wie auch privilegirten Städten ohne Anstand erwerben können. – Nach der Meinung der Magnatentafel würde durch diese Begünstigungen der Zustand der Juden in Ungarn so bedeutend verbessert, daß eine noch größere Ausdehnung derselben einer künftigen Gesetzgebung zu überlassen sey. Wegen des in Folge dieser Zugeständnisse vorauszusehenden Zudrangs vieler unbemittelter Juden erachtete es die Magnatentafel für nothwendig, die Aufmerksamkeit der Regierung in der dießfälligen Repräsentation darauf zu lenken, daß die Jurisdictionen zu beauftragen seyen, bei Einwanderung und Ansässigmachung der Juden nebst der Rücksicht auf ihre Moralität auch noch die auf Vermögensbesitz und Befähigung, dem Lande durch Gewerbs- oder Kunstkenntnisse nützlich zu werden, eintreten zu lassen. – Wie verlautet, ist der Gesetzesentwurf in der ebenbezeichneten Weise bereits erfolgt. Aus diesen Bestimmungen geht übrigens hervor, daß die Juden vom adeligen Grundbesitz in Ungarn zur Zeit ausgeschlossen bleiben. Bür erliche Gleichstellung hatten sie bereits im J. 1805 bei den Reichsständen nachgesucht, und seit jener Zeit sind ihnen schon mehrere Vortheile beim Gewerbsbetrieb eingeräumt worden. Die Gesammtzahl der Judenbevölkerung im ganzen Kaiserstaate beträgt 485,000 Individuen. In Ungarn zählte man im Jahr 1785 75,000 Juden, und im J. 1805 128,400, wornach sie binnen zwanzig Jahren um mehr als zwei Drittheile zugenommen haben. Dermalen werden deren an 185,000 in Ungarn gezählt. Der Betrag der jährlichen Toleranztaxe dürfte sich ungefähr auf 160,000 Gulden belaufen. Unzweifelhaft wird die beantragte Verbesserung ihrer Zustände nur dann wahrhaft gedeihliche Früchte bringen, wenn die Juden in Ungarn gleichzeitig für erweiterte Civilisation ein thätiges Streben eintreten lassen. Bleibt hierin noch vieles zu wünschen übrig, so muß andererseits auch gesagt werden, daß durch Gründung von Unterrichtsanstalten und in manch' anderer Weise dieses löbliche Streben in neuester Zeit sich erfreulich kund gibt. – Heute begibt sich der k. ungarische Hofkanzler mit einigen Hofräthen nach Preßburg zum Landtagsschlusse, dem Se. Maj. dem Vernehmen nach in Person beiwohnen werden. Einige deutsche Blätter geben eine Privatmittheilung aus Wien, nach welcher der Plan bereits genehmigt ist, die hölzernen Taborbrücken über die Donau bei Wien (wo dieser Strom in Deutschland am breitesten ist) abzutragen und mittest Kettenbrücken zu ersetzen. Um den Localverhältnissen besonders zweckmäßig zu entsprechen (heißt es weiter), werden diese Kettenbrücken nicht wieder am Tabor, sondern bei Nußdorf angelegt werden. An dieser komischen Erfindung scheint jedenfalls das gewiß zu seyn, daß der Berichterstatter kein Wasserbauverständiger und mit den Localverhältnissen gänzlich unbekannt ist.

Nicht ohne Befremden hat man hier in einem Correspondenzartikel der Allg. Zeitung aus Wien vom 31 März den kurzen Bericht über die letzten Sitzungen unseres Landtags gelesen. In diesem Berichte wird erzählt: „In der Ständetafel sey das von der Regierung unterstützte Ansuchen des Ordens der Gesellschaft Jesu um Wiederaufnahme in Ungarn zur Sprache gekommen, aber nach kurzer Berathung, nachdem sich insbesondere auch die meisten Bischöfe dagegen ausgesprochen hatten, mit großer Mehrheit zurückgewiesen worden. Unmittelbar darauf sey dieser Gegenstand auch in der Magnatentafel zur Tagesordnung gebracht, und dort ebenfalls mit großer Mehrheit entschieden worden, sich dem Beschlusse der Ständetafel anzuschließen, worauf Se. k. Hoh. der Erzherzog Palatinus, welcher präsidirte, den Antrag gestellt habe, da beide Tafeln dem Gesuche keine Folge zu geben beschlossen haben, dasselbe einfach ad acta zu legen, was so viel ist, als darüber zur Tagesordnung überzugehen, welcher Antrag allgemeine Annahme gefunden habe.“ – Dieser kurze Bericht enthält fast eben so viele Unrichtigkeiten als Worte. Der „Orden der Gesellschaft Jesu“ hat gar kein Gesuch um Wiederaufnahme in Ungarn eingereicht; ein solches Gesuch konnte also nicht von der Regierung unterstützt, und also auch nicht von der Ständetafel, mit Zustimmung der meisten Bischöfe (die bekanntlich ihren Sitz nicht bei dieser Tafel haben) zurückgewiesen werden. – Das Wahre an der Sache ist, daß bereits vor längerer Zeit von einem Mitgliede der untern Tafel der Antrag, daß in Zukunft kein geistlicher Orden ohne Genehmigung der Stände in Ungarn aufgenommen werden solle, gestellt und von dieser Tafel angenommen worden. Als jedoch das dießfallsige Nuncium an die Magnatentafel gelangt war, wurde in der Sitzung dieser Tafel vom 28 März beschlossen: „die Stände zu ersuchen, von dieser Repräsentation abzustehen, da im Sinne des Art. 102. 1715 dem apostolischen König das Recht gebühre, in dieser Hinsicht per se und pro se die Provision zu treffen.“

Griechenland.

Das Gerücht von der Abberufung Katakasi's hat sich allgemein verbreitet. Man nennt sogar schon einen Nachfolger für diesen in Griechenland so wichtigen Posten und bestimmt die Abreise des jetzigen und die Ankunft des neuen russischen Gesandten für den Monat Mai. Andere wollen wissen, daß Hr. v. Katakasi bei seinem Hofe nur einen schon im vorigen Jahre nachgesuchten Urlaub erhalten habe und seine Wiederkunft nach einigen Monaten nicht zu bezweifeln sey. – Der französische Gesandte, Hr. v. Lagrenée, wird mit dem nächsten Lloyd'schen Dampfschiffe am 8 April wieder auf

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[0838/0006] Deputirter Pauls resignirte, einen zweiten, Neupert, wählte, hat, da nun auch dieser resignirt hat, die fernere Wahl abgelehnt. – Se. Maj. der König ist noch immer leidend, jedoch nach den Versicherungen Wohlunterrichteter außer Gefahr. – Eines Bubenstücks, das in der Nacht vom 6 auf den 7 hier begangen worden, mag hier nur gedacht werden, weil es ein trauriger Beweis davon, wie sehr es gelungen, unter unserer, ehemals so friedlichen Bevölkerung politische Leidenschaften zu entzünden. Demjenigen, der sich um die Erweckung und Nährung dieser politischen Zerwürfnisse ein nicht geringes Verdienst erworben, dem bekannten Brauer Meyer nämlich, ist in jener Nacht eine Petarde an sein Haus befestigt worden, die sämmtliche Fenster des Hauses, wie auch vieler Nachbarhäuser, zersprengt und sonst mehrfachen Schaden angerichtet hat. Oesterreich. _ Wien, 8 April. Nachrichten aus Preßburg zufolge ist von Seite der Stände, nach Empfang des k. Rescripts, welches ihnen die Beschleunigung der Arbeiten und insbesondere die Beschlußfassung wegen der Recrutenstellung anbefiehlt, diese nunmehr (wie bereits erwähnt) ohne Anknüpfung einer Bedingniß von den Ständen zugestanden worden. Das Renuncium der Magnatentafel an die Stände, in Betreff der bürgerlichen Gleichstellung der Juden enthält folgende Punkte: 1) Abstellung der Toleranztaxe und Aufhebung der Judenausschließung von der Nutznießung adeliger Besitzungen. 2) Soll gesetzlich bestimmt werden, daß die Juden in allen Städten und Gegenden des Landes in Zukunft frei wohnen dürfen. 3) Inwiefern sie hinsichtlich der erforderlichen Fähigkeiten zu Professions-Innungen oder Handelskörperschaften geeignet sind, soll ihre Religion bei Aufnahme in dieselben kein Hinderniß seyn. 4) In Zukunft sollen die Juden nicht nur Urbarialansässigkeiten, sondern auch bürgerliche Gründe in allen königl. freien, wie auch privilegirten Städten ohne Anstand erwerben können. – Nach der Meinung der Magnatentafel würde durch diese Begünstigungen der Zustand der Juden in Ungarn so bedeutend verbessert, daß eine noch größere Ausdehnung derselben einer künftigen Gesetzgebung zu überlassen sey. Wegen des in Folge dieser Zugeständnisse vorauszusehenden Zudrangs vieler unbemittelter Juden erachtete es die Magnatentafel für nothwendig, die Aufmerksamkeit der Regierung in der dießfälligen Repräsentation darauf zu lenken, daß die Jurisdictionen zu beauftragen seyen, bei Einwanderung und Ansässigmachung der Juden nebst der Rücksicht auf ihre Moralität auch noch die auf Vermögensbesitz und Befähigung, dem Lande durch Gewerbs- oder Kunstkenntnisse nützlich zu werden, eintreten zu lassen. – Wie verlautet, ist der Gesetzesentwurf in der ebenbezeichneten Weise bereits erfolgt. Aus diesen Bestimmungen geht übrigens hervor, daß die Juden vom adeligen Grundbesitz in Ungarn zur Zeit ausgeschlossen bleiben. Bür erliche Gleichstellung hatten sie bereits im J. 1805 bei den Reichsständen nachgesucht, und seit jener Zeit sind ihnen schon mehrere Vortheile beim Gewerbsbetrieb eingeräumt worden. Die Gesammtzahl der Judenbevölkerung im ganzen Kaiserstaate beträgt 485,000 Individuen. In Ungarn zählte man im Jahr 1785 75,000 Juden, und im J. 1805 128,400, wornach sie binnen zwanzig Jahren um mehr als zwei Drittheile zugenommen haben. Dermalen werden deren an 185,000 in Ungarn gezählt. Der Betrag der jährlichen Toleranztaxe dürfte sich ungefähr auf 160,000 Gulden belaufen. Unzweifelhaft wird die beantragte Verbesserung ihrer Zustände nur dann wahrhaft gedeihliche Früchte bringen, wenn die Juden in Ungarn gleichzeitig für erweiterte Civilisation ein thätiges Streben eintreten lassen. Bleibt hierin noch vieles zu wünschen übrig, so muß andererseits auch gesagt werden, daß durch Gründung von Unterrichtsanstalten und in manch' anderer Weise dieses löbliche Streben in neuester Zeit sich erfreulich kund gibt. – Heute begibt sich der k. ungarische Hofkanzler mit einigen Hofräthen nach Preßburg zum Landtagsschlusse, dem Se. Maj. dem Vernehmen nach in Person beiwohnen werden. Einige deutsche Blätter geben eine Privatmittheilung aus Wien, nach welcher der Plan bereits genehmigt ist, die hölzernen Taborbrücken über die Donau bei Wien (wo dieser Strom in Deutschland am breitesten ist) abzutragen und mittest Kettenbrücken zu ersetzen. Um den Localverhältnissen besonders zweckmäßig zu entsprechen (heißt es weiter), werden diese Kettenbrücken nicht wieder am Tabor, sondern bei Nußdorf angelegt werden. An dieser komischen Erfindung scheint jedenfalls das gewiß zu seyn, daß der Berichterstatter kein Wasserbauverständiger und mit den Localverhältnissen gänzlich unbekannt ist. _ Preßburg, 9 April. Nicht ohne Befremden hat man hier in einem Correspondenzartikel der Allg. Zeitung aus Wien vom 31 März den kurzen Bericht über die letzten Sitzungen unseres Landtags gelesen. In diesem Berichte wird erzählt: „In der Ständetafel sey das von der Regierung unterstützte Ansuchen des Ordens der Gesellschaft Jesu um Wiederaufnahme in Ungarn zur Sprache gekommen, aber nach kurzer Berathung, nachdem sich insbesondere auch die meisten Bischöfe dagegen ausgesprochen hatten, mit großer Mehrheit zurückgewiesen worden. Unmittelbar darauf sey dieser Gegenstand auch in der Magnatentafel zur Tagesordnung gebracht, und dort ebenfalls mit großer Mehrheit entschieden worden, sich dem Beschlusse der Ständetafel anzuschließen, worauf Se. k. Hoh. der Erzherzog Palatinus, welcher präsidirte, den Antrag gestellt habe, da beide Tafeln dem Gesuche keine Folge zu geben beschlossen haben, dasselbe einfach ad acta zu legen, was so viel ist, als darüber zur Tagesordnung überzugehen, welcher Antrag allgemeine Annahme gefunden habe.“ – Dieser kurze Bericht enthält fast eben so viele Unrichtigkeiten als Worte. Der „Orden der Gesellschaft Jesu“ hat gar kein Gesuch um Wiederaufnahme in Ungarn eingereicht; ein solches Gesuch konnte also nicht von der Regierung unterstützt, und also auch nicht von der Ständetafel, mit Zustimmung der meisten Bischöfe (die bekanntlich ihren Sitz nicht bei dieser Tafel haben) zurückgewiesen werden. – Das Wahre an der Sache ist, daß bereits vor längerer Zeit von einem Mitgliede der untern Tafel der Antrag, daß in Zukunft kein geistlicher Orden ohne Genehmigung der Stände in Ungarn aufgenommen werden solle, gestellt und von dieser Tafel angenommen worden. Als jedoch das dießfallsige Nuncium an die Magnatentafel gelangt war, wurde in der Sitzung dieser Tafel vom 28 März beschlossen: „die Stände zu ersuchen, von dieser Repräsentation abzustehen, da im Sinne des Art. 102. 1715 dem apostolischen König das Recht gebühre, in dieser Hinsicht per se und pro se die Provision zu treffen.“ Griechenland. _ Athen, 28 März. Das Gerücht von der Abberufung Katakasi's hat sich allgemein verbreitet. Man nennt sogar schon einen Nachfolger für diesen in Griechenland so wichtigen Posten und bestimmt die Abreise des jetzigen und die Ankunft des neuen russischen Gesandten für den Monat Mai. Andere wollen wissen, daß Hr. v. Katakasi bei seinem Hofe nur einen schon im vorigen Jahre nachgesuchten Urlaub erhalten habe und seine Wiederkunft nach einigen Monaten nicht zu bezweifeln sey. – Der französische Gesandte, Hr. v. Lagrenée, wird mit dem nächsten Lloyd'schen Dampfschiffe am 8 April wieder auf

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Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Deutsches Textarchiv: Bereitstellung der Texttranskription. (2016-06-28T11:37:15Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Matthias Boenig: Bearbeitung der digitalen Edition. (2016-06-28T11:37:15Z)

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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung. Nr. 105. Augsburg, 14. April 1840, S. 0838. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/augsburgerallgemeine_105_18400414/6>, abgerufen am 24.11.2024.