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Allgemeine Zeitung. Nr. 101. Augsburg, 10. April 1840.

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hervorgehen dürfte, daß nach der Verfassung den Ständen ein Dispositionsrecht darüber nicht zustehe, sondern daß die Staatsregierung hiermit im Interesse der allgemeinen Wohlfahrt des Landes verfügen könne, also freilich nicht nach Willkür, sondern so, daß auch die Stände, wenn die Verwendung der Erübrigungen ihnen vorgelegt würde, hiegegen keine Einwendung erheben könnten. Indeß sey über diese Verwendungen bis jetzt auch niemals ohne den Beirath der Stände verfügt worden, und diese haben bei den Nachweisungen von drei zu drei Jahren immerhin Gelegenheit, ihre Rechte geltend zu machen, so daß keine Ausgabe aus den Erübrigungen stattfinden könne, die nicht als nothwendig gerechtfertigt erscheine. Er müsse daher auch der zweiten Verwahrung seine Zustimmung versagen. - Die dritte Verwahrung sey auf das Recht gegründet, welches der Kammer vindicirt werden wolle, Zusätze zu den Budgetsanschlägen zu beantragen. Referent gehe zur Begründung dieses Zusetzungsrechtes von der Ansicht aus, daß der Kammer das Recht eingeräumt werden müsse, die Größe der Einnahmen sowohl als der Ausgaben unabänderlich festzusetzen. Redner sey der gegentheiligen Ansicht, die Stände allein seyen gar nicht im Stande, das Bedürfniß der Steuern zu bemessen, welche zur Deckung der Ausgaben erforderlich seyen, übrigens sey auch von einem solchen Rechte in der Verfassungsurkunde nicht die Rede, die Krone habe sich demnach, wie er bereits erörtert habe, desselben nicht entäußert. Deßhalb vermöge er auch diese dritte Verwahrung nicht anzuerkennen. - Decan Götz dagegen schloß sich der Meinung an, daß das Finanzgesetz wirklich im ganzen Sinne des Wortes als ein Gesetz zu betrachten, und daß die Erübrigungen, wie auch der Hr. Referent ausgesprochen, wirklich für zu viel bezahlte Steuern anzusehen seyen, weßhalb es höchst wünschenswerth wäre, daß den Ständen hiebei ein entscheidender Beirath vergönnt werde.

(Fortsetzung folgt.)

Heute wurde in der Kammer der Abgeordneten unter Anderm über die Rückäußerung der Kammer der Reichsräthe in Betreff des Nachdrucksgesetzes berathen. Die Amendements wurden theils angenommen, theils abgelehnt. Auf ihren von der Kammer der Reichsräthe verworfenen Wünschen in Betreff der Censur und eines Preßgesetzes glaubte die Kammer nicht bestehen zu sollen. Auf die in dieser Beziehung zwischen dem Antragsteller (Freiherrn v. Thon-Dittmer) und dem königl. Hrn. Minister des Innern gewechselten Aeußerungen werden wir zurückkommen. *) (Bayer. Bl.)

Die Ständeversammlung ist um zwei Tage verlängert; ihre Wirksamkeit schließt demnach Freitags den 10 April Abends. - In Folge allerhöchster Ermächtigung übergab der Minister des Innern, Hr. v. Abel, der Kammer die vom zweiten Ausschuß wiederholt nachgesuchten Nachweisungen über die Cassenbestände pro ultimo 1837/38 mit 20,486,648 fl., bestehend 1) in dem Originalschreiben des Oberstrechnungshofs an Se. Maj. den König vom 23 März, dann 2) den diesem Schreiben beigelegten Ausweis der benannten Summe, welche nach dem Abschlusse der rechnungsmäßigen Nachweisungen pro 1837/38 sich als effectiver Cassenbestand ergeben hat, in originali. Der baare Cassabestand ist 6,562,417 fl. - In mehreren deutschen Blättern ist die Notiz enthalten, Se. k. Hoh. der Kronprinz von Bayern würde die heilige Woche in Jerusalem zubringen, während derselbe sich hier befindet, und von einer bevorstehenden Reise nach dem Orient im Publicum nichts bekannt ist.

Der kais. österreichische Hofdolmetscher, Hofrath Huszard, ist auf der Reise nach London aus Wien hier eingetroffen. - Wie man nun hört, dürfte nicht vor der Mitte dieses Monats die ganze Taunuseisenbahn dem öffentlichen Dienst übergeben werden können. - Den Freunden der Muse Friedrich Rückerts wird es angenehm seyn zu vernehmen, daß demnächst dahier eine Auswahl aus seinen in sechs Bänden gesammelten Gedichten (mit des Verfassers und des Verlegers Genehmigung) erscheint. - Unser Senat wird in der morgen stattfindenden Sitzung, dem Vernehmen nach, das Programm der Säcularfeier der Erfindung der Buchdruckerkunst prüfen und darüber beschließen.

Heute Abends um 10 Uhr verschied hier nach einem langen und schweren Todeskampfe, in einem Alter von 72 Jahren und 8 Monaten, der k. sächsische wirkliche Geh. Rath, des k. sächsischen Civilverdienstordens Großkreuz, Hr. Georg Graf v. Einsiedel, Standesherr zu Reibersdorf und Seidenberg. Mit vielen Kenntnissen und Geistesgaben ausgerüstet, hat er seinem Landesherrn in die zwanzig Jahre auf Gesandtschaftsposten mit Eifer und Anhänglichkeit zu dienen und höchstes Anerkenntniß zu finden das Glück gehabt. (Leipz. Z.)

Preußen.

Se. kais. Hoh. der Großfürst-Thronfolger von Rußland ist mit seinem ganzen Gefolge nach Weimar abgereist. (Preuß. St. Z.)

Rußland.

Mehrere Schiffe, die aus den Häfen des schwarzen Meeres hier anlangten, brachten die Sage, daß Ibrahim Pascha mit seiner Armee gegen Koniah vorrücke, und daß die Dardanellen bereits von den europäischen Escadren passirt worden seyen, um Konstantinopel gegen einen Handstreich der Aegyptier zu decken. Obwohl dieß offenbar falsche Gerüchte sind, so ist man hier doch auf Krieg gefaßt, und Niemand zweifelt, daß Ibrahim Pascha im Frühjahr die Feindseligkeiten gegen die Pforte wieder beginnen werde. Man glaubt indessen allgemein, daß seine Operationen eher Diarbekir und Bagdad, denn Karamanien und Kleinasien zum nächsten Ziel haben dürften. Auch haben wirklich die letzten von den asiatischen Küsten eingegangenen Nachrichten von häufigen Einfällen der Aegyptier in jene Länder Erwähnung gethan. Weder in Odessa noch in Sebastopol wird irgend eine auffallende Bewegung bemerkt, so daß man wenigstens für die nächsten Augenblicke so ziemlich beruhigt ist. - Aus Theodosia erfährt man, daß der in Kertsch commandirende russische General Rajewsky sich plötzlich auf einem russischen Dampfboot daselbst eingeschifft habe, um nach der tscherkessischen Küste abzugehen. Es sind nämlich wiederholte Meldungen von den wiedereröffneten Kriegsoperationen der Tscherkessen gegen die Russen eingegangen und von bedeutenden Nachtheilen, welche die letztern erlitten haben sollen. Unweit der Mündung des Flüßchens Tuabs hatten die Russen im Sommer des verwichenen Jahrs ein Fort angelegt und mit großer Sorgfalt ausgerüstet. Die Stämme der Ubych und Schapsugen, die sich durch jenes Fort sehr bedroht glaubten, machten in den letzten Tagen des Februars oder Anfangs März einen Angriff auf diesen Punkt, und es gelang ihnen, die Besatzung zu überrumpeln. Mit großer Kühnheit erstiegen sie auf Handleitern die Wälle und bemächtigten sich des Forts. Die aus mehreren hundert Mann zusammengesetzte Besatzung mußte über die Klinge springen, alle Befestigungen wurden zerstört, worauf sich die Tscherkessen in die Gebirge zurückzogen. Eine ziemliche Menge Kriegsmunition und 13 Stück Artillerie so wie sämmtliche Waffen der erschlagenen russischen Soldaten waren die Trophäen, mit denen sie in ihre Dörfer zurückkehrten. Ein gleichzeitiger Angriff, den dieselben auf Tuabs, ein anderes russisches Fort am

*) Die Redaction der Allg. Ztg. dürfte Gelegenheit haben, eine Erläuterung beizufügen, um einen, wie wir hören, erhobenen Zweifel zu lösen.

hervorgehen dürfte, daß nach der Verfassung den Ständen ein Dispositionsrecht darüber nicht zustehe, sondern daß die Staatsregierung hiermit im Interesse der allgemeinen Wohlfahrt des Landes verfügen könne, also freilich nicht nach Willkür, sondern so, daß auch die Stände, wenn die Verwendung der Erübrigungen ihnen vorgelegt würde, hiegegen keine Einwendung erheben könnten. Indeß sey über diese Verwendungen bis jetzt auch niemals ohne den Beirath der Stände verfügt worden, und diese haben bei den Nachweisungen von drei zu drei Jahren immerhin Gelegenheit, ihre Rechte geltend zu machen, so daß keine Ausgabe aus den Erübrigungen stattfinden könne, die nicht als nothwendig gerechtfertigt erscheine. Er müsse daher auch der zweiten Verwahrung seine Zustimmung versagen. – Die dritte Verwahrung sey auf das Recht gegründet, welches der Kammer vindicirt werden wolle, Zusätze zu den Budgetsanschlägen zu beantragen. Referent gehe zur Begründung dieses Zusetzungsrechtes von der Ansicht aus, daß der Kammer das Recht eingeräumt werden müsse, die Größe der Einnahmen sowohl als der Ausgaben unabänderlich festzusetzen. Redner sey der gegentheiligen Ansicht, die Stände allein seyen gar nicht im Stande, das Bedürfniß der Steuern zu bemessen, welche zur Deckung der Ausgaben erforderlich seyen, übrigens sey auch von einem solchen Rechte in der Verfassungsurkunde nicht die Rede, die Krone habe sich demnach, wie er bereits erörtert habe, desselben nicht entäußert. Deßhalb vermöge er auch diese dritte Verwahrung nicht anzuerkennen. – Decan Götz dagegen schloß sich der Meinung an, daß das Finanzgesetz wirklich im ganzen Sinne des Wortes als ein Gesetz zu betrachten, und daß die Erübrigungen, wie auch der Hr. Referent ausgesprochen, wirklich für zu viel bezahlte Steuern anzusehen seyen, weßhalb es höchst wünschenswerth wäre, daß den Ständen hiebei ein entscheidender Beirath vergönnt werde.

(Fortsetzung folgt.)

Heute wurde in der Kammer der Abgeordneten unter Anderm über die Rückäußerung der Kammer der Reichsräthe in Betreff des Nachdrucksgesetzes berathen. Die Amendements wurden theils angenommen, theils abgelehnt. Auf ihren von der Kammer der Reichsräthe verworfenen Wünschen in Betreff der Censur und eines Preßgesetzes glaubte die Kammer nicht bestehen zu sollen. Auf die in dieser Beziehung zwischen dem Antragsteller (Freiherrn v. Thon-Dittmer) und dem königl. Hrn. Minister des Innern gewechselten Aeußerungen werden wir zurückkommen. *) (Bayer. Bl.)

Die Ständeversammlung ist um zwei Tage verlängert; ihre Wirksamkeit schließt demnach Freitags den 10 April Abends. – In Folge allerhöchster Ermächtigung übergab der Minister des Innern, Hr. v. Abel, der Kammer die vom zweiten Ausschuß wiederholt nachgesuchten Nachweisungen über die Cassenbestände pro ultimo 1837/38 mit 20,486,648 fl., bestehend 1) in dem Originalschreiben des Oberstrechnungshofs an Se. Maj. den König vom 23 März, dann 2) den diesem Schreiben beigelegten Ausweis der benannten Summe, welche nach dem Abschlusse der rechnungsmäßigen Nachweisungen pro 1837/38 sich als effectiver Cassenbestand ergeben hat, in originali. Der baare Cassabestand ist 6,562,417 fl. – In mehreren deutschen Blättern ist die Notiz enthalten, Se. k. Hoh. der Kronprinz von Bayern würde die heilige Woche in Jerusalem zubringen, während derselbe sich hier befindet, und von einer bevorstehenden Reise nach dem Orient im Publicum nichts bekannt ist.

Der kais. österreichische Hofdolmetscher, Hofrath Huszard, ist auf der Reise nach London aus Wien hier eingetroffen. – Wie man nun hört, dürfte nicht vor der Mitte dieses Monats die ganze Taunuseisenbahn dem öffentlichen Dienst übergeben werden können. – Den Freunden der Muse Friedrich Rückerts wird es angenehm seyn zu vernehmen, daß demnächst dahier eine Auswahl aus seinen in sechs Bänden gesammelten Gedichten (mit des Verfassers und des Verlegers Genehmigung) erscheint. – Unser Senat wird in der morgen stattfindenden Sitzung, dem Vernehmen nach, das Programm der Säcularfeier der Erfindung der Buchdruckerkunst prüfen und darüber beschließen.

Heute Abends um 10 Uhr verschied hier nach einem langen und schweren Todeskampfe, in einem Alter von 72 Jahren und 8 Monaten, der k. sächsische wirkliche Geh. Rath, des k. sächsischen Civilverdienstordens Großkreuz, Hr. Georg Graf v. Einsiedel, Standesherr zu Reibersdorf und Seidenberg. Mit vielen Kenntnissen und Geistesgaben ausgerüstet, hat er seinem Landesherrn in die zwanzig Jahre auf Gesandtschaftsposten mit Eifer und Anhänglichkeit zu dienen und höchstes Anerkenntniß zu finden das Glück gehabt. (Leipz. Z.)

Preußen.

Se. kais. Hoh. der Großfürst-Thronfolger von Rußland ist mit seinem ganzen Gefolge nach Weimar abgereist. (Preuß. St. Z.)

Rußland.

Mehrere Schiffe, die aus den Häfen des schwarzen Meeres hier anlangten, brachten die Sage, daß Ibrahim Pascha mit seiner Armee gegen Koniah vorrücke, und daß die Dardanellen bereits von den europäischen Escadren passirt worden seyen, um Konstantinopel gegen einen Handstreich der Aegyptier zu decken. Obwohl dieß offenbar falsche Gerüchte sind, so ist man hier doch auf Krieg gefaßt, und Niemand zweifelt, daß Ibrahim Pascha im Frühjahr die Feindseligkeiten gegen die Pforte wieder beginnen werde. Man glaubt indessen allgemein, daß seine Operationen eher Diarbekir und Bagdad, denn Karamanien und Kleinasien zum nächsten Ziel haben dürften. Auch haben wirklich die letzten von den asiatischen Küsten eingegangenen Nachrichten von häufigen Einfällen der Aegyptier in jene Länder Erwähnung gethan. Weder in Odessa noch in Sebastopol wird irgend eine auffallende Bewegung bemerkt, so daß man wenigstens für die nächsten Augenblicke so ziemlich beruhigt ist. – Aus Theodosia erfährt man, daß der in Kertsch commandirende russische General Rajewsky sich plötzlich auf einem russischen Dampfboot daselbst eingeschifft habe, um nach der tscherkessischen Küste abzugehen. Es sind nämlich wiederholte Meldungen von den wiedereröffneten Kriegsoperationen der Tscherkessen gegen die Russen eingegangen und von bedeutenden Nachtheilen, welche die letztern erlitten haben sollen. Unweit der Mündung des Flüßchens Tuabs hatten die Russen im Sommer des verwichenen Jahrs ein Fort angelegt und mit großer Sorgfalt ausgerüstet. Die Stämme der Ubych und Schapsugen, die sich durch jenes Fort sehr bedroht glaubten, machten in den letzten Tagen des Februars oder Anfangs März einen Angriff auf diesen Punkt, und es gelang ihnen, die Besatzung zu überrumpeln. Mit großer Kühnheit erstiegen sie auf Handleitern die Wälle und bemächtigten sich des Forts. Die aus mehreren hundert Mann zusammengesetzte Besatzung mußte über die Klinge springen, alle Befestigungen wurden zerstört, worauf sich die Tscherkessen in die Gebirge zurückzogen. Eine ziemliche Menge Kriegsmunition und 13 Stück Artillerie so wie sämmtliche Waffen der erschlagenen russischen Soldaten waren die Trophäen, mit denen sie in ihre Dörfer zurückkehrten. Ein gleichzeitiger Angriff, den dieselben auf Tuabs, ein anderes russisches Fort am

*) Die Redaction der Allg. Ztg. dürfte Gelegenheit haben, eine Erläuterung beizufügen, um einen, wie wir hören, erhobenen Zweifel zu lösen.
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[0807/0007] hervorgehen dürfte, daß nach der Verfassung den Ständen ein Dispositionsrecht darüber nicht zustehe, sondern daß die Staatsregierung hiermit im Interesse der allgemeinen Wohlfahrt des Landes verfügen könne, also freilich nicht nach Willkür, sondern so, daß auch die Stände, wenn die Verwendung der Erübrigungen ihnen vorgelegt würde, hiegegen keine Einwendung erheben könnten. Indeß sey über diese Verwendungen bis jetzt auch niemals ohne den Beirath der Stände verfügt worden, und diese haben bei den Nachweisungen von drei zu drei Jahren immerhin Gelegenheit, ihre Rechte geltend zu machen, so daß keine Ausgabe aus den Erübrigungen stattfinden könne, die nicht als nothwendig gerechtfertigt erscheine. Er müsse daher auch der zweiten Verwahrung seine Zustimmung versagen. – Die dritte Verwahrung sey auf das Recht gegründet, welches der Kammer vindicirt werden wolle, Zusätze zu den Budgetsanschlägen zu beantragen. Referent gehe zur Begründung dieses Zusetzungsrechtes von der Ansicht aus, daß der Kammer das Recht eingeräumt werden müsse, die Größe der Einnahmen sowohl als der Ausgaben unabänderlich festzusetzen. Redner sey der gegentheiligen Ansicht, die Stände allein seyen gar nicht im Stande, das Bedürfniß der Steuern zu bemessen, welche zur Deckung der Ausgaben erforderlich seyen, übrigens sey auch von einem solchen Rechte in der Verfassungsurkunde nicht die Rede, die Krone habe sich demnach, wie er bereits erörtert habe, desselben nicht entäußert. Deßhalb vermöge er auch diese dritte Verwahrung nicht anzuerkennen. – Decan Götz dagegen schloß sich der Meinung an, daß das Finanzgesetz wirklich im ganzen Sinne des Wortes als ein Gesetz zu betrachten, und daß die Erübrigungen, wie auch der Hr. Referent ausgesprochen, wirklich für zu viel bezahlte Steuern anzusehen seyen, weßhalb es höchst wünschenswerth wäre, daß den Ständen hiebei ein entscheidender Beirath vergönnt werde. (Fortsetzung folgt.) _ München, 7 April. Heute wurde in der Kammer der Abgeordneten unter Anderm über die Rückäußerung der Kammer der Reichsräthe in Betreff des Nachdrucksgesetzes berathen. Die Amendements wurden theils angenommen, theils abgelehnt. Auf ihren von der Kammer der Reichsräthe verworfenen Wünschen in Betreff der Censur und eines Preßgesetzes glaubte die Kammer nicht bestehen zu sollen. Auf die in dieser Beziehung zwischen dem Antragsteller (Freiherrn v. Thon-Dittmer) und dem königl. Hrn. Minister des Innern gewechselten Aeußerungen werden wir zurückkommen. *) (Bayer. Bl.) _ München, 8 April. Die Ständeversammlung ist um zwei Tage verlängert; ihre Wirksamkeit schließt demnach Freitags den 10 April Abends. – In Folge allerhöchster Ermächtigung übergab der Minister des Innern, Hr. v. Abel, der Kammer die vom zweiten Ausschuß wiederholt nachgesuchten Nachweisungen über die Cassenbestände pro ultimo 1837/38 mit 20,486,648 fl., bestehend 1) in dem Originalschreiben des Oberstrechnungshofs an Se. Maj. den König vom 23 März, dann 2) den diesem Schreiben beigelegten Ausweis der benannten Summe, welche nach dem Abschlusse der rechnungsmäßigen Nachweisungen pro 1837/38 sich als effectiver Cassenbestand ergeben hat, in originali. Der baare Cassabestand ist 6,562,417 fl. – In mehreren deutschen Blättern ist die Notiz enthalten, Se. k. Hoh. der Kronprinz von Bayern würde die heilige Woche in Jerusalem zubringen, während derselbe sich hier befindet, und von einer bevorstehenden Reise nach dem Orient im Publicum nichts bekannt ist. _ Frankfurt-a. M., 6 April. Der kais. österreichische Hofdolmetscher, Hofrath Huszard, ist auf der Reise nach London aus Wien hier eingetroffen. – Wie man nun hört, dürfte nicht vor der Mitte dieses Monats die ganze Taunuseisenbahn dem öffentlichen Dienst übergeben werden können. – Den Freunden der Muse Friedrich Rückerts wird es angenehm seyn zu vernehmen, daß demnächst dahier eine Auswahl aus seinen in sechs Bänden gesammelten Gedichten (mit des Verfassers und des Verlegers Genehmigung) erscheint. – Unser Senat wird in der morgen stattfindenden Sitzung, dem Vernehmen nach, das Programm der Säcularfeier der Erfindung der Buchdruckerkunst prüfen und darüber beschließen. _ Dresden, 3 April. Heute Abends um 10 Uhr verschied hier nach einem langen und schweren Todeskampfe, in einem Alter von 72 Jahren und 8 Monaten, der k. sächsische wirkliche Geh. Rath, des k. sächsischen Civilverdienstordens Großkreuz, Hr. Georg Graf v. Einsiedel, Standesherr zu Reibersdorf und Seidenberg. 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Unweit der Mündung des Flüßchens Tuabs hatten die Russen im Sommer des verwichenen Jahrs ein Fort angelegt und mit großer Sorgfalt ausgerüstet. Die Stämme der Ubych und Schapsugen, die sich durch jenes Fort sehr bedroht glaubten, machten in den letzten Tagen des Februars oder Anfangs März einen Angriff auf diesen Punkt, und es gelang ihnen, die Besatzung zu überrumpeln. Mit großer Kühnheit erstiegen sie auf Handleitern die Wälle und bemächtigten sich des Forts. Die aus mehreren hundert Mann zusammengesetzte Besatzung mußte über die Klinge springen, alle Befestigungen wurden zerstört, worauf sich die Tscherkessen in die Gebirge zurückzogen. Eine ziemliche Menge Kriegsmunition und 13 Stück Artillerie so wie sämmtliche Waffen der erschlagenen russischen Soldaten waren die Trophäen, mit denen sie in ihre Dörfer zurückkehrten. Ein gleichzeitiger Angriff, den dieselben auf Tuabs, ein anderes russisches Fort am *) Die Redaction der Allg. Ztg. dürfte Gelegenheit haben, eine Erläuterung beizufügen, um einen, wie wir hören, erhobenen Zweifel zu lösen.

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Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Deutsches Textarchiv: Bereitstellung der Texttranskription. (2016-06-28T11:37:15Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Matthias Boenig: Bearbeitung der digitalen Edition. (2016-06-28T11:37:15Z)

Weitere Informationen:

Bogensignaturen: gekennzeichnet; Druckfehler: keine Angabe; fremdsprachliches Material: gekennzeichnet; Geminations-/Abkürzungsstriche: keine Angabe; Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): wie Vorlage; i/j in Fraktur: Lautwert transkribiert; I/J in Fraktur: Lautwert transkribiert; Kolumnentitel: gekennzeichnet; Kustoden: gekennzeichnet; langes s (ſ): als s transkribiert; Normalisierungen: keine Angabe; rundes r (&#xa75b;): als r/et transkribiert; Seitenumbrüche markiert: ja; Silbentrennung: aufgelöst; u/v bzw. U/V: Lautwert transkribiert; Vokale mit übergest. e: als ä/ö/ü transkribiert; Vollständigkeit: teilweise erfasst; Zeichensetzung: wie Vorlage; Zeilenumbrüche markiert: nein;




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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung. Nr. 101. Augsburg, 10. April 1840, S. 0807. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/augsburgerallgemeine_101_18400410/7>, abgerufen am 23.11.2024.