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Allgemeine Zeitung. Nr. 96. Augsburg, 5. April 1840.

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Augsburger Allgemeine Zeitung.
Mit allerhöchsten Privilegien.
Sonntag
Nr. 96.
5 April 1840.

Vereinigte Staaten von Nordamerika.

Wie New-Yorker Zeitungen melden, ward am 11 Febr. die Bank von St. Louis, eines der schönsten Gebäude New-Orleans', durch Fahrlässigkeit in Reinigung der Schlöte ein Raub der Flammen. Der Bau hatte 1,700,000 Dollars gekostet, und eben so hoch war das Institut bei einer Feuerassecuranzgesellschaft versichert. Die Bank wurde von diesem Schlage eben in dem Moment ergriffen, wo sie mit einem Deficit von 90,000 Dollars ihre Zahlungen einzustellen genöthigt war.

Spanien.

(Moniteur.) Telegraphische Depesche. Bayonne, 30 März. Das Fort Castellote hat am 26 nach lebhaftem Widerstande capitulirt; die Besatzung hat sich auf Discretion ergeben.

Großbritannien.

Eine Zeitung von Limerick (Irland) läßt sich aus London schreiben, Königin Victoria sey, wie man bei dem letzten Lever bemerkt habe, in dem erfreulichen Zustand, der eine Fortpflanzung des Hauses Braunschweig in directer Succession verheiße. Der Advertiser bemerkt: "Wir antworten auf dieses Geschwätz nur, daß die Königin erst seit sechs Wochen vermählt ist." - Auch der Globe vom 27 März ließ sich von einem Correspondenten melden, die Königin sey "bemerklichermaßen in gesegneten Umständen (perceptibly enceinte)," aber der Spectator spottet über diese Unbesonnenheit des "officiellen Organs," das die hippokratischen Wochen und Tage nicht berechnet habe.

Hrn. Hume's Antrag im Hause der Gemeinen auf Sistirung der englischen Apanage des Königs von Hannover ist, wie vorgestern gemeldet, mit 76 gegen 63 Stimmen verworfen worden - eine starke Minorität, wenn man bedenkt, daß die Minister und ministeriellen Beamten alle in der Majorität stimmten. Im J. 1838 ging derselbe Vorschlag Hume's in einem ungefähr gleich starken Hause mit einem Mehr von 35 verloren. Hume motivirte sein Begehren mit Hinweisung auf die gedrückte Finanzlage des Landes, welche Sparsamkeit zur gebieterischen Pflicht mache, und auf die - nach englischen Begriffen - ohnehin so starke Civilliste, indem die königliche Familie nicht weniger als 720,000 Pf. St. jährlich koste. Insbesondere fußte er dann auf Georgs III 18tes Statut Cap. 31, welches dem damaligen König 60,000 Pf. St. jährlich zur Versorgung seiner jüngern Söhne zuwies, mit dem Beifügen, "weil diese Prinzen kein anderes Einkommen hätten." Aus diesen Worten folgerte Hr. Hume, daß, wenn die königlichen Prinzen anderweitige Revenuen gehabt hätten, das Parlament ihnen keine oder eine mäßigere Apanage zuerkannt, und namentlich dem Herzog von Cumberland die seinige ausdrücklich nur für eine temporäre Dauer votirt haben würde, wenn sich seine dereinstige Thronbesteigung in Hannover hätte voraussehen lassen. Der König von Hannover, bemerkte Hume ferner, habe den Nießbrauch einiger Kronländereien in Kew, und eine Reihe Gemächer sey ihm im St. Jamespalaste vorbehalten, während die Mutter der Königin genöthigt sey, eine Privatwohnung zu beziehen. Die ablehnende Antwort, welche Lord J. Russell im Namen der Regierung ertheilte, stellte sich einfach auf den Satz, daß die fragliche Apanage, unverclausulirt, auf Lebenszeit des dermaligen Königs von Hannover votirt sey. Ueber die Frage, ob Se. Maj. das Beispiel des Königs Leopold von Belgien hätte nachahmen sollen oder nicht, herrschten allerdings verschiedene Ansichten, aber diese Frage gehöre nicht in den Bereich des Parlaments. Was den andern Punkt betreffe, so sey es Sache persönlicher Erwägung der Königin, ob sie die jener hohen Person vorbehaltenen Appartements im St. Jamespalast für den Gebrauch ihres eigenen Hofs ansprechen wolle oder nicht; wenn die Herzogin von Kent eine Privatwohnung gemiethet habe, so werde diese Ausgabe aus der Privatcasse der Königin bestritten, deren Verwendung nicht vor das Parlament gehöre. Obrist Perceval bemerkte, die Erträgnisse aus den 3 bis 400 Acres Land in Kew flössen nicht dem König von Hannover, sondern dem Amt der Wälder und Forsten zu; aber auch von den 21,000 Pf. St. Apanage gehe nicht ein Shilling außer Landes, sondern sie würden in England theils zur Abzahlung von Schulden, theils für die Besoldung der 23 Köpfe starken Dienerschaft verwendet, welche der Herzog von Cumberland in seinem Palaste zu Kew zurückgelassen habe, seiner Dienerschaft aber sey der Erlauchte immer ein höchst liebevoller Herr gewesen. Die HH. Warburton, Aglionby und Handley redeten unbedingt für

Augsburger Allgemeine Zeitung.
Mit allerhöchsten Privilegien.
Sonntag
Nr. 96.
5 April 1840.

Vereinigte Staaten von Nordamerika.

Wie New-Yorker Zeitungen melden, ward am 11 Febr. die Bank von St. Louis, eines der schönsten Gebäude New-Orleans', durch Fahrlässigkeit in Reinigung der Schlöte ein Raub der Flammen. Der Bau hatte 1,700,000 Dollars gekostet, und eben so hoch war das Institut bei einer Feuerassecuranzgesellschaft versichert. Die Bank wurde von diesem Schlage eben in dem Moment ergriffen, wo sie mit einem Deficit von 90,000 Dollars ihre Zahlungen einzustellen genöthigt war.

Spanien.

(Moniteur.) Telegraphische Depesche. Bayonne, 30 März. Das Fort Castellote hat am 26 nach lebhaftem Widerstande capitulirt; die Besatzung hat sich auf Discretion ergeben.

Großbritannien.

Eine Zeitung von Limerick (Irland) läßt sich aus London schreiben, Königin Victoria sey, wie man bei dem letzten Lever bemerkt habe, in dem erfreulichen Zustand, der eine Fortpflanzung des Hauses Braunschweig in directer Succession verheiße. Der Advertiser bemerkt: „Wir antworten auf dieses Geschwätz nur, daß die Königin erst seit sechs Wochen vermählt ist.“ – Auch der Globe vom 27 März ließ sich von einem Correspondenten melden, die Königin sey „bemerklichermaßen in gesegneten Umständen (perceptibly enceinte),“ aber der Spectator spottet über diese Unbesonnenheit des „officiellen Organs,“ das die hippokratischen Wochen und Tage nicht berechnet habe.

Hrn. Hume's Antrag im Hause der Gemeinen auf Sistirung der englischen Apanage des Königs von Hannover ist, wie vorgestern gemeldet, mit 76 gegen 63 Stimmen verworfen worden – eine starke Minorität, wenn man bedenkt, daß die Minister und ministeriellen Beamten alle in der Majorität stimmten. Im J. 1838 ging derselbe Vorschlag Hume's in einem ungefähr gleich starken Hause mit einem Mehr von 35 verloren. Hume motivirte sein Begehren mit Hinweisung auf die gedrückte Finanzlage des Landes, welche Sparsamkeit zur gebieterischen Pflicht mache, und auf die – nach englischen Begriffen – ohnehin so starke Civilliste, indem die königliche Familie nicht weniger als 720,000 Pf. St. jährlich koste. Insbesondere fußte er dann auf Georgs III 18tes Statut Cap. 31, welches dem damaligen König 60,000 Pf. St. jährlich zur Versorgung seiner jüngern Söhne zuwies, mit dem Beifügen, „weil diese Prinzen kein anderes Einkommen hätten.“ Aus diesen Worten folgerte Hr. Hume, daß, wenn die königlichen Prinzen anderweitige Revenuen gehabt hätten, das Parlament ihnen keine oder eine mäßigere Apanage zuerkannt, und namentlich dem Herzog von Cumberland die seinige ausdrücklich nur für eine temporäre Dauer votirt haben würde, wenn sich seine dereinstige Thronbesteigung in Hannover hätte voraussehen lassen. Der König von Hannover, bemerkte Hume ferner, habe den Nießbrauch einiger Kronländereien in Kew, und eine Reihe Gemächer sey ihm im St. Jamespalaste vorbehalten, während die Mutter der Königin genöthigt sey, eine Privatwohnung zu beziehen. Die ablehnende Antwort, welche Lord J. Russell im Namen der Regierung ertheilte, stellte sich einfach auf den Satz, daß die fragliche Apanage, unverclausulirt, auf Lebenszeit des dermaligen Königs von Hannover votirt sey. Ueber die Frage, ob Se. Maj. das Beispiel des Königs Leopold von Belgien hätte nachahmen sollen oder nicht, herrschten allerdings verschiedene Ansichten, aber diese Frage gehöre nicht in den Bereich des Parlaments. Was den andern Punkt betreffe, so sey es Sache persönlicher Erwägung der Königin, ob sie die jener hohen Person vorbehaltenen Appartements im St. Jamespalast für den Gebrauch ihres eigenen Hofs ansprechen wolle oder nicht; wenn die Herzogin von Kent eine Privatwohnung gemiethet habe, so werde diese Ausgabe aus der Privatcasse der Königin bestritten, deren Verwendung nicht vor das Parlament gehöre. Obrist Perceval bemerkte, die Erträgnisse aus den 3 bis 400 Acres Land in Kew flössen nicht dem König von Hannover, sondern dem Amt der Wälder und Forsten zu; aber auch von den 21,000 Pf. St. Apanage gehe nicht ein Shilling außer Landes, sondern sie würden in England theils zur Abzahlung von Schulden, theils für die Besoldung der 23 Köpfe starken Dienerschaft verwendet, welche der Herzog von Cumberland in seinem Palaste zu Kew zurückgelassen habe, seiner Dienerschaft aber sey der Erlauchte immer ein höchst liebevoller Herr gewesen. Die HH. Warburton, Aglionby und Handley redeten unbedingt für

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[0761/0001] Augsburger Allgemeine Zeitung. Mit allerhöchsten Privilegien. Sonntag Nr. 96. 5 April 1840. Vereinigte Staaten von Nordamerika. Wie New-Yorker Zeitungen melden, ward am 11 Febr. die Bank von St. Louis, eines der schönsten Gebäude New-Orleans', durch Fahrlässigkeit in Reinigung der Schlöte ein Raub der Flammen. Der Bau hatte 1,700,000 Dollars gekostet, und eben so hoch war das Institut bei einer Feuerassecuranzgesellschaft versichert. Die Bank wurde von diesem Schlage eben in dem Moment ergriffen, wo sie mit einem Deficit von 90,000 Dollars ihre Zahlungen einzustellen genöthigt war. Spanien. (Moniteur.) Telegraphische Depesche. Bayonne, 30 März. Das Fort Castellote hat am 26 nach lebhaftem Widerstande capitulirt; die Besatzung hat sich auf Discretion ergeben. Großbritannien. Eine Zeitung von Limerick (Irland) läßt sich aus London schreiben, Königin Victoria sey, wie man bei dem letzten Lever bemerkt habe, in dem erfreulichen Zustand, der eine Fortpflanzung des Hauses Braunschweig in directer Succession verheiße. Der Advertiser bemerkt: „Wir antworten auf dieses Geschwätz nur, daß die Königin erst seit sechs Wochen vermählt ist.“ – Auch der Globe vom 27 März ließ sich von einem Correspondenten melden, die Königin sey „bemerklichermaßen in gesegneten Umständen (perceptibly enceinte),“ aber der Spectator spottet über diese Unbesonnenheit des „officiellen Organs,“ das die hippokratischen Wochen und Tage nicht berechnet habe. Hrn. Hume's Antrag im Hause der Gemeinen auf Sistirung der englischen Apanage des Königs von Hannover ist, wie vorgestern gemeldet, mit 76 gegen 63 Stimmen verworfen worden – eine starke Minorität, wenn man bedenkt, daß die Minister und ministeriellen Beamten alle in der Majorität stimmten. Im J. 1838 ging derselbe Vorschlag Hume's in einem ungefähr gleich starken Hause mit einem Mehr von 35 verloren. Hume motivirte sein Begehren mit Hinweisung auf die gedrückte Finanzlage des Landes, welche Sparsamkeit zur gebieterischen Pflicht mache, und auf die – nach englischen Begriffen – ohnehin so starke Civilliste, indem die königliche Familie nicht weniger als 720,000 Pf. St. jährlich koste. Insbesondere fußte er dann auf Georgs III 18tes Statut Cap. 31, welches dem damaligen König 60,000 Pf. St. jährlich zur Versorgung seiner jüngern Söhne zuwies, mit dem Beifügen, „weil diese Prinzen kein anderes Einkommen hätten.“ Aus diesen Worten folgerte Hr. Hume, daß, wenn die königlichen Prinzen anderweitige Revenuen gehabt hätten, das Parlament ihnen keine oder eine mäßigere Apanage zuerkannt, und namentlich dem Herzog von Cumberland die seinige ausdrücklich nur für eine temporäre Dauer votirt haben würde, wenn sich seine dereinstige Thronbesteigung in Hannover hätte voraussehen lassen. Der König von Hannover, bemerkte Hume ferner, habe den Nießbrauch einiger Kronländereien in Kew, und eine Reihe Gemächer sey ihm im St. Jamespalaste vorbehalten, während die Mutter der Königin genöthigt sey, eine Privatwohnung zu beziehen. Die ablehnende Antwort, welche Lord J. Russell im Namen der Regierung ertheilte, stellte sich einfach auf den Satz, daß die fragliche Apanage, unverclausulirt, auf Lebenszeit des dermaligen Königs von Hannover votirt sey. Ueber die Frage, ob Se. Maj. das Beispiel des Königs Leopold von Belgien hätte nachahmen sollen oder nicht, herrschten allerdings verschiedene Ansichten, aber diese Frage gehöre nicht in den Bereich des Parlaments. Was den andern Punkt betreffe, so sey es Sache persönlicher Erwägung der Königin, ob sie die jener hohen Person vorbehaltenen Appartements im St. Jamespalast für den Gebrauch ihres eigenen Hofs ansprechen wolle oder nicht; wenn die Herzogin von Kent eine Privatwohnung gemiethet habe, so werde diese Ausgabe aus der Privatcasse der Königin bestritten, deren Verwendung nicht vor das Parlament gehöre. Obrist Perceval bemerkte, die Erträgnisse aus den 3 bis 400 Acres Land in Kew flössen nicht dem König von Hannover, sondern dem Amt der Wälder und Forsten zu; aber auch von den 21,000 Pf. St. Apanage gehe nicht ein Shilling außer Landes, sondern sie würden in England theils zur Abzahlung von Schulden, theils für die Besoldung der 23 Köpfe starken Dienerschaft verwendet, welche der Herzog von Cumberland in seinem Palaste zu Kew zurückgelassen habe, seiner Dienerschaft aber sey der Erlauchte immer ein höchst liebevoller Herr gewesen. Die HH. Warburton, Aglionby und Handley redeten unbedingt für

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Matthias Boenig: Bearbeitung der digitalen Edition. (2016-06-28T11:37:15Z)

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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung. Nr. 96. Augsburg, 5. April 1840, S. 0761. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/augsburgerallgemeine_096_18400405/1>, abgerufen am 21.11.2024.