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Allgemeine Zeitung. Nr. 80. Augsburg, 20. März 1840.

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[820-23]
[Abbildung]

Expedition für Passagiere von Hamburg nach Nordamerika per Dampfschiff über England.

Seit längerer Zeit in diesem Geschäfte gearbeitet, bin ich mit jedem Verhältnisse dieses wichtigen Geschäftszweiges vertraut geworden, und ist mir nicht entgangen, daß diese Expeditionsweise gewiß zu empfehlen, dabei aber strenge Gewissenhaftigkeit und Reellität, so wie die nöthigen Mittel zu einer guten Betreibung dieses Geschäfts Erfordernisse sind.

Hierauf nun in jeder Hinsicht gestützt, habe ich ein Etablissement in dieser Art begründet, und werde ich meine größte Ehre darin suchen, das Vertrauen derjenigen, welche sich an mich wenden, zu verdienen.

Der Preis für diese Fahrt ist von hier bis Amerika per Erwachsenen 7 1/2 Stück Louisd'or, Kinder unter 14 Jahren 4 1/4 Stück Louisd'or incl. Beköstigung und Commutationsgeld; Säuglinge zahlen nur Commutationsgeld.

Meine gedruckten Berichte besagen alles Nähere in Bezug auf diese Reise, und können diejenigen, welche beabsichtigen, sich meiner Vermittelung zu bedienen, solche prompt von mir erhalten.

Hamburg, im Januar 1840.

J. H. A. Hintze, Hohebrücke Nr. 3.

[5138-40]

Aufforderung.

Im Militärkrankenhause zu Landau starb am 22 April 1839 der Soldat Georg Jacob Engel vom k. bayer. Infanterie-Regimente Wrede, geboren zu Birkenhördt, Kantons Bergzabern, und außerehelicher Sohn der zu Gleiszellen verstorbenen Ehefrau des gleichfalls verlebten Michael Gölcher, Schneiders daselbst. Da derselbe einiges Vermögen hinterlassen hat, bis jetzt aber keine rechtmäßigen Erben hievon bekannt geworden sind, so werden hiemit alle diejenigen, welche auf die Verlassenschaft des genannten Georg Jacob Engel einen rechtlichen Anspruch machen zu können glauben, in Folge Erkenntnisses des k. Bezirksgerichtes Landau vom 9 September 1839 und des Art. 770 des Civil-Gesetzbuches aufgefordert, diese Ansprüche in gesetzlicher Frist bei der betreffenden Behörde geltend zu machen, widrigenfalls nach Ablauf jener Frist die Einweisung des Aerars in den Besitz fraglicher Verlassenschaft gerichtlich betrieben werden wird.

Speyer, den 5 December 1839.

Königlich bayer. Regierung der Pfalz, Kammer der Finanzen.

In Abwesenheit des k. Präsidenten.

Schnellenbühel,
Gerhardt.

[964-66]

Auf Requisition des Oberamts des souveränen Fürstenthums Lichtenstein wird nachstehende Bekanntmachung zur öffentlichen Kenntniß gebracht.

Edict.

1) Es sey auf Verlangen des Joseph Foser zu Balzers in die Einberufung und sohinige Todeserklärung seines blödsinnigen, vor 32 Jahren nach Schwaben gewanderten und seither ganz unbekannt gebliebenen Bruders Johann Baptist Foser aus Balzers gewilliget, und demselben der Altrichter Johann Frick dortselbst als Curator bestellt worden.

2) Eben so sey auf Begehren der Anna Margaretha Schmied zu Ragaz in die Edictalvorladung und sohinige Todeserklärung ihres vor 44 Jahren in holländische Militärdienste getretenen, und seither ganz unbekannt gebliebenen Oheims Franz Joseph Singer aus Vaduz gewilliget, und demselben der Bürger Joseph Anton Boß daselbst als Curator bestellt worden.

Joh. Bapt. Foser und Franz Joseph Singer werden daher aufgefordert, binnen der Jahresfrist
vom 18 März 1840 bis
zum 18 März 1841,
entweder persönlich dahier zu erscheinen, oder aber dieses Gericht auf eine andere Art unmittelbar oder durch den ihnen bestellten Curator in Kenntniß ihres Lebens zu setzen, widrigens sie für todt erklärt und das Vermögen des Foser mit 1373 fl., und jenes des Singer mit 115 fl. den gesetzlichen Erben eingeantwortet werden würde.

Oberamt Vaduz, den 20 Februar 1840.

(L. S.) Menzinger, Landvogt.

Augsburg, den 12 März 1840.

Königl. bayer. Kreis- und Stadtgericht.

Lic. Kellerer,
v. Gemünden.

[919]

Edictal-Ladung.

Der bereits am 22 August 1829 zum erstenmal öffentlich vorgeladene Wilhelm Joseph Goldwitz von hier, seit dem Jahre 1779 landesabwesend, oder dessen allenfallsige Erben werden zum Empfange des in 12,863 fl. 24 kr. bestehenden Vermögens
binnen eines halben Jahres
wiederholt unter dem Rechtsnachtheile vorgeladen, daß dieses Vermögen den nächsten Verwandten zur freien Disposition überlassen werden soll.

Bamberg, am 6 März 1840.

Königliches Kreis- und Stadtgericht.

Dangl.

Lüst, Prot.

[851-53]

Vorladung.

Leopold Frhr. v. Kronegg auf Loderham und Asenham, Landgerichts Pfarrkirchen in Niederbayern, ist schon seit dem Jahre 1800 landesabwesend. Die letzten Nachrichten von ihm sind des Inhalts, daß er im Jahre 1805 Bucharest verlassen haben soll, um in seine Heimath zurückzukehren, wo er aber nicht ankam, und seitdem vermißt wird. Auf den Antrag seines Hrn. Sohnes, Joseph Frhrn. v. Kronegg, wird nun gedachter Leopold Frhr. v. Kronegg oder seine etwaigen hierorts unbekannten Descendenten hiemit aufgefordert, in termino von
drei Monaten
sich hierorts zu stellen und über ihre Person sich zu legitimiren, widrigenfalls er für todt erklärt und sein hierländisches Vermögen, bestehend in dem Achtelantheil an den Lehen bei den Gütern Asenham und Loderham, seinem Sohne Joseph Frhrn. v. Kronegg gegen Caution werde ausgeantwortet werden.

Am 28 Februar 1840.

Königl. bayer. Kreis- und Stadtgericht Passau.

Burger, Dir.

van Douwe.

[07]

Aufforderung.

Am 26 Januar h. J. ist zu Neufraunhofen die kinderlose Schreiners-Wittwe Theresia Ecker mit Hinterlassung eines Testamentes in einem Alter von 83 Jahren verstorben.

Sie war eine außereheliche Tochter der Maria Rennschmid, Bauerstochter von Kaltenberg, und ihre Intestaterben sind in Ermanglung näherer Verwandtschaft die Kinder der Geschwisterte Matthias und Sebastian Rennschmid zur Mutter der Erblasserin.

Zu diesen gehört auch eine gewisse Monika Rennschmid, Tochter des vorgenannten Matthias Rennschmid, gewesenen Taglöhners in Velden, welche an einen österreichischen Mauthaufseher Namens Schindler, früher in Braunau, verheirathet seyn soll.

Da nun deren gegenwärtiger Aufenthaltsort nicht ausgemittelt werden kann, so ergeht an sie hiemit die öffentliche Aufforderung, sich vom Tage der Einrückung dieser angerechnet,
innerhalb eines 30tägigen Termines
über die Anerkennung des von Theresia Ecker hinterlassenen Testamentes vom 19 Januar 1831 und des Testaments-Nachtrages vom 4 Februar 1832 um so gewisser zu erklären, als nach Ablauf dieses Termines beide Verfügungen die Rechtskraft erschreiten, und sofort nach deren Bestimmungen das Verlassenschafts-Vermögen an die Legatarien und instituirten Universalerben, unter welch' beiden Monika Schindler übrigens nicht begriffen ist, ausgeantwortet werden würde.

Zugleich werden auch alle jene, die aus welch' immer einem Titel Ansprüche auf vorliegende Verlassenschaft machen zu können glauben, aufgefordert, solche gleichfalls
binnen 30 Tagen
hierorts geltend zu machen, widrigenfalls hierauf bei Auseinandersetzung rubricirter Verlassenschaft keine Rücksicht genommen werden könnte.

Neufraunhofen, am 7 März 1840.

Freiherrl. v. Fraunhofen'sches Patrimonialger.

Neufraunhofen, königl. Landgerichts Vilsbiburg
in Niederbayern.

Bauer, Gerichtsh.

[855-57]

Aufforderung.

Auf den Antrag der Intestaterben des dahier verstorbenen Oberkellners Georg Emmendörfer von Anspach wird der angebliche Privatsecretär des Hrn. Fürsten Pückler-Muskau, Karl Jäger, dessen gegenwärtiger Aufenthaltsort hier unbekannt ist, und der Angabe jener Erben zufolge nicht zu ermitteln war, in Gemäßheit des heute erlassenen Resoluts aufgefordert, binnen einer Frist von
sechs Wochen
an das k. Schöffengericht dahier, welches mit der Einziehung der zu dem Nachlasse des etc. Emmendörfer gehörigen Ausstände beauftragt ist, das unterm 20 September 1836 von dem Erblasser empfangene Darlehen von 187 Rthlr. 29 Sgr. nebst Kosten so gewiß zu erstatten, als nach deren fruchtlosem Verlaufe auf den Antrag der Erben die öffentliche Versteigerung des dermalen zu 90 Rthlr. gerichtlich taxirten Faustpfandes, bestehend:
1) in einer goldenen Cylinderuhr mit Emaille,
2) einer goldenen Kette mit Schlüssel,
3) einem goldenen Uhrkrampen, und
4) einem versilberten Necessair,
verfügt, und aus dessen Erlös die gedachten Erben, so weit zureichend, befriedigt werden sollen.

Etwaige Einreden hiergegen sind in der Tagfahrt vom
15 April d. J.,
Vormittags 9 Uhr,
in Person, oder durch einen gehörig Bevollmächtigten unter Strafe des Verlustes dahier vorzubringen.

Ehrenbreitstein, den 5 März 1840.

Königl. preuß. Justiz-Amt.

Neumann.

[847-48]

Ein Hüttenmeister,
welcher dem technischen Betriebe mehrerer bedeutenden Eisenhüttenwerke mit Erfolg vorstand und dem sowohl wissenschaftliche als praktische Kenntnisse des Eisenhüttenwesens zu Gebote stehen, der ferner mit den neuern Fortschritten desselben vollkommen vertraut ist, wünscht seine gegenwärtige Stelle, localer Verhältnisse wegen, mit einer ähnlichen im Fache zu vertauschen. Nähere Auskunft gibt aus Gefälligkeit Hr. Wilh. Hoppe in Wien, Alsergasse, Nr. 131.

[820-23]
[Abbildung]

Expedition für Passagiere von Hamburg nach Nordamerika per Dampfschiff über England.

Seit längerer Zeit in diesem Geschäfte gearbeitet, bin ich mit jedem Verhältnisse dieses wichtigen Geschäftszweiges vertraut geworden, und ist mir nicht entgangen, daß diese Expeditionsweise gewiß zu empfehlen, dabei aber strenge Gewissenhaftigkeit und Reellität, so wie die nöthigen Mittel zu einer guten Betreibung dieses Geschäfts Erfordernisse sind.

Hierauf nun in jeder Hinsicht gestützt, habe ich ein Etablissement in dieser Art begründet, und werde ich meine größte Ehre darin suchen, das Vertrauen derjenigen, welche sich an mich wenden, zu verdienen.

Der Preis für diese Fahrt ist von hier bis Amerika per Erwachsenen 7 1/2 Stück Louisd'or, Kinder unter 14 Jahren 4 1/4 Stück Louisd'or incl. Beköstigung und Commutationsgeld; Säuglinge zahlen nur Commutationsgeld.

Meine gedruckten Berichte besagen alles Nähere in Bezug auf diese Reise, und können diejenigen, welche beabsichtigen, sich meiner Vermittelung zu bedienen, solche prompt von mir erhalten.

Hamburg, im Januar 1840.

J. H. A. Hintze, Hohebrücke Nr. 3.

[5138-40]

Aufforderung.

Im Militärkrankenhause zu Landau starb am 22 April 1839 der Soldat Georg Jacob Engel vom k. bayer. Infanterie-Regimente Wrede, geboren zu Birkenhördt, Kantons Bergzabern, und außerehelicher Sohn der zu Gleiszellen verstorbenen Ehefrau des gleichfalls verlebten Michael Gölcher, Schneiders daselbst. Da derselbe einiges Vermögen hinterlassen hat, bis jetzt aber keine rechtmäßigen Erben hievon bekannt geworden sind, so werden hiemit alle diejenigen, welche auf die Verlassenschaft des genannten Georg Jacob Engel einen rechtlichen Anspruch machen zu können glauben, in Folge Erkenntnisses des k. Bezirksgerichtes Landau vom 9 September 1839 und des Art. 770 des Civil-Gesetzbuches aufgefordert, diese Ansprüche in gesetzlicher Frist bei der betreffenden Behörde geltend zu machen, widrigenfalls nach Ablauf jener Frist die Einweisung des Aerars in den Besitz fraglicher Verlassenschaft gerichtlich betrieben werden wird.

Speyer, den 5 December 1839.

Königlich bayer. Regierung der Pfalz, Kammer der Finanzen.

In Abwesenheit des k. Präsidenten.

Schnellenbühel,
Gerhardt.

[964-66]

Auf Requisition des Oberamts des souveränen Fürstenthums Lichtenstein wird nachstehende Bekanntmachung zur öffentlichen Kenntniß gebracht.

Edict.

1) Es sey auf Verlangen des Joseph Foser zu Balzers in die Einberufung und sohinige Todeserklärung seines blödsinnigen, vor 32 Jahren nach Schwaben gewanderten und seither ganz unbekannt gebliebenen Bruders Johann Baptist Foser aus Balzers gewilliget, und demselben der Altrichter Johann Frick dortselbst als Curator bestellt worden.

2) Eben so sey auf Begehren der Anna Margaretha Schmied zu Ragaz in die Edictalvorladung und sohinige Todeserklärung ihres vor 44 Jahren in holländische Militärdienste getretenen, und seither ganz unbekannt gebliebenen Oheims Franz Joseph Singer aus Vaduz gewilliget, und demselben der Bürger Joseph Anton Boß daselbst als Curator bestellt worden.

Joh. Bapt. Foser und Franz Joseph Singer werden daher aufgefordert, binnen der Jahresfrist
vom 18 März 1840 bis
zum 18 März 1841,
entweder persönlich dahier zu erscheinen, oder aber dieses Gericht auf eine andere Art unmittelbar oder durch den ihnen bestellten Curator in Kenntniß ihres Lebens zu setzen, widrigens sie für todt erklärt und das Vermögen des Foser mit 1373 fl., und jenes des Singer mit 115 fl. den gesetzlichen Erben eingeantwortet werden würde.

Oberamt Vaduz, den 20 Februar 1840.

(L. S.) Menzinger, Landvogt.

Augsburg, den 12 März 1840.

Königl. bayer. Kreis- und Stadtgericht.

Lic. Kellerer,
v. Gemünden.

[919]

Edictal-Ladung.

Der bereits am 22 August 1829 zum erstenmal öffentlich vorgeladene Wilhelm Joseph Goldwitz von hier, seit dem Jahre 1779 landesabwesend, oder dessen allenfallsige Erben werden zum Empfange des in 12,863 fl. 24 kr. bestehenden Vermögens
binnen eines halben Jahres
wiederholt unter dem Rechtsnachtheile vorgeladen, daß dieses Vermögen den nächsten Verwandten zur freien Disposition überlassen werden soll.

Bamberg, am 6 März 1840.

Königliches Kreis- und Stadtgericht.

Dangl.

Lüst, Prot.

[851-53]

Vorladung.

Leopold Frhr. v. Kronegg auf Loderham und Asenham, Landgerichts Pfarrkirchen in Niederbayern, ist schon seit dem Jahre 1800 landesabwesend. Die letzten Nachrichten von ihm sind des Inhalts, daß er im Jahre 1805 Bucharest verlassen haben soll, um in seine Heimath zurückzukehren, wo er aber nicht ankam, und seitdem vermißt wird. Auf den Antrag seines Hrn. Sohnes, Joseph Frhrn. v. Kronegg, wird nun gedachter Leopold Frhr. v. Kronegg oder seine etwaigen hierorts unbekannten Descendenten hiemit aufgefordert, in termino von
drei Monaten
sich hierorts zu stellen und über ihre Person sich zu legitimiren, widrigenfalls er für todt erklärt und sein hierländisches Vermögen, bestehend in dem Achtelantheil an den Lehen bei den Gütern Asenham und Loderham, seinem Sohne Joseph Frhrn. v. Kronegg gegen Caution werde ausgeantwortet werden.

Am 28 Februar 1840.

Königl. bayer. Kreis- und Stadtgericht Passau.

Burger, Dir.

van Douwe.

[07]

Aufforderung.

Am 26 Januar h. J. ist zu Neufraunhofen die kinderlose Schreiners-Wittwe Theresia Ecker mit Hinterlassung eines Testamentes in einem Alter von 83 Jahren verstorben.

Sie war eine außereheliche Tochter der Maria Rennschmid, Bauerstochter von Kaltenberg, und ihre Intestaterben sind in Ermanglung näherer Verwandtschaft die Kinder der Geschwisterte Matthias und Sebastian Rennschmid zur Mutter der Erblasserin.

Zu diesen gehört auch eine gewisse Monika Rennschmid, Tochter des vorgenannten Matthias Rennschmid, gewesenen Taglöhners in Velden, welche an einen österreichischen Mauthaufseher Namens Schindler, früher in Braunau, verheirathet seyn soll.

Da nun deren gegenwärtiger Aufenthaltsort nicht ausgemittelt werden kann, so ergeht an sie hiemit die öffentliche Aufforderung, sich vom Tage der Einrückung dieser angerechnet,
innerhalb eines 30tägigen Termines
über die Anerkennung des von Theresia Ecker hinterlassenen Testamentes vom 19 Januar 1831 und des Testaments-Nachtrages vom 4 Februar 1832 um so gewisser zu erklären, als nach Ablauf dieses Termines beide Verfügungen die Rechtskraft erschreiten, und sofort nach deren Bestimmungen das Verlassenschafts-Vermögen an die Legatarien und instituirten Universalerben, unter welch' beiden Monika Schindler übrigens nicht begriffen ist, ausgeantwortet werden würde.

Zugleich werden auch alle jene, die aus welch' immer einem Titel Ansprüche auf vorliegende Verlassenschaft machen zu können glauben, aufgefordert, solche gleichfalls
binnen 30 Tagen
hierorts geltend zu machen, widrigenfalls hierauf bei Auseinandersetzung rubricirter Verlassenschaft keine Rücksicht genommen werden könnte.

Neufraunhofen, am 7 März 1840.

Freiherrl. v. Fraunhofen'sches Patrimonialger.

Neufraunhofen, königl. Landgerichts Vilsbiburg
in Niederbayern.

Bauer, Gerichtsh.

[855-57]

Aufforderung.

Auf den Antrag der Intestaterben des dahier verstorbenen Oberkellners Georg Emmendörfer von Anspach wird der angebliche Privatsecretär des Hrn. Fürsten Pückler-Muskau, Karl Jäger, dessen gegenwärtiger Aufenthaltsort hier unbekannt ist, und der Angabe jener Erben zufolge nicht zu ermitteln war, in Gemäßheit des heute erlassenen Resoluts aufgefordert, binnen einer Frist von
sechs Wochen
an das k. Schöffengericht dahier, welches mit der Einziehung der zu dem Nachlasse des etc. Emmendörfer gehörigen Ausstände beauftragt ist, das unterm 20 September 1836 von dem Erblasser empfangene Darlehen von 187 Rthlr. 29 Sgr. nebst Kosten so gewiß zu erstatten, als nach deren fruchtlosem Verlaufe auf den Antrag der Erben die öffentliche Versteigerung des dermalen zu 90 Rthlr. gerichtlich taxirten Faustpfandes, bestehend:
1) in einer goldenen Cylinderuhr mit Emaille,
2) einer goldenen Kette mit Schlüssel,
3) einem goldenen Uhrkrampen, und
4) einem versilberten Necessair,
verfügt, und aus dessen Erlös die gedachten Erben, so weit zureichend, befriedigt werden sollen.

Etwaige Einreden hiergegen sind in der Tagfahrt vom
15 April d. J.,
Vormittags 9 Uhr,
in Person, oder durch einen gehörig Bevollmächtigten unter Strafe des Verlustes dahier vorzubringen.

Ehrenbreitstein, den 5 März 1840.

Königl. preuß. Justiz-Amt.

Neumann.

[847-48]

Ein Hüttenmeister,
welcher dem technischen Betriebe mehrerer bedeutenden Eisenhüttenwerke mit Erfolg vorstand und dem sowohl wissenschaftliche als praktische Kenntnisse des Eisenhüttenwesens zu Gebote stehen, der ferner mit den neuern Fortschritten desselben vollkommen vertraut ist, wünscht seine gegenwärtige Stelle, localer Verhältnisse wegen, mit einer ähnlichen im Fache zu vertauschen. Nähere Auskunft gibt aus Gefälligkeit Hr. Wilh. Hoppe in Wien, Alsergasse, Nr. 131.

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[0640/0016] [820-23] [Abbildung] Expedition für Passagiere von Hamburg nach Nordamerika per Dampfschiff über England. Seit längerer Zeit in diesem Geschäfte gearbeitet, bin ich mit jedem Verhältnisse dieses wichtigen Geschäftszweiges vertraut geworden, und ist mir nicht entgangen, daß diese Expeditionsweise gewiß zu empfehlen, dabei aber strenge Gewissenhaftigkeit und Reellität, so wie die nöthigen Mittel zu einer guten Betreibung dieses Geschäfts Erfordernisse sind. Hierauf nun in jeder Hinsicht gestützt, habe ich ein Etablissement in dieser Art begründet, und werde ich meine größte Ehre darin suchen, das Vertrauen derjenigen, welche sich an mich wenden, zu verdienen. Der Preis für diese Fahrt ist von hier bis Amerika per Erwachsenen 7 1/2 Stück Louisd'or, Kinder unter 14 Jahren 4 1/4 Stück Louisd'or incl. Beköstigung und Commutationsgeld; Säuglinge zahlen nur Commutationsgeld. Meine gedruckten Berichte besagen alles Nähere in Bezug auf diese Reise, und können diejenigen, welche beabsichtigen, sich meiner Vermittelung zu bedienen, solche prompt von mir erhalten. Hamburg, im Januar 1840. J. H. A. Hintze, Hohebrücke Nr. 3. [5138-40] Aufforderung. Im Militärkrankenhause zu Landau starb am 22 April 1839 der Soldat Georg Jacob Engel vom k. bayer. Infanterie-Regimente Wrede, geboren zu Birkenhördt, Kantons Bergzabern, und außerehelicher Sohn der zu Gleiszellen verstorbenen Ehefrau des gleichfalls verlebten Michael Gölcher, Schneiders daselbst. Da derselbe einiges Vermögen hinterlassen hat, bis jetzt aber keine rechtmäßigen Erben hievon bekannt geworden sind, so werden hiemit alle diejenigen, welche auf die Verlassenschaft des genannten Georg Jacob Engel einen rechtlichen Anspruch machen zu können glauben, in Folge Erkenntnisses des k. Bezirksgerichtes Landau vom 9 September 1839 und des Art. 770 des Civil-Gesetzbuches aufgefordert, diese Ansprüche in gesetzlicher Frist bei der betreffenden Behörde geltend zu machen, widrigenfalls nach Ablauf jener Frist die Einweisung des Aerars in den Besitz fraglicher Verlassenschaft gerichtlich betrieben werden wird. Speyer, den 5 December 1839. Königlich bayer. Regierung der Pfalz, Kammer der Finanzen. In Abwesenheit des k. Präsidenten. Schnellenbühel, Gerhardt. [964-66] Auf Requisition des Oberamts des souveränen Fürstenthums Lichtenstein wird nachstehende Bekanntmachung zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Edict. 1) Es sey auf Verlangen des Joseph Foser zu Balzers in die Einberufung und sohinige Todeserklärung seines blödsinnigen, vor 32 Jahren nach Schwaben gewanderten und seither ganz unbekannt gebliebenen Bruders Johann Baptist Foser aus Balzers gewilliget, und demselben der Altrichter Johann Frick dortselbst als Curator bestellt worden. 2) Eben so sey auf Begehren der Anna Margaretha Schmied zu Ragaz in die Edictalvorladung und sohinige Todeserklärung ihres vor 44 Jahren in holländische Militärdienste getretenen, und seither ganz unbekannt gebliebenen Oheims Franz Joseph Singer aus Vaduz gewilliget, und demselben der Bürger Joseph Anton Boß daselbst als Curator bestellt worden. Joh. Bapt. Foser und Franz Joseph Singer werden daher aufgefordert, binnen der Jahresfrist vom 18 März 1840 bis zum 18 März 1841, entweder persönlich dahier zu erscheinen, oder aber dieses Gericht auf eine andere Art unmittelbar oder durch den ihnen bestellten Curator in Kenntniß ihres Lebens zu setzen, widrigens sie für todt erklärt und das Vermögen des Foser mit 1373 fl., und jenes des Singer mit 115 fl. den gesetzlichen Erben eingeantwortet werden würde. Oberamt Vaduz, den 20 Februar 1840. (L. S.) Menzinger, Landvogt. Augsburg, den 12 März 1840. Königl. bayer. Kreis- und Stadtgericht. Lic. Kellerer, v. Gemünden. [919] Edictal-Ladung. Der bereits am 22 August 1829 zum erstenmal öffentlich vorgeladene Wilhelm Joseph Goldwitz von hier, seit dem Jahre 1779 landesabwesend, oder dessen allenfallsige Erben werden zum Empfange des in 12,863 fl. 24 kr. bestehenden Vermögens binnen eines halben Jahres wiederholt unter dem Rechtsnachtheile vorgeladen, daß dieses Vermögen den nächsten Verwandten zur freien Disposition überlassen werden soll. Bamberg, am 6 März 1840. Königliches Kreis- und Stadtgericht. Dangl. Lüst, Prot. [851-53] Vorladung. Leopold Frhr. v. Kronegg auf Loderham und Asenham, Landgerichts Pfarrkirchen in Niederbayern, ist schon seit dem Jahre 1800 landesabwesend. Die letzten Nachrichten von ihm sind des Inhalts, daß er im Jahre 1805 Bucharest verlassen haben soll, um in seine Heimath zurückzukehren, wo er aber nicht ankam, und seitdem vermißt wird. Auf den Antrag seines Hrn. Sohnes, Joseph Frhrn. v. Kronegg, wird nun gedachter Leopold Frhr. v. Kronegg oder seine etwaigen hierorts unbekannten Descendenten hiemit aufgefordert, in termino von drei Monaten sich hierorts zu stellen und über ihre Person sich zu legitimiren, widrigenfalls er für todt erklärt und sein hierländisches Vermögen, bestehend in dem Achtelantheil an den Lehen bei den Gütern Asenham und Loderham, seinem Sohne Joseph Frhrn. v. Kronegg gegen Caution werde ausgeantwortet werden. Am 28 Februar 1840. Königl. bayer. Kreis- und Stadtgericht Passau. Burger, Dir. van Douwe. [07] Aufforderung. Am 26 Januar h. J. ist zu Neufraunhofen die kinderlose Schreiners-Wittwe Theresia Ecker mit Hinterlassung eines Testamentes in einem Alter von 83 Jahren verstorben. Sie war eine außereheliche Tochter der Maria Rennschmid, Bauerstochter von Kaltenberg, und ihre Intestaterben sind in Ermanglung näherer Verwandtschaft die Kinder der Geschwisterte Matthias und Sebastian Rennschmid zur Mutter der Erblasserin. Zu diesen gehört auch eine gewisse Monika Rennschmid, Tochter des vorgenannten Matthias Rennschmid, gewesenen Taglöhners in Velden, welche an einen österreichischen Mauthaufseher Namens Schindler, früher in Braunau, verheirathet seyn soll. Da nun deren gegenwärtiger Aufenthaltsort nicht ausgemittelt werden kann, so ergeht an sie hiemit die öffentliche Aufforderung, sich vom Tage der Einrückung dieser angerechnet, innerhalb eines 30tägigen Termines über die Anerkennung des von Theresia Ecker hinterlassenen Testamentes vom 19 Januar 1831 und des Testaments-Nachtrages vom 4 Februar 1832 um so gewisser zu erklären, als nach Ablauf dieses Termines beide Verfügungen die Rechtskraft erschreiten, und sofort nach deren Bestimmungen das Verlassenschafts-Vermögen an die Legatarien und instituirten Universalerben, unter welch' beiden Monika Schindler übrigens nicht begriffen ist, ausgeantwortet werden würde. Zugleich werden auch alle jene, die aus welch' immer einem Titel Ansprüche auf vorliegende Verlassenschaft machen zu können glauben, aufgefordert, solche gleichfalls binnen 30 Tagen hierorts geltend zu machen, widrigenfalls hierauf bei Auseinandersetzung rubricirter Verlassenschaft keine Rücksicht genommen werden könnte. Neufraunhofen, am 7 März 1840. Freiherrl. v. Fraunhofen'sches Patrimonialger. Neufraunhofen, königl. Landgerichts Vilsbiburg in Niederbayern. Bauer, Gerichtsh. [855-57] Aufforderung. Auf den Antrag der Intestaterben des dahier verstorbenen Oberkellners Georg Emmendörfer von Anspach wird der angebliche Privatsecretär des Hrn. Fürsten Pückler-Muskau, Karl Jäger, dessen gegenwärtiger Aufenthaltsort hier unbekannt ist, und der Angabe jener Erben zufolge nicht zu ermitteln war, in Gemäßheit des heute erlassenen Resoluts aufgefordert, binnen einer Frist von sechs Wochen an das k. Schöffengericht dahier, welches mit der Einziehung der zu dem Nachlasse des etc. Emmendörfer gehörigen Ausstände beauftragt ist, das unterm 20 September 1836 von dem Erblasser empfangene Darlehen von 187 Rthlr. 29 Sgr. nebst Kosten so gewiß zu erstatten, als nach deren fruchtlosem Verlaufe auf den Antrag der Erben die öffentliche Versteigerung des dermalen zu 90 Rthlr. gerichtlich taxirten Faustpfandes, bestehend: 1) in einer goldenen Cylinderuhr mit Emaille, 2) einer goldenen Kette mit Schlüssel, 3) einem goldenen Uhrkrampen, und 4) einem versilberten Necessair, verfügt, und aus dessen Erlös die gedachten Erben, so weit zureichend, befriedigt werden sollen. Etwaige Einreden hiergegen sind in der Tagfahrt vom 15 April d. J., Vormittags 9 Uhr, in Person, oder durch einen gehörig Bevollmächtigten unter Strafe des Verlustes dahier vorzubringen. Ehrenbreitstein, den 5 März 1840. Königl. preuß. Justiz-Amt. Neumann. [847-48] Ein Hüttenmeister, welcher dem technischen Betriebe mehrerer bedeutenden Eisenhüttenwerke mit Erfolg vorstand und dem sowohl wissenschaftliche als praktische Kenntnisse des Eisenhüttenwesens zu Gebote stehen, der ferner mit den neuern Fortschritten desselben vollkommen vertraut ist, wünscht seine gegenwärtige Stelle, localer Verhältnisse wegen, mit einer ähnlichen im Fache zu vertauschen. Nähere Auskunft gibt aus Gefälligkeit Hr. Wilh. Hoppe in Wien, Alsergasse, Nr. 131.

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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung. Nr. 80. Augsburg, 20. März 1840, S. 0640. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/augsburgerallgemeine_080_18400320/16>, abgerufen am 25.04.2024.