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Allgemeine Zeitung. Nr. 77. Augsburg, 17. März 1840.

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auch wenn nur ein Individuum der Gemeinde angehören sollte, aufgehoben werden möge." - Die Berathung über die beiden ersten Vorträge ist auf den 16 d. M. bestimmt. *)

Der Gesundheitszustand des Finanzministers Hrn. v. Wirschinger ist fortdauernd höchst beklagenswerth und durchaus hoffnungslos; der Kranke selbst, furchtbar leidend, wünscht seine endliche Auflösung herbei. - Der k. französische Botschafter am Wiener Hof, Graf v. St. Aulaire, ist hier angekommen, und hat nach kurzem Aufenthalt seine Reise nach Paris fortgesetzt. - Unsre Künstler, die durch ihren sinnigen Maskenzug den dießjährigen Carneval denkwürdig gemacht, haben nun wieder Pinsel und Meißel zur Hand genommen, um in stiller Werkstätte zum ernsten Schaffen und Wirken sich anzuschicken. Unter den Arbeiten, die im Kunstverein ausgestellt sind, verdient eine Büste des unlängst verstorbenen Geheimenraths v. Utzschneider, von einem jungen Bildhauer Namens Halbig, Erwähnung, ein Werk, das die Züge des verehrten Mannes sehr gelungen widergibt und von ungewöhnlichem Talent seines Urhebers zeugt.

In der Sitzung der zweiten Kammer vom 13 März entschied sich dieselbe mit großer Majorität für Einführung des Fallbeils bei Hinrichtungen, ein Beschluß, in welchem ihr bekanntlich die letzte würtembergische Kammer der Abgeordneten vorangegangen war, der aber von der dortigen Regierung keine Zustimmung erhielt. Dasselbe scheint von Seite der badischen Regierung bevorzustehen.

Nachstehend folgt der Bericht des dritten Ausschusses unserer zweiten Kammer über den Antrag des Abgeordneten Glaubrech, den Sinn und die Interpretation des von hoher deutscher Bundesversammlung in der hannover'schen Verfassungsangelegenheit unter dem 5 Sept. 1839 erlassenen Beschlusses betreffend, erstattet von dem zweiten Präsidenten Knorr am 11 d. M. und nunmehr hier gedruckt erschienen: "Durch rubricirten Antrag wird mit Rücksicht auf ein neueres Ereigniß die Aufmerksamkeit dieser verehrlichen Versammlung abermals auf eine höchst wichtige Angelegenheit, auf eine Angelegenheit hingelenkt, welche zunächst die theuersten Rechte und Institutionen eines deutschen Volksstammes berührt, zugleich aber auch mit der Wohlfahrt, Kraft und Ruhe des gesammten deutschen Vaterlandes und der einzelnen Theile desselben unverkennbar in dem innigsten Zusammenhange sich befindet. Von jedem Deutschen darf daher die lebhafteste Theilnahme an dieser Angelegenheit mit Grund erwartet werden, und es ist insbesondere sehr natürlich, daß alle deutschen Stände sich berufen fühlen, jede Gelegenheit zu ergreifen, um ihre Wünsche und Hoffnungen in dieser Sache auszusprechen, und auf diese Weise mit auf eine gedeihliche Beendigung derselben hinzuwirken zu suchen. Eben aus diesen Rücksichten sind denn nun auch sämmtliche einflußreiche factische und rechtliche Verhältnisse von allen Seiten bereits vielfach beleuchtet und erörtert worden; es wird daher wohl dem berichtenden Ausschusse vergönnt seyn, diese Verhältnisse, so wie den Inhalt der in Ihren Händen befindlichen Motion als bekannt vorauszusetzen, und sich sofort, unter Umgehung aller Nebenpunkte, um so mehr auf eine einfache, kurze Eröffnung seiner Ansicht über den gestellten Antrag zu beschränken, als durch jede Erinnerung an jenen unseligen Streit und dessen seitherigen Verlauf höchst unangenehme, schmerzliche Gefühle hervorgerufen werden. Mit dem Antragsteller sind wir von der Ueberzeugung durchdrungen, daß die dem rubricirten Bundesbeschlusse von Seite der königlich hannover'schen Regierung gegebene Auslegung mit dem Willen und der Intention der hohen deutschen Bundesversammlung nothwendig im Widerspruch stehen müsse. Zu dieser Ueberzeugung dürfte schon die Betrachtung führen, daß die hohe deutsche Bundesversammlung sich als noch zur Zeit nicht competent erklärt hat, hiermit aber die Absicht, ein entscheidendes Urtheil in der Sache zu fällen, nicht wohl vereinbarlich ist, und daß ferner, wie bereits in Nr. 52 der Beilagen von uns herausgehoben worden, eine Anerkennung, folgerechte Anwendung und Ausdehnung der dem bekannten Patente vom 1 Nov. 1837 zu Grunde liegenden Grundsätze geradezu dazu geeignet erscheint, um jede Sicherheit der öffentlichen Zustände in Deutschland aufzuheben, um insbesondere nicht allein unter gewissen Voraussetzungen sämmtliche Verfassungen der zum deutschen Bunde gehörigen Staaten, sondern auch die Verfassung des deutschen Bundes selbst in Frage zu stellen, und so eine höchst beunruhigende, gefahrvolle Lage herbeizuführen. Da indessen jene Auslegung von der Regierung eines deutschen Bundesstaates ausgegangen und öffentlich Angesichts Deutschlands verkündet worden ist, ohne daß bis jetzt eine öffentliche officielle Widerlegung erfolgt wäre, so kann es wahrlich nicht auffallen, daß durch diese Auslegung, besonders bei dem Abgange der betreffenden Verhandlungen, in den Gemüthern vieler Deutschen peinliche Zweifel und ängstliche Besorgnisse veranlaßt worden sind, und es ist sehr einleuchtend, daß durch dergleichen Zweifel und Besorgnisse nicht zur Befestigung der Bande der Liebe und des Vertrauens beigetragen, hierdurch im Gegentheile eine lähmende Mißstimmung, ein unseliges Mißtrauen erzeugt wird. Der wohl fast allgemein genährte Wunsch nach Beseitigung aller solcher Zweifel und Besorgnisse, nach öffentlicher officieller Widerlegung mehrgedachter Auslegung stellt sich hiernach offenbar als sehr wohl begründet dar. Eben so wohl begründet erscheint auch sicher das in der Motion gegen unsere Staatsregierung ausgesprochene Vertrauen. In der eben angezogenen Nr. 52 der Beilagen haben wir bereits bemerkt, daß zu irgend einer Besorgniß über die Ansichten und das Verfahren unserer Staatsregierung in der hannover'schen Sache nicht entfernt eine Veranlassung vorliegt, wir im Gegentheile zu vollem beruhigenden Vertrauen in dieser Hinsicht gegründete Ursache haben. Dieses Vertrauen ist seit dieser Zeit nicht erschüttert, vielmehr wo möglich noch bestärkt worden, ja wir dürfen überhaupt mit voller Zuversicht und mit erhebendem Gefühle darauf rechnen, daß unsere Staatsregierung stets Alles aufbieten wird, um nach Kräften die gemeinsamen vaterländischen Interessen zu wahren und zu befördern, nur zur Befestigung der Wohlfahrt und des Glückes des deutschen Vaterlandes beizutragen, und jede Gefahr, jeden Nachtheil von ihm abzuwenden. Der hier in Betracht kommende Antrag bezweckt nun in der That weiter nichts, als den einfachen Ausdruck des von uns als wohlbegründet bezeichneten Wunsches und Vertrauens, und es dürfte daher auch, nach der Ansicht des berichtenden Ausschusses, keinem Bedenken unterliegen, diesem Antrage zu entsprechen."

In der Sitzung der Ständeversammlung vom 10 März theilte der Landtagscommissär der Versammlung mit, daß Se. k. Hoh. der Kurprinz und Mitregent geruht habe, die Dauer des Landtags auf unbestimmte Zeit zu verlängern. (Kass. A. Z.)

Dänemark

An unserm politischen Horizont ist Alles noch immer so still wie zuvor, und die Beamtenclasse

*) Wir haben als Berichtigung nachzutragen, daß der in Nr. 73 der Allg. Zeitung bezeichnete Antrag in Bezug auf die Umwandlung von bei Specialcassen vorgelegten Obligationen nicht vom Frhrn. v. Schäzler, sondern von dem Abg. Bestelmeyer ausgegangen war.

auch wenn nur ein Individuum der Gemeinde angehören sollte, aufgehoben werden möge.“ – Die Berathung über die beiden ersten Vorträge ist auf den 16 d. M. bestimmt. *)

Der Gesundheitszustand des Finanzministers Hrn. v. Wirschinger ist fortdauernd höchst beklagenswerth und durchaus hoffnungslos; der Kranke selbst, furchtbar leidend, wünscht seine endliche Auflösung herbei. – Der k. französische Botschafter am Wiener Hof, Graf v. St. Aulaire, ist hier angekommen, und hat nach kurzem Aufenthalt seine Reise nach Paris fortgesetzt. – Unsre Künstler, die durch ihren sinnigen Maskenzug den dießjährigen Carneval denkwürdig gemacht, haben nun wieder Pinsel und Meißel zur Hand genommen, um in stiller Werkstätte zum ernsten Schaffen und Wirken sich anzuschicken. Unter den Arbeiten, die im Kunstverein ausgestellt sind, verdient eine Büste des unlängst verstorbenen Geheimenraths v. Utzschneider, von einem jungen Bildhauer Namens Halbig, Erwähnung, ein Werk, das die Züge des verehrten Mannes sehr gelungen widergibt und von ungewöhnlichem Talent seines Urhebers zeugt.

In der Sitzung der zweiten Kammer vom 13 März entschied sich dieselbe mit großer Majorität für Einführung des Fallbeils bei Hinrichtungen, ein Beschluß, in welchem ihr bekanntlich die letzte würtembergische Kammer der Abgeordneten vorangegangen war, der aber von der dortigen Regierung keine Zustimmung erhielt. Dasselbe scheint von Seite der badischen Regierung bevorzustehen.

Nachstehend folgt der Bericht des dritten Ausschusses unserer zweiten Kammer über den Antrag des Abgeordneten Glaubrech, den Sinn und die Interpretation des von hoher deutscher Bundesversammlung in der hannover'schen Verfassungsangelegenheit unter dem 5 Sept. 1839 erlassenen Beschlusses betreffend, erstattet von dem zweiten Präsidenten Knorr am 11 d. M. und nunmehr hier gedruckt erschienen: „Durch rubricirten Antrag wird mit Rücksicht auf ein neueres Ereigniß die Aufmerksamkeit dieser verehrlichen Versammlung abermals auf eine höchst wichtige Angelegenheit, auf eine Angelegenheit hingelenkt, welche zunächst die theuersten Rechte und Institutionen eines deutschen Volksstammes berührt, zugleich aber auch mit der Wohlfahrt, Kraft und Ruhe des gesammten deutschen Vaterlandes und der einzelnen Theile desselben unverkennbar in dem innigsten Zusammenhange sich befindet. Von jedem Deutschen darf daher die lebhafteste Theilnahme an dieser Angelegenheit mit Grund erwartet werden, und es ist insbesondere sehr natürlich, daß alle deutschen Stände sich berufen fühlen, jede Gelegenheit zu ergreifen, um ihre Wünsche und Hoffnungen in dieser Sache auszusprechen, und auf diese Weise mit auf eine gedeihliche Beendigung derselben hinzuwirken zu suchen. Eben aus diesen Rücksichten sind denn nun auch sämmtliche einflußreiche factische und rechtliche Verhältnisse von allen Seiten bereits vielfach beleuchtet und erörtert worden; es wird daher wohl dem berichtenden Ausschusse vergönnt seyn, diese Verhältnisse, so wie den Inhalt der in Ihren Händen befindlichen Motion als bekannt vorauszusetzen, und sich sofort, unter Umgehung aller Nebenpunkte, um so mehr auf eine einfache, kurze Eröffnung seiner Ansicht über den gestellten Antrag zu beschränken, als durch jede Erinnerung an jenen unseligen Streit und dessen seitherigen Verlauf höchst unangenehme, schmerzliche Gefühle hervorgerufen werden. Mit dem Antragsteller sind wir von der Ueberzeugung durchdrungen, daß die dem rubricirten Bundesbeschlusse von Seite der königlich hannover'schen Regierung gegebene Auslegung mit dem Willen und der Intention der hohen deutschen Bundesversammlung nothwendig im Widerspruch stehen müsse. Zu dieser Ueberzeugung dürfte schon die Betrachtung führen, daß die hohe deutsche Bundesversammlung sich als noch zur Zeit nicht competent erklärt hat, hiermit aber die Absicht, ein entscheidendes Urtheil in der Sache zu fällen, nicht wohl vereinbarlich ist, und daß ferner, wie bereits in Nr. 52 der Beilagen von uns herausgehoben worden, eine Anerkennung, folgerechte Anwendung und Ausdehnung der dem bekannten Patente vom 1 Nov. 1837 zu Grunde liegenden Grundsätze geradezu dazu geeignet erscheint, um jede Sicherheit der öffentlichen Zustände in Deutschland aufzuheben, um insbesondere nicht allein unter gewissen Voraussetzungen sämmtliche Verfassungen der zum deutschen Bunde gehörigen Staaten, sondern auch die Verfassung des deutschen Bundes selbst in Frage zu stellen, und so eine höchst beunruhigende, gefahrvolle Lage herbeizuführen. Da indessen jene Auslegung von der Regierung eines deutschen Bundesstaates ausgegangen und öffentlich Angesichts Deutschlands verkündet worden ist, ohne daß bis jetzt eine öffentliche officielle Widerlegung erfolgt wäre, so kann es wahrlich nicht auffallen, daß durch diese Auslegung, besonders bei dem Abgange der betreffenden Verhandlungen, in den Gemüthern vieler Deutschen peinliche Zweifel und ängstliche Besorgnisse veranlaßt worden sind, und es ist sehr einleuchtend, daß durch dergleichen Zweifel und Besorgnisse nicht zur Befestigung der Bande der Liebe und des Vertrauens beigetragen, hierdurch im Gegentheile eine lähmende Mißstimmung, ein unseliges Mißtrauen erzeugt wird. Der wohl fast allgemein genährte Wunsch nach Beseitigung aller solcher Zweifel und Besorgnisse, nach öffentlicher officieller Widerlegung mehrgedachter Auslegung stellt sich hiernach offenbar als sehr wohl begründet dar. Eben so wohl begründet erscheint auch sicher das in der Motion gegen unsere Staatsregierung ausgesprochene Vertrauen. In der eben angezogenen Nr. 52 der Beilagen haben wir bereits bemerkt, daß zu irgend einer Besorgniß über die Ansichten und das Verfahren unserer Staatsregierung in der hannover'schen Sache nicht entfernt eine Veranlassung vorliegt, wir im Gegentheile zu vollem beruhigenden Vertrauen in dieser Hinsicht gegründete Ursache haben. Dieses Vertrauen ist seit dieser Zeit nicht erschüttert, vielmehr wo möglich noch bestärkt worden, ja wir dürfen überhaupt mit voller Zuversicht und mit erhebendem Gefühle darauf rechnen, daß unsere Staatsregierung stets Alles aufbieten wird, um nach Kräften die gemeinsamen vaterländischen Interessen zu wahren und zu befördern, nur zur Befestigung der Wohlfahrt und des Glückes des deutschen Vaterlandes beizutragen, und jede Gefahr, jeden Nachtheil von ihm abzuwenden. Der hier in Betracht kommende Antrag bezweckt nun in der That weiter nichts, als den einfachen Ausdruck des von uns als wohlbegründet bezeichneten Wunsches und Vertrauens, und es dürfte daher auch, nach der Ansicht des berichtenden Ausschusses, keinem Bedenken unterliegen, diesem Antrage zu entsprechen.“

In der Sitzung der Ständeversammlung vom 10 März theilte der Landtagscommissär der Versammlung mit, daß Se. k. Hoh. der Kurprinz und Mitregent geruht habe, die Dauer des Landtags auf unbestimmte Zeit zu verlängern. (Kass. A. Z.)

Dänemark

An unserm politischen Horizont ist Alles noch immer so still wie zuvor, und die Beamtenclasse

*) Wir haben als Berichtigung nachzutragen, daß der in Nr. 73 der Allg. Zeitung bezeichnete Antrag in Bezug auf die Umwandlung von bei Specialcassen vorgelegten Obligationen nicht vom Frhrn. v. Schäzler, sondern von dem Abg. Bestelmeyer ausgegangen war.
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Von jedem Deutschen darf daher die lebhafteste Theilnahme an dieser Angelegenheit mit Grund erwartet werden, und es ist insbesondere sehr natürlich, daß alle deutschen Stände sich berufen fühlen, jede Gelegenheit zu ergreifen, um ihre Wünsche und Hoffnungen in dieser Sache auszusprechen, und auf diese Weise mit auf eine gedeihliche Beendigung derselben hinzuwirken zu suchen. Eben aus diesen Rücksichten sind denn nun auch sämmtliche einflußreiche factische und rechtliche Verhältnisse von allen Seiten bereits vielfach beleuchtet und erörtert worden; es wird daher wohl dem berichtenden Ausschusse vergönnt seyn, diese Verhältnisse, so wie den Inhalt der in Ihren Händen befindlichen Motion als bekannt vorauszusetzen, und sich sofort, unter Umgehung aller Nebenpunkte, um so mehr auf eine einfache, kurze Eröffnung seiner Ansicht über den gestellten Antrag zu beschränken, als durch jede Erinnerung an jenen unseligen Streit und dessen seitherigen Verlauf höchst unangenehme, schmerzliche Gefühle hervorgerufen werden. Mit dem Antragsteller sind wir von der Ueberzeugung durchdrungen, daß die dem rubricirten Bundesbeschlusse von Seite der königlich hannover'schen Regierung gegebene Auslegung mit dem Willen und der Intention der hohen deutschen Bundesversammlung nothwendig im Widerspruch stehen müsse. Zu dieser Ueberzeugung dürfte schon die Betrachtung führen, daß die hohe deutsche Bundesversammlung sich als noch zur Zeit nicht competent erklärt hat, hiermit aber die Absicht, ein entscheidendes Urtheil in der Sache zu fällen, nicht wohl vereinbarlich ist, und daß ferner, wie bereits in Nr. 52 der Beilagen von uns herausgehoben worden, eine Anerkennung, folgerechte Anwendung und Ausdehnung der dem bekannten Patente vom 1 Nov. 1837 zu Grunde liegenden Grundsätze geradezu dazu geeignet erscheint, um jede Sicherheit der öffentlichen Zustände in Deutschland aufzuheben, um insbesondere nicht allein unter gewissen Voraussetzungen sämmtliche Verfassungen der zum deutschen Bunde gehörigen Staaten, sondern auch die Verfassung des deutschen Bundes selbst in Frage zu stellen, und so eine höchst beunruhigende, gefahrvolle Lage herbeizuführen. Da indessen jene Auslegung von der Regierung eines deutschen Bundesstaates ausgegangen und öffentlich Angesichts Deutschlands verkündet worden ist, ohne daß bis jetzt eine öffentliche officielle Widerlegung erfolgt wäre, so kann es wahrlich nicht auffallen, daß durch diese Auslegung, besonders bei dem Abgange der betreffenden Verhandlungen, in den Gemüthern vieler Deutschen peinliche Zweifel und ängstliche Besorgnisse veranlaßt worden sind, und es ist sehr einleuchtend, daß durch dergleichen Zweifel und Besorgnisse nicht zur Befestigung der Bande der Liebe und des Vertrauens beigetragen, hierdurch im Gegentheile eine lähmende Mißstimmung, ein unseliges Mißtrauen erzeugt wird. Der wohl fast allgemein genährte Wunsch nach Beseitigung aller solcher Zweifel und Besorgnisse, nach öffentlicher officieller Widerlegung mehrgedachter Auslegung stellt sich hiernach offenbar als sehr wohl begründet dar. Eben so wohl begründet erscheint auch sicher das in der Motion gegen unsere Staatsregierung ausgesprochene Vertrauen. In der eben angezogenen Nr. 52 der Beilagen haben wir bereits bemerkt, daß zu irgend einer Besorgniß über die Ansichten und das Verfahren unserer Staatsregierung in der hannover'schen Sache nicht entfernt eine Veranlassung vorliegt, wir im Gegentheile zu vollem beruhigenden Vertrauen in dieser Hinsicht gegründete Ursache haben. Dieses Vertrauen ist seit dieser Zeit nicht erschüttert, vielmehr wo möglich noch bestärkt worden, ja wir dürfen überhaupt mit voller Zuversicht und mit erhebendem Gefühle darauf rechnen, daß unsere Staatsregierung stets Alles aufbieten wird, um nach Kräften die gemeinsamen vaterländischen Interessen zu wahren und zu befördern, nur zur Befestigung der Wohlfahrt und des Glückes des deutschen Vaterlandes beizutragen, und jede Gefahr, jeden Nachtheil von ihm abzuwenden. Der hier in Betracht kommende Antrag bezweckt nun in der That weiter nichts, als den einfachen Ausdruck des von uns als wohlbegründet bezeichneten Wunsches und Vertrauens, und es dürfte daher auch, nach der Ansicht des berichtenden Ausschusses, keinem Bedenken unterliegen, diesem Antrage zu entsprechen.&#x201C;</p>
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[0614/0006] auch wenn nur ein Individuum der Gemeinde angehören sollte, aufgehoben werden möge.“ – Die Berathung über die beiden ersten Vorträge ist auf den 16 d. M. bestimmt. *) _ München, 15 März. Der Gesundheitszustand des Finanzministers Hrn. v. Wirschinger ist fortdauernd höchst beklagenswerth und durchaus hoffnungslos; der Kranke selbst, furchtbar leidend, wünscht seine endliche Auflösung herbei. – Der k. französische Botschafter am Wiener Hof, Graf v. St. Aulaire, ist hier angekommen, und hat nach kurzem Aufenthalt seine Reise nach Paris fortgesetzt. – Unsre Künstler, die durch ihren sinnigen Maskenzug den dießjährigen Carneval denkwürdig gemacht, haben nun wieder Pinsel und Meißel zur Hand genommen, um in stiller Werkstätte zum ernsten Schaffen und Wirken sich anzuschicken. Unter den Arbeiten, die im Kunstverein ausgestellt sind, verdient eine Büste des unlängst verstorbenen Geheimenraths v. Utzschneider, von einem jungen Bildhauer Namens Halbig, Erwähnung, ein Werk, das die Züge des verehrten Mannes sehr gelungen widergibt und von ungewöhnlichem Talent seines Urhebers zeugt. _ Karlsruhe. In der Sitzung der zweiten Kammer vom 13 März entschied sich dieselbe mit großer Majorität für Einführung des Fallbeils bei Hinrichtungen, ein Beschluß, in welchem ihr bekanntlich die letzte würtembergische Kammer der Abgeordneten vorangegangen war, der aber von der dortigen Regierung keine Zustimmung erhielt. Dasselbe scheint von Seite der badischen Regierung bevorzustehen. _ Darmstadt, 13 März. Nachstehend folgt der Bericht des dritten Ausschusses unserer zweiten Kammer über den Antrag des Abgeordneten Glaubrech, den Sinn und die Interpretation des von hoher deutscher Bundesversammlung in der hannover'schen Verfassungsangelegenheit unter dem 5 Sept. 1839 erlassenen Beschlusses betreffend, erstattet von dem zweiten Präsidenten Knorr am 11 d. M. und nunmehr hier gedruckt erschienen: „Durch rubricirten Antrag wird mit Rücksicht auf ein neueres Ereigniß die Aufmerksamkeit dieser verehrlichen Versammlung abermals auf eine höchst wichtige Angelegenheit, auf eine Angelegenheit hingelenkt, welche zunächst die theuersten Rechte und Institutionen eines deutschen Volksstammes berührt, zugleich aber auch mit der Wohlfahrt, Kraft und Ruhe des gesammten deutschen Vaterlandes und der einzelnen Theile desselben unverkennbar in dem innigsten Zusammenhange sich befindet. Von jedem Deutschen darf daher die lebhafteste Theilnahme an dieser Angelegenheit mit Grund erwartet werden, und es ist insbesondere sehr natürlich, daß alle deutschen Stände sich berufen fühlen, jede Gelegenheit zu ergreifen, um ihre Wünsche und Hoffnungen in dieser Sache auszusprechen, und auf diese Weise mit auf eine gedeihliche Beendigung derselben hinzuwirken zu suchen. Eben aus diesen Rücksichten sind denn nun auch sämmtliche einflußreiche factische und rechtliche Verhältnisse von allen Seiten bereits vielfach beleuchtet und erörtert worden; es wird daher wohl dem berichtenden Ausschusse vergönnt seyn, diese Verhältnisse, so wie den Inhalt der in Ihren Händen befindlichen Motion als bekannt vorauszusetzen, und sich sofort, unter Umgehung aller Nebenpunkte, um so mehr auf eine einfache, kurze Eröffnung seiner Ansicht über den gestellten Antrag zu beschränken, als durch jede Erinnerung an jenen unseligen Streit und dessen seitherigen Verlauf höchst unangenehme, schmerzliche Gefühle hervorgerufen werden. Mit dem Antragsteller sind wir von der Ueberzeugung durchdrungen, daß die dem rubricirten Bundesbeschlusse von Seite der königlich hannover'schen Regierung gegebene Auslegung mit dem Willen und der Intention der hohen deutschen Bundesversammlung nothwendig im Widerspruch stehen müsse. Zu dieser Ueberzeugung dürfte schon die Betrachtung führen, daß die hohe deutsche Bundesversammlung sich als noch zur Zeit nicht competent erklärt hat, hiermit aber die Absicht, ein entscheidendes Urtheil in der Sache zu fällen, nicht wohl vereinbarlich ist, und daß ferner, wie bereits in Nr. 52 der Beilagen von uns herausgehoben worden, eine Anerkennung, folgerechte Anwendung und Ausdehnung der dem bekannten Patente vom 1 Nov. 1837 zu Grunde liegenden Grundsätze geradezu dazu geeignet erscheint, um jede Sicherheit der öffentlichen Zustände in Deutschland aufzuheben, um insbesondere nicht allein unter gewissen Voraussetzungen sämmtliche Verfassungen der zum deutschen Bunde gehörigen Staaten, sondern auch die Verfassung des deutschen Bundes selbst in Frage zu stellen, und so eine höchst beunruhigende, gefahrvolle Lage herbeizuführen. Da indessen jene Auslegung von der Regierung eines deutschen Bundesstaates ausgegangen und öffentlich Angesichts Deutschlands verkündet worden ist, ohne daß bis jetzt eine öffentliche officielle Widerlegung erfolgt wäre, so kann es wahrlich nicht auffallen, daß durch diese Auslegung, besonders bei dem Abgange der betreffenden Verhandlungen, in den Gemüthern vieler Deutschen peinliche Zweifel und ängstliche Besorgnisse veranlaßt worden sind, und es ist sehr einleuchtend, daß durch dergleichen Zweifel und Besorgnisse nicht zur Befestigung der Bande der Liebe und des Vertrauens beigetragen, hierdurch im Gegentheile eine lähmende Mißstimmung, ein unseliges Mißtrauen erzeugt wird. Der wohl fast allgemein genährte Wunsch nach Beseitigung aller solcher Zweifel und Besorgnisse, nach öffentlicher officieller Widerlegung mehrgedachter Auslegung stellt sich hiernach offenbar als sehr wohl begründet dar. Eben so wohl begründet erscheint auch sicher das in der Motion gegen unsere Staatsregierung ausgesprochene Vertrauen. In der eben angezogenen Nr. 52 der Beilagen haben wir bereits bemerkt, daß zu irgend einer Besorgniß über die Ansichten und das Verfahren unserer Staatsregierung in der hannover'schen Sache nicht entfernt eine Veranlassung vorliegt, wir im Gegentheile zu vollem beruhigenden Vertrauen in dieser Hinsicht gegründete Ursache haben. Dieses Vertrauen ist seit dieser Zeit nicht erschüttert, vielmehr wo möglich noch bestärkt worden, ja wir dürfen überhaupt mit voller Zuversicht und mit erhebendem Gefühle darauf rechnen, daß unsere Staatsregierung stets Alles aufbieten wird, um nach Kräften die gemeinsamen vaterländischen Interessen zu wahren und zu befördern, nur zur Befestigung der Wohlfahrt und des Glückes des deutschen Vaterlandes beizutragen, und jede Gefahr, jeden Nachtheil von ihm abzuwenden. Der hier in Betracht kommende Antrag bezweckt nun in der That weiter nichts, als den einfachen Ausdruck des von uns als wohlbegründet bezeichneten Wunsches und Vertrauens, und es dürfte daher auch, nach der Ansicht des berichtenden Ausschusses, keinem Bedenken unterliegen, diesem Antrage zu entsprechen.“ _ Kassel, 10 März. In der Sitzung der Ständeversammlung vom 10 März theilte der Landtagscommissär der Versammlung mit, daß Se. k. Hoh. der Kurprinz und Mitregent geruht habe, die Dauer des Landtags auf unbestimmte Zeit zu verlängern. (Kass. A. Z.) Dänemark _ Kopenhagen, 3 März. An unserm politischen Horizont ist Alles noch immer so still wie zuvor, und die Beamtenclasse *) Wir haben als Berichtigung nachzutragen, daß der in Nr. 73 der Allg. Zeitung bezeichnete Antrag in Bezug auf die Umwandlung von bei Specialcassen vorgelegten Obligationen nicht vom Frhrn. v. Schäzler, sondern von dem Abg. Bestelmeyer ausgegangen war.

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Deutsches Textarchiv: Bereitstellung der Texttranskription. (2016-06-28T11:37:15Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Matthias Boenig: Bearbeitung der digitalen Edition. (2016-06-28T11:37:15Z)

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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung. Nr. 77. Augsburg, 17. März 1840, S. 0614. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/augsburgerallgemeine_077_18400317/6>, abgerufen am 21.11.2024.