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Allgemeine Zeitung. Nr. 73. Augsburg, 13. März 1840.

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in dem ersten Aufsatze "über die Advocatur der Aerzte."

Der zweite Aufsatz "über den Beweis der Vergiftung" soll uns darthun, daß wenn vollkommen überzeugende Gründe vorhanden sind, die eine hinreichende Gewißheit einer Vergiftung constatiren, die sinnliche Anschauung der äußern Thatsache, d. h. die Gewißheit der Beibringung des Giftes unnöthig ist. Die vier hier mitgetheilten Fälle sind sehr instructiv, namentlich zeichnet sich das erste Gutachten durch Gründlichkeit und Vollständigkeit aus. Um die Frage zu erörtern, ob Mord oder Selbstmord an einem Tode schuld sind, sind drei gut erzählte Fälle mitgetheilt. Am ausführlichsten wird zuletzt die Untersuchung der nähern Bestimmung der Tödtlichkeit einer Verletzung abgehandelt, und der Hr. Verfasser sucht das bisherige Chaos, welches in dieser Hinsicht fast in allen Handbüchern der gerichtlichen Arzneikunde über dieses Capitel herrscht, durch genaue Eintheilung und deutsche Ordnung zu lichten. Folgendes Schema stellt er für die methodische Untersuchung der Tödtlichkeit der Verletzungen auf, und belegt jede einzelne Abtheilung mit interessanten Datis: A. Tödtliche Verletzungen. I. Nothwendige Tödtlichkeit: 1) unbedingt nothwendige Tödtlichkeit, 2) bedingt; a) überhaupt bedingt, b) durch Individualität bedingt. II. Zufällige Tödtlichkeit: 1) negativ zufällige Tödtlichkeit, 2) positiv zufällige Tödtlichkeit. B. Nicht tödtliche Verletzungen.

Nach dem, was vorstehend über diese Schrift mitgetheilt, glaubt Ref. die Begier zur näheren Kenntniß derselben bei den Medicinalbeamten angeregt zu haben, und hofft, daß keiner die Anerkennung, welche das Werk gefunden, ungerecht finden wird."

Stuttgart und Tübingen, im Januar 1840.

J. G. Cotta'sche Buchhandlung.

[766]

C. A. Jenni, Sohn, in Luzern, hat aus Auftrag zu verkaufen und bittet um baldige frankirte Einsendung der Angebote:
Deductionen und Staatsacten in Reichs-, Kreis- und Wahl-, auch Kriegs- und Friedenssachen des deutschen Reichs, aus dem 16ten und 17ten Jahrhundert. 41 Bände in Folio, 14 Bde. in Quart und 2 Bde. in Octav.

Diese Sammlung enthält gegen 700 gedruckte Actenstücke über die wichtigsten Verhandlungen des deutschen Reichstages.

Köhlers, die histor. Münzbelustigungen mit vielen Kpfrn. 22 Bände, nebst 2 Bänden Register. Nürnberg, Weigelt 1729-1750. Rück und Eck Pergament

Joachim, neu eröffnetes Münzcabinet von vielen seltenen, nirgends gesehenen Münzen. 4 Bände, mit vielen Kupfern. 1773, Halbfzbd.

Lochner, Sammlung merkwürdiger Medaillen. 8 Bde. mit vielen Kupfern. Nürnberg, 1737-1744. Rück und Eck Pergament.

Verzeichniß und Abbildung der Münzsorten, welche in den sächs. Kreisen gangbar oder verboten sind, item Taxa der Goldstücke mit vielen Holzschnitten. Leipzig, 1572, Pergament.

Sämmtliche Werke sind im besten Zustande.

[703]

Bei Friedr. Schulthess in Zürich ist so eben erschienen und durch alle soliden Buchhandlungen zu beziehen:
CONFESSIO
HELVETICA POSTERIOR.

Recognovit atque cum integra lectionis varietate autographi Turicensis, prolegomenis indicibusque edidit O. F. Fritzsche.

8. 12 gr. oder 48 kr.

[761-63]

In der Karl Haas'schen Buchhandlung in Wien, Tuchlauben Nr. 561 ist erschienen und daselbst, so wie durch alle Buchhandlungen zu erhalten:
Die k. k. Bilder-Galerie
im Belvedere zu Wien.

Nach den Zeichnungen des k. k. Hofmalers und Galerie-Custos Sigmund v. Perger, in Kupfer gestochen von verschiedenen berühmten Künstlern.

Nebst Erklärungen, in historischer und artistischer Hinsicht, in deutscher und französischer Sprache.

4 Bände in 60 Heften, das Heft in 4 Blättern (also 240 Kupfer) 90 fl. Conv-M.

Kauflustigen, welche sich directe an uns wenden, bewilligen wir noch besondere Vortheile; auch kann zur Erleichterung der Anschaffung dieses Prachtwerk lieferungsweise im Pränumerationspreis abgenommen werden.

Ein ausführliches Inhalts-Verzeichniß wird gratis ausgegeben.

in dem ersten Aufsatze „über die Advocatur der Aerzte.“

Der zweite Aufsatz „über den Beweis der Vergiftung“ soll uns darthun, daß wenn vollkommen überzeugende Gründe vorhanden sind, die eine hinreichende Gewißheit einer Vergiftung constatiren, die sinnliche Anschauung der äußern Thatsache, d. h. die Gewißheit der Beibringung des Giftes unnöthig ist. Die vier hier mitgetheilten Fälle sind sehr instructiv, namentlich zeichnet sich das erste Gutachten durch Gründlichkeit und Vollständigkeit aus. Um die Frage zu erörtern, ob Mord oder Selbstmord an einem Tode schuld sind, sind drei gut erzählte Fälle mitgetheilt. Am ausführlichsten wird zuletzt die Untersuchung der nähern Bestimmung der Tödtlichkeit einer Verletzung abgehandelt, und der Hr. Verfasser sucht das bisherige Chaos, welches in dieser Hinsicht fast in allen Handbüchern der gerichtlichen Arzneikunde über dieses Capitel herrscht, durch genaue Eintheilung und deutsche Ordnung zu lichten. Folgendes Schema stellt er für die methodische Untersuchung der Tödtlichkeit der Verletzungen auf, und belegt jede einzelne Abtheilung mit interessanten Datis: A. Tödtliche Verletzungen. I. Nothwendige Tödtlichkeit: 1) unbedingt nothwendige Tödtlichkeit, 2) bedingt; a) überhaupt bedingt, b) durch Individualität bedingt. II. Zufällige Tödtlichkeit: 1) negativ zufällige Tödtlichkeit, 2) positiv zufällige Tödtlichkeit. B. Nicht tödtliche Verletzungen.

Nach dem, was vorstehend über diese Schrift mitgetheilt, glaubt Ref. die Begier zur näheren Kenntniß derselben bei den Medicinalbeamten angeregt zu haben, und hofft, daß keiner die Anerkennung, welche das Werk gefunden, ungerecht finden wird.“

Stuttgart und Tübingen, im Januar 1840.

J. G. Cotta'sche Buchhandlung.

[766]

C. A. Jenni, Sohn, in Luzern, hat aus Auftrag zu verkaufen und bittet um baldige frankirte Einsendung der Angebote:
Deductionen und Staatsacten in Reichs-, Kreis- und Wahl-, auch Kriegs- und Friedenssachen des deutschen Reichs, aus dem 16ten und 17ten Jahrhundert. 41 Bände in Folio, 14 Bde. in Quart und 2 Bde. in Octav.

Diese Sammlung enthält gegen 700 gedruckte Actenstücke über die wichtigsten Verhandlungen des deutschen Reichstages.

Köhlers, die histor. Münzbelustigungen mit vielen Kpfrn. 22 Bände, nebst 2 Bänden Register. Nürnberg, Weigelt 1729-1750. Rück und Eck Pergament

Joachim, neu eröffnetes Münzcabinet von vielen seltenen, nirgends gesehenen Münzen. 4 Bände, mit vielen Kupfern. 1773, Halbfzbd.

Lochner, Sammlung merkwürdiger Medaillen. 8 Bde. mit vielen Kupfern. Nürnberg, 1737-1744. Rück und Eck Pergament.

Verzeichniß und Abbildung der Münzsorten, welche in den sächs. Kreisen gangbar oder verboten sind, item Taxa der Goldstücke mit vielen Holzschnitten. Leipzig, 1572, Pergament.

Sämmtliche Werke sind im besten Zustande.

[703]

Bei Friedr. Schulthess in Zürich ist so eben erschienen und durch alle soliden Buchhandlungen zu beziehen:
CONFESSIO
HELVETICA POSTERIOR.

Recognovit atque cum integra lectionis varietate autographi Turicensis, prolegomenis indicibusque edidit O. F. Fritzsche.

8. 12 gr. oder 48 kr.

[761-63]

In der Karl Haas'schen Buchhandlung in Wien, Tuchlauben Nr. 561 ist erschienen und daselbst, so wie durch alle Buchhandlungen zu erhalten:
Die k. k. Bilder-Galerie
im Belvedere zu Wien.

Nach den Zeichnungen des k. k. Hofmalers und Galerie-Custos Sigmund v. Perger, in Kupfer gestochen von verschiedenen berühmten Künstlern.

Nebst Erklärungen, in historischer und artistischer Hinsicht, in deutscher und französischer Sprache.

4 Bände in 60 Heften, das Heft in 4 Blättern (also 240 Kupfer) 90 fl. Conv-M.

☞ Kauflustigen, welche sich directe an uns wenden, bewilligen wir noch besondere Vortheile; auch kann zur Erleichterung der Anschaffung dieses Prachtwerk lieferungsweise im Pränumerationspreis abgenommen werden.

Ein ausführliches Inhalts-Verzeichniß wird gratis ausgegeben.

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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung. Nr. 73. Augsburg, 13. März 1840, S. 0583. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/augsburgerallgemeine_073_18400313/15>, abgerufen am 24.11.2024.