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Allgemeine Zeitung. Nr. 69. Augsburg, 9. März 1840.

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[803]

Staats-Ministerium des königl. Hauses und des Aeußern,
dann des Innern.

Das Hof- und Staatshandbuch für das Jahr 1840 wird mit einem vollständigen alphabetischen Register versehen, in einer hinlänglichen Anzahl von Exemplaren, worunter 400 auf Post-Velinpapier, unverweilt erscheinen.

Der Preis eines Exemplars auf Median-Druckpapier ist auf 1 fl. 15 kr. und auf Postvelinpapier auf 1 fl. 40 kr. bestimmt, und der Debit bleibt den k. Postbehörden gegen die bisherige Provision von 10 Proc. übertragen.

Alle Stellen, Aemter und Private, welche hievon ein Exemplar zu erhalten wünschen, haben dieses den ihnen zunächst liegenden k. Postämtern oder Postverwaltungen anzuzeigen, welche hierauf ihre Bestellungen bei der k. Oberpostamts-Zeitungsexpedition in München machen, und diese wird für die unverzügliche Versendung nach der Reihenfolge der Bestellungen geeignete Sorge tragen.

Diejenigen Abnehmer, welche nicht am Sitz einer Postexpedition wohnen, haben in ihren Bestellungen jene zu benennen, bei welchen sie die Exemplare abholen lassen wollen.

Die Abgabe kann nur gegen gleichzeitige Bezahlung des Preises erfolgen, welcher von den Stellen und Aemtern aus ihrem Regie-Maximum oder Aversum zu leisten ist, wogegen die Versendung durch die Fahrposten unentgeltlich geschieht.

München, den 5 März 1840.

Auf Sr. Majestät des Königs allerhöchsten Befehl.

Frhr. v. Gise.

v. Abel.

An die k. General-Postadministration.

Das Hof- und Staats-Handbuch für 1840 betreffend.

Durch den Minister der Generalsecretär.

In dessen Verhinderung der Geh. Secretär: Gossinger.

[740]

Antikritik.

Die ersten Bogen des ersten Heftes der dießjährigen Heidelberger Jahrbücher der Litteratur enthalten einen, den Bentinck'schen Successionsstreit behandelnden Aufsatz, dem der Titel der Schrift:
Die Gewissensehe, Legitimation durch nachfolgende Ehe und Mißheirath etc., dargestellt von
Dr. Karl Friedrich Dieck, ordentl. öffentl. Lehrer etc. Halle 1838.
vorgedruckt ist. Als Verfasser dieses Aufsatzes hat der Hr. Geheimrath Zacharia in Heidelberg denselben unterzeichnet, wie denn auch Hr. Geheimerath Zacharia in einem dem Hrn. Reichsgrafen Gustav Adolph Bentinck in Original mitgetheilten Schreiben vom 12 Januar d. J., dem ein Exemplar des Aufsatzes beigelegt war, angegeben hat, "daß er denselben so eben in die in Heidelberg erscheinenden Jahrbücher der Litteratur habe einrücken lassen." In dem Aufsatze wird jene Schrift des Hrn. Professors Dieck als Parteischrift bezeichnet, und da nun wohl Niemand voraussetzen dürfte, daß der in dem Aufsatze als deren Recensent aufgetretene Hr. Geh. Rath Zacharia Rechtsbeistand oder Rathgeber der Gegenpartei sey, so glaubt der Hr. Reichsgraf Gustav Adolph Bentinck es sich und der hier in Rede stehenden, allerdings in jeglicher Beziehung wichtigen Rechtssache schuldig zu seyn, durch eine öffentliche Anzeige zur Kunde derer, die den Aufsatz lesen, zu bringen: daß dessen Verfasser, Hr. Geheimerath Zacharia in Heidelberg, schon früher für die Gegenpartei in dem Bentinck'schen Successionsstreit geschrieben hat und im vorigen Jahre von neuem aufgefordert wurde, für dieselbe zu schreiben. Die eigenen Worte des Hrn. Geheimeraths Zacharia in einem dem Hrn. Reichsgrafen Gustav Adolph Bentinck gleichfalls in Original mitgetheilten eigenhändigen Schreiben vom 23 Junius 1839 lauten also:
"In der bewußten gräflich Bentinck'schen Sache erhielt ich vor einigen Wochen von neuem den Antrag, für den Kläger zu
"schreiben. Ich muß gestehen, daß ich ungern in derselben Sache zweimal die Feder ergreife. Ich kam daher, ganz aus eigener
"Bewegung (trauen Sie meinem Wort), auf den Gedanken, bei meinem Hrn. Clienten anzufragen, ob er vielleicht geneigt
"wäre, in Vergleichsunterhandlungen mit seinem Gegner zu treten. - - Jetzt zu diesem Schritte ermächtigt etc."

Varel, am 10 Februar 1840.

Im Auftrage des Hrn. Reichsgrafen Gustav Adolph Bentinck.

Barnstedt, Amtmann in Varel.

[768]

Neu-Seeland-Compagnie in London.

Präsident: der Graf v. Durham.

Vicepräsident: Hr. Joseph Somes.

Directoren:
Lord Petre, Mitglied des Oberhauses.

Hr. Francis Baring, Parlamentsmitglied.

Hr. John Ellerker Boulcott.

Hr. John William Buckle.

Hr. Russell Ellice.

Hr. James Brodie Gordon.

Hr. Thomas Alers Hankey.

Hr. William Hutt, Parlamentsmitglied.

Hr. Stewart Marjoribanks.

Sir William Molesworth, Baronet, Parlamentsmitglied.

Hr. Alexander Nairne.

Hr. John Pirie, Alderman.

Sir George Sinclair, Baronet, Parlamentsmitglied.

Hr. John Abel Smith, Parlamentsmitglied.

Hr. William Thompson, Alderman, Parlamentsmitglied.

Sir Henry Webb, Baronet.

Hr. Arthur Willis.

Hr. George Frederick Young.

Bedingungen bei Ankäufen von Land in den Niederlassungen der Compagnie und die dabei festgestellten Grundsätze.

Die Compagnie hat bereits sehr ansehnliche Landstriche in der nördlichen Insel von Neu-Seeland an sich gebracht und zwei Expeditionen zu ferneren Ankäufen von Land ausgesandt, so wie um die geeignetsten Districte für die erste und Hauptniederlassung auszusuchen.

Die Compagnie bot zuvörderst 99,000 Acres zum Feldbau und 990 Acres zum Stadtbau in ihrer ersten und Hauptniederlassung aus, nachdem sie bestimmte Theile darunter für den speciellen Gebrauch der Eingebornen reservirte. Diese Grundstücke wurden zu 1 £. Sterling der Acre verkauft, *)*) wodurch die Compagnie einen Landfonds von 99,990 £. erhielt. Die Priorität der Käufer zur Auswahl der Grundstücke in der Niederlassung ist durch das Loos bestimmt worden.

Die Directoren sind jetzt bereit, Anmeldungen zum Ankaufe von Land bis zu 50,000 Acres, wovon bis Ende Decembers bereits 7000 Acres verkauft sind, in Sectionen von 100 Acres zum Preise von 100 £. die Section oder 1 £. den Acre entgegen zu nehmen, die gegen die Auswechslung von Landanweisungen zu voll bezahlt werden müssen, welche Anweisungen die Inhaber oder deren Bevollmächtigte

*) Ein englischer Acre = 285 1/2 rhein. Quadrat-Ruthen.

[803]

Staats-Ministerium des königl. Hauses und des Aeußern,
dann des Innern.

Das Hof- und Staatshandbuch für das Jahr 1840 wird mit einem vollständigen alphabetischen Register versehen, in einer hinlänglichen Anzahl von Exemplaren, worunter 400 auf Post-Velinpapier, unverweilt erscheinen.

Der Preis eines Exemplars auf Median-Druckpapier ist auf 1 fl. 15 kr. und auf Postvelinpapier auf 1 fl. 40 kr. bestimmt, und der Debit bleibt den k. Postbehörden gegen die bisherige Provision von 10 Proc. übertragen.

Alle Stellen, Aemter und Private, welche hievon ein Exemplar zu erhalten wünschen, haben dieses den ihnen zunächst liegenden k. Postämtern oder Postverwaltungen anzuzeigen, welche hierauf ihre Bestellungen bei der k. Oberpostamts-Zeitungsexpedition in München machen, und diese wird für die unverzügliche Versendung nach der Reihenfolge der Bestellungen geeignete Sorge tragen.

Diejenigen Abnehmer, welche nicht am Sitz einer Postexpedition wohnen, haben in ihren Bestellungen jene zu benennen, bei welchen sie die Exemplare abholen lassen wollen.

Die Abgabe kann nur gegen gleichzeitige Bezahlung des Preises erfolgen, welcher von den Stellen und Aemtern aus ihrem Regie-Maximum oder Aversum zu leisten ist, wogegen die Versendung durch die Fahrposten unentgeltlich geschieht.

München, den 5 März 1840.

Auf Sr. Majestät des Königs allerhöchsten Befehl.

Frhr. v. Gise.

v. Abel.

An die k. General-Postadministration.

Das Hof- und Staats-Handbuch für 1840 betreffend.

Durch den Minister der Generalsecretär.

In dessen Verhinderung der Geh. Secretär: Gossinger.

[740]

Antikritik.

Die ersten Bogen des ersten Heftes der dießjährigen Heidelberger Jahrbücher der Litteratur enthalten einen, den Bentinck'schen Successionsstreit behandelnden Aufsatz, dem der Titel der Schrift:
Die Gewissensehe, Legitimation durch nachfolgende Ehe und Mißheirath etc., dargestellt von
Dr. Karl Friedrich Dieck, ordentl. öffentl. Lehrer etc. Halle 1838.
vorgedruckt ist. Als Verfasser dieses Aufsatzes hat der Hr. Geheimrath Zachariá in Heidelberg denselben unterzeichnet, wie denn auch Hr. Geheimerath Zachariá in einem dem Hrn. Reichsgrafen Gustav Adolph Bentinck in Original mitgetheilten Schreiben vom 12 Januar d. J., dem ein Exemplar des Aufsatzes beigelegt war, angegeben hat, „daß er denselben so eben in die in Heidelberg erscheinenden Jahrbücher der Litteratur habe einrücken lassen.“ In dem Aufsatze wird jene Schrift des Hrn. Professors Dieck als Parteischrift bezeichnet, und da nun wohl Niemand voraussetzen dürfte, daß der in dem Aufsatze als deren Recensent aufgetretene Hr. Geh. Rath Zachariá Rechtsbeistand oder Rathgeber der Gegenpartei sey, so glaubt der Hr. Reichsgraf Gustav Adolph Bentinck es sich und der hier in Rede stehenden, allerdings in jeglicher Beziehung wichtigen Rechtssache schuldig zu seyn, durch eine öffentliche Anzeige zur Kunde derer, die den Aufsatz lesen, zu bringen: daß dessen Verfasser, Hr. Geheimerath Zachariá in Heidelberg, schon früher für die Gegenpartei in dem Bentinck'schen Successionsstreit geschrieben hat und im vorigen Jahre von neuem aufgefordert wurde, für dieselbe zu schreiben. Die eigenen Worte des Hrn. Geheimeraths Zachariá in einem dem Hrn. Reichsgrafen Gustav Adolph Bentinck gleichfalls in Original mitgetheilten eigenhändigen Schreiben vom 23 Junius 1839 lauten also:
„In der bewußten gräflich Bentinck'schen Sache erhielt ich vor einigen Wochen von neuem den Antrag, für den Kläger zu
„schreiben. Ich muß gestehen, daß ich ungern in derselben Sache zweimal die Feder ergreife. Ich kam daher, ganz aus eigener
„Bewegung (trauen Sie meinem Wort), auf den Gedanken, bei meinem Hrn. Clienten anzufragen, ob er vielleicht geneigt
„wäre, in Vergleichsunterhandlungen mit seinem Gegner zu treten. – – Jetzt zu diesem Schritte ermächtigt etc.“

Varel, am 10 Februar 1840.

Im Auftrage des Hrn. Reichsgrafen Gustav Adolph Bentinck.

Barnstedt, Amtmann in Varel.

[768]

Neu-Seeland-Compagnie in London.

Präsident: der Graf v. Durham.

Vicepräsident: Hr. Joseph Somes.

Directoren:
Lord Petre, Mitglied des Oberhauses.

Hr. Francis Baring, Parlamentsmitglied.

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Hr. John William Buckle.

Hr. Russell Ellice.

Hr. James Brodie Gordon.

Hr. Thomas Alers Hankey.

Hr. William Hutt, Parlamentsmitglied.

Hr. Stewart Marjoribanks.

Sir William Molesworth, Baronet, Parlamentsmitglied.

Hr. Alexander Nairne.

Hr. John Pirie, Alderman.

Sir George Sinclair, Baronet, Parlamentsmitglied.

Hr. John Abel Smith, Parlamentsmitglied.

Hr. William Thompson, Alderman, Parlamentsmitglied.

Sir Henry Webb, Baronet.

Hr. Arthur Willis.

Hr. George Frederick Young.

Bedingungen bei Ankäufen von Land in den Niederlassungen der Compagnie und die dabei festgestellten Grundsätze.

Die Compagnie hat bereits sehr ansehnliche Landstriche in der nördlichen Insel von Neu-Seeland an sich gebracht und zwei Expeditionen zu ferneren Ankäufen von Land ausgesandt, so wie um die geeignetsten Districte für die erste und Hauptniederlassung auszusuchen.

Die Compagnie bot zuvörderst 99,000 Acres zum Feldbau und 990 Acres zum Stadtbau in ihrer ersten und Hauptniederlassung aus, nachdem sie bestimmte Theile darunter für den speciellen Gebrauch der Eingebornen reservirte. Diese Grundstücke wurden zu 1 £. Sterling der Acre verkauft, *)*) wodurch die Compagnie einen Landfonds von 99,990 £. erhielt. Die Priorität der Käufer zur Auswahl der Grundstücke in der Niederlassung ist durch das Loos bestimmt worden.

Die Directoren sind jetzt bereit, Anmeldungen zum Ankaufe von Land bis zu 50,000 Acres, wovon bis Ende Decembers bereits 7000 Acres verkauft sind, in Sectionen von 100 Acres zum Preise von 100 £. die Section oder 1 £. den Acre entgegen zu nehmen, die gegen die Auswechslung von Landanweisungen zu voll bezahlt werden müssen, welche Anweisungen die Inhaber oder deren Bevollmächtigte

*) Ein englischer Acre = 285 1/2 rhein. Quadrat-Ruthen.
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[0550/0014] [803] Staats-Ministerium des königl. Hauses und des Aeußern, dann des Innern. Das Hof- und Staatshandbuch für das Jahr 1840 wird mit einem vollständigen alphabetischen Register versehen, in einer hinlänglichen Anzahl von Exemplaren, worunter 400 auf Post-Velinpapier, unverweilt erscheinen. Der Preis eines Exemplars auf Median-Druckpapier ist auf 1 fl. 15 kr. und auf Postvelinpapier auf 1 fl. 40 kr. bestimmt, und der Debit bleibt den k. Postbehörden gegen die bisherige Provision von 10 Proc. übertragen. Alle Stellen, Aemter und Private, welche hievon ein Exemplar zu erhalten wünschen, haben dieses den ihnen zunächst liegenden k. Postämtern oder Postverwaltungen anzuzeigen, welche hierauf ihre Bestellungen bei der k. Oberpostamts-Zeitungsexpedition in München machen, und diese wird für die unverzügliche Versendung nach der Reihenfolge der Bestellungen geeignete Sorge tragen. Diejenigen Abnehmer, welche nicht am Sitz einer Postexpedition wohnen, haben in ihren Bestellungen jene zu benennen, bei welchen sie die Exemplare abholen lassen wollen. Die Abgabe kann nur gegen gleichzeitige Bezahlung des Preises erfolgen, welcher von den Stellen und Aemtern aus ihrem Regie-Maximum oder Aversum zu leisten ist, wogegen die Versendung durch die Fahrposten unentgeltlich geschieht. München, den 5 März 1840. Auf Sr. Majestät des Königs allerhöchsten Befehl. Frhr. v. Gise. v. Abel. An die k. General-Postadministration. Das Hof- und Staats-Handbuch für 1840 betreffend. Durch den Minister der Generalsecretär. In dessen Verhinderung der Geh. Secretär: Gossinger. [740] Antikritik. Die ersten Bogen des ersten Heftes der dießjährigen Heidelberger Jahrbücher der Litteratur enthalten einen, den Bentinck'schen Successionsstreit behandelnden Aufsatz, dem der Titel der Schrift: Die Gewissensehe, Legitimation durch nachfolgende Ehe und Mißheirath etc., dargestellt von Dr. Karl Friedrich Dieck, ordentl. öffentl. Lehrer etc. Halle 1838. vorgedruckt ist. Als Verfasser dieses Aufsatzes hat der Hr. Geheimrath Zachariá in Heidelberg denselben unterzeichnet, wie denn auch Hr. Geheimerath Zachariá in einem dem Hrn. Reichsgrafen Gustav Adolph Bentinck in Original mitgetheilten Schreiben vom 12 Januar d. J., dem ein Exemplar des Aufsatzes beigelegt war, angegeben hat, „daß er denselben so eben in die in Heidelberg erscheinenden Jahrbücher der Litteratur habe einrücken lassen.“ In dem Aufsatze wird jene Schrift des Hrn. Professors Dieck als Parteischrift bezeichnet, und da nun wohl Niemand voraussetzen dürfte, daß der in dem Aufsatze als deren Recensent aufgetretene Hr. Geh. 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Die Directoren sind jetzt bereit, Anmeldungen zum Ankaufe von Land bis zu 50,000 Acres, wovon bis Ende Decembers bereits 7000 Acres verkauft sind, in Sectionen von 100 Acres zum Preise von 100 £. die Section oder 1 £. den Acre entgegen zu nehmen, die gegen die Auswechslung von Landanweisungen zu voll bezahlt werden müssen, welche Anweisungen die Inhaber oder deren Bevollmächtigte *) Ein englischer Acre = 285 1/2 rhein. Quadrat-Ruthen.

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Matthias Boenig: Bearbeitung der digitalen Edition. (2016-06-28T11:37:15Z)

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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung. Nr. 69. Augsburg, 9. März 1840, S. 0550. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/augsburgerallgemeine_069_18400309/14>, abgerufen am 23.11.2024.