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Allgemeine Zeitung. Nr. 67. Augsburg, 7. März 1840.

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welche der Hofrath v. Panzner aus eigenen Beobachtungen, mündlichen und archivalischen Nachrichten mit vielem Fleiße zusammengetragen hat, und von dem Kartendepot des russischen Generalstabs im Jahr 1816 herausgegeben ist, und wovon die kürzlich angezeigte Karte von Mittelasien wahrscheinlich nur eine Uebersetzung ist.

Großbritannien.

In der Unterhaussitzung vom 25 Febr. lenkte, wie vorgestern kurz erwähnt, Sir R. Jenkins, derzeitiger Präsident des India-House, die Aufmerksamkeit des Hauses auf die unlängst eingebrachte Petition der ostindischen Compagnie, worin um eine Ermäßigung der Eingangszölle von ostindischen Producten gebeten wurde. Er bemerkte, die ostindische Compagnie habe aufgehört eine Handelsgesellschaft zu seyn, und diese Petition betreffe das Wohl der indischen Bevölkerung, welcher die brittische Legislatur ihre Fürsorge schuldig sey. Wenn Indiens Hülfsquellen den auf dieses Land verwendeten Kosten nicht gleich kämen, dann würde man einigen Grund haben, die Interessen des Mutterlandes vor den indischen zu berücksichtigen; dieß sey aber bekanntlich nicht der Fall, vielmehr seyen die indischen Besitzungen für England eine Hauptquelle des Ruhms, Nationalreichthums und der Macht (hört!), die jährlichen Remittenzen aus Indien nach England beliefen sich auf 3 Millionen Pf. St., die als eine Art Tribut betrachtet werden könnten, nicht zu gedenken der ungeheuern Reichthümer, welche von Privaten in Ostindien erworben werden. (Hört!) Zur Vergeltung dieser Vortheile möge das Parlament die Interessen der Einwohner Ostindiens schützen, und ihren Gewerbsfleiß durch jedes, mit der Gerechtigkeit gegen Andere verträgliche Mittel aufzumuntern suchen. Der Antragsteller durchging nun die Einzelpunkte der Petition. Der erste darin berührte Punkt ist die Zuckereinfuhr. Im J. 1836 seyen die Zölle auf ost- und westindische Zucker gleichgestellt, diese Gleichstellung aber noch von einem Entscheid des geheimen Raths Ihrer Maj. abhängig gemacht worden. Ueber diese Verzögerung beklage sich die Petition, und wünsche die Parlamentsacte, wie es bereits zu Gunsten der Präsidentschaft Bengal geschehen, auf ganz Brittisch-Indien ausgedehnt. Zwei weitere Hauptartikel, welche die Bittschrift berühre, seyen Tabak und Spirituosa. Amerikanischer Tabak zahle in England nur 1 Sch. 6 Pence per Pfund Eingangszoll, ostindischer hingegen 3 Schilling. Die Compagnie bitte um Gleichstellung dieser Zölle. (Hört!) Was dann die Spirituosa, namentlich Rum, betreffe, so zahle der aus Westindien eingeführte 9 Sch. für das Gallon, der brittisch-indische aber 15 Sch. Warum dieser Unterschied bestehe, sey nicht einzusehen. Englische Kattune zahlten bei ihrer Einfuhr in Indien nur 3 1/2 bis 7 Proc. Zoll, hingegen ostindische Fabricate in England 10 bis 20 Procent. Dasselbe sey bei Seidenzeugen der Fall: englische zahlen in ostindischen Häfen 3 1/2 bis 7, indische in englischen Häfen 20 Procent. Diese Unbilligkeit könne ohne Nachtheil für die englischen Fabricanten, wie für das Staatseinkommen beseitigt werden. Ein Gegenstand, der eben jetzt in England besonderes Interesse errege - die Theecultur in Assam, verdiene gewiß allen Schutz und Ermunterung von Seite des Staats, denn es lasse sich voraussehen, daß der Thee von Assam, bei verbessertem Anbau, so gut wie der chinesische werden, und dann den Theeverbrauch im Lande großentheils decken werde. (Hört!) Auch für den Kaffee von Mysore und andern ostindischen Pflanzungen, worauf ein nicht unbeträchtliches brittisches Capital angelegt sey, spricht die Petition Gleichstellung der Zölle mit jenen von westindischem und Mauritius-Kaffee an. Der Redner schloß sich der weiteren Beschwerde der Petition an, daß kraft der Navigationsacte die Eingebornen Hindostans von den Rechten brittischer Seeleute, welche doch die Neger Westindiens genössen, ausgeschlossen seyen, so daß Schiffe, die zwischen Indien und England fahren, nur unter besondern Umständen mit indischen Matrosen bemannt seyn dürfen. Ueberhaupt, meinte Sir R. Jenkins, der Naturreichthum Indiens werde, zu seinem eigenen wie zu Englands Bestem, erst dann zur vollen Entwicklung kommen, wenn Indien volle Rechtsgleichheit mit dem Mutterland erlangt haben werde. Er schloß mit der Motion, das Haus wolle am 4 März sich in eine allgemeine Committe verwandeln, um die erwähnten Zölle auf indische Producte, behufs ihrer Ermäßigung und Gleichstellung mit den betreffenden Zöllen aus andern brittischen Besitzungen, in Erwägung zu ziehen. Hr. Hogg, vormals Advocat beim obersten Gerichtshof in Calcutta, unterstützte die Motion, indem er die Gleichgültigkeit tadelte, womit indische Fragen bisher in der Regel vom Parlament behandelt worden seyen, weil sich dabei die Schlagwörter Whig und Tory weniger als bei andern Fragen anbringen lassen. Indessen sey die Zeit vorüber, wo man Indien in politischer und commercieller Hinsicht ganz als ein Land für sich, nur als ein Terrain für Kriegsführung und fette Civilämter betrachtet habe. Das indische Volk selbst müsse mehr und mehr ein Gegenstand legislativer Beachtung für England werden. Auch Hr. Hume (vordem Militärarzt in Indien, wo er aber auch in verschiedenen andern Functionen, als Armee-Dolmetsch im Krieg gegen die Mahratten, als Armeezahlmeister, Postmeister etc. sich sehr nützlich machte und ein beträchtliches Vermögen erwarb) bedauerte, daß Indiens Industrie und Handel nicht längst von den beengenden Fesseln befreit seyen. Die Zölle auf indische Waaren seyen nicht nur unverhältnißmäßig hoch im Vergleich mit andern brittischen Besitzungen, sondern in einigen Fällen ohne allen Grund unter sich selbst ungleich, wie z. B. Mysore-Kaffee 9 Pence, bengalischer aber nur 6 per Pfd. zahlen müsse. Hr. Hume findet es überhaupt unpolitisch, die Waaren aus eigenen Landestheilen mit hohen Zöllen zu belasten, wodurch nur das Schmugglergewerbe gefördert werde. Uebrigens freute er sich der zunehmenden Baumwolleneinfuhr aus Indien. Der Handelsminister, Hr. Labouchere, erklärte, die Regierung wünsche gegen Ostindien ganz gerecht zu seyn, eine umfassende Zollreduction aber sey ein wichtiger Punkt, der reifliche Erwägung verdiene. Eine Ermäßigung des Zolls von ostindischem Tabak bis auf 2 Sh. 9 Pence per Pfd. könne er im Namen der Regierung nicht versprechen. Was den Rum betreffe, so sey dieß ein verwickelter Punkt, weil es sich dabei auch um andere geistige Getränke handle, und es schwer halten würde, den Zoll auf Rum herabzusetzen, ohne gleichzeitige Verminderung des Zolls vom Arrack. Hinsichtlich des Assam-Thees könne er noch nichts voraussagen, jedenfalls müsse man dafür sorgen, daß Assam-Thee nicht nach chinesischen Häfen versandt, und von dort als chinesischer ausgeführt werde. Was die Lascar-Matrosen betreffe, so sey dieß ein alter Disciplinarpunkt, der nicht wohl abgeändert werden könne. Der Präsident des indischen Controlamtes, Sir J. C. Hobhouse, fügte bei, die Regierung wolle die Bittsteller keineswegs entmuthigen, und, den Punkt wegen der Theezölle ausgenommen, wolle er keine der beantragten Resolutionen im voraus verneinen; nur erheische die Sache eine so reifliche Erwägung, daß er vorschlage, dieselbe erst an eine besondere Committee zur Prüfung zu überweisen. Für Förderung der Baumwollecultur in Indien habe die Regierung schon viel gethan, und hege von der Theeanpflanzung in Assam die besten Hoffnungen. Auch sey

welche der Hofrath v. Panzner aus eigenen Beobachtungen, mündlichen und archivalischen Nachrichten mit vielem Fleiße zusammengetragen hat, und von dem Kartendepot des russischen Generalstabs im Jahr 1816 herausgegeben ist, und wovon die kürzlich angezeigte Karte von Mittelasien wahrscheinlich nur eine Uebersetzung ist.

Großbritannien.

In der Unterhaussitzung vom 25 Febr. lenkte, wie vorgestern kurz erwähnt, Sir R. Jenkins, derzeitiger Präsident des India-House, die Aufmerksamkeit des Hauses auf die unlängst eingebrachte Petition der ostindischen Compagnie, worin um eine Ermäßigung der Eingangszölle von ostindischen Producten gebeten wurde. Er bemerkte, die ostindische Compagnie habe aufgehört eine Handelsgesellschaft zu seyn, und diese Petition betreffe das Wohl der indischen Bevölkerung, welcher die brittische Legislatur ihre Fürsorge schuldig sey. Wenn Indiens Hülfsquellen den auf dieses Land verwendeten Kosten nicht gleich kämen, dann würde man einigen Grund haben, die Interessen des Mutterlandes vor den indischen zu berücksichtigen; dieß sey aber bekanntlich nicht der Fall, vielmehr seyen die indischen Besitzungen für England eine Hauptquelle des Ruhms, Nationalreichthums und der Macht (hört!), die jährlichen Remittenzen aus Indien nach England beliefen sich auf 3 Millionen Pf. St., die als eine Art Tribut betrachtet werden könnten, nicht zu gedenken der ungeheuern Reichthümer, welche von Privaten in Ostindien erworben werden. (Hört!) Zur Vergeltung dieser Vortheile möge das Parlament die Interessen der Einwohner Ostindiens schützen, und ihren Gewerbsfleiß durch jedes, mit der Gerechtigkeit gegen Andere verträgliche Mittel aufzumuntern suchen. Der Antragsteller durchging nun die Einzelpunkte der Petition. Der erste darin berührte Punkt ist die Zuckereinfuhr. Im J. 1836 seyen die Zölle auf ost- und westindische Zucker gleichgestellt, diese Gleichstellung aber noch von einem Entscheid des geheimen Raths Ihrer Maj. abhängig gemacht worden. Ueber diese Verzögerung beklage sich die Petition, und wünsche die Parlamentsacte, wie es bereits zu Gunsten der Präsidentschaft Bengal geschehen, auf ganz Brittisch-Indien ausgedehnt. Zwei weitere Hauptartikel, welche die Bittschrift berühre, seyen Tabak und Spirituosa. Amerikanischer Tabak zahle in England nur 1 Sch. 6 Pence per Pfund Eingangszoll, ostindischer hingegen 3 Schilling. Die Compagnie bitte um Gleichstellung dieser Zölle. (Hört!) Was dann die Spirituosa, namentlich Rum, betreffe, so zahle der aus Westindien eingeführte 9 Sch. für das Gallon, der brittisch-indische aber 15 Sch. Warum dieser Unterschied bestehe, sey nicht einzusehen. Englische Kattune zahlten bei ihrer Einfuhr in Indien nur 3 1/2 bis 7 Proc. Zoll, hingegen ostindische Fabricate in England 10 bis 20 Procent. Dasselbe sey bei Seidenzeugen der Fall: englische zahlen in ostindischen Häfen 3 1/2 bis 7, indische in englischen Häfen 20 Procent. Diese Unbilligkeit könne ohne Nachtheil für die englischen Fabricanten, wie für das Staatseinkommen beseitigt werden. Ein Gegenstand, der eben jetzt in England besonderes Interesse errege – die Theecultur in Assam, verdiene gewiß allen Schutz und Ermunterung von Seite des Staats, denn es lasse sich voraussehen, daß der Thee von Assam, bei verbessertem Anbau, so gut wie der chinesische werden, und dann den Theeverbrauch im Lande großentheils decken werde. (Hört!) Auch für den Kaffee von Mysore und andern ostindischen Pflanzungen, worauf ein nicht unbeträchtliches brittisches Capital angelegt sey, spricht die Petition Gleichstellung der Zölle mit jenen von westindischem und Mauritius-Kaffee an. Der Redner schloß sich der weiteren Beschwerde der Petition an, daß kraft der Navigationsacte die Eingebornen Hindostans von den Rechten brittischer Seeleute, welche doch die Neger Westindiens genössen, ausgeschlossen seyen, so daß Schiffe, die zwischen Indien und England fahren, nur unter besondern Umständen mit indischen Matrosen bemannt seyn dürfen. Ueberhaupt, meinte Sir R. Jenkins, der Naturreichthum Indiens werde, zu seinem eigenen wie zu Englands Bestem, erst dann zur vollen Entwicklung kommen, wenn Indien volle Rechtsgleichheit mit dem Mutterland erlangt haben werde. Er schloß mit der Motion, das Haus wolle am 4 März sich in eine allgemeine Committe verwandeln, um die erwähnten Zölle auf indische Producte, behufs ihrer Ermäßigung und Gleichstellung mit den betreffenden Zöllen aus andern brittischen Besitzungen, in Erwägung zu ziehen. Hr. Hogg, vormals Advocat beim obersten Gerichtshof in Calcutta, unterstützte die Motion, indem er die Gleichgültigkeit tadelte, womit indische Fragen bisher in der Regel vom Parlament behandelt worden seyen, weil sich dabei die Schlagwörter Whig und Tory weniger als bei andern Fragen anbringen lassen. Indessen sey die Zeit vorüber, wo man Indien in politischer und commercieller Hinsicht ganz als ein Land für sich, nur als ein Terrain für Kriegsführung und fette Civilämter betrachtet habe. Das indische Volk selbst müsse mehr und mehr ein Gegenstand legislativer Beachtung für England werden. Auch Hr. Hume (vordem Militärarzt in Indien, wo er aber auch in verschiedenen andern Functionen, als Armee-Dolmetsch im Krieg gegen die Mahratten, als Armeezahlmeister, Postmeister etc. sich sehr nützlich machte und ein beträchtliches Vermögen erwarb) bedauerte, daß Indiens Industrie und Handel nicht längst von den beengenden Fesseln befreit seyen. Die Zölle auf indische Waaren seyen nicht nur unverhältnißmäßig hoch im Vergleich mit andern brittischen Besitzungen, sondern in einigen Fällen ohne allen Grund unter sich selbst ungleich, wie z. B. Mysore-Kaffee 9 Pence, bengalischer aber nur 6 per Pfd. zahlen müsse. Hr. Hume findet es überhaupt unpolitisch, die Waaren aus eigenen Landestheilen mit hohen Zöllen zu belasten, wodurch nur das Schmugglergewerbe gefördert werde. Uebrigens freute er sich der zunehmenden Baumwolleneinfuhr aus Indien. Der Handelsminister, Hr. Labouchere, erklärte, die Regierung wünsche gegen Ostindien ganz gerecht zu seyn, eine umfassende Zollreduction aber sey ein wichtiger Punkt, der reifliche Erwägung verdiene. Eine Ermäßigung des Zolls von ostindischem Tabak bis auf 2 Sh. 9 Pence per Pfd. könne er im Namen der Regierung nicht versprechen. Was den Rum betreffe, so sey dieß ein verwickelter Punkt, weil es sich dabei auch um andere geistige Getränke handle, und es schwer halten würde, den Zoll auf Rum herabzusetzen, ohne gleichzeitige Verminderung des Zolls vom Arrack. Hinsichtlich des Assam-Thees könne er noch nichts voraussagen, jedenfalls müsse man dafür sorgen, daß Assam-Thee nicht nach chinesischen Häfen versandt, und von dort als chinesischer ausgeführt werde. Was die Lascar-Matrosen betreffe, so sey dieß ein alter Disciplinarpunkt, der nicht wohl abgeändert werden könne. Der Präsident des indischen Controlamtes, Sir J. C. Hobhouse, fügte bei, die Regierung wolle die Bittsteller keineswegs entmuthigen, und, den Punkt wegen der Theezölle ausgenommen, wolle er keine der beantragten Resolutionen im voraus verneinen; nur erheische die Sache eine so reifliche Erwägung, daß er vorschlage, dieselbe erst an eine besondere Committee zur Prüfung zu überweisen. Für Förderung der Baumwollecultur in Indien habe die Regierung schon viel gethan, und hege von der Theeanpflanzung in Assam die besten Hoffnungen. Auch sey

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Wenn Indiens Hülfsquellen den auf dieses Land verwendeten Kosten nicht gleich kämen, dann würde man einigen Grund haben, die Interessen des Mutterlandes vor den indischen zu berücksichtigen; dieß sey aber bekanntlich nicht der Fall, vielmehr seyen die indischen Besitzungen für England eine Hauptquelle des Ruhms, Nationalreichthums und der Macht (hört!), die jährlichen Remittenzen aus Indien nach England beliefen sich auf 3 Millionen Pf. St., die als eine Art Tribut betrachtet werden könnten, nicht zu gedenken der ungeheuern Reichthümer, welche von Privaten in Ostindien erworben werden. (Hört!) Zur Vergeltung dieser Vortheile möge das Parlament die Interessen der Einwohner Ostindiens schützen, und ihren Gewerbsfleiß durch jedes, mit der Gerechtigkeit gegen Andere verträgliche Mittel aufzumuntern suchen. Der Antragsteller durchging nun die Einzelpunkte der Petition. Der erste darin berührte Punkt ist die Zuckereinfuhr. Im J. 1836 seyen die Zölle auf ost- und westindische Zucker gleichgestellt, diese Gleichstellung aber noch von einem Entscheid des geheimen Raths Ihrer Maj. abhängig gemacht worden. Ueber diese Verzögerung beklage sich die Petition, und wünsche die Parlamentsacte, wie es bereits zu Gunsten der Präsidentschaft Bengal geschehen, auf ganz Brittisch-Indien ausgedehnt. Zwei weitere Hauptartikel, welche die Bittschrift berühre, seyen Tabak und Spirituosa. Amerikanischer Tabak zahle in England nur 1 Sch. 6 Pence per Pfund Eingangszoll, ostindischer hingegen 3 Schilling. Die Compagnie bitte um Gleichstellung dieser Zölle. (Hört!) Was dann die Spirituosa, namentlich Rum, betreffe, so zahle der aus Westindien eingeführte 9 Sch. für das Gallon, der brittisch-indische aber 15 Sch. Warum dieser Unterschied bestehe, sey nicht einzusehen. Englische Kattune zahlten bei ihrer Einfuhr in Indien nur 3 1/2 bis 7 Proc. Zoll, hingegen ostindische Fabricate in England 10 bis 20 Procent. 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Die Zölle auf indische Waaren seyen nicht nur unverhältnißmäßig hoch im Vergleich mit andern brittischen Besitzungen, sondern in einigen Fällen ohne allen Grund unter sich selbst ungleich, wie z. B. Mysore-Kaffee 9 Pence, bengalischer aber nur 6 per Pfd. zahlen müsse. Hr. Hume findet es überhaupt unpolitisch, die Waaren aus eigenen Landestheilen mit hohen Zöllen zu belasten, wodurch nur das Schmugglergewerbe gefördert werde. Uebrigens freute er sich der zunehmenden Baumwolleneinfuhr aus Indien. Der Handelsminister, Hr. <hi rendition="#g">Labouchere</hi>, erklärte, die Regierung wünsche gegen Ostindien ganz gerecht zu seyn, eine umfassende Zollreduction aber sey ein wichtiger Punkt, der reifliche Erwägung verdiene. Eine Ermäßigung des Zolls von ostindischem Tabak bis auf 2 Sh. 9 Pence per Pfd. könne er im Namen der Regierung nicht versprechen. 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Wenn Indiens Hülfsquellen den auf dieses Land verwendeten Kosten nicht gleich kämen, dann würde man einigen Grund haben, die Interessen des Mutterlandes vor den indischen zu berücksichtigen; dieß sey aber bekanntlich nicht der Fall, vielmehr seyen die indischen Besitzungen für England eine Hauptquelle des Ruhms, Nationalreichthums und der Macht (hört!), die jährlichen Remittenzen aus Indien nach England beliefen sich auf 3 Millionen Pf. St., die als eine Art Tribut betrachtet werden könnten, nicht zu gedenken der ungeheuern Reichthümer, welche von Privaten in Ostindien erworben werden. (Hört!) Zur Vergeltung dieser Vortheile möge das Parlament die Interessen der Einwohner Ostindiens schützen, und ihren Gewerbsfleiß durch jedes, mit der Gerechtigkeit gegen Andere verträgliche Mittel aufzumuntern suchen. Der Antragsteller durchging nun die Einzelpunkte der Petition. Der erste darin berührte Punkt ist die Zuckereinfuhr. Im J. 1836 seyen die Zölle auf ost- und westindische Zucker gleichgestellt, diese Gleichstellung aber noch von einem Entscheid des geheimen Raths Ihrer Maj. abhängig gemacht worden. Ueber diese Verzögerung beklage sich die Petition, und wünsche die Parlamentsacte, wie es bereits zu Gunsten der Präsidentschaft Bengal geschehen, auf ganz Brittisch-Indien ausgedehnt. Zwei weitere Hauptartikel, welche die Bittschrift berühre, seyen Tabak und Spirituosa. Amerikanischer Tabak zahle in England nur 1 Sch. 6 Pence per Pfund Eingangszoll, ostindischer hingegen 3 Schilling. Die Compagnie bitte um Gleichstellung dieser Zölle. (Hört!) Was dann die Spirituosa, namentlich Rum, betreffe, so zahle der aus Westindien eingeführte 9 Sch. für das Gallon, der brittisch-indische aber 15 Sch. Warum dieser Unterschied bestehe, sey nicht einzusehen. Englische Kattune zahlten bei ihrer Einfuhr in Indien nur 3 1/2 bis 7 Proc. Zoll, hingegen ostindische Fabricate in England 10 bis 20 Procent. Dasselbe sey bei Seidenzeugen der Fall: englische zahlen in ostindischen Häfen 3 1/2 bis 7, indische in englischen Häfen 20 Procent. Diese Unbilligkeit könne ohne Nachtheil für die englischen Fabricanten, wie für das Staatseinkommen beseitigt werden. Ein Gegenstand, der eben jetzt in England besonderes Interesse errege – die Theecultur in Assam, verdiene gewiß allen Schutz und Ermunterung von Seite des Staats, denn es lasse sich voraussehen, daß der Thee von Assam, bei verbessertem Anbau, so gut wie der chinesische werden, und dann den Theeverbrauch im Lande großentheils decken werde. (Hört!) Auch für den Kaffee von Mysore und andern ostindischen Pflanzungen, worauf ein nicht unbeträchtliches brittisches Capital angelegt sey, spricht die Petition Gleichstellung der Zölle mit jenen von westindischem und Mauritius-Kaffee an. Der Redner schloß sich der weiteren Beschwerde der Petition an, daß kraft der Navigationsacte die Eingebornen Hindostans von den Rechten brittischer Seeleute, welche doch die Neger Westindiens genössen, ausgeschlossen seyen, so daß Schiffe, die zwischen Indien und England fahren, nur unter besondern Umständen mit indischen Matrosen bemannt seyn dürfen. Ueberhaupt, meinte Sir R. Jenkins, der Naturreichthum Indiens werde, zu seinem eigenen wie zu Englands Bestem, erst dann zur vollen Entwicklung kommen, wenn Indien volle Rechtsgleichheit mit dem Mutterland erlangt haben werde. Er schloß mit der Motion, das Haus wolle am 4 März sich in eine allgemeine Committe verwandeln, um die erwähnten Zölle auf indische Producte, behufs ihrer Ermäßigung und Gleichstellung mit den betreffenden Zöllen aus andern brittischen Besitzungen, in Erwägung zu ziehen. Hr. Hogg, vormals Advocat beim obersten Gerichtshof in Calcutta, unterstützte die Motion, indem er die Gleichgültigkeit tadelte, womit indische Fragen bisher in der Regel vom Parlament behandelt worden seyen, weil sich dabei die Schlagwörter Whig und Tory weniger als bei andern Fragen anbringen lassen. Indessen sey die Zeit vorüber, wo man Indien in politischer und commercieller Hinsicht ganz als ein Land für sich, nur als ein Terrain für Kriegsführung und fette Civilämter betrachtet habe. Das indische Volk selbst müsse mehr und mehr ein Gegenstand legislativer Beachtung für England werden. Auch Hr. Hume (vordem Militärarzt in Indien, wo er aber auch in verschiedenen andern Functionen, als Armee-Dolmetsch im Krieg gegen die Mahratten, als Armeezahlmeister, Postmeister etc. sich sehr nützlich machte und ein beträchtliches Vermögen erwarb) bedauerte, daß Indiens Industrie und Handel nicht längst von den beengenden Fesseln befreit seyen. Die Zölle auf indische Waaren seyen nicht nur unverhältnißmäßig hoch im Vergleich mit andern brittischen Besitzungen, sondern in einigen Fällen ohne allen Grund unter sich selbst ungleich, wie z. B. Mysore-Kaffee 9 Pence, bengalischer aber nur 6 per Pfd. zahlen müsse. Hr. Hume findet es überhaupt unpolitisch, die Waaren aus eigenen Landestheilen mit hohen Zöllen zu belasten, wodurch nur das Schmugglergewerbe gefördert werde. Uebrigens freute er sich der zunehmenden Baumwolleneinfuhr aus Indien. Der Handelsminister, Hr. Labouchere, erklärte, die Regierung wünsche gegen Ostindien ganz gerecht zu seyn, eine umfassende Zollreduction aber sey ein wichtiger Punkt, der reifliche Erwägung verdiene. Eine Ermäßigung des Zolls von ostindischem Tabak bis auf 2 Sh. 9 Pence per Pfd. könne er im Namen der Regierung nicht versprechen. Was den Rum betreffe, so sey dieß ein verwickelter Punkt, weil es sich dabei auch um andere geistige Getränke handle, und es schwer halten würde, den Zoll auf Rum herabzusetzen, ohne gleichzeitige Verminderung des Zolls vom Arrack. Hinsichtlich des Assam-Thees könne er noch nichts voraussagen, jedenfalls müsse man dafür sorgen, daß Assam-Thee nicht nach chinesischen Häfen versandt, und von dort als chinesischer ausgeführt werde. Was die Lascar-Matrosen betreffe, so sey dieß ein alter Disciplinarpunkt, der nicht wohl abgeändert werden könne. Der Präsident des indischen Controlamtes, Sir J. C. Hobhouse, fügte bei, die Regierung wolle die Bittsteller keineswegs entmuthigen, und, den Punkt wegen der Theezölle ausgenommen, wolle er keine der beantragten Resolutionen im voraus verneinen; nur erheische die Sache eine so reifliche Erwägung, daß er vorschlage, dieselbe erst an eine besondere Committee zur Prüfung zu überweisen. 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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung. Nr. 67. Augsburg, 7. März 1840, S. 0533. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/augsburgerallgemeine_067_18400307/13>, abgerufen am 23.11.2024.