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Allgemeine Zeitung. Nr. 58. Augsburg, 27. Februar 1840.

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Bei dem großen Interesse, welches unsere Mitbürger für diese Feier gezeigt, dem uns zu größtem Dauke verpflichtenden Wohlwollen und der Munificenz, welche unsere verehrten Behörden bei Gestattung und Dotation unseres Festes an den Tag gelegt, glauben wir versichern zu dürfen, daß dasselbe ein wahrhaft würdiges, großartiges werden, und seinen Theilnehmern für den Augenblick ächte wahre Freude, für die Zukunft die bleibendste und erhebendste Erinnerung bereiten werde.

Gern werden wir bei den einzelnen Festlichkeiten, beim Kirchgang und Festzuge, bei Disposition der uns für Diner und Ball zu Gebote stehenden Räumlichkeiten, bei der Musikaufführung u. s. w. besondere Rücksicht auf unsere Kunst- und Geschäftsgenossen nehmen; doch sind wir dieß nur dann im Stande, wenn unsere hiermit freundlichst ausgesprochene Bitte:
daß diejenigen unserer auswärtigen Collegen, welche persönlich an unserm Feste Theil nehmen wollen, sich recht zeitig bei uns melden mögen,
geneigte Berücksichtigung findet.

Das unterzeichnete Comite ist mit Vergnügen bereit, schon jetzt deßfallsige Anmeldungen entgegen zu nehmen, und auf Verlangen noch nähere Auskunft zu ertheilen, so wie es durch ein besonderes Bureau gern für diejenigen, welche es wünschen und sich deßhalb in Zeiten schriftlich melden, gern die Besorgung passender Logis für die Zeit des Festes übernehmen wird.

Leipzig, am 10 Februar 1840

Das Comite zur Feier der Erfindung der Buchdruckerkunst.

[357-59]

Kundmachung
des Wiener allgemeinen Wittwen- und Waisen-Pensions-Institutes
mit der Einladung zum Beitritt in dasselbe.

Ueber die vom Ausschuß des Wiener allgemeinen Wittwen- und Waisen-Pensions-Institutes mit Kundmachung vom 18 Februar 1838, Z. 20, bekannt gegebenen und laut fernerer Kundmachung vom 10 Julius 1838, Z. 216, zum Gesellschaftsbeschluß erhobenen Anträge zur definitiven Regulirung desselben ist nunmehr unterm 12 December 1839 die allerhöchste Entschließung Sr. k. k. Majestät vom 23 November 1839 des Inhaltes herabgelangt, daß
"Se. k. k. Majestät auf die etwaigen Ansprüche der bisherigen Instituts-Interessenten keinen mandativen Einfluß nehmen wollen, unter diesem Vorbehalt aber dem Institute gestatten, daß es auf der Grundlage der vorgelegten neuen Statuten sich seine Fortdauer zu sichern versuche, und anordnen, daß längstens nach dem Verlaufe von drei Jahren das Resultat gutächtlich an allerhöchst Se. Majestät vorgelegt werde."

Eine Kundmachung des Ausschusses des Wiener allgemeinen Wittwen- und Waisen-Pensions-Instituts vom heutigen Tage, Nr. E. 310, welche den Intelligenzblättern der k. k. privilegirten Wiener Zeitung, Samstag den 4 Januar und sofort jeden Samstag in den Monaten Januar, Februar und März 1840eingeschaltet seyn wird, gibt nach Mittheilung eben dieser allerhöchsten Entschließung eine kurze Nachweisung von den überaus günstigen Ergebnissen, deren sich die Anstalt durch die Erfahrungen der mit letztem October 1839 zu Ende gegangenen drei Jahre erfreut, welche seit der letzten vom 1 November 1837 an berechneten Bilanz des Instituts abgelaufen sind, und setzt zugleich die überaus wichtigen Vortheile auseinander, welche dieses unentgeltlich verwaltete Institut, das nunmehr bereits mit Ende Octobers 1839 als bewährteste Grundlage seiner Fortdauer ein Stammvermögen von beinahe eilfmalhunderttausend Gulden Conv. Münze ausweiset, und bei welchem durch dieselbe (Eine) Einlage der Pensions-Anspruch für die Gattin und zugleich für die mit ihr erzeugten, so wie für alle in das Institut mitgebrachten ehelichen Kinder des Mitgliedes erworben wird, seinen neuen Theilnehmern darbietet, mit der Einladung zum Beitritt in dasselbe, so wie mit der Bemerkung, daß fortan Aufnahmsgesuche in der Instituts-Kanzlei in Wien (am neuen Markt Nr. 1054) angenommen werden, und daß ebendaselbst, gleichwie auch bei den verschiedenen HH. Instituts-Agenten in den k. k. Provinzen sowohl die Statuten, Jahresausweise, Formularien zu Aufnahmsgesuchen, die obige vollständige sammt allen übrigen Kundmachungen des Instituts zu haben sind.

Wien, den 1 Januar 1840

Von der Direction des Wiener allgemeinen Wittwen- und Waisen-Pensions-Instituts.

[666]

Oeffentliche Danksagung.

In der Mitte des Octobers v. J. hatte ich das Unglück, an einer chronischen Lungenentzundung zu erkranken. Zwei Monate litt ich bedeutend und trotz der Bemühungen unserer ausgezeichnetsten Aerzte blieben alle Mittel fruchtlos, wurde mein Zustand von Tag zu Tag bedenklicher. Nur wer unter ähnlichen Verhältnissen, im kräftigsten Mannesalter krank und erschöpft auf seinem Lager nach Rettung geschmachtet, wird den Eindruck zu begreifen vermögen, welchen das zuletzt von den berühmten Aerzten über mich ausgesprochene "incurable" auf mein Gemüth ausübte. In diesem für rettungslos erklärten Zustande wandte ich mich endlich an den hiesigen praktischen Arzt Dr. med. et chirurg., Hrn. Zaiaczkowski, und wie stets hinter dem trüben Gewirr irdischer Schicksale die leitende Hand einer göttlichen Vorsehung verborgen, so erschien auch mir der Recurs an diesen Mann in jenem Augenblicke. In weniger als acht Tagen brachte er mich durch eine eben so humane als einfache Behandlungsweise auf den Weg der Reconvalescenz, und nach dem Ablauf von kaum drei Wochen war ich völlig wieder hergestellt. Ich wage nicht zu beurtheilen, welchen Einfluß hiebei die Heilbestrebungen meines Organismus gehabt, allein ich hege die positive Ueberzeugung, daß ich lediglich der Hülfe des Hrn. Dr. Zaiaczkowski die Erhaltung meines Lebens verdanke. Einem solchen Resultate gebührt die tiefgefühlteste Anerkennung, die ich denn meinem Erretter hiermit im gleichseitigen Interesse der leidenden Menschheit öffentlich abstatte.

Zürich, den 1 Februar 1840

G. A. Mahl im Hotel Baur.

[652-54]
[Tabelle]

Bekanntmachung.

Zur gänzlichen Vollendung der fast zur Hälfte des Weges schon im Fahrbetriebe befindlichen und zur andern Hälfte großentheils fertigen Eisenbahn von München nach Augsburg ist eine Vermehrung des Capitals von 1,100,000 fl. erforderlich, zu deren Aufbringung das Directorium mit Zustimmung des Verwaltungsrathes der Gesellschaft, die Negocirung eines Anlehens beschlossen und hiezu auch die statutengemäß nachgesuchte höchste Regierungs-Genehmigung bereits erhalten hat.

Um die ungestörte Fortsetzung des Bahnbaues, dessen Vollendung bei den dermaligen günstigen Witterungsverhältnissen in diesem Jahre noch mit Zuversicht erwartet werden kann, für alle Fälle sicher zu stellen, haben die Mitglieder der beiden Verwaltungs-Organe der Gesellschaft sich durch Subscription zur al pari Uebernahme des ganzen Anlehens vereinigt, sich aber gleichzeitig verbindlich erklärt, die Hälfte der von ihnen unterzeichneten Summen zu Gunsten jener übrigen Actionnäre der Gesellschaft zu überlassen, welche sich bei diesem nach 4 vom Hundert verzinslichen Anlehen zu betheiligen wünschen und sich dazu

Bei dem großen Interesse, welches unsere Mitbürger für diese Feier gezeigt, dem uns zu größtem Dauke verpflichtenden Wohlwollen und der Munificenz, welche unsere verehrten Behörden bei Gestattung und Dotation unseres Festes an den Tag gelegt, glauben wir versichern zu dürfen, daß dasselbe ein wahrhaft würdiges, großartiges werden, und seinen Theilnehmern für den Augenblick ächte wahre Freude, für die Zukunft die bleibendste und erhebendste Erinnerung bereiten werde.

Gern werden wir bei den einzelnen Festlichkeiten, beim Kirchgang und Festzuge, bei Disposition der uns für Diner und Ball zu Gebote stehenden Räumlichkeiten, bei der Musikaufführung u. s. w. besondere Rücksicht auf unsere Kunst- und Geschäftsgenossen nehmen; doch sind wir dieß nur dann im Stande, wenn unsere hiermit freundlichst ausgesprochene Bitte:
daß diejenigen unserer auswärtigen Collegen, welche persönlich an unserm Feste Theil nehmen wollen, sich recht zeitig bei uns melden mögen,
geneigte Berücksichtigung findet.

Das unterzeichnete Comité ist mit Vergnügen bereit, schon jetzt deßfallsige Anmeldungen entgegen zu nehmen, und auf Verlangen noch nähere Auskunft zu ertheilen, so wie es durch ein besonderes Bureau gern für diejenigen, welche es wünschen und sich deßhalb in Zeiten schriftlich melden, gern die Besorgung passender Logis für die Zeit des Festes übernehmen wird.

Leipzig, am 10 Februar 1840

Das Comité zur Feier der Erfindung der Buchdruckerkunst.

[357-59]

Kundmachung
des Wiener allgemeinen Wittwen- und Waisen-Pensions-Institutes
mit der Einladung zum Beitritt in dasselbe.

Ueber die vom Ausschuß des Wiener allgemeinen Wittwen- und Waisen-Pensions-Institutes mit Kundmachung vom 18 Februar 1838, Z. 20, bekannt gegebenen und laut fernerer Kundmachung vom 10 Julius 1838, Z. 216, zum Gesellschaftsbeschluß erhobenen Anträge zur definitiven Regulirung desselben ist nunmehr unterm 12 December 1839 die allerhöchste Entschließung Sr. k. k. Majestät vom 23 November 1839 des Inhaltes herabgelangt, daß
„Se. k. k. Majestät auf die etwaigen Ansprüche der bisherigen Instituts-Interessenten keinen mandativen Einfluß nehmen wollen, unter diesem Vorbehalt aber dem Institute gestatten, daß es auf der Grundlage der vorgelegten neuen Statuten sich seine Fortdauer zu sichern versuche, und anordnen, daß längstens nach dem Verlaufe von drei Jahren das Resultat gutächtlich an allerhöchst Se. Majestät vorgelegt werde.“

Eine Kundmachung des Ausschusses des Wiener allgemeinen Wittwen- und Waisen-Pensions-Instituts vom heutigen Tage, Nr. E. 310, welche den Intelligenzblättern der k. k. privilegirten Wiener Zeitung, Samstag den 4 Januar und sofort jeden Samstag in den Monaten Januar, Februar und März 1840eingeschaltet seyn wird, gibt nach Mittheilung eben dieser allerhöchsten Entschließung eine kurze Nachweisung von den überaus günstigen Ergebnissen, deren sich die Anstalt durch die Erfahrungen der mit letztem October 1839 zu Ende gegangenen drei Jahre erfreut, welche seit der letzten vom 1 November 1837 an berechneten Bilanz des Instituts abgelaufen sind, und setzt zugleich die überaus wichtigen Vortheile auseinander, welche dieses unentgeltlich verwaltete Institut, das nunmehr bereits mit Ende Octobers 1839 als bewährteste Grundlage seiner Fortdauer ein Stammvermögen von beinahe eilfmalhunderttausend Gulden Conv. Münze ausweiset, und bei welchem durch dieselbe (Eine) Einlage der Pensions-Anspruch für die Gattin und zugleich für die mit ihr erzeugten, so wie für alle in das Institut mitgebrachten ehelichen Kinder des Mitgliedes erworben wird, seinen neuen Theilnehmern darbietet, mit der Einladung zum Beitritt in dasselbe, so wie mit der Bemerkung, daß fortan Aufnahmsgesuche in der Instituts-Kanzlei in Wien (am neuen Markt Nr. 1054) angenommen werden, und daß ebendaselbst, gleichwie auch bei den verschiedenen HH. Instituts-Agenten in den k. k. Provinzen sowohl die Statuten, Jahresausweise, Formularien zu Aufnahmsgesuchen, die obige vollständige sammt allen übrigen Kundmachungen des Instituts zu haben sind.

Wien, den 1 Januar 1840

Von der Direction des Wiener allgemeinen Wittwen- und Waisen-Pensions-Instituts.

[666]

Oeffentliche Danksagung.

In der Mitte des Octobers v. J. hatte ich das Unglück, an einer chronischen Lungenentzundung zu erkranken. Zwei Monate litt ich bedeutend und trotz der Bemühungen unserer ausgezeichnetsten Aerzte blieben alle Mittel fruchtlos, wurde mein Zustand von Tag zu Tag bedenklicher. Nur wer unter ähnlichen Verhältnissen, im kräftigsten Mannesalter krank und erschöpft auf seinem Lager nach Rettung geschmachtet, wird den Eindruck zu begreifen vermögen, welchen das zuletzt von den berühmten Aerzten über mich ausgesprochene „incurable“ auf mein Gemüth ausübte. In diesem für rettungslos erklärten Zustande wandte ich mich endlich an den hiesigen praktischen Arzt Dr. med. et chirurg., Hrn. Zaiaczkowski, und wie stets hinter dem trüben Gewirr irdischer Schicksale die leitende Hand einer göttlichen Vorsehung verborgen, so erschien auch mir der Recurs an diesen Mann in jenem Augenblicke. In weniger als acht Tagen brachte er mich durch eine eben so humane als einfache Behandlungsweise auf den Weg der Reconvalescenz, und nach dem Ablauf von kaum drei Wochen war ich völlig wieder hergestellt. Ich wage nicht zu beurtheilen, welchen Einfluß hiebei die Heilbestrebungen meines Organismus gehabt, allein ich hege die positive Ueberzeugung, daß ich lediglich der Hülfe des Hrn. Dr. Zaiaczkowski die Erhaltung meines Lebens verdanke. Einem solchen Resultate gebührt die tiefgefühlteste Anerkennung, die ich denn meinem Erretter hiermit im gleichseitigen Interesse der leidenden Menschheit öffentlich abstatte.

Zürich, den 1 Februar 1840

G. A. Mahl im Hotel Baur.

[652-54]
[Tabelle]

Bekanntmachung.

Zur gänzlichen Vollendung der fast zur Hälfte des Weges schon im Fahrbetriebe befindlichen und zur andern Hälfte großentheils fertigen Eisenbahn von München nach Augsburg ist eine Vermehrung des Capitals von 1,100,000 fl. erforderlich, zu deren Aufbringung das Directorium mit Zustimmung des Verwaltungsrathes der Gesellschaft, die Negocirung eines Anlehens beschlossen und hiezu auch die statutengemäß nachgesuchte höchste Regierungs-Genehmigung bereits erhalten hat.

Um die ungestörte Fortsetzung des Bahnbaues, dessen Vollendung bei den dermaligen günstigen Witterungsverhältnissen in diesem Jahre noch mit Zuversicht erwartet werden kann, für alle Fälle sicher zu stellen, haben die Mitglieder der beiden Verwaltungs-Organe der Gesellschaft sich durch Subscription zur al pari Uebernahme des ganzen Anlehens vereinigt, sich aber gleichzeitig verbindlich erklärt, die Hälfte der von ihnen unterzeichneten Summen zu Gunsten jener übrigen Actionnäre der Gesellschaft zu überlassen, welche sich bei diesem nach 4 vom Hundert verzinslichen Anlehen zu betheiligen wünschen und sich dazu

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[0463/0015] Bei dem großen Interesse, welches unsere Mitbürger für diese Feier gezeigt, dem uns zu größtem Dauke verpflichtenden Wohlwollen und der Munificenz, welche unsere verehrten Behörden bei Gestattung und Dotation unseres Festes an den Tag gelegt, glauben wir versichern zu dürfen, daß dasselbe ein wahrhaft würdiges, großartiges werden, und seinen Theilnehmern für den Augenblick ächte wahre Freude, für die Zukunft die bleibendste und erhebendste Erinnerung bereiten werde. Gern werden wir bei den einzelnen Festlichkeiten, beim Kirchgang und Festzuge, bei Disposition der uns für Diner und Ball zu Gebote stehenden Räumlichkeiten, bei der Musikaufführung u. s. w. besondere Rücksicht auf unsere Kunst- und Geschäftsgenossen nehmen; doch sind wir dieß nur dann im Stande, wenn unsere hiermit freundlichst ausgesprochene Bitte: daß diejenigen unserer auswärtigen Collegen, welche persönlich an unserm Feste Theil nehmen wollen, sich recht zeitig bei uns melden mögen, geneigte Berücksichtigung findet. Das unterzeichnete Comité ist mit Vergnügen bereit, schon jetzt deßfallsige Anmeldungen entgegen zu nehmen, und auf Verlangen noch nähere Auskunft zu ertheilen, so wie es durch ein besonderes Bureau gern für diejenigen, welche es wünschen und sich deßhalb in Zeiten schriftlich melden, gern die Besorgung passender Logis für die Zeit des Festes übernehmen wird. Leipzig, am 10 Februar 1840 Das Comité zur Feier der Erfindung der Buchdruckerkunst. [357-59] Kundmachung des Wiener allgemeinen Wittwen- und Waisen-Pensions-Institutes mit der Einladung zum Beitritt in dasselbe. Ueber die vom Ausschuß des Wiener allgemeinen Wittwen- und Waisen-Pensions-Institutes mit Kundmachung vom 18 Februar 1838, Z. 20, bekannt gegebenen und laut fernerer Kundmachung vom 10 Julius 1838, Z. 216, zum Gesellschaftsbeschluß erhobenen Anträge zur definitiven Regulirung desselben ist nunmehr unterm 12 December 1839 die allerhöchste Entschließung Sr. k. k. Majestät vom 23 November 1839 des Inhaltes herabgelangt, daß „Se. k. k. Majestät auf die etwaigen Ansprüche der bisherigen Instituts-Interessenten keinen mandativen Einfluß nehmen wollen, unter diesem Vorbehalt aber dem Institute gestatten, daß es auf der Grundlage der vorgelegten neuen Statuten sich seine Fortdauer zu sichern versuche, und anordnen, daß längstens nach dem Verlaufe von drei Jahren das Resultat gutächtlich an allerhöchst Se. 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Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Deutsches Textarchiv: Bereitstellung der Texttranskription. (2016-06-28T11:37:15Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Matthias Boenig: Bearbeitung der digitalen Edition. (2016-06-28T11:37:15Z)

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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung. Nr. 58. Augsburg, 27. Februar 1840, S. 0463. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/augsburgerallgemeine_058_18400227/15>, abgerufen am 23.11.2024.