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Allgemeine Zeitung. Nr. 34. Augsburg, 3. Februar 1840.

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[320-21]

Einladung an sämmtliche Künstler des In- und Auslandes zur Theilnahme an der schweizerischen Kunstausstellung im Jahre 1840.

Im Laufe des Sommers 1840 wird von den Künstlergesellschaften und Kunstvereinen der nachbenannten drei Schweizer-Städte eine gemeinschaftliche Kunstausstellung veranstaltet, welche in Basel während des Monats Junius in Bern vom 15 Julius bis 15 August, und in Zürich während des Septembers eröffnet seyn wird; und es werden zu dem Ende die verehrl. Künstler des In- und Auslandes um gefällige Zusendung ihrer Arbeiten ersucht.

Die Vereine der genannten drei Städte können sowohl aus eigenen Mitteln, als von Seiten des übrigen Publicums und durchreisender Fremden, Hoffnung auf nicht ganz unbedeutenden Absatz geben.

Die Bedingungen, woran sich die verehrl. HH. Einsender genau halten wollen, sind folgende:
1) Es werden bloß Originalarbeiten lebender Künstler und innerhalb Jahresfrist verstorbener Schweizerkünstler angenommen.

2) Portofreiheit genießen nur Künstler bei eigenen Arbeiten, und zwar tragen die Vereine die Kosten der Her- und Rückfracht auf die Entfernung von 60 Stunden von der Schweizergränze und bis zu dem Bruttogewicht von 100 neuen Schweizer Pfunden oder 50 Kilogrammen per Kiste. Bei größerer Entfernung und schwererem Gewicht muß mit dem betreffenden Vereine besonders unterhandelt werden. Sendungen von Kunstwerken zur Post werden nur frankirt angenommen. Auch geschehen die vor Ende des Turnus verlangten Rücksendungen auf Kosten des Eigenthümers.

3) Die Verpackung muß von den Einsendern nach folgender Vorschrift geschehen: größere, 3 Quadratfuß überschreitende Werke dürfen nur einzeln in eine Kiste verpackt werden. Die Kisten der Gemälde müssen inwendig mit Papier ausgeklebt, an den vordern Rändern schwarz angestrichen und das Gemälde mit Schrauben darin befestigt seyn, so daß es mit der Kiste aufgestellt werden kann. Auch der Deckel ist mit Schrauben zu befestigen. Mangelt eines dieser Erfordernisse, so wird es auf Kosten des Einsenders angeschafft. Endlich ist jeder Zusendung eine genaue Bezeichnung des Gegenstandes, des Verfertigers, des festen Preises und der endlichen Bestimmung im Falle des Nichtverkaufs beizufügen.

4) Die Versendungen geschehen auf Gefahr des Eigenthümers, wohl aber macht man sich die sorgfältigste Behandlung und Spedirung zur Pflicht.

5) Die Einsendungen müssen so zeitig befördert werden, daß sie spätestens am 15 Mai 1840 in Basel, am 1 Julius in Bern und am 15 August in Zürich eintreffen. Wenn dieselben nicht zu obigen Terminen an den bezeichneten Orten eingehen, so haben die Vereine keine Verpflichtung, die Einsendungskosten zu tragen. Die Zusendungen nach Basel sind an den Basler Kunstverein, nach Bern an die Commission des Berner Kunstvereins, und nach Zürich an die Züricher Künstlergesellschaft zu richten.

6) Allzugeringe Producte, welche von dem betreffenden Vereine für unwürdig der Ausstellung befunden werden, werden dem Einsender auf seine Kosten zurückgeschickt. - Basel, den 18 Januar 1840.

Namens des Basler Kunst-Vereines, der Vorsteher: Felix Sarasin.

Der Secretär: L. August Burckhardt, J. U. D.

[352]

Bekanntmachung.

Zum gerichtlichen Verkauf eines Oelgemäldes auf Holz von Jost v. Winghen - das Brustbild einer alten Frau, in mit Pelz verzierter Kleidung und übereinander geschlagenen Händen, vorstellend, welches 2 Schuh 2 1/2 Zoll hoch und 1 Schuh 8 1/2 Zoll breit ist, mit der Jahreszahl 1594, ist Commission
auf Samstag den 29 Februar l. J.,
Vormittags 10 bis 12 Uhr,
im Geschäftslocale des k. Kreis- und Stadtgerichtsraths Fischer anberaumt, wozu Kaufslustige mit dem Anhange geladen werden, daß in Folge besonderer Uebereinkunft der Interessenten der Hinschlag und die Ausantwortung dieses Bildes bei dieser Tagsfahrt an den Meistbietenden sogleich gegen Baarerlage der Steigerungssumme erfolgt.

Am 28 Januar 1840.

Königliches Kreis- und Stadtgericht München.

Graf v. Lerchenfeld, Dir.

Pichlmayr, Acc.

[5082-84]

Edictal-Ladung.

Der Seifensiedergesell Christian Erdfried Garke, welcher zu Ballenstedt am 15 Junius 1789 geboren und ein Sohn des daselbst verstorbenen Seifensiedermeisters Christian Garke ist, hat seit dem Jahre 1810, wo er unter den herz. anhalt-bernburgischen Truppen den Feldzug gegen Spanien mitgemacht hat und nicht zurückgekehrt ist, keine Nachricht von seinem Leben und Aufenthalt gegeben. Sein Vermögen besteht in 1845 Rthlr. in Gold.

Auf den Antrag der Betheiligten werden der Seifensiedergesell Christian Erdfried Garke oder dessen etwaige unbekannte Erben hierdurch öffentlich vorgeladen, in dem vor herz. Justizamte allhier
auf den 24 April 1840,
Vormittags 11 Uhr,
anberaumten Termine sich zu stellen und sich zu legitimiren, resp. ihre Erbrechte anzumelden, widrigenfalls der genannte Abwesende für todt erklärt, und sein zurückgelassenes Vermögen unter Präclusion der ausgebliebenen unbekannten Interessenten dem nächsten gesetzlichen Erben zugesprochen werden soll.

Ballenstedt, den 3 December 1839.

Herzogl. anhalt. Justizamt daselbst.

Hempel.

[377]

Bekanntmachung.

Die Regierung des eidgenössischen Standes Graubünden beabsichtigt die Stelle eines Kantons-Forstinspectors und eines Bezirksförsters neu zu besetzen. Für erstere ist eine jährliche Besoldung von 1400 Schweizerfranken, und überdieß eine Entschädigung von 2 1/2 Schweizerfranken auf jeden Tag, den der Inspector außer seinem Wohnort beschäftigt wird; für den Bezirksförster ein Jahrgehalt von 940 Schweizerfranken ausgesetzt, wobei diesem letztern bei dringenden Aufträgen auch die Fahrkosten vergütet werden. Dagegen wird von ihnen verlangt, daß sie in der Forstkunde und den dazu gehörenden Fächern die erforderlichen theoretischen Kenntnisse besitzen und sich in ihrem Berufe einige Jahre praktisch geübt haben.

Die respectiven HH. Candidaten sind eingeladen, sich bis zum
20 des nächsten Monats März,
bei der Unterzeichneten schriftlich zu melden, und dieser ihre Zeugnisse einzusenden.

Chur, den 28 Januar 1840.

Die Regierungskanzlei des Kantons Graubünden.

[380-81]

Bekanntmachung
hinsichtlich des Baues von Flachsspinn-Maschinen.

Die unterzeichnete Anstalt - welche für das Königreich Sachsen das ausschließliche Privilegium zum Bau von Flachsspinnmaschinen besitzt - sieht sich in Folge mehrerer Anfragen veranlaßt, hiermit ergebenst bekannt zu machen, daß sie sich unter Leitung eines theoretisch und praktisch gebildeten englischen Maschinenbauers, welcher erst vor kurzem aus England zurückgekehrt ist, wo er sich wieder mit den neuern Erfindungen in dieser Branche der Mechanik bekannt gemacht hat, unausgesetzt mit dem Bau von Flachs- und Wergspinn-Maschinen nach den zweckmäßigsten Systemen beschäftigt.

Die Anstalt ist in Stand gesetzt, jede Bestellung, von welchem Umfange sie auch sey, bestens auszuführen; sie sichert den Bestellern, mag der Auftrag groß oder klein seyn, die prompteste, reellste und billigste Bedienung zu und übernimmt nach Uebereinkunft die Garantie für die gelieferten Gegenstände.

Zugleich erlaubt sie sich hiermit auf ihr Lager von bereits fertigen, theils in England, theils in der Anstalt selbst nach einem ganz vorzüglichen Systeme gefertigten Flachsspinn-Maschinen aufmerksam zu machen, und sie wird bei dem Ankauf dieser Maschinen die möglich billigsten Preise stellen.

Die Maschinenbau-Anstalt zu Schloß Urbigau bei Dresden.

[382-84]

Wein-Versteigerung
zu Forst in der Pfalz am Haardt-Gebirge.

Dienstag den 17 und Mittwoch den 18 März d. J., des Morgens 9 Uhr anfangend, werden aus dem Nachlasse des zu Forst verlebten Gutsbesitzers, Hrn. Theodor Steinmetz, in dem Sterbhause zu Forst, der Theilung wegen, die untenbezeichneten Weine unter den gewöhnlichen Bedingungen mit Bewilligung einer angemessenen Frist zur Abnahme öffentlich versteigert, nämlich:
[irrelevantes Material]

Die Weine sind in Forst gelagert; auch ist das Weinlager des Verstorbenen bekannt und bedarf keiner Empfehlung.

Die Proben können zwei Tage vor der Versteigerung, auch vor derselben genommen werden.

Deidesheim, den 27 Januar 1840.

Für die Erben
Schuler, k. Notar.

[320-21]

Einladung an sämmtliche Künstler des In- und Auslandes zur Theilnahme an der schweizerischen Kunstausstellung im Jahre 1840.

Im Laufe des Sommers 1840 wird von den Künstlergesellschaften und Kunstvereinen der nachbenannten drei Schweizer-Städte eine gemeinschaftliche Kunstausstellung veranstaltet, welche in Basel während des Monats Junius in Bern vom 15 Julius bis 15 August, und in Zürich während des Septembers eröffnet seyn wird; und es werden zu dem Ende die verehrl. Künstler des In- und Auslandes um gefällige Zusendung ihrer Arbeiten ersucht.

Die Vereine der genannten drei Städte können sowohl aus eigenen Mitteln, als von Seiten des übrigen Publicums und durchreisender Fremden, Hoffnung auf nicht ganz unbedeutenden Absatz geben.

Die Bedingungen, woran sich die verehrl. HH. Einsender genau halten wollen, sind folgende:
1) Es werden bloß Originalarbeiten lebender Künstler und innerhalb Jahresfrist verstorbener Schweizerkünstler angenommen.

2) Portofreiheit genießen nur Künstler bei eigenen Arbeiten, und zwar tragen die Vereine die Kosten der Her- und Rückfracht auf die Entfernung von 60 Stunden von der Schweizergränze und bis zu dem Bruttogewicht von 100 neuen Schweizer Pfunden oder 50 Kilogrammen per Kiste. Bei größerer Entfernung und schwererem Gewicht muß mit dem betreffenden Vereine besonders unterhandelt werden. Sendungen von Kunstwerken zur Post werden nur frankirt angenommen. Auch geschehen die vor Ende des Turnus verlangten Rücksendungen auf Kosten des Eigenthümers.

3) Die Verpackung muß von den Einsendern nach folgender Vorschrift geschehen: größere, 3 Quadratfuß überschreitende Werke dürfen nur einzeln in eine Kiste verpackt werden. Die Kisten der Gemälde müssen inwendig mit Papier ausgeklebt, an den vordern Rändern schwarz angestrichen und das Gemälde mit Schrauben darin befestigt seyn, so daß es mit der Kiste aufgestellt werden kann. Auch der Deckel ist mit Schrauben zu befestigen. Mangelt eines dieser Erfordernisse, so wird es auf Kosten des Einsenders angeschafft. Endlich ist jeder Zusendung eine genaue Bezeichnung des Gegenstandes, des Verfertigers, des festen Preises und der endlichen Bestimmung im Falle des Nichtverkaufs beizufügen.

4) Die Versendungen geschehen auf Gefahr des Eigenthümers, wohl aber macht man sich die sorgfältigste Behandlung und Spedirung zur Pflicht.

5) Die Einsendungen müssen so zeitig befördert werden, daß sie spätestens am 15 Mai 1840 in Basel, am 1 Julius in Bern und am 15 August in Zürich eintreffen. Wenn dieselben nicht zu obigen Terminen an den bezeichneten Orten eingehen, so haben die Vereine keine Verpflichtung, die Einsendungskosten zu tragen. Die Zusendungen nach Basel sind an den Basler Kunstverein, nach Bern an die Commission des Berner Kunstvereins, und nach Zürich an die Züricher Künstlergesellschaft zu richten.

6) Allzugeringe Producte, welche von dem betreffenden Vereine für unwürdig der Ausstellung befunden werden, werden dem Einsender auf seine Kosten zurückgeschickt. – Basel, den 18 Januar 1840.

Namens des Basler Kunst-Vereines, der Vorsteher: Felix Sarasin.

Der Secretär: L. August Burckhardt, J. U. D.

[352]

Bekanntmachung.

Zum gerichtlichen Verkauf eines Oelgemäldes auf Holz von Jost v. Winghen – das Brustbild einer alten Frau, in mit Pelz verzierter Kleidung und übereinander geschlagenen Händen, vorstellend, welches 2 Schuh 2 1/2 Zoll hoch und 1 Schuh 8 1/2 Zoll breit ist, mit der Jahreszahl 1594, ist Commission
auf Samstag den 29 Februar l. J.,
Vormittags 10 bis 12 Uhr,
im Geschäftslocale des k. Kreis- und Stadtgerichtsraths Fischer anberaumt, wozu Kaufslustige mit dem Anhange geladen werden, daß in Folge besonderer Uebereinkunft der Interessenten der Hinschlag und die Ausantwortung dieses Bildes bei dieser Tagsfahrt an den Meistbietenden sogleich gegen Baarerlage der Steigerungssumme erfolgt.

Am 28 Januar 1840.

Königliches Kreis- und Stadtgericht München.

Graf v. Lerchenfeld, Dir.

Pichlmayr, Acc.

[5082-84]

Edictal-Ladung.

Der Seifensiedergesell Christian Erdfried Garke, welcher zu Ballenstedt am 15 Junius 1789 geboren und ein Sohn des daselbst verstorbenen Seifensiedermeisters Christian Garke ist, hat seit dem Jahre 1810, wo er unter den herz. anhalt-bernburgischen Truppen den Feldzug gegen Spanien mitgemacht hat und nicht zurückgekehrt ist, keine Nachricht von seinem Leben und Aufenthalt gegeben. Sein Vermögen besteht in 1845 Rthlr. in Gold.

Auf den Antrag der Betheiligten werden der Seifensiedergesell Christian Erdfried Garke oder dessen etwaige unbekannte Erben hierdurch öffentlich vorgeladen, in dem vor herz. Justizamte allhier
auf den 24 April 1840,
Vormittags 11 Uhr,
anberaumten Termine sich zu stellen und sich zu legitimiren, resp. ihre Erbrechte anzumelden, widrigenfalls der genannte Abwesende für todt erklärt, und sein zurückgelassenes Vermögen unter Präclusion der ausgebliebenen unbekannten Interessenten dem nächsten gesetzlichen Erben zugesprochen werden soll.

Ballenstedt, den 3 December 1839.

Herzogl. anhalt. Justizamt daselbst.

Hempel.

[377]

Bekanntmachung.

Die Regierung des eidgenössischen Standes Graubünden beabsichtigt die Stelle eines Kantons-Forstinspectors und eines Bezirksförsters neu zu besetzen. Für erstere ist eine jährliche Besoldung von 1400 Schweizerfranken, und überdieß eine Entschädigung von 2 1/2 Schweizerfranken auf jeden Tag, den der Inspector außer seinem Wohnort beschäftigt wird; für den Bezirksförster ein Jahrgehalt von 940 Schweizerfranken ausgesetzt, wobei diesem letztern bei dringenden Aufträgen auch die Fahrkosten vergütet werden. Dagegen wird von ihnen verlangt, daß sie in der Forstkunde und den dazu gehörenden Fächern die erforderlichen theoretischen Kenntnisse besitzen und sich in ihrem Berufe einige Jahre praktisch geübt haben.

Die respectiven HH. Candidaten sind eingeladen, sich bis zum
20 des nächsten Monats März,
bei der Unterzeichneten schriftlich zu melden, und dieser ihre Zeugnisse einzusenden.

Chur, den 28 Januar 1840.

Die Regierungskanzlei des Kantons Graubünden.

[380-81]

Bekanntmachung
hinsichtlich des Baues von Flachsspinn-Maschinen.

Die unterzeichnete Anstalt – welche für das Königreich Sachsen das ausschließliche Privilegium zum Bau von Flachsspinnmaschinen besitzt – sieht sich in Folge mehrerer Anfragen veranlaßt, hiermit ergebenst bekannt zu machen, daß sie sich unter Leitung eines theoretisch und praktisch gebildeten englischen Maschinenbauers, welcher erst vor kurzem aus England zurückgekehrt ist, wo er sich wieder mit den neuern Erfindungen in dieser Branche der Mechanik bekannt gemacht hat, unausgesetzt mit dem Bau von Flachs- und Wergspinn-Maschinen nach den zweckmäßigsten Systemen beschäftigt.

Die Anstalt ist in Stand gesetzt, jede Bestellung, von welchem Umfange sie auch sey, bestens auszuführen; sie sichert den Bestellern, mag der Auftrag groß oder klein seyn, die prompteste, reellste und billigste Bedienung zu und übernimmt nach Uebereinkunft die Garantie für die gelieferten Gegenstände.

Zugleich erlaubt sie sich hiermit auf ihr Lager von bereits fertigen, theils in England, theils in der Anstalt selbst nach einem ganz vorzüglichen Systeme gefertigten Flachsspinn-Maschinen aufmerksam zu machen, und sie wird bei dem Ankauf dieser Maschinen die möglich billigsten Preise stellen.

Die Maschinenbau-Anstalt zu Schloß Urbigau bei Dresden.

[382-84]

Wein-Versteigerung
zu Forst in der Pfalz am Haardt-Gebirge.

Dienstag den 17 und Mittwoch den 18 März d. J., des Morgens 9 Uhr anfangend, werden aus dem Nachlasse des zu Forst verlebten Gutsbesitzers, Hrn. Theodor Steinmetz, in dem Sterbhause zu Forst, der Theilung wegen, die untenbezeichneten Weine unter den gewöhnlichen Bedingungen mit Bewilligung einer angemessenen Frist zur Abnahme öffentlich versteigert, nämlich:
[irrelevantes Material]

Die Weine sind in Forst gelagert; auch ist das Weinlager des Verstorbenen bekannt und bedarf keiner Empfehlung.

Die Proben können zwei Tage vor der Versteigerung, auch vor derselben genommen werden.

Deidesheim, den 27 Januar 1840.

Für die Erben
Schuler, k. Notar.

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Die Kisten der Gemälde müssen inwendig mit Papier ausgeklebt, an den vordern Rändern schwarz angestrichen und das Gemälde mit Schrauben darin befestigt seyn, so daß es mit der Kiste aufgestellt werden kann. Auch der Deckel ist mit Schrauben zu befestigen. Mangelt eines dieser Erfordernisse, so wird es auf Kosten des Einsenders angeschafft. Endlich ist jeder Zusendung eine genaue Bezeichnung des Gegenstandes, des Verfertigers, des festen Preises und der endlichen Bestimmung im Falle des Nichtverkaufs beizufügen. 4) Die Versendungen geschehen auf Gefahr des Eigenthümers, wohl aber macht man sich die sorgfältigste Behandlung und Spedirung zur Pflicht. 5) Die Einsendungen müssen so zeitig befördert werden, daß sie spätestens am 15 Mai 1840 in Basel, am 1 Julius in Bern und am 15 August in Zürich eintreffen. Wenn dieselben nicht zu obigen Terminen an den bezeichneten Orten eingehen, so haben die Vereine keine Verpflichtung, die Einsendungskosten zu tragen. Die Zusendungen nach Basel sind an den Basler Kunstverein, nach Bern an die Commission des Berner Kunstvereins, und nach Zürich an die Züricher Künstlergesellschaft zu richten. 6) Allzugeringe Producte, welche von dem betreffenden Vereine für unwürdig der Ausstellung befunden werden, werden dem Einsender auf seine Kosten zurückgeschickt. – Basel, den 18 Januar 1840. Namens des Basler Kunst-Vereines, der Vorsteher: Felix Sarasin. Der Secretär: L. August Burckhardt, J. U. D. [352] Bekanntmachung. Zum gerichtlichen Verkauf eines Oelgemäldes auf Holz von Jost v. Winghen – das Brustbild einer alten Frau, in mit Pelz verzierter Kleidung und übereinander geschlagenen Händen, vorstellend, welches 2 Schuh 2 1/2 Zoll hoch und 1 Schuh 8 1/2 Zoll breit ist, mit der Jahreszahl 1594, ist Commission auf Samstag den 29 Februar l. J., Vormittags 10 bis 12 Uhr, im Geschäftslocale des k. Kreis- und Stadtgerichtsraths Fischer anberaumt, wozu Kaufslustige mit dem Anhange geladen werden, daß in Folge besonderer Uebereinkunft der Interessenten der Hinschlag und die Ausantwortung dieses Bildes bei dieser Tagsfahrt an den Meistbietenden sogleich gegen Baarerlage der Steigerungssumme erfolgt. Am 28 Januar 1840. Königliches Kreis- und Stadtgericht München. Graf v. Lerchenfeld, Dir. Pichlmayr, Acc. [5082-84] Edictal-Ladung. Der Seifensiedergesell Christian Erdfried Garke, welcher zu Ballenstedt am 15 Junius 1789 geboren und ein Sohn des daselbst verstorbenen Seifensiedermeisters Christian Garke ist, hat seit dem Jahre 1810, wo er unter den herz. anhalt-bernburgischen Truppen den Feldzug gegen Spanien mitgemacht hat und nicht zurückgekehrt ist, keine Nachricht von seinem Leben und Aufenthalt gegeben. Sein Vermögen besteht in 1845 Rthlr. in Gold. Auf den Antrag der Betheiligten werden der Seifensiedergesell Christian Erdfried Garke oder dessen etwaige unbekannte Erben hierdurch öffentlich vorgeladen, in dem vor herz. Justizamte allhier auf den 24 April 1840, Vormittags 11 Uhr, anberaumten Termine sich zu stellen und sich zu legitimiren, resp. ihre Erbrechte anzumelden, widrigenfalls der genannte Abwesende für todt erklärt, und sein zurückgelassenes Vermögen unter Präclusion der ausgebliebenen unbekannten Interessenten dem nächsten gesetzlichen Erben zugesprochen werden soll. Ballenstedt, den 3 December 1839. Herzogl. anhalt. Justizamt daselbst. Hempel. [377] Bekanntmachung. Die Regierung des eidgenössischen Standes Graubünden beabsichtigt die Stelle eines Kantons-Forstinspectors und eines Bezirksförsters neu zu besetzen. Für erstere ist eine jährliche Besoldung von 1400 Schweizerfranken, und überdieß eine Entschädigung von 2 1/2 Schweizerfranken auf jeden Tag, den der Inspector außer seinem Wohnort beschäftigt wird; für den Bezirksförster ein Jahrgehalt von 940 Schweizerfranken ausgesetzt, wobei diesem letztern bei dringenden Aufträgen auch die Fahrkosten vergütet werden. Dagegen wird von ihnen verlangt, daß sie in der Forstkunde und den dazu gehörenden Fächern die erforderlichen theoretischen Kenntnisse besitzen und sich in ihrem Berufe einige Jahre praktisch geübt haben. Die respectiven HH. Candidaten sind eingeladen, sich bis zum 20 des nächsten Monats März, bei der Unterzeichneten schriftlich zu melden, und dieser ihre Zeugnisse einzusenden. Chur, den 28 Januar 1840. Die Regierungskanzlei des Kantons Graubünden. [380-81] Bekanntmachung hinsichtlich des Baues von Flachsspinn-Maschinen. Die unterzeichnete Anstalt – welche für das Königreich Sachsen das ausschließliche Privilegium zum Bau von Flachsspinnmaschinen besitzt – sieht sich in Folge mehrerer Anfragen veranlaßt, hiermit ergebenst bekannt zu machen, daß sie sich unter Leitung eines theoretisch und praktisch gebildeten englischen Maschinenbauers, welcher erst vor kurzem aus England zurückgekehrt ist, wo er sich wieder mit den neuern Erfindungen in dieser Branche der Mechanik bekannt gemacht hat, unausgesetzt mit dem Bau von Flachs- und Wergspinn-Maschinen nach den zweckmäßigsten Systemen beschäftigt. Die Anstalt ist in Stand gesetzt, jede Bestellung, von welchem Umfange sie auch sey, bestens auszuführen; sie sichert den Bestellern, mag der Auftrag groß oder klein seyn, die prompteste, reellste und billigste Bedienung zu und übernimmt nach Uebereinkunft die Garantie für die gelieferten Gegenstände. Zugleich erlaubt sie sich hiermit auf ihr Lager von bereits fertigen, theils in England, theils in der Anstalt selbst nach einem ganz vorzüglichen Systeme gefertigten Flachsspinn-Maschinen aufmerksam zu machen, und sie wird bei dem Ankauf dieser Maschinen die möglich billigsten Preise stellen. Die Maschinenbau-Anstalt zu Schloß Urbigau bei Dresden. [382-84] Wein-Versteigerung zu Forst in der Pfalz am Haardt-Gebirge. Dienstag den 17 und Mittwoch den 18 März d. J., des Morgens 9 Uhr anfangend, werden aus dem Nachlasse des zu Forst verlebten Gutsbesitzers, Hrn. Theodor Steinmetz, in dem Sterbhause zu Forst, der Theilung wegen, die untenbezeichneten Weine unter den gewöhnlichen Bedingungen mit Bewilligung einer angemessenen Frist zur Abnahme öffentlich versteigert, nämlich: _ Die Weine sind in Forst gelagert; auch ist das Weinlager des Verstorbenen bekannt und bedarf keiner Empfehlung. Die Proben können zwei Tage vor der Versteigerung, auch vor derselben genommen werden. Deidesheim, den 27 Januar 1840. Für die Erben Schuler, k. Notar.

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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung. Nr. 34. Augsburg, 3. Februar 1840, S. 0303. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/augsburgerallgemeine_038_18400207/15>, abgerufen am 21.11.2024.