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Allgemeine Zeitung. Nr. 37. Augsburg, 6. Februar 1840.

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[341-42]

Sächsische Eisen- (L. S.) Compagnie.

Das Comite zu Errichtung der sächs. Eisen-Compagnie hatte bei seinem ersten Hervortreten aus bewegenden Gründen die öffentlichen Aufforderung zur Actienzeichnung nicht für angemessen erachtet. Nachdem binnen kurzer Frist die zu Constituirung der Compagnie laut der Subscriptionsbedingungen erforderlichen drei Fünftel der in 1000 Stück bestehenden Gesammtzahl der Actien auf Privatwegen untergebracht worden waren, nahm man mit weiterer Verbreitung der Einladung Anstand, da es wünschenswerth erschien, dem größern Publicum die Gelegenheit zur Betheiligung dann zu bieten, wenn die Resultate der Vorarbeiten die Begründung der davon zuversichtlich gehegten Erwartungen mehr und mehr ergeben haben würden. Dieser Zeitpunkt ist jetzt eingetreten. Die hohe Staatsregierung fördert, und die inzwischen gemachte Erfahrung sichert ein Unternehmen, für welches hauptsächlich durch die Wahl des Ausschusses die besten intellectuellen Kräfte gewonnen sind. Dieß ergeben die erlassenen Bekanntmachungen und erstatteten Berichte.

Das Directorium hält es daher für zeitgemäß, dem Publicum den Beitritt zur sächsischen Eisen-Compagnie, so weit derselbe nach der beschränkten Actienzahl noch gestattet ist, hierdurch anheim zu geben. Eine weitere Empfehlung des Unternehmens liegt weder in des erstern Absicht, noch in dem Zwecke gegenwärtiger Bekanntmachung, und es genügt daher zu bemerken, daß bei
dem Hrn. Stadtrath Hering in Zwickau,
dem Hrn. G. Meufel & Comp. in Dresden und
den unterzeichneten Schömberg Weber & Comp. in Leipzig,
die betreffenden gedruckten Mittheilungen einzusehen, die Bedingungen der Ueberlassung von Actien zu erfahren, und letztere zu erhalten sind. - Leipzig, den 20 Januar 1840

Das Directorium der sächsischen Eisen-Compagnie.

Heinrich v. Arnim, Vorsitzender.

Schömberg Weber & Comp., Bevollmächtigte.

[179-81]

Gant-Proclama.

Das königl. Landgericht Weilheim
hat durch Erkenntniß vom 31 März 1837 in dem Schuldenwesen des Kloster-Realitätenbesitzers Abraham Renner zu Polling den Universal-Concurs erkannt.

Nachdem dieses Erkenntniß nicht nur durch das Erkenntniß des königl. Appellationsgerichts für Oberbayern vom 14 April 1838 bestätigt worden ist, sondern auch durch das Erkenntniß des königl. Oberappellationsgerichts als die höchste Justizbehörde des Königreichs Bayern vom 3 December 1839 die letztinstanzliche Bestätigung erlangt hat, so werden hiemit nach bayerischer Gerichtsordnung, Cap. 19 §. 4 die gesetzlichen Edictstage festgesetzt, und zwar
I. Zur Anmeldung der Forderungen und deren gehörigen Nachweisung auf
Freitag den 6 März 1840

II. Zur Vorbringung der Einreden gegen die angemeldeten Forderungen auf
Freitag den 1 Mai 1840

III. Zur Schlußverhandlung auf
Freitag den 29 Mai 1840
und zwar bis 12 Junius 1840einschlüssig für die Replik, und bis 26 Junius 1840einschlüssig für die Duplik,
jedesmal Morgens 8 Uhr.

Es werden sonach hiezu sämmtliche unbekannte Gläubiger des Gemeinschuldners hiemit öffentlich unter dem Rechtsnachtheile vorgeladen, daß das Nichterscheinen am ersten Edictstage die Ausschließung der Forderungen von der gegenwärtigen Concursmasse, das Nichterscheinen an den übrigen Edictstagen die Ausschließung mit den an denselben vorzunehmenden Handlungen zur Folge habe.

Hiebei werden alle diejenigen, welche irgend etwas von dem Vermögen des Gemeinschuldners in Handen haben, bei Vermeidung des nochmaligen Ersatzes aufgefordert, solches unter Vorbehalt ihrer Rechte bei Gericht zu übergeben.

Concl. 11 Januar 1840

Der königl. Landrichter.

Baur.

[156.59]

Edictal-Ladung.

Nachdem
1) Christiane Wilhelmine Büttner in Nossen, daß ihr Ehemann, der im Jahre 1814 bei dem Platzcommandanten v. Gößnitz in Nossen als Dolmetscher in Dienst gestandene, aus Straßburg gebürtige Fleischhauergeselle Johann Büttner sie im Jahre 1819 verlassen, unter der Versicherung, daß ihr von dessen Aufenthalt, Leben und Tod einige Nachricht nicht zugekommen sey, angebracht und auf Trennung der mit demselben geschlossenen Ehe angetragen hat, auch
2) in dem vom königl. Appellationsgericht allhier auf die von Christianen Marien Kirchbach in Roßwein gegen ihren abwesenden Ehemann, den Tuchmachermeister Karl Gottlieb Kirchbach, erhobene Ehedesertionsklage am 28 August d. J. anberaumt gewesenen ersten Edictaltermine der Beklagte nicht erschienen ist, so werden hierdurch ernannte Ehemänner, Büttner und Kirchbach, peremtorisch geladen, daß sie
den 18 März 1840
des Vormittags 10 Uhr, im hiesigen königlichen Appellationsgericht persönlich erscheinen, Büttner mit seiner Ehefrau die Güte pflege, dafern jedoch eine Aussöhnung nicht zu Stande kommt, sich auf die erhobene Klage einlasse, Kirchbach aber erhebliche Behinderungen, weßhalb er im obberegten ersten Termine nicht erschienen ist, anzeige und sodann beide Beklagte der Bekanntmachung eines Erkenntnisses sich gewärtigen, indem sie außerdem, daß bei ihrem Außenbleiben ermeldetes Erkenntniß Mittags 12 Uhr für bekannt gemacht werde erachtet werden, zu gewarten haben, und rücksichtlich auf der Klägerin Suchen ferner in der Sache geschehen wird, was Recht ist.

Leipzig, am 31 December 1839.

Königl. sächs. Appellationsgericht.

Dr. Beck.

Hincker.

[254]

Für alle Freunde ausgezeichneter schöngeistiger Schriften
ist ein Verzeichniß gesammelter Werke von den beliebtesten Dichtern: van der Velde, A. v. Tromlitz, A. Bronikowski, G. Schilling, C. Weisflog etc. etc., welche wegen der Nachdrucke in Würtemberg zu ungemein billigen Preisen, selbst unter dem der Nachdrücke, bis Ostermesse 1840verkauft werden sollen, in allen namhaften Buchhandlungen unentgeltlich zu bekommen, in der Matth. Rieger'schen Buchhandlung zu Augsburg und Lindau.

Arnold'sche Buchhandlung in
Dresden und Leipzig.

[341-42]

Sächsische Eisen- (L. S.) Compagnie.

Das Comité zu Errichtung der sächs. Eisen-Compagnie hatte bei seinem ersten Hervortreten aus bewegenden Gründen die öffentlichen Aufforderung zur Actienzeichnung nicht für angemessen erachtet. Nachdem binnen kurzer Frist die zu Constituirung der Compagnie laut der Subscriptionsbedingungen erforderlichen drei Fünftel der in 1000 Stück bestehenden Gesammtzahl der Actien auf Privatwegen untergebracht worden waren, nahm man mit weiterer Verbreitung der Einladung Anstand, da es wünschenswerth erschien, dem größern Publicum die Gelegenheit zur Betheiligung dann zu bieten, wenn die Resultate der Vorarbeiten die Begründung der davon zuversichtlich gehegten Erwartungen mehr und mehr ergeben haben würden. Dieser Zeitpunkt ist jetzt eingetreten. Die hohe Staatsregierung fördert, und die inzwischen gemachte Erfahrung sichert ein Unternehmen, für welches hauptsächlich durch die Wahl des Ausschusses die besten intellectuellen Kräfte gewonnen sind. Dieß ergeben die erlassenen Bekanntmachungen und erstatteten Berichte.

Das Directorium hält es daher für zeitgemäß, dem Publicum den Beitritt zur sächsischen Eisen-Compagnie, so weit derselbe nach der beschränkten Actienzahl noch gestattet ist, hierdurch anheim zu geben. Eine weitere Empfehlung des Unternehmens liegt weder in des erstern Absicht, noch in dem Zwecke gegenwärtiger Bekanntmachung, und es genügt daher zu bemerken, daß bei
dem Hrn. Stadtrath Hering in Zwickau,
dem Hrn. G. Meufel & Comp. in Dresden und
den unterzeichneten Schömberg Weber & Comp. in Leipzig,
die betreffenden gedruckten Mittheilungen einzusehen, die Bedingungen der Ueberlassung von Actien zu erfahren, und letztere zu erhalten sind. – Leipzig, den 20 Januar 1840

Das Directorium der sächsischen Eisen-Compagnie.

Heinrich v. Arnim, Vorsitzender.

Schömberg Weber & Comp., Bevollmächtigte.

[179-81]

Gant-Proclama.

Das königl. Landgericht Weilheim
hat durch Erkenntniß vom 31 März 1837 in dem Schuldenwesen des Kloster-Realitätenbesitzers Abraham Renner zu Polling den Universal-Concurs erkannt.

Nachdem dieses Erkenntniß nicht nur durch das Erkenntniß des königl. Appellationsgerichts für Oberbayern vom 14 April 1838 bestätigt worden ist, sondern auch durch das Erkenntniß des königl. Oberappellationsgerichts als die höchste Justizbehörde des Königreichs Bayern vom 3 December 1839 die letztinstanzliche Bestätigung erlangt hat, so werden hiemit nach bayerischer Gerichtsordnung, Cap. 19 §. 4 die gesetzlichen Edictstage festgesetzt, und zwar
I. Zur Anmeldung der Forderungen und deren gehörigen Nachweisung auf
Freitag den 6 März 1840

II. Zur Vorbringung der Einreden gegen die angemeldeten Forderungen auf
Freitag den 1 Mai 1840

III. Zur Schlußverhandlung auf
Freitag den 29 Mai 1840
und zwar bis 12 Junius 1840einschlüssig für die Replik, und bis 26 Junius 1840einschlüssig für die Duplik,
jedesmal Morgens 8 Uhr.

Es werden sonach hiezu sämmtliche unbekannte Gläubiger des Gemeinschuldners hiemit öffentlich unter dem Rechtsnachtheile vorgeladen, daß das Nichterscheinen am ersten Edictstage die Ausschließung der Forderungen von der gegenwärtigen Concursmasse, das Nichterscheinen an den übrigen Edictstagen die Ausschließung mit den an denselben vorzunehmenden Handlungen zur Folge habe.

Hiebei werden alle diejenigen, welche irgend etwas von dem Vermögen des Gemeinschuldners in Handen haben, bei Vermeidung des nochmaligen Ersatzes aufgefordert, solches unter Vorbehalt ihrer Rechte bei Gericht zu übergeben.

Concl. 11 Januar 1840

Der königl. Landrichter.

Baur.

[156.59]

Edictal-Ladung.

Nachdem
1) Christiane Wilhelmine Büttner in Nossen, daß ihr Ehemann, der im Jahre 1814 bei dem Platzcommandanten v. Gößnitz in Nossen als Dolmetscher in Dienst gestandene, aus Straßburg gebürtige Fleischhauergeselle Johann Büttner sie im Jahre 1819 verlassen, unter der Versicherung, daß ihr von dessen Aufenthalt, Leben und Tod einige Nachricht nicht zugekommen sey, angebracht und auf Trennung der mit demselben geschlossenen Ehe angetragen hat, auch
2) in dem vom königl. Appellationsgericht allhier auf die von Christianen Marien Kirchbach in Roßwein gegen ihren abwesenden Ehemann, den Tuchmachermeister Karl Gottlieb Kirchbach, erhobene Ehedesertionsklage am 28 August d. J. anberaumt gewesenen ersten Edictaltermine der Beklagte nicht erschienen ist, so werden hierdurch ernannte Ehemänner, Büttner und Kirchbach, peremtorisch geladen, daß sie
den 18 März 1840
des Vormittags 10 Uhr, im hiesigen königlichen Appellationsgericht persönlich erscheinen, Büttner mit seiner Ehefrau die Güte pflege, dafern jedoch eine Aussöhnung nicht zu Stande kommt, sich auf die erhobene Klage einlasse, Kirchbach aber erhebliche Behinderungen, weßhalb er im obberegten ersten Termine nicht erschienen ist, anzeige und sodann beide Beklagte der Bekanntmachung eines Erkenntnisses sich gewärtigen, indem sie außerdem, daß bei ihrem Außenbleiben ermeldetes Erkenntniß Mittags 12 Uhr für bekannt gemacht werde erachtet werden, zu gewarten haben, und rücksichtlich auf der Klägerin Suchen ferner in der Sache geschehen wird, was Recht ist.

Leipzig, am 31 December 1839.

Königl. sächs. Appellationsgericht.

Dr. Beck.

Hincker.

[254]

☞ Für alle Freunde ausgezeichneter schöngeistiger Schriften
ist ein Verzeichniß gesammelter Werke von den beliebtesten Dichtern: van der Velde, A. v. Tromlitz, A. Bronikowski, G. Schilling, C. Weisflog etc. etc., welche wegen der Nachdrucke in Würtemberg zu ungemein billigen Preisen, selbst unter dem der Nachdrücke, bis Ostermesse 1840verkauft werden sollen, in allen namhaften Buchhandlungen unentgeltlich zu bekommen, in der Matth. Rieger'schen Buchhandlung zu Augsburg und Lindau.

Arnold'sche Buchhandlung in
Dresden und Leipzig.

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[0295/0015] [341-42] Sächsische Eisen- (L. S.) Compagnie. Das Comité zu Errichtung der sächs. Eisen-Compagnie hatte bei seinem ersten Hervortreten aus bewegenden Gründen die öffentlichen Aufforderung zur Actienzeichnung nicht für angemessen erachtet. Nachdem binnen kurzer Frist die zu Constituirung der Compagnie laut der Subscriptionsbedingungen erforderlichen drei Fünftel der in 1000 Stück bestehenden Gesammtzahl der Actien auf Privatwegen untergebracht worden waren, nahm man mit weiterer Verbreitung der Einladung Anstand, da es wünschenswerth erschien, dem größern Publicum die Gelegenheit zur Betheiligung dann zu bieten, wenn die Resultate der Vorarbeiten die Begründung der davon zuversichtlich gehegten Erwartungen mehr und mehr ergeben haben würden. Dieser Zeitpunkt ist jetzt eingetreten. 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Heinrich v. Arnim, Vorsitzender. Schömberg Weber & Comp., Bevollmächtigte. [179-81] Gant-Proclama. Das königl. Landgericht Weilheim hat durch Erkenntniß vom 31 März 1837 in dem Schuldenwesen des Kloster-Realitätenbesitzers Abraham Renner zu Polling den Universal-Concurs erkannt. Nachdem dieses Erkenntniß nicht nur durch das Erkenntniß des königl. Appellationsgerichts für Oberbayern vom 14 April 1838 bestätigt worden ist, sondern auch durch das Erkenntniß des königl. Oberappellationsgerichts als die höchste Justizbehörde des Königreichs Bayern vom 3 December 1839 die letztinstanzliche Bestätigung erlangt hat, so werden hiemit nach bayerischer Gerichtsordnung, Cap. 19 §. 4 die gesetzlichen Edictstage festgesetzt, und zwar I. Zur Anmeldung der Forderungen und deren gehörigen Nachweisung auf Freitag den 6 März 1840 II. Zur Vorbringung der Einreden gegen die angemeldeten Forderungen auf Freitag den 1 Mai 1840 III. Zur Schlußverhandlung auf Freitag den 29 Mai 1840 und zwar bis 12 Junius 1840einschlüssig für die Replik, und bis 26 Junius 1840einschlüssig für die Duplik, jedesmal Morgens 8 Uhr. Es werden sonach hiezu sämmtliche unbekannte Gläubiger des Gemeinschuldners hiemit öffentlich unter dem Rechtsnachtheile vorgeladen, daß das Nichterscheinen am ersten Edictstage die Ausschließung der Forderungen von der gegenwärtigen Concursmasse, das Nichterscheinen an den übrigen Edictstagen die Ausschließung mit den an denselben vorzunehmenden Handlungen zur Folge habe. Hiebei werden alle diejenigen, welche irgend etwas von dem Vermögen des Gemeinschuldners in Handen haben, bei Vermeidung des nochmaligen Ersatzes aufgefordert, solches unter Vorbehalt ihrer Rechte bei Gericht zu übergeben. Concl. 11 Januar 1840 Der königl. Landrichter. Baur. [156.59] Edictal-Ladung. Nachdem 1) Christiane Wilhelmine Büttner in Nossen, daß ihr Ehemann, der im Jahre 1814 bei dem Platzcommandanten v. Gößnitz in Nossen als Dolmetscher in Dienst gestandene, aus Straßburg gebürtige Fleischhauergeselle Johann Büttner sie im Jahre 1819 verlassen, unter der Versicherung, daß ihr von dessen Aufenthalt, Leben und Tod einige Nachricht nicht zugekommen sey, angebracht und auf Trennung der mit demselben geschlossenen Ehe angetragen hat, auch 2) in dem vom königl. Appellationsgericht allhier auf die von Christianen Marien Kirchbach in Roßwein gegen ihren abwesenden Ehemann, den Tuchmachermeister Karl Gottlieb Kirchbach, erhobene Ehedesertionsklage am 28 August d. J. anberaumt gewesenen ersten Edictaltermine der Beklagte nicht erschienen ist, so werden hierdurch ernannte Ehemänner, Büttner und Kirchbach, peremtorisch geladen, daß sie den 18 März 1840 des Vormittags 10 Uhr, im hiesigen königlichen Appellationsgericht persönlich erscheinen, Büttner mit seiner Ehefrau die Güte pflege, dafern jedoch eine Aussöhnung nicht zu Stande kommt, sich auf die erhobene Klage einlasse, Kirchbach aber erhebliche Behinderungen, weßhalb er im obberegten ersten Termine nicht erschienen ist, anzeige und sodann beide Beklagte der Bekanntmachung eines Erkenntnisses sich gewärtigen, indem sie außerdem, daß bei ihrem Außenbleiben ermeldetes Erkenntniß Mittags 12 Uhr für bekannt gemacht werde erachtet werden, zu gewarten haben, und rücksichtlich auf der Klägerin Suchen ferner in der Sache geschehen wird, was Recht ist. Leipzig, am 31 December 1839. Königl. sächs. Appellationsgericht. Dr. Beck. Hincker. [254] ☞ Für alle Freunde ausgezeichneter schöngeistiger Schriften ist ein Verzeichniß gesammelter Werke von den beliebtesten Dichtern: van der Velde, A. v. Tromlitz, A. Bronikowski, G. Schilling, C. Weisflog etc. etc., welche wegen der Nachdrucke in Würtemberg zu ungemein billigen Preisen, selbst unter dem der Nachdrücke, bis Ostermesse 1840verkauft werden sollen, in allen namhaften Buchhandlungen unentgeltlich zu bekommen, in der Matth. Rieger'schen Buchhandlung zu Augsburg und Lindau. Arnold'sche Buchhandlung in Dresden und Leipzig.

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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung. Nr. 37. Augsburg, 6. Februar 1840, S. 0295. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/augsburgerallgemeine_037_18400206/15>, abgerufen am 24.04.2024.