Allgemeine Zeitung. Nr. 25. Augsburg, 25. Januar 1840.
Deutschland. München, 23 Jan. Zufolge des gestern Abends erschienenen Armeebefehls wurde der Obrist Karl v. Caspers vom Artillerieregiment Zoller zum Commandanten von Nürnberg unter Verleihung des Charakters als Generalmajor, ernannt. Befördert wurden zu Obristen drei Obristlieutenants; 8 Majors zu Obristlieutenants, 9 Hauptleute und 3 Rittmeister zu Majoren, 17 Hauptleute 2ter Classe zur ersten, 20 Oberlieutenants zu Hauptleuten, 42 Unterlieutenants zu Oberlieutenants, 50 Junker zu Unterlieutenants, und (außer 26 Individuen aus der Pagerie und dem Cadettencorps) 18 Unterofficiere und Cadetten zu Junkern. Ferner enthält der Armeebefehl noch Ordensverleihungen, dann Verzeichnisse der charakterisirten, versetzten, pensionirten und verstorbenen Officiere und Militärbediensteten. Unter den pensionirten befinden sich die Generallieutenants Freiherr v. Berger, Chef des Gendarmeriecorps, und Kirschbaum, Commandant von Nürnberg. (Wir verweisen auf unsere heutigen Personalnachrichten.) Frankfurt a. M., 19 Jan. Wir haben kürzlich Gelegenheit gehabt die Prinzessin Marie von Hessen zu sehen, über deren Vermählung in der letzten Zeit so viel gesprochen wurde. Hier einige Worte darüber. Der Großfürst Cesarewitsch besuchte im vergangenen Jahre bekanntlich alle deutschen und die meisten fremden Höfe, um eine Braut zu finden, die auf einem der ersten Throne der Welt ihn glücklich machen könne, nachdem sein kaiserlicher Vater schon einmal das Beispiel gegeben, seine Kinder nicht rein diplomatischen Convenienzen opfern zu wollen. Nach mehreren Höfen kamen die Herrschaften in Darmstadt an. Die Prinzessin Marie ist am 8 August 1824 geboren, war sonach damals noch nicht 15 Jahre alt. Der Großfürst kam Nachmittags an, sah die Prinzessin zum erstenmal Abends im Theater und fuhr den andern Morgen ab. Der Eindruck, den die Prinzessin auf ihn machte, soll so groß gewesen seyn, daß er noch denselben Tag einen Feldjäger an den Kaiser deßhalb absandte. - So viel ist gewiß, daß der Großfürst auf seiner Rückkehr von England acht Tage in Darmstadt verweilte, und nun soll die Vermählung ganz entschieden seyn. Die kaiserliche Braut ist eine durch Geist und Schönheit gleich ausgezeichnete Fürstin, die selbst in der gewöhnlichsten Sphäre des Lebens alle Blicke und alle Herzen gewinnen müßte. Gebe Gott, daß sie in ihrer hohen Stellung das Glück finde, das sie bestimmt um sich verbreiten wird, und dessen sie so vollkommen würdig ist! Darmstadt, 18 Jan. Unsere Landstände sind nach ihrer Vertagung bereits vier Tage wieder versammelt, ohne daß bis jetzt etwas von allgemeinerer Bedeutung zu ihrer Berathung gekommen wäre. Doch erwartet man nächstens den Antrag der Regierung wegen Erweiterung des von Sr. k. Hoh. dem Großherzoge bewohnten Palastes. Die Kostenvoranschläge sollen auf 60,000 Gulden berechnet seyn. Wahlfragen kommen dießmal in der zweiten Kammer fünf vor. Ihre Berathung wird übermorgen stattfinden. Später wird bei den Ständen von der definitiven Ausscheidung der Domänen die Rede seyn. (Schw. M.) Schwarzburg-Sondershausen. Im ersten Stück unseres Regierungsblattes vom Jahr 1840 sagt der Fürst in Beziehung auf die Einführung einer ständischen Verfassung, welche das Land noch entbehrt: "Ich habe bereits in dem vorigen Steuerausschreiben bemerkt, daß der von einem ausgezeichneten Gelehrten gefertigte Entwurf einer Verfassungsurkunde so mißlungen war, daß sich eine völlige Umarbeitung desselben nöthig machte. Der auswärtige Rechtsgelehrte, welcher sich diesem Geschäfte unterzogen hat und in dem Rufe anerkannter Gelehrsamkeit und Geschicklichkeit steht, hat bis jetzt, mehrfacher Erinnerungen unerachtet, die fragliche Aufgabe noch nicht gelöst, ich darf jedoch hoffen, daß dieses bald geschehen werde." Fürstenthum Reuß-Lobenstein und Ebersdorf. Das dießjährige Amts- und Nachrichtsblatt enthält folgende fürstliche Verordnung: "Wir Heinrich der Zweiundsiebenzigste etc. Um die Lasten Unserer Unterthanen auf alle mögliche Weise zu erleichtern und bei den so günstigen Resultaten der durch den Anschluß an den deutschen Gesammt-Zollverein eingeführten indirecten Auflagen, welche seit der kurzen Zeit ihres Bestehens es ermöglichten, daß beinahe die Hälfte der bei Einführung der indirecten Abgaben vorhandenen Landesschulden abgetragen wurde, haben Wir Uns bewogen gefunden, bei dem Ablaufe des Zeitraums, auf welchen die alle Unterthanen ohne Rücksicht auf Grundbesitz gleichmäßig treffende Classensteuer zuletzt ausgeschrieben war, ein Gesinnen wegen fernerweiter Bewilligung derselben an Unsere getreue Ritter- und Landschaft nicht zu erlassen, sondern die gänzliche Aufhebung dieser Steuer zu beschließen." Hannover 20 Jan. Eben wird hier eine "Königliche Erklärung, die unmangelhafte Befolgung der Gesetze und Verordnungen betreffend" ausgegeben, durch welche den Richtern geradezu bei Strafe untersagt wird, auf die fortdauernde Rechtsgültigkeit des Staatsgrundgesetzes zu erkennen. Diese Verordnung bedarf keines Commentars - besser als alle Schilderungen charakterisirt sie den Rechtszustand des Landes. Was werden die Gerichte thun? über diese Frage enthalten wir uns hier aller Vermuthungen. Osnabrück, 15 Jan. Die hiesige Stadt ist aufs neue der Schauplatz heftiger Aufregung gewesen. - Am Montag den 13 wurde der hiesige Kaufmann und vorsitzende Altermann C. Breusing, welcher der an ihn von einem k. Commissarius erlassenen Citation Folge zu leisten sich weigerte, realiter citirt, durch einen Polizeidiener vor den kön. Commissarius geholt. Ins Verhör kam der Landdrost Graf Wedel, und machte dem Kaufmann Breusing Vorwürfe über seinen Eigensinn, Breusing aber, zu Protokoll jede Vernehmlassung verweigernd, erwiederte
Deutschland. München, 23 Jan. Zufolge des gestern Abends erschienenen Armeebefehls wurde der Obrist Karl v. Caspers vom Artillerieregiment Zoller zum Commandanten von Nürnberg unter Verleihung des Charakters als Generalmajor, ernannt. Befördert wurden zu Obristen drei Obristlieutenants; 8 Majors zu Obristlieutenants, 9 Hauptleute und 3 Rittmeister zu Majoren, 17 Hauptleute 2ter Classe zur ersten, 20 Oberlieutenants zu Hauptleuten, 42 Unterlieutenants zu Oberlieutenants, 50 Junker zu Unterlieutenants, und (außer 26 Individuen aus der Pagerie und dem Cadettencorps) 18 Unterofficiere und Cadetten zu Junkern. Ferner enthält der Armeebefehl noch Ordensverleihungen, dann Verzeichnisse der charakterisirten, versetzten, pensionirten und verstorbenen Officiere und Militärbediensteten. Unter den pensionirten befinden sich die Generallieutenants Freiherr v. Berger, Chef des Gendarmeriecorps, und Kirschbaum, Commandant von Nürnberg. (Wir verweisen auf unsere heutigen Personalnachrichten.) Frankfurt a. M., 19 Jan. Wir haben kürzlich Gelegenheit gehabt die Prinzessin Marie von Hessen zu sehen, über deren Vermählung in der letzten Zeit so viel gesprochen wurde. Hier einige Worte darüber. Der Großfürst Cesarewitsch besuchte im vergangenen Jahre bekanntlich alle deutschen und die meisten fremden Höfe, um eine Braut zu finden, die auf einem der ersten Throne der Welt ihn glücklich machen könne, nachdem sein kaiserlicher Vater schon einmal das Beispiel gegeben, seine Kinder nicht rein diplomatischen Convenienzen opfern zu wollen. Nach mehreren Höfen kamen die Herrschaften in Darmstadt an. Die Prinzessin Marie ist am 8 August 1824 geboren, war sonach damals noch nicht 15 Jahre alt. Der Großfürst kam Nachmittags an, sah die Prinzessin zum erstenmal Abends im Theater und fuhr den andern Morgen ab. Der Eindruck, den die Prinzessin auf ihn machte, soll so groß gewesen seyn, daß er noch denselben Tag einen Feldjäger an den Kaiser deßhalb absandte. – So viel ist gewiß, daß der Großfürst auf seiner Rückkehr von England acht Tage in Darmstadt verweilte, und nun soll die Vermählung ganz entschieden seyn. Die kaiserliche Braut ist eine durch Geist und Schönheit gleich ausgezeichnete Fürstin, die selbst in der gewöhnlichsten Sphäre des Lebens alle Blicke und alle Herzen gewinnen müßte. Gebe Gott, daß sie in ihrer hohen Stellung das Glück finde, das sie bestimmt um sich verbreiten wird, und dessen sie so vollkommen würdig ist! Darmstadt, 18 Jan. Unsere Landstände sind nach ihrer Vertagung bereits vier Tage wieder versammelt, ohne daß bis jetzt etwas von allgemeinerer Bedeutung zu ihrer Berathung gekommen wäre. Doch erwartet man nächstens den Antrag der Regierung wegen Erweiterung des von Sr. k. Hoh. dem Großherzoge bewohnten Palastes. Die Kostenvoranschläge sollen auf 60,000 Gulden berechnet seyn. Wahlfragen kommen dießmal in der zweiten Kammer fünf vor. Ihre Berathung wird übermorgen stattfinden. Später wird bei den Ständen von der definitiven Ausscheidung der Domänen die Rede seyn. (Schw. M.) Schwarzburg-Sondershausen. Im ersten Stück unseres Regierungsblattes vom Jahr 1840 sagt der Fürst in Beziehung auf die Einführung einer ständischen Verfassung, welche das Land noch entbehrt: „Ich habe bereits in dem vorigen Steuerausschreiben bemerkt, daß der von einem ausgezeichneten Gelehrten gefertigte Entwurf einer Verfassungsurkunde so mißlungen war, daß sich eine völlige Umarbeitung desselben nöthig machte. Der auswärtige Rechtsgelehrte, welcher sich diesem Geschäfte unterzogen hat und in dem Rufe anerkannter Gelehrsamkeit und Geschicklichkeit steht, hat bis jetzt, mehrfacher Erinnerungen unerachtet, die fragliche Aufgabe noch nicht gelöst, ich darf jedoch hoffen, daß dieses bald geschehen werde.“ Fürstenthum Reuß-Lobenstein und Ebersdorf. Das dießjährige Amts- und Nachrichtsblatt enthält folgende fürstliche Verordnung: „Wir Heinrich der Zweiundsiebenzigste etc. Um die Lasten Unserer Unterthanen auf alle mögliche Weise zu erleichtern und bei den so günstigen Resultaten der durch den Anschluß an den deutschen Gesammt-Zollverein eingeführten indirecten Auflagen, welche seit der kurzen Zeit ihres Bestehens es ermöglichten, daß beinahe die Hälfte der bei Einführung der indirecten Abgaben vorhandenen Landesschulden abgetragen wurde, haben Wir Uns bewogen gefunden, bei dem Ablaufe des Zeitraums, auf welchen die alle Unterthanen ohne Rücksicht auf Grundbesitz gleichmäßig treffende Classensteuer zuletzt ausgeschrieben war, ein Gesinnen wegen fernerweiter Bewilligung derselben an Unsere getreue Ritter- und Landschaft nicht zu erlassen, sondern die gänzliche Aufhebung dieser Steuer zu beschließen.“ Hannover 20 Jan. Eben wird hier eine „Königliche Erklärung, die unmangelhafte Befolgung der Gesetze und Verordnungen betreffend“ ausgegeben, durch welche den Richtern geradezu bei Strafe untersagt wird, auf die fortdauernde Rechtsgültigkeit des Staatsgrundgesetzes zu erkennen. Diese Verordnung bedarf keines Commentars – besser als alle Schilderungen charakterisirt sie den Rechtszustand des Landes. Was werden die Gerichte thun? über diese Frage enthalten wir uns hier aller Vermuthungen. Osnabrück, 15 Jan. Die hiesige Stadt ist aufs neue der Schauplatz heftiger Aufregung gewesen. – Am Montag den 13 wurde der hiesige Kaufmann und vorsitzende Altermann C. Breusing, welcher der an ihn von einem k. Commissarius erlassenen Citation Folge zu leisten sich weigerte, realiter citirt, durch einen Polizeidiener vor den kön. Commissarius geholt. 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Diese Wünsche haben die Abtheilungen der Kammer bei der nun statthabenden Prüfung der von der Regierung vorgelegten fünf Gesetzesentwürfe, die kaum mehr als einige formelle Veränderungen ins Staatsgesetz bringen, wiederum ausgedrückt. Heute sind die Abtheilungen mit der Prüfung dieser fünf Gesetzesentwürfe noch beschäftigt. Nächsten Montag wird die Kammer eine öffentliche Sitzung halten, worin wohl die Centralabtheilung ihren Bericht abstattet. – Molique und Täglahsbeck haben bereits Holland wieder verlassen, nachdem sie allenthalben in nsern Landen, sowohl durch ihr schönes Spiel als durch ihre meisterhaften Compositionen, ungetheilte Anerkennung gefunden und wahre Sensation erregt haben. Die classisch deutsche Musik findet täglich mehr Anhänger und Verehrer, wogegen die neu romantische Tonschule und deren Jünger beinah keinen Anklang mehr finden.</p><lb/> </div> </div> <div n="1"> <head> <hi rendition="#b">Deutschland.</hi> </head><lb/> <div type="jArticle" n="2"> <byline>**</byline> <dateline><hi rendition="#b">München</hi>, 23 Jan.</dateline> <p> Zufolge des gestern Abends erschienenen Armeebefehls wurde der Obrist Karl v. Caspers vom Artillerieregiment Zoller zum Commandanten von Nürnberg unter Verleihung des Charakters als Generalmajor, ernannt. Befördert wurden zu Obristen drei Obristlieutenants; 8 Majors zu Obristlieutenants, 9 Hauptleute und 3 Rittmeister zu Majoren, 17 Hauptleute 2ter Classe zur ersten, 20 Oberlieutenants zu Hauptleuten, 42 Unterlieutenants zu Oberlieutenants, 50 Junker zu Unterlieutenants, und (außer 26 Individuen aus der Pagerie und dem Cadettencorps) 18 Unterofficiere und Cadetten zu Junkern. Ferner enthält der Armeebefehl noch Ordensverleihungen, dann Verzeichnisse der charakterisirten, versetzten, pensionirten und verstorbenen Officiere und Militärbediensteten. Unter den pensionirten befinden sich die Generallieutenants Freiherr v. Berger, Chef des Gendarmeriecorps, und Kirschbaum, Commandant von Nürnberg. (Wir verweisen auf unsere heutigen Personalnachrichten.)</p> </div><lb/> <div type="jArticle" n="2"> <byline>*</byline> <dateline><hi rendition="#b">Frankfurt a. M.</hi>, 19 Jan.</dateline> <p> Wir haben kürzlich Gelegenheit gehabt die Prinzessin Marie von Hessen zu sehen, über deren Vermählung in der letzten Zeit so viel gesprochen wurde. Hier einige Worte darüber. 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Die kaiserliche Braut ist eine durch Geist und Schönheit gleich ausgezeichnete Fürstin, die selbst in der gewöhnlichsten Sphäre des Lebens alle Blicke und alle Herzen gewinnen müßte. Gebe Gott, daß sie in ihrer hohen Stellung das Glück finde, das sie bestimmt um sich verbreiten wird, und dessen sie so vollkommen würdig ist!</p> </div><lb/> <div type="jArticle" n="2"> <dateline><hi rendition="#b">Darmstadt</hi>, 18 Jan.</dateline> <p> Unsere Landstände sind nach ihrer Vertagung bereits vier Tage wieder versammelt, ohne daß bis jetzt etwas von allgemeinerer Bedeutung zu ihrer Berathung gekommen wäre. Doch erwartet man nächstens den Antrag der Regierung wegen Erweiterung des von Sr. k. Hoh. dem Großherzoge bewohnten Palastes. Die Kostenvoranschläge sollen auf 60,000 Gulden berechnet seyn. Wahlfragen kommen dießmal in der zweiten Kammer fünf vor. Ihre Berathung wird übermorgen stattfinden. Später wird bei den Ständen von der definitiven Ausscheidung der Domänen die Rede seyn. 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Der auswärtige Rechtsgelehrte, welcher sich diesem Geschäfte unterzogen hat und in dem Rufe anerkannter Gelehrsamkeit und Geschicklichkeit steht, hat bis jetzt, mehrfacher Erinnerungen unerachtet, die fragliche Aufgabe noch nicht gelöst, ich darf jedoch hoffen, daß dieses bald geschehen werde.“</p> </div><lb/> <div type="jArticle" n="2"> <dateline/> <p>Fürstenthum <hi rendition="#b">Reuß-Lobenstein und Ebersdorf.</hi> Das dießjährige Amts- und Nachrichtsblatt enthält folgende fürstliche Verordnung: „Wir Heinrich der Zweiundsiebenzigste etc. Um die Lasten Unserer Unterthanen auf alle mögliche Weise zu erleichtern und bei den so günstigen Resultaten der durch den Anschluß an den deutschen Gesammt-Zollverein eingeführten indirecten Auflagen, welche seit der kurzen Zeit ihres Bestehens es ermöglichten, daß beinahe die Hälfte der bei Einführung der indirecten Abgaben vorhandenen Landesschulden abgetragen wurde, haben Wir Uns bewogen gefunden, bei dem Ablaufe des Zeitraums, auf welchen die alle Unterthanen ohne Rücksicht auf Grundbesitz gleichmäßig treffende Classensteuer zuletzt ausgeschrieben war, ein Gesinnen wegen fernerweiter Bewilligung derselben an Unsere getreue Ritter- und Landschaft nicht zu erlassen, sondern die gänzliche Aufhebung dieser Steuer zu beschließen.“</p> </div><lb/> <div type="jArticle" n="2"> <byline>*</byline> <dateline><hi rendition="#b">Hannover</hi> 20 Jan.</dateline> <p> Eben wird hier eine „<hi rendition="#g">Königliche Erklärung</hi>, <hi rendition="#g">die unmangelhafte Befolgung der Gesetze und Verordnungen betreffend</hi>“ ausgegeben, durch welche den Richtern geradezu bei Strafe untersagt wird, auf die fortdauernde Rechtsgültigkeit des Staatsgrundgesetzes zu erkennen. 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Diese fünf Mitglieder haben darauf ihren Antrag zurückgenommen. Jeder wahre Freund unsers Landes kann sich darüber nur freuen, denn hätte die Kammer den Entwurf angenommen, so würde sie, wie gesagt, einen Schritt gethan haben, der wichtige Bestimmungen des Staatsgrundgesetzes verletzt hätte. Durch die Ablehnung des mehrerwähnten Entwurfes hat die Kammer aber auch ihr volles Vertrauen auf die Regierung wieder ausgesprochen; die Regierung wird Vertrauen mit Vertrauen lohnen, und gewiß die Wünsche der Kammer, wegen weiterer Veränderungen des Staatsgrundgesetzes, so weit möglich zu erfüllen trachten. Diese Wünsche haben die Abtheilungen der Kammer bei der nun statthabenden Prüfung der von der Regierung vorgelegten fünf Gesetzesentwürfe, die kaum mehr als einige formelle Veränderungen ins Staatsgesetz bringen, wiederum ausgedrückt. Heute sind die Abtheilungen mit der Prüfung dieser fünf Gesetzesentwürfe noch beschäftigt. Nächsten Montag wird die Kammer eine öffentliche Sitzung halten, worin wohl die Centralabtheilung ihren Bericht abstattet. – Molique und Täglahsbeck haben bereits Holland wieder verlassen, nachdem sie allenthalben in nsern Landen, sowohl durch ihr schönes Spiel als durch ihre meisterhaften Compositionen, ungetheilte Anerkennung gefunden und wahre Sensation erregt haben. Die classisch deutsche Musik findet täglich mehr Anhänger und Verehrer, wogegen die neu romantische Tonschule und deren Jünger beinah keinen Anklang mehr finden.
Deutschland.
**München, 23 Jan. Zufolge des gestern Abends erschienenen Armeebefehls wurde der Obrist Karl v. Caspers vom Artillerieregiment Zoller zum Commandanten von Nürnberg unter Verleihung des Charakters als Generalmajor, ernannt. Befördert wurden zu Obristen drei Obristlieutenants; 8 Majors zu Obristlieutenants, 9 Hauptleute und 3 Rittmeister zu Majoren, 17 Hauptleute 2ter Classe zur ersten, 20 Oberlieutenants zu Hauptleuten, 42 Unterlieutenants zu Oberlieutenants, 50 Junker zu Unterlieutenants, und (außer 26 Individuen aus der Pagerie und dem Cadettencorps) 18 Unterofficiere und Cadetten zu Junkern. Ferner enthält der Armeebefehl noch Ordensverleihungen, dann Verzeichnisse der charakterisirten, versetzten, pensionirten und verstorbenen Officiere und Militärbediensteten. Unter den pensionirten befinden sich die Generallieutenants Freiherr v. Berger, Chef des Gendarmeriecorps, und Kirschbaum, Commandant von Nürnberg. (Wir verweisen auf unsere heutigen Personalnachrichten.)
* Frankfurt a. M., 19 Jan. Wir haben kürzlich Gelegenheit gehabt die Prinzessin Marie von Hessen zu sehen, über deren Vermählung in der letzten Zeit so viel gesprochen wurde. Hier einige Worte darüber. Der Großfürst Cesarewitsch besuchte im vergangenen Jahre bekanntlich alle deutschen und die meisten fremden Höfe, um eine Braut zu finden, die auf einem der ersten Throne der Welt ihn glücklich machen könne, nachdem sein kaiserlicher Vater schon einmal das Beispiel gegeben, seine Kinder nicht rein diplomatischen Convenienzen opfern zu wollen. Nach mehreren Höfen kamen die Herrschaften in Darmstadt an. Die Prinzessin Marie ist am 8 August 1824 geboren, war sonach damals noch nicht 15 Jahre alt. Der Großfürst kam Nachmittags an, sah die Prinzessin zum erstenmal Abends im Theater und fuhr den andern Morgen ab. Der Eindruck, den die Prinzessin auf ihn machte, soll so groß gewesen seyn, daß er noch denselben Tag einen Feldjäger an den Kaiser deßhalb absandte. – So viel ist gewiß, daß der Großfürst auf seiner Rückkehr von England acht Tage in Darmstadt verweilte, und nun soll die Vermählung ganz entschieden seyn. Die kaiserliche Braut ist eine durch Geist und Schönheit gleich ausgezeichnete Fürstin, die selbst in der gewöhnlichsten Sphäre des Lebens alle Blicke und alle Herzen gewinnen müßte. Gebe Gott, daß sie in ihrer hohen Stellung das Glück finde, das sie bestimmt um sich verbreiten wird, und dessen sie so vollkommen würdig ist!
Darmstadt, 18 Jan. Unsere Landstände sind nach ihrer Vertagung bereits vier Tage wieder versammelt, ohne daß bis jetzt etwas von allgemeinerer Bedeutung zu ihrer Berathung gekommen wäre. Doch erwartet man nächstens den Antrag der Regierung wegen Erweiterung des von Sr. k. Hoh. dem Großherzoge bewohnten Palastes. Die Kostenvoranschläge sollen auf 60,000 Gulden berechnet seyn. Wahlfragen kommen dießmal in der zweiten Kammer fünf vor. Ihre Berathung wird übermorgen stattfinden. Später wird bei den Ständen von der definitiven Ausscheidung der Domänen die Rede seyn. (Schw. M.)
Schwarzburg-Sondershausen. Im ersten Stück unseres Regierungsblattes vom Jahr 1840 sagt der Fürst in Beziehung auf die Einführung einer ständischen Verfassung, welche das Land noch entbehrt: „Ich habe bereits in dem vorigen Steuerausschreiben bemerkt, daß der von einem ausgezeichneten Gelehrten gefertigte Entwurf einer Verfassungsurkunde so mißlungen war, daß sich eine völlige Umarbeitung desselben nöthig machte. Der auswärtige Rechtsgelehrte, welcher sich diesem Geschäfte unterzogen hat und in dem Rufe anerkannter Gelehrsamkeit und Geschicklichkeit steht, hat bis jetzt, mehrfacher Erinnerungen unerachtet, die fragliche Aufgabe noch nicht gelöst, ich darf jedoch hoffen, daß dieses bald geschehen werde.“
Fürstenthum Reuß-Lobenstein und Ebersdorf. Das dießjährige Amts- und Nachrichtsblatt enthält folgende fürstliche Verordnung: „Wir Heinrich der Zweiundsiebenzigste etc. Um die Lasten Unserer Unterthanen auf alle mögliche Weise zu erleichtern und bei den so günstigen Resultaten der durch den Anschluß an den deutschen Gesammt-Zollverein eingeführten indirecten Auflagen, welche seit der kurzen Zeit ihres Bestehens es ermöglichten, daß beinahe die Hälfte der bei Einführung der indirecten Abgaben vorhandenen Landesschulden abgetragen wurde, haben Wir Uns bewogen gefunden, bei dem Ablaufe des Zeitraums, auf welchen die alle Unterthanen ohne Rücksicht auf Grundbesitz gleichmäßig treffende Classensteuer zuletzt ausgeschrieben war, ein Gesinnen wegen fernerweiter Bewilligung derselben an Unsere getreue Ritter- und Landschaft nicht zu erlassen, sondern die gänzliche Aufhebung dieser Steuer zu beschließen.“
* Hannover 20 Jan. Eben wird hier eine „Königliche Erklärung, die unmangelhafte Befolgung der Gesetze und Verordnungen betreffend“ ausgegeben, durch welche den Richtern geradezu bei Strafe untersagt wird, auf die fortdauernde Rechtsgültigkeit des Staatsgrundgesetzes zu erkennen. Diese Verordnung bedarf keines Commentars – besser als alle Schilderungen charakterisirt sie den Rechtszustand des Landes. Was werden die Gerichte thun? über diese Frage enthalten wir uns hier aller Vermuthungen.
* Osnabrück, 15 Jan. Die hiesige Stadt ist aufs neue der Schauplatz heftiger Aufregung gewesen. – Am Montag den 13 wurde der hiesige Kaufmann und vorsitzende Altermann C. Breusing, welcher der an ihn von einem k. Commissarius erlassenen Citation Folge zu leisten sich weigerte, realiter citirt, durch einen Polizeidiener vor den kön. Commissarius geholt. Ins Verhör kam der Landdrost Graf Wedel, und machte dem Kaufmann Breusing Vorwürfe über seinen Eigensinn, Breusing aber, zu Protokoll jede Vernehmlassung verweigernd, erwiederte
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(2016-06-28T11:37:15Z)
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