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Allgemeine Zeitung. Nr. 22. Augsburg, 22. Januar 1840.

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[86-88]

Bekanntmachung.

Wir zeigen unsern geehrten Geschäftsfreunden an, daß in Folge des fortwährend zurückgegangenen Curses der Louisd'or wir solche nicht über 9 fl. 40 kr. bei comptanter Zahlung mit 5 Proc. Sconto in Waarenzahlung annehmen können. Bei ferneren Curs veränderungen werden wir die verhältnißmäßigen Abänderungen ohne besondere Anzeige eintreten lassen.

Frankfurt a. M., den 8 Januar 1840.

Alexander Baert.

Bernus und Comp.

Bourguignon und Lindheimer.

Joh. Fried. Eckhard sen.

Joh. Conr. Eckhard jun.

Philipp Elissen und Comp.

Johann Daniel Erpel.

Gebrüder Flersheim.

Salomon Flersheim und Comp.

M. M. Flürscheim und Sohn.

Alexander Gontard und Sohn.

Heinrich Gontard und Comp.

J. Gerson.

Hayum und S. Enoch Halle.

Abraham Samuel Halle.

Gebrüder Jay.

Johann Philipp Keßler.

Wilh. Knoblauch und Hoffmann.

Karl Laurin.

Ben. Lottmar und Söhne.

J. T. Nestle und Comp.

Gebrüder Passavant.

A. J. Philippi und Comp.

T. C. Ratazzi und Comp.

Gebrüder Reiß.

Sylvestro Sichel.

Gebrüder Schuster.

Gebrüder Strauß.

G. L. Worms.

Ludw. Aug. Wurster und Comp.

[4711-13]

Vorladung.

Dominicus Hagl, geboren am 3 Mai 1786, Bauerssohn von Niederhornbach und gewesener Soldat im königl. bayerischen ehemaligen 5ten Linieninfanterieregimente (Preising), wird seit dem Rückzuge der königl. bayerischen Truppen aus Rußland vermißt.

Nach dem Antrage seiner Geschwister wird obiger Dominicus Hagl oder dessen allenfallsige eheliche Descendenz, aufgefordert, binnen
sechs Monaten
sich um so gewisser zur Empfangnahme seines Vermögens zu 300 fl. dahier zu melden, als außerdem Dominicus Hagl als verschollen erklärt, und sein Vermögen an seine Geschwister als dessen nächste Intestat-Erben gegen Caution vertheilt werden würde.

Rottenburg, am 7 October 1839.

Königliches Landgericht Rottenburg in Niederbayern.

Galler, Landrichter.

[156.59]

Edictal-Ladung.

Nachdem
1) Christiane Wilhelmine Büttner in Nossen, daß ihr Ehemann, der im Jahre 1814 bei dem Platzcommandanten v. Gößnitz in Nossen als Dolmetscher in Dienst gestandene, aus Straßburg gebürtige Fleischhauergeselle Johann Büttner sie im Jahre 1819 verlassen, unter der Versicherung, daß ihr von dessen Aufenthalt, Leben und Tod einige Nachricht nicht zugekommen sey, angebracht und auf Trennung der mit demselben geschlossenen Ehe angetragen hat, auch
2) in dem vom königl. Appellationsgericht allhier auf die von Christianen Marien Kirchbach in Roßwein gegen ihren abwesenden Ehemann, den Tuchmachermeister Karl Gottlieb Kirchbach, erhobene Ehedesertionsklage am 28 August d. J. anberaumt gewesenen ersten Edictaltermine der Beklagte nicht erschienen ist, so werden hierdurch ernannte Ehemänner, Büttner und Kirchbach, peremtorisch geladen, daß sie
den 18 März 1840,
des Vormittags 10 Uhr, im hiesigen königlichen Appellationsgericht persönlich erscheinen, Büttner mit seiner Ehefrau die Güte pflege, dafern jedoch eine Aussöhnung nicht zu Stande kommt, sich auf die erhobene Klage einlasse, Kirchbach aber erhebliche Behinderungen, weßhalb er im obberegten ersten Termine nicht erschienen ist, anzeige und sodann beide Beklagte der Bekanntmachung eines Erkenntnisses sich gewärtigen, indem sie außerdem, daß bei ihrem Außenbleiben ermeldetes Erkenntniß Mittags 12 Uhr für bekannt gemacht werde erachtet werden, zu gewarten haben, und rücksichtlich auf der Klägerin Suchen ferner in der Sache geschehen wird, was Recht ist.

Leipzig, am 31 December 1839.

Königl. sächs. Appellationsgericht.

Dr. Beck.

Hincker.

[3525-27]

Edictal-Ladung.

Auf jetzigen Antrag des Advocaten A. Paschen hieselbst, als Bevollmächtigten der nächsten Verwandten des abwesenden August Brauer, ist die Edictalladung des letztern zum Zweck der definitiven Regulirung seines bisher bei hiesiger großherzogl. Justizkanzlei unter Curatel gestandenen Vermögens erkannt, und wird deßhalb der gedachte August Brauer, welcher am 20 Januar 1785 zu Gr. Medewege bei Schwerin, wo sein Vater Kammerpächter gewesen, geboren ist und demnächst die Jagd erlernt hat, dann ungefähr um die Mitte des Jahres 1806 in das dritte Bataillon des königl. preuß. Musketier-Regiments von Möllendorf, und zwar in die Compagnie des Hauptmanns v. Lessel eingetreten, bald darauf aber in französische Kriegsgefangenschaft gerathen ist, aus welcher er, und zwar im Jahre 1807 aus Toul die letzten Nachrichten von sich gegeben hat, später aber in ein Schweizer-Regiment, dessen Namen und Garnisonsort aber nicht weiter bekannt geworden, eingetreten seyn soll, -- oder dessen Leibeserben hiermit peremtorisch öffentlich, mithin zum ersten-, andern- und drittenmale aufgefordert, sich
binnen zwei Jahren,
vom Tage der ersten Bekanntmachung dieser Edictalen an gerechnet, zu den, die über das Vermögen des seit länger als 30 Jahren abwesend gewesenen August Brauer angeordnete Curatel betreffenden Acten zu melden, oder den Ort seines und ihres etwanigen Aufenthalts bekannt zu machen, und sich gehörig zu legitimiren, widrigenfalls aber unfehlbar zu gewärtigen, daß auch die Substanz seines, des August Brauer, bisher unter Curatel gestandenen Vermögens dessen sich bisher legitimirt habenden nächsten Verwandten, unter den constitutionsmäßigen Bedingungen für anheim gefallen wird erklärt, und, was sonst den Rechten gemäß ist, wird erkannt werden.

Schwerin, den 2 September 1839.

Großherzogl. Meckl.-Schwerinische Justizkanzlei.

H. Wachenhusen.

J. G. Franck.

[161]

Avis für Bauunternehmer.

Nydeck-Brückenbau in Bern.

Durch eine Actiengesellschaft wird über die Aare in Bern eine steinerne Brücke mit einem Bogen von 156 Fuß Schweizermaaß (der Fuß gleich 3 Decimetres) Weite, und 72 Fuß Höhe und zwei auf dem Lande stehenden Nebenbogen von 50 Fuß Oeffnung erbaut; die Länge der Brücke bei einer Breite von 41 Fuß beträgt beiläufig 425 Fuß, und diejenige der Zufahrten 570 Fuß.

Auf diese vorläufige Anzeige wird bis künftiges Frühjahr in den nämlichen öffentlichen Blättern die förmliche Ausschreibung zur Uebernahme der Arbeiten folgen, und zugleich bemerkt werden, wo die Plane und Baugedinge einzusehen sind.

Bern, im December 1839.

Aus Auftrag
das Secretariat.

[174]

So eben erschien:
Der Freihafen
1840.

Erstes Quartalheft.

8. Altona, Hammerich, geh. 1 1/2 Rthlr. oder 2 fl. 42 kr. rhein.

Inhalt:
I. Briefe aus Grafenort, von Karl v. Holtei.

II. Das Element des Wassers, von C. [verlorenes Material - Zeichen fehlt]. Carus.

III. Ueben den Conflict der geistigen und der materiellen Interessen, v. Dr. H. Schmidt.

IV. Der Naturforscher, Novelle von Amalia Winter.

V. Oesterreichische Gesellschaft und Aristokratie.

VI. Zeitbewegungen in der Medicin, von Prof. Werber in Freiburg.

VII. Das Volksprincip in Wallis, von W. v. R.

VIII. Der Kosciusko-Hügel bei Krakau, von Dr. Theodor Mundt.

IX. Städteleben und Königthum im alten und neuen Frankreich, von Eduard Arnd.

X. Die Kiehl'sche Töchterstiftung, von L. Mühlbach.

XI. Hanseatische Briefe, litterarische Notizen u. s. w.

Mit diesem Hefte beginnt der dritte Jahrgang des Freihafens. Wie sehr es der Redaction gelungen ist, die Lieblingsschriftsteller unserer Nation zu vereinigen, davon liefern die bisher erschienenen 9 Quartalhefte den Beweis; auch hat diese Zeitschrift bereits in allen Theilen Deutschlands den lebhaftesten Anklang gefunden.

Sämmtliche Buchhandlungen in Deutschland, (in Augsburg die Karl Kollmann'sche Buchhandlung), Oesterreich, der Schweiz, Rußland u. s. w. haben den Freihafen stets vorräthig.

[86-88]

Bekanntmachung.

Wir zeigen unsern geehrten Geschäftsfreunden an, daß in Folge des fortwährend zurückgegangenen Curses der Louisd'or wir solche nicht über 9 fl. 40 kr. bei comptanter Zahlung mit 5 Proc. Sconto in Waarenzahlung annehmen können. Bei ferneren Curs veränderungen werden wir die verhältnißmäßigen Abänderungen ohne besondere Anzeige eintreten lassen.

Frankfurt a. M., den 8 Januar 1840.

Alexander Baert.

Bernus und Comp.

Bourguignon und Lindheimer.

Joh. Fried. Eckhard sen.

Joh. Conr. Eckhard jun.

Philipp Elissen und Comp.

Johann Daniel Erpel.

Gebrüder Flersheim.

Salomon Flersheim und Comp.

M. M. Flürscheim und Sohn.

Alexander Gontard und Sohn.

Heinrich Gontard und Comp.

J. Gerson.

Hayum und S. Enoch Halle.

Abraham Samuel Halle.

Gebrüder Jay.

Johann Philipp Keßler.

Wilh. Knoblauch und Hoffmann.

Karl Laurin.

Ben. Lottmar und Söhne.

J. T. Nestle und Comp.

Gebrüder Passavant.

A. J. Philippi und Comp.

T. C. Ratazzi und Comp.

Gebrüder Reiß.

Sylvestro Sichel.

Gebrüder Schuster.

Gebrüder Strauß.

G. L. Worms.

Ludw. Aug. Wurster und Comp.

[4711-13]

Vorladung.

Dominicus Hagl, geboren am 3 Mai 1786, Bauerssohn von Niederhornbach und gewesener Soldat im königl. bayerischen ehemaligen 5ten Linieninfanterieregimente (Preising), wird seit dem Rückzuge der königl. bayerischen Truppen aus Rußland vermißt.

Nach dem Antrage seiner Geschwister wird obiger Dominicus Hagl oder dessen allenfallsige eheliche Descendenz, aufgefordert, binnen
sechs Monaten
sich um so gewisser zur Empfangnahme seines Vermögens zu 300 fl. dahier zu melden, als außerdem Dominicus Hagl als verschollen erklärt, und sein Vermögen an seine Geschwister als dessen nächste Intestat-Erben gegen Caution vertheilt werden würde.

Rottenburg, am 7 October 1839.

Königliches Landgericht Rottenburg in Niederbayern.

Galler, Landrichter.

[156.59]

Edictal-Ladung.

Nachdem
1) Christiane Wilhelmine Büttner in Nossen, daß ihr Ehemann, der im Jahre 1814 bei dem Platzcommandanten v. Gößnitz in Nossen als Dolmetscher in Dienst gestandene, aus Straßburg gebürtige Fleischhauergeselle Johann Büttner sie im Jahre 1819 verlassen, unter der Versicherung, daß ihr von dessen Aufenthalt, Leben und Tod einige Nachricht nicht zugekommen sey, angebracht und auf Trennung der mit demselben geschlossenen Ehe angetragen hat, auch
2) in dem vom königl. Appellationsgericht allhier auf die von Christianen Marien Kirchbach in Roßwein gegen ihren abwesenden Ehemann, den Tuchmachermeister Karl Gottlieb Kirchbach, erhobene Ehedesertionsklage am 28 August d. J. anberaumt gewesenen ersten Edictaltermine der Beklagte nicht erschienen ist, so werden hierdurch ernannte Ehemänner, Büttner und Kirchbach, peremtorisch geladen, daß sie
den 18 März 1840,
des Vormittags 10 Uhr, im hiesigen königlichen Appellationsgericht persönlich erscheinen, Büttner mit seiner Ehefrau die Güte pflege, dafern jedoch eine Aussöhnung nicht zu Stande kommt, sich auf die erhobene Klage einlasse, Kirchbach aber erhebliche Behinderungen, weßhalb er im obberegten ersten Termine nicht erschienen ist, anzeige und sodann beide Beklagte der Bekanntmachung eines Erkenntnisses sich gewärtigen, indem sie außerdem, daß bei ihrem Außenbleiben ermeldetes Erkenntniß Mittags 12 Uhr für bekannt gemacht werde erachtet werden, zu gewarten haben, und rücksichtlich auf der Klägerin Suchen ferner in der Sache geschehen wird, was Recht ist.

Leipzig, am 31 December 1839.

Königl. sächs. Appellationsgericht.

Dr. Beck.

Hincker.

[3525-27]

Edictal-Ladung.

Auf jetzigen Antrag des Advocaten A. Paschen hieselbst, als Bevollmächtigten der nächsten Verwandten des abwesenden August Brauer, ist die Edictalladung des letztern zum Zweck der definitiven Regulirung seines bisher bei hiesiger großherzogl. Justizkanzlei unter Curatel gestandenen Vermögens erkannt, und wird deßhalb der gedachte August Brauer, welcher am 20 Januar 1785 zu Gr. Medewege bei Schwerin, wo sein Vater Kammerpächter gewesen, geboren ist und demnächst die Jagd erlernt hat, dann ungefähr um die Mitte des Jahres 1806 in das dritte Bataillon des königl. preuß. Musketier-Regiments von Möllendorf, und zwar in die Compagnie des Hauptmanns v. Lessel eingetreten, bald darauf aber in französische Kriegsgefangenschaft gerathen ist, aus welcher er, und zwar im Jahre 1807 aus Toul die letzten Nachrichten von sich gegeben hat, später aber in ein Schweizer-Regiment, dessen Namen und Garnisonsort aber nicht weiter bekannt geworden, eingetreten seyn soll, — oder dessen Leibeserben hiermit peremtorisch öffentlich, mithin zum ersten-, andern- und drittenmale aufgefordert, sich
binnen zwei Jahren,
vom Tage der ersten Bekanntmachung dieser Edictalen an gerechnet, zu den, die über das Vermögen des seit länger als 30 Jahren abwesend gewesenen August Brauer angeordnete Curatel betreffenden Acten zu melden, oder den Ort seines und ihres etwanigen Aufenthalts bekannt zu machen, und sich gehörig zu legitimiren, widrigenfalls aber unfehlbar zu gewärtigen, daß auch die Substanz seines, des August Brauer, bisher unter Curatel gestandenen Vermögens dessen sich bisher legitimirt habenden nächsten Verwandten, unter den constitutionsmäßigen Bedingungen für anheim gefallen wird erklärt, und, was sonst den Rechten gemäß ist, wird erkannt werden.

Schwerin, den 2 September 1839.

Großherzogl. Meckl.-Schwerinische Justizkanzlei.

H. Wachenhusen.

J. G. Franck.

[161]

Avis für Bauunternehmer.

Nydeck-Brückenbau in Bern.

Durch eine Actiengesellschaft wird über die Aare in Bern eine steinerne Brücke mit einem Bogen von 156 Fuß Schweizermaaß (der Fuß gleich 3 Decimetres) Weite, und 72 Fuß Höhe und zwei auf dem Lande stehenden Nebenbogen von 50 Fuß Oeffnung erbaut; die Länge der Brücke bei einer Breite von 41 Fuß beträgt beiläufig 425 Fuß, und diejenige der Zufahrten 570 Fuß.

Auf diese vorläufige Anzeige wird bis künftiges Frühjahr in den nämlichen öffentlichen Blättern die förmliche Ausschreibung zur Uebernahme der Arbeiten folgen, und zugleich bemerkt werden, wo die Plane und Baugedinge einzusehen sind.

Bern, im December 1839.

Aus Auftrag
das Secretariat.

[174]

So eben erschien:
Der Freihafen
1840.

Erstes Quartalheft.

8. Altona, Hammerich, geh. 1 1/2 Rthlr. oder 2 fl. 42 kr. rhein.

Inhalt:
I. Briefe aus Grafenort, von Karl v. Holtei.

II. Das Element des Wassers, von C. [verlorenes Material – Zeichen fehlt]. Carus.

III. Ueben den Conflict der geistigen und der materiellen Interessen, v. Dr. H. Schmidt.

IV. Der Naturforscher, Novelle von Amalia Winter.

V. Oesterreichische Gesellschaft und Aristokratie.

VI. Zeitbewegungen in der Medicin, von Prof. Werber in Freiburg.

VII. Das Volksprincip in Wallis, von W. v. R.

VIII. Der Kosciusko-Hügel bei Krakau, von Dr. Theodor Mundt.

IX. Städteleben und Königthum im alten und neuen Frankreich, von Eduard Arnd.

X. Die Kiehl'sche Töchterstiftung, von L. Mühlbach.

XI. Hanseatische Briefe, litterarische Notizen u. s. w.

Mit diesem Hefte beginnt der dritte Jahrgang des Freihafens. Wie sehr es der Redaction gelungen ist, die Lieblingsschriftsteller unserer Nation zu vereinigen, davon liefern die bisher erschienenen 9 Quartalhefte den Beweis; auch hat diese Zeitschrift bereits in allen Theilen Deutschlands den lebhaftesten Anklang gefunden.

Sämmtliche Buchhandlungen in Deutschland, (in Augsburg die Karl Kollmann'sche Buchhandlung), Oesterreich, der Schweiz, Rußland u. s. w. haben den Freihafen stets vorräthig.

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[0175/0015] [86-88] Bekanntmachung. Wir zeigen unsern geehrten Geschäftsfreunden an, daß in Folge des fortwährend zurückgegangenen Curses der Louisd'or wir solche nicht über 9 fl. 40 kr. bei comptanter Zahlung mit 5 Proc. Sconto in Waarenzahlung annehmen können. Bei ferneren Curs veränderungen werden wir die verhältnißmäßigen Abänderungen ohne besondere Anzeige eintreten lassen. Frankfurt a. M., den 8 Januar 1840. Alexander Baert. Bernus und Comp. Bourguignon und Lindheimer. Joh. Fried. Eckhard sen. Joh. Conr. Eckhard jun. Philipp Elissen und Comp. Johann Daniel Erpel. Gebrüder Flersheim. Salomon Flersheim und Comp. M. M. Flürscheim und Sohn. Alexander Gontard und Sohn. Heinrich Gontard und Comp. J. Gerson. Hayum und S. Enoch Halle. Abraham Samuel Halle. Gebrüder Jay. Johann Philipp Keßler. Wilh. Knoblauch und Hoffmann. Karl Laurin. Ben. Lottmar und Söhne. J. T. Nestle und Comp. Gebrüder Passavant. A. J. Philippi und Comp. T. C. Ratazzi und Comp. Gebrüder Reiß. Sylvestro Sichel. Gebrüder Schuster. Gebrüder Strauß. G. L. Worms. Ludw. Aug. Wurster und Comp. [4711-13] Vorladung. Dominicus Hagl, geboren am 3 Mai 1786, Bauerssohn von Niederhornbach und gewesener Soldat im königl. bayerischen ehemaligen 5ten Linieninfanterieregimente (Preising), wird seit dem Rückzuge der königl. bayerischen Truppen aus Rußland vermißt. Nach dem Antrage seiner Geschwister wird obiger Dominicus Hagl oder dessen allenfallsige eheliche Descendenz, aufgefordert, binnen sechs Monaten sich um so gewisser zur Empfangnahme seines Vermögens zu 300 fl. dahier zu melden, als außerdem Dominicus Hagl als verschollen erklärt, und sein Vermögen an seine Geschwister als dessen nächste Intestat-Erben gegen Caution vertheilt werden würde. Rottenburg, am 7 October 1839. Königliches Landgericht Rottenburg in Niederbayern. Galler, Landrichter. [156.59] Edictal-Ladung. Nachdem 1) Christiane Wilhelmine Büttner in Nossen, daß ihr Ehemann, der im Jahre 1814 bei dem Platzcommandanten v. Gößnitz in Nossen als Dolmetscher in Dienst gestandene, aus Straßburg gebürtige Fleischhauergeselle Johann Büttner sie im Jahre 1819 verlassen, unter der Versicherung, daß ihr von dessen Aufenthalt, Leben und Tod einige Nachricht nicht zugekommen sey, angebracht und auf Trennung der mit demselben geschlossenen Ehe angetragen hat, auch 2) in dem vom königl. Appellationsgericht allhier auf die von Christianen Marien Kirchbach in Roßwein gegen ihren abwesenden Ehemann, den Tuchmachermeister Karl Gottlieb Kirchbach, erhobene Ehedesertionsklage am 28 August d. J. anberaumt gewesenen ersten Edictaltermine der Beklagte nicht erschienen ist, so werden hierdurch ernannte Ehemänner, Büttner und Kirchbach, peremtorisch geladen, daß sie den 18 März 1840, des Vormittags 10 Uhr, im hiesigen königlichen Appellationsgericht persönlich erscheinen, Büttner mit seiner Ehefrau die Güte pflege, dafern jedoch eine Aussöhnung nicht zu Stande kommt, sich auf die erhobene Klage einlasse, Kirchbach aber erhebliche Behinderungen, weßhalb er im obberegten ersten Termine nicht erschienen ist, anzeige und sodann beide Beklagte der Bekanntmachung eines Erkenntnisses sich gewärtigen, indem sie außerdem, daß bei ihrem Außenbleiben ermeldetes Erkenntniß Mittags 12 Uhr für bekannt gemacht werde erachtet werden, zu gewarten haben, und rücksichtlich auf der Klägerin Suchen ferner in der Sache geschehen wird, was Recht ist. Leipzig, am 31 December 1839. Königl. sächs. Appellationsgericht. Dr. Beck. Hincker. [3525-27] Edictal-Ladung. Auf jetzigen Antrag des Advocaten A. Paschen hieselbst, als Bevollmächtigten der nächsten Verwandten des abwesenden August Brauer, ist die Edictalladung des letztern zum Zweck der definitiven Regulirung seines bisher bei hiesiger großherzogl. Justizkanzlei unter Curatel gestandenen Vermögens erkannt, und wird deßhalb der gedachte August Brauer, welcher am 20 Januar 1785 zu Gr. Medewege bei Schwerin, wo sein Vater Kammerpächter gewesen, geboren ist und demnächst die Jagd erlernt hat, dann ungefähr um die Mitte des Jahres 1806 in das dritte Bataillon des königl. preuß. Musketier-Regiments von Möllendorf, und zwar in die Compagnie des Hauptmanns v. Lessel eingetreten, bald darauf aber in französische Kriegsgefangenschaft gerathen ist, aus welcher er, und zwar im Jahre 1807 aus Toul die letzten Nachrichten von sich gegeben hat, später aber in ein Schweizer-Regiment, dessen Namen und Garnisonsort aber nicht weiter bekannt geworden, eingetreten seyn soll, — oder dessen Leibeserben hiermit peremtorisch öffentlich, mithin zum ersten-, andern- und drittenmale aufgefordert, sich binnen zwei Jahren, vom Tage der ersten Bekanntmachung dieser Edictalen an gerechnet, zu den, die über das Vermögen des seit länger als 30 Jahren abwesend gewesenen August Brauer angeordnete Curatel betreffenden Acten zu melden, oder den Ort seines und ihres etwanigen Aufenthalts bekannt zu machen, und sich gehörig zu legitimiren, widrigenfalls aber unfehlbar zu gewärtigen, daß auch die Substanz seines, des August Brauer, bisher unter Curatel gestandenen Vermögens dessen sich bisher legitimirt habenden nächsten Verwandten, unter den constitutionsmäßigen Bedingungen für anheim gefallen wird erklärt, und, was sonst den Rechten gemäß ist, wird erkannt werden. Schwerin, den 2 September 1839. Großherzogl. Meckl.-Schwerinische Justizkanzlei. H. Wachenhusen. J. G. Franck. [161] Avis für Bauunternehmer. Nydeck-Brückenbau in Bern. Durch eine Actiengesellschaft wird über die Aare in Bern eine steinerne Brücke mit einem Bogen von 156 Fuß Schweizermaaß (der Fuß gleich 3 Decimetres) Weite, und 72 Fuß Höhe und zwei auf dem Lande stehenden Nebenbogen von 50 Fuß Oeffnung erbaut; die Länge der Brücke bei einer Breite von 41 Fuß beträgt beiläufig 425 Fuß, und diejenige der Zufahrten 570 Fuß. Auf diese vorläufige Anzeige wird bis künftiges Frühjahr in den nämlichen öffentlichen Blättern die förmliche Ausschreibung zur Uebernahme der Arbeiten folgen, und zugleich bemerkt werden, wo die Plane und Baugedinge einzusehen sind. Bern, im December 1839. Aus Auftrag das Secretariat. [174] So eben erschien: Der Freihafen 1840. Erstes Quartalheft. 8. Altona, Hammerich, geh. 1 1/2 Rthlr. oder 2 fl. 42 kr. rhein. Inhalt: I. Briefe aus Grafenort, von Karl v. Holtei. II. Das Element des Wassers, von C. _ . Carus. III. Ueben den Conflict der geistigen und der materiellen Interessen, v. Dr. H. Schmidt. IV. Der Naturforscher, Novelle von Amalia Winter. V. Oesterreichische Gesellschaft und Aristokratie. VI. Zeitbewegungen in der Medicin, von Prof. Werber in Freiburg. VII. Das Volksprincip in Wallis, von W. v. R. VIII. Der Kosciusko-Hügel bei Krakau, von Dr. Theodor Mundt. IX. Städteleben und Königthum im alten und neuen Frankreich, von Eduard Arnd. X. Die Kiehl'sche Töchterstiftung, von L. Mühlbach. XI. Hanseatische Briefe, litterarische Notizen u. s. w. Mit diesem Hefte beginnt der dritte Jahrgang des Freihafens. Wie sehr es der Redaction gelungen ist, die Lieblingsschriftsteller unserer Nation zu vereinigen, davon liefern die bisher erschienenen 9 Quartalhefte den Beweis; auch hat diese Zeitschrift bereits in allen Theilen Deutschlands den lebhaftesten Anklang gefunden. Sämmtliche Buchhandlungen in Deutschland, (in Augsburg die Karl Kollmann'sche Buchhandlung), Oesterreich, der Schweiz, Rußland u. s. w. haben den Freihafen stets vorräthig.

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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung. Nr. 22. Augsburg, 22. Januar 1840, S. 0175. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/augsburgerallgemeine_022_18400122/15>, abgerufen am 20.04.2024.