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Allgemeine Zeitung. Nr. 21. Augsburg, 21. Januar 1840.

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die Staatsverwaltung anlangt, hat die Erfahrung bewiesen, daß die symmetrische Einförmigkeit, mit der sie bisher organisirt war, und welche alles Gewicht oberer Gerichtshöfe selbst den geringfügigsten Territorialabtheilungen beilegt, eine gute Regierung des Reichs unmöglich macht. Die mannichfachen Pflichten und die kurze Dauer des Wahlrechts haben die Ausübung der politischen Befugnisse dem Volk äußerst lästig gemacht, so daß in vielen Fällen die Wahlurne ganz im Stich gelassen ward. Andrerseits hat der Mangel einer fixen und soliden Grundlage für die active und passive Wahlbefähigung zu den verwerflichsten Betrügereien und Streitigkeiten Anlaß gegeben. Die den Municipalkammern eingeräumte, große, ja unbeschränkte Autorität in der Steuererhebung und die Handhabung ihrer Statuten überhaupt haben ernstliche Conflicte und wiederholte Beschwerden zur Folge gehabt. Die dermaligen Bezirksadministratoren besitzen nicht die zu Magistraten erforderlichen wesentlichen Eigenschaften, und die unmittelbar unter der Regierung stehenden Beamten in corporirten Städten können so wenig, als die Minister, für die Wirksamkeit von Behörden verantwortlich seyn, welche die Regierung zwar constituirt, aber nicht ernennt. Die Ungewißheit der Jurisdiction in den Gerichtshöfen hat sich nicht weniger nachtheilig erwiesen. Die dießfallsigen Uebelstände können nur von der Regierung richtig gewürdigt werden. Unerläßlich nöthig wird auch die Errichtung eines oberen Gerichtshofs, welcher den wahren gesetzlichen Rath der Königin in allen wichtigen Verwaltungsfragen bilde, die Regierung bei der Vorbereitung aller Gesetzesentwürfe und Executivmaaßregeln unterstütze und in strittigen Rechtsfällen der Untergerichte als oberste Instanz zu entscheiden habe. Die Rechtspflege nimmt überhaupt Ihre besondere Aufmerksamkeit in Anspruch; klares Urtheil, Unabhängigkeit und Verantwortlichkeit, das sind Eigenschaften, deren die Gesellschaft nicht an den Beamten entbehren kann, denen die Sorge für die Freiheit, das Eigenthum, die öffentliche und Privatsicherheit der Staatsbürger anvertraut ist. Die Fiscalgesetze erheischen gleichfalls eine durchgreifende Revision. Ich habe Meinen Ministern befohlen, Ihnen zur Heilung der erwähnten Uebelstände verschiedene Gesetzesentwürfe vorzulegen. Die Erfahrung hat gelehrt, daß die Verwaltung unserer Colonien ernste Beachtung und eine besondere Legislation erfordert. Die Regierung wird, zumal da die Unterdrückung des Sklavenhandels kräftige Maaßregeln um so dringender macht, den Zustand unserer Colonien sich angelegen seyn lassen, damit der natürliche Reichthum und die Fruchtbarkeit derselben - dieser Denkmale unseres Nationalruhms - dem Staate zu gut kommen. Dem Geiste der Reichsverfassung gemäß wird man Ihnen das Budget über die Staatsausgaben vorlegen und die Mittel angeben, welche die verschiedenen Zweige der Staatseinkünfte, befreit von den Lasten, die sie bisher gefesselt, zur Befriedigung der in- und ausländischen Verbindlichkeiten Portugals darbieten. Die Maaßregeln, die man Ihnen zur bessern Organisirung dieses wichtigen Verwaltungszweigs vorlegen wird, werden Ihre ganze Aufmerksamkeit in Anspruch nehmen, und mächtig dazu beitragen, die Einsammlungsart der öffentlichen Einkünfte zu verbessern und das nöthige Gleichgewicht zwischen den Hülfsquellen und den Lasten des Staats herzustellen." - Der Correspondent des M. Herald, der unlängst nach London geschrieben, die Thronrede werde ein bestimmtes Arrangement zur Bezahlung der Dividenden von der auswärtigen Staatsschuld ankündigen, bemerkt jetzt, ein solches sey in dem ersten Entwurf der Thronrede allerdings enthalten gewesen, in einer vorläufigen Berathung der Minister mit den leitenden Mitgliedern der beiden Kammern aber wieder gestrichen worden, und zwar auf den Grund hin, dasselbe würde nicht nur von den Cortes gleich in limine verworfen werden, sondern schon die bloße Erwähnung einer solchen Idee einen Sturm der Entrüstung in ganz Portugal erregen. "Es ist dieß," sagt der Correspondent, "ein Todesstoß für die Hoffnungen der auswärtigen Staatsgläubiger Portugals; denn wenn die jetzigen Minister zu Gunsten derselben nichts thun können, so werden andere nichts thun wollen, und man darf hiernach die Frage als factisch gegen die unglücklichen Dupes entschieden betrachten, welche ihr Geld herliehen, damit Dona Maria da Gloria Thronreden an ihre getreuen Cortes halten könne."


Spanien.

Der neue englische Gesandte, Hr. Aston, hat nunmehr seine Ankunft in Madrid für die letzten Tage dieses Monats festgesetzt, und ein Theil seiner Dienerschaft ist bereits hier angelangt. Hr. Aston, der vor kurzem eine sehr bedeutende Erbschaft gemacht hat (sie soll sich auf 15,000 Pf. St. jährlicher Einkünfte belaufen) scheint Anstalten zu treffen, um mit großem Glanz als der Vertreter Großbritanniens hier aufzutreten. Gewiß ist es für diese Macht von Wichtigkeit, sich hier durch einen Diplomaten vertreten zu lassen, der, den hier obschwebenden Intriguen fremd, als bei der Königin von Spanien und nicht bei irgend einer Partei beglaubigt erscheine. Seit dem Abgange Lord Clarendons hat eine der hiesigen Parteien, und nicht die achtungswertheste, bei dem unabläßlichen Kampfe, den sie gegen die Regierung, gegen die Wiederherstellung des Friedens und der Ordnung führt, sich öffentlich der Aufmunterung und Mitwirkung von Seite des hier zurückgebliebenen einstweiligen englischen Geschäftsträgers gerühmt. Gewiß mit dem größten Unrecht! Denn es unterliegt keinem Zweifel, daß, als Hr. Jermingham Hrn. Southern auf seinem Posten ablöste, letzterer in einem amtlichen Schreiben von Lord Palmerston die ausdrückliche Versicherung erhielt, daß er das Verhalten, welches er in seiner hiesigen diplomatischen Stellung beobachtet habe, in allen seinen Theilen genehmige. Wenn seitdem Intriganten den Versuch gemacht haben, ein gespanntes Verhältniß zwischen der hiesigen französischen Botschaft und der englischen Gesandtschaft herbeizuführen, und für unedle Zwecke der Parteien auszubeuten, so wird jeder unbefangene Beobachter einräumen, daß diese Versuche an der loyalen Denkungsart und dem offenen Sinne der diesen beiden Missionen wirklich angehörenden Mitglieder gescheitert sind. Der Marquis v. Rumigny, ein Diplomat von nicht weniger Offenheit als Festigkeit und durchaus Geschäftsmann, gibt bei jeder Gelegenheit als seine aufrichtigste Ueberzeugung zu erkennen, daß nur aus dem besten Einverständniß zwischen beiden Missionen etwas Ersprießliches für beide Mächte, welche sie vertreten, hervorgehen könne, und Hr. Jermingham, der schon in Turin mit dem Botschafter freundschaftliche Verhältnisse angeknüpft hatte, ist diesem hier aufs neue mit Zutrauen entgegengekommen. -- Der k. niederländische Geschäftsträger am hiesigen Hofe, Baron v. Grovestins, ist vorgestern hier eingetroffen. -- Unter den Officieren von der aufgelösten Carlistischen Armee, welche sich dem Vertrage von Vergara angeschlossen hatten, war eine sehr bedenkliche Unzufriedenheit entstanden, weil die ihnen bewilligte Zahlung ihres Soldes nicht erfolgte, und sie dadurch drückendem Mangel ausgesetzt wurden. Der General Maroto beklagte sich über dieses Verhältniß, und machte auf die Folgen aufmerksam. Jetzt ist es den Bemühungen des französischen Botschafters gelungen, die Auszahlung der erforderlichen Summen zu bewirken. Der Generalcommandant der Mancha ließ die dortigen indultirten Carlisten


die Staatsverwaltung anlangt, hat die Erfahrung bewiesen, daß die symmetrische Einförmigkeit, mit der sie bisher organisirt war, und welche alles Gewicht oberer Gerichtshöfe selbst den geringfügigsten Territorialabtheilungen beilegt, eine gute Regierung des Reichs unmöglich macht. Die mannichfachen Pflichten und die kurze Dauer des Wahlrechts haben die Ausübung der politischen Befugnisse dem Volk äußerst lästig gemacht, so daß in vielen Fällen die Wahlurne ganz im Stich gelassen ward. Andrerseits hat der Mangel einer fixen und soliden Grundlage für die active und passive Wahlbefähigung zu den verwerflichsten Betrügereien und Streitigkeiten Anlaß gegeben. Die den Municipalkammern eingeräumte, große, ja unbeschränkte Autorität in der Steuererhebung und die Handhabung ihrer Statuten überhaupt haben ernstliche Conflicte und wiederholte Beschwerden zur Folge gehabt. Die dermaligen Bezirksadministratoren besitzen nicht die zu Magistraten erforderlichen wesentlichen Eigenschaften, und die unmittelbar unter der Regierung stehenden Beamten in corporirten Städten können so wenig, als die Minister, für die Wirksamkeit von Behörden verantwortlich seyn, welche die Regierung zwar constituirt, aber nicht ernennt. Die Ungewißheit der Jurisdiction in den Gerichtshöfen hat sich nicht weniger nachtheilig erwiesen. Die dießfallsigen Uebelstände können nur von der Regierung richtig gewürdigt werden. Unerläßlich nöthig wird auch die Errichtung eines oberen Gerichtshofs, welcher den wahren gesetzlichen Rath der Königin in allen wichtigen Verwaltungsfragen bilde, die Regierung bei der Vorbereitung aller Gesetzesentwürfe und Executivmaaßregeln unterstütze und in strittigen Rechtsfällen der Untergerichte als oberste Instanz zu entscheiden habe. Die Rechtspflege nimmt überhaupt Ihre besondere Aufmerksamkeit in Anspruch; klares Urtheil, Unabhängigkeit und Verantwortlichkeit, das sind Eigenschaften, deren die Gesellschaft nicht an den Beamten entbehren kann, denen die Sorge für die Freiheit, das Eigenthum, die öffentliche und Privatsicherheit der Staatsbürger anvertraut ist. Die Fiscalgesetze erheischen gleichfalls eine durchgreifende Revision. Ich habe Meinen Ministern befohlen, Ihnen zur Heilung der erwähnten Uebelstände verschiedene Gesetzesentwürfe vorzulegen. Die Erfahrung hat gelehrt, daß die Verwaltung unserer Colonien ernste Beachtung und eine besondere Legislation erfordert. Die Regierung wird, zumal da die Unterdrückung des Sklavenhandels kräftige Maaßregeln um so dringender macht, den Zustand unserer Colonien sich angelegen seyn lassen, damit der natürliche Reichthum und die Fruchtbarkeit derselben – dieser Denkmale unseres Nationalruhms – dem Staate zu gut kommen. Dem Geiste der Reichsverfassung gemäß wird man Ihnen das Budget über die Staatsausgaben vorlegen und die Mittel angeben, welche die verschiedenen Zweige der Staatseinkünfte, befreit von den Lasten, die sie bisher gefesselt, zur Befriedigung der in- und ausländischen Verbindlichkeiten Portugals darbieten. Die Maaßregeln, die man Ihnen zur bessern Organisirung dieses wichtigen Verwaltungszweigs vorlegen wird, werden Ihre ganze Aufmerksamkeit in Anspruch nehmen, und mächtig dazu beitragen, die Einsammlungsart der öffentlichen Einkünfte zu verbessern und das nöthige Gleichgewicht zwischen den Hülfsquellen und den Lasten des Staats herzustellen.“ – Der Correspondent des M. Herald, der unlängst nach London geschrieben, die Thronrede werde ein bestimmtes Arrangement zur Bezahlung der Dividenden von der auswärtigen Staatsschuld ankündigen, bemerkt jetzt, ein solches sey in dem ersten Entwurf der Thronrede allerdings enthalten gewesen, in einer vorläufigen Berathung der Minister mit den leitenden Mitgliedern der beiden Kammern aber wieder gestrichen worden, und zwar auf den Grund hin, dasselbe würde nicht nur von den Cortes gleich in limine verworfen werden, sondern schon die bloße Erwähnung einer solchen Idee einen Sturm der Entrüstung in ganz Portugal erregen. „Es ist dieß,“ sagt der Correspondent, „ein Todesstoß für die Hoffnungen der auswärtigen Staatsgläubiger Portugals; denn wenn die jetzigen Minister zu Gunsten derselben nichts thun können, so werden andere nichts thun wollen, und man darf hiernach die Frage als factisch gegen die unglücklichen Dupes entschieden betrachten, welche ihr Geld herliehen, damit Dona Maria da Gloria Thronreden an ihre getreuen Cortes halten könne.“


Spanien.

Der neue englische Gesandte, Hr. Aston, hat nunmehr seine Ankunft in Madrid für die letzten Tage dieses Monats festgesetzt, und ein Theil seiner Dienerschaft ist bereits hier angelangt. Hr. Aston, der vor kurzem eine sehr bedeutende Erbschaft gemacht hat (sie soll sich auf 15,000 Pf. St. jährlicher Einkünfte belaufen) scheint Anstalten zu treffen, um mit großem Glanz als der Vertreter Großbritanniens hier aufzutreten. Gewiß ist es für diese Macht von Wichtigkeit, sich hier durch einen Diplomaten vertreten zu lassen, der, den hier obschwebenden Intriguen fremd, als bei der Königin von Spanien und nicht bei irgend einer Partei beglaubigt erscheine. Seit dem Abgange Lord Clarendons hat eine der hiesigen Parteien, und nicht die achtungswertheste, bei dem unabläßlichen Kampfe, den sie gegen die Regierung, gegen die Wiederherstellung des Friedens und der Ordnung führt, sich öffentlich der Aufmunterung und Mitwirkung von Seite des hier zurückgebliebenen einstweiligen englischen Geschäftsträgers gerühmt. Gewiß mit dem größten Unrecht! Denn es unterliegt keinem Zweifel, daß, als Hr. Jermingham Hrn. Southern auf seinem Posten ablöste, letzterer in einem amtlichen Schreiben von Lord Palmerston die ausdrückliche Versicherung erhielt, daß er das Verhalten, welches er in seiner hiesigen diplomatischen Stellung beobachtet habe, in allen seinen Theilen genehmige. Wenn seitdem Intriganten den Versuch gemacht haben, ein gespanntes Verhältniß zwischen der hiesigen französischen Botschaft und der englischen Gesandtschaft herbeizuführen, und für unedle Zwecke der Parteien auszubeuten, so wird jeder unbefangene Beobachter einräumen, daß diese Versuche an der loyalen Denkungsart und dem offenen Sinne der diesen beiden Missionen wirklich angehörenden Mitglieder gescheitert sind. Der Marquis v. Rumigny, ein Diplomat von nicht weniger Offenheit als Festigkeit und durchaus Geschäftsmann, gibt bei jeder Gelegenheit als seine aufrichtigste Ueberzeugung zu erkennen, daß nur aus dem besten Einverständniß zwischen beiden Missionen etwas Ersprießliches für beide Mächte, welche sie vertreten, hervorgehen könne, und Hr. Jermingham, der schon in Turin mit dem Botschafter freundschaftliche Verhältnisse angeknüpft hatte, ist diesem hier aufs neue mit Zutrauen entgegengekommen. — Der k. niederländische Geschäftsträger am hiesigen Hofe, Baron v. Grovestins, ist vorgestern hier eingetroffen. — Unter den Officieren von der aufgelösten Carlistischen Armee, welche sich dem Vertrage von Vergara angeschlossen hatten, war eine sehr bedenkliche Unzufriedenheit entstanden, weil die ihnen bewilligte Zahlung ihres Soldes nicht erfolgte, und sie dadurch drückendem Mangel ausgesetzt wurden. Der General Maroto beklagte sich über dieses Verhältniß, und machte auf die Folgen aufmerksam. Jetzt ist es den Bemühungen des französischen Botschafters gelungen, die Auszahlung der erforderlichen Summen zu bewirken. Der Generalcommandant der Mancha ließ die dortigen indultirten Carlisten

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die Staatsverwaltung anlangt, hat die Erfahrung bewiesen, daß die symmetrische Einförmigkeit, mit der sie bisher organisirt war, und welche alles Gewicht oberer Gerichtshöfe selbst den geringfügigsten Territorialabtheilungen beilegt, eine gute Regierung des Reichs unmöglich macht. Die mannichfachen Pflichten und die kurze Dauer des Wahlrechts haben die Ausübung der politischen Befugnisse dem Volk äußerst lästig gemacht, so daß in vielen Fällen die Wahlurne ganz im Stich gelassen ward. Andrerseits hat der Mangel einer fixen und soliden Grundlage für die active und passive Wahlbefähigung zu den verwerflichsten Betrügereien und Streitigkeiten Anlaß gegeben. Die den Municipalkammern eingeräumte, große, ja unbeschränkte Autorität in der Steuererhebung und die Handhabung ihrer Statuten überhaupt haben ernstliche Conflicte und wiederholte Beschwerden zur Folge gehabt. Die dermaligen Bezirksadministratoren besitzen nicht die zu Magistraten erforderlichen wesentlichen Eigenschaften, und die unmittelbar unter der Regierung stehenden Beamten in corporirten Städten können so wenig, als die Minister, für die Wirksamkeit von Behörden verantwortlich seyn, welche die Regierung zwar constituirt, aber nicht ernennt. Die Ungewißheit der Jurisdiction in den Gerichtshöfen hat sich nicht weniger nachtheilig erwiesen. Die dießfallsigen Uebelstände können nur von der Regierung richtig gewürdigt werden. Unerläßlich nöthig wird auch die Errichtung eines oberen Gerichtshofs, welcher den wahren gesetzlichen Rath der Königin in allen wichtigen Verwaltungsfragen bilde, die Regierung bei der Vorbereitung aller Gesetzesentwürfe und Executivmaaßregeln unterstütze und in strittigen Rechtsfällen der Untergerichte als oberste Instanz zu entscheiden habe. Die Rechtspflege nimmt überhaupt Ihre besondere Aufmerksamkeit in Anspruch; klares Urtheil, Unabhängigkeit und Verantwortlichkeit, das sind Eigenschaften, deren die Gesellschaft nicht an den Beamten entbehren kann, denen die Sorge für die Freiheit, das Eigenthum, die öffentliche und Privatsicherheit der Staatsbürger anvertraut ist. Die Fiscalgesetze erheischen gleichfalls eine durchgreifende Revision. Ich habe Meinen Ministern befohlen, Ihnen zur Heilung der erwähnten Uebelstände verschiedene Gesetzesentwürfe vorzulegen. Die Erfahrung hat gelehrt, daß die Verwaltung unserer Colonien ernste Beachtung und eine besondere Legislation erfordert. Die Regierung wird, zumal da die Unterdrückung des Sklavenhandels kräftige Maaßregeln um so dringender macht, den Zustand unserer Colonien sich angelegen seyn lassen, damit der natürliche Reichthum und die Fruchtbarkeit derselben &#x2013; dieser Denkmale unseres Nationalruhms &#x2013; dem Staate zu gut kommen. Dem Geiste der Reichsverfassung gemäß wird man Ihnen das Budget über die Staatsausgaben vorlegen und die Mittel angeben, welche die verschiedenen Zweige der Staatseinkünfte, befreit von den Lasten, die sie bisher gefesselt, zur Befriedigung der in- und ausländischen Verbindlichkeiten Portugals darbieten. Die Maaßregeln, die man Ihnen zur bessern Organisirung dieses wichtigen Verwaltungszweigs vorlegen wird, werden Ihre ganze Aufmerksamkeit in Anspruch nehmen, und mächtig dazu beitragen, die Einsammlungsart der öffentlichen Einkünfte zu verbessern und das nöthige Gleichgewicht zwischen den Hülfsquellen und den Lasten des Staats herzustellen.&#x201C; &#x2013; Der Correspondent des M. <hi rendition="#g">Herald</hi>, der unlängst nach London geschrieben, die Thronrede werde ein bestimmtes Arrangement zur Bezahlung der Dividenden von der auswärtigen Staatsschuld ankündigen, bemerkt jetzt, ein solches sey in dem ersten Entwurf der Thronrede allerdings enthalten gewesen, in einer vorläufigen Berathung der Minister mit den leitenden Mitgliedern der beiden Kammern aber wieder gestrichen worden, und zwar auf den Grund hin, dasselbe würde nicht nur von den Cortes gleich in limine verworfen werden, sondern schon die bloße Erwähnung einer solchen Idee einen Sturm der Entrüstung in ganz Portugal erregen. &#x201E;Es ist dieß,&#x201C; sagt der Correspondent, &#x201E;ein Todesstoß für die Hoffnungen der auswärtigen Staatsgläubiger Portugals; denn wenn die jetzigen Minister zu Gunsten derselben nichts thun <hi rendition="#g">können</hi>, so werden andere nichts thun <hi rendition="#g">wollen</hi>, und man darf hiernach die Frage als factisch gegen die unglücklichen Dupes entschieden betrachten, welche ihr Geld herliehen, damit Dona Maria da Gloria Thronreden an ihre getreuen Cortes halten könne.&#x201C;</p><lb/>
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[0164/0012] die Staatsverwaltung anlangt, hat die Erfahrung bewiesen, daß die symmetrische Einförmigkeit, mit der sie bisher organisirt war, und welche alles Gewicht oberer Gerichtshöfe selbst den geringfügigsten Territorialabtheilungen beilegt, eine gute Regierung des Reichs unmöglich macht. Die mannichfachen Pflichten und die kurze Dauer des Wahlrechts haben die Ausübung der politischen Befugnisse dem Volk äußerst lästig gemacht, so daß in vielen Fällen die Wahlurne ganz im Stich gelassen ward. Andrerseits hat der Mangel einer fixen und soliden Grundlage für die active und passive Wahlbefähigung zu den verwerflichsten Betrügereien und Streitigkeiten Anlaß gegeben. Die den Municipalkammern eingeräumte, große, ja unbeschränkte Autorität in der Steuererhebung und die Handhabung ihrer Statuten überhaupt haben ernstliche Conflicte und wiederholte Beschwerden zur Folge gehabt. Die dermaligen Bezirksadministratoren besitzen nicht die zu Magistraten erforderlichen wesentlichen Eigenschaften, und die unmittelbar unter der Regierung stehenden Beamten in corporirten Städten können so wenig, als die Minister, für die Wirksamkeit von Behörden verantwortlich seyn, welche die Regierung zwar constituirt, aber nicht ernennt. Die Ungewißheit der Jurisdiction in den Gerichtshöfen hat sich nicht weniger nachtheilig erwiesen. Die dießfallsigen Uebelstände können nur von der Regierung richtig gewürdigt werden. Unerläßlich nöthig wird auch die Errichtung eines oberen Gerichtshofs, welcher den wahren gesetzlichen Rath der Königin in allen wichtigen Verwaltungsfragen bilde, die Regierung bei der Vorbereitung aller Gesetzesentwürfe und Executivmaaßregeln unterstütze und in strittigen Rechtsfällen der Untergerichte als oberste Instanz zu entscheiden habe. Die Rechtspflege nimmt überhaupt Ihre besondere Aufmerksamkeit in Anspruch; klares Urtheil, Unabhängigkeit und Verantwortlichkeit, das sind Eigenschaften, deren die Gesellschaft nicht an den Beamten entbehren kann, denen die Sorge für die Freiheit, das Eigenthum, die öffentliche und Privatsicherheit der Staatsbürger anvertraut ist. Die Fiscalgesetze erheischen gleichfalls eine durchgreifende Revision. Ich habe Meinen Ministern befohlen, Ihnen zur Heilung der erwähnten Uebelstände verschiedene Gesetzesentwürfe vorzulegen. Die Erfahrung hat gelehrt, daß die Verwaltung unserer Colonien ernste Beachtung und eine besondere Legislation erfordert. Die Regierung wird, zumal da die Unterdrückung des Sklavenhandels kräftige Maaßregeln um so dringender macht, den Zustand unserer Colonien sich angelegen seyn lassen, damit der natürliche Reichthum und die Fruchtbarkeit derselben – dieser Denkmale unseres Nationalruhms – dem Staate zu gut kommen. Dem Geiste der Reichsverfassung gemäß wird man Ihnen das Budget über die Staatsausgaben vorlegen und die Mittel angeben, welche die verschiedenen Zweige der Staatseinkünfte, befreit von den Lasten, die sie bisher gefesselt, zur Befriedigung der in- und ausländischen Verbindlichkeiten Portugals darbieten. Die Maaßregeln, die man Ihnen zur bessern Organisirung dieses wichtigen Verwaltungszweigs vorlegen wird, werden Ihre ganze Aufmerksamkeit in Anspruch nehmen, und mächtig dazu beitragen, die Einsammlungsart der öffentlichen Einkünfte zu verbessern und das nöthige Gleichgewicht zwischen den Hülfsquellen und den Lasten des Staats herzustellen.“ – Der Correspondent des M. Herald, der unlängst nach London geschrieben, die Thronrede werde ein bestimmtes Arrangement zur Bezahlung der Dividenden von der auswärtigen Staatsschuld ankündigen, bemerkt jetzt, ein solches sey in dem ersten Entwurf der Thronrede allerdings enthalten gewesen, in einer vorläufigen Berathung der Minister mit den leitenden Mitgliedern der beiden Kammern aber wieder gestrichen worden, und zwar auf den Grund hin, dasselbe würde nicht nur von den Cortes gleich in limine verworfen werden, sondern schon die bloße Erwähnung einer solchen Idee einen Sturm der Entrüstung in ganz Portugal erregen. „Es ist dieß,“ sagt der Correspondent, „ein Todesstoß für die Hoffnungen der auswärtigen Staatsgläubiger Portugals; denn wenn die jetzigen Minister zu Gunsten derselben nichts thun können, so werden andere nichts thun wollen, und man darf hiernach die Frage als factisch gegen die unglücklichen Dupes entschieden betrachten, welche ihr Geld herliehen, damit Dona Maria da Gloria Thronreden an ihre getreuen Cortes halten könne.“ Spanien. ☉Madrid, 6 Jan. Der neue englische Gesandte, Hr. Aston, hat nunmehr seine Ankunft in Madrid für die letzten Tage dieses Monats festgesetzt, und ein Theil seiner Dienerschaft ist bereits hier angelangt. Hr. Aston, der vor kurzem eine sehr bedeutende Erbschaft gemacht hat (sie soll sich auf 15,000 Pf. St. jährlicher Einkünfte belaufen) scheint Anstalten zu treffen, um mit großem Glanz als der Vertreter Großbritanniens hier aufzutreten. Gewiß ist es für diese Macht von Wichtigkeit, sich hier durch einen Diplomaten vertreten zu lassen, der, den hier obschwebenden Intriguen fremd, als bei der Königin von Spanien und nicht bei irgend einer Partei beglaubigt erscheine. Seit dem Abgange Lord Clarendons hat eine der hiesigen Parteien, und nicht die achtungswertheste, bei dem unabläßlichen Kampfe, den sie gegen die Regierung, gegen die Wiederherstellung des Friedens und der Ordnung führt, sich öffentlich der Aufmunterung und Mitwirkung von Seite des hier zurückgebliebenen einstweiligen englischen Geschäftsträgers gerühmt. Gewiß mit dem größten Unrecht! Denn es unterliegt keinem Zweifel, daß, als Hr. Jermingham Hrn. Southern auf seinem Posten ablöste, letzterer in einem amtlichen Schreiben von Lord Palmerston die ausdrückliche Versicherung erhielt, daß er das Verhalten, welches er in seiner hiesigen diplomatischen Stellung beobachtet habe, in allen seinen Theilen genehmige. Wenn seitdem Intriganten den Versuch gemacht haben, ein gespanntes Verhältniß zwischen der hiesigen französischen Botschaft und der englischen Gesandtschaft herbeizuführen, und für unedle Zwecke der Parteien auszubeuten, so wird jeder unbefangene Beobachter einräumen, daß diese Versuche an der loyalen Denkungsart und dem offenen Sinne der diesen beiden Missionen wirklich angehörenden Mitglieder gescheitert sind. Der Marquis v. Rumigny, ein Diplomat von nicht weniger Offenheit als Festigkeit und durchaus Geschäftsmann, gibt bei jeder Gelegenheit als seine aufrichtigste Ueberzeugung zu erkennen, daß nur aus dem besten Einverständniß zwischen beiden Missionen etwas Ersprießliches für beide Mächte, welche sie vertreten, hervorgehen könne, und Hr. Jermingham, der schon in Turin mit dem Botschafter freundschaftliche Verhältnisse angeknüpft hatte, ist diesem hier aufs neue mit Zutrauen entgegengekommen. — Der k. niederländische Geschäftsträger am hiesigen Hofe, Baron v. Grovestins, ist vorgestern hier eingetroffen. — Unter den Officieren von der aufgelösten Carlistischen Armee, welche sich dem Vertrage von Vergara angeschlossen hatten, war eine sehr bedenkliche Unzufriedenheit entstanden, weil die ihnen bewilligte Zahlung ihres Soldes nicht erfolgte, und sie dadurch drückendem Mangel ausgesetzt wurden. Der General Maroto beklagte sich über dieses Verhältniß, und machte auf die Folgen aufmerksam. Jetzt ist es den Bemühungen des französischen Botschafters gelungen, die Auszahlung der erforderlichen Summen zu bewirken. Der Generalcommandant der Mancha ließ die dortigen indultirten Carlisten

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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung. Nr. 21. Augsburg, 21. Januar 1840, S. 0164. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/augsburgerallgemeine_021_18400121/12>, abgerufen am 23.11.2024.