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Allgemeine Zeitung. Nr. 3. Augsburg, 3. Januar 1840.

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von Pesth Mährens und Schlesiens Gränze, - dann gleichfalls von Pesth nach Wien die Gränze Oesterreichs als Endpunkt angezeigt: und da ein Theil des österreichischen Gränzgebiets, Mähren und Schlesien aber gänzlich, von Pesth aus betrachtet, auf der linken Seite der Donau liegt, so kann um so weniger bezweifelt werden, daß diese linke Eisenbahnlinie im Gesetze gemeint wird, da die hochlöbl. königl. ungar. Statthalterei sämmtliche dießfalls vorgenommene Vorarbeiten, wie bereits erwähnt, mit dankerheischender Bereitwilligkeit zu fördern geruhte.

Ferner kann Baron Georg v. Sina der Eisenbahn am linken Donau-Ufer auch deßwegen nicht widersprechen, weil, zur Zeit der Vertragsabfassung rücksichtlich der stehenden Brücke zwischen Ofen und Pesth, er selbst als Hauptmotiv zur Erlangung eines höhern Mauthtarifs auf mehrere Jahre in der Eingabe vom 20 August 1838, welche den Deputational-Acten in der 10ten Abtheilung Nr. 8 beiliegt, erklärte: daß die von Pesth gegen Waitzen gehende Eisenbahn die Einnahme der Brücke bedeutend vermindern wird, und diese, auch von der Reichsdeputation gewürdigte Erklärung verdient um so mehr die Aufmerksamkeit eines Jeden, da auf den nicht erwarteten Fall: wenn, im Widerspruch mit dem bestehenden und mit allen andern gleichkräftigen Gesetze die Ausführung der Eisenbahn am linken Ufer aus irgend einer Ursache gehindert werden sollte, auch die im Brückenvertrage bestimmte Jahranzahl, sowie der Mauthtarif, als von einem der wichtigsten Gründe entblößt, durchaus nie mehr geltend gemacht werden; demnach müßte die Abänderung des Vertrags nothwendigerweise erfolgen.

Betrachtet man ferner die eine Eisenbahn am linken Ufer begünstigenden Umstände, so sichern deren Bestehen letztere vollkommen; denn diese Linie verbindet die Hauptstadt des Landes, Pesth, mit den wichtigsten Commerzstädten, mit Preßburg und Debreczin; nicht minder bringt diese Bahn die gesegnetsten Comitate und eine mehr als 4 Millionen starke Bevölkerung in Berührung, und wenn einst diese Linie mit der Kaiser Ferdinands-Nordbahn von Gänserndorf (wo die Eisenbahn zwischen Wien und Brünn bereits besteht) durch eine Ausmündung nach Preßburg in Verbindung gebracht wird, dann wird Ungarns linke Donau-Uferseite, der weit größere Theil des Vaterlandes, mit Oesterreich, Mähren, Schlesien, Böhmen und mit andern Nordländern, wo ungarische Producte den gewinnreichsten Absatz finden, in eine beinahe unmittelbare Handelsverbindung treten, und da diese Bahn nicht über die Donau zu führen ist, gewährt sie um so mehr eine Aussicht auf die beste, belebteste Verbindung, weil in Mähren, Schlesien, Böhmen und in andern nördlichen Provinzen die Reisenden und die inländischen Waaren von Gänserndorf gerade und ununterbrochen durch die Eisenbahn ihrem Bestimmungsorte zugeführt werden können, wogegen auf der rechten Uferlinie der Umweg nach Wien zu machen ist, wo die Ueberladung der Waaren, wie auch die hinsichtlich der Personen bestehenden, mit Zeitverlust verbundenen Polizeiverfügungen eine schnelle Geschäftsführung äußerst erschweren.

Nachdem schließlich diese allgemeinen Interessen auch noch dadurch gehoben werden, daß die vorerst nur auf Pferdekraft berechnete linke Bahn - im Gegensatze von den auf Dampfkraft berechneten Eisenbahnen, für welche das Geld für die Maschinen und Eisenschienen ins Ausland gesendet wird - das ungarische Eisen und ungarische Pferde gebrauchen kann, so wird das Geld eingeführt, und bleibt bei uns im (dadurch) zweifach gewinnenden Lande: - kraft dieser Beweggründe haben wir unsern Landtagsdeputirten die Weisung ertheilt, die erwähnte linke Donau-Uferbahn, oder besser zu benennen: die ungarische Central-Eisenbahn kräftig zu vertreten, auch selbe gegen alle Hindernisse zu vertheidigen; - zugleich verfügten wir, daß es in der Reihenfolge der Landespostulate in Vortrag gestellt werde: daß - nachdem die Kaiser Ferdinands-Nordbahn-Gesellschaft, und mit dieser auch wir, Sr. Majestät unserm allergnädigsten König die Bitte unterbreiteten, daß es der Nordbahn-Gesellschaft allergnädigst gestattet werden möge, von Gänserndorf bis Preßburg (wo gegenwärtig schon an der nach Tirnau führenden Eisenbahn gearbeitet wird) eine in möglichst gerader Richtung laufende Nebenbahn zu errichten, hierüber indeß bisher noch kein Bescheid erfolgte - diese Nebenbahn, als ein dem Zwecke des Gesetzartikels am besten entsprechendes Mittel zu erlangen gesucht werden solle, und demzufolge, da ein Theil davon in Oesterreich sich befindet, wohin sich die Macht der ungarischen Gesetzgebung nicht erstreckt, die Bewilligung also ausschließlich von der Gnade Sr. Majestät zu erwarten ist, der Reichstag hierüber Sr. Majestät eine allerunterthänigste Repräsentation unterbreiten möge. Indem wir hierdurch den besonders uns, im Allgemeinen aber auch dem ganzen Lande erwünschten nutzbringenden Zweck erreichen zu können hoffen, fordern wir die löbl. Comitats-Stände freundschaftlich auf, diesen mit wahrem patriotischen Eifer vereinten Wunsch und ertheilte Instruction auch Ihrerseits zu unterstützen und zu fördern, ersuchen Sie zugleich, dießfalls (da der Gegenstand jede Stunde zur landtäglichen Berathung gelangen kann) Ihren Deputirten baldmöglichst eine entscheidende Instruction zu ertheilen. - Die wir übrigens in Ihre schätzbare Freundschaft mit gewohnter Verehrung empfohlen verbleiben. Gegeben aus unserer in der königl. Freistadt Preßburg am 2 December 1839 abgehaltenen General-Congregation. Der löbl. Stände bereitwilligst ergebene Diener, Stände des Preßburger Comitats.

von Pesth Mährens und Schlesiens Gränze, – dann gleichfalls von Pesth nach Wien die Gränze Oesterreichs als Endpunkt angezeigt: und da ein Theil des österreichischen Gränzgebiets, Mähren und Schlesien aber gänzlich, von Pesth aus betrachtet, auf der linken Seite der Donau liegt, so kann um so weniger bezweifelt werden, daß diese linke Eisenbahnlinie im Gesetze gemeint wird, da die hochlöbl. königl. ungar. Statthalterei sämmtliche dießfalls vorgenommene Vorarbeiten, wie bereits erwähnt, mit dankerheischender Bereitwilligkeit zu fördern geruhte.

Ferner kann Baron Georg v. Sina der Eisenbahn am linken Donau-Ufer auch deßwegen nicht widersprechen, weil, zur Zeit der Vertragsabfassung rücksichtlich der stehenden Brücke zwischen Ofen und Pesth, er selbst als Hauptmotiv zur Erlangung eines höhern Mauthtarifs auf mehrere Jahre in der Eingabe vom 20 August 1838, welche den Deputational-Acten in der 10ten Abtheilung Nr. 8 beiliegt, erklärte: daß die von Pesth gegen Waitzen gehende Eisenbahn die Einnahme der Brücke bedeutend vermindern wird, und diese, auch von der Reichsdeputation gewürdigte Erklärung verdient um so mehr die Aufmerksamkeit eines Jeden, da auf den nicht erwarteten Fall: wenn, im Widerspruch mit dem bestehenden und mit allen andern gleichkräftigen Gesetze die Ausführung der Eisenbahn am linken Ufer aus irgend einer Ursache gehindert werden sollte, auch die im Brückenvertrage bestimmte Jahranzahl, sowie der Mauthtarif, als von einem der wichtigsten Gründe entblößt, durchaus nie mehr geltend gemacht werden; demnach müßte die Abänderung des Vertrags nothwendigerweise erfolgen.

Betrachtet man ferner die eine Eisenbahn am linken Ufer begünstigenden Umstände, so sichern deren Bestehen letztere vollkommen; denn diese Linie verbindet die Hauptstadt des Landes, Pesth, mit den wichtigsten Commerzstädten, mit Preßburg und Debreczin; nicht minder bringt diese Bahn die gesegnetsten Comitate und eine mehr als 4 Millionen starke Bevölkerung in Berührung, und wenn einst diese Linie mit der Kaiser Ferdinands-Nordbahn von Gänserndorf (wo die Eisenbahn zwischen Wien und Brünn bereits besteht) durch eine Ausmündung nach Preßburg in Verbindung gebracht wird, dann wird Ungarns linke Donau-Uferseite, der weit größere Theil des Vaterlandes, mit Oesterreich, Mähren, Schlesien, Böhmen und mit andern Nordländern, wo ungarische Producte den gewinnreichsten Absatz finden, in eine beinahe unmittelbare Handelsverbindung treten, und da diese Bahn nicht über die Donau zu führen ist, gewährt sie um so mehr eine Aussicht auf die beste, belebteste Verbindung, weil in Mähren, Schlesien, Böhmen und in andern nördlichen Provinzen die Reisenden und die inländischen Waaren von Gänserndorf gerade und ununterbrochen durch die Eisenbahn ihrem Bestimmungsorte zugeführt werden können, wogegen auf der rechten Uferlinie der Umweg nach Wien zu machen ist, wo die Ueberladung der Waaren, wie auch die hinsichtlich der Personen bestehenden, mit Zeitverlust verbundenen Polizeiverfügungen eine schnelle Geschäftsführung äußerst erschweren.

Nachdem schließlich diese allgemeinen Interessen auch noch dadurch gehoben werden, daß die vorerst nur auf Pferdekraft berechnete linke Bahn – im Gegensatze von den auf Dampfkraft berechneten Eisenbahnen, für welche das Geld für die Maschinen und Eisenschienen ins Ausland gesendet wird – das ungarische Eisen und ungarische Pferde gebrauchen kann, so wird das Geld eingeführt, und bleibt bei uns im (dadurch) zweifach gewinnenden Lande: – kraft dieser Beweggründe haben wir unsern Landtagsdeputirten die Weisung ertheilt, die erwähnte linke Donau-Uferbahn, oder besser zu benennen: die ungarische Central-Eisenbahn kräftig zu vertreten, auch selbe gegen alle Hindernisse zu vertheidigen; – zugleich verfügten wir, daß es in der Reihenfolge der Landespostulate in Vortrag gestellt werde: daß – nachdem die Kaiser Ferdinands-Nordbahn-Gesellschaft, und mit dieser auch wir, Sr. Majestät unserm allergnädigsten König die Bitte unterbreiteten, daß es der Nordbahn-Gesellschaft allergnädigst gestattet werden möge, von Gänserndorf bis Preßburg (wo gegenwärtig schon an der nach Tirnau führenden Eisenbahn gearbeitet wird) eine in möglichst gerader Richtung laufende Nebenbahn zu errichten, hierüber indeß bisher noch kein Bescheid erfolgte – diese Nebenbahn, als ein dem Zwecke des Gesetzartikels am besten entsprechendes Mittel zu erlangen gesucht werden solle, und demzufolge, da ein Theil davon in Oesterreich sich befindet, wohin sich die Macht der ungarischen Gesetzgebung nicht erstreckt, die Bewilligung also ausschließlich von der Gnade Sr. Majestät zu erwarten ist, der Reichstag hierüber Sr. Majestät eine allerunterthänigste Repräsentation unterbreiten möge. Indem wir hierdurch den besonders uns, im Allgemeinen aber auch dem ganzen Lande erwünschten nutzbringenden Zweck erreichen zu können hoffen, fordern wir die löbl. Comitats-Stände freundschaftlich auf, diesen mit wahrem patriotischen Eifer vereinten Wunsch und ertheilte Instruction auch Ihrerseits zu unterstützen und zu fördern, ersuchen Sie zugleich, dießfalls (da der Gegenstand jede Stunde zur landtäglichen Berathung gelangen kann) Ihren Deputirten baldmöglichst eine entscheidende Instruction zu ertheilen. – Die wir übrigens in Ihre schätzbare Freundschaft mit gewohnter Verehrung empfohlen verbleiben. Gegeben aus unserer in der königl. Freistadt Preßburg am 2 December 1839 abgehaltenen General-Congregation. Der löbl. Stände bereitwilligst ergebene Diener, Stände des Preßburger Comitats.

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[0022/0014] von Pesth Mährens und Schlesiens Gränze, – dann gleichfalls von Pesth nach Wien die Gränze Oesterreichs als Endpunkt angezeigt: und da ein Theil des österreichischen Gränzgebiets, Mähren und Schlesien aber gänzlich, von Pesth aus betrachtet, auf der linken Seite der Donau liegt, so kann um so weniger bezweifelt werden, daß diese linke Eisenbahnlinie im Gesetze gemeint wird, da die hochlöbl. königl. ungar. Statthalterei sämmtliche dießfalls vorgenommene Vorarbeiten, wie bereits erwähnt, mit dankerheischender Bereitwilligkeit zu fördern geruhte. Ferner kann Baron Georg v. Sina der Eisenbahn am linken Donau-Ufer auch deßwegen nicht widersprechen, weil, zur Zeit der Vertragsabfassung rücksichtlich der stehenden Brücke zwischen Ofen und Pesth, er selbst als Hauptmotiv zur Erlangung eines höhern Mauthtarifs auf mehrere Jahre in der Eingabe vom 20 August 1838, welche den Deputational-Acten in der 10ten Abtheilung Nr. 8 beiliegt, erklärte: daß die von Pesth gegen Waitzen gehende Eisenbahn die Einnahme der Brücke bedeutend vermindern wird, und diese, auch von der Reichsdeputation gewürdigte Erklärung verdient um so mehr die Aufmerksamkeit eines Jeden, da auf den nicht erwarteten Fall: wenn, im Widerspruch mit dem bestehenden und mit allen andern gleichkräftigen Gesetze die Ausführung der Eisenbahn am linken Ufer aus irgend einer Ursache gehindert werden sollte, auch die im Brückenvertrage bestimmte Jahranzahl, sowie der Mauthtarif, als von einem der wichtigsten Gründe entblößt, durchaus nie mehr geltend gemacht werden; demnach müßte die Abänderung des Vertrags nothwendigerweise erfolgen. Betrachtet man ferner die eine Eisenbahn am linken Ufer begünstigenden Umstände, so sichern deren Bestehen letztere vollkommen; denn diese Linie verbindet die Hauptstadt des Landes, Pesth, mit den wichtigsten Commerzstädten, mit Preßburg und Debreczin; nicht minder bringt diese Bahn die gesegnetsten Comitate und eine mehr als 4 Millionen starke Bevölkerung in Berührung, und wenn einst diese Linie mit der Kaiser Ferdinands-Nordbahn von Gänserndorf (wo die Eisenbahn zwischen Wien und Brünn bereits besteht) durch eine Ausmündung nach Preßburg in Verbindung gebracht wird, dann wird Ungarns linke Donau-Uferseite, der weit größere Theil des Vaterlandes, mit Oesterreich, Mähren, Schlesien, Böhmen und mit andern Nordländern, wo ungarische Producte den gewinnreichsten Absatz finden, in eine beinahe unmittelbare Handelsverbindung treten, und da diese Bahn nicht über die Donau zu führen ist, gewährt sie um so mehr eine Aussicht auf die beste, belebteste Verbindung, weil in Mähren, Schlesien, Böhmen und in andern nördlichen Provinzen die Reisenden und die inländischen Waaren von Gänserndorf gerade und ununterbrochen durch die Eisenbahn ihrem Bestimmungsorte zugeführt werden können, wogegen auf der rechten Uferlinie der Umweg nach Wien zu machen ist, wo die Ueberladung der Waaren, wie auch die hinsichtlich der Personen bestehenden, mit Zeitverlust verbundenen Polizeiverfügungen eine schnelle Geschäftsführung äußerst erschweren. Nachdem schließlich diese allgemeinen Interessen auch noch dadurch gehoben werden, daß die vorerst nur auf Pferdekraft berechnete linke Bahn – im Gegensatze von den auf Dampfkraft berechneten Eisenbahnen, für welche das Geld für die Maschinen und Eisenschienen ins Ausland gesendet wird – das ungarische Eisen und ungarische Pferde gebrauchen kann, so wird das Geld eingeführt, und bleibt bei uns im (dadurch) zweifach gewinnenden Lande: – kraft dieser Beweggründe haben wir unsern Landtagsdeputirten die Weisung ertheilt, die erwähnte linke Donau-Uferbahn, oder besser zu benennen: die ungarische Central-Eisenbahn kräftig zu vertreten, auch selbe gegen alle Hindernisse zu vertheidigen; – zugleich verfügten wir, daß es in der Reihenfolge der Landespostulate in Vortrag gestellt werde: daß – nachdem die Kaiser Ferdinands-Nordbahn-Gesellschaft, und mit dieser auch wir, Sr. Majestät unserm allergnädigsten König die Bitte unterbreiteten, daß es der Nordbahn-Gesellschaft allergnädigst gestattet werden möge, von Gänserndorf bis Preßburg (wo gegenwärtig schon an der nach Tirnau führenden Eisenbahn gearbeitet wird) eine in möglichst gerader Richtung laufende Nebenbahn zu errichten, hierüber indeß bisher noch kein Bescheid erfolgte – diese Nebenbahn, als ein dem Zwecke des Gesetzartikels am besten entsprechendes Mittel zu erlangen gesucht werden solle, und demzufolge, da ein Theil davon in Oesterreich sich befindet, wohin sich die Macht der ungarischen Gesetzgebung nicht erstreckt, die Bewilligung also ausschließlich von der Gnade Sr. Majestät zu erwarten ist, der Reichstag hierüber Sr. Majestät eine allerunterthänigste Repräsentation unterbreiten möge. Indem wir hierdurch den besonders uns, im Allgemeinen aber auch dem ganzen Lande erwünschten nutzbringenden Zweck erreichen zu können hoffen, fordern wir die löbl. Comitats-Stände freundschaftlich auf, diesen mit wahrem patriotischen Eifer vereinten Wunsch und ertheilte Instruction auch Ihrerseits zu unterstützen und zu fördern, ersuchen Sie zugleich, dießfalls (da der Gegenstand jede Stunde zur landtäglichen Berathung gelangen kann) Ihren Deputirten baldmöglichst eine entscheidende Instruction zu ertheilen. – Die wir übrigens in Ihre schätzbare Freundschaft mit gewohnter Verehrung empfohlen verbleiben. Gegeben aus unserer in der königl. Freistadt Preßburg am 2 December 1839 abgehaltenen General-Congregation. Der löbl. Stände bereitwilligst ergebene Diener, Stände des Preßburger Comitats.

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Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Deutsches Textarchiv: Bereitstellung der Texttranskription. (2016-06-28T11:37:15Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Matthias Boenig: Bearbeitung der digitalen Edition. (2016-06-28T11:37:15Z)

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Zitationshilfe: Allgemeine Zeitung. Nr. 3. Augsburg, 3. Januar 1840, S. 0022. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/augsburgerallgemeine_003_18400103/14>, abgerufen am 15.10.2024.