Aston, Louise: Meine Emancipation, Verweisung und Rechtfertigung. Brüssel, 1846.für die Wohlfahrt des Staates erinnerte mich, obgleich ich ihre Nothwendigkeit einsah, etwas zu sehr an den Wohlfahrts-Ausschuß der französischen Revolution, und seine Maßregen, und ich sah mich erschrocken um, ob der preußische Staat sich etwa in einem solchen terroristischen Kriegszustande befände. Am wenigsten aber wollte mir einleuchten, wie diese Theorie auf meinen speziellen Fall Anwendung finden könne, da ich mir bewußt war, durchaus nichts unternommen zu haben, was der Wohlfahrt des preußischen Staates gefährlich sein könnte. Der Polizei gegenüber kann ich mich nicht rechtfertigen, weil ich ihr Maß für das, was dem preußischen Staate heilsam oder gefährlich ist, durchaus nicht kenne; weil ich als preußische Unterthanin zu dem Vertrauen verpflichtet bin, daß die Maßregeln der Regierung, wenn sie auch unbegreiflich sind, wie die Wege der Vorsehung, doch zu meinem Besten führen. Meine Rechtfertigung gilt hauptsächlich dem Publikum, das aus Unkenntniß jener providentiellen Fürsorge mich leicht für schuldig halten könnte, mich gegen den bestehenden Zustand der Gesellschaft verschworen, und Verbrechen begangen zu haben, welche für die Wohlfahrt des Staates erinnerte mich, obgleich ich ihre Nothwendigkeit einsah, etwas zu sehr an den Wohlfahrts-Ausschuß der französischen Revolution, und seine Maßregen, und ich sah mich erschrocken um, ob der preußische Staat sich etwa in einem solchen terroristischen Kriegszustande befände. Am wenigsten aber wollte mir einleuchten, wie diese Theorie auf meinen speziellen Fall Anwendung finden könne, da ich mir bewußt war, durchaus nichts unternommen zu haben, was der Wohlfahrt des preußischen Staates gefährlich sein könnte. Der Polizei gegenüber kann ich mich nicht rechtfertigen, weil ich ihr Maß für das, was dem preußischen Staate heilsam oder gefährlich ist, durchaus nicht kenne; weil ich als preußische Unterthanin zu dem Vertrauen verpflichtet bin, daß die Maßregeln der Regierung, wenn sie auch unbegreiflich sind, wie die Wege der Vorsehung, doch zu meinem Besten führen. Meine Rechtfertigung gilt hauptsächlich dem Publikum, das aus Unkenntniß jener providentiellen Fürsorge mich leicht für schuldig halten könnte, mich gegen den bestehenden Zustand der Gesellschaft verschworen, und Verbrechen begangen zu haben, welche <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0036" n="36"/> für die Wohlfahrt des Staates erinnerte mich, obgleich ich ihre Nothwendigkeit einsah, etwas zu sehr an den Wohlfahrts-Ausschuß der französischen Revolution, und seine Maßregen, und ich sah mich erschrocken um, ob der preußische Staat sich etwa in einem solchen terroristischen Kriegszustande befände. Am wenigsten aber wollte mir einleuchten, wie diese Theorie auf meinen speziellen Fall Anwendung finden könne, da ich mir bewußt war, durchaus nichts unternommen zu haben, was der <hi rendition="#g">Wohlfahrt</hi> des preußischen Staates gefährlich sein könnte.</p> <p>Der Polizei gegenüber kann ich mich nicht rechtfertigen, weil ich ihr Maß für das, was dem preußischen Staate heilsam oder gefährlich ist, durchaus nicht kenne; weil ich als preußische Unterthanin zu dem Vertrauen verpflichtet bin, daß die Maßregeln der Regierung, wenn sie auch unbegreiflich sind, wie die Wege der Vorsehung, doch zu meinem Besten führen.</p> <p>Meine Rechtfertigung gilt hauptsächlich <hi rendition="#g">dem</hi> Publikum, das aus Unkenntniß jener providentiellen Fürsorge mich leicht für schuldig halten könnte, mich gegen den bestehenden Zustand der Gesellschaft verschworen, und Verbrechen begangen zu haben, welche </p> </div> </body> </text> </TEI> [36/0036]
für die Wohlfahrt des Staates erinnerte mich, obgleich ich ihre Nothwendigkeit einsah, etwas zu sehr an den Wohlfahrts-Ausschuß der französischen Revolution, und seine Maßregen, und ich sah mich erschrocken um, ob der preußische Staat sich etwa in einem solchen terroristischen Kriegszustande befände. Am wenigsten aber wollte mir einleuchten, wie diese Theorie auf meinen speziellen Fall Anwendung finden könne, da ich mir bewußt war, durchaus nichts unternommen zu haben, was der Wohlfahrt des preußischen Staates gefährlich sein könnte.
Der Polizei gegenüber kann ich mich nicht rechtfertigen, weil ich ihr Maß für das, was dem preußischen Staate heilsam oder gefährlich ist, durchaus nicht kenne; weil ich als preußische Unterthanin zu dem Vertrauen verpflichtet bin, daß die Maßregeln der Regierung, wenn sie auch unbegreiflich sind, wie die Wege der Vorsehung, doch zu meinem Besten führen.
Meine Rechtfertigung gilt hauptsächlich dem Publikum, das aus Unkenntniß jener providentiellen Fürsorge mich leicht für schuldig halten könnte, mich gegen den bestehenden Zustand der Gesellschaft verschworen, und Verbrechen begangen zu haben, welche
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