türliche Reue. Diese genügt nicht zum Empfang des heiligen Bußsakramentes. Die Reue muß übernatürlich sein, d. h. sie muß aus einem Beweggrunde hervorgehen, den uns der Glaube lehrt, z. B. weil man Gott, den gütigsten Vater, das höchste und liebenswürdigste Gut da- durch beleidigt hat, oder weil man den Himmel verloren, die Hölle verdient hat. Im letzten Falle ist die Reue eine unvoll- kommene, die aber hinreicht zur Verzei- hung der Sünden im heiligen Bußsakra- ment. Bereut man aber seine Sünden, weil man Gott, das höchste und liebens- würdigste Gut, dadurch beleidigt, so ist die Reue eine vollkommene. Diese verschafft uns schon vor dem Empfange des Buß- sakramentes die Verzeihung der schweren Sünden, wenn sie den Willen einschließt, die Sünden bei der nächsten Beichte zu be- kennen. Darum soll man die vollkommene Reue erwecken in Todesgefahr und so oft man das Unglück hatte, eine Todsünde zu begehen.
3. Die Reue mußallgemeinsein, d. h. man muß wenigstens alle schweren Sünden von Herzen bereuen. Wer nur eine einzige schwere Sünde von seiner Reue ausschließt, bekommt keine Verzei- hung seiner Sünden. Denn solange der Sünder sein Herz auch nur an eine einzige schwere Sünde heftet, bleibt er ein Feind
türliche Reue. Diese genügt nicht zum Empfang des heiligen Bußsakramentes. Die Reue muß übernatürlich sein, d. h. sie muß aus einem Beweggrunde hervorgehen, den uns der Glaube lehrt, z. B. weil man Gott, den gütigsten Vater, das höchste und liebenswürdigste Gut da- durch beleidigt hat, oder weil man den Himmel verloren, die Hölle verdient hat. Im letzten Falle ist die Reue eine unvoll- kommene, die aber hinreicht zur Verzei- hung der Sünden im heiligen Bußsakra- ment. Bereut man aber seine Sünden, weil man Gott, das höchste und liebens- würdigste Gut, dadurch beleidigt, so ist die Reue eine vollkommene. Diese verschafft uns schon vor dem Empfange des Buß- sakramentes die Verzeihung der schweren Sünden, wenn sie den Willen einschließt, die Sünden bei der nächsten Beichte zu be- kennen. Darum soll man die vollkommene Reue erwecken in Todesgefahr und so oft man das Unglück hatte, eine Todsünde zu begehen.
3. Die Reue mußallgemeinsein, d. h. man muß wenigstens alle schweren Sünden von Herzen bereuen. Wer nur eine einzige schwere Sünde von seiner Reue ausschließt, bekommt keine Verzei- hung seiner Sünden. Denn solange der Sünder sein Herz auch nur an eine einzige schwere Sünde heftet, bleibt er ein Feind
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türliche Reue. Diese genügt nicht zum
Empfang des heiligen Bußsakramentes.
Die Reue muß übernatürlich sein,
d. h. sie muß aus einem Beweggrunde
hervorgehen, den uns der Glaube lehrt,
z. B. weil man Gott, den gütigsten Vater,
das höchste und liebenswürdigste Gut da-
durch beleidigt hat, oder weil man den
Himmel verloren, die Hölle verdient hat.
Im letzten Falle ist die Reue eine unvoll-
kommene, die aber hinreicht zur Verzei-
hung der Sünden im heiligen Bußsakra-
ment. Bereut man aber seine Sünden,
weil man Gott, das höchste und liebens-
würdigste Gut, dadurch beleidigt, so ist die
Reue eine vollkommene. Diese verschafft
uns schon vor dem Empfange des Buß-
sakramentes die Verzeihung der schweren
Sünden, wenn sie den Willen einschließt,
die Sünden bei der nächsten Beichte zu be-
kennen. Darum soll man die vollkommene
Reue erwecken in Todesgefahr und so oft
man das Unglück hatte, eine Todsünde zu
begehen.
3. Die Reue muß allgemein sein,
d. h. man muß wenigstens alle schweren
Sünden von Herzen bereuen. Wer nur
eine einzige schwere Sünde von seiner
Reue ausschließt, bekommt keine Verzei-
hung seiner Sünden. Denn solange der
Sünder sein Herz auch nur an eine einzige
schwere Sünde heftet, bleibt er ein Feind
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Anonym: Führer zum Himmel. Gebet- und Belehrungsbuch für christliche Eheleute, hrsg. von einem Priester des Redemptoristenordens. Dülmen, 1921, S. 79. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/anonym_fuehrer_1921/80>, abgerufen am 27.11.2024.
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