am Freitag vor der Karwochen (Fest der Schmerzen Mariä),
am 4. Mai (Fest der heiligen Monika),
am 21. Juni (Fest des heiligen Aloisius),
am 26. Juli (Fest der heiligen Anna),
am 28. August (Fest des heiligen Augustinus),
am Fest der sieben Schmerzen Mariens (15. September),
am 2. Oktober (Fest der heiligen Schutzengel),
am 1. November (Fest Allerheiligen),
am 2. November (Gedächtnis Allerseelen),
am 8. Dezember (Fest der Unbefleckten Emp- fängnis Maria). Diese vollkommenen Ablässe können entweder am bezeichneten Feste selbst oder an einem der folgenden sieben Tage ge- wonnen werden.
4. in jedem Monate einmal an dem Tage, an dem die Mitglieder zur gemeinsamen Andacht sich versammeln.
b) Unvollkommene Ablässe.
Die Mitglieder gewinnen 1. einen Ablaß von einem Jahre, so oft sie ein gutes Werk für die Vereinszwecke tun, 2. einen Ablaß von sechzig Tagen an jedem Tage, wenn sie das Vereinsgebet ver- richten.
Alle Ablässe können den armen Seelen zuge- wendet werden.
Aufnahme.
Es werden nur katholische Frauen und Witwen aufgenommen, die einen christ- lichen Lebenswandel führen und den Vereinsverpflichtungen nach Kräften nach- zukommen entschlossen sind. Binden die
3. an folgenden Festen:
am 6. Januar (Fest der Erscheinung des Herrn),
am 2. Februar (Maria Lichtmeß),
am 19. März (Fest des heiligen Joseph),
am Freitag vor der Karwochen (Fest der Schmerzen Mariä),
am 4. Mai (Fest der heiligen Monika),
am 21. Juni (Fest des heiligen Aloisius),
am 26. Juli (Fest der heiligen Anna),
am 28. August (Fest des heiligen Augustinus),
am Fest der sieben Schmerzen Mariens (15. September),
am 2. Oktober (Fest der heiligen Schutzengel),
am 1. November (Fest Allerheiligen),
am 2. November (Gedächtnis Allerseelen),
am 8. Dezember (Fest der Unbefleckten Emp- fängnis Maria). Diese vollkommenen Ablässe können entweder am bezeichneten Feste selbst oder an einem der folgenden sieben Tage ge- wonnen werden.
4. in jedem Monate einmal an dem Tage, an dem die Mitglieder zur gemeinsamen Andacht sich versammeln.
b) Unvollkommene Ablässe.
Die Mitglieder gewinnen 1. einen Ablaß von einem Jahre, so oft sie ein gutes Werk für die Vereinszwecke tun, 2. einen Ablaß von sechzig Tagen an jedem Tage, wenn sie das Vereinsgebet ver- richten.
Alle Ablässe können den armen Seelen zuge- wendet werden.
Aufnahme.
Es werden nur katholische Frauen und Witwen aufgenommen, die einen christ- lichen Lebenswandel führen und den Vereinsverpflichtungen nach Kräften nach- zukommen entschlossen sind. Binden die
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[322/0323]
3. an folgenden Festen:
am 6. Januar (Fest der Erscheinung des Herrn),
am 2. Februar (Maria Lichtmeß),
am 19. März (Fest des heiligen Joseph),
am Freitag vor der Karwochen (Fest der
Schmerzen Mariä),
am 4. Mai (Fest der heiligen Monika),
am 21. Juni (Fest des heiligen Aloisius),
am 26. Juli (Fest der heiligen Anna),
am 28. August (Fest des heiligen Augustinus),
am Fest der sieben Schmerzen Mariens
(15. September),
am 2. Oktober (Fest der heiligen Schutzengel),
am 1. November (Fest Allerheiligen),
am 2. November (Gedächtnis Allerseelen),
am 8. Dezember (Fest der Unbefleckten Emp-
fängnis Maria). Diese vollkommenen Ablässe
können entweder am bezeichneten Feste selbst
oder an einem der folgenden sieben Tage ge-
wonnen werden.
4. in jedem Monate einmal an dem Tage, an dem
die Mitglieder zur gemeinsamen Andacht sich
versammeln.
b) Unvollkommene Ablässe.
Die Mitglieder gewinnen 1. einen Ablaß von
einem Jahre, so oft sie ein gutes Werk für die
Vereinszwecke tun, 2. einen Ablaß von sechzig Tagen
an jedem Tage, wenn sie das Vereinsgebet ver-
richten.
Alle Ablässe können den armen Seelen zuge-
wendet werden.
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Es werden nur katholische Frauen und
Witwen aufgenommen, die einen christ-
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Anonym: Führer zum Himmel. Gebet- und Belehrungsbuch für christliche Eheleute, hrsg. von einem Priester des Redemptoristenordens. Dülmen, 1921, S. 322. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/anonym_fuehrer_1921/323>, abgerufen am 16.02.2025.
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