Schutz der drei heiligen Personen von denen der heilige Alfons sagt: "Solange wir die drei heiligen Namen Jesus, Maria, Joseph an- rufen, werden wir nie in eine Sünde einwilligen. Die Verehrung der heiligen Familie wird den Mit- gliedern des Vereins zu einem Unterpfand der Be- harrlichkeit im Guten, eines seligen Todes und der ewigen Herrlichkeit.
2. Die Mitglieder des Vereins bilden unter sich eine heilige Gebetsgemeinschaft, die Gottes Segen auf sie und ihre Familien herabzieht.
3. Sie finden in den Vorträgen Belehrung, in den gemeinschaftlichen Kommunionen Stär- kung, im gegenseitigen Anschluß und guten Bei- spiel Ermunterung zu einer christ- lichen Lebensführung.
4. Sie haben Gelegenheit, reiche Ablässe zu gewinnen.
Vollkommene Ablässe können sie gewinnen am Tage der Aufnahme, an allen hohen Festtagen des Herrn und der allerseligsten Gottesmutter, am Feste des heiligen Joseph, der heiligen Apostelfürsten Pe- trus und Paulus, des heiligen Alfonsus (2. August). Allerheiligen und Allerseelen, an den Festen der hei- ligen Erzengel Michael und Gabriel, sowie am Schutzengelfest; - desgleichen viele unvollkommene Ablässe.
5. Alle Mitglieder des Vereins erhalten nach ihrem Tode eine heilige Messe, je nach den besondern Statuten.
Pflichten.
Wer dem Verein der heiligen Familie beitritt, verpflichtet sich:
1. Durch ein christliches Leben seiner Umgebung und der ganzen Pfarrei zur Erbauung zu gereichen, insbesondere in der Achtung und im Ge- horsam gegen die Eltern, in der Beobachtung der Keuschheit, in der Meidung der Gefahren und Ge- legenheiten zur Sünde (schlechte Lektüre, sündhafte Lustbarkeiten, leichtfertige Bekanntschaften) andern zum Vorbild zu dienen.
Schutz der drei heiligen Personen von denen der heilige Alfons sagt: „Solange wir die drei heiligen Namen Jesus, Maria, Joseph an- rufen, werden wir nie in eine Sünde einwilligen. Die Verehrung der heiligen Familie wird den Mit- gliedern des Vereins zu einem Unterpfand der Be- harrlichkeit im Guten, eines seligen Todes und der ewigen Herrlichkeit.
2. Die Mitglieder des Vereins bilden unter sich eine heilige Gebetsgemeinschaft, die Gottes Segen auf sie und ihre Familien herabzieht.
3. Sie finden in den Vorträgen Belehrung, in den gemeinschaftlichen Kommunionen Stär- kung, im gegenseitigen Anschluß und guten Bei- spiel Ermunterung zu einer christ- lichen Lebensführung.
4. Sie haben Gelegenheit, reiche Ablässe zu gewinnen.
Vollkommene Ablässe können sie gewinnen am Tage der Aufnahme, an allen hohen Festtagen des Herrn und der allerseligsten Gottesmutter, am Feste des heiligen Joseph, der heiligen Apostelfürsten Pe- trus und Paulus, des heiligen Alfonsus (2. August). Allerheiligen und Allerseelen, an den Festen der hei- ligen Erzengel Michael und Gabriel, sowie am Schutzengelfest; – desgleichen viele unvollkommene Ablässe.
5. Alle Mitglieder des Vereins erhalten nach ihrem Tode eine heilige Messe, je nach den besondern Statuten.
Pflichten.
Wer dem Verein der heiligen Familie beitritt, verpflichtet sich:
1. Durch ein christliches Leben seiner Umgebung und der ganzen Pfarrei zur Erbauung zu gereichen, insbesondere in der Achtung und im Ge- horsam gegen die Eltern, in der Beobachtung der Keuschheit, in der Meidung der Gefahren und Ge- legenheiten zur Sünde (schlechte Lektüre, sündhafte Lustbarkeiten, leichtfertige Bekanntschaften) andern zum Vorbild zu dienen.
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Schutz der drei heiligen Personen
von denen der heilige Alfons sagt: „Solange wir
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rufen, werden wir nie in eine Sünde einwilligen.
Die Verehrung der heiligen Familie wird den Mit-
gliedern des Vereins zu einem Unterpfand der Be-
harrlichkeit im Guten, eines seligen Todes und der
ewigen Herrlichkeit.
2. Die Mitglieder des Vereins bilden unter sich
eine heilige Gebetsgemeinschaft, die Gottes
Segen auf sie und ihre Familien herabzieht.
3. Sie finden in den Vorträgen Belehrung,
in den gemeinschaftlichen Kommunionen Stär-
kung, im gegenseitigen Anschluß und guten Bei-
spiel Ermunterung zu einer christ-
lichen Lebensführung.
4. Sie haben Gelegenheit, reiche Ablässe
zu gewinnen.
Vollkommene Ablässe können sie gewinnen am
Tage der Aufnahme, an allen hohen Festtagen des
Herrn und der allerseligsten Gottesmutter, am Feste
des heiligen Joseph, der heiligen Apostelfürsten Pe-
trus und Paulus, des heiligen Alfonsus (2. August).
Allerheiligen und Allerseelen, an den Festen der hei-
ligen Erzengel Michael und Gabriel, sowie am
Schutzengelfest; – desgleichen viele unvollkommene
Ablässe.
5. Alle Mitglieder des Vereins erhalten nach
ihrem Tode eine heilige Messe, je nach den
besondern Statuten.
Pflichten.
Wer dem Verein der heiligen Familie beitritt,
verpflichtet sich:
1. Durch ein christliches Leben seiner
Umgebung und der ganzen Pfarrei zur Erbauung zu
gereichen, insbesondere in der Achtung und im Ge-
horsam gegen die Eltern, in der Beobachtung der
Keuschheit, in der Meidung der Gefahren und Ge-
legenheiten zur Sünde (schlechte Lektüre, sündhafte
Lustbarkeiten, leichtfertige Bekanntschaften) andern
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Anonym: Führer zum Himmel. Gebet- und Belehrungsbuch für christliche Eheleute, hrsg. von einem Priester des Redemptoristenordens. Dülmen, 1921, S. 295. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/anonym_fuehrer_1921/296>, abgerufen am 07.07.2024.
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