die schlimmen Folgen der Untreue! Die Untreue steht selten allein, meist ist sie von vielen andern Sünden umgeben. Hat der Ehebruch Folgen, so muß den rechtmäßigen Kindern ein Teil dessen entzogen werden, was ihnen zukommt; wird wirklich Herz und Neigung verschenkt, so schreckt der un- treue Ehemann mitunter vor Greueln und Freveln, ja vor Kindesmord und Meineid nicht zurück. Daher die schweren Strafen, womit bei Juden und Heiden der Ehebruch geahndet wurde. Todesstrafe sollte meist vor diesem Verbrechen zurückschrecken und die Schuldigen, als Verwüster der gesell- schaftlichen Ordnung, unschädlich machen. Erst mit dem Umsichgreifen des Unglau- bens und mit der Erschlaffung der sittlichen Begriffe sind Milderungen in den welt- lichen Strafgesetzbüchern eingeführt wor- den. Daher aber auch die betrübende Wahrnehmung, daß die moderne Welt aus der Verletzung der ehelichen Treue sich nichts macht, ja geradezu aller Sittlichkeit. Ehrbarkeit und Frauenehre zum Hohne ein Recht auf Befriedigung sinnlicher Triebe außerhalb der Ehe geltend macht. Weise du, katholischer Mann, solche Anschauungen und Zumutungen weit von dir. Danke Gott, daß deine Kirche keine Nachgiebigkeit und kein Zugeständnis an die Wankel- mütigkeit und Leidenschaftlichkeit des Men- schenherzens kennt, keine Vorrechte den
die schlimmen Folgen der Untreue! Die Untreue steht selten allein, meist ist sie von vielen andern Sünden umgeben. Hat der Ehebruch Folgen, so muß den rechtmäßigen Kindern ein Teil dessen entzogen werden, was ihnen zukommt; wird wirklich Herz und Neigung verschenkt, so schreckt der un- treue Ehemann mitunter vor Greueln und Freveln, ja vor Kindesmord und Meineid nicht zurück. Daher die schweren Strafen, womit bei Juden und Heiden der Ehebruch geahndet wurde. Todesstrafe sollte meist vor diesem Verbrechen zurückschrecken und die Schuldigen, als Verwüster der gesell- schaftlichen Ordnung, unschädlich machen. Erst mit dem Umsichgreifen des Unglau- bens und mit der Erschlaffung der sittlichen Begriffe sind Milderungen in den welt- lichen Strafgesetzbüchern eingeführt wor- den. Daher aber auch die betrübende Wahrnehmung, daß die moderne Welt aus der Verletzung der ehelichen Treue sich nichts macht, ja geradezu aller Sittlichkeit. Ehrbarkeit und Frauenehre zum Hohne ein Recht auf Befriedigung sinnlicher Triebe außerhalb der Ehe geltend macht. Weise du, katholischer Mann, solche Anschauungen und Zumutungen weit von dir. Danke Gott, daß deine Kirche keine Nachgiebigkeit und kein Zugeständnis an die Wankel- mütigkeit und Leidenschaftlichkeit des Men- schenherzens kennt, keine Vorrechte den
<TEI><text><body><divn="2"><div><div><p><hirendition="#b"><pbfacs="#f0235"xml:id="F9_001_1921_pb0234_0001"n="234"/>
die schlimmen Folgen der Untreue!</hi> Die<lb/>
Untreue steht selten allein, meist ist sie von<lb/>
vielen andern Sünden umgeben. Hat der<lb/>
Ehebruch Folgen, so muß den rechtmäßigen<lb/>
Kindern ein Teil dessen entzogen werden,<lb/>
was ihnen zukommt; wird wirklich Herz<lb/>
und Neigung verschenkt, so schreckt der un-<lb/>
treue Ehemann mitunter vor Greueln und<lb/>
Freveln, ja vor Kindesmord und Meineid<lb/>
nicht zurück. Daher die schweren Strafen,<lb/>
womit bei Juden und Heiden der Ehebruch<lb/>
geahndet wurde. Todesstrafe sollte meist<lb/>
vor diesem Verbrechen zurückschrecken und<lb/>
die Schuldigen, als Verwüster der gesell-<lb/>
schaftlichen Ordnung, unschädlich machen.<lb/>
Erst mit dem Umsichgreifen des Unglau-<lb/>
bens und mit der Erschlaffung der sittlichen<lb/>
Begriffe sind Milderungen in den welt-<lb/>
lichen Strafgesetzbüchern eingeführt wor-<lb/>
den. Daher aber auch die betrübende<lb/>
Wahrnehmung, daß die moderne Welt aus<lb/>
der Verletzung der ehelichen Treue sich<lb/>
nichts macht, ja geradezu aller Sittlichkeit.<lb/>
Ehrbarkeit und Frauenehre zum Hohne ein<lb/>
Recht auf Befriedigung sinnlicher Triebe<lb/>
außerhalb der Ehe geltend macht. Weise<lb/>
du, katholischer Mann, solche Anschauungen<lb/>
und Zumutungen weit von dir. Danke<lb/>
Gott, daß deine Kirche keine Nachgiebigkeit<lb/>
und kein Zugeständnis an die Wankel-<lb/>
mütigkeit und Leidenschaftlichkeit des Men-<lb/>
schenherzens kennt, keine Vorrechte den<lb/></p></div></div></div></body></text></TEI>
[234/0235]
die schlimmen Folgen der Untreue! Die
Untreue steht selten allein, meist ist sie von
vielen andern Sünden umgeben. Hat der
Ehebruch Folgen, so muß den rechtmäßigen
Kindern ein Teil dessen entzogen werden,
was ihnen zukommt; wird wirklich Herz
und Neigung verschenkt, so schreckt der un-
treue Ehemann mitunter vor Greueln und
Freveln, ja vor Kindesmord und Meineid
nicht zurück. Daher die schweren Strafen,
womit bei Juden und Heiden der Ehebruch
geahndet wurde. Todesstrafe sollte meist
vor diesem Verbrechen zurückschrecken und
die Schuldigen, als Verwüster der gesell-
schaftlichen Ordnung, unschädlich machen.
Erst mit dem Umsichgreifen des Unglau-
bens und mit der Erschlaffung der sittlichen
Begriffe sind Milderungen in den welt-
lichen Strafgesetzbüchern eingeführt wor-
den. Daher aber auch die betrübende
Wahrnehmung, daß die moderne Welt aus
der Verletzung der ehelichen Treue sich
nichts macht, ja geradezu aller Sittlichkeit.
Ehrbarkeit und Frauenehre zum Hohne ein
Recht auf Befriedigung sinnlicher Triebe
außerhalb der Ehe geltend macht. Weise
du, katholischer Mann, solche Anschauungen
und Zumutungen weit von dir. Danke
Gott, daß deine Kirche keine Nachgiebigkeit
und kein Zugeständnis an die Wankel-
mütigkeit und Leidenschaftlichkeit des Men-
schenherzens kennt, keine Vorrechte den
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Anonym: Führer zum Himmel. Gebet- und Belehrungsbuch für christliche Eheleute, hrsg. von einem Priester des Redemptoristenordens. Dülmen, 1921, S. 234. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/anonym_fuehrer_1921/235>, abgerufen am 24.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.