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Alexis, Willibald: Ruhe ist die erste Bürgerpflicht oder Vor fünfzig Jahren. Bd. 5. Berlin, 1852.

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Heim, der ihr die Wahrheit sagte, anlaufen und ver¬
bat sich seine fernere Theilnahme."

"Sie kennen wir, entgegnete Fuchsius, aber mein
Auftrag war, daß Sie auf alle Ereignisse und Be¬
wegungen in dem Kreise Acht hätten, dem sie bis
jetzt angehört. Was haben Sie da beobachtet, Eckard?"

"Nicht das Geringste, was zur Sache gehört,"
erwiderte Eckard mit einiger Selbstzufriedenheit.

"Ob es dazu gehört, werde ich beurtheilen. Was
macht ihr Schwager?"

"Er wird sich doch nicht freuen, daß er pensionirt
ist. Der Auszug aus seiner Amtswohnung in der
Voigtei liegt ihm noch in den Gliedern. Er spuckt.
Neulich in der Weinstube bei Sala Tarone ließ er
einen Witz los. Sie haben darüber gelacht. Das
passirt ihm jetzt selten."

"Welchen?"

"Damals, als er wirklich eine Betise begangen,
sagte er, nämlich mit den Gefangenen, sei er mit
blauem Aug davongekommen, und jetzt müsse er
büßen, wo er unschuldig sei wie ein neugeboren
Kind. Er hätte doch seinem Bruder nie was zu
trinken gegeben. Nun müsse er aus Haus und Brod,
bloß weil es sich nicht schicke, daß er der Kerkermei¬
ster seiner Schwägerin würde."

"Die Justiz ist blind, trifft aber in der Regel
doch am rechten Fleck. Noch etwas von ihm?"

"Er heirathet sie. Das ist ausgemacht. Im
Dom ist schon die Trauung bestellt."

Heim, der ihr die Wahrheit ſagte, anlaufen und ver¬
bat ſich ſeine fernere Theilnahme.“

„Sie kennen wir, entgegnete Fuchſius, aber mein
Auftrag war, daß Sie auf alle Ereigniſſe und Be¬
wegungen in dem Kreiſe Acht hätten, dem ſie bis
jetzt angehört. Was haben Sie da beobachtet, Eckard?“

„Nicht das Geringſte, was zur Sache gehört,“
erwiderte Eckard mit einiger Selbſtzufriedenheit.

„Ob es dazu gehört, werde ich beurtheilen. Was
macht ihr Schwager?“

„Er wird ſich doch nicht freuen, daß er penſionirt
iſt. Der Auszug aus ſeiner Amtswohnung in der
Voigtei liegt ihm noch in den Gliedern. Er ſpuckt.
Neulich in der Weinſtube bei Sala Tarone ließ er
einen Witz los. Sie haben darüber gelacht. Das
paſſirt ihm jetzt ſelten.“

„Welchen?“

„Damals, als er wirklich eine Bêtiſe begangen,
ſagte er, nämlich mit den Gefangenen, ſei er mit
blauem Aug davongekommen, und jetzt müſſe er
büßen, wo er unſchuldig ſei wie ein neugeboren
Kind. Er hätte doch ſeinem Bruder nie was zu
trinken gegeben. Nun müſſe er aus Haus und Brod,
bloß weil es ſich nicht ſchicke, daß er der Kerkermei¬
ſter ſeiner Schwägerin würde.“

„Die Juſtiz iſt blind, trifft aber in der Regel
doch am rechten Fleck. Noch etwas von ihm?“

„Er heirathet ſie. Das iſt ausgemacht. Im
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[319/0329] Heim, der ihr die Wahrheit ſagte, anlaufen und ver¬ bat ſich ſeine fernere Theilnahme.“ „Sie kennen wir, entgegnete Fuchſius, aber mein Auftrag war, daß Sie auf alle Ereigniſſe und Be¬ wegungen in dem Kreiſe Acht hätten, dem ſie bis jetzt angehört. Was haben Sie da beobachtet, Eckard?“ „Nicht das Geringſte, was zur Sache gehört,“ erwiderte Eckard mit einiger Selbſtzufriedenheit. „Ob es dazu gehört, werde ich beurtheilen. Was macht ihr Schwager?“ „Er wird ſich doch nicht freuen, daß er penſionirt iſt. Der Auszug aus ſeiner Amtswohnung in der Voigtei liegt ihm noch in den Gliedern. Er ſpuckt. Neulich in der Weinſtube bei Sala Tarone ließ er einen Witz los. Sie haben darüber gelacht. Das paſſirt ihm jetzt ſelten.“ „Welchen?“ „Damals, als er wirklich eine Bêtiſe begangen, ſagte er, nämlich mit den Gefangenen, ſei er mit blauem Aug davongekommen, und jetzt müſſe er büßen, wo er unſchuldig ſei wie ein neugeboren Kind. Er hätte doch ſeinem Bruder nie was zu trinken gegeben. Nun müſſe er aus Haus und Brod, bloß weil es ſich nicht ſchicke, daß er der Kerkermei¬ ſter ſeiner Schwägerin würde.“ „Die Juſtiz iſt blind, trifft aber in der Regel doch am rechten Fleck. Noch etwas von ihm?“ „Er heirathet ſie. Das iſt ausgemacht. Im Dom iſt ſchon die Trauung beſtellt.“

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Zitationshilfe: Alexis, Willibald: Ruhe ist die erste Bürgerpflicht oder Vor fünfzig Jahren. Bd. 5. Berlin, 1852, S. 319. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/alexis_ruhe05_1852/329>, abgerufen am 23.11.2024.