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Alexis, Willibald: Ruhe ist die erste Bürgerpflicht oder Vor fünfzig Jahren. Bd. 1. Berlin, 1852.

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Gutgesinnten, der diese Herren kennt, die Ueberzeu¬
gung, daß sie nur in dem löblichsten Zwecke sich an
den Ort begeben hatten. Der eine dieser Herren hat
seine edle Absicht bekundet, indem er das Opfer der
Intrigue, unbekümmert um die Insulten des Pöbels,
von dem man doch nicht fordern darf, daß er den
Schein von der Wahrheit unterscheide, aus dem Hause
und ihren betrübten Eltern zugeführt hat. Wir
zweifeln gar nicht, daß auch dies zu bösen Nachreden
Anlaß geben wird, ebenso der Umstand, daß ein ge¬
wisser Herr in dem geräumten Quartier über Nacht
zurückblieb, um Collisionen von außerhalb auf die
Spur zu kommen, wenn man gleich weiß, daß durch
seine aufopfernde Vermittelung diejenige Person end¬
lich arretirt wurde, welche den Unfug in dem Hause
veranlaßt, ja wir sind auch davon überzeugt, daß die
in letzter Nacht erfolgte Flucht der verhafteten Dame
aus dem Gefängniß einer Intrigue wird zugeschrieben
werden. Indem wir unser Bedauern über derartige
Insinuationen nicht verbergen und in der Leichtgläu¬
bigkeit, mit der das Publikum auf sie horcht, eine
tiefere Immoralität als in der gerügten betrauern,
sind wir doch des Glaubens, daß der größere und
bessere Theil des Publikums sich davon nicht täuschen
lassen und das Vertrauen sich erhalten wird, daß Nie¬
mand besser als unsre Obrigkeit für unsre wahre
Wohlfahrt sorgt, welche in der Ruhe und dem Frie¬
den aller rechtschaffenen Menschen besteht. Die Arg¬
wöhnischen und Böswilligen, das wissen wir, werden

Gutgeſinnten, der dieſe Herren kennt, die Ueberzeu¬
gung, daß ſie nur in dem löblichſten Zwecke ſich an
den Ort begeben hatten. Der eine dieſer Herren hat
ſeine edle Abſicht bekundet, indem er das Opfer der
Intrigue, unbekümmert um die Inſulten des Pöbels,
von dem man doch nicht fordern darf, daß er den
Schein von der Wahrheit unterſcheide, aus dem Hauſe
und ihren betrübten Eltern zugeführt hat. Wir
zweifeln gar nicht, daß auch dies zu böſen Nachreden
Anlaß geben wird, ebenſo der Umſtand, daß ein ge¬
wiſſer Herr in dem geräumten Quartier über Nacht
zurückblieb, um Colliſionen von außerhalb auf die
Spur zu kommen, wenn man gleich weiß, daß durch
ſeine aufopfernde Vermittelung diejenige Perſon end¬
lich arretirt wurde, welche den Unfug in dem Hauſe
veranlaßt, ja wir ſind auch davon überzeugt, daß die
in letzter Nacht erfolgte Flucht der verhafteten Dame
aus dem Gefängniß einer Intrigue wird zugeſchrieben
werden. Indem wir unſer Bedauern über derartige
Inſinuationen nicht verbergen und in der Leichtgläu¬
bigkeit, mit der das Publikum auf ſie horcht, eine
tiefere Immoralität als in der gerügten betrauern,
ſind wir doch des Glaubens, daß der größere und
beſſere Theil des Publikums ſich davon nicht täuſchen
laſſen und das Vertrauen ſich erhalten wird, daß Nie¬
mand beſſer als unſre Obrigkeit für unſre wahre
Wohlfahrt ſorgt, welche in der Ruhe und dem Frie¬
den aller rechtſchaffenen Menſchen beſteht. Die Arg¬
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[347/0361] Gutgeſinnten, der dieſe Herren kennt, die Ueberzeu¬ gung, daß ſie nur in dem löblichſten Zwecke ſich an den Ort begeben hatten. Der eine dieſer Herren hat ſeine edle Abſicht bekundet, indem er das Opfer der Intrigue, unbekümmert um die Inſulten des Pöbels, von dem man doch nicht fordern darf, daß er den Schein von der Wahrheit unterſcheide, aus dem Hauſe und ihren betrübten Eltern zugeführt hat. Wir zweifeln gar nicht, daß auch dies zu böſen Nachreden Anlaß geben wird, ebenſo der Umſtand, daß ein ge¬ wiſſer Herr in dem geräumten Quartier über Nacht zurückblieb, um Colliſionen von außerhalb auf die Spur zu kommen, wenn man gleich weiß, daß durch ſeine aufopfernde Vermittelung diejenige Perſon end¬ lich arretirt wurde, welche den Unfug in dem Hauſe veranlaßt, ja wir ſind auch davon überzeugt, daß die in letzter Nacht erfolgte Flucht der verhafteten Dame aus dem Gefängniß einer Intrigue wird zugeſchrieben werden. Indem wir unſer Bedauern über derartige Inſinuationen nicht verbergen und in der Leichtgläu¬ bigkeit, mit der das Publikum auf ſie horcht, eine tiefere Immoralität als in der gerügten betrauern, ſind wir doch des Glaubens, daß der größere und beſſere Theil des Publikums ſich davon nicht täuſchen laſſen und das Vertrauen ſich erhalten wird, daß Nie¬ mand beſſer als unſre Obrigkeit für unſre wahre Wohlfahrt ſorgt, welche in der Ruhe und dem Frie¬ den aller rechtſchaffenen Menſchen beſteht. Die Arg¬ wöhniſchen und Böswilligen, das wiſſen wir, werden

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Zitationshilfe: Alexis, Willibald: Ruhe ist die erste Bürgerpflicht oder Vor fünfzig Jahren. Bd. 1. Berlin, 1852, S. 347. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/alexis_ruhe01_1852/361>, abgerufen am 04.05.2024.