Agricola, Johann Jacob: Schau-Platz deß Allgemeinen Hauß-Haltern. Bd. 3. Nördlingen, 1677.Wann man die gelegte Gäns-Eyer nicht laßt auffheben/ so bleiben die Gäns so lang darauff sitzen/ biß daß sie dieselben gar außbrüten: Wann man aber allwegen die Eyer abnimbt/ so legen sie biß in hundert oder zweyhundert Eyer/ und zum offtermal/ wie etliche fürgeben/ so lange/ biß daß sie letztlich vom ligen zerspringen. Ein Gans brütelt kein andere und frembde Eyer/ dann allein die ihre. Man soll auch sehen/ daß man einer ieden Ganß das mehrertheil ihre eigene/ und insonderheit die gezeichnete Eyer unterlege. Die Gäns brüten gemeinlich nicht weniger auff einmal/ dann siben oder neun / darnach auch nicht mehr dann fünffzehen Eyer/ mussen aber auch in ungleicher Zahl untergelegt werden. Wann die Gäns brütlen sollen/ so möchte man Nesselwurtz ins N[unleserliches Material]st legen/ dann also mögen die junge Gänslin/ wann sie außgeschloffen seyn/ kein Ding beschädigen. Etliche Gäns die brütlen gemeinlich/ wann schön und warm Wetter ist/ Neun und zwantzig Tag zum längsten. In dem sie aber brütlen/ soll man ihnen ein gut theil geschwölter Gersten und vil Wassers fürstellen/ damit sie also nicht zu vil dörffen auffstehen/ sondern stets über ihren Eyern bleiben. Die Gäns haben ihre Gänslin also lieb/ daß auch sie vil lieber hungers sterben / dann daß sie ihre Eyer verlassen sollen. Was weiters allhier von Gänsen zu mercken ist/ daß mag man auß vorigem Capitel von der Hünerzucht auch hieher gebrauchen. Die jungen Gänslin soll man zehen Tag lang mit ihrer Mutter einhalten/ und gleich die ersten Tage/ wann sie außgeschloffen seyn/ ihnen Gerstenmehl in Honig eingeweicht/ mit Wasser und Kleyen vermischt/ bißweilen auch jungen Lattich/ darnach Hirsen/ und ungeweichten Weitzen/ zu essen fürstellen. Nach zehen Tagen/ mag man sie gewehnen auff die Weyd/ und wann sie vorhin gnug gessen haben/ außtreiben: Dann ein Gans ist so ein frässiger Vogel/ daß sie mit grosser Macht/ wann sie recht hungert/ die Kräuter und starcke N[unleserliches Material]st von den Wann man die gelegte Gäns-Eyer nicht laßt auffheben/ so bleiben die Gäns so lang darauff sitzen/ biß daß sie dieselben gar außbrüten: Wann man aber allwegen die Eyer abnimbt/ so legen sie biß in hundert oder zweyhundert Eyer/ und zum offtermal/ wie etliche fürgeben/ so lange/ biß daß sie letztlich vom ligen zerspringen. Ein Gans brütelt kein andere und frembde Eyer/ dann allein die ihre. Man soll auch sehen/ daß man einer ieden Ganß das mehrertheil ihre eigene/ und insonderheit die gezeichnete Eyer unterlege. Die Gäns brüten gemeinlich nicht weniger auff einmal/ dann siben oder neun / darnach auch nicht mehr dann fünffzehen Eyer/ mussen aber auch in ungleicher Zahl untergelegt werden. Wann die Gäns brütlen sollen/ so möchte man Nesselwurtz ins N[unleserliches Material]st legen/ dann also mögen die junge Gänslin/ wann sie außgeschloffen seyn/ kein Ding beschädigen. Etliche Gäns die brütlen gemeinlich/ wann schön und warm Wetter ist/ Neun und zwantzig Tag zum längsten. In dem sie aber brütlen/ soll man ihnen ein gut theil geschwölter Gersten und vil Wassers fürstellen/ damit sie also nicht zu vil dörffen auffstehen/ sondern stets über ihren Eyern bleiben. Die Gäns haben ihre Gänslin also lieb/ daß auch sie vil lieber hungers sterben / dann daß sie ihre Eyer verlassen sollen. Was weiters allhier von Gänsen zu mercken ist/ daß mag man auß vorigem Capitel von der Hünerzucht auch hieher gebrauchen. Die jungen Gänslin soll man zehen Tag lang mit ihrer Mutter einhalten/ und gleich die ersten Tage/ wann sie außgeschloffen seyn/ ihnen Gerstenmehl in Honig eingeweicht/ mit Wasser und Kleyen vermischt/ bißweilen auch jungen Lattich/ darnach Hirsen/ und ungeweichten Weitzen/ zu essen fürstellen. Nach zehen Tagen/ mag man sie gewehnen auff die Weyd/ und wann sie vorhin gnug gessen haben/ außtreiben: Dann ein Gans ist so ein frässiger Vogel/ daß sie mit grosser Macht/ wann sie recht hungert/ die Kräuter und starcke N[unleserliches Material]st von den <TEI> <text> <body> <div> <pb facs="#f0171" n="152"/> <p>Wann man die gelegte Gäns-Eyer nicht laßt auffheben/ so bleiben die Gäns so lang darauff sitzen/ biß daß sie dieselben gar außbrüten: Wann man aber allwegen die Eyer abnimbt/ so legen sie biß in hundert oder zweyhundert Eyer/ und zum offtermal/ wie etliche fürgeben/ so lange/ biß daß sie letztlich vom ligen zerspringen.</p> <p>Ein Gans brütelt kein andere und frembde Eyer/ dann allein die ihre. 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Wann man die gelegte Gäns-Eyer nicht laßt auffheben/ so bleiben die Gäns so lang darauff sitzen/ biß daß sie dieselben gar außbrüten: Wann man aber allwegen die Eyer abnimbt/ so legen sie biß in hundert oder zweyhundert Eyer/ und zum offtermal/ wie etliche fürgeben/ so lange/ biß daß sie letztlich vom ligen zerspringen.
Ein Gans brütelt kein andere und frembde Eyer/ dann allein die ihre. Man soll auch sehen/ daß man einer ieden Ganß das mehrertheil ihre eigene/ und insonderheit die gezeichnete Eyer unterlege.
Die Gäns brüten gemeinlich nicht weniger auff einmal/ dann siben oder neun / darnach auch nicht mehr dann fünffzehen Eyer/ mussen aber auch in ungleicher Zahl untergelegt werden. Wann die Gäns brütlen sollen/ so möchte man Nesselwurtz ins N_ st legen/ dann also mögen die junge Gänslin/ wann sie außgeschloffen seyn/ kein Ding beschädigen.
Etliche Gäns die brütlen gemeinlich/ wann schön und warm Wetter ist/ Neun und zwantzig Tag zum längsten. In dem sie aber brütlen/ soll man ihnen ein gut theil geschwölter Gersten und vil Wassers fürstellen/ damit sie also nicht zu vil dörffen auffstehen/ sondern stets über ihren Eyern bleiben.
Die Gäns haben ihre Gänslin also lieb/ daß auch sie vil lieber hungers sterben / dann daß sie ihre Eyer verlassen sollen.
Was weiters allhier von Gänsen zu mercken ist/ daß mag man auß vorigem Capitel von der Hünerzucht auch hieher gebrauchen. Die jungen Gänslin soll man zehen Tag lang mit ihrer Mutter einhalten/ und gleich die ersten Tage/ wann sie außgeschloffen seyn/ ihnen Gerstenmehl in Honig eingeweicht/ mit Wasser und Kleyen vermischt/ bißweilen auch jungen Lattich/ darnach Hirsen/ und ungeweichten Weitzen/ zu essen fürstellen. Nach zehen Tagen/ mag man sie gewehnen auff die Weyd/ und wann sie vorhin gnug gessen haben/ außtreiben: Dann ein Gans ist so ein frässiger Vogel/ daß sie mit grosser Macht/ wann sie recht hungert/ die Kräuter und starcke N_ st von den
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