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Agricola, Johann Jacob: Schau-Platz deß Allgemeinen Hauß-Haltern. Bd. 3. Nördlingen, 1677.

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vermischt/ zusammen gestossen/ und also den jungen Hünlein zu essen gegeben. Solche Speise macht/ daß sie den Pfipffis nicht so leichtlichen bekommen/ die andere Zeit mag man sie unter ein Reißkorb fünffzehen Tag lang/ samt der Gluckhennen/ halten und einsperren: Nach den fünffzehen Tagen aber sie darnach mit der Hennen hin und her lassen umbgehen/ und mit gleicher Speiß ätzen.

Wann man aber mehr dann eine Gluckhenne hat/ die auch ohne das dieselbige Zeit ihre Hünlein gebrütlet haben/ so mag man die jungen Hünlein dem ältesten Hun / und welches am besten gewohnt hat/ die junge Kücklin zuführen. Oder man kan sie einem Kappen geben/ und also die letzte Gluckhenne widerumb zum Hanen lassen. Uber fünff und zwentzig oder dreissig Hünlin soll man keiner Gluckhennen vertrawen: dann was darüber ist/ kan sie schwerlich erhalten und ernehren.

Auch soll man sehen/ damit die Gluckhänne nicht zu wild oder zu geyl seye/ und also die jungen Hünlin zutrette/ oder umbringe/ sondern daß sie dieselbigen gern führe/ und unter ihren Füttichen warm halte.

Item daß sie nicht zu vil scharre/ hin und her auffliege/ und also ihre Jungen verlasse. Keine Gluckhennen soll man vor viertzig Tagen in die Gärten gewehnen. Damit aber auch die Schlangen mit ihren gifftigen Athmen die jungen Hünlein nicht anblasen/ (dann solches ist ihnen ein g[unleserliches Material]fftiger Tod) soll man ihnen offtermals den Reißkorb/ darunter sie sitzen/ mit Hirtzenhorn/ oder mit Galbano/ oder mit Frawenhaar beräuchen/ dann aller solcher Rauch vertreibt die Schlangen.

Junge Hüner ohne das außbrütlen von der Hitze der Hennen zu bekommen/ ist eytel vergebene fürwitz/ dann ob wol solches mag und kan geschehen/ so ist es doch eine ungewisse/ darzu nicht die rechte und gute weise/ junge Hüner dardurch zu überkommen. Man setzt die Eyer mit der Spitze über sich gekehrt/ eins nach dem andern in Hünerkott/ thut sie nachmals in einen zimlichen warmen Ofen/ und bedeckt sie un-

vermischt/ zusammen gestossen/ und also den jungen Hünlein zu essen gegeben. Solche Speise macht/ daß sie den Pfipffis nicht so leichtlichen bekommen/ die andere Zeit mag man sie unter ein Reißkorb fünffzehen Tag lang/ samt der Gluckhennen/ halten und einsperren: Nach den fünffzehen Tagen aber sie darnach mit der Hennen hin und her lassen umbgehen/ und mit gleicher Speiß ätzen.

Wann man aber mehr dann eine Gluckhenne hat/ die auch ohne das dieselbige Zeit ihre Hünlein gebrütlet haben/ so mag man die jungen Hünlein dem ältesten Hun / und welches am besten gewohnt hat/ die junge Kücklin zuführen. Oder man kan sie einem Kappen geben/ und also die letzte Gluckhenne widerumb zum Hanen lassen. Uber fünff und zwentzig oder dreissig Hünlin soll man keiner Gluckhennen vertrawen: dann was darüber ist/ kan sie schwerlich erhalten und ernehren.

Auch soll man sehen/ damit die Gluckhänne nicht zu wild oder zu geyl seye/ und also die jungen Hünlin zutrette/ oder umbringe/ sondern daß sie dieselbigen gern führe/ und unter ihren Füttichen warm halte.

Item daß sie nicht zu vil scharre/ hin und her auffliege/ und also ihre Jungen verlasse. Keine Gluckhennen soll man vor viertzig Tagen in die Gärten gewehnen. Damit aber auch die Schlangen mit ihren gifftigen Athmen die jungen Hünlein nicht anblasen/ (dann solches ist ihnen ein g[unleserliches Material]fftiger Tod) soll man ihnen offtermals den Reißkorb/ darunter sie sitzen/ mit Hirtzenhorn/ oder mit Galbano/ oder mit Frawenhaar beräuchen/ dann aller solcher Rauch vertreibt die Schlangen.

Junge Hüner ohne das außbrütlen von der Hitze der Hennen zu bekommen/ ist eytel vergebene fürwitz/ dann ob wol solches mag und kan geschehen/ so ist es doch eine ungewisse/ darzu nicht die rechte und gute weise/ junge Hüner dardurch zu überkommen. Man setzt die Eyer mit der Spitze über sich gekehrt/ eins nach dem andern in Hünerkott/ thut sie nachmals in einen zimlichen warmen Ofen/ und bedeckt sie un-

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[144/0163] vermischt/ zusammen gestossen/ und also den jungen Hünlein zu essen gegeben. Solche Speise macht/ daß sie den Pfipffis nicht so leichtlichen bekommen/ die andere Zeit mag man sie unter ein Reißkorb fünffzehen Tag lang/ samt der Gluckhennen/ halten und einsperren: Nach den fünffzehen Tagen aber sie darnach mit der Hennen hin und her lassen umbgehen/ und mit gleicher Speiß ätzen. Wann man aber mehr dann eine Gluckhenne hat/ die auch ohne das dieselbige Zeit ihre Hünlein gebrütlet haben/ so mag man die jungen Hünlein dem ältesten Hun / und welches am besten gewohnt hat/ die junge Kücklin zuführen. Oder man kan sie einem Kappen geben/ und also die letzte Gluckhenne widerumb zum Hanen lassen. Uber fünff und zwentzig oder dreissig Hünlin soll man keiner Gluckhennen vertrawen: dann was darüber ist/ kan sie schwerlich erhalten und ernehren. Auch soll man sehen/ damit die Gluckhänne nicht zu wild oder zu geyl seye/ und also die jungen Hünlin zutrette/ oder umbringe/ sondern daß sie dieselbigen gern führe/ und unter ihren Füttichen warm halte. Item daß sie nicht zu vil scharre/ hin und her auffliege/ und also ihre Jungen verlasse. Keine Gluckhennen soll man vor viertzig Tagen in die Gärten gewehnen. Damit aber auch die Schlangen mit ihren gifftigen Athmen die jungen Hünlein nicht anblasen/ (dann solches ist ihnen ein g_ fftiger Tod) soll man ihnen offtermals den Reißkorb/ darunter sie sitzen/ mit Hirtzenhorn/ oder mit Galbano/ oder mit Frawenhaar beräuchen/ dann aller solcher Rauch vertreibt die Schlangen. Junge Hüner ohne das außbrütlen von der Hitze der Hennen zu bekommen/ ist eytel vergebene fürwitz/ dann ob wol solches mag und kan geschehen/ so ist es doch eine ungewisse/ darzu nicht die rechte und gute weise/ junge Hüner dardurch zu überkommen. Man setzt die Eyer mit der Spitze über sich gekehrt/ eins nach dem andern in Hünerkott/ thut sie nachmals in einen zimlichen warmen Ofen/ und bedeckt sie un-

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Zitationshilfe: Agricola, Johann Jacob: Schau-Platz deß Allgemeinen Hauß-Haltern. Bd. 3. Nördlingen, 1677, S. 144. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/agricola_schauplatz03_1677/163>, abgerufen am 05.05.2024.