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Adler, Emma: Die berühmten Frauen der französischen Revolution 1789–1795. Wien, 1906.

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oder "Nein" antworte. Man erklärte ihre Antworten für breitspuriges Geschwätz und bemerkte überdies boshaft, dass man sich nicht im Ministerpalais befinde, um da den Schöngeist zu spielen!

Der öffentliche Ankläger sprach besonders in einer so bittern Weise und benahm sich mit so vorgefasster Meinung, als ob er überzeugt wäre, eine grosse Verbrecherin vor sich zu haben und ungeduldig sei, dies zu beweisen. Wenn der Richter an sie Fragen stellte und der öffentliche Ankläger sie nicht nach seinem Geschmack fand, stellte er sie auf eine andere Weise, dehnte sie aus, machte sie verwickelter oder verfänglich; er unterbrach Madame Roland alle Augenblicke in ihrer Beantwortung und forderte mehr Kürze. Das war tatsächlich eine fortgesetzte Quälerei. Madame Roland wurde drei Stunden verhört, worauf die Vernehmung unterbrochen wurde, um sie am Abend wieder aufzunehmen. Der Wunsch, sie zu verderben, war augenscheinlich. Sie wollte ihre Tage sicherlich nicht durch irgend eine Feigheit sichern, aber ebensowenig wollte sie der Böswilligkeit irgend ein Mittel in Händen lassen und durch Dummheiten die Arbeit dem öffentlichen Ankläger erleichtern, der zu wünschen schien, dass Madame Roland durch ihre Antworten den Anklageakt vorbereite, den sein Eifer gegen sie auszusinnen, bereit war!

Als Madame Roland sich zum Schluss der zweiten Einvernahme weigerte, über Roland Auskünfte zu erteilen, indem sie sagte, dass ein Angeklagter nur über seine Angelegenheiten und nicht über die anderer Rechenschaft abzulegen habe, wurde der öffentliche Ankläger wütend und schrie, dass man mit einer solchen Schwätzerin niemals fertig werden würde, und schloss die Einvernahme!

"Wie ich Sie bedauere," sagte Madame Roland mit Heiterkeit. "Ich verzeihe ihnen selbst die Unhöflichkeit, dass Sie mir sagen, Sie glauben eine grosse Verbrecherin fest zu halten. Sie sind ungeduldig es zu beweisen, aber wie unglücklich ist man mit solchen Vorurteilen! Sie können

oder „Nein“ antworte. Man erklärte ihre Antworten für breitspuriges Geschwätz und bemerkte überdies boshaft, dass man sich nicht im Ministerpalais befinde, um da den Schöngeist zu spielen!

Der öffentliche Ankläger sprach besonders in einer so bittern Weise und benahm sich mit so vorgefasster Meinung, als ob er überzeugt wäre, eine grosse Verbrecherin vor sich zu haben und ungeduldig sei, dies zu beweisen. Wenn der Richter an sie Fragen stellte und der öffentliche Ankläger sie nicht nach seinem Geschmack fand, stellte er sie auf eine andere Weise, dehnte sie aus, machte sie verwickelter oder verfänglich; er unterbrach Madame Roland alle Augenblicke in ihrer Beantwortung und forderte mehr Kürze. Das war tatsächlich eine fortgesetzte Quälerei. Madame Roland wurde drei Stunden verhört, worauf die Vernehmung unterbrochen wurde, um sie am Abend wieder aufzunehmen. Der Wunsch, sie zu verderben, war augenscheinlich. Sie wollte ihre Tage sicherlich nicht durch irgend eine Feigheit sichern, aber ebensowenig wollte sie der Böswilligkeit irgend ein Mittel in Händen lassen und durch Dummheiten die Arbeit dem öffentlichen Ankläger erleichtern, der zu wünschen schien, dass Madame Roland durch ihre Antworten den Anklageakt vorbereite, den sein Eifer gegen sie auszusinnen, bereit war!

Als Madame Roland sich zum Schluss der zweiten Einvernahme weigerte, über Roland Auskünfte zu erteilen, indem sie sagte, dass ein Angeklagter nur über seine Angelegenheiten und nicht über die anderer Rechenschaft abzulegen habe, wurde der öffentliche Ankläger wütend und schrie, dass man mit einer solchen Schwätzerin niemals fertig werden würde, und schloss die Einvernahme!

„Wie ich Sie bedauere,“ sagte Madame Roland mit Heiterkeit. „Ich verzeihe ihnen selbst die Unhöflichkeit, dass Sie mir sagen, Sie glauben eine grosse Verbrecherin fest zu halten. Sie sind ungeduldig es zu beweisen, aber wie unglücklich ist man mit solchen Vorurteilen! Sie können

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[124/0143] oder „Nein“ antworte. Man erklärte ihre Antworten für breitspuriges Geschwätz und bemerkte überdies boshaft, dass man sich nicht im Ministerpalais befinde, um da den Schöngeist zu spielen! Der öffentliche Ankläger sprach besonders in einer so bittern Weise und benahm sich mit so vorgefasster Meinung, als ob er überzeugt wäre, eine grosse Verbrecherin vor sich zu haben und ungeduldig sei, dies zu beweisen. Wenn der Richter an sie Fragen stellte und der öffentliche Ankläger sie nicht nach seinem Geschmack fand, stellte er sie auf eine andere Weise, dehnte sie aus, machte sie verwickelter oder verfänglich; er unterbrach Madame Roland alle Augenblicke in ihrer Beantwortung und forderte mehr Kürze. Das war tatsächlich eine fortgesetzte Quälerei. Madame Roland wurde drei Stunden verhört, worauf die Vernehmung unterbrochen wurde, um sie am Abend wieder aufzunehmen. Der Wunsch, sie zu verderben, war augenscheinlich. Sie wollte ihre Tage sicherlich nicht durch irgend eine Feigheit sichern, aber ebensowenig wollte sie der Böswilligkeit irgend ein Mittel in Händen lassen und durch Dummheiten die Arbeit dem öffentlichen Ankläger erleichtern, der zu wünschen schien, dass Madame Roland durch ihre Antworten den Anklageakt vorbereite, den sein Eifer gegen sie auszusinnen, bereit war! Als Madame Roland sich zum Schluss der zweiten Einvernahme weigerte, über Roland Auskünfte zu erteilen, indem sie sagte, dass ein Angeklagter nur über seine Angelegenheiten und nicht über die anderer Rechenschaft abzulegen habe, wurde der öffentliche Ankläger wütend und schrie, dass man mit einer solchen Schwätzerin niemals fertig werden würde, und schloss die Einvernahme! „Wie ich Sie bedauere,“ sagte Madame Roland mit Heiterkeit. „Ich verzeihe ihnen selbst die Unhöflichkeit, dass Sie mir sagen, Sie glauben eine grosse Verbrecherin fest zu halten. Sie sind ungeduldig es zu beweisen, aber wie unglücklich ist man mit solchen Vorurteilen! Sie können

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Zitationshilfe: Adler, Emma: Die berühmten Frauen der französischen Revolution 1789–1795. Wien, 1906, S. 124. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/adler_frauen_1906/143>, abgerufen am 04.05.2024.