Everhard Otto das einzige ist, welches seine Quellen anführet.
1. Die vierte ver mehrte und verbesserte Auflage ist zu Utrecht 1739. 8. herausgekommen.
§. 63.
Unter den vielen und grossen Sammlungen, welche den Staat aller Reiche und Republicken der ganzen Welt, oder wenigstens vieler Reiche zugleich vortragen, ist zu unsrer Absicht wenig brauchbares. Wir wollen 1) den gegenwärti- gen, nicht den ehemaligen Staat kennen lernen, 2) wir suchen glaubwürdige und zuverläßige, nicht falsche und ungewisse Nachrichten. Also müssen wir 1) die neuere Schriftsteller den ältern, 2) diejenige, welche ein Reich aus eigener Er- fahrung erkannt, denen, die ihre Erzählungen von andern abgeschrieben. 3) Diejenige Samm- ler, welche ihre Beweißthümer anführen, den übrigen vorziehen.
Nach diesen Regeln kann man die vor- nehmste Sammlungen von dem Staate verschiede- ner Reiche beurtheilen, nur merke man vorläu- fig noch dieses an, daß glaubwürdige Nachrich- ten, wenn sie gleich alt sind, uns doch nicht ganz unnützlich seyn, in so fern sie die Verbindung des vorigen Zustandes mit dem jetzigen und den Grund des heutigen Staats in sich halten.
Die 32. Elzevirische Republicken sind alt, und nur wenige glaubwürdig.
Le monde par PIERRE D' AVITY ist alt, und durch die abgeschmackte Vermehrun-
gen
C 2
Staatswiſſenſchaft.
Everhard Otto das einzige iſt, welches ſeine Quellen anfuͤhret.
1. Die vierte ver mehrte und verbeſſerte Auflage iſt zu Utrecht 1739. 8. herausgekommen.
§. 63.
Unter den vielen und groſſen Sammlungen, welche den Staat aller Reiche und Republicken der ganzen Welt, oder wenigſtens vieler Reiche zugleich vortragen, iſt zu unſrer Abſicht wenig brauchbares. Wir wollen 1) den gegenwaͤrti- gen, nicht den ehemaligen Staat kennen lernen, 2) wir ſuchen glaubwuͤrdige und zuverlaͤßige, nicht falſche und ungewiſſe Nachrichten. Alſo muͤſſen wir 1) die neuere Schriftſteller den aͤltern, 2) diejenige, welche ein Reich aus eigener Er- fahrung erkannt, denen, die ihre Erzaͤhlungen von andern abgeſchrieben. 3) Diejenige Samm- ler, welche ihre Beweißthuͤmer anfuͤhren, den uͤbrigen vorziehen.
Nach dieſen Regeln kann man die vor- nehmſte Sammlungen von dem Staate verſchiede- ner Reiche beurtheilen, nur merke man vorlaͤu- fig noch dieſes an, daß glaubwuͤrdige Nachrich- ten, wenn ſie gleich alt ſind, uns doch nicht ganz unnuͤtzlich ſeyn, in ſo fern ſie die Verbindung des vorigen Zuſtandes mit dem jetzigen und den Grund des heutigen Staats in ſich halten.
Die 32. Elzeviriſche Republicken ſind alt, und nur wenige glaubwuͤrdig.
Le monde par PIERRE D’ AVITY iſt alt, und durch die abgeſchmackte Vermehrun-
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Staatswiſſenſchaft.
Everhard Otto das einzige iſt, welches ſeine
Quellen anfuͤhret.
1. Die vierte ver mehrte und verbeſſerte Auflage iſt
zu Utrecht 1739. 8. herausgekommen.
§. 63.
Unter den vielen und groſſen Sammlungen,
welche den Staat aller Reiche und Republicken
der ganzen Welt, oder wenigſtens vieler Reiche
zugleich vortragen, iſt zu unſrer Abſicht wenig
brauchbares. Wir wollen 1) den gegenwaͤrti-
gen, nicht den ehemaligen Staat kennen lernen,
2) wir ſuchen glaubwuͤrdige und zuverlaͤßige,
nicht falſche und ungewiſſe Nachrichten. Alſo
muͤſſen wir 1) die neuere Schriftſteller den aͤltern,
2) diejenige, welche ein Reich aus eigener Er-
fahrung erkannt, denen, die ihre Erzaͤhlungen
von andern abgeſchrieben. 3) Diejenige Samm-
ler, welche ihre Beweißthuͤmer anfuͤhren, den
uͤbrigen vorziehen.
Nach dieſen Regeln kann man die vor-
nehmſte Sammlungen von dem Staate verſchiede-
ner Reiche beurtheilen, nur merke man vorlaͤu-
fig noch dieſes an, daß glaubwuͤrdige Nachrich-
ten, wenn ſie gleich alt ſind, uns doch nicht ganz
unnuͤtzlich ſeyn, in ſo fern ſie die Verbindung des
vorigen Zuſtandes mit dem jetzigen und den Grund
des heutigen Staats in ſich halten.
Die 32. Elzeviriſche Republicken ſind
alt, und nur wenige glaubwuͤrdig.
Le monde par PIERRE D’ AVITY
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Achenwall, Gottfried: Abriß der neuesten Staatswissenschaft der vornehmsten Europäischen Reiche und Republicken. Göttingen, 1749, S. 35. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/achenwall_staatswissenschaft_1749/49>, abgerufen am 16.07.2024.
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