Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Achenwall, Gottfried: Abriß der neuesten Staatswissenschaft der vornehmsten Europäischen Reiche und Republicken. Göttingen, 1749.

Bild:
<< vorherige Seite
Groß-Britannien.
c) Van dem fürtrefflichen Wappengerichte, Guide
d' Anglet. p.
225. Die Englische Wappen haben or-
dentlich auch einen Wahlspruch.
d) Von den Free-holders und Copy-holders. Sie-
he überhaupt Etat present de la Grande Bretagne,
tom. I. p.
263. und 270.
§. 40.

Die Versammlnng der Reichsstände wird
das Parlament genennt, welches in das Ober-
und Unterhaus eingetheilt ist. Jenes heißt das
Haus der Lords, und besteht aus ungefehr 170.
weltlichen Personen vom Englischen hohen Adel,
aus 26. Englischen Erz- und Bischöfen und aus
16. erwählten Schottischen Pairs. Das ande-
re heißt das Haus der Gemeinen, und besteht
aus den Deputirten, theils der Ritterschaft, theils
der Städte und Flecken einer jeden Grafschaft
in Engelland, zusammen aus 513. Mitgliedern,
denen seit der Vereinigung mit Schottland noch
45. dergleichen Schottische Deputirte beyzufü-
gen sind. Das Oberhaus ist Richter aller Mit-
glieder sowohl seiner als der Unterkammer, und
kann jeder Lord seine Stimme einem andern auf-
tragen. So oft ein neues Parlament zu sam-
men beruffen wird, so oft wird eine neue Wahl
der Schottischen Parlamentsherren und der De-
putirten der Gemeinen vorgenommen. Die
Glieder des Unterhauses haben ihre General-
Jnstruction, und votiren übrigens nach ihrem
eigenen Gutdünken. Alles was rechtskräftig

geschlossen
M 3
Groß-Britannien.
c) Van dem fuͤrtrefflichen Wappengerichte, Guide
d’ Anglet. p.
225. Die Engliſche Wappen haben or-
dentlich auch einen Wahlſpruch.
d) Von den Free-holders und Copy-holders. Sie-
he uͤberhaupt Etat préſent de la Grande Bretagne,
tom. I. p.
263. und 270.
§. 40.

Die Verſammlnng der Reichsſtaͤnde wird
das Parlament genennt, welches in das Ober-
und Unterhaus eingetheilt iſt. Jenes heißt das
Haus der Lords, und beſteht aus ungefehr 170.
weltlichen Perſonen vom Engliſchen hohen Adel,
aus 26. Engliſchen Erz- und Biſchoͤfen und aus
16. erwaͤhlten Schottiſchen Pairs. Das ande-
re heißt das Haus der Gemeinen, und beſteht
aus den Deputirten, theils der Ritterſchaft, theils
der Staͤdte und Flecken einer jeden Grafſchaft
in Engelland, zuſammen aus 513. Mitgliedern,
denen ſeit der Vereinigung mit Schottland noch
45. dergleichen Schottiſche Deputirte beyzufuͤ-
gen ſind. Das Oberhaus iſt Richter aller Mit-
glieder ſowohl ſeiner als der Unterkammer, und
kann jeder Lord ſeine Stimme einem andern auf-
tragen. So oft ein neues Parlament zu ſam-
men beruffen wird, ſo oft wird eine neue Wahl
der Schottiſchen Parlamentsherren und der De-
putirten der Gemeinen vorgenommen. Die
Glieder des Unterhauſes haben ihre General-
Jnſtruction, und votiren uͤbrigens nach ihrem
eigenen Gutduͤnken. Alles was rechtskraͤftig

geſchloſſen
M 3
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div n="2">
          <div n="3">
            <pb facs="#f0195" n="181"/>
            <fw place="top" type="header"> <hi rendition="#b"><hi rendition="#g">Groß-Britannien</hi>.</hi> </fw><lb/>
            <list>
              <item><hi rendition="#aq">c)</hi> Van dem fu&#x0364;rtrefflichen Wappengerichte, <hi rendition="#aq">Guide<lb/>
d&#x2019; Anglet. p.</hi> 225. Die Engli&#x017F;che Wappen haben or-<lb/>
dentlich auch einen Wahl&#x017F;pruch.</item><lb/>
              <item><hi rendition="#aq">d)</hi> Von den <hi rendition="#aq">Free-holders</hi> und <hi rendition="#aq">Copy-holders.</hi> Sie-<lb/>
he u&#x0364;berhaupt <hi rendition="#aq">Etat pré&#x017F;ent de la Grande Bretagne,<lb/>
tom. I. p.</hi> 263. und 270.</item>
            </list>
          </div><lb/>
          <div n="3">
            <head>§. 40.</head><lb/>
            <p>Die Ver&#x017F;ammlnng der Reichs&#x017F;ta&#x0364;nde wird<lb/>
das <hi rendition="#fr">Parlament</hi> genennt, welches in das Ober-<lb/>
und Unterhaus eingetheilt i&#x017F;t. Jenes heißt das<lb/><hi rendition="#fr">Haus der Lords,</hi> und be&#x017F;teht aus ungefehr 170.<lb/>
weltlichen Per&#x017F;onen vom Engli&#x017F;chen hohen Adel,<lb/>
aus 26. Engli&#x017F;chen Erz- und Bi&#x017F;cho&#x0364;fen und aus<lb/>
16. erwa&#x0364;hlten Schotti&#x017F;chen Pairs. Das ande-<lb/>
re heißt das <hi rendition="#fr">Haus der Gemeinen,</hi> und be&#x017F;teht<lb/>
aus den Deputirten, theils der Ritter&#x017F;chaft, theils<lb/>
der Sta&#x0364;dte und Flecken einer jeden Graf&#x017F;chaft<lb/>
in Engelland, zu&#x017F;ammen aus 513. Mitgliedern,<lb/>
denen &#x017F;eit der Vereinigung mit Schottland noch<lb/>
45. dergleichen Schotti&#x017F;che Deputirte beyzufu&#x0364;-<lb/>
gen &#x017F;ind. Das Oberhaus i&#x017F;t Richter aller Mit-<lb/>
glieder &#x017F;owohl &#x017F;einer als der Unterkammer, und<lb/>
kann jeder Lord &#x017F;eine Stimme einem andern auf-<lb/>
tragen. So oft ein neues Parlament zu &#x017F;am-<lb/>
men beruffen wird, &#x017F;o oft wird eine neue Wahl<lb/>
der Schotti&#x017F;chen Parlamentsherren und der De-<lb/>
putirten der Gemeinen vorgenommen. Die<lb/>
Glieder des Unterhau&#x017F;es haben ihre General-<lb/>
Jn&#x017F;truction, und votiren u&#x0364;brigens nach ihrem<lb/>
eigenen Gutdu&#x0364;nken. Alles was rechtskra&#x0364;ftig<lb/>
<fw place="bottom" type="sig">M 3</fw><fw place="bottom" type="catch">ge&#x017F;chlo&#x017F;&#x017F;en</fw><lb/></p>
          </div>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[181/0195] Groß-Britannien. c) Van dem fuͤrtrefflichen Wappengerichte, Guide d’ Anglet. p. 225. Die Engliſche Wappen haben or- dentlich auch einen Wahlſpruch. d) Von den Free-holders und Copy-holders. Sie- he uͤberhaupt Etat préſent de la Grande Bretagne, tom. I. p. 263. und 270. §. 40. Die Verſammlnng der Reichsſtaͤnde wird das Parlament genennt, welches in das Ober- und Unterhaus eingetheilt iſt. Jenes heißt das Haus der Lords, und beſteht aus ungefehr 170. weltlichen Perſonen vom Engliſchen hohen Adel, aus 26. Engliſchen Erz- und Biſchoͤfen und aus 16. erwaͤhlten Schottiſchen Pairs. Das ande- re heißt das Haus der Gemeinen, und beſteht aus den Deputirten, theils der Ritterſchaft, theils der Staͤdte und Flecken einer jeden Grafſchaft in Engelland, zuſammen aus 513. Mitgliedern, denen ſeit der Vereinigung mit Schottland noch 45. dergleichen Schottiſche Deputirte beyzufuͤ- gen ſind. Das Oberhaus iſt Richter aller Mit- glieder ſowohl ſeiner als der Unterkammer, und kann jeder Lord ſeine Stimme einem andern auf- tragen. So oft ein neues Parlament zu ſam- men beruffen wird, ſo oft wird eine neue Wahl der Schottiſchen Parlamentsherren und der De- putirten der Gemeinen vorgenommen. Die Glieder des Unterhauſes haben ihre General- Jnſtruction, und votiren uͤbrigens nach ihrem eigenen Gutduͤnken. Alles was rechtskraͤftig geſchloſſen M 3

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/achenwall_staatswissenschaft_1749
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/achenwall_staatswissenschaft_1749/195
Zitationshilfe: Achenwall, Gottfried: Abriß der neuesten Staatswissenschaft der vornehmsten Europäischen Reiche und Republicken. Göttingen, 1749, S. 181. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/achenwall_staatswissenschaft_1749/195>, abgerufen am 21.11.2024.