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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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deß Keyserthumbs auff vnnd seinem Vettern Amurath / deß strangulierten Oßmans Bruder / so ein Jüngling von 16. Jahren war / vbergeben. Darauff Mustafa neben seiner Mutter auff dem alten Schloß vnderhalten wurde.

Hierauff ist der newe Türckische Keyser den 12. Octobris in beysein deß Fürsten Gratiosi / mit grossem Pomp in die Moschea geritten vnd gecrönet worden. Bey solcher Crönung stelleten die Innwohner der Statt Constantinopel / grosse Frewdenfest an / vnnd wurden dardurch die Empörungen wider etwas gestillet. Der Bassa von Arziron aber / wolte sich noch nicht zu ruhe begeben: so machte der Persianer den Türcken auch nicht wenig zuschaffen. Dieser newe Türckische Keyser hat auch zur Danck sagung den Primo Vezier zum Gubernator in Asia erkläret / weil selbiger deß Mustafae Mutter (welche vor diesem Verordnung gethan / daß er Amurath / beneben seinem Bruder / strangulieret werden solte) dißfalls nicht gehorchen wollen / sondern gedachte beyde Knaben auß dem Zimmer an ein heimblich Ort tragen / vnd auff solche weiß jhnen das Leben erhalten.

Dieser Enderung halben hat der vorgedachte Keyserische Gesandte / einen Currier nach Wien abgefertiget / die Keyserische Schreiben an den Mustafa / an den newerwöhlten Türckischen Keyser Amurathen / vmbzuschreiben.

Römisch-Catholische zu Altena vberfallen vnnd geplündert. Demnach nach geschlossenem Defensionwerck in Nieder-Sachsen / ettlich Dennemärckisch Kriegsvolck vber die Elbe in den Nider-Sächsischen Crayß gezogen / hat darvon ein Truppe das Hauß zu Altena / darinn die zu Hamburg wohnende Römisch-Catholische / jhr Exercitium Religionis gehalten / Sontags den 6. Julij vberfallen / vnd vngeachtet ein Keyserlicher Adler angeschlagen / selbige Versamblung nicht allein zerstöret / sondern fast alle Personen geplündert / vnd bey sechtzehen / davon zween alßbald todt geblieben / verwundet: vber welches factum der König in Dennemarck / alß er den neunzehenden Julij zu Wanßbeck ankommen / vnnd davon bericht eyngenommen / sehr vnwillig worden / vnnd auff die Thäter inquiriren lassen.

Ein Evangelische Versamblung in Böhmen zerstöret. Es ist aber in Bohmen noch ärgers mit einer Evangelischen Versamblung vorgangen. Dann alß in einem Flecken ein halbe Meil von Kuttenberg / so einem Böhmischen Herrn zuständig / viel Evangelische auß der Statt vnnd selbiger Refier / die Christfeytertag zuhalten sich versamblet / vnnd jhr Andacht sicher zuverrichten vermeinet / sind sie vnversehens von etlichem Kriegsvolck zu Roß vnnd Fuß / vberfallen / der Pfarrherr weggenommen / der Kelch mit dem gesegneten Wein vnnd Ostien auff die Erde geschüttet / mit Füssen darauff getretten: die Leuth / Manns-vnd Weibspersonen / biß auffs Hembd außgezogen / theil vbel tractiert / auch viel vom Weibervolck in der Kirchen geschändet worden: vnnd haben die gute Leuth mehrentheils also nackend wider auff Kuttenberg gehen müssen: wer dieses angestifftet / hat man nicht erfahren mögen.

Reformation in Böhmen. Sonsten ist in Böhmen eine Zeithero in vnderschiedlichen Herrschafften vnd Stätten / den Evangelischen Innwohnern ein Termin vnnd Straf / sich zum Päpstlichen Glauben zubekennen / angesetzt worden. Ehe nun manche jhre Weib vnd Kinder / Häuser vnd Güter verlassen / in dem man jhnen an theils Orten nur 5. Gülden Zehrung mit geben wollen / eher haben sie sich zur Papisterey begeben.

Es ist auch dieser Zeit den Evangelischen Bürgern auff der kleinen Seithen zu Prag / so vnder dem Priorat der gebenedeyten Jungfrawen seyn / nochmahlen zum vberfluß (wie sie sagten) angemeldet worden / daß wann sie sich hier zwischen Ostern zum Päpstischen Glauben nicht accommodiren / vnnd jhre Beichtzettel bringen / auch solche Befehl / wie bißhero beschehen / in den Wind schlagen würden / solten jhnen alßdann jhre Güter de facto, eingezogen werden.

Den 1. Octobris ist zu Prag wider auff ein newes zum erstenmahl das Landtrecht vnder Jhrer Mayest. Keysers Ferdinandi Regierung celebrirt worden: welches vierzehen Tag lang gewehret / darbey zuforderst alle bey Zeiten Friderici gemachte Regiments-Compacten / Contracten vnnd Landtrechts Schlüß / gäntzlich cassirt vnd annuliert / darbey aber für Kräfftig publicirt worden / was die Stände im letzten bey Keysers Matthiae Lebzeiten / gehaltenem Landtrecht beschlossen: auch was dazumal noch vnerörtert geblieben / dasselbe solte bey diesem Landtrecht decidirt / vnnd die auß den Ständen darzu verordnete / dem Herkommen nach / bey der Landtaffel einverleibet werden.

Wir haben zuvor gemeldet / was bey dem Convent zu Regenspurg von Jhr. Keyserl. Mayest. wegen deß Fürstenthumbs Marpurg / wider Landtgraff Moritzen zu Hessen / für ein vrtheil gefället worden. Hierauff hat sich nun sein Sohn Landtgraff Wilhelm / der Sachen angenommen / vnd wegen der Execu[unleserliches Material - 1 Zeichen fehlt]orialen nachfolgender Gestalt / bey den Churfürsten von Cölln vnd Sachsen beschweret.

Landgraf Wilhelms Schreiben an Cölln vnd Sachsen / wegen deß Vrtheils vber das Fürstenthumb Marpurg. Weil sie wegen deß gesprochenen Keyserlichen Vrtheils allbereit seinem Herrn Vattern Executoriales insinuiret / vnd aber er vnd so wohl seine fünff jüngere Brüder / durch solchen vnverhofften Sententz / zumahl wann derselb jhrer vngehört / exequirt werden solte / zum höchsten verletzet werden möchten / so hette er wegen seines vnd seiner Brüder hierunder versierendes interesse, sich der angedeuten Execution / alß Legitimus contradictor, zu interponiren keinen vmbgang nehmen können / sondern seine Nothturfft an Keyserliche Mayest. gelangen lassen / vnd darbey das jenige demütigst gebetten / was er jhnen zuerkennen gegeben.

Dieweil er nun in Hoffnung stünde / es werde Jh. Keys. May diesem seinem rechtmässigen suchen statt geben / so wolte er gebetten haben / sie

deß Keyserthumbs auff vnnd seinem Vettern Amurath / deß strangulierten Oßmans Bruder / so ein Jüngling von 16. Jahren war / vbergeben. Darauff Mustafa neben seiner Mutter auff dem alten Schloß vnderhalten wurde.

Hierauff ist der newe Türckische Keyser den 12. Octobris in beysein deß Fürsten Gratiosi / mit grossem Pomp in die Moschea geritten vnd gecrönet worden. Bey solcher Crönung stelleten die Innwohner der Statt Constantinopel / grosse Frewdenfest an / vnnd wurden dardurch die Empörungen wider etwas gestillet. Der Bassa von Arziron aber / wolte sich noch nicht zu ruhe begeben: so machte der Persianer den Türcken auch nicht wenig zuschaffen. Dieser newe Türckische Keyser hat auch zur Danck sagung den Primo Vezier zum Gubernator in Asia erkläret / weil selbiger deß Mustafae Mutter (welche vor diesem Verordnung gethan / daß er Amurath / beneben seinem Bruder / strangulieret werden solte) dißfalls nicht gehorchen wollen / sondern gedachte beyde Knaben auß dem Zimmer an ein heimblich Ort tragen / vnd auff solche weiß jhnen das Leben erhalten.

Dieser Enderung halben hat der vorgedachte Keyserische Gesandte / einen Currier nach Wien abgefertiget / die Keyserische Schreiben an den Mustafa / an den newerwöhlten Türckischen Keyser Amurathen / vmbzuschreiben.

Römisch-Catholische zu Altena vberfallen vnnd geplündert. Demnach nach geschlossenem Defensionwerck in Nieder-Sachsen / ettlich Dennemärckisch Kriegsvolck vber die Elbe in den Nider-Sächsischen Crayß gezogen / hat darvon ein Truppe das Hauß zu Altena / darinn die zu Hamburg wohnende Römisch-Catholische / jhr Exercitium Religionis gehalten / Sontags den 6. Julij vberfallen / vnd vngeachtet ein Keyserlicher Adler angeschlagen / selbige Versamblung nicht allein zerstöret / sondern fast alle Personen geplündert / vnd bey sechtzehen / davon zween alßbald todt geblieben / verwundet: vber welches factum der König in Dennemarck / alß er den neunzehenden Julij zu Wanßbeck ankommen / vnnd davon bericht eyngenommen / sehr vnwillig worden / vnnd auff die Thäter inquiriren lassen.

Ein Evangelische Versamblung in Böhmen zerstöret. Es ist aber in Bohmen noch ärgers mit einer Evangelischen Versamblung vorgangen. Dann alß in einem Flecken ein halbe Meil von Kuttenberg / so einem Böhmischen Herrn zuständig / viel Evangelische auß der Statt vnnd selbiger Refier / die Christfeytertag zuhalten sich versamblet / vnnd jhr Andacht sicher zuverrichten vermeinet / sind sie vnversehens von etlichem Kriegsvolck zu Roß vnnd Fuß / vberfallen / der Pfarrherr weggenommen / der Kelch mit dem gesegneten Wein vnnd Ostien auff die Erde geschüttet / mit Füssen darauff getretten: die Leuth / Manns-vnd Weibspersonen / biß auffs Hembd außgezogen / theil vbel tractiert / auch viel vom Weibervolck in der Kirchen geschändet worden: vnnd haben die gute Leuth mehrentheils also nackend wider auff Kuttenberg gehen müssen: wer dieses angestifftet / hat man nicht erfahren mögen.

Reformation in Böhmen. Sonsten ist in Böhmen eine Zeithero in vnderschiedlichen Herrschafften vnd Stätten / den Evangelischen Innwohnern ein Termin vnnd Straf / sich zum Päpstlichen Glauben zubekennen / angesetzt worden. Ehe nun manche jhre Weib vnd Kinder / Häuser vnd Güter verlassen / in dem man jhnen an theils Orten nur 5. Gülden Zehrung mit geben wollen / eher haben sie sich zur Papisterey begeben.

Es ist auch dieser Zeit den Evangelischen Bürgern auff der kleinen Seithen zu Prag / so vnder dem Priorat der gebenedeyten Jungfrawen seyn / nochmahlen zum vberfluß (wie sie sagten) angemeldet worden / daß wann sie sich hier zwischen Ostern zum Päpstischen Glauben nicht accommodiren / vnnd jhre Beichtzettel bringen / auch solche Befehl / wie bißhero beschehen / in den Wind schlagen würden / solten jhnen alßdann jhre Güter de facto, eingezogen werden.

Den 1. Octobris ist zu Prag wider auff ein newes zum erstenmahl das Landtrecht vnder Jhrer Mayest. Keysers Ferdinandi Regierung celebrirt worden: welches vierzehen Tag lang gewehret / darbey zuforderst alle bey Zeiten Friderici gemachte Regiments-Compacten / Contracten vnnd Landtrechts Schlüß / gäntzlich cassirt vnd annuliert / darbey aber für Kräfftig publicirt worden / was die Stände im letzten bey Keysers Matthiae Lebzeiten / gehaltenem Landtrecht beschlossen: auch was dazumal noch vnerörtert geblieben / dasselbe solte bey diesem Landtrecht decidirt / vnnd die auß den Ständen darzu verordnete / dem Herkommen nach / bey der Landtaffel einverleibet werden.

Wir haben zuvor gemeldet / was bey dem Convent zu Regenspurg von Jhr. Keyserl. Mayest. wegen deß Fürstenthumbs Marpurg / wider Landtgraff Moritzen zu Hessen / für ein vrtheil gefället worden. Hierauff hat sich nun sein Sohn Landtgraff Wilhelm / der Sachen angenommen / vnd wegen der Execu[unleserliches Material – 1 Zeichen fehlt]orialen nachfolgender Gestalt / bey den Churfürsten von Cölln vnd Sachsen beschweret.

Landgraf Wilhelms Schreiben an Cölln vnd Sachsen / wegen deß Vrtheils vber das Fürstenthumb Marpurg. Weil sie wegen deß gesprochenen Keyserlichen Vrtheils allbereit seinem Herrn Vattern Executoriales insinuiret / vnd aber er vnd so wohl seine fünff jüngere Brüder / durch solchen vnverhofften Sententz / zumahl wann derselb jhrer vngehört / exequirt werden solte / zum höchsten verletzet werden möchten / so hette er wegen seines vnd seiner Brüder hierunder versierendes interesse, sich der angedeuten Execution / alß Legitimus contradictor, zu interponiren keinen vmbgang nehmen können / sondern seine Nothturfft an Keyserliche Mayest. gelangen lassen / vnd darbey das jenige demütigst gebetten / was er jhnen zuerkennen gegeben.

Dieweil er nun in Hoffnung stünde / es werde Jh. Keys. May diesem seinem rechtmässigen suchen statt geben / so wolte er gebetten haben / sie

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          <p>Dieser Enderung halben hat der vorgedachte Keyserische Gesandte / einen Currier                      nach Wien abgefertiget / die Keyserische Schreiben an den Mustafa / an den                      newerwöhlten Türckischen Keyser Amurathen / vmbzuschreiben.</p>
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          <p><note place="left">Ein Evangelische Versamblung in Böhmen                      zerstöret.</note> Es ist aber in Bohmen noch ärgers mit einer Evangelischen                      Versamblung vorgangen. Dann alß in einem Flecken ein halbe Meil von Kuttenberg /                      so einem Böhmischen Herrn zuständig / viel Evangelische auß der Statt vnnd                      selbiger Refier / die Christfeytertag zuhalten sich versamblet / vnnd jhr                      Andacht sicher zuverrichten vermeinet / sind sie vnversehens von etlichem                      Kriegsvolck zu Roß vnnd Fuß / vberfallen / der Pfarrherr weggenommen / der Kelch                      mit dem gesegneten Wein vnnd Ostien auff die Erde geschüttet / mit Füssen                      darauff getretten: die Leuth / Manns-vnd Weibspersonen / biß auffs Hembd                      außgezogen / theil vbel tractiert / auch viel vom Weibervolck in der Kirchen                      geschändet worden: vnnd haben die gute Leuth mehrentheils also nackend wider                      auff Kuttenberg gehen müssen: wer dieses angestifftet / hat man nicht erfahren                      mögen.</p>
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          <p>Es ist auch dieser Zeit den Evangelischen Bürgern auff der kleinen Seithen zu                      Prag / so vnder dem Priorat der gebenedeyten Jungfrawen seyn / nochmahlen zum                      vberfluß (wie sie sagten) angemeldet worden / daß wann sie sich hier zwischen                      Ostern zum Päpstischen Glauben nicht accommodiren / vnnd jhre Beichtzettel                      bringen / auch solche Befehl / wie bißhero beschehen / in den Wind schlagen                      würden / solten jhnen alßdann jhre Güter de facto, eingezogen werden.</p>
          <p>Den 1. Octobris ist zu Prag wider auff ein newes zum erstenmahl das Landtrecht                      vnder Jhrer Mayest. Keysers Ferdinandi Regierung celebrirt worden: welches                      vierzehen Tag lang gewehret / darbey zuforderst alle bey Zeiten Friderici                      gemachte Regiments-Compacten / Contracten vnnd Landtrechts Schlüß / gäntzlich                      cassirt vnd annuliert / darbey aber für Kräfftig publicirt worden / was die                      Stände im letzten bey Keysers Matthiae Lebzeiten / gehaltenem Landtrecht                      beschlossen: auch was dazumal noch vnerörtert geblieben / dasselbe solte bey                      diesem Landtrecht decidirt / vnnd die auß den Ständen darzu verordnete / dem                      Herkommen nach / bey der Landtaffel einverleibet werden.</p>
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[862/0977] deß Keyserthumbs auff vnnd seinem Vettern Amurath / deß strangulierten Oßmans Bruder / so ein Jüngling von 16. Jahren war / vbergeben. Darauff Mustafa neben seiner Mutter auff dem alten Schloß vnderhalten wurde. Hierauff ist der newe Türckische Keyser den 12. Octobris in beysein deß Fürsten Gratiosi / mit grossem Pomp in die Moschea geritten vnd gecrönet worden. Bey solcher Crönung stelleten die Innwohner der Statt Constantinopel / grosse Frewdenfest an / vnnd wurden dardurch die Empörungen wider etwas gestillet. Der Bassa von Arziron aber / wolte sich noch nicht zu ruhe begeben: so machte der Persianer den Türcken auch nicht wenig zuschaffen. Dieser newe Türckische Keyser hat auch zur Danck sagung den Primo Vezier zum Gubernator in Asia erkläret / weil selbiger deß Mustafae Mutter (welche vor diesem Verordnung gethan / daß er Amurath / beneben seinem Bruder / strangulieret werden solte) dißfalls nicht gehorchen wollen / sondern gedachte beyde Knaben auß dem Zimmer an ein heimblich Ort tragen / vnd auff solche weiß jhnen das Leben erhalten. Dieser Enderung halben hat der vorgedachte Keyserische Gesandte / einen Currier nach Wien abgefertiget / die Keyserische Schreiben an den Mustafa / an den newerwöhlten Türckischen Keyser Amurathen / vmbzuschreiben. Demnach nach geschlossenem Defensionwerck in Nieder-Sachsen / ettlich Dennemärckisch Kriegsvolck vber die Elbe in den Nider-Sächsischen Crayß gezogen / hat darvon ein Truppe das Hauß zu Altena / darinn die zu Hamburg wohnende Römisch-Catholische / jhr Exercitium Religionis gehalten / Sontags den 6. Julij vberfallen / vnd vngeachtet ein Keyserlicher Adler angeschlagen / selbige Versamblung nicht allein zerstöret / sondern fast alle Personen geplündert / vnd bey sechtzehen / davon zween alßbald todt geblieben / verwundet: vber welches factum der König in Dennemarck / alß er den neunzehenden Julij zu Wanßbeck ankommen / vnnd davon bericht eyngenommen / sehr vnwillig worden / vnnd auff die Thäter inquiriren lassen. Römisch-Catholische zu Altena vberfallen vnnd geplündert. Es ist aber in Bohmen noch ärgers mit einer Evangelischen Versamblung vorgangen. Dann alß in einem Flecken ein halbe Meil von Kuttenberg / so einem Böhmischen Herrn zuständig / viel Evangelische auß der Statt vnnd selbiger Refier / die Christfeytertag zuhalten sich versamblet / vnnd jhr Andacht sicher zuverrichten vermeinet / sind sie vnversehens von etlichem Kriegsvolck zu Roß vnnd Fuß / vberfallen / der Pfarrherr weggenommen / der Kelch mit dem gesegneten Wein vnnd Ostien auff die Erde geschüttet / mit Füssen darauff getretten: die Leuth / Manns-vnd Weibspersonen / biß auffs Hembd außgezogen / theil vbel tractiert / auch viel vom Weibervolck in der Kirchen geschändet worden: vnnd haben die gute Leuth mehrentheils also nackend wider auff Kuttenberg gehen müssen: wer dieses angestifftet / hat man nicht erfahren mögen. Ein Evangelische Versamblung in Böhmen zerstöret. Sonsten ist in Böhmen eine Zeithero in vnderschiedlichen Herrschafften vnd Stätten / den Evangelischen Innwohnern ein Termin vnnd Straf / sich zum Päpstlichen Glauben zubekennen / angesetzt worden. Ehe nun manche jhre Weib vnd Kinder / Häuser vnd Güter verlassen / in dem man jhnen an theils Orten nur 5. Gülden Zehrung mit geben wollen / eher haben sie sich zur Papisterey begeben. Reformation in Böhmen. Es ist auch dieser Zeit den Evangelischen Bürgern auff der kleinen Seithen zu Prag / so vnder dem Priorat der gebenedeyten Jungfrawen seyn / nochmahlen zum vberfluß (wie sie sagten) angemeldet worden / daß wann sie sich hier zwischen Ostern zum Päpstischen Glauben nicht accommodiren / vnnd jhre Beichtzettel bringen / auch solche Befehl / wie bißhero beschehen / in den Wind schlagen würden / solten jhnen alßdann jhre Güter de facto, eingezogen werden. Den 1. Octobris ist zu Prag wider auff ein newes zum erstenmahl das Landtrecht vnder Jhrer Mayest. Keysers Ferdinandi Regierung celebrirt worden: welches vierzehen Tag lang gewehret / darbey zuforderst alle bey Zeiten Friderici gemachte Regiments-Compacten / Contracten vnnd Landtrechts Schlüß / gäntzlich cassirt vnd annuliert / darbey aber für Kräfftig publicirt worden / was die Stände im letzten bey Keysers Matthiae Lebzeiten / gehaltenem Landtrecht beschlossen: auch was dazumal noch vnerörtert geblieben / dasselbe solte bey diesem Landtrecht decidirt / vnnd die auß den Ständen darzu verordnete / dem Herkommen nach / bey der Landtaffel einverleibet werden. Wir haben zuvor gemeldet / was bey dem Convent zu Regenspurg von Jhr. Keyserl. Mayest. wegen deß Fürstenthumbs Marpurg / wider Landtgraff Moritzen zu Hessen / für ein vrtheil gefället worden. Hierauff hat sich nun sein Sohn Landtgraff Wilhelm / der Sachen angenommen / vnd wegen der Execu_orialen nachfolgender Gestalt / bey den Churfürsten von Cölln vnd Sachsen beschweret. Weil sie wegen deß gesprochenen Keyserlichen Vrtheils allbereit seinem Herrn Vattern Executoriales insinuiret / vnd aber er vnd so wohl seine fünff jüngere Brüder / durch solchen vnverhofften Sententz / zumahl wann derselb jhrer vngehört / exequirt werden solte / zum höchsten verletzet werden möchten / so hette er wegen seines vnd seiner Brüder hierunder versierendes interesse, sich der angedeuten Execution / alß Legitimus contradictor, zu interponiren keinen vmbgang nehmen können / sondern seine Nothturfft an Keyserliche Mayest. gelangen lassen / vnd darbey das jenige demütigst gebetten / was er jhnen zuerkennen gegeben. Landgraf Wilhelms Schreiben an Cölln vnd Sachsen / wegen deß Vrtheils vber das Fürstenthumb Marpurg. Dieweil er nun in Hoffnung stünde / es werde Jh. Keys. May diesem seinem rechtmässigen suchen statt geben / so wolte er gebetten haben / sie

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  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.



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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 862. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/977>, abgerufen am 28.06.2024.