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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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Catholisch gewesen / vnnd were im Catholischen Glauben gestorben. Die Juden musten bey diesem Zustand sich auch zwacken lassen. Dann denen / die zu Wien waren / wurd aufferlegt / daß sie die Catholische Religion annehmen / oder auß den Reich weichen solten: Aber sie haben es mit Erlegung dreymahl hundert tausendt Reichsthalern abgebethen / welches eben die rechte Braut gewesen / darumb man getantzet.

Evangelische Klagen daß der Maintzisch vnd Bingische Vertrag von den Papisten nit gehalten würde. Es sindt sonsten vmb diese Zeit im Reich hin vnd wider bey den Evangelischen viel Klagen vorgangen / daß weder der Vertrag / so zu Maintz bey Dissolvirung der Vnion: Noch der so zu Bingen bey Landgraf Moritzen Abtritt von gedachter Vnion auffgerichtet worden / von den Päbstischen in acht genommen vnd gebührlich gehalten würde: Welches dann zu allerhand Discursen Anlaß vnd Gelegenheit gegeben / vnd sonderlich schreibt einer / als er der Contraventionen solcher Verträge gedencket / von dem Maintzischen also;

Contraventiones deß Maintzischen Vertrags. Als der zu Maintz auffgerichtete Vertrag nun seinen Fortgang gehabt / haben alle Vnierte Ständte einen gewissen Trost geschöpfft / ja gar keinen Zweiffel in Sinn kommen lassen / daß demselben jchtwas zu wider solte gehandelt werden: Es hat sich aber viel ein anders / vnnd in der That gar das Widerspiel befunden / (wie die hiebevor bey der Reichsstätt Klag erzehlte Contraventiones gnugsamb außweisen) vnd ist auß folgendem noch mehrers zu schliessen: Dann es haben etliche Stände deß Reichs auff dem zu Regenspurg gehaltenen Chur- vnd Fürstentag / sich deß nicht haltens höchlich beschwert / vnnd darbey allerdemütigst gebethen / Jhre Kays. Mayest. wolten die allergnädigste Anordnung thun vnd verschaffen / darmit der Maintzische Vertrag in allen seinen Clausuln stet vnnd fest gehalten werde. Denen ist zum Bescheid gegeben worden: Daß jhr Begehren frembd vorkomme / geben darmit zuverstehen / daß sie selbige nicht recht verstünden: Solten derowegen von Jhrer Kayserl. Mayest. etliche deputirt werden / welche jhnen solchen Vertrag interpretiren solten / rc. Dahin ist es nun mit den Reichs freyen Teutschen kommen / daß sie jhre auffgerichtete Verträg vnnd Handtlungen nicht mehr sollen verstehen können: Was aber das für eine Interpretation seyn wird / mögen vnd können sie jhnen leichtlich einbilden / vnd errathen.

Wann ich mich bey allen Vnierten Evangelischen Chur-Fürsten vnnd Ständen vmbsehe / wie sie von der Römischen Catholischen Volck verderbet worden / so kan ich nicht finden / daß der Maintzische Vertrag in ichtwas gehalten worden. Der Hertzog von Würtenberg / welcher doch weniger als nichts mit diesem Vnwesen zuthun / hat wegen täglichen feindtlichen Anlauffens gegen seinem Hertzogthumb / welches viel vnnd offtermalen / zu tausend Pferden vnnd noch stärcker beschehen / zur Defension etlich tausend Soldaten vnderhalten müssen / vnd haben seiner F. G. dannoch etliche Dörffer / als Oberacker vnd Oelbrund (welches sie auch vielmahlen gegen dem vermöglichen Flecken Vnderöweßheim / doch vergeblich / wegen der starcken Gegenwehr / tentirt) geplündert / in Brand gesteckt / Landvolck vnd Soldaten / was sie angetroffen / nidergehawet / den Capitain gefangen / rantzionirt / vnd ärger als die Türcken gehauset: man hat auch Jh. F. Gn. vnschuldigen Lehenleuthen nit verschonet / eins theils jhrer Vnterthanen biß auff das Marck vnd Bein verderbet / theils Dörffer / als Flehingen / verbrannt.

So ist es den Anspachischen / Culmbacbischen / Pfältzisch-Zweybrückischen / Hessen Casselischen / Marggr. Badischen / vnd allen den jenigen Evangelischen / so deß Maintzischen Vertrags zugeniesen verhofft / ergangen. Die Reichsstätt haben jhres Theils also / wie hievor gemeldet / erfahren / daß jhnen gewiß nit wol darbey gewesen: Das heist dem Fuchs getrawet / so da sincerirt / daß er keine Hüner mehr fressen wolle.

Solches ferrnern Procedirens hat man sich noch jmmerzu zuversehen: vornemblich aber die Reichsstätte / welches dahero noch stärcker zuvermuthen / weil Graff Friderich von Solms vor weniger Zeit an Hertz. Joh. Friderichen von Würtenberg / in seinem Hertzogthumb ein Regiment zu Fuß vnd eins zu Pferd / werben zulassen begehret / mit Vorwendung / daß er solches wider den Türcken gebrauchen wolle / mit dem Anhang / daß er solches alsbald abführen / vnnd vff dem Vlmischen Boden mustern wolle. Dahin ist es nun kommen / daß auch ein Graff sich nit schewet / an einen solchen vornehmen Fürsten deß Reichs solche gefährliche vnd weitaußsehende Anmutungen zuthun / vnnd ist sich höchlichen zuverwundern / daß nun ein jeglicher / welcher es nur thun kan vnd zuthun vermeint / sich an die Reichsstätte zumachen vnderstehet: vnd sich / da sie nun die geringern enervirt / die mächtigere auch anzugreiffen / nit schwen: Dann sie sind schon informirt / wie sie mit jhnen procediren sollen. O jhr erbare Evangelische Frey- vnd Reichsstätte cavete vobis, jhr werdet sonsten post Festum mit D. Hoe (da er von den Calvinisten nit geglaubt / daß nach jhrer Vndertruckung es auch an die Lutheraner kommen werde) lamentiren vnd sprechen; wir haben nicht gemeint / daß die Idioten haben sollen Propheceyen können / von diesen Sachen: Ob nun dieser Graff dieses propria authoritate, vel potius ex instinctu aut mandato Tertii gethan / ist mir vnbewust. Daß es aber nit geschehen vnd abgeschlagen worden / kan ich mir die Vrsachen / welche mir zwar nicht allerdings verborgen / selbst imaginiren.

Wegen deß Bingischen Vertrags Contraventionen aber bringt er folgendes auff die Bahn;

Deß Bingischen Vertrags Contraventiones. Was grosse Frewd die Trennung der Vnion den Papisten gebracht / bezeuget offentlich der Teutsche Commenthur zu Haylbronn der von Wolckenstein / welcher in dem Pfältzischen Vnglück sehr Ritterlich mit Worten vnd Wercken sich erwiesen: Dann bey einer Mahlzeit er ohne Schew diese Formalia geredet; Gott Lob wir

Catholisch gewesen / vnnd were im Catholischen Glauben gestorben. Die Juden musten bey diesem Zustand sich auch zwacken lassen. Dann denen / die zu Wien waren / wurd aufferlegt / daß sie die Catholische Religion annehmen / oder auß dẽ Reich weichen solten: Aber sie haben es mit Erlegung dreymahl hundert tausendt Reichsthalern abgebethen / welches eben die rechte Braut gewesen / darumb man getantzet.

Evangelische Klagen daß der Maintzisch vnd Bingische Vertrag von dẽ Papisten nit gehaltẽ würde. Es sindt sonsten vmb diese Zeit im Reich hin vnd wider bey den Evangelischen viel Klagẽ vorgangen / daß weder der Vertrag / so zu Maintz bey Dissolvirung der Vnion: Noch der so zu Bingẽ bey Landgraf Moritzen Abtritt von gedachter Vnion auffgerichtet worden / von den Päbstischen in acht genommen vnd gebührlich gehalten würde: Welches dann zu allerhand Discursen Anlaß vnd Gelegenheit gegeben / vnd sonderlich schreibt einer / als er der Contraventionen solcher Verträge gedencket / von dem Maintzischen also;

Contravẽtiones deß Maintzischen Vertrags. Als der zu Maintz auffgerichtete Vertrag nũ seinen Fortgang gehabt / haben alle Vnierte Ständte einen gewissen Trost geschöpfft / ja gar keinen Zweiffel in Sinn kommen lassen / daß demselben jchtwas zu wider solte gehandelt werden: Es hat sich aber viel ein anders / vnnd in der That gar das Widerspiel befunden / (wie die hiebevor bey der Reichsstätt Klag erzehlte Contraventiones gnugsamb außweisen) vnd ist auß folgendem noch mehrers zu schliessen: Dann es haben etliche Stände deß Reichs auff dem zu Regenspurg gehaltenen Chur- vnd Fürstentag / sich deß nicht haltens höchlich beschwert / vnnd darbey allerdemütigst gebethen / Jhre Kays. Mayest. wolten die allergnädigste Anordnung thun vnd verschaffen / darmit der Maintzische Vertrag in allen seinen Clausuln stet vnnd fest gehalten werde. Denen ist zum Bescheid gegeben worden: Daß jhr Begehren frembd vorkomme / geben darmit zuverstehen / daß sie selbige nicht recht verstünden: Solten derowegen von Jhrer Kayserl. Mayest. etliche deputirt werden / welche jhnen solchen Vertrag interpretiren solten / rc. Dahin ist es nun mit den Reichs freyen Teutschen kommen / daß sie jhre auffgerichtete Verträg vnnd Handtlungen nicht mehr sollen verstehen können: Was aber das für eine Interpretation seyn wird / mögen vnd können sie jhnen leichtlich einbilden / vnd errathen.

Wann ich mich bey allen Vnierten Evangelischen Chur-Fürsten vnnd Ständen vmbsehe / wie sie von der Römischen Catholischen Volck verderbet worden / so kan ich nicht finden / daß der Maintzische Vertrag in ichtwas gehalten worden. Der Hertzog von Würtenberg / welcher doch weniger als nichts mit diesem Vnwesen zuthun / hat wegen täglichen feindtlichen Anlauffens gegen seinem Hertzogthumb / welches viel vnnd offtermalen / zu tausend Pferden vnnd noch stärcker beschehen / zur Defension etlich tausend Soldatẽ vnderhalten müssen / vnd haben seiner F. G. dannoch etliche Dörffer / als Oberacker vnd Oelbruñ (welches sie auch vielmahlen gegen dem vermöglichen Flecken Vnderöweßheim / doch vergeblich / wegen der starcken Gegenwehr / tentirt) geplündert / in Brand gesteckt / Landvolck vnd Soldatẽ / was sie angetroffen / nidergehawet / den Capitain gefangen / rantzionirt / vnd ärger als die Türcken gehauset: man hat auch Jh. F. Gn. vnschuldigen Lehenleuthen nit verschonet / eins theils jhrer Vnterthanen biß auff das Marck vnd Bein verderbet / theils Dörffer / als Flehingen / verbrannt.

So ist es den Anspachischen / Culmbacbischen / Pfältzisch-Zweybrückischen / Hessen Casselischen / Marggr. Badischen / vnd allen den jenigen Evãgelischen / so deß Maintzischen Vertrags zugeniesen verhofft / ergangen. Die Reichsstätt haben jhres Theils also / wie hievor gemeldet / erfahren / daß jhnen gewiß nit wol darbey gewesen: Das heist dem Fuchs getrawet / so da sincerirt / daß er keine Hüner mehr fressen wolle.

Solches ferrnern Procedirens hat man sich noch jmmerzu zuversehen: vornemblich aber die Reichsstätte / welches dahero noch stärcker zuvermuthen / weil Graff Friderich von Solms vor weniger Zeit an Hertz. Joh. Friderichen võ Würtenberg / in seinem Hertzogthumb ein Regiment zu Fuß vnd eins zu Pferd / werben zulassen begehret / mit Vorwendung / daß er solches wider den Türcken gebrauchen wolle / mit dem Anhang / daß er solches alsbald abführen / vnnd vff dem Vlmischen Boden mustern wolle. Dahin ist es nun kom̃en / daß auch ein Graff sich nit schewet / an einen solchen vornehmen Fürsten deß Reichs solche gefährliche vñ weitaußsehende Anmutungen zuthun / vnnd ist sich höchlichen zuverwundern / daß nun ein jeglicher / welcher es nur thũ kan vnd zuthun vermeint / sich an die Reichsstätte zumachen vnderstehet: vnd sich / da sie nun die geringern enervirt / die mächtigere auch anzugreiffen / nit schwen: Dann sie sind schon informirt / wie sie mit jhnen procediren sollen. O jhr erbare Evangelische Frey- vnd Reichsstätte cavete vobis, jhr werdet sonsten post Festum mit D. Hoe (da er von den Calvinisten nit geglaubt / daß nach jhrer Vndertruckung es auch an die Lutheraner kommen werde) lamentiren vnd sprechen; wir haben nicht gemeint / daß die Idioten haben sollen Propheceyen können / von diesen Sachen: Ob nun dieser Graff dieses propria authoritate, vel potius ex instinctu aut mandato Tertii gethan / ist mir vnbewust. Daß es aber nit geschehen vnd abgeschlagen worden / kan ich mir die Vrsachen / welche mir zwar nicht allerdings verborgen / selbst imaginiren.

Wegen deß Bingischen Vertrags Contraventionẽ aber bringt er folgendes auff die Bahn;

Deß Bingischen Vertrags Contravẽtiones. Was grosse Frewd die Trennung der Vnion den Papisten gebracht / bezeuget offentlich der Teutsche Commenthur zu Haylbronn der von Wolckenstein / welcher in dem Pfältzischen Vnglück sehr Ritterlich mit Worten vnd Wercken sich erwiesen: Dann bey einer Mahlzeit er ohne Schew diese Formalia geredet; Gott Lob wir

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          <p>Solches ferrnern Procedirens hat man sich noch jmmerzu zuversehen: vornemblich                      aber die Reichsstätte / welches dahero noch stärcker zuvermuthen / weil Graff                      Friderich von Solms vor weniger Zeit an Hertz. Joh. Friderichen vo&#x0303; Würtenberg / in seinem Hertzogthumb ein Regiment zu Fuß vnd eins zu Pferd /                      werben zulassen begehret / mit Vorwendung / daß er solches wider den Türcken                      gebrauchen wolle / mit dem Anhang / daß er solches alsbald abführen / vnnd vff                      dem Vlmischen Boden mustern wolle. Dahin ist es nun kom&#x0303;en / daß                      auch ein Graff sich nit schewet / an einen solchen vornehmen Fürsten deß Reichs                      solche gefährliche vn&#x0303; weitaußsehende Anmutungen zuthun / vnnd ist                      sich höchlichen <choice><abbr>zuverwund'n</abbr><expan>zuverwundern</expan></choice> / daß nun ein jeglicher / welcher es nur thu&#x0303; kan vnd zuthun vermeint / sich an die Reichsstätte zumachen                      vnderstehet: vnd sich / da sie nun die geringern enervirt / die mächtigere auch                      anzugreiffen / nit schwen: Dann sie sind schon informirt / wie sie mit jhnen                      procediren sollen. O jhr erbare Evangelische Frey- vnd Reichsstätte cavete                      vobis, jhr werdet sonsten post Festum mit D. Hoe (da er von den Calvinisten nit                      geglaubt / daß nach jhrer Vndertruckung es auch an die Lutheraner kommen werde)                      lamentiren vnd sprechen; wir haben nicht gemeint / daß die Idioten haben sollen                      Propheceyen können / von diesen Sachen: Ob nun dieser Graff dieses propria                      authoritate, vel potius ex instinctu aut mandato Tertii gethan / ist mir                      vnbewust. Daß es aber nit geschehen vnd abgeschlagen worden / kan ich mir die                      Vrsachen / welche mir zwar nicht allerdings verborgen / selbst imaginiren.</p>
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[829/0940] Catholisch gewesen / vnnd were im Catholischen Glauben gestorben. Die Juden musten bey diesem Zustand sich auch zwacken lassen. Dann denen / die zu Wien waren / wurd aufferlegt / daß sie die Catholische Religion annehmen / oder auß dẽ Reich weichen solten: Aber sie haben es mit Erlegung dreymahl hundert tausendt Reichsthalern abgebethen / welches eben die rechte Braut gewesen / darumb man getantzet. Es sindt sonsten vmb diese Zeit im Reich hin vnd wider bey den Evangelischen viel Klagẽ vorgangen / daß weder der Vertrag / so zu Maintz bey Dissolvirung der Vnion: Noch der so zu Bingẽ bey Landgraf Moritzen Abtritt von gedachter Vnion auffgerichtet worden / von den Päbstischen in acht genommen vnd gebührlich gehalten würde: Welches dann zu allerhand Discursen Anlaß vnd Gelegenheit gegeben / vnd sonderlich schreibt einer / als er der Contraventionen solcher Verträge gedencket / von dem Maintzischen also; Evangelische Klagen daß der Maintzisch vnd Bingische Vertrag von dẽ Papisten nit gehaltẽ würde. Als der zu Maintz auffgerichtete Vertrag nũ seinen Fortgang gehabt / haben alle Vnierte Ständte einen gewissen Trost geschöpfft / ja gar keinen Zweiffel in Sinn kommen lassen / daß demselben jchtwas zu wider solte gehandelt werden: Es hat sich aber viel ein anders / vnnd in der That gar das Widerspiel befunden / (wie die hiebevor bey der Reichsstätt Klag erzehlte Contraventiones gnugsamb außweisen) vnd ist auß folgendem noch mehrers zu schliessen: Dann es haben etliche Stände deß Reichs auff dem zu Regenspurg gehaltenen Chur- vnd Fürstentag / sich deß nicht haltens höchlich beschwert / vnnd darbey allerdemütigst gebethen / Jhre Kays. Mayest. wolten die allergnädigste Anordnung thun vnd verschaffen / darmit der Maintzische Vertrag in allen seinen Clausuln stet vnnd fest gehalten werde. Denen ist zum Bescheid gegeben worden: Daß jhr Begehren frembd vorkomme / geben darmit zuverstehen / daß sie selbige nicht recht verstünden: Solten derowegen von Jhrer Kayserl. Mayest. etliche deputirt werden / welche jhnen solchen Vertrag interpretiren solten / rc. Dahin ist es nun mit den Reichs freyen Teutschen kommen / daß sie jhre auffgerichtete Verträg vnnd Handtlungen nicht mehr sollen verstehen können: Was aber das für eine Interpretation seyn wird / mögen vnd können sie jhnen leichtlich einbilden / vnd errathen. Contravẽtiones deß Maintzischen Vertrags. Wann ich mich bey allen Vnierten Evangelischen Chur-Fürsten vnnd Ständen vmbsehe / wie sie von der Römischen Catholischen Volck verderbet worden / so kan ich nicht finden / daß der Maintzische Vertrag in ichtwas gehalten worden. Der Hertzog von Würtenberg / welcher doch weniger als nichts mit diesem Vnwesen zuthun / hat wegen täglichen feindtlichen Anlauffens gegen seinem Hertzogthumb / welches viel vnnd offtermalen / zu tausend Pferden vnnd noch stärcker beschehen / zur Defension etlich tausend Soldatẽ vnderhalten müssen / vnd haben seiner F. G. dannoch etliche Dörffer / als Oberacker vnd Oelbruñ (welches sie auch vielmahlen gegen dem vermöglichen Flecken Vnderöweßheim / doch vergeblich / wegen der starcken Gegenwehr / tentirt) geplündert / in Brand gesteckt / Landvolck vnd Soldatẽ / was sie angetroffen / nidergehawet / den Capitain gefangen / rantzionirt / vnd ärger als die Türcken gehauset: man hat auch Jh. F. Gn. vnschuldigen Lehenleuthen nit verschonet / eins theils jhrer Vnterthanen biß auff das Marck vnd Bein verderbet / theils Dörffer / als Flehingen / verbrannt. So ist es den Anspachischen / Culmbacbischen / Pfältzisch-Zweybrückischen / Hessen Casselischen / Marggr. Badischen / vnd allen den jenigen Evãgelischen / so deß Maintzischen Vertrags zugeniesen verhofft / ergangen. Die Reichsstätt haben jhres Theils also / wie hievor gemeldet / erfahren / daß jhnen gewiß nit wol darbey gewesen: Das heist dem Fuchs getrawet / so da sincerirt / daß er keine Hüner mehr fressen wolle. Solches ferrnern Procedirens hat man sich noch jmmerzu zuversehen: vornemblich aber die Reichsstätte / welches dahero noch stärcker zuvermuthen / weil Graff Friderich von Solms vor weniger Zeit an Hertz. Joh. Friderichen võ Würtenberg / in seinem Hertzogthumb ein Regiment zu Fuß vnd eins zu Pferd / werben zulassen begehret / mit Vorwendung / daß er solches wider den Türcken gebrauchen wolle / mit dem Anhang / daß er solches alsbald abführen / vnnd vff dem Vlmischen Boden mustern wolle. Dahin ist es nun kom̃en / daß auch ein Graff sich nit schewet / an einen solchen vornehmen Fürsten deß Reichs solche gefährliche vñ weitaußsehende Anmutungen zuthun / vnnd ist sich höchlichen zuverwund'n / daß nun ein jeglicher / welcher es nur thũ kan vnd zuthun vermeint / sich an die Reichsstätte zumachen vnderstehet: vnd sich / da sie nun die geringern enervirt / die mächtigere auch anzugreiffen / nit schwen: Dann sie sind schon informirt / wie sie mit jhnen procediren sollen. O jhr erbare Evangelische Frey- vnd Reichsstätte cavete vobis, jhr werdet sonsten post Festum mit D. Hoe (da er von den Calvinisten nit geglaubt / daß nach jhrer Vndertruckung es auch an die Lutheraner kommen werde) lamentiren vnd sprechen; wir haben nicht gemeint / daß die Idioten haben sollen Propheceyen können / von diesen Sachen: Ob nun dieser Graff dieses propria authoritate, vel potius ex instinctu aut mandato Tertii gethan / ist mir vnbewust. Daß es aber nit geschehen vnd abgeschlagen worden / kan ich mir die Vrsachen / welche mir zwar nicht allerdings verborgen / selbst imaginiren. Wegen deß Bingischen Vertrags Contraventionẽ aber bringt er folgendes auff die Bahn; Was grosse Frewd die Trennung der Vnion den Papisten gebracht / bezeuget offentlich der Teutsche Commenthur zu Haylbronn der von Wolckenstein / welcher in dem Pfältzischen Vnglück sehr Ritterlich mit Worten vnd Wercken sich erwiesen: Dann bey einer Mahlzeit er ohne Schew diese Formalia geredet; Gott Lob wir Deß Bingischen Vertrags Contravẽtiones.

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  • Das zweispaltige Layout wurde bei Transkription und Auszeichnung des Textes nicht berücksichtigt.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.



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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 829. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/940>, abgerufen am 23.11.2024.