Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.sie die Böhmische Ständ / nicht weniger / als durch die vorgangene beharrliche Rebellion vnd verächtliche abgeschlagene Tractationsmittel / so wol Patronatus, als andere Jura, vielmehr aber jhre Privilegia vermög aller Rechten verlohren / vnd der Billichkeit nach solches ein geringes / gegen dem / was sie vns vnd vnserm Hauß für Vnheyl vnd Schaden allbereit zugefüget / vnd da es die höchste Allmacht nicht abgewendet / ferners zuzufügen bedacht gewesen / zuschätzen ist / so haben wir doch nachmals / so viel etliche incorporirte Länder anlangt / denselben D. Ld. angebotten Gnad nicht sperren / sondern mit jhrer vorgenommenen Tractation statt geben wollen / daß nun jetzterwehnte incorporirte Länder / vermittelst D. Ld. Valor / trewer Assistentz / vnd darauff erfolgten Accord (darbey vns nicht verborgen / was sie für einen sonderbahren Eyffer / allen Anlaß zu künfftigen Beschwerden abzuschneyden / angewendet / vnnd wie lange Zeit sie damit zugebracht) bey jhren Privilegien / Recht vnnd Gerechtigkeiten gelassen worden / haben sie sich dessen / weil sie mehrerwehntem Commission sich submittirt / vnnd wir D. Ld. Abhandlung Statt vnnd Platz gegeben / nicht vnbillich zu erfrewen / wie dann eben allein auff dieses vnd kein anders Fundament / die Ratification desselben Accords / vnnd folgends die Confirmation der Privilegien vnnd Begnadigung so wol in Religion - als Prophan Sachen / von D. Ld. vermög jetzterwehnten special Abhandlung begehrt / auch von vns erfolgtist. Welche wie es von Dein. Ld. anders nicht gedeutet / noch verstanden werden kan / also würde es deroselben nicht zu geringem Despect / vns aber zu Abbruch vnsers eygnen / so wol vnsers gantzen Hauses mit den Waffen außgeführten Rechtens / vnnd dabey außgestandener Gefahr / Schaden vnnd Vngelegenheit gereichen / wann anjetzo die jenigen / so sich jhnen angebottener Gnad niemals bequemet / mit spöttlicher Hindansetzung derselben / auch gegen D. Ld. selbst / wie obberührt / zu Verhinderung dero tragenden Commission sich der Waffen gebraucht / vnnd ja nichts gewaltthätigs / zu Vollführung jhres Frevels vnnd Muthwillens vnterlassen / an jetzt in Geniessung deß Majestätbrieffs / vnnd was dahero rühret (deßwegen wir vns / vermög obgedachten Handbrieffleins in der grossen Kriegsgefahr / nur auff den Fall deß Gehorsambs / da sich die die Rebellen zur Gebühr nochmals würden weisen lassen / gegen Dein. Ld. freund-gnädiglichem Vertrawen erkläret) den jenigen welche sich der Commission accommodirt / vnnd es zu den extremis nicht kommen lassen / gleich geachtet / wie auch der Effect vnnd würckliche Genieß der Privilegien / welche durch special Convention / langwirige Tractation / vnnd von vns erfolgte außtrückliche Ratification andere erlangt / auff gleiche Maaß vnnd Weiß zu statten kommen solte. Wie nun die Böhmische Ständ sich nicht zu beschweren / daß jhnen die Gnaden Pforten nicht lang genugsamb offen gestanden / also haben sie es niemandt anders / als jhnen selbst zuzumessen / daß sie der bey weyland Keyser Rudolphi / wie auch andern Zeiten / jhnen den Ständen gegebenen Privilegien / vnnd vor diesem jhnen zustehenden jurium, Recht vnd Gerechtigkeiten (welche sie nicht weniger als die von Dein. Ld. Vorfahren / zu derselben Außbringung / jhnen ertheilte Intercessiones gemißbraucht) durch jhre muthwillige / beharrliche Rebellion / vermittelst der vns von GOtt dem Allmächtigen verliehenen Victorj verlustiget worden. Vnd weiln den Augspurgischen Confessionsverwandten / in vnserm Königreich Böheimb / die vorerwehnte Majestätbrieff / von vnsern hoch geehrten Vorfahren / in gnädigster Hoffnung / sie jhrem hoch betewerlichen Versprechen vnnd Anerbieten nach solche Concessiones in schuldigster verpflichten Trew vnnd Gehorsamb danckbarlich vnnd zwar ohne Einführung mehrer Ergernuß / Vbels vnd Vnheyls / gegen vnserm Hauß erkennen würden / als Ständen gegeben / vermög derselben die Kirchen erbawet / vnnd das Exercitium eingesührt worden / sie sich aber nach laut der Commission Patenten von den öffentlichen Rebellen nicht gesondert / D. Ld. Vorsorg für sie nicht erkennet / sich zu dero / als vnserm Commissario / auch in Erwegung / daß sie einer Religion / nicht gewendet / vnd also Dein. Ld. von vns auffgetragenen vnnd jhnen angebottenen Gnad gar nicht theilhafftig gemacht / sondern in forma universitatis bey den Rebellen jederzeit beharrlich verblieben / neben vnnd mit jhnen die Tractations Mittel abgeschlagen / vnnd jhren König vnnd Herrn mit Gewalt zuverfolgen / vnnd wo möglich gar zuvertilgen / auch alles auff den Außschlag deß Kriegs zustellen / nicht weniger als Rebellanten / vnnd andere widerwertigen behülfflich gewesen seyn / zugeschweigen was in jhren Kirchen für Vrsachen vnnd Antrieb hierzu gegeben worden / da nemblich wahr vnnd bekandt ist / wie bald in vnnd bey Eingang der Rebellion / auff jhren öffentlichen Cantzeln / eine von den Haupt-Rebellen concipirte Schrifft / wider vnsern hochgeehrten Vorfahren weyland Keyser Matthiasen / vnd daß man desselben Wort vnnd Schreiben keinen Glauben geben / sondern vielmehr den Ständen anhängig seyn / vnd deme damals verbottenen Convent / vngeachtet dergleichen scharpffen Inhibitionen / beywohnen sollen / öffentlich abgelesen / Item als die leichtsinnige / vnnd allen hohen Potentaten / Fürsten vnnd Obrigkeiten zu einem hochärgerlichen Eingang vnnd praejudicio gemeynte Confoederation vnd Verbündnuß wider vns vnnd vnser löbliches Hauß in Prag auffgerichtet werden sollen / vnd alle damals auß vnterschiedenen Landen vnnd Orthen verhandete confoederirte sich eben in der jetzt verschlossenen Kirchen versamblet / dieselbe / so wol alle andere der Zuhörer Fortstellung vnnd Außführung solches Gottlosen Wercks / auff öffentlicher Cantzel / gantz eyfferig stabilirt vnnd bekräfftiget / vnnd folgends zu sie die Böhmische Ständ / nicht weniger / als durch die vorgangene beharrliche Rebellion vnd verächtliche abgeschlagene Tractationsmittel / so wol Patronatus, als andere Jura, vielmehr aber jhre Privilegia vermög aller Rechten verlohren / vnd der Billichkeit nach solches ein geringes / gegen dem / was sie vns vnd vnserm Hauß für Vnheyl vnd Schaden allbereit zugefüget / vnd da es die höchste Allmacht nicht abgewendet / ferners zuzufügen bedacht gewesen / zuschätzen ist / so haben wir doch nachmals / so viel etliche incorporirte Länder anlangt / denselben D. Ld. angebotten Gnad nicht sperren / sondern mit jhrer vorgenommenen Tractation statt geben wollen / daß nun jetzterwehnte incorporirte Länder / vermittelst D. Ld. Valor / trewer Assistentz / vnd darauff erfolgten Accord (darbey vns nicht verborgen / was sie für einen sonderbahren Eyffer / allen Anlaß zu künfftigen Beschwerden abzuschneyden / angewendet / vnnd wie lange Zeit sie damit zugebracht) bey jhren Privilegien / Recht vnnd Gerechtigkeiten gelassen worden / haben sie sich dessen / weil sie mehrerwehntem Commission sich submittirt / vnnd wir D. Ld. Abhandlung Statt vnnd Platz gegeben / nicht vnbillich zu erfrewen / wie dann eben allein auff dieses vnd kein anders Fundament / die Ratification desselben Accords / vnnd folgends die Confirmation der Privilegien vnnd Begnadigung so wol in Religion - als Prophan Sachen / von D. Ld. vermög jetzterwehnten special Abhandlung begehrt / auch von vns erfolgtist. Welche wie es von Dein. Ld. anders nicht gedeutet / noch verstanden werden kan / also würde es deroselben nicht zu geringem Despect / vns aber zu Abbruch vnsers eygnen / so wol vnsers gantzen Hauses mit den Waffen außgeführten Rechtens / vnnd dabey außgestandener Gefahr / Schaden vnnd Vngelegenheit gereichen / wann anjetzo die jenigen / so sich jhnen angebottener Gnad niemals bequemet / mit spöttlicher Hindansetzung derselben / auch gegen D. Ld. selbst / wie obberührt / zu Verhinderung dero tragenden Commission sich der Waffen gebraucht / vnnd ja nichts gewaltthätigs / zu Vollführung jhres Frevels vnnd Muthwillens vnterlassen / an jetzt in Geniessung deß Majestätbrieffs / vnnd was dahero rühret (deßwegen wir vns / vermög obgedachten Handbrieffleins in der grossen Kriegsgefahr / nur auff den Fall deß Gehorsambs / da sich die die Rebellen zur Gebühr nochmals würden weisen lassen / gegen Dein. Ld. freund-gnädiglichem Vertrawen erkläret) den jenigen welche sich der Commission accommodirt / vnnd es zu den extremis nicht kommen lassen / gleich geachtet / wie auch der Effect vnnd würckliche Genieß der Privilegien / welche durch special Convention / langwirige Tractation / vnnd von vns erfolgte außtrückliche Ratification andere erlangt / auff gleiche Maaß vnnd Weiß zu statten kommen solte. Wie nun die Böhmische Ständ sich nicht zu beschweren / daß jhnen die Gnaden Pforten nicht lang genugsamb offen gestanden / also haben sie es niemandt anders / als jhnen selbst zuzumessen / daß sie der bey weyland Keyser Rudolphi / wie auch andern Zeiten / jhnen den Ständen gegebenen Privilegien / vnnd vor diesem jhnen zustehenden jurium, Recht vnd Gerechtigkeiten (welche sie nicht weniger als die von Dein. Ld. Vorfahren / zu derselben Außbringung / jhnen ertheilte Intercessiones gemißbraucht) durch jhre muthwillige / beharrliche Rebellion / vermittelst der vns von GOtt dem Allmächtigen verliehenen Victorj verlustiget worden. Vnd weiln den Augspurgischen Confessionsverwandten / in vnserm Königreich Böheimb / die vorerwehnte Majestätbrieff / von vnsern hoch geehrten Vorfahren / in gnädigster Hoffnung / sie jhrem hoch betewerlichen Versprechen vnnd Anerbieten nach solche Concessiones in schuldigster verpflichten Trew vnnd Gehorsamb danckbarlich vnnd zwar ohne Einführung mehrer Ergernuß / Vbels vnd Vnheyls / gegen vnserm Hauß erkennen würden / als Ständen gegeben / vermög derselben die Kirchen erbawet / vnnd das Exercitium eingesührt worden / sie sich aber nach laut der Commission Patenten von den öffentlichen Rebellen nicht gesondert / D. Ld. Vorsorg für sie nicht erkennet / sich zu dero / als vnserm Commissario / auch in Erwegung / daß sie einer Religion / nicht gewendet / vnd also Dein. Ld. von vns auffgetragenen vnnd jhnen angebottenen Gnad gar nicht theilhafftig gemacht / sondern in forma universitatis bey den Rebellen jederzeit beharrlich verblieben / neben vnnd mit jhnen die Tractations Mittel abgeschlagen / vnnd jhren König vnnd Herrn mit Gewalt zuverfolgen / vnnd wo möglich gar zuvertilgen / auch alles auff den Außschlag deß Kriegs zustellen / nicht weniger als Rebellanten / vnnd andere widerwertigen behülfflich gewesen seyn / zugeschweigen was in jhren Kirchen für Vrsachen vnnd Antrieb hierzu gegeben worden / da nemblich wahr vnnd bekandt ist / wie bald in vnnd bey Eingang der Rebellion / auff jhren öffentlichen Cantzeln / eine von den Haupt-Rebellen concipirte Schrifft / wider vnsern hochgeehrten Vorfahren weyland Keyser Matthiasen / vnd daß man desselben Wort vnnd Schreiben keinen Glauben geben / sondern vielmehr den Ständen anhängig seyn / vnd deme damals verbottenen Convent / vngeachtet dergleichen scharpffen Inhibitionẽ / beywohnen sollen / öffentlich abgelesen / Item als die leichtsinnige / vnnd allen hohen Potentaten / Fürsten vnnd Obrigkeiten zu einem hochärgerlichen Eingang vnnd praejudicio gemeynte Confoederation vnd Verbündnuß wider vns vnnd vnser löbliches Hauß in Prag auffgerichtet werden sollen / vnd alle damals auß vnterschiedenen Landen vnnd Orthen verhandete confoederirte sich eben in der jetzt verschlossenen Kirchen versamblet / dieselbe / so wol alle andere der Zuhörer Fortstellung vnnd Außführung solches Gottlosen Wercks / auff öffentlicher Cantzel / gantz eyfferig stabilirt vnnd bekräfftiget / vnnd folgends zu <TEI> <text> <body> <div> <div> <p><pb facs="#f0848" n="753"/> sie die Böhmische Ständ / nicht weniger / als durch die vorgangene beharrliche Rebellion vnd verächtliche abgeschlagene Tractationsmittel / so wol Patronatus, als andere Jura, vielmehr aber jhre Privilegia vermög aller Rechten verlohren / vnd der Billichkeit nach solches ein geringes / gegen dem / was sie vns vnd vnserm Hauß für Vnheyl vnd Schaden allbereit zugefüget / vnd da es die höchste Allmacht nicht abgewendet / ferners zuzufügen bedacht gewesen / zuschätzen ist / so haben wir doch nachmals / so viel etliche incorporirte Länder anlangt / denselben D. Ld. angebotten Gnad nicht sperren / sondern mit jhrer vorgenommenen Tractation statt geben wollen / daß nun jetzterwehnte incorporirte Länder / vermittelst D. Ld. Valor / trewer Assistentz / vnd darauff erfolgten Accord (darbey vns nicht verborgen / was sie für einen sonderbahren Eyffer / allen Anlaß zu künfftigen Beschwerden abzuschneyden / angewendet / vnnd wie lange Zeit sie damit zugebracht) bey jhren Privilegien / Recht vnnd Gerechtigkeiten gelassen worden / haben sie sich dessen / weil sie mehrerwehntem Commission sich submittirt / vnnd wir D. Ld. Abhandlung Statt vnnd Platz gegeben / nicht vnbillich zu erfrewen / wie dann eben allein auff dieses vnd kein anders Fundament / die Ratification desselben Accords / vnnd folgends die Confirmation der Privilegien vnnd Begnadigung so wol in Religion - als Prophan Sachen / von D. Ld. vermög jetzterwehnten special Abhandlung begehrt / auch von vns erfolgtist. Welche wie es von Dein. Ld. anders nicht gedeutet / noch verstanden werden kan / also würde es deroselben nicht zu geringem Despect / vns aber zu Abbruch vnsers eygnen / so wol vnsers gantzen Hauses mit den Waffen außgeführten Rechtens / vnnd dabey außgestandener Gefahr / Schaden vnnd Vngelegenheit gereichen / wann anjetzo die jenigen / so sich jhnen angebottener Gnad niemals bequemet / mit spöttlicher Hindansetzung derselben / auch gegen D. Ld. selbst / wie obberührt / zu Verhinderung dero tragenden Commission sich der Waffen gebraucht / vnnd ja nichts gewaltthätigs / zu Vollführung jhres Frevels vnnd Muthwillens vnterlassen / an jetzt in Geniessung deß Majestätbrieffs / vnnd was dahero rühret (deßwegen wir vns / vermög obgedachten Handbrieffleins in der grossen Kriegsgefahr / nur auff den Fall deß Gehorsambs / da sich die die Rebellen zur Gebühr nochmals würden weisen lassen / gegen Dein. Ld. freund-gnädiglichem Vertrawen erkläret) den jenigen welche sich der Commission accommodirt / vnnd es zu den extremis nicht kommen lassen / gleich geachtet / wie auch der Effect vnnd würckliche Genieß der Privilegien / welche durch special Convention / langwirige Tractation / vnnd von vns erfolgte außtrückliche Ratification andere erlangt / auff gleiche Maaß vnnd Weiß zu statten kommen solte.</p> <p>Wie nun die Böhmische Ständ sich nicht zu beschweren / daß jhnen die Gnaden Pforten nicht lang genugsamb offen gestanden / also haben sie es niemandt anders / als jhnen selbst zuzumessen / daß sie der bey weyland Keyser Rudolphi / wie auch andern Zeiten / jhnen den Ständen gegebenen Privilegien / vnnd vor diesem jhnen zustehenden jurium, Recht vnd Gerechtigkeiten (welche sie nicht weniger als die von Dein. Ld. Vorfahren / zu derselben Außbringung / jhnen ertheilte Intercessiones gemißbraucht) durch jhre muthwillige / beharrliche Rebellion / vermittelst der vns von GOtt dem Allmächtigen verliehenen Victorj verlustiget worden. Vnd weiln den Augspurgischen Confessionsverwandten / in vnserm Königreich Böheimb / die vorerwehnte Majestätbrieff / von vnsern hoch geehrten Vorfahren / in gnädigster Hoffnung / sie jhrem hoch betewerlichen Versprechen vnnd Anerbieten nach solche Concessiones in schuldigster verpflichten Trew vnnd Gehorsamb danckbarlich vnnd zwar ohne Einführung mehrer Ergernuß / Vbels vnd Vnheyls / gegen vnserm Hauß erkennen würden / als Ständen gegeben / vermög derselben die Kirchen erbawet / vnnd das Exercitium eingesührt worden / sie sich aber nach laut der Commission Patenten von den öffentlichen Rebellen nicht gesondert / D. Ld. Vorsorg für sie nicht erkennet / sich zu dero / als vnserm Commissario / auch in Erwegung / daß sie einer Religion / nicht gewendet / vnd also Dein. Ld. von vns auffgetragenen vnnd jhnen angebottenen Gnad gar nicht theilhafftig gemacht / sondern in forma universitatis bey den Rebellen jederzeit beharrlich verblieben / neben vnnd mit jhnen die Tractations Mittel abgeschlagen / vnnd jhren König vnnd Herrn mit Gewalt zuverfolgen / vnnd wo möglich gar zuvertilgen / auch alles auff den Außschlag deß Kriegs zustellen / nicht weniger als Rebellanten / vnnd andere widerwertigen behülfflich gewesen seyn / zugeschweigen was in jhren Kirchen für Vrsachen vnnd Antrieb hierzu gegeben worden / da nemblich wahr vnnd bekandt ist / wie bald in vnnd bey Eingang der Rebellion / auff jhren öffentlichen Cantzeln / eine von den Haupt-Rebellen concipirte Schrifft / wider vnsern hochgeehrten Vorfahren weyland Keyser Matthiasen / vnd daß man desselben Wort vnnd Schreiben keinen Glauben geben / sondern vielmehr den Ständen anhängig seyn / vnd deme damals verbottenen Convent / vngeachtet dergleichen scharpffen Inhibitionẽ / beywohnen sollen / öffentlich abgelesen / Item als die leichtsinnige / vnnd allen hohen Potentaten / Fürsten vnnd Obrigkeiten zu einem hochärgerlichen Eingang vnnd praejudicio gemeynte Confoederation vnd Verbündnuß wider vns vnnd vnser löbliches Hauß in Prag auffgerichtet werden sollen / vnd alle damals auß vnterschiedenen Landen vnnd Orthen verhandete confoederirte sich eben in der jetzt verschlossenen Kirchen versamblet / dieselbe / so wol alle andere der Zuhörer Fortstellung vnnd Außführung solches Gottlosen Wercks / auff öffentlicher Cantzel / gantz eyfferig stabilirt vnnd bekräfftiget / vnnd folgends zu </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [753/0848]
sie die Böhmische Ständ / nicht weniger / als durch die vorgangene beharrliche Rebellion vnd verächtliche abgeschlagene Tractationsmittel / so wol Patronatus, als andere Jura, vielmehr aber jhre Privilegia vermög aller Rechten verlohren / vnd der Billichkeit nach solches ein geringes / gegen dem / was sie vns vnd vnserm Hauß für Vnheyl vnd Schaden allbereit zugefüget / vnd da es die höchste Allmacht nicht abgewendet / ferners zuzufügen bedacht gewesen / zuschätzen ist / so haben wir doch nachmals / so viel etliche incorporirte Länder anlangt / denselben D. Ld. angebotten Gnad nicht sperren / sondern mit jhrer vorgenommenen Tractation statt geben wollen / daß nun jetzterwehnte incorporirte Länder / vermittelst D. Ld. Valor / trewer Assistentz / vnd darauff erfolgten Accord (darbey vns nicht verborgen / was sie für einen sonderbahren Eyffer / allen Anlaß zu künfftigen Beschwerden abzuschneyden / angewendet / vnnd wie lange Zeit sie damit zugebracht) bey jhren Privilegien / Recht vnnd Gerechtigkeiten gelassen worden / haben sie sich dessen / weil sie mehrerwehntem Commission sich submittirt / vnnd wir D. Ld. Abhandlung Statt vnnd Platz gegeben / nicht vnbillich zu erfrewen / wie dann eben allein auff dieses vnd kein anders Fundament / die Ratification desselben Accords / vnnd folgends die Confirmation der Privilegien vnnd Begnadigung so wol in Religion - als Prophan Sachen / von D. Ld. vermög jetzterwehnten special Abhandlung begehrt / auch von vns erfolgtist. Welche wie es von Dein. Ld. anders nicht gedeutet / noch verstanden werden kan / also würde es deroselben nicht zu geringem Despect / vns aber zu Abbruch vnsers eygnen / so wol vnsers gantzen Hauses mit den Waffen außgeführten Rechtens / vnnd dabey außgestandener Gefahr / Schaden vnnd Vngelegenheit gereichen / wann anjetzo die jenigen / so sich jhnen angebottener Gnad niemals bequemet / mit spöttlicher Hindansetzung derselben / auch gegen D. Ld. selbst / wie obberührt / zu Verhinderung dero tragenden Commission sich der Waffen gebraucht / vnnd ja nichts gewaltthätigs / zu Vollführung jhres Frevels vnnd Muthwillens vnterlassen / an jetzt in Geniessung deß Majestätbrieffs / vnnd was dahero rühret (deßwegen wir vns / vermög obgedachten Handbrieffleins in der grossen Kriegsgefahr / nur auff den Fall deß Gehorsambs / da sich die die Rebellen zur Gebühr nochmals würden weisen lassen / gegen Dein. Ld. freund-gnädiglichem Vertrawen erkläret) den jenigen welche sich der Commission accommodirt / vnnd es zu den extremis nicht kommen lassen / gleich geachtet / wie auch der Effect vnnd würckliche Genieß der Privilegien / welche durch special Convention / langwirige Tractation / vnnd von vns erfolgte außtrückliche Ratification andere erlangt / auff gleiche Maaß vnnd Weiß zu statten kommen solte.
Wie nun die Böhmische Ständ sich nicht zu beschweren / daß jhnen die Gnaden Pforten nicht lang genugsamb offen gestanden / also haben sie es niemandt anders / als jhnen selbst zuzumessen / daß sie der bey weyland Keyser Rudolphi / wie auch andern Zeiten / jhnen den Ständen gegebenen Privilegien / vnnd vor diesem jhnen zustehenden jurium, Recht vnd Gerechtigkeiten (welche sie nicht weniger als die von Dein. Ld. Vorfahren / zu derselben Außbringung / jhnen ertheilte Intercessiones gemißbraucht) durch jhre muthwillige / beharrliche Rebellion / vermittelst der vns von GOtt dem Allmächtigen verliehenen Victorj verlustiget worden. Vnd weiln den Augspurgischen Confessionsverwandten / in vnserm Königreich Böheimb / die vorerwehnte Majestätbrieff / von vnsern hoch geehrten Vorfahren / in gnädigster Hoffnung / sie jhrem hoch betewerlichen Versprechen vnnd Anerbieten nach solche Concessiones in schuldigster verpflichten Trew vnnd Gehorsamb danckbarlich vnnd zwar ohne Einführung mehrer Ergernuß / Vbels vnd Vnheyls / gegen vnserm Hauß erkennen würden / als Ständen gegeben / vermög derselben die Kirchen erbawet / vnnd das Exercitium eingesührt worden / sie sich aber nach laut der Commission Patenten von den öffentlichen Rebellen nicht gesondert / D. Ld. Vorsorg für sie nicht erkennet / sich zu dero / als vnserm Commissario / auch in Erwegung / daß sie einer Religion / nicht gewendet / vnd also Dein. Ld. von vns auffgetragenen vnnd jhnen angebottenen Gnad gar nicht theilhafftig gemacht / sondern in forma universitatis bey den Rebellen jederzeit beharrlich verblieben / neben vnnd mit jhnen die Tractations Mittel abgeschlagen / vnnd jhren König vnnd Herrn mit Gewalt zuverfolgen / vnnd wo möglich gar zuvertilgen / auch alles auff den Außschlag deß Kriegs zustellen / nicht weniger als Rebellanten / vnnd andere widerwertigen behülfflich gewesen seyn / zugeschweigen was in jhren Kirchen für Vrsachen vnnd Antrieb hierzu gegeben worden / da nemblich wahr vnnd bekandt ist / wie bald in vnnd bey Eingang der Rebellion / auff jhren öffentlichen Cantzeln / eine von den Haupt-Rebellen concipirte Schrifft / wider vnsern hochgeehrten Vorfahren weyland Keyser Matthiasen / vnd daß man desselben Wort vnnd Schreiben keinen Glauben geben / sondern vielmehr den Ständen anhängig seyn / vnd deme damals verbottenen Convent / vngeachtet dergleichen scharpffen Inhibitionẽ / beywohnen sollen / öffentlich abgelesen / Item als die leichtsinnige / vnnd allen hohen Potentaten / Fürsten vnnd Obrigkeiten zu einem hochärgerlichen Eingang vnnd praejudicio gemeynte Confoederation vnd Verbündnuß wider vns vnnd vnser löbliches Hauß in Prag auffgerichtet werden sollen / vnd alle damals auß vnterschiedenen Landen vnnd Orthen verhandete confoederirte sich eben in der jetzt verschlossenen Kirchen versamblet / dieselbe / so wol alle andere der Zuhörer Fortstellung vnnd Außführung solches Gottlosen Wercks / auff öffentlicher Cantzel / gantz eyfferig stabilirt vnnd bekräfftiget / vnnd folgends zu
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools
|
URL zu diesem Werk: | https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635 |
URL zu dieser Seite: | https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/848 |
Zitationshilfe: | Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 753. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/848>, abgerufen am 28.07.2024. |