Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

Bild:
<< vorherige Seite

sie die Böhmische Ständ / nicht weniger / als durch die vorgangene beharrliche Rebellion vnd verächtliche abgeschlagene Tractationsmittel / so wol Patronatus, als andere Jura, vielmehr aber jhre Privilegia vermög aller Rechten verlohren / vnd der Billichkeit nach solches ein geringes / gegen dem / was sie vns vnd vnserm Hauß für Vnheyl vnd Schaden allbereit zugefüget / vnd da es die höchste Allmacht nicht abgewendet / ferners zuzufügen bedacht gewesen / zuschätzen ist / so haben wir doch nachmals / so viel etliche incorporirte Länder anlangt / denselben D. Ld. angebotten Gnad nicht sperren / sondern mit jhrer vorgenommenen Tractation statt geben wollen / daß nun jetzterwehnte incorporirte Länder / vermittelst D. Ld. Valor / trewer Assistentz / vnd darauff erfolgten Accord (darbey vns nicht verborgen / was sie für einen sonderbahren Eyffer / allen Anlaß zu künfftigen Beschwerden abzuschneyden / angewendet / vnnd wie lange Zeit sie damit zugebracht) bey jhren Privilegien / Recht vnnd Gerechtigkeiten gelassen worden / haben sie sich dessen / weil sie mehrerwehntem Commission sich submittirt / vnnd wir D. Ld. Abhandlung Statt vnnd Platz gegeben / nicht vnbillich zu erfrewen / wie dann eben allein auff dieses vnd kein anders Fundament / die Ratification desselben Accords / vnnd folgends die Confirmation der Privilegien vnnd Begnadigung so wol in Religion - als Prophan Sachen / von D. Ld. vermög jetzterwehnten special Abhandlung begehrt / auch von vns erfolgtist. Welche wie es von Dein. Ld. anders nicht gedeutet / noch verstanden werden kan / also würde es deroselben nicht zu geringem Despect / vns aber zu Abbruch vnsers eygnen / so wol vnsers gantzen Hauses mit den Waffen außgeführten Rechtens / vnnd dabey außgestandener Gefahr / Schaden vnnd Vngelegenheit gereichen / wann anjetzo die jenigen / so sich jhnen angebottener Gnad niemals bequemet / mit spöttlicher Hindansetzung derselben / auch gegen D. Ld. selbst / wie obberührt / zu Verhinderung dero tragenden Commission sich der Waffen gebraucht / vnnd ja nichts gewaltthätigs / zu Vollführung jhres Frevels vnnd Muthwillens vnterlassen / an jetzt in Geniessung deß Majestätbrieffs / vnnd was dahero rühret (deßwegen wir vns / vermög obgedachten Handbrieffleins in der grossen Kriegsgefahr / nur auff den Fall deß Gehorsambs / da sich die die Rebellen zur Gebühr nochmals würden weisen lassen / gegen Dein. Ld. freund-gnädiglichem Vertrawen erkläret) den jenigen welche sich der Commission accommodirt / vnnd es zu den extremis nicht kommen lassen / gleich geachtet / wie auch der Effect vnnd würckliche Genieß der Privilegien / welche durch special Convention / langwirige Tractation / vnnd von vns erfolgte außtrückliche Ratification andere erlangt / auff gleiche Maaß vnnd Weiß zu statten kommen solte.

Wie nun die Böhmische Ständ sich nicht zu beschweren / daß jhnen die Gnaden Pforten nicht lang genugsamb offen gestanden / also haben sie es niemandt anders / als jhnen selbst zuzumessen / daß sie der bey weyland Keyser Rudolphi / wie auch andern Zeiten / jhnen den Ständen gegebenen Privilegien / vnnd vor diesem jhnen zustehenden jurium, Recht vnd Gerechtigkeiten (welche sie nicht weniger als die von Dein. Ld. Vorfahren / zu derselben Außbringung / jhnen ertheilte Intercessiones gemißbraucht) durch jhre muthwillige / beharrliche Rebellion / vermittelst der vns von GOtt dem Allmächtigen verliehenen Victorj verlustiget worden. Vnd weiln den Augspurgischen Confessionsverwandten / in vnserm Königreich Böheimb / die vorerwehnte Majestätbrieff / von vnsern hoch geehrten Vorfahren / in gnädigster Hoffnung / sie jhrem hoch betewerlichen Versprechen vnnd Anerbieten nach solche Concessiones in schuldigster verpflichten Trew vnnd Gehorsamb danckbarlich vnnd zwar ohne Einführung mehrer Ergernuß / Vbels vnd Vnheyls / gegen vnserm Hauß erkennen würden / als Ständen gegeben / vermög derselben die Kirchen erbawet / vnnd das Exercitium eingesührt worden / sie sich aber nach laut der Commission Patenten von den öffentlichen Rebellen nicht gesondert / D. Ld. Vorsorg für sie nicht erkennet / sich zu dero / als vnserm Commissario / auch in Erwegung / daß sie einer Religion / nicht gewendet / vnd also Dein. Ld. von vns auffgetragenen vnnd jhnen angebottenen Gnad gar nicht theilhafftig gemacht / sondern in forma universitatis bey den Rebellen jederzeit beharrlich verblieben / neben vnnd mit jhnen die Tractations Mittel abgeschlagen / vnnd jhren König vnnd Herrn mit Gewalt zuverfolgen / vnnd wo möglich gar zuvertilgen / auch alles auff den Außschlag deß Kriegs zustellen / nicht weniger als Rebellanten / vnnd andere widerwertigen behülfflich gewesen seyn / zugeschweigen was in jhren Kirchen für Vrsachen vnnd Antrieb hierzu gegeben worden / da nemblich wahr vnnd bekandt ist / wie bald in vnnd bey Eingang der Rebellion / auff jhren öffentlichen Cantzeln / eine von den Haupt-Rebellen concipirte Schrifft / wider vnsern hochgeehrten Vorfahren weyland Keyser Matthiasen / vnd daß man desselben Wort vnnd Schreiben keinen Glauben geben / sondern vielmehr den Ständen anhängig seyn / vnd deme damals verbottenen Convent / vngeachtet dergleichen scharpffen Inhibitionen / beywohnen sollen / öffentlich abgelesen / Item als die leichtsinnige / vnnd allen hohen Potentaten / Fürsten vnnd Obrigkeiten zu einem hochärgerlichen Eingang vnnd praejudicio gemeynte Confoederation vnd Verbündnuß wider vns vnnd vnser löbliches Hauß in Prag auffgerichtet werden sollen / vnd alle damals auß vnterschiedenen Landen vnnd Orthen verhandete confoederirte sich eben in der jetzt verschlossenen Kirchen versamblet / dieselbe / so wol alle andere der Zuhörer Fortstellung vnnd Außführung solches Gottlosen Wercks / auff öffentlicher Cantzel / gantz eyfferig stabilirt vnnd bekräfftiget / vnnd folgends zu

sie die Böhmische Ständ / nicht weniger / als durch die vorgangene beharrliche Rebellion vnd verächtliche abgeschlagene Tractationsmittel / so wol Patronatus, als andere Jura, vielmehr aber jhre Privilegia vermög aller Rechten verlohren / vnd der Billichkeit nach solches ein geringes / gegen dem / was sie vns vnd vnserm Hauß für Vnheyl vnd Schaden allbereit zugefüget / vnd da es die höchste Allmacht nicht abgewendet / ferners zuzufügen bedacht gewesen / zuschätzen ist / so haben wir doch nachmals / so viel etliche incorporirte Länder anlangt / denselben D. Ld. angebotten Gnad nicht sperren / sondern mit jhrer vorgenommenen Tractation statt geben wollen / daß nun jetzterwehnte incorporirte Länder / vermittelst D. Ld. Valor / trewer Assistentz / vnd darauff erfolgten Accord (darbey vns nicht verborgen / was sie für einen sonderbahren Eyffer / allen Anlaß zu künfftigen Beschwerden abzuschneyden / angewendet / vnnd wie lange Zeit sie damit zugebracht) bey jhren Privilegien / Recht vnnd Gerechtigkeiten gelassen worden / haben sie sich dessen / weil sie mehrerwehntem Commission sich submittirt / vnnd wir D. Ld. Abhandlung Statt vnnd Platz gegeben / nicht vnbillich zu erfrewen / wie dann eben allein auff dieses vnd kein anders Fundament / die Ratification desselben Accords / vnnd folgends die Confirmation der Privilegien vnnd Begnadigung so wol in Religion - als Prophan Sachen / von D. Ld. vermög jetzterwehnten special Abhandlung begehrt / auch von vns erfolgtist. Welche wie es von Dein. Ld. anders nicht gedeutet / noch verstanden werden kan / also würde es deroselben nicht zu geringem Despect / vns aber zu Abbruch vnsers eygnen / so wol vnsers gantzen Hauses mit den Waffen außgeführten Rechtens / vnnd dabey außgestandener Gefahr / Schaden vnnd Vngelegenheit gereichen / wann anjetzo die jenigen / so sich jhnen angebottener Gnad niemals bequemet / mit spöttlicher Hindansetzung derselben / auch gegen D. Ld. selbst / wie obberührt / zu Verhinderung dero tragenden Commission sich der Waffen gebraucht / vnnd ja nichts gewaltthätigs / zu Vollführung jhres Frevels vnnd Muthwillens vnterlassen / an jetzt in Geniessung deß Majestätbrieffs / vnnd was dahero rühret (deßwegen wir vns / vermög obgedachten Handbrieffleins in der grossen Kriegsgefahr / nur auff den Fall deß Gehorsambs / da sich die die Rebellen zur Gebühr nochmals würden weisen lassen / gegen Dein. Ld. freund-gnädiglichem Vertrawen erkläret) den jenigen welche sich der Commission accommodirt / vnnd es zu den extremis nicht kommen lassen / gleich geachtet / wie auch der Effect vnnd würckliche Genieß der Privilegien / welche durch special Convention / langwirige Tractation / vnnd von vns erfolgte außtrückliche Ratification andere erlangt / auff gleiche Maaß vnnd Weiß zu statten kommen solte.

Wie nun die Böhmische Ständ sich nicht zu beschweren / daß jhnen die Gnaden Pforten nicht lang genugsamb offen gestanden / also haben sie es niemandt anders / als jhnen selbst zuzumessen / daß sie der bey weyland Keyser Rudolphi / wie auch andern Zeiten / jhnen den Ständen gegebenen Privilegien / vnnd vor diesem jhnen zustehenden jurium, Recht vnd Gerechtigkeiten (welche sie nicht weniger als die von Dein. Ld. Vorfahren / zu derselben Außbringung / jhnen ertheilte Intercessiones gemißbraucht) durch jhre muthwillige / beharrliche Rebellion / vermittelst der vns von GOtt dem Allmächtigen verliehenen Victorj verlustiget worden. Vnd weiln den Augspurgischen Confessionsverwandten / in vnserm Königreich Böheimb / die vorerwehnte Majestätbrieff / von vnsern hoch geehrten Vorfahren / in gnädigster Hoffnung / sie jhrem hoch betewerlichen Versprechen vnnd Anerbieten nach solche Concessiones in schuldigster verpflichten Trew vnnd Gehorsamb danckbarlich vnnd zwar ohne Einführung mehrer Ergernuß / Vbels vnd Vnheyls / gegen vnserm Hauß erkennen würden / als Ständen gegeben / vermög derselben die Kirchen erbawet / vnnd das Exercitium eingesührt worden / sie sich aber nach laut der Commission Patenten von den öffentlichen Rebellen nicht gesondert / D. Ld. Vorsorg für sie nicht erkennet / sich zu dero / als vnserm Commissario / auch in Erwegung / daß sie einer Religion / nicht gewendet / vnd also Dein. Ld. von vns auffgetragenen vnnd jhnen angebottenen Gnad gar nicht theilhafftig gemacht / sondern in forma universitatis bey den Rebellen jederzeit beharrlich verblieben / neben vnnd mit jhnen die Tractations Mittel abgeschlagen / vnnd jhren König vnnd Herrn mit Gewalt zuverfolgen / vnnd wo möglich gar zuvertilgen / auch alles auff den Außschlag deß Kriegs zustellen / nicht weniger als Rebellanten / vnnd andere widerwertigen behülfflich gewesen seyn / zugeschweigen was in jhren Kirchen für Vrsachen vnnd Antrieb hierzu gegeben worden / da nemblich wahr vnnd bekandt ist / wie bald in vnnd bey Eingang der Rebellion / auff jhren öffentlichen Cantzeln / eine von den Haupt-Rebellen concipirte Schrifft / wider vnsern hochgeehrten Vorfahren weyland Keyser Matthiasen / vnd daß man desselben Wort vnnd Schreiben keinen Glauben geben / sondern vielmehr den Ständen anhängig seyn / vnd deme damals verbottenen Convent / vngeachtet dergleichen scharpffen Inhibitionẽ / beywohnen sollen / öffentlich abgelesen / Item als die leichtsinnige / vnnd allen hohen Potentaten / Fürsten vnnd Obrigkeiten zu einem hochärgerlichen Eingang vnnd praejudicio gemeynte Confoederation vnd Verbündnuß wider vns vnnd vnser löbliches Hauß in Prag auffgerichtet werden sollen / vnd alle damals auß vnterschiedenen Landen vnnd Orthen verhandete confoederirte sich eben in der jetzt verschlossenen Kirchen versamblet / dieselbe / so wol alle andere der Zuhörer Fortstellung vnnd Außführung solches Gottlosen Wercks / auff öffentlicher Cantzel / gantz eyfferig stabilirt vnnd bekräfftiget / vnnd folgends zu

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <div>
          <p><pb facs="#f0848" n="753"/>
sie                      die Böhmische Ständ / nicht weniger / als durch die vorgangene beharrliche                      Rebellion vnd verächtliche abgeschlagene Tractationsmittel / so wol Patronatus,                      als andere Jura, vielmehr aber jhre Privilegia vermög aller Rechten verlohren /                      vnd der Billichkeit nach solches ein geringes / gegen dem / was sie vns vnd                      vnserm Hauß für Vnheyl vnd Schaden allbereit zugefüget / vnd da es die höchste                      Allmacht nicht abgewendet / ferners zuzufügen bedacht gewesen / zuschätzen ist /                      so haben wir doch nachmals / so viel etliche incorporirte Länder anlangt /                      denselben D. Ld. angebotten Gnad nicht sperren / sondern mit jhrer vorgenommenen                      Tractation statt geben wollen / daß nun jetzterwehnte incorporirte Länder /                      vermittelst D. Ld. Valor / trewer Assistentz / vnd darauff erfolgten Accord                      (darbey vns nicht verborgen / was sie für einen sonderbahren Eyffer / allen                      Anlaß zu künfftigen Beschwerden abzuschneyden / angewendet / vnnd wie lange Zeit                      sie damit zugebracht) bey jhren Privilegien / Recht vnnd Gerechtigkeiten                      gelassen worden / haben sie sich dessen / weil sie mehrerwehntem Commission sich                      submittirt / vnnd wir D. Ld. Abhandlung Statt vnnd Platz gegeben / nicht                      vnbillich zu erfrewen / wie dann eben allein auff dieses vnd kein anders                      Fundament / die Ratification desselben Accords / vnnd folgends die Confirmation                      der Privilegien vnnd Begnadigung so wol in Religion - als Prophan Sachen / von                      D. Ld. vermög jetzterwehnten special Abhandlung begehrt / auch von vns                      erfolgtist. Welche wie es von Dein. Ld. anders nicht gedeutet / noch verstanden                      werden kan / also würde es deroselben nicht zu geringem Despect / vns aber zu                      Abbruch vnsers eygnen / so wol vnsers gantzen Hauses mit den Waffen außgeführten                      Rechtens / vnnd dabey außgestandener Gefahr / Schaden vnnd Vngelegenheit                      gereichen / wann anjetzo die jenigen / so sich jhnen angebottener Gnad niemals                      bequemet / mit spöttlicher Hindansetzung derselben / auch gegen D. Ld. selbst /                      wie obberührt / zu Verhinderung dero tragenden Commission sich der Waffen                      gebraucht / vnnd ja nichts gewaltthätigs / zu Vollführung jhres Frevels vnnd                      Muthwillens vnterlassen / an jetzt in Geniessung deß Majestätbrieffs / vnnd was                      dahero rühret (deßwegen wir vns / vermög obgedachten Handbrieffleins in der                      grossen Kriegsgefahr / nur auff den Fall deß Gehorsambs / da sich die die                      Rebellen zur Gebühr nochmals würden weisen lassen / gegen Dein. Ld.                      freund-gnädiglichem Vertrawen erkläret) den jenigen welche sich der Commission                      accommodirt / vnnd es zu den extremis nicht kommen lassen / gleich geachtet /                      wie auch der Effect vnnd würckliche Genieß der Privilegien / welche durch                      special Convention / langwirige Tractation / vnnd von vns erfolgte außtrückliche                      Ratification andere erlangt / auff gleiche Maaß vnnd Weiß zu statten kommen                      solte.</p>
          <p>Wie nun die Böhmische Ständ sich nicht zu beschweren / daß jhnen die Gnaden                      Pforten nicht lang genugsamb offen gestanden / also haben sie es niemandt anders                      / als jhnen selbst zuzumessen / daß sie der bey weyland Keyser Rudolphi / wie                      auch andern Zeiten / jhnen den Ständen gegebenen Privilegien / vnnd vor diesem                      jhnen zustehenden jurium, Recht vnd Gerechtigkeiten (welche sie nicht weniger                      als die von Dein. Ld. Vorfahren / zu derselben Außbringung / jhnen ertheilte                      Intercessiones gemißbraucht) durch jhre muthwillige / beharrliche Rebellion /                      vermittelst der vns von GOtt dem Allmächtigen verliehenen Victorj verlustiget                      worden. Vnd weiln den Augspurgischen Confessionsverwandten / in vnserm                      Königreich Böheimb / die vorerwehnte Majestätbrieff / von vnsern hoch geehrten                      Vorfahren / in gnädigster Hoffnung / sie jhrem hoch betewerlichen Versprechen                      vnnd Anerbieten nach solche Concessiones in schuldigster verpflichten Trew vnnd                      Gehorsamb danckbarlich vnnd zwar ohne Einführung mehrer Ergernuß / Vbels vnd                      Vnheyls / gegen vnserm Hauß erkennen würden / als Ständen gegeben / vermög                      derselben die Kirchen erbawet / vnnd das Exercitium eingesührt worden / sie sich                      aber nach laut der Commission Patenten von den öffentlichen Rebellen nicht                      gesondert / D. Ld. Vorsorg für sie nicht erkennet / sich zu dero / als vnserm                      Commissario / auch in Erwegung / daß sie einer Religion / nicht gewendet / vnd                      also Dein. Ld. von vns auffgetragenen vnnd jhnen angebottenen Gnad gar nicht                      theilhafftig gemacht / sondern in forma universitatis bey den Rebellen jederzeit                      beharrlich verblieben / neben vnnd mit jhnen die Tractations Mittel abgeschlagen                      / vnnd jhren König vnnd Herrn mit Gewalt zuverfolgen / vnnd wo möglich gar                      zuvertilgen / auch alles auff den Außschlag deß Kriegs zustellen / nicht weniger                      als Rebellanten / vnnd andere widerwertigen behülfflich gewesen seyn /                      zugeschweigen was in jhren Kirchen für Vrsachen vnnd Antrieb hierzu gegeben                      worden / da nemblich wahr vnnd bekandt ist / wie bald in vnnd bey Eingang der                      Rebellion / auff jhren öffentlichen Cantzeln / eine von den Haupt-Rebellen                      concipirte Schrifft / wider vnsern hochgeehrten Vorfahren weyland Keyser                      Matthiasen / vnd daß man desselben Wort vnnd Schreiben keinen Glauben geben /                      sondern vielmehr den Ständen anhängig seyn / vnd deme damals verbottenen Convent                      / vngeachtet dergleichen scharpffen Inhibitione&#x0303; / beywohnen                      sollen / öffentlich abgelesen / Item als die leichtsinnige / vnnd allen hohen                      Potentaten / Fürsten vnnd Obrigkeiten zu einem hochärgerlichen Eingang vnnd                      praejudicio gemeynte Confoederation vnd Verbündnuß wider vns vnnd vnser                      löbliches Hauß in Prag auffgerichtet werden sollen / vnd alle damals auß                      vnterschiedenen Landen vnnd Orthen verhandete confoederirte sich eben in der                      jetzt verschlossenen Kirchen versamblet / dieselbe / so wol alle andere der                      Zuhörer Fortstellung vnnd Außführung solches Gottlosen Wercks / auff                      öffentlicher Cantzel / gantz eyfferig stabilirt vnnd bekräfftiget / vnnd                      folgends zu
</p>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[753/0848] sie die Böhmische Ständ / nicht weniger / als durch die vorgangene beharrliche Rebellion vnd verächtliche abgeschlagene Tractationsmittel / so wol Patronatus, als andere Jura, vielmehr aber jhre Privilegia vermög aller Rechten verlohren / vnd der Billichkeit nach solches ein geringes / gegen dem / was sie vns vnd vnserm Hauß für Vnheyl vnd Schaden allbereit zugefüget / vnd da es die höchste Allmacht nicht abgewendet / ferners zuzufügen bedacht gewesen / zuschätzen ist / so haben wir doch nachmals / so viel etliche incorporirte Länder anlangt / denselben D. Ld. angebotten Gnad nicht sperren / sondern mit jhrer vorgenommenen Tractation statt geben wollen / daß nun jetzterwehnte incorporirte Länder / vermittelst D. Ld. Valor / trewer Assistentz / vnd darauff erfolgten Accord (darbey vns nicht verborgen / was sie für einen sonderbahren Eyffer / allen Anlaß zu künfftigen Beschwerden abzuschneyden / angewendet / vnnd wie lange Zeit sie damit zugebracht) bey jhren Privilegien / Recht vnnd Gerechtigkeiten gelassen worden / haben sie sich dessen / weil sie mehrerwehntem Commission sich submittirt / vnnd wir D. Ld. Abhandlung Statt vnnd Platz gegeben / nicht vnbillich zu erfrewen / wie dann eben allein auff dieses vnd kein anders Fundament / die Ratification desselben Accords / vnnd folgends die Confirmation der Privilegien vnnd Begnadigung so wol in Religion - als Prophan Sachen / von D. Ld. vermög jetzterwehnten special Abhandlung begehrt / auch von vns erfolgtist. Welche wie es von Dein. Ld. anders nicht gedeutet / noch verstanden werden kan / also würde es deroselben nicht zu geringem Despect / vns aber zu Abbruch vnsers eygnen / so wol vnsers gantzen Hauses mit den Waffen außgeführten Rechtens / vnnd dabey außgestandener Gefahr / Schaden vnnd Vngelegenheit gereichen / wann anjetzo die jenigen / so sich jhnen angebottener Gnad niemals bequemet / mit spöttlicher Hindansetzung derselben / auch gegen D. Ld. selbst / wie obberührt / zu Verhinderung dero tragenden Commission sich der Waffen gebraucht / vnnd ja nichts gewaltthätigs / zu Vollführung jhres Frevels vnnd Muthwillens vnterlassen / an jetzt in Geniessung deß Majestätbrieffs / vnnd was dahero rühret (deßwegen wir vns / vermög obgedachten Handbrieffleins in der grossen Kriegsgefahr / nur auff den Fall deß Gehorsambs / da sich die die Rebellen zur Gebühr nochmals würden weisen lassen / gegen Dein. Ld. freund-gnädiglichem Vertrawen erkläret) den jenigen welche sich der Commission accommodirt / vnnd es zu den extremis nicht kommen lassen / gleich geachtet / wie auch der Effect vnnd würckliche Genieß der Privilegien / welche durch special Convention / langwirige Tractation / vnnd von vns erfolgte außtrückliche Ratification andere erlangt / auff gleiche Maaß vnnd Weiß zu statten kommen solte. Wie nun die Böhmische Ständ sich nicht zu beschweren / daß jhnen die Gnaden Pforten nicht lang genugsamb offen gestanden / also haben sie es niemandt anders / als jhnen selbst zuzumessen / daß sie der bey weyland Keyser Rudolphi / wie auch andern Zeiten / jhnen den Ständen gegebenen Privilegien / vnnd vor diesem jhnen zustehenden jurium, Recht vnd Gerechtigkeiten (welche sie nicht weniger als die von Dein. Ld. Vorfahren / zu derselben Außbringung / jhnen ertheilte Intercessiones gemißbraucht) durch jhre muthwillige / beharrliche Rebellion / vermittelst der vns von GOtt dem Allmächtigen verliehenen Victorj verlustiget worden. Vnd weiln den Augspurgischen Confessionsverwandten / in vnserm Königreich Böheimb / die vorerwehnte Majestätbrieff / von vnsern hoch geehrten Vorfahren / in gnädigster Hoffnung / sie jhrem hoch betewerlichen Versprechen vnnd Anerbieten nach solche Concessiones in schuldigster verpflichten Trew vnnd Gehorsamb danckbarlich vnnd zwar ohne Einführung mehrer Ergernuß / Vbels vnd Vnheyls / gegen vnserm Hauß erkennen würden / als Ständen gegeben / vermög derselben die Kirchen erbawet / vnnd das Exercitium eingesührt worden / sie sich aber nach laut der Commission Patenten von den öffentlichen Rebellen nicht gesondert / D. Ld. Vorsorg für sie nicht erkennet / sich zu dero / als vnserm Commissario / auch in Erwegung / daß sie einer Religion / nicht gewendet / vnd also Dein. Ld. von vns auffgetragenen vnnd jhnen angebottenen Gnad gar nicht theilhafftig gemacht / sondern in forma universitatis bey den Rebellen jederzeit beharrlich verblieben / neben vnnd mit jhnen die Tractations Mittel abgeschlagen / vnnd jhren König vnnd Herrn mit Gewalt zuverfolgen / vnnd wo möglich gar zuvertilgen / auch alles auff den Außschlag deß Kriegs zustellen / nicht weniger als Rebellanten / vnnd andere widerwertigen behülfflich gewesen seyn / zugeschweigen was in jhren Kirchen für Vrsachen vnnd Antrieb hierzu gegeben worden / da nemblich wahr vnnd bekandt ist / wie bald in vnnd bey Eingang der Rebellion / auff jhren öffentlichen Cantzeln / eine von den Haupt-Rebellen concipirte Schrifft / wider vnsern hochgeehrten Vorfahren weyland Keyser Matthiasen / vnd daß man desselben Wort vnnd Schreiben keinen Glauben geben / sondern vielmehr den Ständen anhängig seyn / vnd deme damals verbottenen Convent / vngeachtet dergleichen scharpffen Inhibitionẽ / beywohnen sollen / öffentlich abgelesen / Item als die leichtsinnige / vnnd allen hohen Potentaten / Fürsten vnnd Obrigkeiten zu einem hochärgerlichen Eingang vnnd praejudicio gemeynte Confoederation vnd Verbündnuß wider vns vnnd vnser löbliches Hauß in Prag auffgerichtet werden sollen / vnd alle damals auß vnterschiedenen Landen vnnd Orthen verhandete confoederirte sich eben in der jetzt verschlossenen Kirchen versamblet / dieselbe / so wol alle andere der Zuhörer Fortstellung vnnd Außführung solches Gottlosen Wercks / auff öffentlicher Cantzel / gantz eyfferig stabilirt vnnd bekräfftiget / vnnd folgends zu

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Frederike Neuber, Marcus Baumgarten: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Das zweispaltige Layout wurde bei Transkription und Auszeichnung des Textes nicht berücksichtigt.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/848
Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 753. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/848>, abgerufen am 23.11.2024.