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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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dieser Zeit kein glückliche Session solte gehalten werden / die Schuldt ewer sein wirdt: So hütet euch nun / daß jhr durch ewere Vnbedachtsamkeit vnsern Widersachern nicht Vrsach gebt / ein Geschrey zu jhrem Vortheil außzubringen / als wann zwischen vns vnnd vnsern Vnderthanen / deren Vorbildt jhr seydt / eine Vneinigkeit were.

Protestation deß Parlaments im Nidern Hauß / wider deß Königs Antwort. Diese deß Königs Antwort ist den vierzehenden Decembris dem Parlament vberlieffert / vnd in demselben offentlich verlesen worden. Es seynd aber viel der Parlaments-Herren mit derselben nicht zu frieden gewesen / welche darfür gehalten / daß der König jhnen einen Abbruch an jhren Privilegien thun wolte: Derowegen sie nach langer Berahtschlagung eine Protestation gestellt / welche den 18. Decembris ins Buch eingeschrieben worden / vnd also gelauket:

Die Gemeine / so jetzundt im Parlament versamblet ist / auß rechtmässigen Vrsachen hierzu bewogen / wegen vnterschiedlicher Freyheiten vnd alter Privilegien deß Parlaments thut diese nachfolgende Protestation: daß solche Freyheiten / Privilegien vnd Bottmässigkeit deß Parlaments das Erbgut vnnd vngezweiffelt Recht der Vnderthanen in Engelland von Alters hero sey / vnd das billichen Sachen vnd Vorträge / die den König / das Regiment / die Beschützung deß Königreichs vnd der Kirchen in Engelland / die Handhab vnd Auffrichtung der Satzungen / Abschaffung der Vnordnungen vnnd Beschwernussen / so in diesem Königreich täglich vorfallen betreffen / dem Parlament eigentlich zustehen / vnnd jhm gebühre davon zu handeln: daß auch ein jedes Glied im Hauß deß Parlaments / Fug vnd Macht habe vnd haben soll / davon zu reden / zu proponiren / seine Meynung anzuzeigen vnd zu schliessen: Item daß die Gemeine im Parlament gleiche Macht vnd Freiheit habe / von gemeldten Sachen in solcher Form vnd Ordnung / wie es jhr am bequemlichsten düncket / zu handeln: vnnd daß ein jedes Glied gedachtes Hauses von aller Hindernuß / Gefangnuß vnnd anderer Beschwerung befreyet seye / es seye dann / daß jhm dieselbe vom Hauß selbsten wegen einiger Schrifft / Discurß oder Erklärung / das Parlament / oder dessen Handlung betreffendt / widerfahre. Wann auch einige Klage oder Frag wider einen / der ein Gliedt ist gemeltes Hauses vorkäme / daß er etwas im Parlament gethan oder gesagt haben solte / die soll dem König durch Gutachten vnnd Bewilligung der gantzen Versamblung fürgebracht werden / ehe seine Majestät einigen Particular Avisen Glauben zustelle.

Deß Parlaments Protestation macht grossen Vnwillen beym König in Engellandt. Vber dieser Protestation ist der König dermassen vnwillig worden / daß er diese Versamblung / welche er kein Parlament nennen wöllen / zertrennet / vnd einen mit Namen Milord Kouck Oberrichter deß Reichs ins Gefängnuß setzen lassen / dieweil er sich hierinnen etwas freymutig erzeiget hatte.

Die Angeber solcher Protestation hat der König genennet Meutmacher vnd vnruhige Köpffe / die nimmermehr abliessen von jhrem bösen Vornehmen. Er sagte auch / daß diese Protestation zu vnzeiten gemacht were / mämlich deß Abends vmb sechs Vhren / da kaum der dritte Theil der Versamblung bey einander gewesen / welches wider die Ordnung were: Dann sie nichts pflegten zu resolviren vnnd zu schliessen in hochwichtigen Sachen / es were dann Sach / daß alle / oder der meiste Theil der Versamblung zustimmete.

Endlich gab er für / sie were in solcher Form gestellet / daß sie künfftig würde können gedeutet werden / als eine Schmälerung vnd Abruch seiner Königlichen Hochheit. In Summa / die Handlung deß Parlaments vnnd diese Protestation seynd dem König der massen zuwider gewesen / daß er alsbaldt dem Parlament befohlen / von einander zuscheiden / darvon er Vrsachen angezeigt / vnd männiglichen zuwissen gethan / die gedrucket / vnnd allenthalben an den Kirchenthüren vnd Statt Thoren angeschlagen worden. Das Parlament ist den neun vnd zwantzigsten Decembris voneinander geschieden / vnter dem Fürgeben / als wann es den acht vnd zwantzigsten Februarij / folgenden Jahrs sich wider versamblen solte. Aber der König hat lang kein Parlament mehr außschreiben wöllen / also daß in den zwey nechstkommenden Jahren keines gehalten worden.

Jacobi Reyhings Pfaltz-Neuburgischen Hoff-Predigers Conversion. Pfaltzgraff Wolffgang Wilhelm von Newburg hat bißhero nach seinem Abtritt von der Evangelischen zu der Römischen Kirchen / seine Vnderthanen mit der Reformation hefftig geplagt / vnd die Evangelische Prediger allenthalben vertrieben / darzu jhm dann sein Hoffprediger Jacobus Reyhing / Jesuiter Ordens / sehr eyferig geholffen. Als aber derselbige mit Meditation vnd Betrachtung der Glaubens Articul / damit er seine Lehr destobesser verfechten möchte / ein gute Zeit vmbgangen / hat jhme das Liecht deß Evangelij so klar vnter die Augen geschienen / daß er endlich die Warheit erkandt / vnd seinen Irrthumb / den er bißhero so eyferig vertheydiget / fahren lassen. Ist also zu Anfang dieses 1621. Jahrs von der Abgöttischen Babel außgangen / vnd von Newburg ohne einiges Menschen Wissen / heimlich darvon / vnd nach Höchstatt / allda die alte Fürstliche Wittib jhre Residentz hatte / sich gemacht / daselbst dem Hoffmeister sein Intent entdeckt / mit vermelden / daß er resolvirt seye / zu der Protestirenden Evangelischen Religion sichzu begeben / vnd daß jhne zu solchem Abtritt anders nichts / als die vnwidertreibliche Warheit selbsten bewogen / weil er sehe / daß Gottes Wort sich nicht liesse disputiren vnd verdrähen: sondern es bleibe wahr vnd vnwandelbahr in alle Ewigkeit. Darauff hat man alsbald Anstellung gemacht / daß er von etlichen Hoffdienern zu Roß nacher Vlm / vnd förters gen Stutgardt begleytet worden: welchem nach er offentlich widerruffen / vnnd die Vrsachen seines Abtritts vom Papstthumb zu Tübingen in offenen Truck außgehen lassen.

Zu Anfang dieses Jahrs gieng das Geschrey allenthalben / sonderlich in Spanien vnd Italien /

dieser Zeit kein glückliche Session solte gehalten werden / die Schuldt ewer sein wirdt: So hütet euch nun / daß jhr durch ewere Vnbedachtsamkeit vnsern Widersachern nicht Vrsach gebt / ein Geschrey zu jhrem Vortheil außzubringen / als wann zwischen vns vnnd vnsern Vnderthanen / deren Vorbildt jhr seydt / eine Vneinigkeit were.

Protestatiõ deß Parlaments im Nidern Hauß / wider deß Königs Antwort. Diese deß Königs Antwort ist den vierzehendẽ Decembris dem Parlament vberlieffert / vnd in demselben offentlich verlesen worden. Es seynd aber viel der Parlaments-Herren mit derselben nicht zu frieden gewesen / welche darfür gehalten / daß der König jhnen einen Abbruch an jhren Privilegien thun wolte: Derowegen sie nach langer Berahtschlagung eine Protestation gestellt / welche den 18. Decembris ins Buch eingeschrieben worden / vnd also gelauket:

Die Gemeine / so jetzundt im Parlament versamblet ist / auß rechtmässigen Vrsachen hierzu bewogen / wegen vnterschiedlicher Freyheiten vnd alter Privilegien deß Parlaments thut diese nachfolgende Protestation: daß solche Freyheiten / Privilegien vnd Bottmässigkeit deß Parlaments das Erbgut vnnd vngezweiffelt Recht der Vnderthanen in Engelland von Alters hero sey / vnd das billichen Sachen vnd Vorträge / die den König / das Regiment / die Beschützung deß Königreichs vñ der Kirchen in Engelland / die Handhab vnd Auffrichtung der Satzungen / Abschaffung der Vnordnungen vnnd Beschwernussen / so in diesem Königreich täglich vorfallen betreffen / dem Parlament eigentlich zustehen / vnnd jhm gebühre davon zu handeln: daß auch ein jedes Glied im Hauß deß Parlaments / Fug vnd Macht habe vnd haben soll / davon zu reden / zu proponiren / seine Meynung anzuzeigen vnd zu schliessen: Item daß die Gemeine im Parlament gleiche Macht vnd Freiheit habe / von gemeldten Sachen in solcher Form vnd Ordnung / wie es jhr am bequemlichsten düncket / zu handeln: vnnd daß ein jedes Glied gedachtes Hauses von aller Hindernuß / Gefangnuß vnnd anderer Beschwerung befreyet seye / es seye dann / daß jhm dieselbe vom Hauß selbsten wegen einiger Schrifft / Discurß oder Erklärung / das Parlament / oder dessen Handlung betreffendt / widerfahre. Wann auch einige Klage oder Frag wider einen / der ein Gliedt ist gemeltes Hauses vorkäme / daß er etwas im Parlament gethan oder gesagt haben solte / die soll dem König durch Gutachten vnnd Bewilligung der gantzen Versamblung fürgebracht werden / ehe seine Majestät einigen Particular Avisen Glauben zustelle.

Deß Parlaments Protestation macht grossen Vnwillen beym König in Engellandt. Vber dieser Protestation ist der König dermassen vnwillig worden / daß er diese Versamblung / welche er kein Parlament nennen wöllen / zertrennet / vnd einen mit Namen Milord Kouck Oberrichter deß Reichs ins Gefängnuß setzen lassen / dieweil er sich hierinnen etwas freymutig erzeiget hatte.

Die Angeber solcher Protestation hat der König genennet Meutmacher vnd vnruhige Köpffe / die nimmermehr abliessen von jhrem bösen Vornehmen. Er sagte auch / daß diese Protestation zu vnzeiten gemacht were / mämlich deß Abends vmb sechs Vhren / da kaum der dritte Theil der Versamblung bey einander gewesen / welches wider die Ordnung were: Dann sie nichts pflegten zu resolviren vnnd zu schliessen in hochwichtigen Sachen / es were dann Sach / daß alle / oder der meiste Theil der Versamblung zustimmete.

Endlich gab er für / sie were in solcher Form gestellet / daß sie künfftig würde können gedeutet werden / als eine Schmälerung vnd Abruch seiner Königlichen Hochheit. In Summa / die Handlung deß Parlaments vnnd diese Protestation seynd dem König der massen zuwider gewesen / daß er alsbaldt dem Parlament befohlen / von einander zuscheiden / darvon er Vrsachen angezeigt / vnd männiglichen zuwissen gethan / die gedrucket / vnnd allenthalben an den Kirchenthüren vnd Statt Thoren angeschlagen worden. Das Parlament ist den neun vnd zwantzigstẽ Decembris voneinander geschieden / vnter dem Fürgebẽ / als wann es den acht vnd zwantzigsten Februarij / folgenden Jahrs sich wider versamblen solte. Aber der König hat lang kein Parlament mehr außschreiben wöllen / also daß in den zwey nechstkommenden Jahren keines gehalten worden.

Jacobi Reyhings Pfaltz-Neuburgischen Hoff-Predigers Conversiõ. Pfaltzgraff Wolffgang Wilhelm von Newburg hat bißhero nach seinem Abtritt von der Evangelischen zu der Römischen Kirchen / seine Vnderthanen mit der Reformation hefftig geplagt / vnd die Evangelische Prediger allenthalben vertrieben / darzu jhm dann sein Hoffprediger Jacobus Reyhing / Jesuiter Ordens / sehr eyferig geholffen. Als aber derselbige mit Meditation vnd Betrachtung der Glaubens Articul / damit er seine Lehr destobesser verfechten möchte / ein gute Zeit vmbgangen / hat jhme das Liecht deß Evangelij so klar vnter die Augen geschienen / daß er endlich die Warheit erkandt / vnd seinen Irrthumb / den er bißhero so eyferig vertheydiget / fahren lassen. Ist also zu Anfang dieses 1621. Jahrs von der Abgöttischen Babel außgangen / vnd von Newburg ohne einiges Menschen Wissen / heimlich darvon / vnd nach Höchstatt / allda die alte Fürstliche Wittib jhre Residentz hatte / sich gemacht / daselbst dem Hoffmeister sein Intent entdeckt / mit vermelden / daß er resolvirt seye / zu der Protestirenden Evangelischen Religion sichzu begeben / vnd daß jhne zu solchem Abtritt anders nichts / als die vnwidertreibliche Warheit selbsten bewogen / weil er sehe / daß Gottes Wort sich nicht liesse disputiren vnd verdrähen: sondern es bleibe wahr vnd vnwandelbahr in alle Ewigkeit. Darauff hat man alsbald Anstellung gemacht / daß er von etlichen Hoffdienern zu Roß nacher Vlm / vnd förters gen Stutgardt begleytet worden: welchem nach er offentlich widerruffen / vnnd die Vrsachen seines Abtritts vom Papstthumb zu Tübingen in offenen Truck außgehen lassen.

Zu Anfang dieses Jahrs gieng das Geschrey allenthalben / sonderlich in Spanien vnd Italien /

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          <p>Die Gemeine / so jetzundt im Parlament versamblet ist / auß rechtmässigen                      Vrsachen hierzu bewogen / wegen vnterschiedlicher Freyheiten vnd alter                      Privilegien deß Parlaments thut diese nachfolgende Protestation: daß solche                      Freyheiten / Privilegien vnd Bottmässigkeit deß Parlaments das Erbgut vnnd                      vngezweiffelt Recht der Vnderthanen in Engelland von Alters hero sey / vnd das                      billichen Sachen vnd Vorträge / die den König / das Regiment / die Beschützung                      deß Königreichs vn&#x0303; der Kirchen in Engelland / die Handhab vnd                      Auffrichtung der Satzungen / Abschaffung der Vnordnungen vnnd Beschwernussen /                      so in diesem Königreich täglich vorfallen betreffen / dem Parlament eigentlich                      zustehen / vnnd jhm gebühre davon zu handeln: daß auch ein jedes Glied im Hauß                      deß Parlaments / Fug vnd Macht habe vnd haben soll / davon zu reden / zu                      proponiren / seine Meynung anzuzeigen vnd zu schliessen: Item daß die Gemeine im                      Parlament gleiche Macht vnd Freiheit habe / von gemeldten Sachen in solcher Form                      vnd Ordnung / wie es jhr am bequemlichsten düncket / zu handeln: vnnd daß ein                      jedes Glied gedachtes Hauses von aller Hindernuß / Gefangnuß vnnd anderer                      Beschwerung befreyet seye / es seye dann / daß jhm dieselbe vom Hauß selbsten                      wegen einiger Schrifft / Discurß oder Erklärung / das Parlament / oder dessen                      Handlung betreffendt / widerfahre. Wann auch einige Klage oder Frag wider einen                      / der ein Gliedt ist gemeltes Hauses vorkäme / daß er etwas im Parlament gethan                      oder gesagt haben solte / die soll dem König durch Gutachten vnnd Bewilligung                      der gantzen Versamblung fürgebracht werden / ehe seine Majestät einigen                      Particular Avisen Glauben zustelle.</p>
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[701/0784] dieser Zeit kein glückliche Session solte gehalten werden / die Schuldt ewer sein wirdt: So hütet euch nun / daß jhr durch ewere Vnbedachtsamkeit vnsern Widersachern nicht Vrsach gebt / ein Geschrey zu jhrem Vortheil außzubringen / als wann zwischen vns vnnd vnsern Vnderthanen / deren Vorbildt jhr seydt / eine Vneinigkeit were. Diese deß Königs Antwort ist den vierzehendẽ Decembris dem Parlament vberlieffert / vnd in demselben offentlich verlesen worden. Es seynd aber viel der Parlaments-Herren mit derselben nicht zu frieden gewesen / welche darfür gehalten / daß der König jhnen einen Abbruch an jhren Privilegien thun wolte: Derowegen sie nach langer Berahtschlagung eine Protestation gestellt / welche den 18. Decembris ins Buch eingeschrieben worden / vnd also gelauket: Protestatiõ deß Parlaments im Nidern Hauß / wider deß Königs Antwort. Die Gemeine / so jetzundt im Parlament versamblet ist / auß rechtmässigen Vrsachen hierzu bewogen / wegen vnterschiedlicher Freyheiten vnd alter Privilegien deß Parlaments thut diese nachfolgende Protestation: daß solche Freyheiten / Privilegien vnd Bottmässigkeit deß Parlaments das Erbgut vnnd vngezweiffelt Recht der Vnderthanen in Engelland von Alters hero sey / vnd das billichen Sachen vnd Vorträge / die den König / das Regiment / die Beschützung deß Königreichs vñ der Kirchen in Engelland / die Handhab vnd Auffrichtung der Satzungen / Abschaffung der Vnordnungen vnnd Beschwernussen / so in diesem Königreich täglich vorfallen betreffen / dem Parlament eigentlich zustehen / vnnd jhm gebühre davon zu handeln: daß auch ein jedes Glied im Hauß deß Parlaments / Fug vnd Macht habe vnd haben soll / davon zu reden / zu proponiren / seine Meynung anzuzeigen vnd zu schliessen: Item daß die Gemeine im Parlament gleiche Macht vnd Freiheit habe / von gemeldten Sachen in solcher Form vnd Ordnung / wie es jhr am bequemlichsten düncket / zu handeln: vnnd daß ein jedes Glied gedachtes Hauses von aller Hindernuß / Gefangnuß vnnd anderer Beschwerung befreyet seye / es seye dann / daß jhm dieselbe vom Hauß selbsten wegen einiger Schrifft / Discurß oder Erklärung / das Parlament / oder dessen Handlung betreffendt / widerfahre. Wann auch einige Klage oder Frag wider einen / der ein Gliedt ist gemeltes Hauses vorkäme / daß er etwas im Parlament gethan oder gesagt haben solte / die soll dem König durch Gutachten vnnd Bewilligung der gantzen Versamblung fürgebracht werden / ehe seine Majestät einigen Particular Avisen Glauben zustelle. Vber dieser Protestation ist der König dermassen vnwillig worden / daß er diese Versamblung / welche er kein Parlament nennen wöllen / zertrennet / vnd einen mit Namen Milord Kouck Oberrichter deß Reichs ins Gefängnuß setzen lassen / dieweil er sich hierinnen etwas freymutig erzeiget hatte. Deß Parlaments Protestation macht grossen Vnwillen beym König in Engellandt. Die Angeber solcher Protestation hat der König genennet Meutmacher vnd vnruhige Köpffe / die nimmermehr abliessen von jhrem bösen Vornehmen. Er sagte auch / daß diese Protestation zu vnzeiten gemacht were / mämlich deß Abends vmb sechs Vhren / da kaum der dritte Theil der Versamblung bey einander gewesen / welches wider die Ordnung were: Dann sie nichts pflegten zu resolviren vnnd zu schliessen in hochwichtigen Sachen / es were dann Sach / daß alle / oder der meiste Theil der Versamblung zustimmete. Endlich gab er für / sie were in solcher Form gestellet / daß sie künfftig würde können gedeutet werden / als eine Schmälerung vnd Abruch seiner Königlichen Hochheit. In Summa / die Handlung deß Parlaments vnnd diese Protestation seynd dem König der massen zuwider gewesen / daß er alsbaldt dem Parlament befohlen / von einander zuscheiden / darvon er Vrsachen angezeigt / vnd männiglichen zuwissen gethan / die gedrucket / vnnd allenthalben an den Kirchenthüren vnd Statt Thoren angeschlagen worden. Das Parlament ist den neun vnd zwantzigstẽ Decembris voneinander geschieden / vnter dem Fürgebẽ / als wann es den acht vnd zwantzigsten Februarij / folgenden Jahrs sich wider versamblen solte. Aber der König hat lang kein Parlament mehr außschreiben wöllen / also daß in den zwey nechstkommenden Jahren keines gehalten worden. Pfaltzgraff Wolffgang Wilhelm von Newburg hat bißhero nach seinem Abtritt von der Evangelischen zu der Römischen Kirchen / seine Vnderthanen mit der Reformation hefftig geplagt / vnd die Evangelische Prediger allenthalben vertrieben / darzu jhm dann sein Hoffprediger Jacobus Reyhing / Jesuiter Ordens / sehr eyferig geholffen. Als aber derselbige mit Meditation vnd Betrachtung der Glaubens Articul / damit er seine Lehr destobesser verfechten möchte / ein gute Zeit vmbgangen / hat jhme das Liecht deß Evangelij so klar vnter die Augen geschienen / daß er endlich die Warheit erkandt / vnd seinen Irrthumb / den er bißhero so eyferig vertheydiget / fahren lassen. Ist also zu Anfang dieses 1621. Jahrs von der Abgöttischen Babel außgangen / vnd von Newburg ohne einiges Menschen Wissen / heimlich darvon / vnd nach Höchstatt / allda die alte Fürstliche Wittib jhre Residentz hatte / sich gemacht / daselbst dem Hoffmeister sein Intent entdeckt / mit vermelden / daß er resolvirt seye / zu der Protestirenden Evangelischen Religion sichzu begeben / vnd daß jhne zu solchem Abtritt anders nichts / als die vnwidertreibliche Warheit selbsten bewogen / weil er sehe / daß Gottes Wort sich nicht liesse disputiren vnd verdrähen: sondern es bleibe wahr vnd vnwandelbahr in alle Ewigkeit. Darauff hat man alsbald Anstellung gemacht / daß er von etlichen Hoffdienern zu Roß nacher Vlm / vnd förters gen Stutgardt begleytet worden: welchem nach er offentlich widerruffen / vnnd die Vrsachen seines Abtritts vom Papstthumb zu Tübingen in offenen Truck außgehen lassen. Jacobi Reyhings Pfaltz-Neuburgischen Hoff-Predigers Conversiõ. Zu Anfang dieses Jahrs gieng das Geschrey allenthalben / sonderlich in Spanien vnd Italien /

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  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.



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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 701. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/784>, abgerufen am 23.11.2024.