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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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destituirte collationiren lassen / vnd haben sie gantz kein Vnterscheidt finden können / dann daß in der Copey der Beschluß nit beygefüget war / welcher erst gestellt worden / wie ewere Deputirte abgezogen / vnnd derowegen vns zuvor nicht hat können vberschickt werden. Wann wir aber nicht zuvor eine Copey gedachter Supplication bekommen hetten / so were vns solches ein grosse Vnehr gewesen / daß wir solten eine Supplication von euch empfangen haben / deren Innhalt wir nicht zuvor gewußt hetten: Vnd hetten wir ewere Deputirte mit einer viel härtern Antwort abweissen müssen / dann wir jetzundt thun. Dann wir jhnen nichts anders zur Antwort gegeben hetten / als daß wir ewere Supplication für vnziemlich erkandt hetten / welche keiner Antwort werth were.

Jetzt aber antworten wir euch / daß der Beschluß / den jhr ewerer Supplication angehencket habt / nichts anders ist dann Protestatio contraria facto, das ist / eine Protestation / welcher die That zuwider laufft. Dann jhr in mehr gemelter Supplication euch dessen anmasset / das meiner Königlichen Hochheit allein zustehet / vnd bemühet euch mit solchen Sachen / die ewerm Verstandt viel zu hoch seynd: Aber in dem Beschluß gebet jhr viel ein anders für: als wann ein Räuber einem seinen Beutel nehme / vnd protestirete gleichwol / daß er jhn nicht berauben wolte. Dann erstlich / so vermesset jhr euch / vns zu rahten / daß wir vnsern hertzallerliebsten Sohn mit einer Princessin von der Reformirten Religion verheurahten sollen. Wir wissen aber keine derselben Religion / die bequem für jhn were. Hergegen vnderstehet jhr euch / vns den Heurath mit Spanien zuwiderrahten / vnnd dringt jhr darauff / daß wir einen Krieg wider den König in Spanien anfangen sollen: Gleichwol protestirt jhr in dem Beschluß / daß ewere Meynung nicht sey / vns in vnser vngezweiffelte Hochheit einigen Eintrag zuthun: als wann das nicht were / sich mit einer Sach bemühen / die jhr selber bekennet / daß sie ewers Thuns nicht sey. Jhr gebt für / daß euch darzu Anlaß gegeben worden durch das Anbringen dreyer Ehrwürdigen Herrn: nichts desto weniger gestehet jhr / daß auß jhrer Rede nichts anders könne geschlossen werden / dann daß wir resolvirt weren / die Pfaltz mit gewaffneter Handt wider zu erobern / wann solches nicht köndte auff andere Weg zuwegen gebracht werden. Nun hatte man von euch begehret / daß jhr fürderlich wöllet auff Mittel bedacht seyn / wie man die Vnirte Fürsten in Teutschlandt köndte wider zur Einigkeit bringen / vnnd ein Kriegsheer gegen zukünfftigen Früheling in die Pfaltz schicken. Was kan hierauß geschlossen werden? daß wir von stundan einen Krieg wider Spanien außruffen lassen / den Heuraht vnserslieben Sohns brechen / vnd jhn mit einer Princessin von vnserer Religion verheyrahten sollen? Laßt die gantze Welt hierüber vrtheilen. Es kompt vns nicht anders vor / als wann wir zu einem Kauffmann sagten / er wölle vns Geldt leyhen / eine Kriegs Armada auffzurichten / vnd wir deßwegen schuldig seyn solten / den Krieg nach seinem Willen zuführen / vnnd vns in allen Dingen nach seinem Kopff zurichten. Mit vorgemeldtem Praetext / der doch in der Warheit keinen Grundt hat / habt jhr nicht genug / sondern widersprechet euch selber in mehrgedachtem Beschluß / in dem jhr sagt / daß vnsere Ehr vnnd Sicherheit / wie auch vnserer Nachkommen / vnd vnserer Kinder Erbgut miteinander verknüpffet seynd. Wir wöllen zwar nicht vnderlassen / vnsere Kinder in jhr vorige Herrlichkeit vnd Erblanden wider zubringen / es sey durch gütliche Handlungen / oder mit Gewalt: Vnd wann sich etliche Fürsten vnnd Potentaten solten darwider setzen / so wöllen wir keine Mittel versäumen / ein solch rechtmässig vnd ehrlich Fürnehmen glücklich außzuführen. Wir wöllen auch den Heurath vnsers Sohns / noch einig ander weltlich Bedencken dieser vnserer Resolution vorziehen: Vnd haben wir gleichwol durch vnser Credit vnnd Vnterhandlung bey dem König in Spanien vnd der Infantin / wie auch dem Ertzhertzogen Alberto / als er noch im Leben war / die Vndere Pfaltz ein gantzes Jahr lang bewahret / welche durch den Spinolam vnnd sein Heer leichtlich in acht Tagen hette können verschlungen / vnd vollends eingenommen werden. Auch war sie in keinem bessern Zustandt / wie vnser Gesandte der Mylord Digby durch Heydelbergzog / vnnd war es mit jhr geschehen / wann er nicht auff ein besondere weiß Rath geschafft hette. Aber die weil jhr diesen Krieg in der Pfaltz mit der Religion verknüpffet / müssen wir euch die Augen ein wenig auffthun. Die Vrsach dieses elendigen Kriegs / durch welchen fast das gantze Christenreich angesteckt worden / entspringet nicht von der Religion / sondern von der Vnbedachtsamkeit vnsers Tochtermanns / welcher bösem Raht gefolget / vnnd sich mit Annehmung der Böhmischen Cron vbereylet hat. Daß dem also sey / erscheinet auß seinem eigenen Schreiben / welches er dazumal an vns abgehen liesse / darinnen er begehrte / daß wir den König in Franckreich / vnd die Herrschafft Venedig versichern wolten / daß die Annehmung der Cron Böhmen die Religion nichts angienge / vnnd daß er allein auff das Recht seiner Mahl sehenthete. Vnd zwar es solte vns leydt seyn / daß ein solche Schmach vnserer Religion solte angethan werden / als wann man vnter dem Schein derselben andere König von jhrem Thron abstossen / vnnd jhre Königreich einnehmen möchte: welche Regul wir nicht gerne wolten / daß sie vnsern Vnderthanen eingebildet würde. Den Jesuitern wöllen wir nicht so viel zu lieb thun / daß wir jhrer Lehr vnd Practicken in diesem Puncken beypflichten. Wir versehen vns aber zu euch / jhr werdet vns dieses zutrawen / daß wir von vnserm Tochtermann / weder in dem / was den Titlul eines Böhmischen Königs anlanget / noch in der begehrten Hülffe abstehen wolten / wann wir köndten begreiffen / daß er ein gerechte Sach hette. Daß man aber den Keyser der Böhmischen vnd Vngarischen Cron vnbillicher weise berauben wöllen / das hat dem Papst vnd seinem Anhang eine gewündschte Gelegen-

destituirte collationiren lassen / vnd haben sie gantz kein Vnterscheidt finden können / dann daß in der Copey der Beschluß nit beygefüget war / welcher erst gestellt worden / wie ewere Deputirte abgezogen / vnnd derowegen vns zuvor nicht hat können vberschickt werden. Wann wir aber nicht zuvor eine Copey gedachter Supplication bekommen hetten / so were vns solches ein grosse Vnehr gewesen / daß wir solten eine Supplication von euch empfangen haben / deren Innhalt wir nicht zuvor gewußt hetten: Vnd hetten wir ewere Deputirte mit einer viel härtern Antwort abweissen müssen / dann wir jetzundt thun. Dann wir jhnen nichts anders zur Antwort gegeben hetten / als daß wir ewere Supplication für vnziemlich erkandt hetten / welche keiner Antwort werth were.

Jetzt aber antworten wir euch / daß der Beschluß / den jhr ewerer Supplication angehencket habt / nichts anders ist dann Protestatio contraria facto, das ist / eine Protestation / welcher die That zuwider laufft. Dann jhr in mehr gemelter Supplication euch dessen anmasset / das meiner Königlichen Hochheit allein zustehet / vnd bemühet euch mit solchen Sachen / die ewerm Verstandt viel zu hoch seynd: Aber in dem Beschluß gebet jhr viel ein anders für: als wann ein Räuber einem seinen Beutel nehme / vnd protestirete gleichwol / daß er jhn nicht berauben wolte. Dann erstlich / so vermesset jhr euch / vns zu rahten / daß wir vnsern hertzallerliebsten Sohn mit einer Princessin von der Reformirten Religion verheurahten sollen. Wir wissen aber keine derselben Religion / die bequem für jhn were. Hergegen vnderstehet jhr euch / vns den Heurath mit Spanien zuwiderrahten / vnnd dringt jhr darauff / daß wir einen Krieg wider den König in Spanien anfangen sollen: Gleichwol protestirt jhr in dem Beschluß / daß ewere Meynung nicht sey / vns in vnser vngezweiffelte Hochheit einigen Eintrag zuthun: als wann das nicht were / sich mit einer Sach bemühen / die jhr selber bekennet / daß sie ewers Thuns nicht sey. Jhr gebt für / daß euch darzu Anlaß gegeben worden durch das Anbringen dreyer Ehrwürdigen Herrn: nichts desto weniger gestehet jhr / daß auß jhrer Rede nichts anders könne geschlossen werden / dann daß wir resolvirt weren / die Pfaltz mit gewaffneter Handt wider zu erobern / wann solches nicht köndte auff andere Weg zuwegen gebracht werden. Nun hatte man von euch begehret / daß jhr fürderlich wöllet auff Mittel bedacht seyn / wie man die Vnirte Fürsten in Teutschlandt köndte wider zur Einigkeit bringen / vnnd ein Kriegsheer gegen zukünfftigen Früheling in die Pfaltz schicken. Was kan hierauß geschlossen werden? daß wir von stundan einen Krieg wider Spanien außruffen lassen / den Heuraht vnserslieben Sohns brechen / vnd jhn mit einer Princessin von vnserer Religion verheyrahten sollen? Laßt die gantze Welt hierüber vrtheilen. Es kompt vns nicht anders vor / als wann wir zu einem Kauffmann sagten / er wölle vns Geldt leyhen / eine Kriegs Armada auffzurichten / vnd wir deßwegen schuldig seyn solten / den Krieg nach seinem Willen zuführen / vnnd vns in allen Dingen nach seinem Kopff zurichten. Mit vorgemeldtem Praetext / der doch in der Warheit keinen Grundt hat / habt jhr nicht genug / sondern widersprechet euch selber in mehrgedachtem Beschluß / in dem jhr sagt / daß vnsere Ehr vnnd Sicherheit / wie auch vnserer Nachkommen / vnd vnserer Kinder Erbgut miteinander verknüpffet seynd. Wir wöllen zwar nicht vnderlassen / vnsere Kinder in jhr vorige Herrlichkeit vnd Erblanden wider zubringen / es sey durch gütliche Handlungen / oder mit Gewalt: Vnd wann sich etliche Fürsten vnnd Potentaten solten darwider setzen / so wöllen wir keine Mittel versäumen / ein solch rechtmässig vñ ehrlich Fürnehmen glücklich außzuführen. Wir wöllen auch den Heurath vnsers Sohns / noch einig ander weltlich Bedencken dieser vnserer Resolution vorziehen: Vnd haben wir gleichwol durch vnser Credit vnnd Vnterhandlung bey dem König in Spanien vnd der Infantin / wie auch dem Ertzhertzogen Alberto / als er noch im Leben war / die Vndere Pfaltz ein gantzes Jahr lang bewahret / welche durch den Spinolam vnnd sein Heer leichtlich in acht Tagen hette können verschlungen / vnd vollends eingenommẽ werden. Auch war sie in keinem bessern Zustandt / wie vnser Gesandte der Mylord Digby durch Heydelbergzog / vnnd war es mit jhr geschehen / wann er nicht auff ein besondere weiß Rath geschafft hette. Aber die weil jhr diesen Krieg in der Pfaltz mit der Religion verknüpffet / müssen wir euch die Augen ein wenig auffthun. Die Vrsach dieses elendigen Kriegs / durch welchen fast das gantze Christenreich angesteckt worden / entspringet nicht von der Religion / sondern von der Vnbedachtsamkeit vnsers Tochtermanns / welcher bösem Raht gefolget / vnnd sich mit Annehmung der Böhmischen Cron vbereylet hat. Daß dem also sey / erscheinet auß seinem eigenen Schreiben / welches er dazumal an vns abgehen liesse / darinnen er begehrte / daß wir den König in Franckreich / vnd die Herrschafft Venedig versichern wolten / daß die Annehmung der Cron Böhmen die Religion nichts angienge / vnnd daß er allein auff das Recht seiner Mahl sehenthete. Vnd zwar es solte vns leydt seyn / daß ein solche Schmach vnserer Religion solte angethan werden / als wañ man vnter dem Schein derselben andere König von jhrem Thron abstossen / vnnd jhre Königreich einnehmen möchte: welche Regul wir nicht gerne wolten / daß sie vnsern Vnderthanen eingebildet würde. Den Jesuitern wöllen wir nicht so viel zu lieb thun / daß wir jhrer Lehr vnd Practicken in diesem Puncken beypflichten. Wir versehen vns aber zu euch / jhr werdet vns dieses zutrawen / daß wir von vnserm Tochtermann / weder in dem / was den Titlul eines Böhmischen Königs anlanget / noch in der begehrten Hülffe abstehen wolten / wann wir köndten begreiffen / daß er ein gerechte Sach hette. Daß man aber den Keyser der Böhmischen vnd Vngarischen Cron vnbillicher weise berauben wöllen / das hat dem Papst vnd seinem Anhang eine gewündschte Gelegen-

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Wir wissen aber keine derselben Religion / die bequem für                      jhn were. Hergegen vnderstehet jhr euch / vns den Heurath mit Spanien                      zuwiderrahten / vnnd dringt jhr darauff / daß wir einen Krieg wider den König in                      Spanien anfangen sollen: Gleichwol protestirt jhr in dem Beschluß / daß ewere                      Meynung nicht sey / vns in vnser vngezweiffelte Hochheit einigen Eintrag zuthun:                      als wann das nicht were / sich mit einer Sach bemühen / die jhr selber bekennet                      / daß sie ewers Thuns nicht sey. Jhr gebt für / daß euch darzu Anlaß gegeben                      worden durch das Anbringen dreyer Ehrwürdigen Herrn: nichts desto weniger                      gestehet jhr / daß auß jhrer Rede nichts anders könne geschlossen werden / dann                      daß wir resolvirt weren / die Pfaltz mit gewaffneter Handt wider zu erobern /                      wann solches nicht köndte auff andere Weg zuwegen gebracht werden. Nun hatte man                      von euch begehret / daß jhr fürderlich wöllet auff Mittel bedacht seyn / wie man                      die Vnirte Fürsten in Teutschlandt köndte wider zur Einigkeit bringen / vnnd ein                      Kriegsheer gegen zukünfftigen Früheling in die Pfaltz schicken. Was kan hierauß                      geschlossen werden? daß wir von stundan einen Krieg wider Spanien außruffen                      lassen / den Heuraht vnserslieben Sohns brechen / vnd jhn mit einer Princessin                      von vnserer Religion verheyrahten sollen? Laßt die gantze Welt hierüber                      vrtheilen. Es kompt vns nicht anders vor / als wann wir zu einem Kauffmann                      sagten / er wölle vns Geldt leyhen / eine Kriegs Armada auffzurichten / vnd wir                      deßwegen schuldig seyn solten / den Krieg nach seinem Willen zuführen / vnnd vns                      in allen Dingen nach seinem Kopff zurichten. Mit vorgemeldtem Praetext / der                      doch in der Warheit keinen Grundt hat / habt jhr nicht genug / sondern                      widersprechet euch selber in mehrgedachtem Beschluß / in dem jhr sagt / daß                      vnsere Ehr vnnd Sicherheit / wie auch vnserer Nachkommen / vnd vnserer Kinder                      Erbgut miteinander verknüpffet seynd. Wir wöllen zwar nicht vnderlassen / vnsere                      Kinder in jhr vorige Herrlichkeit vnd Erblanden wider zubringen / es sey durch                      gütliche Handlungen / oder mit Gewalt: Vnd wann sich etliche Fürsten vnnd                      Potentaten solten darwider setzen / so wöllen wir keine Mittel versäumen / ein                      solch rechtmässig vn&#x0303; ehrlich Fürnehmen glücklich außzuführen. 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Die Vrsach                      dieses elendigen Kriegs / durch welchen fast das gantze Christenreich angesteckt                      worden / entspringet nicht von der Religion / sondern von der Vnbedachtsamkeit                      vnsers Tochtermanns / welcher bösem Raht gefolget / vnnd sich mit Annehmung der                      Böhmischen Cron vbereylet hat. Daß dem also sey / erscheinet auß seinem eigenen                      Schreiben / welches er dazumal an vns abgehen liesse / darinnen er begehrte /                      daß wir den König in Franckreich / vnd die Herrschafft Venedig versichern wolten                      / daß die Annehmung der Cron Böhmen die Religion nichts angienge / vnnd daß er                      allein auff das Recht seiner Mahl sehenthete. 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Daß man aber den Keyser der                      Böhmischen vnd Vngarischen Cron vnbillicher weise berauben wöllen / das hat dem                      Papst vnd seinem Anhang eine gewündschte Gelegen-
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[698/0781] destituirte collationiren lassen / vnd haben sie gantz kein Vnterscheidt finden können / dann daß in der Copey der Beschluß nit beygefüget war / welcher erst gestellt worden / wie ewere Deputirte abgezogen / vnnd derowegen vns zuvor nicht hat können vberschickt werden. Wann wir aber nicht zuvor eine Copey gedachter Supplication bekommen hetten / so were vns solches ein grosse Vnehr gewesen / daß wir solten eine Supplication von euch empfangen haben / deren Innhalt wir nicht zuvor gewußt hetten: Vnd hetten wir ewere Deputirte mit einer viel härtern Antwort abweissen müssen / dann wir jetzundt thun. Dann wir jhnen nichts anders zur Antwort gegeben hetten / als daß wir ewere Supplication für vnziemlich erkandt hetten / welche keiner Antwort werth were. Jetzt aber antworten wir euch / daß der Beschluß / den jhr ewerer Supplication angehencket habt / nichts anders ist dann Protestatio contraria facto, das ist / eine Protestation / welcher die That zuwider laufft. Dann jhr in mehr gemelter Supplication euch dessen anmasset / das meiner Königlichen Hochheit allein zustehet / vnd bemühet euch mit solchen Sachen / die ewerm Verstandt viel zu hoch seynd: Aber in dem Beschluß gebet jhr viel ein anders für: als wann ein Räuber einem seinen Beutel nehme / vnd protestirete gleichwol / daß er jhn nicht berauben wolte. Dann erstlich / so vermesset jhr euch / vns zu rahten / daß wir vnsern hertzallerliebsten Sohn mit einer Princessin von der Reformirten Religion verheurahten sollen. Wir wissen aber keine derselben Religion / die bequem für jhn were. Hergegen vnderstehet jhr euch / vns den Heurath mit Spanien zuwiderrahten / vnnd dringt jhr darauff / daß wir einen Krieg wider den König in Spanien anfangen sollen: Gleichwol protestirt jhr in dem Beschluß / daß ewere Meynung nicht sey / vns in vnser vngezweiffelte Hochheit einigen Eintrag zuthun: als wann das nicht were / sich mit einer Sach bemühen / die jhr selber bekennet / daß sie ewers Thuns nicht sey. Jhr gebt für / daß euch darzu Anlaß gegeben worden durch das Anbringen dreyer Ehrwürdigen Herrn: nichts desto weniger gestehet jhr / daß auß jhrer Rede nichts anders könne geschlossen werden / dann daß wir resolvirt weren / die Pfaltz mit gewaffneter Handt wider zu erobern / wann solches nicht köndte auff andere Weg zuwegen gebracht werden. Nun hatte man von euch begehret / daß jhr fürderlich wöllet auff Mittel bedacht seyn / wie man die Vnirte Fürsten in Teutschlandt köndte wider zur Einigkeit bringen / vnnd ein Kriegsheer gegen zukünfftigen Früheling in die Pfaltz schicken. Was kan hierauß geschlossen werden? daß wir von stundan einen Krieg wider Spanien außruffen lassen / den Heuraht vnserslieben Sohns brechen / vnd jhn mit einer Princessin von vnserer Religion verheyrahten sollen? Laßt die gantze Welt hierüber vrtheilen. Es kompt vns nicht anders vor / als wann wir zu einem Kauffmann sagten / er wölle vns Geldt leyhen / eine Kriegs Armada auffzurichten / vnd wir deßwegen schuldig seyn solten / den Krieg nach seinem Willen zuführen / vnnd vns in allen Dingen nach seinem Kopff zurichten. Mit vorgemeldtem Praetext / der doch in der Warheit keinen Grundt hat / habt jhr nicht genug / sondern widersprechet euch selber in mehrgedachtem Beschluß / in dem jhr sagt / daß vnsere Ehr vnnd Sicherheit / wie auch vnserer Nachkommen / vnd vnserer Kinder Erbgut miteinander verknüpffet seynd. Wir wöllen zwar nicht vnderlassen / vnsere Kinder in jhr vorige Herrlichkeit vnd Erblanden wider zubringen / es sey durch gütliche Handlungen / oder mit Gewalt: Vnd wann sich etliche Fürsten vnnd Potentaten solten darwider setzen / so wöllen wir keine Mittel versäumen / ein solch rechtmässig vñ ehrlich Fürnehmen glücklich außzuführen. Wir wöllen auch den Heurath vnsers Sohns / noch einig ander weltlich Bedencken dieser vnserer Resolution vorziehen: Vnd haben wir gleichwol durch vnser Credit vnnd Vnterhandlung bey dem König in Spanien vnd der Infantin / wie auch dem Ertzhertzogen Alberto / als er noch im Leben war / die Vndere Pfaltz ein gantzes Jahr lang bewahret / welche durch den Spinolam vnnd sein Heer leichtlich in acht Tagen hette können verschlungen / vnd vollends eingenommẽ werden. Auch war sie in keinem bessern Zustandt / wie vnser Gesandte der Mylord Digby durch Heydelbergzog / vnnd war es mit jhr geschehen / wann er nicht auff ein besondere weiß Rath geschafft hette. Aber die weil jhr diesen Krieg in der Pfaltz mit der Religion verknüpffet / müssen wir euch die Augen ein wenig auffthun. Die Vrsach dieses elendigen Kriegs / durch welchen fast das gantze Christenreich angesteckt worden / entspringet nicht von der Religion / sondern von der Vnbedachtsamkeit vnsers Tochtermanns / welcher bösem Raht gefolget / vnnd sich mit Annehmung der Böhmischen Cron vbereylet hat. Daß dem also sey / erscheinet auß seinem eigenen Schreiben / welches er dazumal an vns abgehen liesse / darinnen er begehrte / daß wir den König in Franckreich / vnd die Herrschafft Venedig versichern wolten / daß die Annehmung der Cron Böhmen die Religion nichts angienge / vnnd daß er allein auff das Recht seiner Mahl sehenthete. Vnd zwar es solte vns leydt seyn / daß ein solche Schmach vnserer Religion solte angethan werden / als wañ man vnter dem Schein derselben andere König von jhrem Thron abstossen / vnnd jhre Königreich einnehmen möchte: welche Regul wir nicht gerne wolten / daß sie vnsern Vnderthanen eingebildet würde. Den Jesuitern wöllen wir nicht so viel zu lieb thun / daß wir jhrer Lehr vnd Practicken in diesem Puncken beypflichten. Wir versehen vns aber zu euch / jhr werdet vns dieses zutrawen / daß wir von vnserm Tochtermann / weder in dem / was den Titlul eines Böhmischen Königs anlanget / noch in der begehrten Hülffe abstehen wolten / wann wir köndten begreiffen / daß er ein gerechte Sach hette. Daß man aber den Keyser der Böhmischen vnd Vngarischen Cron vnbillicher weise berauben wöllen / das hat dem Papst vnd seinem Anhang eine gewündschte Gelegen-

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  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.



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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 698. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/781>, abgerufen am 23.11.2024.