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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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schen. Welche in demselben geblieben / oder von newen hinein kommen / deren etliche in dem Sauwerteig der alten Meutereyen vnnd Zuneygungen zu Hispanien aufferzogen / andere durch das Spanische Goldt bestochen / oder durch die Herrn ligkeit / die sie zu Rom erlangt / verblendet worden: dazu die Jesuiten sich Meisterlich / als Vnderhändeler / gebrauchen. Dieselbe sind darinn miteinander einig / wodurch das jenige / so der vorige König gestifftet / vmbgestossen wird / fürnemlich aber in dem / was wider vns ist. Vnd haben solche Brocken so viel Kraffts gehabt / daß einer / in welchem man sich versehen / Er würde in der Affection / die er zu dem Frieden vnd Wolstand deß Königreichs getragen / standthafftig verharren / durch Hoffnung einer Geistlichen Hoheit sich dermassen verleiten lassen / daß er ein Werckzeug worden / dadurch vnsere Verfolgung jhren Anfang genommen. Belangendt die Obere vnnd Vndere Gerichtsstände / vnnd andere Oberkeit in dem Königreich / so seynd dieselbe mit solchen Personen besetzt / die den Jesuiten entweder durch Aberglauben vnderworffen sind / oder alle jhre Wolfahrt von jhnen haben. Der gemeine Mann gibt auff nichts anders / als was sie von jnen / entweder in jhren Predigten / oder in der Beicht / hören.

Wie vbel man mit vns vmbgangen? Weiln dann vnsere Feinde solchen Gewalt an sich gebracht / So sind wir auch dessen / zu vnserm grossen Schaden / wol jnnen worden: In dem man mit vnß viel anderst / als vnder dem verstorbenen König geschehen / vmbgegangen. Dann nach dem sie so hoch gestiegen (wir möchten wohl sagen / nach dem sie gar Könige worden) so haben vnserer Religionverwandte / kein Gunst noch Zugang bey Hofe. Viel / die zuvor wegen jhrer Vätter / vnnd jhrer eigenen trewen Diensten / bey jhren Aemptern an dem Königlichen Hofe geblieben waren / sind hernach deren entsetzt worden. Der meiste Theil muß sich deren entschlagen / vermög dieses Gebotts: Fallet ab von ewer Religion / oder verlasset ewren Dienst. Man gibt vor: Es thue dem König wehe in den Augen / wann er einen Hugenoten vmb sich siehet. In dem Rath haben wir zu Richtern / die vnsere ärgste Partheyen sind: vnd sind die jenige vnsere geschworne Feinde / welche wir vmb Recht vnd Hülff ersuchen müssen. Wir sind von allen Aemptern / in den Obern vnd Vndern Gerichtshöfen / wider die Freyheit der Edicten / außgeschlossen. Wann jemand / so zuvor dazu kommen / sich hernach zu vnser Religion begibt / so wollen die General Procuratorn / oder jhre Substituten / jhm nicht gestatten / daß Er im Gericht sitze. Die Raths-Cammern stellen einen Proceß wider jhn an / vnnd stossen jhn von sich. Vnnd wie viel seynd deren im Parlement zu Pariß vnnd anderswo / die durch solche Vnderdruckung vnserer Freyheit abgehalten werden / daß sie nicht zu vns tretten? Wer wolte aber alle die Vnbillichkeit / so vns zugefügt wird / erzehlen? Als: Den auffrührischen Vbertrang / welcher täglich vns angethan wird / damit die Frey Vbung vnserer Religion an denen Orthen / da sie vns erlaubt ist / verhindert werde? Die listige Practicken vnnd Anschläge auff die Stätte vnd Festungen / so vns zu vnser Versicherung eingeraumbt worden? Die Räncke / die man gebrauchet / die Obersten auff denselben abwendig zumachen? wie newlich denen zu Clermont / Lodeue vnnd Argenton / widerfahren? Die Erstattung solcher Oerter / welcher wegen man vns nit befriedigen wil? Den Schimpff vnnd Vberlast welcher vnsern Religionsverwandten / durch die Vnsinnigkeit deß gemeinen Pöfels / dazu jhn seine Prediger reitzen / beydes in den Städten vnnd auff dem Landt begegnet? Die Verhergung vnnd Verbrennung vnser Kirchen vnnd Kirchhöfen? Die Grawsambkeit / durch welche vnsere Todten auffgegraben werden / oder Verhinderung geschicht / daß sie nicht mögen begraben werden? Der Gewissenszwang / durch welchen die Krancken / vnnd die schon in den letsten Zügen ligen / geprest werden / von jhrer Religion abzufallen? Die Vnmenschligkeit / die gegen den Krancken vnd Armen / so man auß den Spitälen stosset / geübet wird? Den Gewalt / durch welchen vnsere Kinder auffgefangen vnd verstecket werden / damit sie in der Römischen Religion / wider die Meynung vnnd den letsten Willen jhrer Eltern / aufferzogen werden? Summa / Es wird vns allerley Gewalt vnd Vnbillichkeit zugefügt / wider deß Königs Gebott vnd den gemeinen Frieden. Dem zubegegnen / gebrauchen wir vns keiner andern Mitteln / dann daß wir vnsere Klagen vor der Obrigkeit / entweder in den Provintzen / oder öbersten Gerichtshöfen / stätig fürbringen. Aber daselbst (leider) finden wir Gifft / an statt einer Artzney. Dann wir nit allein ohn einige Rechtshülffe / auff vnser bittliches Ansuchen / heimgewiesen werden: Sondern wird auch die vorige Vnbilligkeit / so vns begegnet / durch der Richter Vngerechtigkeit vermehret: In dem die / so zuvor vns leyd gethan / in jhrer Boßheit / durch nachlassung der verdienten Straff / vnd durch das Gesetz / so sie jhnen auß der Richter Exempel machen / gesteifft / vnd verwegener gemacht werden.

Welcher gestalt wir in fürbringung vnser Klagarticul verfahreu? Welches man vn zu einem Laster deuten wil. Vnser endtliche Zuflucht ist zu deß Königs Gerechtigkeit / vnnd zu den Obersten Reichs-Räthen. Vnnd gleich wie wir dahin / als zu dem eussersten Asylo, in dem vnerträglichen Vbertrang / so vns allenthalben angethan wird / lauffen: Also bemühen sich vnsere Feinde am hefftigsten / daß sie vns den Zugang dazu versperren. Sie sehen / daß deß Königs Schutz vns für jhrem vnbillichen Gewalt beschirmen würde. Sie wissen / daß der Weg / den wir durch vnsere Klagen suchen / vnd den die Natur einem jeden zeiget / vns vnter dem Schatten seiner Gerechtigkeit führen würde / da wir in Ruhe vnnd gemeinen Friden würden erhalten werden. Vmb dieser Vrsach willen befinden wir / daß sie sich hierinn desto hefftiger wider vns zusammen rotten. Dann sie nicht allein vns die Ohren Jhrer Mayestät verstopffen / vnd vns allen Zugang zu deroselben benemmen:

schen. Welche in demselben geblieben / oder von newen hinein kommẽ / deren etliche in dem Sauwerteig der alten Meutereyen vnnd Zuneygungen zu Hispanien aufferzogen / andere durch das Spanische Goldt bestochen / oder durch die Herrn ligkeit / die sie zu Rom erlangt / verblendet worden: dazu die Jesuiten sich Meisterlich / als Vnderhändeler / gebrauchen. Dieselbe sind darinn miteinander einig / wodurch das jenige / so der vorige König gestifftet / vmbgestossen wird / fürnemlich aber in dem / was wider vns ist. Vnd haben solche Brocken so viel Kraffts gehabt / daß einer / in welchem man sich versehen / Er würde in der Affection / die er zu dem Frieden vnd Wolstand deß Königreichs getragen / standthafftig verharren / durch Hoffnung einer Geistlichen Hoheit sich dermassen verleiten lassen / daß er ein Werckzeug worden / dadurch vnsere Verfolgung jhren Anfang genommen. Belangendt die Obere vnnd Vndere Gerichtsstände / vnnd andere Oberkeit in dem Königreich / so seynd dieselbe mit solchen Personen besetzt / die den Jesuiten entweder durch Aberglauben vnderworffen sind / oder alle jhre Wolfahrt von jhnen haben. Der gemeine Mann gibt auff nichts anders / als was sie von jnen / entweder in jhren Predigten / oder in der Beicht / hören.

Wie vbel man mit vns vmbgangen? Weiln dann vnsere Feinde solchen Gewalt an sich gebracht / So sind wir auch dessen / zu vnserm grossen Schaden / wol jnnen worden: In dem man mit vnß viel anderst / als vnder dem verstorbenen König geschehen / vmbgegangen. Dann nach dem sie so hoch gestiegen (wir möchten wohl sagen / nach dem sie gar Könige worden) so haben vnserer Religionverwandte / kein Gunst noch Zugang bey Hofe. Viel / die zuvor wegen jhrer Vätter / vnnd jhrer eigenen trewen Diensten / bey jhren Aemptern an dem Königlichen Hofe geblieben waren / sind hernach deren entsetzt worden. Der meiste Theil muß sich deren entschlagen / vermög dieses Gebotts: Fallet ab von ewer Religion / oder verlasset ewrẽ Dienst. Man gibt vor: Es thue dem König wehe in den Augen / wann er einen Hugenoten vmb sich siehet. In dem Rath haben wir zu Richtern / die vnsere ärgste Partheyen sind: vnd sind die jenige vnsere geschworne Feinde / welche wir vmb Recht vnd Hülff ersuchen müssen. Wir sind von allen Aemptern / in den Obern vnd Vndern Gerichtshöfen / wider die Freyheit der Edicten / außgeschlossen. Wann jemand / so zuvor dazu kommen / sich hernach zu vnser Religion begibt / so wollen die General Procuratorn / oder jhre Substituten / jhm nicht gestatten / daß Er im Gericht sitze. Die Raths-Cammern stellen einen Proceß wider jhn an / vnnd stossen jhn von sich. Vnnd wie viel seynd deren im Parlement zu Pariß vnnd anderswo / die durch solche Vnderdruckung vnserer Freyheit abgehalten werden / daß sie nicht zu vns tretten? Wer wolte aber alle die Vnbillichkeit / so vns zugefügt wird / erzehlen? Als: Den auffrührischen Vbertrang / welcher täglich vns angethan wird / damit die Frey Vbung vnserer Religion an denen Orthen / da sie vns erlaubt ist / verhindert werde? Die listige Practicken vnnd Anschläge auff die Stätte vnd Festungen / so vns zu vnser Versicherung eingeraumbt worden? Die Räncke / die man gebrauchet / die Obersten auff denselben abwendig zumachen? wie newlich denen zu Clermont / Lodeue vnnd Argenton / widerfahren? Die Erstattung solcher Oerter / welcher wegen man vns nit befriedigen wil? Den Schimpff vnnd Vberlast welcher vnsern Religionsverwandten / durch die Vnsinnigkeit deß gemeinen Pöfels / dazu jhn seine Prediger reitzen / beydes in den Städten vnnd auff dem Landt begegnet? Die Verhergung vnnd Verbrennung vnser Kirchen vnnd Kirchhöfen? Die Grawsambkeit / durch welche vnsere Todten auffgegraben werden / oder Verhinderung geschicht / daß sie nicht mögen begraben werden? Der Gewissenszwang / durch welchen die Krancken / vnnd die schon in den letsten Zügen ligen / geprest werden / von jhrer Religion abzufallen? Die Vnmenschligkeit / die gegen den Krancken vnd Armen / so man auß den Spitälen stosset / geübet wird? Den Gewalt / durch welchen vnsere Kinder auffgefangen vnd verstecket werden / damit sie in der Römischen Religion / wider die Meynung vnnd den letsten Willen jhrer Eltern / aufferzogen werden? Summa / Es wird vns allerley Gewalt vnd Vnbillichkeit zugefügt / wider deß Königs Gebott vnd den gemeinen Frieden. Dem zubegegnen / gebrauchen wir vns keiner andern Mitteln / dañ daß wir vnsere Klagen vor der Obrigkeit / entweder in den Provintzen / oder öbersten Gerichtshöfen / stätig fürbringen. Aber daselbst (leider) finden wir Gifft / an statt einer Artzney. Dann wir nit allein ohn einige Rechtshülffe / auff vnser bittliches Ansuchen / heimgewiesen werden: Sondern wird auch die vorige Vnbilligkeit / so vns begegnet / durch der Richter Vngerechtigkeit vermehret: In dem die / so zuvor vns leyd gethan / in jhrer Boßheit / durch nachlassung der verdienten Straff / vnd durch das Gesetz / so sie jhnen auß der Richter Exempel machen / gesteifft / vnd verwegener gemacht werden.

Welcher gestalt wir in fürbringung vnser Klagarticul verfahreu? Welches man vn zu einem Laster deuten wil. Vnser endtliche Zuflucht ist zu deß Königs Gerechtigkeit / vnnd zu den Obersten Reichs-Räthen. Vnnd gleich wie wir dahin / als zu dem eussersten Asylo, in dem vnerträglichen Vbertrang / so vns allenthalbẽ angethan wird / lauffen: Also bemühen sich vnsere Feinde am hefftigsten / daß sie vns den Zugang dazu versperren. Sie sehen / daß deß Königs Schutz vns für jhrem vnbillichen Gewalt beschirmen würde. Sie wissen / daß der Weg / den wir durch vnsere Klagen suchẽ / vnd den die Natur einem jeden zeiget / vns vnter dem Schatten seiner Gerechtigkeit führen würde / da wir in Ruhe vnnd gemeinen Friden würden erhalten werden. Vmb dieser Vrsach willen befinden wir / daß sie sich hierinn desto hefftiger wider vns zusammen rotten. Dann sie nicht allein vns die Ohren Jhrer Mayestät verstopffen / vnd vns allen Zugang zu deroselben benemmen:

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          <p><note place="left">Wie vbel man mit vns vmbgangen?</note> Weiln dann                      vnsere Feinde solchen Gewalt an sich gebracht / So sind wir auch dessen / zu                      vnserm grossen Schaden / wol jnnen worden: In dem man mit vnß viel anderst / als                      vnder dem verstorbenen König geschehen / vmbgegangen. Dann nach dem sie so hoch                      gestiegen (wir möchten wohl sagen / nach dem sie gar Könige worden) so haben                      vnserer Religionverwandte / kein Gunst noch Zugang bey Hofe. Viel / die zuvor                      wegen jhrer Vätter / vnnd jhrer eigenen trewen Diensten / bey jhren Aemptern an                      dem Königlichen Hofe geblieben waren / sind hernach deren entsetzt worden. Der                      meiste Theil muß sich deren entschlagen / vermög dieses Gebotts: Fallet ab von                      ewer Religion / oder verlasset ewre&#x0303; Dienst. Man gibt vor: Es thue dem König wehe                      in den Augen / wann er einen Hugenoten vmb sich siehet. In dem Rath haben wir zu                      Richtern / die vnsere ärgste Partheyen sind: vnd sind die jenige vnsere                      geschworne Feinde / welche wir vmb Recht vnd Hülff ersuchen müssen. Wir sind von                      allen Aemptern / in den Obern vnd Vndern Gerichtshöfen / wider die Freyheit der                      Edicten / außgeschlossen. Wann jemand / so zuvor dazu kommen / sich hernach zu                      vnser Religion begibt / so wollen die General Procuratorn / oder jhre                      Substituten / jhm nicht gestatten / daß Er im Gericht sitze. Die Raths-Cammern                      stellen einen Proceß wider jhn an / vnnd stossen jhn von sich. Vnnd wie viel                      seynd deren im Parlement zu Pariß vnnd anderswo / die durch solche Vnderdruckung                      vnserer Freyheit abgehalten werden / daß sie nicht zu vns tretten? Wer wolte                      aber alle die Vnbillichkeit / so vns zugefügt wird / erzehlen? Als: Den                      auffrührischen Vbertrang / welcher täglich vns angethan wird / damit die Frey                      Vbung vnserer Religion an denen Orthen / da sie vns erlaubt ist / verhindert                      werde? Die listige Practicken vnnd Anschläge auff die Stätte vnd Festungen / so                      vns zu vnser Versicherung eingeraumbt worden? Die Räncke / die man gebrauchet /                      die Obersten auff denselben abwendig zumachen? wie newlich denen zu Clermont /                      Lodeue vnnd Argenton / widerfahren? Die Erstattung solcher Oerter / welcher                      wegen man vns nit befriedigen wil? Den Schimpff vnnd Vberlast welcher vnsern                      Religionsverwandten / durch die Vnsinnigkeit deß gemeinen Pöfels / dazu jhn                      seine Prediger reitzen / beydes in den Städten vnnd auff dem Landt begegnet? Die                      Verhergung vnnd Verbrennung vnser Kirchen vnnd Kirchhöfen? Die Grawsambkeit /                      durch welche vnsere Todten auffgegraben werden / oder Verhinderung geschicht /                      daß sie nicht mögen begraben werden? Der Gewissenszwang / durch welchen die                      Krancken / vnnd die schon in den letsten Zügen ligen / geprest werden / von                      jhrer Religion abzufallen? Die Vnmenschligkeit / die gegen den Krancken vnd                      Armen / so man auß den Spitälen stosset / geübet wird? Den Gewalt / durch                      welchen vnsere Kinder auffgefangen vnd verstecket werden / damit sie in der                      Römischen Religion / wider die Meynung vnnd den letsten Willen jhrer Eltern /                      aufferzogen werden? Summa / Es wird vns allerley Gewalt vnd Vnbillichkeit                      zugefügt / wider deß Königs Gebott vnd den gemeinen Frieden. Dem zubegegnen /                      gebrauchen wir vns keiner andern Mitteln / dan&#x0303; daß wir vnsere                      Klagen vor der Obrigkeit / entweder in den Provintzen / oder öbersten                      Gerichtshöfen / stätig fürbringen. Aber daselbst (leider) finden wir Gifft / an                      statt einer Artzney. Dann wir nit allein ohn einige Rechtshülffe / auff vnser                      bittliches Ansuchen / heimgewiesen werden: Sondern wird auch die vorige                      Vnbilligkeit / so vns begegnet / durch der Richter Vngerechtigkeit vermehret: In                      dem die / so zuvor vns leyd gethan / in jhrer Boßheit / durch nachlassung der                      verdienten Straff / vnd durch das Gesetz / so sie jhnen auß der Richter Exempel                      machen / gesteifft / vnd verwegener gemacht werden.</p>
          <p><note place="right">Welcher gestalt wir in fürbringung vnser Klagarticul                          verfahreu? Welches man vn zu einem Laster deuten wil.</note> Vnser endtliche                      Zuflucht ist zu deß Königs Gerechtigkeit / vnnd zu den Obersten Reichs-Räthen.                      Vnnd gleich wie wir dahin / als zu dem eussersten Asylo, in dem vnerträglichen                      Vbertrang / so vns allenthalbe&#x0303; angethan wird / lauffen: Also bemühen sich vnsere                      Feinde am hefftigsten / daß sie vns den Zugang dazu versperren. Sie sehen / daß                      deß Königs Schutz vns für jhrem vnbillichen Gewalt beschirmen würde. Sie wissen                      / daß der Weg / den wir durch vnsere Klagen suche&#x0303; / vnd den die Natur einem                      jeden zeiget / vns vnter dem Schatten seiner Gerechtigkeit führen würde / da wir                      in Ruhe vnnd gemeinen Friden würden erhalten werden. Vmb dieser Vrsach willen                      befinden wir / daß sie sich hierinn desto hefftiger wider vns zusammen rotten.                      Dann sie nicht allein vns die Ohren Jhrer Mayestät verstopffen / vnd vns allen                      Zugang zu deroselben benemmen:
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[668/0747] schen. Welche in demselben geblieben / oder von newen hinein kommẽ / deren etliche in dem Sauwerteig der alten Meutereyen vnnd Zuneygungen zu Hispanien aufferzogen / andere durch das Spanische Goldt bestochen / oder durch die Herrn ligkeit / die sie zu Rom erlangt / verblendet worden: dazu die Jesuiten sich Meisterlich / als Vnderhändeler / gebrauchen. Dieselbe sind darinn miteinander einig / wodurch das jenige / so der vorige König gestifftet / vmbgestossen wird / fürnemlich aber in dem / was wider vns ist. Vnd haben solche Brocken so viel Kraffts gehabt / daß einer / in welchem man sich versehen / Er würde in der Affection / die er zu dem Frieden vnd Wolstand deß Königreichs getragen / standthafftig verharren / durch Hoffnung einer Geistlichen Hoheit sich dermassen verleiten lassen / daß er ein Werckzeug worden / dadurch vnsere Verfolgung jhren Anfang genommen. Belangendt die Obere vnnd Vndere Gerichtsstände / vnnd andere Oberkeit in dem Königreich / so seynd dieselbe mit solchen Personen besetzt / die den Jesuiten entweder durch Aberglauben vnderworffen sind / oder alle jhre Wolfahrt von jhnen haben. Der gemeine Mann gibt auff nichts anders / als was sie von jnen / entweder in jhren Predigten / oder in der Beicht / hören. Weiln dann vnsere Feinde solchen Gewalt an sich gebracht / So sind wir auch dessen / zu vnserm grossen Schaden / wol jnnen worden: In dem man mit vnß viel anderst / als vnder dem verstorbenen König geschehen / vmbgegangen. Dann nach dem sie so hoch gestiegen (wir möchten wohl sagen / nach dem sie gar Könige worden) so haben vnserer Religionverwandte / kein Gunst noch Zugang bey Hofe. Viel / die zuvor wegen jhrer Vätter / vnnd jhrer eigenen trewen Diensten / bey jhren Aemptern an dem Königlichen Hofe geblieben waren / sind hernach deren entsetzt worden. Der meiste Theil muß sich deren entschlagen / vermög dieses Gebotts: Fallet ab von ewer Religion / oder verlasset ewrẽ Dienst. Man gibt vor: Es thue dem König wehe in den Augen / wann er einen Hugenoten vmb sich siehet. In dem Rath haben wir zu Richtern / die vnsere ärgste Partheyen sind: vnd sind die jenige vnsere geschworne Feinde / welche wir vmb Recht vnd Hülff ersuchen müssen. Wir sind von allen Aemptern / in den Obern vnd Vndern Gerichtshöfen / wider die Freyheit der Edicten / außgeschlossen. Wann jemand / so zuvor dazu kommen / sich hernach zu vnser Religion begibt / so wollen die General Procuratorn / oder jhre Substituten / jhm nicht gestatten / daß Er im Gericht sitze. Die Raths-Cammern stellen einen Proceß wider jhn an / vnnd stossen jhn von sich. Vnnd wie viel seynd deren im Parlement zu Pariß vnnd anderswo / die durch solche Vnderdruckung vnserer Freyheit abgehalten werden / daß sie nicht zu vns tretten? Wer wolte aber alle die Vnbillichkeit / so vns zugefügt wird / erzehlen? Als: Den auffrührischen Vbertrang / welcher täglich vns angethan wird / damit die Frey Vbung vnserer Religion an denen Orthen / da sie vns erlaubt ist / verhindert werde? Die listige Practicken vnnd Anschläge auff die Stätte vnd Festungen / so vns zu vnser Versicherung eingeraumbt worden? Die Räncke / die man gebrauchet / die Obersten auff denselben abwendig zumachen? wie newlich denen zu Clermont / Lodeue vnnd Argenton / widerfahren? Die Erstattung solcher Oerter / welcher wegen man vns nit befriedigen wil? Den Schimpff vnnd Vberlast welcher vnsern Religionsverwandten / durch die Vnsinnigkeit deß gemeinen Pöfels / dazu jhn seine Prediger reitzen / beydes in den Städten vnnd auff dem Landt begegnet? Die Verhergung vnnd Verbrennung vnser Kirchen vnnd Kirchhöfen? Die Grawsambkeit / durch welche vnsere Todten auffgegraben werden / oder Verhinderung geschicht / daß sie nicht mögen begraben werden? Der Gewissenszwang / durch welchen die Krancken / vnnd die schon in den letsten Zügen ligen / geprest werden / von jhrer Religion abzufallen? Die Vnmenschligkeit / die gegen den Krancken vnd Armen / so man auß den Spitälen stosset / geübet wird? Den Gewalt / durch welchen vnsere Kinder auffgefangen vnd verstecket werden / damit sie in der Römischen Religion / wider die Meynung vnnd den letsten Willen jhrer Eltern / aufferzogen werden? Summa / Es wird vns allerley Gewalt vnd Vnbillichkeit zugefügt / wider deß Königs Gebott vnd den gemeinen Frieden. Dem zubegegnen / gebrauchen wir vns keiner andern Mitteln / dañ daß wir vnsere Klagen vor der Obrigkeit / entweder in den Provintzen / oder öbersten Gerichtshöfen / stätig fürbringen. Aber daselbst (leider) finden wir Gifft / an statt einer Artzney. Dann wir nit allein ohn einige Rechtshülffe / auff vnser bittliches Ansuchen / heimgewiesen werden: Sondern wird auch die vorige Vnbilligkeit / so vns begegnet / durch der Richter Vngerechtigkeit vermehret: In dem die / so zuvor vns leyd gethan / in jhrer Boßheit / durch nachlassung der verdienten Straff / vnd durch das Gesetz / so sie jhnen auß der Richter Exempel machen / gesteifft / vnd verwegener gemacht werden. Wie vbel man mit vns vmbgangen? Vnser endtliche Zuflucht ist zu deß Königs Gerechtigkeit / vnnd zu den Obersten Reichs-Räthen. Vnnd gleich wie wir dahin / als zu dem eussersten Asylo, in dem vnerträglichen Vbertrang / so vns allenthalbẽ angethan wird / lauffen: Also bemühen sich vnsere Feinde am hefftigsten / daß sie vns den Zugang dazu versperren. Sie sehen / daß deß Königs Schutz vns für jhrem vnbillichen Gewalt beschirmen würde. Sie wissen / daß der Weg / den wir durch vnsere Klagen suchẽ / vnd den die Natur einem jeden zeiget / vns vnter dem Schatten seiner Gerechtigkeit führen würde / da wir in Ruhe vnnd gemeinen Friden würden erhalten werden. Vmb dieser Vrsach willen befinden wir / daß sie sich hierinn desto hefftiger wider vns zusammen rotten. Dann sie nicht allein vns die Ohren Jhrer Mayestät verstopffen / vnd vns allen Zugang zu deroselben benemmen: Welcher gestalt wir in fürbringung vnser Klagarticul verfahreu? Welches man vn zu einem Laster deuten wil.

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  • Das zweispaltige Layout wurde bei Transkription und Auszeichnung des Textes nicht berücksichtigt.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.



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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 668. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/747>, abgerufen am 30.06.2024.