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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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in sicherem Geleyt seyn solle / vnd daß er niemanden / wer der auch seye / verstatten wolte / Handt an jhn zu legen / noch jhne auß dem Landt anderer Herrschafft zuübergeben / auch daß jhm in keinerley weise kein Gewalt / Leydt / noch einige Vngelegenheit zugefügt werden solte: Ja zum Vberfluß sich verbunden / daß da jhme an seinem Leib vnd Leben Vbels widerfahren solte / daß er solches mit dem Seinigen zuentgelten haben wölle. Ist also darauff / nämlich auff den neunzehenden Tag Julij / Abends wider nacher Sargans gereyset: deß andern Tags aber gegen Abend mit dem jungen Graffen von Hohen Embs wider nach Wallenstatt kommen: Allda die Gesandten von Glaruß / auff empfangenen newen Befelch / nach allen Mitteln zu gedencken / daß Teuffenbach dem vorigen Entschluß nacher Rappersweil geführet werde / solches dem Landvogt mit grossem Eyffer vnd vieler Außführung / was für Vnheil darauß erfolgen möchte / beneben Anerbietung deß Rechten angedeutet: Auff welches der Landvogt geantwortet / Er habe von seinen Obern den fünff Orten / gemessenen Befelch / denselben an die Oesterreichische Gräntzen / von Jhr. Röm. Keyserlichen Majestät / vnd Jhr. Hochfürstlichen Durchleuchtigkeit Ertzhertzogen Leopoldi wegen / gedachtem Graffen von Hohen Embs zu lieffern / deme wölle er vnfehlbahr nachkommen. Darbey dann gemeldter Graff von Hohen Embs / vnd Landvogt von Fadutz sich gegen den Glarnischen Abgesandten eben trutzig erzeigt / mit jhren außgezogenen Pistolen sich vor sie gestellt / vnnd gantz eyferig begehrt / den Gefangnen hinweg zuführen / auch sich gegen dem gemeinen Volck vermercken lassen / sie wolten denselben mit Gewalt vber Rhein abholen. Aber nach langem Gezänck ward behauptet / daß man jhn in der Herberg zur Cronen biß auff weitern Bescheidt verbleiben lassen solte / allda er dann mit fünff vnd zwantzig Glarner Mußquetierern / damit die Oesterreichische nicht etwa jhn vnversehens auffheben vnnd entführen köndten / verwahret worden: Vnd ist Landvogt Helmlin selbst bey Tag vnnd Nacht nacher Lucern verreyset.

In solchem seinem Zustandt ruffte Teuffenbach die Statt Zürich vmb eylende Hülffe an / vnd benanntlichen vmb ein ansehenliche eylferigste Absendung auß deren Rahtsmittel an den Landvogt / darauff / vnd auch auff deren zu Glaruß Hülff vnd Rahts begehren / alsbalden ein Rahts Gesandter von Zürich gen Wallenstatt abgefertiget worden: allda er Abends den ein vnd zwantzigsten Julij angelangt. Als er nun mit den Gesandten von Glaruß das Nachtmahl gehalten / vnd sie sich zum Schlaff vnd Ruhe begeben / kommen gleich darauff zween Abgeordnete von Glaruß in die Herberg / anzeigende / daß am Landt in einem Schiff jhren Herrn in fünff vnd zwantzig Mußquetirer zu Schirm deß Herrn von Teuffenbach / wie auch der Abgesandten von beyden Orten abgeordnet: So baldt man nun dessen gewahr wurde / ward alle Burgerschafft in die Wehr auffgemahnet / vnd die Herberg / darinn Teuffenbach vnd die Gesandten lagen / belegt / vnd gienge auch zugleich der Sturm auff das Landt / da sich deß morgens viel mit Mußqueten vnnd andern Oberwehren beysammen befunden / denen die Gesandten jhrer Herrn vnnd Obern Befelch eröffnet / nämlich den Herrn von Teuffenbach vor vnbillichem Gewalt zu beschirmen. Da ist man jhnen mit hinwidrigen freundlichem Bescheidt begegnet / daß sie keines argen / weder gegen Teuffenbach / noch den Gesandten gesinnet / sondern vielmehr zu jhrer allerseits beschirmung: das nun in seinem Werth angenommen worden.

Gleich darauff seynd ermeldte von Glaruß / nachdem man die vmblegte Herberg widerumb geöffnet / mit Bewilligung der Burgerschafft auß der Statt an den See vnd Lende sich begeben / die jhrigen so vber Nacht am See im Schiff gehalten / offentlich eingeholt. Als nun der Landvogt den zwey vnd zwantzigsten Tag Julij / Abends vmb sechs Vhr widerumb von Lucern / nacher zu Wallenstatt angelangt / vnnd die Gesandten von Zürich vnd Glarus jhn befragt / was er im Namen der fünff Orten / wegen deß Gefangenen für einen Befelch / vnd nachmalen gantz drungenlich angehalten zu erlauben / jhne nacher Zürich als zum Recht zu führen: ist er jhnen mit freundlichen vnd viel Worten dergestalt begegnet: Seine Herrn die fünff Catholischen Ort liessen es nochmalen bey jhrem Mit Schluß zu Gersouw gefasset / verbleiben / mit dem außdrücklichen Anhang / jhne biß auff nechstangehende Tagsatzung mit Leib vnnd Gut verwahret zu behalten / vnd jhne biß auff ferrnern dahin kommenden Befelch vor allem Gewalt zu beschirmen: Er Landvogt hat selbst auch den gefangenen Herrn besucht / denselben mit viel freundlichen Worten getröstet / vnd der Erledigung nicht ein geringe Hoffnung gemacht. Aber die vier Gesandten haben fürters bey jhme Landvogten alles Ernsts vnd Freundlichkeit vnd Bewilligung den Gefangenen gen Zürich führen zu lassen / mit Vertröstung zum Rechten für Leib vnd Gut angehalten. Ja daß auch sie vor jhre Personen mit Leib vnd Gut Tröster seyn wöllen: Aber alles vmb sonst: Dann er vermeldet / müsse seiner Herrn Befelch nachkommen: verhoffte doch mit erstem die Erledigung. Inmittelst solte er / der Gefangene / vnd die Gesandten vor allem Gewalt versichert seyn / wie sich dann die Amptleute in gleichem anerbotten.

In etlichen Tagen hernach / ward von deß schwebenden Pündnerischen Vnwesens wegen eine Dreyzehen Ortische Tagsatzung zu Baden gehalten: dahin sandte Teuffenbach an die sieben regierende Ort deß Sarganser Lands / beklagt sich deß Hohns / Schmach / Spotts / Frevels vnd Gewaltthätigkeit / so jhme wider Gott vnd alle Billichkeit in dem gefreyeten Bad Pfäffers vnverschuldter weiß zugefügt / vnnd angethan worden / mit begehrender erlassung seiner Verhafftung / darumb er dann durch einen seinen bestellten Medicum, so jhn in seiner Kranckheit curirt / auch mündlich

in sicherem Geleyt seyn solle / vnd daß er niemanden / wer der auch seye / verstatten wolte / Handt an jhn zu legen / noch jhne auß dem Landt anderer Herrschafft zuübergeben / auch daß jhm in keinerley weise kein Gewalt / Leydt / noch einige Vngelegenheit zugefügt werden solte: Ja zum Vberfluß sich verbunden / daß da jhme an seinem Leib vnd Leben Vbels widerfahren solte / daß er solches mit dem Seinigen zuentgelten haben wölle. Ist also darauff / nämlich auff den neunzehenden Tag Julij / Abends wider nacher Sargans gereyset: deß andern Tags aber gegen Abend mit dem jungen Graffen von Hohen Embs wider nach Wallenstatt kommen: Allda die Gesandten von Glaruß / auff empfangenen newen Befelch / nach allen Mitteln zu gedencken / daß Teuffenbach dem vorigen Entschluß nacher Rappersweil geführet werde / solches dem Landvogt mit grossem Eyffer vnd vieler Außführung / was für Vnheil darauß erfolgen möchte / beneben Anerbietung deß Rechten angedeutet: Auff welches der Landvogt geantwortet / Er habe von seinen Obern den fünff Orten / gemessenen Befelch / denselben an die Oesterreichische Gräntzen / von Jhr. Röm. Keyserlichen Majestät / vnd Jhr. Hochfürstlichen Durchleuchtigkeit Ertzhertzogen Leopoldi wegen / gedachtem Graffen von Hohen Embs zu lieffern / deme wölle er vnfehlbahr nachkommen. Darbey dann gemeldter Graff von Hohen Embs / vnd Landvogt von Fadutz sich gegen den Glarnischen Abgesandten eben trutzig erzeigt / mit jhren außgezogenen Pistolen sich vor sie gestellt / vnnd gantz eyferig begehrt / den Gefangnen hinweg zuführen / auch sich gegen dem gemeinen Volck vermercken lassen / sie wolten denselben mit Gewalt vber Rhein abholen. Aber nach langem Gezänck ward behauptet / daß man jhn in der Herberg zur Cronen biß auff weitern Bescheidt verbleiben lassen solte / allda er dann mit fünff vnd zwantzig Glarner Mußquetierern / damit die Oesterreichische nicht etwa jhn vnversehens auffheben vnnd entführen köndten / verwahret worden: Vnd ist Landvogt Helmlin selbst bey Tag vnnd Nacht nacher Lucern verreyset.

In solchem seinem Zustandt ruffte Teuffenbach die Statt Zürich vmb eylende Hülffe an / vnd benanntlichen vmb ein ansehenliche eylferigste Absendung auß deren Rahtsmittel an den Landvogt / darauff / vnd auch auff deren zu Glaruß Hülff vnd Rahts begehren / alsbalden ein Rahts Gesandter von Zürich gen Wallenstatt abgefertiget worden: allda er Abends den ein vnd zwantzigsten Julij angelangt. Als er nun mit den Gesandten von Glaruß das Nachtmahl gehalten / vnd sie sich zum Schlaff vnd Ruhe begeben / kommen gleich darauff zween Abgeordnete von Glaruß in die Herberg / anzeigende / daß am Landt in einem Schiff jhren Herrn in fünff vnd zwantzig Mußquetirer zu Schirm deß Herrn von Teuffenbach / wie auch der Abgesandten von beyden Orten abgeordnet: So baldt man nun dessen gewahr wurde / ward alle Burgerschafft in die Wehr auffgemahnet / vnd die Herberg / darinn Teuffenbach vnd die Gesandten lagen / belegt / vnd gienge auch zugleich der Sturm auff das Landt / da sich deß morgens viel mit Mußqueten vnnd andern Oberwehren beysammen befunden / denen die Gesandten jhrer Herrn vnnd Obern Befelch eröffnet / nämlich den Herrn von Teuffenbach vor vnbillichem Gewalt zu beschirmen. Da ist man jhnen mit hinwidrigen freundlichem Bescheidt begegnet / daß sie keines argen / weder gegen Teuffenbach / noch den Gesandten gesinnet / sondern vielmehr zu jhrer allerseits beschirmung: das nun in seinem Werth angenommen worden.

Gleich darauff seynd ermeldte von Glaruß / nachdem man die vmblegte Herberg widerumb geöffnet / mit Bewilligung der Burgerschafft auß der Statt an den See vnd Lende sich begeben / die jhrigen so vber Nacht am See im Schiff gehalten / offentlich eingeholt. Als nun der Landvogt den zwey vnd zwantzigstẽ Tag Julij / Abends vmb sechs Vhr widerumb von Lucern / nacher zu Wallenstatt angelangt / vnnd die Gesandten von Zürich vnd Glarus jhn befragt / was er im Namen der fünff Orten / wegen deß Gefangenen für einẽ Befelch / vnd nachmalen gantz drungenlich angehalten zu erlauben / jhne nacher Zürich als zum Recht zu führen: ist er jhnen mit freundlichen vnd viel Worten dergestalt begegnet: Seine Herrn die fünff Catholischen Ort liessen es nochmalen bey jhrem Mit Schluß zu Gersouw gefasset / verbleiben / mit dem außdrücklichen Anhang / jhne biß auff nechstangehende Tagsatzung mit Leib vnnd Gut verwahret zu behalten / vnd jhne biß auff ferrnern dahin kommenden Befelch vor allem Gewalt zu beschirmen: Er Landvogt hat selbst auch den gefangenen Herrn besucht / denselben mit viel freundlichen Worten getröstet / vnd der Erledigung nicht ein geringe Hoffnung gemacht. Aber die vier Gesandten haben fürters bey jhme Landvogten alles Ernsts vnd Freundlichkeit vnd Bewilligung den Gefangenen gen Zürich führen zu lassen / mit Vertröstung zum Rechten für Leib vnd Gut angehalten. Ja daß auch sie vor jhre Personen mit Leib vnd Gut Tröster seyn wöllen: Aber alles vmb sonst: Dann er vermeldet / müsse seiner Herrn Befelch nachkommen: verhoffte doch mit erstem die Erledigung. Inmittelst solte er / der Gefangene / vnd die Gesandten vor allem Gewalt versichert seyn / wie sich dañ die Amptleute in gleichem anerbotten.

In etlichẽ Tagen hernach / ward von deß schwebenden Pündnerischen Vnwesens wegen eine Dreyzehen Ortische Tagsatzung zu Baden gehalten: dahin sandte Teuffenbach an die sieben regierende Ort deß Sarganser Lands / beklagt sich deß Hohns / Schmach / Spotts / Frevels vnd Gewaltthätigkeit / so jhme wider Gott vnd alle Billichkeit in dem gefreyeten Bad Pfäffers vnverschuldter weiß zugefügt / vnnd angethan worden / mit begehrender erlassung seiner Verhafftung / darumb er dann durch einen seinen bestellten Medicum, so jhn in seiner Kranckheit curirt / auch mündlich

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in sicherem Geleyt seyn solle / vnd daß er niemanden / wer der auch seye /                      verstatten wolte / Handt an jhn zu legen / noch jhne auß dem Landt anderer                      Herrschafft zuübergeben / auch daß jhm in keinerley weise kein Gewalt / Leydt /                      noch einige Vngelegenheit zugefügt werden solte: Ja zum Vberfluß sich verbunden                      / daß da jhme an seinem Leib vnd Leben Vbels widerfahren solte / daß er solches                      mit dem Seinigen zuentgelten haben wölle. Ist also darauff / nämlich auff den                      neunzehenden Tag Julij / Abends wider nacher Sargans gereyset: deß andern Tags                      aber gegen Abend mit dem jungen Graffen von Hohen Embs wider nach Wallenstatt                      kommen: Allda die Gesandten von Glaruß / auff empfangenen newen Befelch / nach                      allen Mitteln zu gedencken / daß Teuffenbach dem vorigen Entschluß nacher                      Rappersweil geführet werde / solches dem Landvogt mit grossem Eyffer vnd vieler                      Außführung / was für Vnheil darauß erfolgen möchte / beneben Anerbietung deß                      Rechten angedeutet: Auff welches der Landvogt geantwortet / Er habe von seinen                      Obern den fünff Orten / gemessenen Befelch / denselben an die Oesterreichische                      Gräntzen / von Jhr. Röm. Keyserlichen Majestät / vnd Jhr. Hochfürstlichen                      Durchleuchtigkeit Ertzhertzogen Leopoldi wegen / gedachtem Graffen von Hohen                      Embs zu lieffern / deme wölle er vnfehlbahr nachkommen. Darbey dann gemeldter                      Graff von Hohen Embs / vnd Landvogt von Fadutz sich gegen den Glarnischen                      Abgesandten eben trutzig erzeigt / mit jhren außgezogenen Pistolen sich vor sie                      gestellt / vnnd gantz eyferig begehrt / den Gefangnen hinweg zuführen / auch                      sich gegen dem gemeinen Volck vermercken lassen / sie wolten denselben mit                      Gewalt vber Rhein abholen. Aber nach langem Gezänck ward behauptet / daß man jhn                      in der Herberg zur Cronen biß auff weitern Bescheidt verbleiben lassen solte /                      allda er dann mit fünff vnd zwantzig Glarner Mußquetierern / damit die                      Oesterreichische nicht etwa jhn vnversehens auffheben vnnd entführen köndten /                      verwahret worden: Vnd ist Landvogt Helmlin selbst bey Tag vnnd Nacht nacher                      Lucern verreyset.</p>
          <p>In solchem seinem Zustandt ruffte Teuffenbach die Statt Zürich vmb eylende Hülffe                      an / vnd benanntlichen vmb ein ansehenliche eylferigste Absendung auß deren                      Rahtsmittel an den Landvogt / darauff / vnd auch auff deren zu Glaruß Hülff vnd                      Rahts begehren / alsbalden ein Rahts Gesandter von Zürich gen Wallenstatt                      abgefertiget worden: allda er Abends den ein vnd zwantzigsten Julij angelangt.                      Als er nun mit den Gesandten von Glaruß das Nachtmahl gehalten / vnd sie sich                      zum Schlaff vnd Ruhe begeben / kommen gleich darauff zween Abgeordnete von                      Glaruß in die Herberg / anzeigende / daß am Landt in einem Schiff jhren Herrn in                      fünff vnd zwantzig Mußquetirer zu Schirm deß Herrn von Teuffenbach / wie auch                      der Abgesandten von beyden Orten abgeordnet: So baldt man nun dessen gewahr                      wurde / ward alle Burgerschafft in die Wehr auffgemahnet / vnd die Herberg /                      darinn Teuffenbach vnd die Gesandten lagen / belegt / vnd gienge auch zugleich                      der Sturm auff das Landt / da sich deß morgens viel mit Mußqueten vnnd andern                      Oberwehren beysammen befunden / denen die Gesandten jhrer Herrn vnnd Obern                      Befelch eröffnet / nämlich den Herrn von Teuffenbach vor vnbillichem Gewalt zu                      beschirmen. Da ist man jhnen mit hinwidrigen freundlichem Bescheidt begegnet /                      daß sie keines argen / weder gegen Teuffenbach / noch den Gesandten gesinnet /                      sondern vielmehr zu jhrer allerseits beschirmung: das nun in seinem Werth                      angenommen worden.</p>
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          <p>In etliche&#x0303; Tagen hernach / ward von deß schwebenden Pündnerischen Vnwesens wegen                      eine Dreyzehen Ortische Tagsatzung zu Baden gehalten: dahin sandte Teuffenbach                      an die sieben regierende Ort deß Sarganser Lands / beklagt sich deß Hohns /                      Schmach / Spotts / Frevels vnd Gewaltthätigkeit / so jhme wider Gott vnd alle                      Billichkeit in dem gefreyeten Bad Pfäffers vnverschuldter weiß zugefügt / vnnd                      angethan worden / mit begehrender erlassung seiner Verhafftung / darumb er dann                      durch einen seinen bestellten Medicum, so jhn in seiner Kranckheit curirt / auch                          mündlich
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[536/0605] in sicherem Geleyt seyn solle / vnd daß er niemanden / wer der auch seye / verstatten wolte / Handt an jhn zu legen / noch jhne auß dem Landt anderer Herrschafft zuübergeben / auch daß jhm in keinerley weise kein Gewalt / Leydt / noch einige Vngelegenheit zugefügt werden solte: Ja zum Vberfluß sich verbunden / daß da jhme an seinem Leib vnd Leben Vbels widerfahren solte / daß er solches mit dem Seinigen zuentgelten haben wölle. Ist also darauff / nämlich auff den neunzehenden Tag Julij / Abends wider nacher Sargans gereyset: deß andern Tags aber gegen Abend mit dem jungen Graffen von Hohen Embs wider nach Wallenstatt kommen: Allda die Gesandten von Glaruß / auff empfangenen newen Befelch / nach allen Mitteln zu gedencken / daß Teuffenbach dem vorigen Entschluß nacher Rappersweil geführet werde / solches dem Landvogt mit grossem Eyffer vnd vieler Außführung / was für Vnheil darauß erfolgen möchte / beneben Anerbietung deß Rechten angedeutet: Auff welches der Landvogt geantwortet / Er habe von seinen Obern den fünff Orten / gemessenen Befelch / denselben an die Oesterreichische Gräntzen / von Jhr. Röm. Keyserlichen Majestät / vnd Jhr. Hochfürstlichen Durchleuchtigkeit Ertzhertzogen Leopoldi wegen / gedachtem Graffen von Hohen Embs zu lieffern / deme wölle er vnfehlbahr nachkommen. Darbey dann gemeldter Graff von Hohen Embs / vnd Landvogt von Fadutz sich gegen den Glarnischen Abgesandten eben trutzig erzeigt / mit jhren außgezogenen Pistolen sich vor sie gestellt / vnnd gantz eyferig begehrt / den Gefangnen hinweg zuführen / auch sich gegen dem gemeinen Volck vermercken lassen / sie wolten denselben mit Gewalt vber Rhein abholen. Aber nach langem Gezänck ward behauptet / daß man jhn in der Herberg zur Cronen biß auff weitern Bescheidt verbleiben lassen solte / allda er dann mit fünff vnd zwantzig Glarner Mußquetierern / damit die Oesterreichische nicht etwa jhn vnversehens auffheben vnnd entführen köndten / verwahret worden: Vnd ist Landvogt Helmlin selbst bey Tag vnnd Nacht nacher Lucern verreyset. In solchem seinem Zustandt ruffte Teuffenbach die Statt Zürich vmb eylende Hülffe an / vnd benanntlichen vmb ein ansehenliche eylferigste Absendung auß deren Rahtsmittel an den Landvogt / darauff / vnd auch auff deren zu Glaruß Hülff vnd Rahts begehren / alsbalden ein Rahts Gesandter von Zürich gen Wallenstatt abgefertiget worden: allda er Abends den ein vnd zwantzigsten Julij angelangt. Als er nun mit den Gesandten von Glaruß das Nachtmahl gehalten / vnd sie sich zum Schlaff vnd Ruhe begeben / kommen gleich darauff zween Abgeordnete von Glaruß in die Herberg / anzeigende / daß am Landt in einem Schiff jhren Herrn in fünff vnd zwantzig Mußquetirer zu Schirm deß Herrn von Teuffenbach / wie auch der Abgesandten von beyden Orten abgeordnet: So baldt man nun dessen gewahr wurde / ward alle Burgerschafft in die Wehr auffgemahnet / vnd die Herberg / darinn Teuffenbach vnd die Gesandten lagen / belegt / vnd gienge auch zugleich der Sturm auff das Landt / da sich deß morgens viel mit Mußqueten vnnd andern Oberwehren beysammen befunden / denen die Gesandten jhrer Herrn vnnd Obern Befelch eröffnet / nämlich den Herrn von Teuffenbach vor vnbillichem Gewalt zu beschirmen. Da ist man jhnen mit hinwidrigen freundlichem Bescheidt begegnet / daß sie keines argen / weder gegen Teuffenbach / noch den Gesandten gesinnet / sondern vielmehr zu jhrer allerseits beschirmung: das nun in seinem Werth angenommen worden. Gleich darauff seynd ermeldte von Glaruß / nachdem man die vmblegte Herberg widerumb geöffnet / mit Bewilligung der Burgerschafft auß der Statt an den See vnd Lende sich begeben / die jhrigen so vber Nacht am See im Schiff gehalten / offentlich eingeholt. Als nun der Landvogt den zwey vnd zwantzigstẽ Tag Julij / Abends vmb sechs Vhr widerumb von Lucern / nacher zu Wallenstatt angelangt / vnnd die Gesandten von Zürich vnd Glarus jhn befragt / was er im Namen der fünff Orten / wegen deß Gefangenen für einẽ Befelch / vnd nachmalen gantz drungenlich angehalten zu erlauben / jhne nacher Zürich als zum Recht zu führen: ist er jhnen mit freundlichen vnd viel Worten dergestalt begegnet: Seine Herrn die fünff Catholischen Ort liessen es nochmalen bey jhrem Mit Schluß zu Gersouw gefasset / verbleiben / mit dem außdrücklichen Anhang / jhne biß auff nechstangehende Tagsatzung mit Leib vnnd Gut verwahret zu behalten / vnd jhne biß auff ferrnern dahin kommenden Befelch vor allem Gewalt zu beschirmen: Er Landvogt hat selbst auch den gefangenen Herrn besucht / denselben mit viel freundlichen Worten getröstet / vnd der Erledigung nicht ein geringe Hoffnung gemacht. Aber die vier Gesandten haben fürters bey jhme Landvogten alles Ernsts vnd Freundlichkeit vnd Bewilligung den Gefangenen gen Zürich führen zu lassen / mit Vertröstung zum Rechten für Leib vnd Gut angehalten. Ja daß auch sie vor jhre Personen mit Leib vnd Gut Tröster seyn wöllen: Aber alles vmb sonst: Dann er vermeldet / müsse seiner Herrn Befelch nachkommen: verhoffte doch mit erstem die Erledigung. Inmittelst solte er / der Gefangene / vnd die Gesandten vor allem Gewalt versichert seyn / wie sich dañ die Amptleute in gleichem anerbotten. In etlichẽ Tagen hernach / ward von deß schwebenden Pündnerischen Vnwesens wegen eine Dreyzehen Ortische Tagsatzung zu Baden gehalten: dahin sandte Teuffenbach an die sieben regierende Ort deß Sarganser Lands / beklagt sich deß Hohns / Schmach / Spotts / Frevels vnd Gewaltthätigkeit / so jhme wider Gott vnd alle Billichkeit in dem gefreyeten Bad Pfäffers vnverschuldter weiß zugefügt / vnnd angethan worden / mit begehrender erlassung seiner Verhafftung / darumb er dann durch einen seinen bestellten Medicum, so jhn in seiner Kranckheit curirt / auch mündlich

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  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.



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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 536. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/605>, abgerufen am 23.11.2024.