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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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Gewonheit / Brauch oder altes Herkommen / noch sonst alles anders / das jhme oder jhnen hierinn zu Hülffe / Stewer oder Statten kommen solte oder möchte / dann wir jhne den gedachten Aechter / wie nicht weniger seine Helffer vnd Helffershelffer / in dem allem / als dessen vnfähig / außgeschlossen / vnd darinnen nicht begriffen haben wöllen. Wo aber ewer einer oder mehr / weß Stands oder Wesens der oder die seyen / sich hierüber vngehorsamb erzeigen / offternanntes Friederichen / der sich nennet Pfaltzgraff bey Rhein / Hertzog in Bayern / wider vns / vnter was gesuchtem Schein oder Weg das jmmer geschehe / annehmen / vnd demselben oder den seinigen einige Hülffe vnnd Vorschub / heimlich oder offentlich beweisen würden / den oder dieselben wöllen wir hiemit / allermassen wicobbenanten Aechter selbsten / als dessen Helffer oder Helffershelffer / in vnsere vnd deß Heiligen Reichs Acht vnd Ober Acht / auch alle obbenannte Straffen vnd Poenen / jetzt als dann / vnd dann als jetzt / mit der That selbsten gefallen zuseyn erkändt / erklärt / verkündigt / auch jhn vnd dieselbige auß dem Frieden in den Vnfrieden gesetzt haben. Erkennen / erklären / vnd verkünden auch den oder dieselbe jetzt als dann / vnd dann als jetzt / in vnsere vnd deß H. Reichs Acht vnd Oberacht / auch gemeldte Peen / Straffen vnd Bussen: vnd setzen jhn oder sie auß dem Frieden in Vnfrieden / alles von Römischer Keyserlicher Macht / vnd in Krafft diß. Darnach wisse sich männiglichen zu richten / vnd vor Nachtheil vnd Verderben zu hüten. Das meynen wir ernstlich. Geben in vnser Statt Wien / den 22. Tag deß Monats Januarij / Anno 1621. Vnserer Reich deß Römischen im andern / deß Vngarischen im dritten / vnd deß Böhmischen im vierten Jahren.

Obgedachte Marggraffen / Hanns Georg von Brandenburg der älter / Fürst Christian von Anhalt / vnd Georg Friederich Graff von Hohenlohe seynd in einem absonderlichen Patent / so gleiches Innhalts mit obigem gewesen / in die Acht erkläret worden.

Keyserliche Executorialen / vber die declarirte Aechter. Baldt nach solchen Achts-Erklärungen seynd auch die Keyserliche Executorialen gefolgt / daß nämlichen der Churfürst von Sachsen wider den Marggraffen von Jägerndorff / vnd Fürsten von Anhalt: Ertzhertzog Albertus in der Vntern / Hertzog in Bayern aber in der Obern Pfaltz / vnnd der Bischoff von Bamberg vnnd Würtzburg wider den Graffen von Hohenlohe exequiren solte.

Graff von Bucquoy zeucht in Mähren. Vnter solchen dingen ist der Graff von Bucquoy / nachdem er von seiner empfangenen Wunden wider Heyl worden / mit dem Keyserl. Kriegsvolck auff Mähren zugezogen. Das erste Nachtläger ist gewesen zu Böhmischen Brod: von dannen gieng die Reyse auff Kuttenberg / Zatzlaw vnd Teutschen Brod / als das letzte Stättlein auff den Böhmischen Gräntzen gegen Mähren zu gelegen.

Mährische Stände ergeben sich in Keyserlichen Gehorsamb. Von da auß ist er für das Stättlein Iglaw / so das erste in Mähren war / ankomme. Dessen Innwohner haben alsbald sich ergeben: Es seynd auch dahin kommen der Landschafft Abgesandte / vnd haben sich in Jhr. Keyserl. Majest. Gehorsamm ergeben. Darauff jhnen der Graff aufferlegt / daß die Stände Jhre Keyserl. Majest. durch jhre Gesandten vmb Gnade bitten / vnd das Keyserische Kriegsvolck den Winter vber / weil sie zuvor dem Vngarischen Volck anderthalbe Jahr dergleichen gethan / proviantiren solten. Diesen Befelch haben die Stände angenommen / vnd den nechstfolgenden Monat hernach durch jhre Gesandten (vnerachtel daß Bethlehem Gabor sie deß gethanen Eyds zu der Conföderation innständig erinnert / Mährische Stände suchen Gnade von Jh. Keyserl. Majest. vnd bey derselben vnterm Dato den 8. Januarij / zuhalten / mit Bedrawung schrifftlich vermahnet) Jhre Keyserl. Majestät zu Wien kniend vmb Gnade bitten / auch die Jesuuer wider in das Land beruffen lassen.

Von Iglaw ist der Graff von Bucquoy auff Meseritsch vnd Evanzitzsch kommen.

Mährisch Kriegsvolck weicht auß Nider-Oesterreich. Wie nun die Mährische Besatzung in Vnter-Oesterreich solch Beginnen deß Graffen vernommen / haben sie fast alle Ort verlassen / doch Grätzenstein behalten. Darauff hal vnlangst hernach das Keyserische Oesterreichische Volck ein Anschlag gemacht / das erste Thor mit einer Petarden zersprenget / aber doch zum andern vber den Graben nicht kommen können / vnd also von der Mährischenn Besatzung mit etlicher Verlust wider zurück getrieben worden.

Mährische Hauptmann Späth begibt sich vff Keys. M. seiten. Vnter dessen hat der Mährische Hauptmann Späth sich vnd die Stätte Ratz vnd Zizersdorff auch in Gehorsamb ergeben / vnnd nach Empfahung einer Summa Gelts für sein Volck / Ravißburg vnd Hohenaw eingenommen. Beneben diesem haben viel von den Oesterreichischen proclamirten Ständen Perdon erbetten / denen aber doch von Keyserl. Majest. ein leydenliche Straff vorbehalten worden.

Vnter dessen hat der Graff von Bucquoy das newe Jahr zu Prinn in Mähren gehalten / von dannen er sich auff Olmütz die Hauptstatt begeben: Graff von Bucquoy ziehet gegen die Vngarn. Dar auß ist er auff die Vngarn angezogen. Dann als selbige an den Mährischen Gräntzen etlicher Oerter sich bemächtigten / den Fluß Moravam / welcher in selbiger Landschafft der vornembste allgemach in jhren Gewalt brachten / damit sie also den Paß in Vngarn den Keyserischen sperren möchten. Wie nun der Graff von Bucquoy solch jhr Vorhaben jnnen worden / hat er sein Kriegsvolck zusammen beruffen / vnd mitten durch Mähren / doch mehr auff die lincke hand zu / seine Reyse angestellet / vnd den 2. Januarij zu Rätz ankommen. Die Vngarn seynd jhm allda entgegen geruckt / aber wider zurück auff Ostere getrieben worden. Davon sie dann folgenden Tages / wie auch hernacher auß Cadisch / Wessale / Mähren von den Keyserischen wider eingenommen. Schalitz (so alles Mährische Stätte) vnd endlich auß gantz Mähren / nach etlich vorgangnen Scharmützeln / vnd nachdem die in Straßnitz / Ostranßka / Dubravia vnnd Godingen dem Keyserischen Volck die Pforten selbsten eröffnet / weichen müssen.

Graff von Bucquoy zeucht gen Wien. Nachdem nun Mähren in Gehorsam gebracht / vnd die Vngarn darauß vertrieben / hat der Graff von Bucquoy dem Verdugo das Gubernament

Gewonheit / Brauch oder altes Herkommen / noch sonst alles anders / das jhme oder jhnen hierinn zu Hülffe / Stewer oder Statten kommen solte oder möchte / dann wir jhne den gedachten Aechter / wie nicht weniger seine Helffer vnd Helffershelffer / in dem allem / als dessen vnfähig / außgeschlossen / vnd darinnen nicht begriffen haben wöllen. Wo aber ewer einer oder mehr / weß Stands oder Wesens der oder die seyen / sich hierüber vngehorsamb erzeigen / offternanntes Friederichen / der sich nennet Pfaltzgraff bey Rhein / Hertzog in Bayern / wider vns / vnter was gesuchtem Schein oder Weg das jmmer geschehe / annehmen / vnd demselben oder den seinigen einige Hülffe vnnd Vorschub / heimlich oder offentlich beweisen würden / den oder dieselben wöllen wir hiemit / allermassen wicobbenanten Aechter selbsten / als dessen Helffer oder Helffershelffer / in vnsere vnd deß Heiligen Reichs Acht vnd Ober Acht / auch alle obbenannte Straffen vnd Poenen / jetzt als dann / vnd dann als jetzt / mit der That selbsten gefallen zuseyn erkändt / erklärt / verkündigt / auch jhn vnd dieselbige auß dem Frieden in den Vnfrieden gesetzt haben. Erkennen / erklären / vnd verkündẽ auch den oder dieselbe jetzt als dann / vnd dann als jetzt / in vnsere vnd deß H. Reichs Acht vnd Oberacht / auch gemeldte Peen / Straffen vnd Bussen: vnd setzen jhn oder sie auß dem Frieden in Vnfrieden / alles von Römischer Keyserlicher Macht / vnd in Krafft diß. Darnach wisse sich männiglichen zu richten / vnd vor Nachtheil vnd Verderben zu hüten. Das meynen wir ernstlich. Geben in vnser Statt Wien / den 22. Tag deß Monats Januarij / Anno 1621. Vnserer Reich deß Römischen im andern / deß Vngarischẽ im dritten / vnd deß Böhmischen im vierten Jahren.

Obgedachte Marggraffen / Hanns Georg von Brandenburg der älter / Fürst Christian von Anhalt / vnd Georg Friederich Graff von Hohenlohe seynd in einem absonderlichen Patent / so gleiches Innhalts mit obigem gewesen / in die Acht erkläret worden.

Keyserliche Executorialen / vber die declarirte Aechter. Baldt nach solchen Achts-Erklärungen seynd auch die Keyserliche Executorialen gefolgt / daß nämlichen der Churfürst von Sachsen wider den Marggraffen von Jägerndorff / vnd Fürsten von Anhalt: Ertzhertzog Albertus in der Vntern / Hertzog in Bayern aber in der Obern Pfaltz / vnnd der Bischoff von Bamberg vnnd Würtzburg wider den Graffen von Hohenlohe exequiren solte.

Graff von Bucquoy zeucht in Mähren. Vnter solchen dingen ist der Graff von Bucquoy / nachdem er von seiner empfangenen Wunden wider Heyl worden / mit dem Keyserl. Kriegsvolck auff Mähren zugezogen. Das erste Nachtläger ist gewesen zu Böhmischen Brod: von dannen gieng die Reyse auff Kuttenberg / Zatzlaw vñ Teutschen Brod / als das letzte Stättlein auff den Böhmischen Gräntzen gegen Mähren zu gelegẽ.

Mährische Stände ergeben sich in Keyserlichen Gehorsamb. Von da auß ist er für das Stättlein Iglaw / so das erste in Mähren war / ankomme. Dessen Innwohner haben alsbald sich ergeben: Es seynd auch dahin kommen der Landschafft Abgesandte / vnd haben sich in Jhr. Keyserl. Majest. Gehorsam̃ ergeben. Darauff jhnen der Graff aufferlegt / daß die Stände Jhre Keyserl. Majest. durch jhre Gesandten vmb Gnade bitten / vnd das Keyserische Kriegsvolck den Winter vber / weil sie zuvor dem Vngarischen Volck anderthalbe Jahr dergleichẽ gethan / proviantiren solten. Diesen Befelch haben die Stände angenommen / vnd den nechstfolgenden Monat hernach durch jhre Gesandten (vnerachtel daß Bethlehem Gabor sie deß gethanen Eyds zu der Conföderation innständig erinnert / Mährische Stände suchẽ Gnade von Jh. Keyserl. Majest. vnd bey derselben vnterm Dato den 8. Januarij / zuhalten / mit Bedrawung schrifftlich vermahnet) Jhre Keyserl. Majestät zu Wien kniend vmb Gnade bitten / auch die Jesuuer wider in das Land beruffen lassen.

Von Iglaw ist der Graff von Bucquoy auff Meseritsch vnd Evanzitzsch kommen.

Mährisch Kriegsvolck weicht auß Nider-Oesterreich. Wie nun die Mährische Besatzung in Vnter-Oesterreich solch Beginnen deß Graffen vernommen / habẽ sie fast alle Ort verlassen / doch Grätzenstein behalten. Darauff hal vnlangst hernach das Keyserische Oesterreichische Volck ein Anschlag gemacht / das erste Thor mit einer Petarden zersprenget / aber doch zum andern vber den Graben nicht kom̃en können / vnd also von der Mährischẽn Besatzung mit etlicher Verlust wider zurück getrieben worden.

Mährische Hauptmañ Späth begibt sich vff Keys. M. seiten. Vnter dessen hat der Mährische Hauptmann Späth sich vnd die Stätte Ratz vnd Zizersdorff auch in Gehorsamb ergeben / vnnd nach Empfahung einer Summa Gelts für sein Volck / Ravißburg vnd Hohenaw eingenommen. Beneben diesem haben viel von den Oesterreichischen proclamirten Ständen Perdon erbetten / denen aber doch von Keyserl. Majest. ein leydenliche Straff vorbehalten worden.

Vnter dessen hat der Graff von Bucquoy das newe Jahr zu Prinn in Mähren gehalten / von dannen er sich auff Olmütz die Hauptstatt begeben: Graff von Bucquoy ziehet gegen die Vngarn. Dar auß ist er auff die Vngarn angezogen. Dann als selbige an den Mährischen Gräntzen etlicher Oerter sich bemächtigten / den Fluß Moravam / welcher in selbiger Landschafft der vornembste allgemach in jhren Gewalt brachten / damit sie also den Paß in Vngarn den Keyserischen sperren möchten. Wie nun der Graff von Bucquoy solch jhr Vorhaben jnnen worden / hat er sein Kriegsvolck zusammen beruffen / vnd mitten durch Mähren / doch mehr auff die lincke hand zu / seine Reyse angestellet / vnd den 2. Januarij zu Rätz ankommen. Die Vngarn seynd jhm allda entgegen geruckt / aber wider zurück auff Ostere getrieben worden. Davon sie dann folgenden Tages / wie auch hernacher auß Cadisch / Wessale / Mähren von den Keyserischen wider eingenommen. Schalitz (so alles Mährische Stätte) vnd endlich auß gantz Mährẽ / nach etlich vorgangnen Scharmützeln / vnd nachdem die in Straßnitz / Ostranßka / Dubravia vnnd Godingen dem Keyserischen Volck die Pforten selbsten eröffnet / weichen müssen.

Graff von Bucquoy zeucht gen Wien. Nachdem nun Mährẽ in Gehorsam gebracht / vnd die Vngarn darauß vertrieben / hat der Graff von Bucquoy dem Verdugo das Gubernament

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          <p>Obgedachte Marggraffen / Hanns Georg von Brandenburg der älter / Fürst Christian                      von Anhalt / vnd Georg Friederich Graff von Hohenlohe seynd in einem                      absonderlichen Patent / so gleiches Innhalts mit obigem gewesen / in die Acht                      erkläret worden.</p>
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          <p><note place="left">Graff von Bucquoy zeucht in Mähren.</note> Vnter                      solchen dingen ist der Graff von Bucquoy / nachdem er von seiner empfangenen                      Wunden wider Heyl worden / mit dem Keyserl. Kriegsvolck auff Mähren zugezogen.                      Das erste Nachtläger ist gewesen zu Böhmischen Brod: von dannen gieng die Reyse                      auff Kuttenberg / Zatzlaw vn&#x0303; Teutschen Brod / als das letzte                      Stättlein auff den Böhmischen Gräntzen gegen Mähren zu gelege&#x0303;.</p>
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[530/0597] Gewonheit / Brauch oder altes Herkommen / noch sonst alles anders / das jhme oder jhnen hierinn zu Hülffe / Stewer oder Statten kommen solte oder möchte / dann wir jhne den gedachten Aechter / wie nicht weniger seine Helffer vnd Helffershelffer / in dem allem / als dessen vnfähig / außgeschlossen / vnd darinnen nicht begriffen haben wöllen. Wo aber ewer einer oder mehr / weß Stands oder Wesens der oder die seyen / sich hierüber vngehorsamb erzeigen / offternanntes Friederichen / der sich nennet Pfaltzgraff bey Rhein / Hertzog in Bayern / wider vns / vnter was gesuchtem Schein oder Weg das jmmer geschehe / annehmen / vnd demselben oder den seinigen einige Hülffe vnnd Vorschub / heimlich oder offentlich beweisen würden / den oder dieselben wöllen wir hiemit / allermassen wicobbenanten Aechter selbsten / als dessen Helffer oder Helffershelffer / in vnsere vnd deß Heiligen Reichs Acht vnd Ober Acht / auch alle obbenannte Straffen vnd Poenen / jetzt als dann / vnd dann als jetzt / mit der That selbsten gefallen zuseyn erkändt / erklärt / verkündigt / auch jhn vnd dieselbige auß dem Frieden in den Vnfrieden gesetzt haben. Erkennen / erklären / vnd verkündẽ auch den oder dieselbe jetzt als dann / vnd dann als jetzt / in vnsere vnd deß H. Reichs Acht vnd Oberacht / auch gemeldte Peen / Straffen vnd Bussen: vnd setzen jhn oder sie auß dem Frieden in Vnfrieden / alles von Römischer Keyserlicher Macht / vnd in Krafft diß. Darnach wisse sich männiglichen zu richten / vnd vor Nachtheil vnd Verderben zu hüten. Das meynen wir ernstlich. Geben in vnser Statt Wien / den 22. Tag deß Monats Januarij / Anno 1621. Vnserer Reich deß Römischen im andern / deß Vngarischẽ im dritten / vnd deß Böhmischen im vierten Jahren. Obgedachte Marggraffen / Hanns Georg von Brandenburg der älter / Fürst Christian von Anhalt / vnd Georg Friederich Graff von Hohenlohe seynd in einem absonderlichen Patent / so gleiches Innhalts mit obigem gewesen / in die Acht erkläret worden. Baldt nach solchen Achts-Erklärungen seynd auch die Keyserliche Executorialen gefolgt / daß nämlichen der Churfürst von Sachsen wider den Marggraffen von Jägerndorff / vnd Fürsten von Anhalt: Ertzhertzog Albertus in der Vntern / Hertzog in Bayern aber in der Obern Pfaltz / vnnd der Bischoff von Bamberg vnnd Würtzburg wider den Graffen von Hohenlohe exequiren solte. Keyserliche Executorialen / vber die declarirte Aechter. Vnter solchen dingen ist der Graff von Bucquoy / nachdem er von seiner empfangenen Wunden wider Heyl worden / mit dem Keyserl. Kriegsvolck auff Mähren zugezogen. Das erste Nachtläger ist gewesen zu Böhmischen Brod: von dannen gieng die Reyse auff Kuttenberg / Zatzlaw vñ Teutschen Brod / als das letzte Stättlein auff den Böhmischen Gräntzen gegen Mähren zu gelegẽ. Graff von Bucquoy zeucht in Mähren. Von da auß ist er für das Stättlein Iglaw / so das erste in Mähren war / ankomme. Dessen Innwohner haben alsbald sich ergeben: Es seynd auch dahin kommen der Landschafft Abgesandte / vnd haben sich in Jhr. Keyserl. Majest. Gehorsam̃ ergeben. Darauff jhnen der Graff aufferlegt / daß die Stände Jhre Keyserl. Majest. durch jhre Gesandten vmb Gnade bitten / vnd das Keyserische Kriegsvolck den Winter vber / weil sie zuvor dem Vngarischen Volck anderthalbe Jahr dergleichẽ gethan / proviantiren solten. Diesen Befelch haben die Stände angenommen / vnd den nechstfolgenden Monat hernach durch jhre Gesandten (vnerachtel daß Bethlehem Gabor sie deß gethanen Eyds zu der Conföderation innständig erinnert / vnd bey derselben vnterm Dato den 8. Januarij / zuhalten / mit Bedrawung schrifftlich vermahnet) Jhre Keyserl. Majestät zu Wien kniend vmb Gnade bitten / auch die Jesuuer wider in das Land beruffen lassen. Mährische Stände ergeben sich in Keyserlichen Gehorsamb. Mährische Stände suchẽ Gnade von Jh. Keyserl. Majest. Von Iglaw ist der Graff von Bucquoy auff Meseritsch vnd Evanzitzsch kommen. Wie nun die Mährische Besatzung in Vnter-Oesterreich solch Beginnen deß Graffen vernommen / habẽ sie fast alle Ort verlassen / doch Grätzenstein behalten. Darauff hal vnlangst hernach das Keyserische Oesterreichische Volck ein Anschlag gemacht / das erste Thor mit einer Petarden zersprenget / aber doch zum andern vber den Graben nicht kom̃en können / vnd also von der Mährischẽn Besatzung mit etlicher Verlust wider zurück getrieben worden. Mährisch Kriegsvolck weicht auß Nider-Oesterreich. Vnter dessen hat der Mährische Hauptmann Späth sich vnd die Stätte Ratz vnd Zizersdorff auch in Gehorsamb ergeben / vnnd nach Empfahung einer Summa Gelts für sein Volck / Ravißburg vnd Hohenaw eingenommen. Beneben diesem haben viel von den Oesterreichischen proclamirten Ständen Perdon erbetten / denen aber doch von Keyserl. Majest. ein leydenliche Straff vorbehalten worden. Mährische Hauptmañ Späth begibt sich vff Keys. M. seiten. Vnter dessen hat der Graff von Bucquoy das newe Jahr zu Prinn in Mähren gehalten / von dannen er sich auff Olmütz die Hauptstatt begeben: Dar auß ist er auff die Vngarn angezogen. Dann als selbige an den Mährischen Gräntzen etlicher Oerter sich bemächtigten / den Fluß Moravam / welcher in selbiger Landschafft der vornembste allgemach in jhren Gewalt brachten / damit sie also den Paß in Vngarn den Keyserischen sperren möchten. Wie nun der Graff von Bucquoy solch jhr Vorhaben jnnen worden / hat er sein Kriegsvolck zusammen beruffen / vnd mitten durch Mähren / doch mehr auff die lincke hand zu / seine Reyse angestellet / vnd den 2. Januarij zu Rätz ankommen. Die Vngarn seynd jhm allda entgegen geruckt / aber wider zurück auff Ostere getrieben worden. Davon sie dann folgenden Tages / wie auch hernacher auß Cadisch / Wessale / Schalitz (so alles Mährische Stätte) vnd endlich auß gantz Mährẽ / nach etlich vorgangnen Scharmützeln / vnd nachdem die in Straßnitz / Ostranßka / Dubravia vnnd Godingen dem Keyserischen Volck die Pforten selbsten eröffnet / weichen müssen. Graff von Bucquoy ziehet gegen die Vngarn. Mähren von den Keyserischen wider eingenommen. Nachdem nun Mährẽ in Gehorsam gebracht / vnd die Vngarn darauß vertrieben / hat der Graff von Bucquoy dem Verdugo das Gubernament Graff von Bucquoy zeucht gen Wien.

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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 530. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/597>, abgerufen am 29.06.2024.