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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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derzeit in gebührender Obacht halten / zu keiner Offens vrsach geben / dem Frieden selbst eyfferig nachtrachten / vnd alle jre Consilia zu dem Zweck richten / dardurch dergleichen Anordnungen ins künfftig möchten vorkommen werden.

Antwort deß Königs in Dennemarck. Hierauff hat der König in Dennemarck den 28. Junij geantwortet, wiewol er den Hamburgern / oder ander seines thuns auff der Elbe / so weit sich sein Hertzogthumb Holstien erstreckte / keine Rechenschafft zugeben hette / so wolte er sie doch versichern / daß er weder die von von Hamburg noch jemands anders mit seinen Schiffen begehren zu beleydigen / sondern vielmehr die Commercien auff der Elbe frey zuhalten / wider die Monopolia der Hamburger / welche andere Schiffer zu sich nöthigen / vnd sich vnderstünden alle Commercien / zu der Benachbarten Stätte vnd Länder endlichen Verderb / an jhre Statt zuverbinden vnd zuverknüpffen.

Gelangte demnach an sie sein freundlich Bitten / sie wolten solchen Hamburgischen Aufflagen keinen glauben beymessen / sondern jhm vielmehr zutrawen / daß wie jhm nie in Sinn kommen / einige Commercia zusperren / also were er nicht allein alle freye Commercia zubefördern geneygt / besondern auch solches in der That erwiese / vnnd nicht weniger begierig were / auff Mittel vnd Wege zugedencken / wie die im Reich Teutscher Nation entstandene vielfältige Vnruhen / durch dienliche Interposition abgewendet / der Frieden wider gebracht vnd stabiliert / vnd also dieser Nidersächsische Crayß bey gutem Wohlstandt erhalten werden möchte.

Es hat auch ferrner der König in Dennemarck denen von Hamburg ein absonderliches Schreiben vnter Dato den 29. Junij zugefertiger / darinnen er sich hefftig vber obgemeltes jhr Vorgeben beschweret / auff folgende weiß:

Es were jhm jhr vielfältig traduciren / vnd vnbegründt fälschlich Diffamiren von jhnen zumalen / als seinen gehuldigten Erb-Vnderthanen / hochbefrembdlich vorkommen / in Betrachtung / daß in seine Gedancken nie gestiegen / Sie oder die Jhrigen / wofern sie sich gebührlich verhielten / oder sonsten einigen Menschen wider Fug zubeleydigen / noch einige Commercion zu sperren vnd zu hemmen / wie dann solche Aufflagen weder sie / oder kein Ehrliebender gegen jhm biß Dato würde erweisen können / ohn allein daß aller Völcker Gebrauch nach / jhre so wol als anderer Nationen Schiff / vor seinen Königlichen Schiffen / ohne verletzung der freyen Commercien / streichen müßten / darzu sie dann als seine Erbgehuldigte Vnderthanen / vngleich mehr / als andere frembde Nationen / bevorab auff seinem vnstrittigen Elbstrom verpflichtet weren / vnnd were nich ein eyntziges weder jr / oder außwertiges Schiff von einigen Commercien vnd Handlungen / so lang seine Kriegsschiff allda gelegen / abgehalten worden / dahero er ein solches hochverkleinerliches Angeben / zu jhnen als seinen Pflichtsschuldigen Vnderthanen / sich nicht versehen können / vnnd könte wol geschehen seyn / daß jhre Schiffer / so auß Frevel wider jr besser Wissen / allein jhm zum Despect vor seinen Orlogschiffen / nicht streichen wollen / darzu gebürhrlich angewiesen / vnd dahero Schiß vnd Auffhaltung vervrsachet worden / so sie ihm nicht / sondern vielmehr der ihrigen seldst eygenen Mutwillen zuzumessen betten / dann je Weltkündig vnd hergebracht / daß alle Kaufffahrer Schiff / von solchen Orlogschiffen auch auff frembden Strömen vnnd Wassern in der gantzen Welt zu streichen vnd selbigen gebührliche Reverentz zuerweisen in alle wege schuldig weren / vnangeschen solcher Verbrechungen halber mit den ihrigen nit nach gebührender Schärpffe / sondern gantz glimpfflich verfahren / viel weniger deßwegen etnig Schiff im auff oder abfahren / jhrem vngleichen Bericht nach / zur vngebühr remorirt / vnd von vorhabendem Trafiquien abgehalten worden.

Daß er nun also darüber von jhnen / alß seinen gehuldigten Vnderthanen / so gantz verkleinerlich diffamirt / vnd bey Männiglichen / hohen vnd nidrigen Standtspersonen / also vergessenlich außgetragen worden / wolte er anjetzo an seinen Ort außgestellet haben / vnnd müßte es darfür halten / da sie serrner / wie bißhero geschehen / jhn in ferrnern vngleichen Verdacht vnd Widerwertiges Mißtrawen zusetzen / sich bemüheten / es vielleicht hernacher die Authores selbsten am meisten treffen würde. Inmittels were sein begehren / daß sie sich hinfüro solcher vnbegründten wider jhn außgesprengten Calumnien vnnd Diffamirens enthalten / ihm gebührenden Respect erweisen / vnnd keine Vrsach zu andern Weitläufftigkeiten geben wolten.

In Niederland hatte zwar in diesem Jahr der Zwölffiärige Stillstandt seine Endschafft noch nicht erreicht / vnd war solcher biß daher zwischen beyden Partheyen zimblich in acht genommen vnd gehalten worden. Jedoch nachdem Spinola mit einer gewaltigen Kriegsmacht in die Pfaltz gezogen / vnd die Staten der Vereinigten Niederlanden dem Pfaltzgrafen auch etlich Volck zu Hilff zuschicken / entschlossen waren / dardurch leichtlich zwischen beyden Theilen böse Händel hetten erwachsen mögen: als haben sie beyderseits jhrer Schantzen wahr genommen / vnnd etlich Volck zu Roß vnnd Fuß ins Feld gebracht / damit sie gleichsamb Schiltwachten halten / vnd zugleich auff jhren Vortheil lauren könten. Diesem nach Statische vnd Spanische Lägern sich bey Wesel. ist Printz Moritz vngefehr im halben Augusto / zu Feld gezogen / vnd hat sich vnder Wesel gelägert. Nicht weit darvon / jedoch etwas höher zwischen Rheinberck vnder Wesel / hat Don Lovys de Velasco, welcher im Abwesen des Spinolae / vber das Spanische Kriegsvolck das Commando hatte / sein Läger geschlagen / welches vngefähr auff 6000. Mann bestanden.

Printz Moritz kam den 23. Augusti etwas höher an / mit 116. Fähnlein zu Fuß / vnd 39. Cornet Reuttern / vnd nam sein Quartier bey Bißlich ein kleine Stundt Wegs vnder Wesel / vnnd kamen viel Schiff mit Geschütz vnd allerley Munition geladen / dahin gefahren. Es haben aber beyde

derzeit in gebührender Obacht halten / zu keiner Offens vrsach geben / dem Frieden selbst eyfferig nachtrachten / vnd alle jre Consilia zu dem Zweck richten / dardurch dergleichen Anordnungen ins künfftig möchten vorkommen werden.

Antwort deß Königs in Dennemarck. Hierauff hat der König in Dennemarck den 28. Junij geantwortet, wiewol er den Hamburgern / oder ander seines thuns auff der Elbe / so weit sich sein Hertzogthumb Holstien erstreckte / keine Rechenschafft zugeben hette / so wolte er sie doch versichern / daß er weder die von von Hamburg noch jemands anders mit seinen Schiffen begehren zu beleydigen / sondern vielmehr die Commercien auff der Elbe frey zuhalten / wider die Monopolia der Hamburger / welche andere Schiffer zu sich nöthigen / vnd sich vnderstünden alle Commercien / zu der Benachbarten Stätte vnd Länder endlichen Verderb / an jhre Statt zuverbinden vnd zuverknüpffen.

Gelangte demnach an sie sein freundlich Bitten / sie wolten solchen Hamburgischen Aufflagen keinen glauben beymessen / sondern jhm vielmehr zutrawen / daß wie jhm nie in Sinn kom̃en / einige Commercia zusperren / also were er nicht allein alle freye Commercia zubefördern geneygt / besondern auch solches in der That erwiese / vnnd nicht weniger begierig were / auff Mittel vnd Wege zugedencken / wie die im Reich Teutscher Nation entstandene vielfältige Vnruhen / durch dienliche Interposition abgewendet / der Frieden wider gebracht vnd stabiliert / vnd also dieser Nidersächsische Crayß bey gutem Wohlstandt erhalten werden möchte.

Es hat auch ferrner der König in Deñemarck denen von Hamburg ein absonderliches Schreiben vnter Dato den 29. Junij zugefertiger / darinnen er sich hefftig vber obgemeltes jhr Vorgeben beschweret / auff folgende weiß:

Es were jhm jhr vielfältig traduciren / vnd vnbegründt fälschlich Diffamiren von jhnen zumalen / als seinen gehuldigten Erb-Vnderthanen / hochbefrembdlich vorkommen / in Betrachtung / daß in seine Gedancken nie gestiegen / Sie oder die Jhrigen / wofern sie sich gebührlich verhielten / oder sonsten einigen Menschen wider Fug zubeleydigen / noch einige Commercion zu sperren vnd zu hemmen / wie dañ solche Aufflagen weder sie / oder kein Ehrliebender gegen jhm biß Dato würde erweisen können / ohn allein daß aller Völcker Gebrauch nach / jhre so wol als anderer Nationen Schiff / vor seinen Königlichen Schiffen / ohne verletzung der freyen Commercien / streichen müßten / darzu sie dann als seine Erbgehuldigte Vnderthanen / vngleich mehr / als andere frembde Nationen / bevorab auff seinem vnstrittigen Elbstrom verpflichtet weren / vnnd were nich ein eyntziges weder jr / oder außwertiges Schiff von einigen Commercien vnd Handlungen / so lang seine Kriegsschiff allda gelegen / abgehalten worden / dahero er ein solches hochverkleinerliches Angeben / zu jhnen als seinen Pflichtsschuldigen Vnderthanen / sich nicht versehen können / vnnd könte wol geschehen seyn / daß jhre Schiffer / so auß Frevel wider jr besser Wissen / allein jhm zum Despect vor seinen Orlogschiffen / nicht streichen wollen / darzu gebürhrlich angewiesen / vnd dahero Schiß vnd Auffhaltung vervrsachet worden / so sie ihm nicht / sondern vielmehr der ihrigen seldst eygenen Mutwillen zuzumessen betten / dañ je Weltkündig vnd hergebracht / daß alle Kaufffahrer Schiff / von solchen Orlogschiffen auch auff frembden Strömen vnnd Wassern in der gantzen Welt zu streichen vnd selbigen gebührliche Reverentz zuerweisen in alle wege schuldig weren / vnangeschen solcher Verbrechungen halber mit den ihrigen nit nach gebührender Schärpffe / sondern gantz glimpfflich verfahren / viel weniger deßwegen etnig Schiff im auff oder abfahren / jhrem vngleichen Bericht nach / zur vngebühr remorirt / vnd von vorhabendem Trafiquien abgehalten worden.

Daß er nun also darüber von jhnen / alß seinen gehuldigten Vnderthanen / so gantz verkleinerlich diffamirt / vnd bey Männiglichen / hohen vnd nidrigen Standtspersonen / also vergessenlich außgetragen worden / wolte er anjetzo an seinen Ort außgestellet haben / vnnd müßte es darfür halten / da sie serrner / wie bißhero geschehen / jhn in ferrnern vngleichen Verdacht vnd Widerwertiges Mißtrawen zusetzen / sich bemüheten / es vielleicht hernacher die Authores selbsten am meisten treffen würde. Inmittels were sein begehren / daß sie sich hinfüro solcher vnbegründten wider jhn außgesprengten Calumnien vnnd Diffamirens enthalten / ihm gebührenden Respect erweisen / vnnd keine Vrsach zu andern Weitläufftigkeiten geben wolten.

In Niederland hatte zwar in diesem Jahr der Zwölffiärige Stillstandt seine Endschafft noch nicht erreicht / vnd war solcher biß daher zwischen beyden Partheyen zimblich in acht genom̃en vnd gehalten worden. Jedoch nachdem Spinola mit einer gewaltigen Kriegsmacht in die Pfaltz gezogen / vnd die Staten der Vereinigten Niederlanden dem Pfaltzgrafen auch etlich Volck zu Hilff zuschicken / entschlossen waren / dardurch leichtlich zwischen beyden Theilen böse Händel hetten erwachsen mögen: als haben sie beyderseits jhrer Schantzen wahr genommen / vnnd etlich Volck zu Roß vnnd Fuß ins Feld gebracht / damit sie gleichsamb Schiltwachten halten / vnd zugleich auff jhren Vortheil lauren könten. Diesem nach Statische vnd Spanische Lägern sich bey Wesel. ist Printz Moritz vngefehr im halben Augusto / zu Feld gezogen / vnd hat sich vnder Wesel gelägert. Nicht weit darvon / jedoch etwas höher zwischen Rheinberck vnder Wesel / hat Don Lovys de Velasco, welcher im Abwesen des Spinolae / vber das Spanische Kriegsvolck das Commando hatte / sein Läger geschlagen / welches vngefähr auff 6000. Mann bestanden.

Printz Moritz kam den 23. Augusti etwas höher an / mit 116. Fähnlein zu Fuß / vnd 39. Cornet Reuttern / vñ nam sein Quartier bey Bißlich ein kleine Stundt Wegs vnder Wesel / vnnd kamen viel Schiff mit Geschütz vnd allerley Munition geladen / dahin gefahren. Es haben aber beyde

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          <p>Es were jhm jhr vielfältig traduciren / vnd vnbegründt fälschlich Diffamiren von                      jhnen zumalen / als seinen gehuldigten Erb-Vnderthanen / hochbefrembdlich                      vorkommen / in Betrachtung / daß in seine Gedancken nie gestiegen / Sie oder die                      Jhrigen / wofern sie sich gebührlich verhielten / oder sonsten einigen Menschen                      wider Fug zubeleydigen / noch einige Commercion zu sperren vnd zu hemmen / wie                          dan&#x0303; solche Aufflagen weder sie / oder kein Ehrliebender gegen                      jhm biß Dato würde erweisen können / ohn allein daß aller Völcker Gebrauch nach                      / jhre so wol als anderer Nationen Schiff / vor seinen Königlichen Schiffen /                      ohne verletzung der freyen Commercien / streichen müßten / darzu sie dann als                      seine Erbgehuldigte Vnderthanen / vngleich mehr / als andere frembde Nationen /                      bevorab auff seinem vnstrittigen Elbstrom verpflichtet weren / vnnd were nich                      ein eyntziges weder jr / oder außwertiges Schiff von einigen Commercien vnd                      Handlungen / so lang seine Kriegsschiff allda gelegen / abgehalten worden /                      dahero er ein solches hochverkleinerliches Angeben / zu jhnen als seinen                      Pflichtsschuldigen Vnderthanen / sich nicht versehen können / vnnd könte wol                      geschehen seyn / daß jhre Schiffer / so auß Frevel wider jr besser Wissen /                      allein jhm zum Despect vor seinen Orlogschiffen / nicht streichen wollen / darzu                      gebürhrlich angewiesen / vnd dahero Schiß vnd Auffhaltung vervrsachet worden /                      so sie ihm nicht / sondern vielmehr der ihrigen seldst eygenen Mutwillen                      zuzumessen betten / dan&#x0303; je Weltkündig vnd hergebracht / daß alle                      Kaufffahrer Schiff / von solchen Orlogschiffen auch auff frembden Strömen vnnd                      Wassern in der gantzen Welt zu streichen vnd selbigen gebührliche Reverentz                      zuerweisen in alle wege schuldig weren / vnangeschen solcher Verbrechungen                      halber mit den ihrigen nit nach gebührender Schärpffe / sondern gantz                      glimpfflich verfahren / viel weniger deßwegen etnig Schiff im auff oder abfahren                      / jhrem vngleichen Bericht nach / zur vngebühr remorirt / vnd von vorhabendem                      Trafiquien abgehalten worden.</p>
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          <p>Printz Moritz kam den 23. Augusti etwas höher an / mit 116. Fähnlein zu Fuß / vnd                      39. Cornet Reuttern / vn&#x0303; nam sein Quartier bey Bißlich ein kleine                      Stundt Wegs vnder Wesel / vnnd kamen viel Schiff mit Geschütz vnd allerley                      Munition geladen / dahin gefahren. Es haben aber beyde
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[481/0548] derzeit in gebührender Obacht halten / zu keiner Offens vrsach geben / dem Frieden selbst eyfferig nachtrachten / vnd alle jre Consilia zu dem Zweck richten / dardurch dergleichen Anordnungen ins künfftig möchten vorkommen werden. Hierauff hat der König in Dennemarck den 28. Junij geantwortet, wiewol er den Hamburgern / oder ander seines thuns auff der Elbe / so weit sich sein Hertzogthumb Holstien erstreckte / keine Rechenschafft zugeben hette / so wolte er sie doch versichern / daß er weder die von von Hamburg noch jemands anders mit seinen Schiffen begehren zu beleydigen / sondern vielmehr die Commercien auff der Elbe frey zuhalten / wider die Monopolia der Hamburger / welche andere Schiffer zu sich nöthigen / vnd sich vnderstünden alle Commercien / zu der Benachbarten Stätte vnd Länder endlichen Verderb / an jhre Statt zuverbinden vnd zuverknüpffen. Antwort deß Königs in Dennemarck. Gelangte demnach an sie sein freundlich Bitten / sie wolten solchen Hamburgischen Aufflagen keinen glauben beymessen / sondern jhm vielmehr zutrawen / daß wie jhm nie in Sinn kom̃en / einige Commercia zusperren / also were er nicht allein alle freye Commercia zubefördern geneygt / besondern auch solches in der That erwiese / vnnd nicht weniger begierig were / auff Mittel vnd Wege zugedencken / wie die im Reich Teutscher Nation entstandene vielfältige Vnruhen / durch dienliche Interposition abgewendet / der Frieden wider gebracht vnd stabiliert / vnd also dieser Nidersächsische Crayß bey gutem Wohlstandt erhalten werden möchte. Es hat auch ferrner der König in Deñemarck denen von Hamburg ein absonderliches Schreiben vnter Dato den 29. Junij zugefertiger / darinnen er sich hefftig vber obgemeltes jhr Vorgeben beschweret / auff folgende weiß: Es were jhm jhr vielfältig traduciren / vnd vnbegründt fälschlich Diffamiren von jhnen zumalen / als seinen gehuldigten Erb-Vnderthanen / hochbefrembdlich vorkommen / in Betrachtung / daß in seine Gedancken nie gestiegen / Sie oder die Jhrigen / wofern sie sich gebührlich verhielten / oder sonsten einigen Menschen wider Fug zubeleydigen / noch einige Commercion zu sperren vnd zu hemmen / wie dañ solche Aufflagen weder sie / oder kein Ehrliebender gegen jhm biß Dato würde erweisen können / ohn allein daß aller Völcker Gebrauch nach / jhre so wol als anderer Nationen Schiff / vor seinen Königlichen Schiffen / ohne verletzung der freyen Commercien / streichen müßten / darzu sie dann als seine Erbgehuldigte Vnderthanen / vngleich mehr / als andere frembde Nationen / bevorab auff seinem vnstrittigen Elbstrom verpflichtet weren / vnnd were nich ein eyntziges weder jr / oder außwertiges Schiff von einigen Commercien vnd Handlungen / so lang seine Kriegsschiff allda gelegen / abgehalten worden / dahero er ein solches hochverkleinerliches Angeben / zu jhnen als seinen Pflichtsschuldigen Vnderthanen / sich nicht versehen können / vnnd könte wol geschehen seyn / daß jhre Schiffer / so auß Frevel wider jr besser Wissen / allein jhm zum Despect vor seinen Orlogschiffen / nicht streichen wollen / darzu gebürhrlich angewiesen / vnd dahero Schiß vnd Auffhaltung vervrsachet worden / so sie ihm nicht / sondern vielmehr der ihrigen seldst eygenen Mutwillen zuzumessen betten / dañ je Weltkündig vnd hergebracht / daß alle Kaufffahrer Schiff / von solchen Orlogschiffen auch auff frembden Strömen vnnd Wassern in der gantzen Welt zu streichen vnd selbigen gebührliche Reverentz zuerweisen in alle wege schuldig weren / vnangeschen solcher Verbrechungen halber mit den ihrigen nit nach gebührender Schärpffe / sondern gantz glimpfflich verfahren / viel weniger deßwegen etnig Schiff im auff oder abfahren / jhrem vngleichen Bericht nach / zur vngebühr remorirt / vnd von vorhabendem Trafiquien abgehalten worden. Daß er nun also darüber von jhnen / alß seinen gehuldigten Vnderthanen / so gantz verkleinerlich diffamirt / vnd bey Männiglichen / hohen vnd nidrigen Standtspersonen / also vergessenlich außgetragen worden / wolte er anjetzo an seinen Ort außgestellet haben / vnnd müßte es darfür halten / da sie serrner / wie bißhero geschehen / jhn in ferrnern vngleichen Verdacht vnd Widerwertiges Mißtrawen zusetzen / sich bemüheten / es vielleicht hernacher die Authores selbsten am meisten treffen würde. Inmittels were sein begehren / daß sie sich hinfüro solcher vnbegründten wider jhn außgesprengten Calumnien vnnd Diffamirens enthalten / ihm gebührenden Respect erweisen / vnnd keine Vrsach zu andern Weitläufftigkeiten geben wolten. In Niederland hatte zwar in diesem Jahr der Zwölffiärige Stillstandt seine Endschafft noch nicht erreicht / vnd war solcher biß daher zwischen beyden Partheyen zimblich in acht genom̃en vnd gehalten worden. Jedoch nachdem Spinola mit einer gewaltigen Kriegsmacht in die Pfaltz gezogen / vnd die Staten der Vereinigten Niederlanden dem Pfaltzgrafen auch etlich Volck zu Hilff zuschicken / entschlossen waren / dardurch leichtlich zwischen beyden Theilen böse Händel hetten erwachsen mögen: als haben sie beyderseits jhrer Schantzen wahr genommen / vnnd etlich Volck zu Roß vnnd Fuß ins Feld gebracht / damit sie gleichsamb Schiltwachten halten / vnd zugleich auff jhren Vortheil lauren könten. Diesem nach ist Printz Moritz vngefehr im halben Augusto / zu Feld gezogen / vnd hat sich vnder Wesel gelägert. Nicht weit darvon / jedoch etwas höher zwischen Rheinberck vnder Wesel / hat Don Lovys de Velasco, welcher im Abwesen des Spinolae / vber das Spanische Kriegsvolck das Commando hatte / sein Läger geschlagen / welches vngefähr auff 6000. Mann bestanden. Statische vnd Spanische Lägern sich bey Wesel. Printz Moritz kam den 23. Augusti etwas höher an / mit 116. Fähnlein zu Fuß / vnd 39. Cornet Reuttern / vñ nam sein Quartier bey Bißlich ein kleine Stundt Wegs vnder Wesel / vnnd kamen viel Schiff mit Geschütz vnd allerley Munition geladen / dahin gefahren. Es haben aber beyde

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  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.



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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 481. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/548>, abgerufen am 23.11.2024.