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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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Ob wir aber wol leichtlich mercken kondten / es würde gedachter Bethlen sein Gemüth doch nicht endern / damit aber doch vnsere Güte hierinn auch spüren möchte / haben wir den begerten Stillstandt auff gewisse Condition vnd Maß / sonderlich was die Böhmen belangt / vor welche er am allermeisten angehalten / mit dem außtrücklichen Vorbehalt / woferrn wir von jhnen billicher weiß zu vor ersucht würden / eingangen / vnd zugelassen / wie wir dann auch freye Paßbrieff für die Böhmen / da sie billiche Stillstands Mittel für zu bringen gesinnet / jhme Bethlen zugesandt haben / als aber der Stillstandt kaum gemacht / hat er sich mit allem fleiß bemühet / wie er zu Constantinopel durch falsches Geschrey vns vndertrucken / die Feind aber mehr als wahr / erheben / vnd also mit Gelegenheit den Türcken wider vns Krieg zu führen / anreitzen möchte / vnter dessen hat er viel Sachen dem Stillstandt zuwider / für genommen. Endlich hat er von wenig Rebellen / in grossem Tumult vnd Auffruhr den 25. Aug. sich für ein König in Vngarn proclamiren lassen / bald darauff den Stillstandt gebrochen / Neutra eingenommen / mit seinem Kriegsvolck in Oesterreich vnd vnsere Land auf disseit der Thonaw eingefallen / alles verheert / vnd viel Schlösser / Stätt vnd Grentzhäuser eingenommen. Dabey hat ers nit bleiben lassen / sondern wie er in Siebenbürgen dem Türcken / eine Gunst zuerlangen / etliche vornehme Vestungen / so mit grossem deß Römischen Reichs Kosten vnterm Sigismundo Batthori erobert worden / mit Gewalt eingenommen vnd vbergeben / also hat er auch etliche Vngarische Grentzhäuser dem Türcken anpraesentirt / wie er dann newlich Waitzen jnen vber geben / vnd dieser seiner Verrätherey ein Schein zumachen / vns beschuldiget / als hetten wir durch vnsern Anwald an der Türkischen Pfort anbringen vnnd handeln lassen / wie wir Waitzen dem Türcken vergeben möchten.

Vnd zwar es hat hie sein Lästern noch kein end gehabt / sondern in der Vorred vber die Newen sohlische Artickel klagt er / wie die Ständ in Vngarn an jhren alten Gerechtigkeiten / Religionsübung vnd Freyheit beschweret werden / welches / wie nichtig vnd vnwahr es sey / die Anno 1619. gemachte Reichs Constitution / so etwan vmb ein Monat vor der Bethlemischen Vberfallung auß gangen / gnugsamb außweiset. Es wird auch hinzu gesetzt / vnser Polnisch Kriegsvolck hab an etlichen Orten in Vngarn / wider die Anstands Artickel mit Morden vnnd Rauben vbel gehauset / wir hetten vnsere Legaten gar zu spat gen Newensohl abgefertigt / auch mit gebürlichem Plenipotentzschreiben nit versehen / welches aber alles also beschaffen / daß wer jhm nit nach denckt / leichtlich spüren wird / man hab mit allen fleiß Vrsach gesucht / vns zuverlästern / dann Krafft deß gemachten Stillstands ist ein freyer Paß hin vnd wider gegeben worden / solches haben die Polen wahr genommen / vnd vnerwartet vnsers Befelchs jren Weg durch Vngarn genommen. Als sie aber gesehen / daß sie feindlich angegriffen / vnd hin vnd wider geschlagen worden / haben sie der natürlichen Rechten sich gebrauchen / die Gegenwehr an die Hand nemmen / vnd jhnen mit jhren Waffen den Weg öffnen müssen. Vnsere Commissarien haben wir etwas längsamer abgefertigt / auß Vrsachen / daß der Bethlen verheissen / er wolte / ehe der Reichstag angehen würde / seine Legaten zu vns senden / vnd von etlichen nothwendigen Sachen mit vns handeln lassen / als wir nun auff dieselbe gewartet / in Meynung vnsere Information nach derselben Vorbringen zurichten / haben wir / daß Bethlen / was die verheissene Legation anlangt / anders Sinns worden / etwas langsamer / als es billich hette seyn sollen / gehört vnd verstanden. Vnser Plenipotentzschreiben haben wir altem Brauch nach / auff der Vngarischen Händel Vergleichung zu richten verordnet.

Weil dann dem also / vnd damit nicht etwan vns oder vnsern Nachfahren / solche deß Bethlens Königliche Wahl / vnd vnter Königlichem Titul angemaßte / vermeynte nichtige Verwaltung zu einigem Praejuditz gereiche / als wollen wir zuförderst diese Wahl für vnrecht / gezwungen / vnbillich / auffrührisch / allen Reichsordnungen zuwider / vnd also vnkräfftig / auß Königlicher vnser Gewalt erklärt haben / demnach was in der zu Preßburg vnd Newensohl gehaltenen Zusammenkunfft / wider die Gesetz / Freyheit vnd altes der Cron Vngarn Herkommen fürgangen / geordnet vnnd geschlossen / solches alles wollen wir hiemit cassirt / annullirt vnd als vnrechtmässig / nichtig vnd krafftloß erklärt haben / vnd keines wegs zulassen / daß / was in gedachten Zusammenkünfften geschlossen worden / einige Krafft haben oder jemals etwas gelten soll / weil nach altem der Cron Vngarn Gesetz vnd Herkommen / keine Constitution oder Rathschluß gelten oder bestehen kan / so nicht von dem rechtmässigen gecrönten König bestettiget worden.

Dieweil wir aber jhm Bethlen den Namen vnd Titul eines Fürsten in Vngarn / mit dem Beding gegeben vnd zukommen lassen / woferrn er dz Königreich Vngarn zu vnserm Gehorsamb bringen würde / er aber diese Condition vnd Beding nicht allein nicht erfüllet / sondern vielmehr gantz trewloser weiß sich bemühet / das Königreich Vngarn vns gantz vnnd gar zu entziehen / als wollen wir deß wegen den obgedachten Titul eines Fürsten in Vngarn gantz vnd gar hiemit cassirt vnd jm widerumb abgenommen haben.

Weil dann auch ferrner zu dem Eyd / damit wir altem Herkommen nach der Cron Vngarn zugethan / nicht weniger / als auch zu erhaltung vnser Königlichen Würde vnd Ampts gehöret / daß wir / was vns vnbillich abgenommen / nicht verschertzen vnd verlassen / wir aber bißher alles was zur Versöhnung der rebellischen Gemüther dienlich / ohn einigen Nutz vnd Frucht versucht haben / als seynd wir gäntzlich entschlossen / vnsere Recht durch die Waffen / weil wir anders nicht können / zu bestettigen / vnser Königreich vnnd Herrschafft von der vnbilligen Vndertruckung frey zumachen / was vns schändlich entzogen / wider zuwegen zubringen / vnsern mit Forcht vnd

Ob wir aber wol leichtlich mercken kondten / es würde gedachter Bethlen sein Gemüth doch nicht endern / damit aber doch vnsere Güte hierinn auch spüren möchte / haben wir den begertẽ Stillstandt auff gewisse Condition vnd Maß / sonderlich was die Böhmen belangt / vor welche er am allermeisten angehalten / mit dem außtrücklichen Vorbehalt / woferrn wir von jhnen billicher weiß zu vor ersucht würden / eingangen / vñ zugelassen / wie wir dann auch freye Paßbrieff für die Böhmen / da sie billiche Stillstands Mittel für zu bringen gesinnet / jhme Bethlen zugesandt haben / als aber der Stillstandt kaum gemacht / hat er sich mit allem fleiß bemühet / wie er zu Constantinopel durch falsches Geschrey vns vndertrucken / die Feind aber mehr als wahr / erheben / vnd also mit Gelegenheit den Türcken wider vns Krieg zu führen / anreitzen möchte / vnter dessen hat er viel Sachen dem Stillstandt zuwider / für genom̃en. Endlich hat er von wenig Rebellen / in grossem Tumult vnd Auffruhr den 25. Aug. sich für ein König in Vngarn proclamiren lassen / bald darauff den Stillstandt gebrochen / Neutra eingenommẽ / mit seinem Kriegsvolck in Oesterreich vñ vnsere Land auf disseit der Thonaw eingefallen / alles verheert / vnd viel Schlösser / Stätt vnd Grentzhäuser eingenommen. Dabey hat ers nit bleiben lassen / sondern wie er in Siebenbürgen dem Türcken / eine Gunst zuerlangen / etliche vornehme Vestungen / so mit grossem deß Römischen Reichs Kosten vnterm Sigismundo Batthori erobert worden / mit Gewalt eingenommen vnd vbergeben / also hat er auch etliche Vngarische Grentzhäuser dem Türcken anpraesentirt / wie er dann newlich Waitzen jnen vber geben / vnd dieser seiner Verrätherey ein Schein zumachen / vns beschuldiget / als hetten wir durch vnsern Anwald an der Türkischen Pfort anbringen vnnd handeln lassen / wie wir Waitzen dem Türcken vergeben möchten.

Vnd zwar es hat hie sein Lästern noch kein end gehabt / sondern in der Vorred vber die Newen sohlische Artickel klagt er / wie die Ständ in Vngarn an jhren alten Gerechtigkeiten / Religionsübung vnd Freyheit beschweret werdẽ / welches / wie nichtig vnd vnwahr es sey / die Anno 1619. gemachte Reichs Constitution / so etwan vmb ein Monat vor der Bethlemischen Vberfallung auß gangẽ / gnugsamb außweiset. Es wird auch hinzu gesetzt / vnser Polnisch Kriegsvolck hab an etlichen Orten in Vngarn / wider die Anstands Artickel mit Morden vnnd Rauben vbel gehauset / wir hetten vnsere Legaten gar zu spat gen Newensohl abgefertigt / auch mit gebürlichem Plenipotentzschreiben nit versehen / welches aber alles also beschaffen / daß wer jhm nit nach denckt / leichtlich spüren wird / man hab mit allẽ fleiß Vrsach gesucht / vns zuverlästern / dann Krafft deß gemachten Stillstands ist ein freyer Paß hin vnd wider gegeben worden / solches haben die Polen wahr genommẽ / vnd vnerwartet vnsers Befelchs jren Weg durch Vngarn genommen. Als sie aber gesehen / daß sie feindlich angegriffen / vnd hin vnd wider geschlagen worden / haben sie der natürlichen Rechten sich gebrauchen / die Gegenwehr an die Hand nemmen / vnd jhnen mit jhren Waffen den Weg öffnen müssen. Vnsere Commissarien haben wir etwas längsamer abgefertigt / auß Vrsachen / daß der Bethlen verheissen / er wolte / ehe der Reichstag angehen würde / seine Legaten zu vns senden / vnd von etlichen nothwendigen Sachen mit vns handeln lassen / als wir nun auff dieselbe gewartet / in Meynung vnsere Information nach derselben Vorbringen zurichten / haben wir / daß Bethlen / was die verheissene Legation anlangt / anders Sinns worden / etwas langsamer / als es billich hette seyn sollen / gehört vnd verstanden. Vnser Plenipotentzschreiben haben wir altem Brauch nach / auff der Vngarischen Händel Vergleichung zu richten verordnet.

Weil dann dem also / vnd damit nicht etwan vns oder vnsern Nachfahren / solche deß Bethlens Königliche Wahl / vnd vnter Königlichem Titul angemaßte / vermeynte nichtige Verwaltung zu einigem Praejuditz gereiche / als wollẽ wir zuförderst diese Wahl für vnrecht / gezwungen / vnbillich / auffrührisch / allen Reichsordnungen zuwider / vnd also vnkräfftig / auß Königlicher vnser Gewalt erklärt haben / demnach was in der zu Preßburg vnd Newensohl gehaltenen Zusammenkunfft / wider die Gesetz / Freyheit vnd altes der Cron Vngarn Herkommen fürgangen / geordnet vnnd geschlossen / solches alles wollen wir hiemit cassirt / annullirt vnd als vnrechtmässig / nichtig vnd krafftloß erklärt haben / vnd keines wegs zulassen / daß / was in gedachten Zusammẽkünfften geschlossen worden / einige Krafft haben oder jemals etwas gelten soll / weil nach altem der Cron Vngarn Gesetz vnd Herkommen / keine Constitution oder Rathschluß gelten oder bestehen kan / so nicht von dem rechtmässigen gecrönten König bestettiget worden.

Dieweil wir aber jhm Bethlen den Namen vnd Titul eines Fürsten in Vngarn / mit dem Beding gegeben vnd zukommen lassen / woferrn er dz Königreich Vngarn zu vnserm Gehorsamb bringẽ würde / er aber diese Condition vnd Beding nicht allein nicht erfüllet / sondern vielmehr gantz trewloser weiß sich bemühet / das Königreich Vngarn vns gantz vnnd gar zu entziehen / als wollen wir deß wegen den obgedachten Titul eines Fürsten in Vngarn gantz vnd gar hiemit cassirt vnd jm widerumb abgenommen haben.

Weil dann auch ferrner zu dem Eyd / damit wir altem Herkommen nach der Cron Vngarn zugethan / nicht weniger / als auch zu erhaltung vnser Königlichẽ Würde vnd Ampts gehöret / daß wir / was vns vnbillich abgenommen / nicht verschertzen vnd verlassen / wir aber bißher alles was zur Versöhnung der rebellischen Gemüther dienlich / ohn einigen Nutz vnd Frucht versucht haben / als seynd wir gäntzlich entschlossen / vnsere Recht durch die Waffen / weil wir anders nicht können / zu bestettigen / vnser Königreich vnnd Herrschafft von der vnbilligen Vndertruckung frey zumachen / was vns schändlich entzogen / wider zuwegen zubringen / vnsern mit Forcht vnd

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          <p>Vnd zwar es hat hie sein Lästern noch kein end gehabt / sondern in der Vorred                      vber die Newen sohlische Artickel klagt er / wie die Ständ in Vngarn an jhren                      alten Gerechtigkeiten / Religionsübung vnd Freyheit beschweret werde&#x0303; / welches /                      wie nichtig vnd vnwahr es sey / die Anno 1619. gemachte Reichs Constitution / so                      etwan vmb ein Monat vor der Bethlemischen Vberfallung auß gange&#x0303; / gnugsamb                      außweiset. Es wird auch hinzu gesetzt / vnser Polnisch Kriegsvolck hab an                      etlichen Orten in Vngarn / wider die Anstands Artickel mit Morden vnnd Rauben                      vbel gehauset / wir hetten vnsere Legaten gar zu spat gen Newensohl abgefertigt                      / auch mit gebürlichem Plenipotentzschreiben nit versehen / welches aber alles                      also beschaffen / daß wer jhm nit nach denckt / leichtlich spüren wird / man hab                      mit alle&#x0303; fleiß Vrsach gesucht / vns zuverlästern / dann Krafft deß gemachten                      Stillstands ist ein freyer Paß hin vnd wider gegeben worden / solches haben die                      Polen wahr genomme&#x0303; / vnd vnerwartet vnsers Befelchs jren Weg durch Vngarn                      genommen. Als sie aber gesehen / daß sie feindlich angegriffen / vnd hin vnd                      wider geschlagen worden / haben sie der natürlichen Rechten sich gebrauchen /                      die Gegenwehr an die Hand nemmen / vnd jhnen mit jhren Waffen den Weg öffnen                      müssen. Vnsere Commissarien haben wir etwas längsamer abgefertigt / auß Vrsachen                      / daß der Bethlen verheissen / er wolte / ehe der Reichstag angehen würde /                      seine Legaten zu vns senden / vnd von etlichen nothwendigen Sachen mit vns                      handeln lassen / als wir nun auff dieselbe gewartet / in Meynung vnsere                      Information nach derselben Vorbringen zurichten / haben wir / daß Bethlen / was                      die verheissene Legation anlangt / anders Sinns worden / etwas langsamer / als                      es billich hette seyn sollen / gehört vnd verstanden. Vnser                      Plenipotentzschreiben haben wir altem Brauch nach / auff der Vngarischen Händel                      Vergleichung zu richten verordnet.</p>
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[476/0543] Ob wir aber wol leichtlich mercken kondten / es würde gedachter Bethlen sein Gemüth doch nicht endern / damit aber doch vnsere Güte hierinn auch spüren möchte / haben wir den begertẽ Stillstandt auff gewisse Condition vnd Maß / sonderlich was die Böhmen belangt / vor welche er am allermeisten angehalten / mit dem außtrücklichen Vorbehalt / woferrn wir von jhnen billicher weiß zu vor ersucht würden / eingangen / vñ zugelassen / wie wir dann auch freye Paßbrieff für die Böhmen / da sie billiche Stillstands Mittel für zu bringen gesinnet / jhme Bethlen zugesandt haben / als aber der Stillstandt kaum gemacht / hat er sich mit allem fleiß bemühet / wie er zu Constantinopel durch falsches Geschrey vns vndertrucken / die Feind aber mehr als wahr / erheben / vnd also mit Gelegenheit den Türcken wider vns Krieg zu führen / anreitzen möchte / vnter dessen hat er viel Sachen dem Stillstandt zuwider / für genom̃en. Endlich hat er von wenig Rebellen / in grossem Tumult vnd Auffruhr den 25. Aug. sich für ein König in Vngarn proclamiren lassen / bald darauff den Stillstandt gebrochen / Neutra eingenommẽ / mit seinem Kriegsvolck in Oesterreich vñ vnsere Land auf disseit der Thonaw eingefallen / alles verheert / vnd viel Schlösser / Stätt vnd Grentzhäuser eingenommen. Dabey hat ers nit bleiben lassen / sondern wie er in Siebenbürgen dem Türcken / eine Gunst zuerlangen / etliche vornehme Vestungen / so mit grossem deß Römischen Reichs Kosten vnterm Sigismundo Batthori erobert worden / mit Gewalt eingenommen vnd vbergeben / also hat er auch etliche Vngarische Grentzhäuser dem Türcken anpraesentirt / wie er dann newlich Waitzen jnen vber geben / vnd dieser seiner Verrätherey ein Schein zumachen / vns beschuldiget / als hetten wir durch vnsern Anwald an der Türkischen Pfort anbringen vnnd handeln lassen / wie wir Waitzen dem Türcken vergeben möchten. Vnd zwar es hat hie sein Lästern noch kein end gehabt / sondern in der Vorred vber die Newen sohlische Artickel klagt er / wie die Ständ in Vngarn an jhren alten Gerechtigkeiten / Religionsübung vnd Freyheit beschweret werdẽ / welches / wie nichtig vnd vnwahr es sey / die Anno 1619. gemachte Reichs Constitution / so etwan vmb ein Monat vor der Bethlemischen Vberfallung auß gangẽ / gnugsamb außweiset. Es wird auch hinzu gesetzt / vnser Polnisch Kriegsvolck hab an etlichen Orten in Vngarn / wider die Anstands Artickel mit Morden vnnd Rauben vbel gehauset / wir hetten vnsere Legaten gar zu spat gen Newensohl abgefertigt / auch mit gebürlichem Plenipotentzschreiben nit versehen / welches aber alles also beschaffen / daß wer jhm nit nach denckt / leichtlich spüren wird / man hab mit allẽ fleiß Vrsach gesucht / vns zuverlästern / dann Krafft deß gemachten Stillstands ist ein freyer Paß hin vnd wider gegeben worden / solches haben die Polen wahr genommẽ / vnd vnerwartet vnsers Befelchs jren Weg durch Vngarn genommen. Als sie aber gesehen / daß sie feindlich angegriffen / vnd hin vnd wider geschlagen worden / haben sie der natürlichen Rechten sich gebrauchen / die Gegenwehr an die Hand nemmen / vnd jhnen mit jhren Waffen den Weg öffnen müssen. Vnsere Commissarien haben wir etwas längsamer abgefertigt / auß Vrsachen / daß der Bethlen verheissen / er wolte / ehe der Reichstag angehen würde / seine Legaten zu vns senden / vnd von etlichen nothwendigen Sachen mit vns handeln lassen / als wir nun auff dieselbe gewartet / in Meynung vnsere Information nach derselben Vorbringen zurichten / haben wir / daß Bethlen / was die verheissene Legation anlangt / anders Sinns worden / etwas langsamer / als es billich hette seyn sollen / gehört vnd verstanden. Vnser Plenipotentzschreiben haben wir altem Brauch nach / auff der Vngarischen Händel Vergleichung zu richten verordnet. Weil dann dem also / vnd damit nicht etwan vns oder vnsern Nachfahren / solche deß Bethlens Königliche Wahl / vnd vnter Königlichem Titul angemaßte / vermeynte nichtige Verwaltung zu einigem Praejuditz gereiche / als wollẽ wir zuförderst diese Wahl für vnrecht / gezwungen / vnbillich / auffrührisch / allen Reichsordnungen zuwider / vnd also vnkräfftig / auß Königlicher vnser Gewalt erklärt haben / demnach was in der zu Preßburg vnd Newensohl gehaltenen Zusammenkunfft / wider die Gesetz / Freyheit vnd altes der Cron Vngarn Herkommen fürgangen / geordnet vnnd geschlossen / solches alles wollen wir hiemit cassirt / annullirt vnd als vnrechtmässig / nichtig vnd krafftloß erklärt haben / vnd keines wegs zulassen / daß / was in gedachten Zusammẽkünfften geschlossen worden / einige Krafft haben oder jemals etwas gelten soll / weil nach altem der Cron Vngarn Gesetz vnd Herkommen / keine Constitution oder Rathschluß gelten oder bestehen kan / so nicht von dem rechtmässigen gecrönten König bestettiget worden. Dieweil wir aber jhm Bethlen den Namen vnd Titul eines Fürsten in Vngarn / mit dem Beding gegeben vnd zukommen lassen / woferrn er dz Königreich Vngarn zu vnserm Gehorsamb bringẽ würde / er aber diese Condition vnd Beding nicht allein nicht erfüllet / sondern vielmehr gantz trewloser weiß sich bemühet / das Königreich Vngarn vns gantz vnnd gar zu entziehen / als wollen wir deß wegen den obgedachten Titul eines Fürsten in Vngarn gantz vnd gar hiemit cassirt vnd jm widerumb abgenommen haben. Weil dann auch ferrner zu dem Eyd / damit wir altem Herkommen nach der Cron Vngarn zugethan / nicht weniger / als auch zu erhaltung vnser Königlichẽ Würde vnd Ampts gehöret / daß wir / was vns vnbillich abgenommen / nicht verschertzen vnd verlassen / wir aber bißher alles was zur Versöhnung der rebellischen Gemüther dienlich / ohn einigen Nutz vnd Frucht versucht haben / als seynd wir gäntzlich entschlossen / vnsere Recht durch die Waffen / weil wir anders nicht können / zu bestettigen / vnser Königreich vnnd Herrschafft von der vnbilligen Vndertruckung frey zumachen / was vns schändlich entzogen / wider zuwegen zubringen / vnsern mit Forcht vnd

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  • Das zweispaltige Layout wurde bei Transkription und Auszeichnung des Textes nicht berücksichtigt.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.



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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 476. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/543>, abgerufen am 23.11.2024.