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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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niglichen Schloß in die Statt eingezogen / bey den Capucinern von dem Pferdt gestiegen / vnnd daselbs seinen Gottesdienst verrichtet. Jhm sind entgegen kommen Wilhelm Poppel vnnd noch fünff andere auß den Ständen / die haben Jhm eine Schrift eingereichet / darinn sie begehret;

1. Daß die Religion freygelassen.

2. Daß jhnen jhre Privilegia verbleiben.

3. Kein Gewalt von Soldaten zugefügt.

4. Daß ein General Perdon ertheilt.

5. Daß jhnen / den Alt-vnd Newstättern / keine Soldaten eingelegt werden möchten.

Der Fürst hat jhnen also zugesprochen vnnd dermassen das Gesetz geschärpffet / daß jhnen die Threnen vber die Backen herab geflossen.

Handlung mit dem Böhmischen Kriegsvolck in Prag / die Statt zu raumen. Den 31. Octobr. A. vnnd 10. Novembr. N. C. hat man mit dem Böhmischen Kriegsvolck so von der Schlacht in die Statt geflohen gehandelt / daß sie abziehen solten. Zu jhnen ward geschicket der Obriste Heimhaussen. Derselbige nach dem gebachte Soldaten auff dem Marckt in der Alten Statt sich versamblet / hat sie also angeredet; Jhre Fürstl. Durchleucht. in Bayern hette wohl Mittel gehabt / nach dem Jhro auffgetragenen Befehl gegen den Rebellen vnd jhren Anhängern zuverfahren: Vnnd were also fast nichts Vrsach / warumb er deß jenigen Kriegs-Volcks / welches den Rebellen wider Kayserl. Mayest. gedienet / vnnd in der Schlacht wider Jh. Fürstl. Durchl. sich befunden / verschonen solte: Jedoch vmb gewisser Vrsachen willen / weil sie selbsten ein sicher Geleit abzuziehen begehret / so solte jhnen diese Gnad erwiesen seyn / daß jhnen vergönnet sicher hinweg zuziehen / mit dem Beding daß solches also bald geschehen solte. Auff solches antworteten die Soldaten / sie nehmen zwar das sichere Geleith vnnd freyen Abzug / den sie begehret / an; hetten aber denselben anderer Gestalt nicht / als daß jhnen zuvor von den Ständen / von welchen sie angenommen worden / jhr hinderstellige Besoldung entrichtet würde / begehret. Derohalben solte Jhre Durchleucht. den Ständen Befehl geben / damit sie bezahlet würden. Sonsten weren sie nicht gesinnet / auff andere Condition die Statt zuraumen.

Als sie nun gar ernstlich in Forderung jhres Soldts dem von Heimhausen / den sie mitten auff dem Marckt vmbringet hatten / zu redeten / auch schwuren / nicht eher / als biß sie jhren Sold empfangen / zuweichen / vnnd darneben begehrten / man solte jhnen / sich von der jenigen Güter / welches sie geworben bezahlt zumachen / erlauben: Hat der von Heimhausen hinwider jhnen geantwortet; Die Stände hetten wider die Gesetz gehandelt / in dem sie das Kriegs-Volck wider jhren rechtmässigen / gecrönten / vnd von den Churfürsten deß Reichs erkandten vnnd approbierten König / nemblich die Kayserl. Mayest. angenommen: Darnach so were solches Kriegsvolck so in offener Schlacht vberwunden vnnd in die Flucht geschlagen worden vnder die Zahl der Feinde zu rechnen. Derowegen / wann sie nicht mit Willen weichen vnnd abziehen wolten / würde es Jh. Durchl. an keinen Mitteln manglen / sie mit gewehrter Hand außzujagen.

Nach dem sie nun dieses vnnd anders dergleichen vernommen / haben sie sich endtlich weisen lassen / vnd sind freywillig abgezogen.

Pragerische Stätt geben sich in Gehorhorsamb. Auff diesen Tag hat man auch den Magistrat vnd die Bürger aller dreyer Prager Stätte daß sie im Nahmen Jhrer Kayserlichen Mayest. den Eydt leisten solten erfordert / worauff selbige erschienen / vnd allem gehorsamblich nachkommen / auch darneben allen Confoederationen so sie wider Jhre Mayest. eingangen abgesagt / dieselbe auffgehaben / vnd geschworen daß sie jhrem rechten Herren vnnd König wie getrewen Vnderthanen gebührete Gehorsamb leisten wolten. Vnnd dieses Jurament wurde schrifftlich verfasset / vnnd mit aller dreyer Stätte Siegeln bekräfftiget / ohne alle Meldung oder Condition der haltung jhrer habenden Privilegien / Jhrer Durchl. vberreichet. Vnd wiewol die Stände / als sie erstmals erfordert / jhrer Privilegien / Freyheiten / vnd Gewohnheiten Meldung gethan / vnd begehret / daß alles was geschehen in Vergeß gestellet vnnd verziehen seyn solte: Hat doch Jhre Durchl. jhnen zur Antwort geben lassen / man handelte jetzund nicht mehr von den Privilegien / es were Jhro auch von Kayserl. Mayest. nichts anbefohlen worden / daß sie (nach dem sie alle Gnad vnnd Verzethung / so jhnen von Anfang auffgetragen worden / verworffen / vnnd so weit fortgefahren / daß Gewalt vnnd die Waffen gebrauchet werden müssen) etwas von den Privilegien vnd Freyheiten handlen solte. Sie solten sich jetzund J. Kays. Mayest. ohne alle Condition vnd Beding vndergeben / vnnd von den Privilegien / Perdon / vnd was dergleichen mehr / hernach mit J. M. als jhrem König / handlen.

Hanblungen mit den Ständen deß Königreichs Bohmen. Den 2. 12. Novembris sind alle Stände / so viel deren zu Prag gewesen / Herren vnnd Ritterstands Personen vor den Hertzogen kommen / in deren aller Nahmen hat Wilhelm Poppel nachfolgende Rede vorgebracht; Gleich wie alle / so auß den Ständen gegenwärtig weren / wohl verstünden vnd offentlich bekenneten / wie schwerlich vnd vielfältig sie sich an J. Kays. auch in Vngarn vnd Böheimb Königl. M. Ferdinanden dem andern vergrieffen / vnd dem darauß erfolgten Vnwesen vnd so vielen Kriegsjammer / den sie noch empfänden / Vrsach vnnd Anlaß gegeben: Also were jhnen solches zum hefftigsten vnd von gantzem Hertzen leyd (welches dann auch gedachter Poppel mit threnenden Augen vnnd weinender Stimm bezeugete) vnd suchten mit aller vnderthänigstem Bitten von der K. M. vnd J. Durchl. Gnad vnd Verzeyhung deß jenigen / so sie begangen: Sie bäten auch Jhre Durchl. daß sie der Stände Allermiltester Patron seyn wolten / damit sie wider bey der Königlichen May. in Gnaden kommen möchten; Bekenneten vnd bezeugten auch offentlich / daß sie keinen andern König vnnd Herren /

niglichen Schloß in die Statt eingezogen / bey den Capucinern von dem Pferdt gestiegen / vnnd daselbs seinen Gottesdienst verrichtet. Jhm sind entgegen kommen Wilhelm Poppel vnnd noch fünff andere auß den Ständen / die haben Jhm eine Schrift eingereichet / darinn sie begehret;

1. Daß die Religion freygelassen.

2. Daß jhnen jhre Privilegia verbleiben.

3. Kein Gewalt von Soldaten zugefügt.

4. Daß ein General Perdon ertheilt.

5. Daß jhnen / den Alt-vnd Newstättern / keine Soldaten eingelegt werden möchten.

Der Fürst hat jhnen also zugesprochen vnnd dermassen das Gesetz geschärpffet / daß jhnen die Threnen vber die Backen herab geflossen.

Handlung mit dem Böhmischẽ Kriegsvolck in Prag / die Statt zu raumen. Den 31. Octobr. A. vnnd 10. Novembr. N. C. hat man mit dem Böhmischen Kriegsvolck so von der Schlacht in die Statt geflohen gehandelt / daß sie abziehen solten. Zu jhnen ward geschicket der Obriste Heimhaussen. Derselbige nach dem gebachte Soldaten auff dem Marckt in der Alten Statt sich versamblet / hat sie also angeredet; Jhre Fürstl. Durchleucht. in Bayern hette wohl Mittel gehabt / nach dem Jhro auffgetragenen Befehl gegen den Rebellen vnd jhren Anhängern zuverfahren: Vnnd were also fast nichts Vrsach / warumb er deß jenigen Kriegs-Volcks / welches den Rebellen wider Kayserl. Mayest. gedienet / vnnd in der Schlacht wider Jh. Fürstl. Durchl. sich befunden / verschonen solte: Jedoch vmb gewisser Vrsachen willen / weil sie selbsten ein sicher Geleit abzuziehen begehret / so solte jhnen diese Gnad erwiesen seyn / daß jhnen vergönnet sicher hinweg zuziehen / mit dem Beding daß solches also bald geschehen solte. Auff solches antworteten die Soldaten / sie nehmen zwar das sichere Geleith vnnd freyen Abzug / den sie begehret / an; hetten aber denselben anderer Gestalt nicht / als daß jhnen zuvor von den Ständen / von welchen sie angenommen worden / jhr hinderstellige Besoldung entrichtet würde / begehret. Derohalben solte Jhre Durchleucht. den Ständen Befehl geben / damit sie bezahlet würden. Sonsten weren sie nicht gesinnet / auff andere Condition die Statt zuraumen.

Als sie nun gar ernstlich in Forderung jhres Soldts dem von Heimhausen / den sie mitten auff dem Marckt vmbringet hatten / zu redeten / auch schwuren / nicht eher / als biß sie jhren Sold empfangen / zuweichen / vnnd darneben begehrten / man solte jhnen / sich von der jenigen Güter / welches sie geworben bezahlt zumachen / erlauben: Hat der von Heimhausen hinwider jhnen geantwortet; Die Stände hetten wider die Gesetz gehandelt / in dem sie das Kriegs-Volck wider jhren rechtmässigen / gecrönten / vnd von den Churfürsten deß Reichs erkandten vnnd approbierten König / nemblich die Kayserl. Mayest. angenommen: Darnach so were solches Kriegsvolck so in offener Schlacht vberwunden vnnd in die Flucht geschlagen worden vnder die Zahl der Feinde zu rechnen. Derowegen / wann sie nicht mit Willen weichen vnnd abziehen wolten / würde es Jh. Durchl. an keinen Mitteln manglen / sie mit gewehrter Hand außzujagen.

Nach dem sie nun dieses vnnd anders dergleichen vernommen / haben sie sich endtlich weisen lassen / vnd sind freywillig abgezogen.

Pragerische Stätt geben sich in Gehorhorsamb. Auff diesen Tag hat man auch den Magistrat vnd die Bürger aller dreyer Prager Stätte daß sie im Nahmen Jhrer Kayserlichen Mayest. den Eydt leisten solten erfordert / worauff selbige erschienen / vnd allem gehorsamblich nachkommen / auch darneben allen Confoederationen so sie wider Jhre Mayest. eingangen abgesagt / dieselbe auffgehaben / vnd geschworen daß sie jhrem rechten Herren vnnd König wie getrewen Vnderthanen gebührete Gehorsamb leisten wolten. Vnnd dieses Jurament wurde schrifftlich verfasset / vnnd mit aller dreyer Stätte Siegeln bekräfftiget / ohne alle Meldung oder Condition der haltung jhrer habenden Privilegien / Jhrer Durchl. vberreichet. Vnd wiewol die Stände / als sie erstmals erfordert / jhrer Privilegien / Freyheiten / vnd Gewohnheiten Meldung gethan / vnd begehret / daß alles was geschehen in Vergeß gestellet vnnd verziehen seyn solte: Hat doch Jhre Durchl. jhnen zur Antwort geben lassen / man handelte jetzund nicht mehr von den Privilegien / es were Jhro auch von Kayserl. Mayest. nichts anbefohlen worden / daß sie (nach dem sie alle Gnad vnnd Verzethung / so jhnen von Anfang auffgetragen worden / verworffen / vnnd so weit fortgefahren / daß Gewalt vnnd die Waffen gebrauchet werden müssen) etwas von den Privilegien vnd Freyheiten handlen solte. Sie solten sich jetzund J. Kays. Mayest. ohne alle Condition vnd Beding vndergeben / vnnd von den Privilegien / Perdon / vnd was dergleichen mehr / hernach mit J. M. als jhrem König / handlen.

Hanblungen mit den Ständen deß Königreichs Bohmen. Den 2. 12. Novembris sind alle Stände / so viel deren zu Prag gewesen / Herren vnnd Ritterstands Personen vor den Hertzogen kommen / in deren aller Nahmen hat Wilhelm Poppel nachfolgende Rede vorgebracht; Gleich wie alle / so auß den Ständen gegenwärtig weren / wohl verstünden vnd offentlich bekenneten / wie schwerlich vnd vielfältig sie sich an J. Kays. auch in Vngarn vnd Böheimb Königl. M. Ferdinanden dem andern vergrieffen / vnd dem darauß erfolgten Vnwesen vñ so vielen Kriegsjammer / den sie noch empfänden / Vrsach vnnd Anlaß gegeben: Also were jhnen solches zum hefftigsten vnd von gantzem Hertzen leyd (welches dann auch gedachter Poppel mit threnenden Augen vnnd weinender Stimm bezeugete) vnd suchten mit aller vnderthänigstem Bitten von der K. M. vnd J. Durchl. Gnad vnd Verzeyhung deß jenigen / so sie begangen: Sie bäten auch Jhre Durchl. daß sie der Stände Allermiltester Patron seyn wolten / damit sie wider bey der Königlichen May. in Gnaden kommen möchten; Bekenneten vnd bezeugten auch offentlich / daß sie keinen andern König vnnd Herren /

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          <p>1. Daß die Religion freygelassen.</p>
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          <p>5. Daß jhnen / den Alt-vnd Newstättern / keine Soldaten eingelegt werden möchten.</p>
          <p>Der Fürst hat jhnen also zugesprochen vnnd dermassen das Gesetz geschärpffet /                      daß jhnen die Threnen vber die Backen herab geflossen.</p>
          <p><note place="left">Handlung mit dem Böhmische&#x0303; Kriegsvolck                          in Prag / die Statt zu raumen.</note> Den 31. Octobr. A. vnnd 10. Novembr.                      N. C. hat man mit dem Böhmischen Kriegsvolck so von der Schlacht in die Statt                      geflohen gehandelt / daß sie abziehen solten. Zu jhnen ward geschicket der                      Obriste Heimhaussen. Derselbige nach dem gebachte Soldaten auff dem Marckt in                      der Alten Statt sich versamblet / hat sie also angeredet; Jhre Fürstl.                      Durchleucht. in Bayern hette wohl Mittel gehabt / nach dem Jhro auffgetragenen                      Befehl gegen den Rebellen vnd jhren Anhängern zuverfahren: Vnnd were also fast                      nichts Vrsach / warumb er deß jenigen Kriegs-Volcks / welches den Rebellen wider                      Kayserl. Mayest. gedienet / vnnd in der Schlacht wider Jh. Fürstl. Durchl. sich                      befunden / verschonen solte: Jedoch vmb gewisser Vrsachen willen / weil sie                      selbsten ein sicher Geleit abzuziehen begehret / so solte jhnen diese Gnad                      erwiesen seyn / daß jhnen vergönnet sicher hinweg zuziehen / mit dem Beding daß                      solches also bald geschehen solte. Auff solches antworteten die Soldaten / sie                      nehmen zwar das sichere Geleith vnnd freyen Abzug / den sie begehret / an;                      hetten aber denselben anderer Gestalt nicht / als daß jhnen zuvor von den                      Ständen / von welchen sie angenommen worden / jhr hinderstellige Besoldung                      entrichtet würde / begehret. Derohalben solte Jhre Durchleucht. den Ständen                      Befehl geben / damit sie bezahlet würden. Sonsten weren sie nicht gesinnet /                      auff andere Condition die Statt zuraumen.</p>
          <p>Als sie nun gar ernstlich in Forderung jhres Soldts dem von Heimhausen / den sie                      mitten auff dem Marckt vmbringet hatten / zu redeten / auch schwuren / nicht                      eher / als biß sie jhren Sold empfangen / zuweichen / vnnd darneben begehrten /                      man solte jhnen / sich von der jenigen Güter / welches sie geworben bezahlt                      zumachen / erlauben: Hat der von Heimhausen hinwider jhnen geantwortet; Die                      Stände hetten wider die Gesetz gehandelt / in dem sie das Kriegs-Volck wider                      jhren rechtmässigen / gecrönten / vnd von den Churfürsten deß Reichs erkandten                      vnnd approbierten König / nemblich die Kayserl. Mayest. angenommen: Darnach so                      were solches Kriegsvolck so in offener Schlacht vberwunden vnnd in die Flucht                      geschlagen worden vnder die Zahl der Feinde zu rechnen. Derowegen / wann sie                      nicht mit Willen weichen vnnd abziehen wolten / würde es Jh. Durchl. an keinen                      Mitteln manglen / sie mit gewehrter Hand außzujagen.</p>
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          <p><note place="right">Pragerische Stätt geben sich in Gehorhorsamb.</note>                      Auff diesen Tag hat man auch den Magistrat vnd die Bürger aller dreyer Prager                      Stätte daß sie im Nahmen Jhrer Kayserlichen Mayest. den Eydt leisten solten                      erfordert / worauff selbige erschienen / vnd allem gehorsamblich nachkommen /                      auch darneben allen Confoederationen so sie wider Jhre Mayest. eingangen                      abgesagt / dieselbe auffgehaben / vnd geschworen daß sie jhrem rechten Herren                      vnnd König wie getrewen Vnderthanen gebührete Gehorsamb leisten wolten. Vnnd                      dieses Jurament wurde schrifftlich verfasset / vnnd mit aller dreyer Stätte                      Siegeln bekräfftiget / ohne alle Meldung oder Condition der haltung jhrer                      habenden Privilegien / Jhrer Durchl. vberreichet. Vnd wiewol die Stände / als                      sie erstmals erfordert / jhrer Privilegien / Freyheiten / vnd Gewohnheiten                      Meldung gethan / vnd begehret / daß alles was geschehen in Vergeß gestellet vnnd                      verziehen seyn solte: Hat doch Jhre Durchl. jhnen zur Antwort geben lassen / man                      handelte jetzund nicht mehr von den Privilegien / es were Jhro auch von Kayserl.                      Mayest. nichts anbefohlen worden / daß sie (nach dem sie alle Gnad vnnd                      Verzethung / so jhnen von Anfang auffgetragen worden / verworffen / vnnd so weit                      fortgefahren / daß Gewalt vnnd die Waffen gebrauchet werden müssen) etwas von                      den Privilegien vnd Freyheiten handlen solte. Sie solten sich jetzund J. Kays.                      Mayest. ohne alle Condition vnd Beding vndergeben / vnnd von den Privilegien /                      Perdon / vnd was dergleichen mehr / hernach mit J. M. als jhrem König / handlen.</p>
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[464/0531] niglichen Schloß in die Statt eingezogen / bey den Capucinern von dem Pferdt gestiegen / vnnd daselbs seinen Gottesdienst verrichtet. Jhm sind entgegen kommen Wilhelm Poppel vnnd noch fünff andere auß den Ständen / die haben Jhm eine Schrift eingereichet / darinn sie begehret; 1. Daß die Religion freygelassen. 2. Daß jhnen jhre Privilegia verbleiben. 3. Kein Gewalt von Soldaten zugefügt. 4. Daß ein General Perdon ertheilt. 5. Daß jhnen / den Alt-vnd Newstättern / keine Soldaten eingelegt werden möchten. Der Fürst hat jhnen also zugesprochen vnnd dermassen das Gesetz geschärpffet / daß jhnen die Threnen vber die Backen herab geflossen. Den 31. Octobr. A. vnnd 10. Novembr. N. C. hat man mit dem Böhmischen Kriegsvolck so von der Schlacht in die Statt geflohen gehandelt / daß sie abziehen solten. Zu jhnen ward geschicket der Obriste Heimhaussen. Derselbige nach dem gebachte Soldaten auff dem Marckt in der Alten Statt sich versamblet / hat sie also angeredet; Jhre Fürstl. Durchleucht. in Bayern hette wohl Mittel gehabt / nach dem Jhro auffgetragenen Befehl gegen den Rebellen vnd jhren Anhängern zuverfahren: Vnnd were also fast nichts Vrsach / warumb er deß jenigen Kriegs-Volcks / welches den Rebellen wider Kayserl. Mayest. gedienet / vnnd in der Schlacht wider Jh. Fürstl. Durchl. sich befunden / verschonen solte: Jedoch vmb gewisser Vrsachen willen / weil sie selbsten ein sicher Geleit abzuziehen begehret / so solte jhnen diese Gnad erwiesen seyn / daß jhnen vergönnet sicher hinweg zuziehen / mit dem Beding daß solches also bald geschehen solte. Auff solches antworteten die Soldaten / sie nehmen zwar das sichere Geleith vnnd freyen Abzug / den sie begehret / an; hetten aber denselben anderer Gestalt nicht / als daß jhnen zuvor von den Ständen / von welchen sie angenommen worden / jhr hinderstellige Besoldung entrichtet würde / begehret. Derohalben solte Jhre Durchleucht. den Ständen Befehl geben / damit sie bezahlet würden. Sonsten weren sie nicht gesinnet / auff andere Condition die Statt zuraumen. Handlung mit dem Böhmischẽ Kriegsvolck in Prag / die Statt zu raumen. Als sie nun gar ernstlich in Forderung jhres Soldts dem von Heimhausen / den sie mitten auff dem Marckt vmbringet hatten / zu redeten / auch schwuren / nicht eher / als biß sie jhren Sold empfangen / zuweichen / vnnd darneben begehrten / man solte jhnen / sich von der jenigen Güter / welches sie geworben bezahlt zumachen / erlauben: Hat der von Heimhausen hinwider jhnen geantwortet; Die Stände hetten wider die Gesetz gehandelt / in dem sie das Kriegs-Volck wider jhren rechtmässigen / gecrönten / vnd von den Churfürsten deß Reichs erkandten vnnd approbierten König / nemblich die Kayserl. Mayest. angenommen: Darnach so were solches Kriegsvolck so in offener Schlacht vberwunden vnnd in die Flucht geschlagen worden vnder die Zahl der Feinde zu rechnen. Derowegen / wann sie nicht mit Willen weichen vnnd abziehen wolten / würde es Jh. Durchl. an keinen Mitteln manglen / sie mit gewehrter Hand außzujagen. Nach dem sie nun dieses vnnd anders dergleichen vernommen / haben sie sich endtlich weisen lassen / vnd sind freywillig abgezogen. Auff diesen Tag hat man auch den Magistrat vnd die Bürger aller dreyer Prager Stätte daß sie im Nahmen Jhrer Kayserlichen Mayest. den Eydt leisten solten erfordert / worauff selbige erschienen / vnd allem gehorsamblich nachkommen / auch darneben allen Confoederationen so sie wider Jhre Mayest. eingangen abgesagt / dieselbe auffgehaben / vnd geschworen daß sie jhrem rechten Herren vnnd König wie getrewen Vnderthanen gebührete Gehorsamb leisten wolten. Vnnd dieses Jurament wurde schrifftlich verfasset / vnnd mit aller dreyer Stätte Siegeln bekräfftiget / ohne alle Meldung oder Condition der haltung jhrer habenden Privilegien / Jhrer Durchl. vberreichet. Vnd wiewol die Stände / als sie erstmals erfordert / jhrer Privilegien / Freyheiten / vnd Gewohnheiten Meldung gethan / vnd begehret / daß alles was geschehen in Vergeß gestellet vnnd verziehen seyn solte: Hat doch Jhre Durchl. jhnen zur Antwort geben lassen / man handelte jetzund nicht mehr von den Privilegien / es were Jhro auch von Kayserl. Mayest. nichts anbefohlen worden / daß sie (nach dem sie alle Gnad vnnd Verzethung / so jhnen von Anfang auffgetragen worden / verworffen / vnnd so weit fortgefahren / daß Gewalt vnnd die Waffen gebrauchet werden müssen) etwas von den Privilegien vnd Freyheiten handlen solte. Sie solten sich jetzund J. Kays. Mayest. ohne alle Condition vnd Beding vndergeben / vnnd von den Privilegien / Perdon / vnd was dergleichen mehr / hernach mit J. M. als jhrem König / handlen. Pragerische Stätt geben sich in Gehorhorsamb. Den 2. 12. Novembris sind alle Stände / so viel deren zu Prag gewesen / Herren vnnd Ritterstands Personen vor den Hertzogen kommen / in deren aller Nahmen hat Wilhelm Poppel nachfolgende Rede vorgebracht; Gleich wie alle / so auß den Ständen gegenwärtig weren / wohl verstünden vnd offentlich bekenneten / wie schwerlich vnd vielfältig sie sich an J. Kays. auch in Vngarn vnd Böheimb Königl. M. Ferdinanden dem andern vergrieffen / vnd dem darauß erfolgten Vnwesen vñ so vielen Kriegsjammer / den sie noch empfänden / Vrsach vnnd Anlaß gegeben: Also were jhnen solches zum hefftigsten vnd von gantzem Hertzen leyd (welches dann auch gedachter Poppel mit threnenden Augen vnnd weinender Stimm bezeugete) vnd suchten mit aller vnderthänigstem Bitten von der K. M. vnd J. Durchl. Gnad vnd Verzeyhung deß jenigen / so sie begangen: Sie bäten auch Jhre Durchl. daß sie der Stände Allermiltester Patron seyn wolten / damit sie wider bey der Königlichen May. in Gnaden kommen möchten; Bekenneten vnd bezeugten auch offentlich / daß sie keinen andern König vnnd Herren / Hanblungen mit den Ständen deß Königreichs Bohmen.

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Anmerkungen zur Transkription:

  • Das zweispaltige Layout wurde bei Transkription und Auszeichnung des Textes nicht berücksichtigt.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.



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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 464. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/531>, abgerufen am 23.11.2024.