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Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635.

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auß was erheblichen Vrsachen sie newlich wider sub vtraq; neben der Apology vnd beygefügtem Beweiß Kays. Matthiae vbersendet. Wilhelm Slabata / Smesantzky vnd M. Philippum Fabricium, als Zerstörern gemeinen Friedens / weil sie / die Stände / nicht länger jhre arglistige Practicken erdulden können / durch welche sie besagte Stände vmd jhren / von Kayser Rudolpho gegeb enen vnd von Jhrer Mayestät confirmirten Mayestät-Brieff / Vergleichung vnnd andere Religions-Freyheiten / hätten bringen wöllen / dardurch dann das Königreich zu grunde gehen müssen / also nach jhren Diensten sträfflich verfahren / auch gleichfals gegen andern solchen Practicanten zu procediren auß vnvmbgänglicher Noth gezwungen seyen.

Hätten auch in Betrachtung jetziger Gefährlichkeiten / vnnd solcher Practicken willen / mit welchen obgemelte Friedensstörer Jhre Mayest. vmb Jhre Königreich / sie / die Stände / aber vmb jhre von Gott vorgesetzte Obrigkeit / beneben auch vmb jhre Religions-Freyheiten zubringen vnderstanden / eine nothwendige Defension angerichtet: auch auß allen dreyen Ständen gewisse Directores vnd Regenten / die stätts in den Prager Stätten verblieben vnd alda was zu Jhrer Mayest Hochheit / Jhrer / der Stände / vnd jhrer Vnderthanen / vnd dann auch deß Mayestät-Brieffs vnnd anderer Landts-Freyheiten Beschützung dienlich wäre / an jhrer aller statt anordnen möchten / bestellet. Weil sie nun solches alles nicht zu dem Ende / daß sie Jhre K. Mayest. offendiren oder anderen Friedtsamen Leuten vnnd Jhren Freunden sub vna (da ferne sie nur selber Fried halten wolten) Vngemach zuzufügen gesinnet weren: sondern zuvorderst Jhrer Mayest. vnnd jhnen den Ständen sampt den jhrigen zum besten / angefangen: Als weren sie der Zuversicht / Jhre Mayest. würde sie hierin entschuldigt halten / auch jhren (der Stände) Feinden / welche diß alles anders deuten würden / keinen Glauben zustellen / solcher auch sich nicht annehmen: sondern vielmehr sie vnd dergleichen andere deß allgemeinen Friedens-Zerstörer würcklich zubestraffen / verhülfflich seyn. Sie (die Stände sub vtraque) weren hergegen willig vnd bereit / bey Jhrer Kay. Mayest. Leib / Gut vnd Blut darzusetzen / vnd dero getrewen Vnterthanen zuverbleiben.

Kayserlich Antwortschreiben auff erstgedachte der Böhmischen Ständte sub vtraque Apology vnnd Entschuldigung Schreiben. Auff dieses der Böhmischen Stände Entschuldigungs-Schreiben vnd Apology hat Jhre Kays. May. nachfolgenden Inhalts Antwort de Dat. 18. Junii nach Prag gesendet: Nemblich / Jhr May. könten das jenige / so wider dero Statthalter vnnd Secretarium / in Jhrem Prager Schloß vnd Königlichen Residentz / in der Böhmischen Cantzeley / wo die gröste Sicherheit vnnd Respect seyn solte / fürgenommen worden / keines wegs gut heissen. Dann ob schon die Vrsach gesetzet würde / als ob sie grosse Practicken / zu deß Königreichs Verderben / solten vorgenommen haben / hätte sich doch nicht gebühret / ohne eintzig Anbringen vnd Verhör also plötzlichen gegen Jhnen zuverfahren: so wohl da man von keinem Feind wüste / ohne Jhrer May. Vorwissen vnnd Willen Kriegs-Volck zuwerben vnd jhre arme Vnterthanen in das eusserste. Verderben zusetzen: auch anders / welches nach Jhrem / der Stände Schreiben geschehen wäre / fürzunehmen. Nichts destoweniger / weil sie sich mit darsetzung Leibs vnnd Guts trew zuverbleiben erbotten: als vberschickte Jhr Mayest. hiermit Jhnen ein Patent / daß sie in Böhmen publiciren lassen solten. Vnd bey solchem Patent befehlen Jhr Mayest. Jhnen / daß sie gehorsamb verbleiben / jhr geworbenes Kriegsvolck abdancketen / ferrnere Werbungen vnd auch das Auffbott einstelleten: wider Recht weiter nichts vornehmen / vnd Jhrer M. ferrnere Vorsehung in allem erwarteten. Dann sonsten / weil in Jhrer Mayest. Königreich Volck versamblet würde / sie zur Defension vnnd Rettung Jhrer Reputation / gleichfalls Kriegsvolck zuwerben Befehl gethan. Were aber doch der Hoffnung / daß sie vielmehr zum Frieden geneigt seyn / als zu anderer Widerwärtigkeit Vrsach geben werden.

Hierauff folget nun das Patent / welches vorigem Schreiben beygelegt gewesen / dieses Innhalts:

Kayserlich Patent an die Böhmen die Waffen nider zulegen / vnd die Strittigkeiten in der Güte zuvergleichen. Es wäre jhnen den Ständen sub vtraque, vnd jedermänniglichen wol bewust / was sich den 23. Maii dieses lauffeden 1618. mit theils Jhrer May. Statthaltern vnd Secretario / in dem Prager Schloß wie auch in andern Sachen / in diesem vnd nach folgenden Tagen verloffen hette.

Vnd weil diß alles vnderm Praetext / als wann der Wayestät-Brieff cassirt werden solte / geschehe / als hette Jhre May. männiglich wollen zuverstehen geben / daß weder von Jhro noch jemands anders jchtwas / zu Cassirung deß Mayestät-Brieffs vnnd der auffgerichten Vergleichung were vorgenommen worden: Sondern were jederzeit wie auch noch gesinnet gewesen / die Stände sub vna vnnd sub vtraque bey jhren Privilegien zuerhalten vnd zuschützen / vnnd wer es anders außlegte / der thät Jhrer May. vor Gott vnd der Welt vnrecht: Were auch der Zuversicht / daß niemand auß jhren getrewen Ständen dergleichen argwohnen werde. Vnd ob wol Jhre M. gerne Persöhnlich diese vorgeloffene Händel vnd Mißverstand erörtern wolte; weil sie aber theils Leibsschwachheit / theils anderer wichtigen Geschäfft halben solches dieser Zeit nicht thun könten / so solten vnsäumblichen gewisse vornehme Personen zu vergleichung dieser Vnruhe verordnet werden. Vnterdessen aber dieweil kein Feinde / gegen welchem man ein Defension anstellen müste / vorhanden / auch jederman / so Beschwerung erlitte / sich / laut der Privilegien vnnd Landesordnung / deß Rechtens gebrauchen köndte / vnnd niemand sein selbst Richter seyn solte / darüber dann Jhre Mayest. männiglich handhaben wolte. Darumb befehlen Jhre Mayest. daß sie die Stände Jhr Kriegsvolck abschaffeten / auch das Auffbott einstelleten / daß auch alle Einwohner sub vna vnnd sub vtraque weder mit Worten / noch mit Wercken nichts gegen einander fürnehmen / sondern Friedlich miteinander sich vertragen solten. So bald nun der Böhmischen

auß was erheblichen Vrsachen sie newlich wider sub vtraq; neben der Apology vnd beygefügtem Beweiß Kays. Matthiae vbersendet. Wilhelm Slabata / Smesantzky vnd M. Philippum Fabricium, als Zerstörern gemeinen Friedens / weil sie / die Stände / nicht länger jhre arglistige Practicken erdulden können / durch welche sie besagte Stände vmd jhren / von Kayser Rudolpho gegeb enen vnd von Jhrer Mayestät confirmirten Mayestät-Brieff / Vergleichung vnnd andere Religions-Freyheiten / hätten bringen wöllen / dardurch dann das Königreich zu grunde gehen müssen / also nach jhren Diensten sträfflich verfahren / auch gleichfals gegen andern solchen Practicanten zu procediren auß vnvmbgänglicher Noth gezwungen seyen.

Hätten auch in Betrachtung jetziger Gefährlichkeiten / vnnd solcher Practicken willen / mit welchen obgemelte Friedensstörer Jhre Mayest. vmb Jhre Königreich / sie / die Stände / aber vmb jhre von Gott vorgesetzte Obrigkeit / beneben auch vmb jhre Religions-Freyheiten zubringen vnderstandẽ / eine nothwendige Defension angerichtet: auch auß allen dreyen Ständen gewisse Directores vnd Regenten / die stätts in den Prager Stätten verblieben vnd alda was zu Jhrer Mayest Hochheit / Jhrer / der Stände / vnd jhrer Vnderthanen / vnd dann auch deß Mayestät-Brieffs vnnd anderer Landts-Freyheiten Beschützung dienlich wäre / an jhrer aller statt anordnen möchten / bestellet. Weil sie nun solches alles nicht zu dem Ende / daß sie Jhre K. Mayest. offendiren oder anderen Friedtsamen Leuten vnnd Jhren Freunden sub vna (da ferne sie nur selber Fried halten wolten) Vngemach zuzufügen gesinnet weren: sondern zuvorderst Jhrer Mayest. vnnd jhnen den Ständen sampt den jhrigen zum besten / angefangen: Als weren sie der Zuversicht / Jhre Mayest. würde sie hierin entschuldigt halten / auch jhren (der Stände) Feinden / welche diß alles anders deuten würden / keinen Glauben zustellen / solcher auch sich nicht annehmen: sondern vielmehr sie vnd dergleichen andere deß allgemeinen Friedens-Zerstörer würcklich zubestraffen / verhülfflich seyn. Sie (die Stände sub vtraque) weren hergegen willig vnd bereit / bey Jhrer Kay. Mayest. Leib / Gut vnd Blut darzusetzen / vnd dero getrewen Vnterthanen zuverbleiben.

Kayserlich Antwortschreiben auff erstgedachte der Böhmischẽ Ständte sub vtraque Apology vnnd Entschuldigũg Schreiben. Auff dieses der Böhmischen Stände Entschuldigungs-Schreiben vnd Apology hat Jhre Kays. May. nachfolgenden Inhalts Antwort de Dat. 18. Junii nach Prag gesendet: Nemblich / Jhr May. könten das jenige / so wider dero Statthalter vnnd Secretarium / in Jhrem Prager Schloß vnd Königlichen Residentz / in der Böhmischen Cantzeley / wo die gröste Sicherheit vnnd Respect seyn solte / fürgenommen worden / keines wegs gut heissen. Dann ob schon die Vrsach gesetzet würde / als ob sie grosse Practicken / zu deß Königreichs Verderben / solten vorgenommen haben / hätte sich doch nicht gebühret / ohne eintzig Anbringen vnd Verhör also plötzlichen gegen Jhnen zuverfahren: so wohl da man von keinem Feind wüste / ohne Jhrer May. Vorwissen vnnd Willen Kriegs-Volck zuwerben vnd jhre arme Vnterthanen in das eusserste. Verderben zusetzen: auch anders / welches nach Jhrem / der Stände Schreiben geschehen wäre / fürzunehmen. Nichts destoweniger / weil sie sich mit darsetzung Leibs vnnd Guts trew zuverbleiben erbotten: als vberschickte Jhr Mayest. hiermit Jhnen ein Patent / daß sie in Böhmen publiciren lassen solten. Vnd bey solchem Patent befehlen Jhr Mayest. Jhnen / daß sie gehorsamb verbleiben / jhr geworbenes Kriegsvolck abdancketen / ferrnere Werbungen vnd auch das Auffbott einstelleten: wider Recht weiter nichts vornehmen / vnd Jhrer M. ferrnere Vorsehung in allem erwarteten. Dann sonsten / weil in Jhrer Mayest. Königreich Volck versamblet würde / sie zur Defension vnnd Rettung Jhrer Reputation / gleichfalls Kriegsvolck zuwerben Befehl gethan. Were aber doch der Hoffnung / daß sie vielmehr zum Frieden geneigt seyn / als zu anderer Widerwärtigkeit Vrsach geben werden.

Hierauff folget nun das Patent / welches vorigem Schreiben beygelegt gewesen / dieses Innhalts:

Kayserlich Patent an die Böhmẽ die Waffen nider zulegen / vnd die Strittigkeiten in der Güte zuvergleichẽ. Es wäre jhnen den Ständen sub vtraque, vnd jedermänniglichen wol bewust / was sich den 23. Maii dieses lauffeden 1618. mit theils Jhrer May. Statthaltern vnd Secretario / in dem Prager Schloß wie auch in andern Sachen / in diesem vnd nach folgenden Tagen verloffen hette.

Vnd weil diß alles vnderm Praetext / als wann der Wayestät-Brieff cassirt werden solte / geschehe / als hette Jhre May. männiglich wollen zuverstehen geben / daß weder von Jhro noch jemands anders jchtwas / zu Cassirung deß Mayestät-Brieffs vnnd der auffgerichten Vergleichung were vorgenommen worden: Sondern were jederzeit wie auch noch gesinnet gewesen / die Stände sub vna vnnd sub vtraque bey jhren Privilegien zuerhalten vnd zuschützen / vnnd wer es anders außlegte / der thät Jhrer May. vor Gott vnd der Welt vnrecht: Were auch der Zuversicht / daß niemand auß jhren getrewen Ständen dergleichen argwohnen werde. Vnd ob wol Jhre M. gerne Persöhnlich diese vorgeloffene Händel vnd Mißverstand erörtern wolte; weil sie aber theils Leibsschwachheit / theils anderer wichtigen Geschäfft halben solches dieser Zeit nicht thun könten / so solten vnsäumblichen gewisse vornehme Personen zu vergleichũg dieser Vnruhe verordnet werden. Vnterdessen aber dieweil kein Feinde / gegen welchem man ein Defension anstellen müste / vorhanden / auch jederman / so Beschwerung erlitte / sich / laut der Privilegien vnnd Landesordnung / deß Rechtens gebrauchen köndte / vnnd niemand sein selbst Richter seyn solte / darüber dann Jhre Mayest. männiglich handhaben wolte. Darumb befehlen Jhre Mayest. daß sie die Stände Jhr Kriegsvolck abschaffeten / auch das Auffbott einstelleten / daß auch alle Einwohner sub vna vnnd sub vtraque weder mit Worten / noch mit Wercken nichts gegen einander fürnehmen / sondern Friedlich miteinander sich vertragen solten. So bald nun der Böhmischen

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auß was erheblichen Vrsachen                      sie newlich wider <note place="left">sub vtraq; neben der Apology vnd                          beygefügtem Beweiß Kays. Matthiae vbersendet.</note> Wilhelm Slabata /                      Smesantzky vnd M. Philippum Fabricium, als Zerstörern gemeinen Friedens / weil                      sie / die Stände / nicht länger jhre arglistige Practicken erdulden können /                      durch welche sie besagte Stände vmd jhren / von Kayser Rudolpho gegeb enen vnd                      von Jhrer Mayestät confirmirten Mayestät-Brieff / Vergleichung vnnd andere                      Religions-Freyheiten / hätten bringen wöllen / dardurch dann das Königreich zu                      grunde gehen müssen / also nach jhren Diensten sträfflich verfahren / auch                      gleichfals gegen andern solchen Practicanten zu procediren auß vnvmbgänglicher                      Noth gezwungen seyen.</p>
          <p>Hätten auch in Betrachtung jetziger Gefährlichkeiten / vnnd solcher Practicken                      willen / mit welchen obgemelte Friedensstörer Jhre Mayest. vmb Jhre Königreich /                      sie / die Stände / aber vmb jhre von Gott vorgesetzte Obrigkeit / beneben auch                      vmb jhre Religions-Freyheiten zubringen vnderstande&#x0303; / eine nothwendige Defension                      angerichtet: auch auß allen dreyen Ständen gewisse Directores vnd Regenten / die                      stätts in den Prager Stätten verblieben vnd alda was zu Jhrer Mayest Hochheit /                      Jhrer / der Stände / vnd jhrer Vnderthanen / vnd dann auch deß Mayestät-Brieffs                      vnnd anderer Landts-Freyheiten Beschützung dienlich wäre / an jhrer aller                      statt anordnen möchten / bestellet. Weil sie nun solches alles nicht zu dem Ende                      / daß sie Jhre K. Mayest. offendiren oder anderen Friedtsamen Leuten vnnd Jhren                      Freunden sub vna (da ferne sie nur selber Fried halten wolten) Vngemach                      zuzufügen gesinnet weren: sondern zuvorderst Jhrer Mayest. vnnd jhnen den                      Ständen sampt den jhrigen zum besten / angefangen: Als weren sie der Zuversicht                      / Jhre Mayest. würde sie hierin entschuldigt halten / auch jhren (der Stände)                      Feinden / welche diß alles anders deuten würden / keinen Glauben zustellen /                      solcher auch sich nicht annehmen: sondern vielmehr sie vnd dergleichen andere                      deß allgemeinen Friedens-Zerstörer würcklich zubestraffen / verhülfflich seyn.                      Sie (die Stände sub vtraque) weren hergegen willig vnd bereit / bey Jhrer Kay.                      Mayest. Leib / Gut vnd Blut darzusetzen / vnd dero getrewen Vnterthanen                      zuverbleiben.</p>
          <p><note place="left">Kayserlich Antwortschreiben auff erstgedachte der                          Böhmische&#x0303; Ständte sub vtraque Apology vnnd Entschuldigu&#x0303;g                          Schreiben.</note> Auff dieses der Böhmischen Stände                      Entschuldigungs-Schreiben vnd Apology hat Jhre Kays. May. nachfolgenden Inhalts                      Antwort de Dat. 18. Junii nach Prag gesendet: Nemblich / Jhr May. könten das                      jenige / so wider dero Statthalter vnnd Secretarium / in Jhrem Prager Schloß vnd                      Königlichen Residentz / in der Böhmischen Cantzeley / wo die gröste Sicherheit                      vnnd Respect seyn solte / fürgenommen worden / keines wegs gut heissen. Dann ob                      schon die Vrsach gesetzet würde / als ob sie grosse Practicken / zu deß                      Königreichs Verderben / solten vorgenommen haben / hätte sich doch nicht                      gebühret / ohne eintzig Anbringen vnd Verhör also plötzlichen gegen Jhnen                      zuverfahren: so wohl da man von keinem Feind wüste / ohne Jhrer May. Vorwissen                      vnnd Willen Kriegs-Volck zuwerben vnd jhre arme Vnterthanen in das eusserste.                      Verderben zusetzen: auch anders / welches nach Jhrem / der Stände Schreiben                      geschehen wäre / fürzunehmen. Nichts destoweniger / weil sie sich mit darsetzung                      Leibs vnnd Guts trew zuverbleiben erbotten: als vberschickte Jhr Mayest. hiermit                      Jhnen ein Patent / daß sie in Böhmen publiciren lassen solten. Vnd bey solchem                      Patent befehlen Jhr Mayest. Jhnen / daß sie gehorsamb verbleiben / jhr                      geworbenes Kriegsvolck abdancketen / ferrnere Werbungen vnd auch das Auffbott                      einstelleten: wider Recht weiter nichts vornehmen / vnd Jhrer M. ferrnere                      Vorsehung in allem erwarteten. Dann sonsten / weil in Jhrer Mayest. Königreich                      Volck versamblet würde / sie zur Defension vnnd Rettung Jhrer Reputation /                      gleichfalls Kriegsvolck zuwerben Befehl gethan. Were aber doch der Hoffnung /                      daß sie vielmehr zum Frieden geneigt seyn / als zu anderer Widerwärtigkeit                      Vrsach geben werden.</p>
          <p>Hierauff folget nun das Patent / welches vorigem Schreiben beygelegt gewesen /                      dieses Innhalts:</p>
          <p><note place="right">Kayserlich Patent an die Böhme&#x0303; die Waffen nider                          zulegen / vnd die Strittigkeiten in der Güte zuvergleiche&#x0303;.</note> Es wäre                      jhnen den Ständen sub vtraque, vnd jedermänniglichen wol bewust / was sich den                      23. Maii dieses lauffeden 1618. mit theils Jhrer May. Statthaltern vnd                      Secretario / in dem Prager Schloß wie auch in andern Sachen / in diesem vnd nach                      folgenden Tagen verloffen hette.</p>
          <p>Vnd weil diß alles vnderm Praetext / als wann der Wayestät-Brieff cassirt werden                      solte / geschehe / als hette Jhre May. männiglich wollen zuverstehen geben / daß                      weder von Jhro noch jemands anders jchtwas / zu Cassirung deß Mayestät-Brieffs                      vnnd der auffgerichten Vergleichung were vorgenommen worden: Sondern were                      jederzeit wie auch noch gesinnet gewesen / die Stände sub vna vnnd sub vtraque                      bey jhren Privilegien zuerhalten vnd zuschützen / vnnd wer es anders außlegte /                      der thät Jhrer May. vor Gott vnd der Welt vnrecht: Were auch der Zuversicht /                      daß niemand auß jhren getrewen Ständen dergleichen argwohnen werde. Vnd ob wol                      Jhre M. gerne Persöhnlich diese vorgeloffene Händel vnd Mißverstand erörtern                      wolte; weil sie aber theils Leibsschwachheit / theils anderer wichtigen                      Geschäfft halben solches dieser Zeit nicht thun könten / so solten vnsäumblichen                      gewisse vornehme Personen zu vergleichu&#x0303;g dieser Vnruhe verordnet                      werden. Vnterdessen aber dieweil kein Feinde / gegen welchem man ein Defension                      anstellen müste / vorhanden / auch jederman / so Beschwerung erlitte / sich /                      laut der Privilegien vnnd Landesordnung / deß Rechtens gebrauchen köndte / vnnd                      niemand sein selbst Richter seyn solte / darüber dann Jhre Mayest. männiglich                      handhaben wolte. Darumb befehlen Jhre Mayest. daß sie die Stände Jhr Kriegsvolck                      abschaffeten / auch das Auffbott einstelleten / daß auch alle Einwohner sub vna                      vnnd sub vtraque weder mit Worten / noch mit Wercken nichts gegen einander                      fürnehmen / sondern Friedlich miteinander sich vertragen solten. So bald nun der                          Böhmischen
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[24/0047] auß was erheblichen Vrsachen sie newlich wider Wilhelm Slabata / Smesantzky vnd M. Philippum Fabricium, als Zerstörern gemeinen Friedens / weil sie / die Stände / nicht länger jhre arglistige Practicken erdulden können / durch welche sie besagte Stände vmd jhren / von Kayser Rudolpho gegeb enen vnd von Jhrer Mayestät confirmirten Mayestät-Brieff / Vergleichung vnnd andere Religions-Freyheiten / hätten bringen wöllen / dardurch dann das Königreich zu grunde gehen müssen / also nach jhren Diensten sträfflich verfahren / auch gleichfals gegen andern solchen Practicanten zu procediren auß vnvmbgänglicher Noth gezwungen seyen. sub vtraq; neben der Apology vnd beygefügtem Beweiß Kays. Matthiae vbersendet. Hätten auch in Betrachtung jetziger Gefährlichkeiten / vnnd solcher Practicken willen / mit welchen obgemelte Friedensstörer Jhre Mayest. vmb Jhre Königreich / sie / die Stände / aber vmb jhre von Gott vorgesetzte Obrigkeit / beneben auch vmb jhre Religions-Freyheiten zubringen vnderstandẽ / eine nothwendige Defension angerichtet: auch auß allen dreyen Ständen gewisse Directores vnd Regenten / die stätts in den Prager Stätten verblieben vnd alda was zu Jhrer Mayest Hochheit / Jhrer / der Stände / vnd jhrer Vnderthanen / vnd dann auch deß Mayestät-Brieffs vnnd anderer Landts-Freyheiten Beschützung dienlich wäre / an jhrer aller statt anordnen möchten / bestellet. Weil sie nun solches alles nicht zu dem Ende / daß sie Jhre K. Mayest. offendiren oder anderen Friedtsamen Leuten vnnd Jhren Freunden sub vna (da ferne sie nur selber Fried halten wolten) Vngemach zuzufügen gesinnet weren: sondern zuvorderst Jhrer Mayest. vnnd jhnen den Ständen sampt den jhrigen zum besten / angefangen: Als weren sie der Zuversicht / Jhre Mayest. würde sie hierin entschuldigt halten / auch jhren (der Stände) Feinden / welche diß alles anders deuten würden / keinen Glauben zustellen / solcher auch sich nicht annehmen: sondern vielmehr sie vnd dergleichen andere deß allgemeinen Friedens-Zerstörer würcklich zubestraffen / verhülfflich seyn. Sie (die Stände sub vtraque) weren hergegen willig vnd bereit / bey Jhrer Kay. Mayest. Leib / Gut vnd Blut darzusetzen / vnd dero getrewen Vnterthanen zuverbleiben. Auff dieses der Böhmischen Stände Entschuldigungs-Schreiben vnd Apology hat Jhre Kays. May. nachfolgenden Inhalts Antwort de Dat. 18. Junii nach Prag gesendet: Nemblich / Jhr May. könten das jenige / so wider dero Statthalter vnnd Secretarium / in Jhrem Prager Schloß vnd Königlichen Residentz / in der Böhmischen Cantzeley / wo die gröste Sicherheit vnnd Respect seyn solte / fürgenommen worden / keines wegs gut heissen. Dann ob schon die Vrsach gesetzet würde / als ob sie grosse Practicken / zu deß Königreichs Verderben / solten vorgenommen haben / hätte sich doch nicht gebühret / ohne eintzig Anbringen vnd Verhör also plötzlichen gegen Jhnen zuverfahren: so wohl da man von keinem Feind wüste / ohne Jhrer May. Vorwissen vnnd Willen Kriegs-Volck zuwerben vnd jhre arme Vnterthanen in das eusserste. Verderben zusetzen: auch anders / welches nach Jhrem / der Stände Schreiben geschehen wäre / fürzunehmen. Nichts destoweniger / weil sie sich mit darsetzung Leibs vnnd Guts trew zuverbleiben erbotten: als vberschickte Jhr Mayest. hiermit Jhnen ein Patent / daß sie in Böhmen publiciren lassen solten. Vnd bey solchem Patent befehlen Jhr Mayest. Jhnen / daß sie gehorsamb verbleiben / jhr geworbenes Kriegsvolck abdancketen / ferrnere Werbungen vnd auch das Auffbott einstelleten: wider Recht weiter nichts vornehmen / vnd Jhrer M. ferrnere Vorsehung in allem erwarteten. Dann sonsten / weil in Jhrer Mayest. Königreich Volck versamblet würde / sie zur Defension vnnd Rettung Jhrer Reputation / gleichfalls Kriegsvolck zuwerben Befehl gethan. Were aber doch der Hoffnung / daß sie vielmehr zum Frieden geneigt seyn / als zu anderer Widerwärtigkeit Vrsach geben werden. Kayserlich Antwortschreiben auff erstgedachte der Böhmischẽ Ständte sub vtraque Apology vnnd Entschuldigũg Schreiben. Hierauff folget nun das Patent / welches vorigem Schreiben beygelegt gewesen / dieses Innhalts: Es wäre jhnen den Ständen sub vtraque, vnd jedermänniglichen wol bewust / was sich den 23. Maii dieses lauffeden 1618. mit theils Jhrer May. Statthaltern vnd Secretario / in dem Prager Schloß wie auch in andern Sachen / in diesem vnd nach folgenden Tagen verloffen hette. Kayserlich Patent an die Böhmẽ die Waffen nider zulegen / vnd die Strittigkeiten in der Güte zuvergleichẽ. Vnd weil diß alles vnderm Praetext / als wann der Wayestät-Brieff cassirt werden solte / geschehe / als hette Jhre May. männiglich wollen zuverstehen geben / daß weder von Jhro noch jemands anders jchtwas / zu Cassirung deß Mayestät-Brieffs vnnd der auffgerichten Vergleichung were vorgenommen worden: Sondern were jederzeit wie auch noch gesinnet gewesen / die Stände sub vna vnnd sub vtraque bey jhren Privilegien zuerhalten vnd zuschützen / vnnd wer es anders außlegte / der thät Jhrer May. vor Gott vnd der Welt vnrecht: Were auch der Zuversicht / daß niemand auß jhren getrewen Ständen dergleichen argwohnen werde. Vnd ob wol Jhre M. gerne Persöhnlich diese vorgeloffene Händel vnd Mißverstand erörtern wolte; weil sie aber theils Leibsschwachheit / theils anderer wichtigen Geschäfft halben solches dieser Zeit nicht thun könten / so solten vnsäumblichen gewisse vornehme Personen zu vergleichũg dieser Vnruhe verordnet werden. Vnterdessen aber dieweil kein Feinde / gegen welchem man ein Defension anstellen müste / vorhanden / auch jederman / so Beschwerung erlitte / sich / laut der Privilegien vnnd Landesordnung / deß Rechtens gebrauchen köndte / vnnd niemand sein selbst Richter seyn solte / darüber dann Jhre Mayest. männiglich handhaben wolte. Darumb befehlen Jhre Mayest. daß sie die Stände Jhr Kriegsvolck abschaffeten / auch das Auffbott einstelleten / daß auch alle Einwohner sub vna vnnd sub vtraque weder mit Worten / noch mit Wercken nichts gegen einander fürnehmen / sondern Friedlich miteinander sich vertragen solten. So bald nun der Böhmischen

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Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Frederike Neuber, Marcus Baumgarten: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Das zweispaltige Layout wurde bei Transkription und Auszeichnung des Textes nicht berücksichtigt.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.



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Zitationshilfe: Abelin, Johann Philipp: Theatrum Europaeum, Oder Außführliche/ und Wahrhaftige Beschreibung aller und jeder denckwürdiger Geschichten. Frankfurt (Main), 1635, S. 24. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/abelinus_theatrum_1635/47>, abgerufen am 24.11.2024.